Rahmenvertrag KF_PF - Kinderheim Hubelmatt

Fachstelle
Kontakt- und Pflegefamilien
RAHMENVERTRAG
zwischen
Kinderheim Hubelmatt
Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien
Moosmattstrasse 704d
6005 Luzern
und
Kontaktfamilie/Pflegefamilie
Person 1
Person 2
Name/Vorname
Geburtsdatum
Lohnbeziehende Person
Adresse
Für die generelle Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Kinderheim Hubelmatt,
Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien und der Kontakt- rsp. Pflegefamilie.
Allgemeine Voraussetzungen für Kontaktfamilien/Pflegefamilien
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Alle Familienmitglieder der Kontaktfamilie/Pflegefamilie zeigen die Bereitschaft, mit einem
Kind/Jugendlichen aus einer anderen Familie zeitweise und befristet leben zu wollen, auch wenn
dessen Verhaltensweisen und Gewohnheiten von den eigenen abweichen
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie hat Erfahrung im Umgang mit Kindern/Jugendlichen
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie ist bereit, die notwendige Zeit, Geduld und das Verständnis für
ein Kind/Jugendlichen aufzubringen
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie hat Kenntnis über die Bedürfnisse und die Entwicklung von Kindern/Jugendlichen
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie anerkennt, dass Kinder/Jugendliche Beziehungen zu ihren Eltern
und ein Recht auf Umgang mit ihrer Herkunftsfamilie haben
Die Kontaktfamilien-Eltern/Pflegeltern sind physisch und psychisch gesund und belastbar
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie verfügt über geeignete Räumlichkeiten für die Platzierung eines
Kindes/Jugendlichen
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie gewährleistet einen sicheren Umgang mit Medikamenten
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie achtet auf eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung
Die finanziellen Verhältnisse der Kontaktfamilie/Pflegefamilie sind geordnet
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie ist bereit, sich auf die Aufgabe als Kontaktfamilie vorzubereiten
und bei Konflikten rechtzeitig um Beratung oder Supervision nachzufragen
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Zusammenarbeit
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie erklärt sich bereit, durch das Kinderheim Hubelmatt vermittelte Kinder oder Jugendliche und/oder Kinder/Jugendliche von externen Institutionen oder
anderen externen Stellen für eine bestimmte Zeit bei sich aufzunehmen und die entsprechende Betreuungsarbeit zu leisten.
Die Fachleute der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien des Kinderheims Hubelmatt unterstützen die Kontaktfamilien/Pflegefamilien in dieser Tätigkeit.
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie und die Fachstelle Kontakt- Pflegefamilien sind zu einer offenen und kooperativen Zusammenarbeit bereit und verpflichten sich, die vertraglichen Abmachungen sowie die Grundlagen, welche in den Konzepten „Kontaktfamilien Kinderheim
Hubelmatt“ und „Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien - Familienplatzierungsorganisation
FPO“ beschrieben sind, umzusetzen.
Hauptverantwortlich für den Aufenthaltsverlauf bei einer Platzierung ist in der Regel die
Fachstelle Kontakt- Pflegefamilien des Kinderheims Hubelmatt.
Den Kontaktfamilien/Pflegefamilien wird ein Pikettdienst für Krisensituationen zur Verfügung
gestellt. Die Kontaktfamilien unterstehen gegenüber Dritten der Schweigepflicht.
Für die Koordination einer Platzierung ist die Fachstelle Kontakt- Pflegefamilien zuständig.
Können Konflikte in der Zusammenarbeit mit der Bezugsperson des Kindes/Jugendlichen
oder der Fachstelle Kontakt- Pflegefamilien nicht einvernehmlich gelöst werden, hat die Kontaktfamilie/Pflegefamilie im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens die Möglichkeit, mit der
Heimleitung des Kinderheims Hubelmatt die Situation zu klären.
Platzierungen
Dieser Rahmenvertrag verpflichtet keine der Vertragsparteien zu einer Platzierung. Bei einer
Platzierung regelt eine Zusammenarbeitsvereinbarung (interne Platzierung) oder die verschiedenen Platzierungsverträge (externe Platzierung) die Rahmenbedingungen und die
konkrete Zusammenarbeit.
Präventionskonzept und Verhaltenskodex
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie (beide Partner) verpflichten sich, das „Konzept Prävention
sexueller Gewalt im Kinderheim Hubelmatt“ und den dazugehörigen Verhaltenskodex zur
Kenntnis genommen zu haben und das entsprechende Formular „Verhaltenskodex für Kontaktfamilien/Pflegefamilien“ zu unterzeichnen.
Weiterbildung und Praxisbegleitung
Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien führt jährlich Anlässe für Praxisbegleitungen
und/oder Weiterbildungen durch. Diese Anlässe sind für aktive Kontaktfamilien/Pflegefamilien, im Minimum für eine Person, obligatorisch. Ebenso ist die Teilnahme am
Weiterbildungstag, auch für Kontaktfamilien/Pflegefamilien, welche aktuell keine Platzierung
begleiten, verbindlich.
Tagespauschale
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie erhält während einer Platzierung für ihren Betreuungsaufwand einen Lohn, sowie eine Entschädigung für Kost, Logis und Spesen. Wenn die Kontaktfamilie/Pflegefamilie über eine Weiterbildung für Pflegefamilien verfügt (z.B. Curaviva, ZSB,
Bern, Inforama) oder eine pädagogische Ausbildung vorweisen kann, gilt der höhere Ansatz
der Betreuungsentschädigung.
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Betreuungsentschädigung pro Tag (inkl. Ferienentschädigung)
CHF 50.00
CHF 65.00
8.33 % bei 4 Wochen Ferien / 10.64 % bei 5 Wochen Ferien / 13.08 % bei 6 Wochen Ferien
Kost pro Tag
Unterkunft (inkl. Wäschepflege) pro Tag
Spesen pro Tag (geringe, einmalige Auslagen)
CHF 20.00
CHF 10.00
CHF 5.00
CHF 20.00
CHF 10.00
CHF 5.00
Total Tagespauschale
CHF 85.00
CHF 100.00
Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie entscheidet, welche Person den Lohn für den Betreuungsaufwand rsp. die Tagespauschale bezieht.
Sozialleistungen/Versicherungen
Von der Betreuungsentschädigung (lohnbeziehende Person) werden die Sozialleistungen
(AHV/IV/EO und ALV-Beiträge) abgezogen. Einkommen bis CHF 2‘300.00 sind gemäss AHV
Vorgaben beitragsfrei. Dazu muss eine entsprechende Verzichtserklärung unterschrieben
werden (siehe Anhang).
Die Vertragsunterzeichnenden sind gegen Betriebsunfall BU versichert. Die Deckung des
Betriebsunfalls gilt nur in der direkten Betreuung mit dem platzierten Kind/Jugendlichen.
Pflegefamilien (Dauerplatzierung) sind zusätzlich Nichtbetriebsunfall NBU und Krankentaggeld versichert.
Kinder/Jugendliche, welche in Kontakt- oder Pflegefamilien platziert sind oder von externen
Institutionen kommen, sind in der Regel über die gesetzliche Vertretung haftpflichtversichert.
Zusätzlich sind die Kinder/Jugendlichen über die kollektive Haftpflichtversicherung des Kinderheims Hubelmatt rückversichert.
Ausserordentliche Auslagen
Zusätzlicher Aufwand für die Kontaktfamilien/Pflegefamilien wie Teilnahme an Standortgesprächen, am Weiterbildungstag und andere Termine, die nicht direkt mit der Betreuung des
Kindes/Jugendlichen verbunden sind, werden mit CHF 50.00 pauschal (für beide Personen)
vergütet.
Auslagen für Freizeitgestaltung der Kinder/Jugendlichen, welche nicht über die Tagespauschale abgedeckt werden (Skipass, Ferien, ext. Übernachtung usw.), sind nach individueller
Kostengutsprache mit der Bezugsperson (intern Kinderheim Hubelmatt oder externe Institution)/Mandatsführung des Kindes/Jugendlichen über das entsprechende Spesenformular
abzurechnen. Die Auszahlung erfolgt separat im Lohnlauf.
Platzierungen Kinderheim Hubelmatt
Bei einer Entlastungsplatzierung eines Kindes/Jugendlichen des Kinderheims Hubelmatt,
können die Kilometer für das Holen und Bringen vom und ins Kinderheim Hubelmatt über
das „Abrechnungsformular Kontaktfamilien“ abgerechnet werden. Für Fahrspesen gilt das
Spesenreglement des Kinderheims Hubelmatt (siehe Anhang).
Beitrag Weiterbildung
Das Kinderheim Hubelmatt leistet für Kontaktfamilien/Pflegefamilien, welche eine mehrjährige Weiterbildung für Pflegefamilien vorweisen können (z.B. Curaviva, ZSB Bern, Inforama),
einen einmaligen Betrag über CHF 1‘000.00. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der
Weiterbildung (Kopie Diplom / Zertifikat).
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Rechnungsstellung
Kinder/Jugendliche Kinderheim Hubelmatt
Die Rechnungsstellung für die Platzierung und die zusätzlichen Auslagen erfolgt in der Regel
monatlich durch die Kontaktfamilie mit entsprechenden Formularen. Die Kontrolle erfolgt
durch die Bezugsperson, die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien sowie die Buchhaltung
des Kinderheims Hubelmatt.
Kinder/Jugendliche platziert im Rahmen der Familienplatzierungsorganisation FPO
Die Abrechnung gegenüber der Kontaktfamilie/Pflegefamilie erfolgt monatlich entsprechend
der erfolgten Platzierungsform und entsprechend der Kostengutsprache (Dauerplatzierung
bis Beendigung ohne zusätzliche Bestätigung / Entlastungsplatzierung/Time Out entsprechend der visierten Bestätigung Platzierungstage).
Pflegeplatzbewilligung
Die Bundesverfassung, das Zivilgesetzbuch und schliesslich die Pflegekinderverordnung
PAVO regeln die Zuständigkeit sowie die Bewilligungspflicht bei einer externen Aufnahme
von Kindern/Jugendlichen. Dies bedeutet, dass jede Kontaktfamilie/Pflegefamilie vom Kinderheim Hubelmatt, Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien bei einer Platzierung über eine
Pflegeplatzbewilligung verfügt.
Verantwortlich für die Antragsstellung ist im Grundsatz die Kontaktfamilie/Pflegefamilie. Die
Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien übernimmt jedoch in Absprache mit der Kontaktfamilie/Pflegefamilie die Organisation der Bewilligung. Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie erklärt
sich bereit, die nötigen Unterlagen für die Beantragung der Pflegeplatzbewilligung (Strafregisterauszug, Sonderprivatauszug aus dem Strafregister, Betreibungsregisterauszug und
wenn für die Bewilligung erforderlich, ärztliches Attest) entsprechend den Vorgaben der
Wohnsitzgemeinde, der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien zu organisieren und zu hinterlassen.
Kündigung
Dieser Rahmenvertrag kann durch die Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist
von einem Monat schriftlich aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist der Zusammenarbeitsvereinbarung/des Platzierungsvertrages ist bei einer laufenden Platzierung zu berücksichtigen.
Luzern,
Kontaktfamilie/Pflegefamilie
Kinderheim Hubelmatt
Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien
Andreas Grütter
Heimleiter
Maya Würsch
Anhang
Merkblatt 2.04 der AHV betr. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge
Stand Februar 2017
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