Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien RAHMENVERTRAG zwischen Kinderheim Hubelmatt Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Moosmattstrasse 704d 6005 Luzern und Kontaktfamilie/Pflegefamilie Person 1 Person 2 Name/Vorname Geburtsdatum Lohnbeziehende Person Adresse Für die generelle Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Kinderheim Hubelmatt, Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien und der Kontakt- rsp. Pflegefamilie. Allgemeine Voraussetzungen für Kontaktfamilien/Pflegefamilien Alle Familienmitglieder der Kontaktfamilie/Pflegefamilie zeigen die Bereitschaft, mit einem Kind/Jugendlichen aus einer anderen Familie zeitweise und befristet leben zu wollen, auch wenn dessen Verhaltensweisen und Gewohnheiten von den eigenen abweichen Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie hat Erfahrung im Umgang mit Kindern/Jugendlichen Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie ist bereit, die notwendige Zeit, Geduld und das Verständnis für ein Kind/Jugendlichen aufzubringen Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie hat Kenntnis über die Bedürfnisse und die Entwicklung von Kindern/Jugendlichen Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie anerkennt, dass Kinder/Jugendliche Beziehungen zu ihren Eltern und ein Recht auf Umgang mit ihrer Herkunftsfamilie haben Die Kontaktfamilien-Eltern/Pflegeltern sind physisch und psychisch gesund und belastbar Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie verfügt über geeignete Räumlichkeiten für die Platzierung eines Kindes/Jugendlichen Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie gewährleistet einen sicheren Umgang mit Medikamenten Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie achtet auf eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung Die finanziellen Verhältnisse der Kontaktfamilie/Pflegefamilie sind geordnet Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie ist bereit, sich auf die Aufgabe als Kontaktfamilie vorzubereiten und bei Konflikten rechtzeitig um Beratung oder Supervision nachzufragen 2.32 Rahmenvertrag KF_PF.docx Seite 1 von 4 Zusammenarbeit Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie erklärt sich bereit, durch das Kinderheim Hubelmatt vermittelte Kinder oder Jugendliche und/oder Kinder/Jugendliche von externen Institutionen oder anderen externen Stellen für eine bestimmte Zeit bei sich aufzunehmen und die entsprechende Betreuungsarbeit zu leisten. Die Fachleute der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien des Kinderheims Hubelmatt unterstützen die Kontaktfamilien/Pflegefamilien in dieser Tätigkeit. Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie und die Fachstelle Kontakt- Pflegefamilien sind zu einer offenen und kooperativen Zusammenarbeit bereit und verpflichten sich, die vertraglichen Abmachungen sowie die Grundlagen, welche in den Konzepten „Kontaktfamilien Kinderheim Hubelmatt“ und „Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien - Familienplatzierungsorganisation FPO“ beschrieben sind, umzusetzen. Hauptverantwortlich für den Aufenthaltsverlauf bei einer Platzierung ist in der Regel die Fachstelle Kontakt- Pflegefamilien des Kinderheims Hubelmatt. Den Kontaktfamilien/Pflegefamilien wird ein Pikettdienst für Krisensituationen zur Verfügung gestellt. Die Kontaktfamilien unterstehen gegenüber Dritten der Schweigepflicht. Für die Koordination einer Platzierung ist die Fachstelle Kontakt- Pflegefamilien zuständig. Können Konflikte in der Zusammenarbeit mit der Bezugsperson des Kindes/Jugendlichen oder der Fachstelle Kontakt- Pflegefamilien nicht einvernehmlich gelöst werden, hat die Kontaktfamilie/Pflegefamilie im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens die Möglichkeit, mit der Heimleitung des Kinderheims Hubelmatt die Situation zu klären. Platzierungen Dieser Rahmenvertrag verpflichtet keine der Vertragsparteien zu einer Platzierung. Bei einer Platzierung regelt eine Zusammenarbeitsvereinbarung (interne Platzierung) oder die verschiedenen Platzierungsverträge (externe Platzierung) die Rahmenbedingungen und die konkrete Zusammenarbeit. Präventionskonzept und Verhaltenskodex Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie (beide Partner) verpflichten sich, das „Konzept Prävention sexueller Gewalt im Kinderheim Hubelmatt“ und den dazugehörigen Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen zu haben und das entsprechende Formular „Verhaltenskodex für Kontaktfamilien/Pflegefamilien“ zu unterzeichnen. Weiterbildung und Praxisbegleitung Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien führt jährlich Anlässe für Praxisbegleitungen und/oder Weiterbildungen durch. Diese Anlässe sind für aktive Kontaktfamilien/Pflegefamilien, im Minimum für eine Person, obligatorisch. Ebenso ist die Teilnahme am Weiterbildungstag, auch für Kontaktfamilien/Pflegefamilien, welche aktuell keine Platzierung begleiten, verbindlich. Tagespauschale Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie erhält während einer Platzierung für ihren Betreuungsaufwand einen Lohn, sowie eine Entschädigung für Kost, Logis und Spesen. Wenn die Kontaktfamilie/Pflegefamilie über eine Weiterbildung für Pflegefamilien verfügt (z.B. Curaviva, ZSB, Bern, Inforama) oder eine pädagogische Ausbildung vorweisen kann, gilt der höhere Ansatz der Betreuungsentschädigung. 2.32 Rahmenvertrag KF_PF.docx Seite 2 von 4 Betreuungsentschädigung pro Tag (inkl. Ferienentschädigung) CHF 50.00 CHF 65.00 8.33 % bei 4 Wochen Ferien / 10.64 % bei 5 Wochen Ferien / 13.08 % bei 6 Wochen Ferien Kost pro Tag Unterkunft (inkl. Wäschepflege) pro Tag Spesen pro Tag (geringe, einmalige Auslagen) CHF 20.00 CHF 10.00 CHF 5.00 CHF 20.00 CHF 10.00 CHF 5.00 Total Tagespauschale CHF 85.00 CHF 100.00 Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie entscheidet, welche Person den Lohn für den Betreuungsaufwand rsp. die Tagespauschale bezieht. Sozialleistungen/Versicherungen Von der Betreuungsentschädigung (lohnbeziehende Person) werden die Sozialleistungen (AHV/IV/EO und ALV-Beiträge) abgezogen. Einkommen bis CHF 2‘300.00 sind gemäss AHV Vorgaben beitragsfrei. Dazu muss eine entsprechende Verzichtserklärung unterschrieben werden (siehe Anhang). Die Vertragsunterzeichnenden sind gegen Betriebsunfall BU versichert. Die Deckung des Betriebsunfalls gilt nur in der direkten Betreuung mit dem platzierten Kind/Jugendlichen. Pflegefamilien (Dauerplatzierung) sind zusätzlich Nichtbetriebsunfall NBU und Krankentaggeld versichert. Kinder/Jugendliche, welche in Kontakt- oder Pflegefamilien platziert sind oder von externen Institutionen kommen, sind in der Regel über die gesetzliche Vertretung haftpflichtversichert. Zusätzlich sind die Kinder/Jugendlichen über die kollektive Haftpflichtversicherung des Kinderheims Hubelmatt rückversichert. Ausserordentliche Auslagen Zusätzlicher Aufwand für die Kontaktfamilien/Pflegefamilien wie Teilnahme an Standortgesprächen, am Weiterbildungstag und andere Termine, die nicht direkt mit der Betreuung des Kindes/Jugendlichen verbunden sind, werden mit CHF 50.00 pauschal (für beide Personen) vergütet. Auslagen für Freizeitgestaltung der Kinder/Jugendlichen, welche nicht über die Tagespauschale abgedeckt werden (Skipass, Ferien, ext. Übernachtung usw.), sind nach individueller Kostengutsprache mit der Bezugsperson (intern Kinderheim Hubelmatt oder externe Institution)/Mandatsführung des Kindes/Jugendlichen über das entsprechende Spesenformular abzurechnen. Die Auszahlung erfolgt separat im Lohnlauf. Platzierungen Kinderheim Hubelmatt Bei einer Entlastungsplatzierung eines Kindes/Jugendlichen des Kinderheims Hubelmatt, können die Kilometer für das Holen und Bringen vom und ins Kinderheim Hubelmatt über das „Abrechnungsformular Kontaktfamilien“ abgerechnet werden. Für Fahrspesen gilt das Spesenreglement des Kinderheims Hubelmatt (siehe Anhang). Beitrag Weiterbildung Das Kinderheim Hubelmatt leistet für Kontaktfamilien/Pflegefamilien, welche eine mehrjährige Weiterbildung für Pflegefamilien vorweisen können (z.B. Curaviva, ZSB Bern, Inforama), einen einmaligen Betrag über CHF 1‘000.00. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung (Kopie Diplom / Zertifikat). 2.32 Rahmenvertrag KF_PF.docx Seite 3 von 4 Rechnungsstellung Kinder/Jugendliche Kinderheim Hubelmatt Die Rechnungsstellung für die Platzierung und die zusätzlichen Auslagen erfolgt in der Regel monatlich durch die Kontaktfamilie mit entsprechenden Formularen. Die Kontrolle erfolgt durch die Bezugsperson, die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien sowie die Buchhaltung des Kinderheims Hubelmatt. Kinder/Jugendliche platziert im Rahmen der Familienplatzierungsorganisation FPO Die Abrechnung gegenüber der Kontaktfamilie/Pflegefamilie erfolgt monatlich entsprechend der erfolgten Platzierungsform und entsprechend der Kostengutsprache (Dauerplatzierung bis Beendigung ohne zusätzliche Bestätigung / Entlastungsplatzierung/Time Out entsprechend der visierten Bestätigung Platzierungstage). Pflegeplatzbewilligung Die Bundesverfassung, das Zivilgesetzbuch und schliesslich die Pflegekinderverordnung PAVO regeln die Zuständigkeit sowie die Bewilligungspflicht bei einer externen Aufnahme von Kindern/Jugendlichen. Dies bedeutet, dass jede Kontaktfamilie/Pflegefamilie vom Kinderheim Hubelmatt, Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien bei einer Platzierung über eine Pflegeplatzbewilligung verfügt. Verantwortlich für die Antragsstellung ist im Grundsatz die Kontaktfamilie/Pflegefamilie. Die Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien übernimmt jedoch in Absprache mit der Kontaktfamilie/Pflegefamilie die Organisation der Bewilligung. Die Kontaktfamilie/Pflegefamilie erklärt sich bereit, die nötigen Unterlagen für die Beantragung der Pflegeplatzbewilligung (Strafregisterauszug, Sonderprivatauszug aus dem Strafregister, Betreibungsregisterauszug und wenn für die Bewilligung erforderlich, ärztliches Attest) entsprechend den Vorgaben der Wohnsitzgemeinde, der Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien zu organisieren und zu hinterlassen. Kündigung Dieser Rahmenvertrag kann durch die Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist der Zusammenarbeitsvereinbarung/des Platzierungsvertrages ist bei einer laufenden Platzierung zu berücksichtigen. Luzern, Kontaktfamilie/Pflegefamilie Kinderheim Hubelmatt Fachstelle Kontakt- und Pflegefamilien Andreas Grütter Heimleiter Maya Würsch Anhang Merkblatt 2.04 der AHV betr. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge Stand Februar 2017 2.32 Rahmenvertrag KF_PF.docx Seite 4 von 4
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