Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal Amtsblatt der herausgebenden Gemeinden Eschelbronn Lobbach Lobenfeld & Waldwimmersbach Meckesheim Mauer & Mönchzell E 20887 C Spechbach Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Elsenztal (Hrsgb.): Meckesheim, Vorsitzender: BM Heiner Rutsch, Telefon (06226) 95 25-10 Verantwortung für den amtlichen Inhalt: Der Verbandsvorsitzende und die jeweiligen Bürgermeister oder Vertreter im Amt Verlag: WDS WerbeDruck Schneider, Industriestraße 20, 74909 Meckesheim, E-Mail: [email protected], Web: www.wds-druck.de 43. Jahrgang 3. März 2017 Nummer 9 Einladung öffentlichen Vorstellung Einladung zurzur öffentlichen Vorstellung derder Kandidaten die Bürgermeisterwahl Kandidaten fürfür die Bürgermeisterwahl Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Lobbach März in Lobbach amam 12.12. März 2017 in Lobbach am 12.2017 März 2017 Dievom fünfGemeindewahlausschuss vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Diefünf fünf vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Die zugelassenen Bewerber umAmt dasder Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters Bewerber umdas das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters Bewerber um Bürgermeisterin/des Bürgermeisters Herr Edgar Knecht Herr Edgar Edgar Knecht Herr Knecht Ute Zapf FrauFrau UteZapf Zapf Frau Ute Herr Udo Knecht Herr Udo Udo Knecht Knecht Herr Herr Michael Westram HerrMichael Michael Westram Herr Westram Herr Steffen Herr Steffen Steffen LeutzLeutz Herr Leutz haben haben haben im Ortsteil Waldwimmersbach im Ortsteil Ortsteil Waldwimmersbach im Waldwimmersbach am Montag, 06. März 2017, 19.00 Uhr inder der Montag, 06. März 2017, 19.00 Uhr inin der amam Montag, den 06. März 2017, 19.00 Uhr Wimmersbachhalle Wimmersbachhalle Wimmersbachhalle und und und im Ortsteil Lobenfeld im Ortsteil Ortsteil Lobenfeld im Lobenfeld Dienstag, März 2017, 19.00 in der amam Dienstag, 07. 07. März 2017, 19.00 UhrUhr in der der am Dienstag, 07. März 2017, 19.00 Uhr in Maienbachhalle Maienbachhalle Maienbachhalle die Gelegenheit, sichBürgerinnen den Bürgerinnen und Bürgern in öffentlichen einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. dieGelegenheit, Gelegenheit, sichden den Bürgerinnen undBürgern Bürgern einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. die sich und inineiner Versammlung vorzustellen. Die Hallen sind anentsprechenden dem entsprechenden Tag jeweils ab 18.30 Uhr geöffnet. DieHallen Hallen sindan an dem entsprechenden Tagjeweils jeweils ab18.30 18.30 Uhrgeöffnet. geöffnet. Die sind dem Tag ab Uhr Zu diesen öffentlichen Vorstellungsveranstaltungen der Kandidatin/der Kandidaten die der Wahl Zudiesen diesen öffentlichen Vorstellungsveranstaltungen derKandidatin/der Kandidatin/der Kandidaten fürdie diefür Wahl der der Zu öffentlichen Vorstellungsveranstaltungen der Kandidaten für Wahl Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die Bevölkerung herzlich eingeladen. Bürgermeisterin/des Bürgermeisters istdie dieist Bevölkerung herzlich eingeladen. Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist Bevölkerung herzlich eingeladen. Über Ihre zahlreiche Teilnahme würden wirsehr unsfreuen. sehr freuen. ÜberIhre Ihrezahlreiche zahlreiche Teilnahme würden wiruns uns sehr freuen. Über Teilnahme würden wir Heiner Rutsch, Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Heiner Rutsch, Bürgermeister undVorsitzender Vorsitzender desGemeindewahlausschusses Gemeindewahlausschusses Heiner Rutsch, Bürgermeister und des Nummer 9 • 3. März 2017 Amtsblatt Elsenztal Gemeinsame Amtliche Bekanntmachungen Seite 3 cher Dämmstoff für Fassade, Dach oder oberste Geschossdecke sowie die Kellerdecke nach unten in Frage kommt, wird individuell entschieden. Übrigens bedeutet Wärmedämmung auch Schutz gegen Wärme von außen: Ein gut eingepacktes Haus hält im Sommer die Hitze besser ab. „Wichtig ist, das Haus als Ganzes zu betrachten“, sagt Klaus Keßler. Denn Gebäude aus den 60ern, 70ern oder 80ern haben viele Schwachstellen. Nur ein von Fachleuten erstellter Sanierungsfahrplan, der neben der Gebäudehülle auch die Heizungsanlage, die Stromversorgung und die Fenster sowie ein Lüftungskonzept einbezieht, erfasst alle relevanten „Baustellen“. Earth Hour 2017 - Wieder alle dabei! 13 Elsenzgemeinden beteiligen sich wieder an der weltweiten Aktion Am 25. März von 20.30 Uhr bis 21.30 Uhr gehen rund um den Globus die Lichter aus. Ihren Anfang nahm die Aktion im Jahr 2007 in Sydney. In den darauffolgenden Jahren breitete sie sich dann über die gesamte Welt aus. Mittlerweile wird die „Stunde der Erde“ auf allen Kontinenten in über 170 Ländern begangen. Weltweit nahmen im vergangenen Jahr rund 7.000 Städte teil, allein in Deutschland waren es 241. Darunter waren auch Bammental, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Gauangelloch, Lobbach, Mauer, Meckesheim, Neckargemünd, Neidenstein, Spechbach, Wiesenbach und Zuzenhausen. Getreu dem diesjährigen Motto, „Klimaschutz geht gemeinsam!“ werden sich die 13 Gemeinden wieder gemeinsam an der Earth Hour beteiligen und für eine Stunde die Straßenbeleuchtung abschalten. Mit dem symbolischen Abschalten soll ein Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz gesetzt werden. Die Earth Hour ist nicht als Einsparmaßnahme gedacht, sondern soll auf die Problematik des Klimawandels aufmerksam machen und auch zeigen, dass jeder seinen Teil zum Klimaschutz beitragen kann und muss. Nach Angaben des WWF werden sich dieses Jahr wieder Millionen Menschen auf der ganzen Welt beteiligen. Bürger, Vereine und Unternehmen finden unter wwf.de/earthhour/ neben Neuigkeiten rund um das Event auch Tipps für die eigene Earth Hour. Die Abschaltung der Straßenbeleuchtung erfolgt über die Netzleitstelle der Syna GmbH in der Zeit von 20.30 Uhr bis 21.30 Uhr. Wir bitten in dieser Zeit von Störmeldungen an die Syna abzusehen. Private Haushalte sind von der Abschaltung nicht betroffen. Wir bitten alle Autofahrer in dieser Zeit um erhöhte Aufmerksamkeit. Energieberatung ein Service Ihrer GVV- Gemeinden Energiespartipp Alles spricht für Wärmedämmung - Hoher Wohnkomfort – niedrige Heizkosten Zum Thema Wärmedämmung kursieren leider viele irreführende Argumente“, sagt Dr. Klaus Keßler, der Geschäftsführer der KliBA. Das ist höchst bedauerlich, denn nicht nur das behagliche Raumklima, ein deutlich geringerer Energieverbrauch und die Aufwertung des Gebäudes sprechen dafür. Es gibt auch beachtliche Fördergelder. Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer scheuen sich davor, die Hülle ihres Hauses auf den neuesten energetischen Stand zu bringen. „Wer jedoch die Fassade und das Dach dämmen lässt, wird es nicht bereuen“, ist Keßler überzeugt. Bis zu 80 Prozent Heizenergie weniger können es später sein. Außerdem steigt der Behaglichkeitsfaktor immens, „denn Dächer, Wände und Kellerdecken mit warmer Oberflächentemperatur fühlen sich einfach besser an“, ergänzt der Fachmann. Nicht zuletzt steigt der Wert des Hauses, wenn es auf dem neuesten energetischen Stand ist. Wer Dämmstoff hört, denkt meist an Polystyrol. Weniger bekannt, doch in der Dämmwirkung mindestens genauso effizient sind zahlreiche Naturdämmstoffe. Sie sind unproblematisch in der Bearbeitung und der Entsorgung, und vermindern zuverlässig Schimmel und Bauschäden – und sie wachsen nach. Beispiele sind Hanf, Zellulose, Seegras, Holz- oder Schafwolle. Weitere Dämmalternativen sind Mineralwolle, Mineralschaum, Schaumglas oder Blähton. Wel- Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern: diese sind regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenfrei und unverbindlich. Näheres finden Sie unter den amtlichen Nachrichten Ihrer Gemeinde. Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune! Ämter & Behörden Straßenverkehrsamt schützt wandernde Amphibien und Helfer mit Straßensperrungen sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen und bittet Autofahrer um erhöhte Rücksichtnahme / Rund 40 Maßnahmen im gesamten Rhein-Neckar-Kreis Nach dem kalten Winter klettert das Thermometer momentan vielerorts bis auf zweistellige Plusgrade. In den Nächten - was für Amphibien der wichtigere Wert ist - bleibt es in vielen Regionen, so auch im Rhein-Neckar-Kreis, weitgehend frostfrei. Für Frühwanderer wie Molche, Gras- und Springfrösche sind das laut Naturschutzbund bereits ordentliche Bedingungen. Viele Amphibienarten erwachen nun aus der Winterstarre und begeben sich wieder auf Wanderschaft. Sie verlassen ihr Landquartier und suchen das Gewässer, in dem sie selbst geboren wurden. Das kann jedoch problematisch sein, wenn der Lebensraum durch eine Straße vom Laichgewässer abgeschnitten ist - dann ist die Wanderung für die Amphibien sehr gefährlich. Aus diesem Grund ergreift das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises an rund 40 Stellen Maßnahmen wie Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen, um die Amphibien sowie die zahlreichen Helferinnen und Helfer, die sie meist abends oder nachts einsammeln, bestmöglich zu schützen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass einige Sperrmaßnahmen nur dann aufgebaut oder eingeschaltet werden, wenn tatsächlich eine Amphibienwanderung stattfindet. Dies geschieht in Absprache mit den Kommunen sowie den Helfern der beteiligten Naturschutzverbände. Daher ist in manchen Fällen eine Beschilderung nur während der Sammlung von Kröten und Co. sichtbar. Nachfolgend eine Übersicht der betroffenen Straßen im Rhein-Neckar-Kreis: Vorsicht ist auf folgenden Strecken geboten: • K 4178 zwischen Meckesheim-Mönchzell und Lobbach-Lobenfeld (Beschilderung) • L 532: Zwischen Wiesenbach und Lobbach (Beschilderung und Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr) Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Strecken: • Meckesheim-Mönchzell - Eschelbronn: Die Straße Am Mühlwald in Mönchzell wird zwischen 19 und 6 Uhr vom Ortsrand bis zum Sportgelände aus beiden Richtungen für den Verkehr gesperrt. Kreisforstamt: Die Holzernte läuft derzeit in vielen Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises – und trägt unter anderem zum Klimaschutz bei / Viele Holzprodukte stammen aus heimischer Produktion Holzstapel an den Wegen, Forstmaschinen im Einsatz und dazu der Lärm von Motorsägen: In vielen Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises ist momentan nicht zu übersehen und zu überhören, dass die Holzernte in vollem Gang ist. Dass Brennholz im Wald wächst, dürfte Nummer 9 • 3. März 2017 Amtsblatt Elsenztal Seite 4 Wichtige Telefonnummern Vorwahl: 0 62 26 (Meckesheim) Polizei-Notruf 1 10 Polizeirevier Neckargemünd 0 62 23/9 25 40 Polizeiposten Meckesheim 13 36 Polizeiposten Waibstadt 0 72 63/58 07 Notruf (Feueralarm, Unfälle aller Art, Notarzt) 1 12 DRK-Krankentransporte 0 62 26/1 92 22 Eschelbronn Lobbach-Wa. Lobbach-Lo. Bürgermeisteramt Fax FEUERWEHR Gerätehaus Kommandant Handy Wassermeister nach Dienstschluss Behördenrufnummer 1 15 Malteser Rhein-Neckar 0 62 22/9 22 50 Kostenfreie Störunghotline des Gasversorgers (MVV) 0800 / 290 1000 Süwag Energie AG, Bammental 0 62 23/96 30 im Störfall 0800/7962787 Mauer Meckesheim Mönchzell Spechbach 95 09-0 95 09-50 95 25-0 95 25-25 95 25-90 95 25-95 92 20-0 92 20-99 92 00-0 92 00-15 13 44 95 00-0 95 00-60 95 09-19 97 10 09 0162/2858705 4 06 53 43 33 70 65 78 95 33 01 71/5 34 55 45 89 49 67 66 4 12 91 0173/1814752 0172/6234741 0 62 26/4 00 57 0170/9041749 Schule 4 24 56 4 01 84 Bauhof 0 62 26/ 42 95 87 95 25-31 0172/6231512 Forst 0162/2646672 0162/2646695 Halle Kultur- und Sportzentrum 4 12 45 Wimmersbachhalle 97 12 10 0 62 23/9 25 56-0 - 99 17 68 73 98 0174/9794082 92 00-70 92 00-50 Turnhalle/ Hallenbad 31 77 4 11 23 92 00-90 92 00-80 92 00-81 0162/2646674 Maienbachhalle 4 06 66 Verbandsbaubüro des GVV Elsenztal (u. a. für Schnurgerüstabnahmen) 92 00-82 0172/6238644 Auwiesenhalle 26 75 4 00 35 0173-5103729 0152-55283806 0176/10408915 Lobbachhalle 10 55 Turn- und Festhalle 97 00 18 Bereitschaft der Apotheken: Freitag, 3.3. Christoph-Apotheke, Hauptstraße 47 Bereitschaft der Zahnärzte Samstags, sonn- und feiertags in der Zeit von 10.00–12.00 Uhr. Der diensthabende Zahnarzt ist über 0621-38000821 zu erfragen. In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. Samstag, 4.3. Sonntag, 5.3. Montag, 6.3. Dienstag, 7.3. Mittwoch, 8.3. Donnerstag, 9.3. Bereitschaft der Tierärzte falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist Am Sonntag, 5. März Dr. Schäfer, Telefon 0 62 26/15 69 Der Bereitschaftsdienst beginnt um 8.30 Uhr des angegebenen Tages und endet um 8.30 Uhr des darauffolgenden Tages. Der Apotheken-Notdienstfinder 22 8 33* Der Apotheken-Notdienstfinder 0800 00 22 8 33 Kostenlos aus dem Festnetz www.aponet.de Kläranlage Meckesheimer Cent Kläranlage Im Hollmuth AVR Kommunal GmbH Abfalltelefon Ruftaxi, Mietwagen-Schmitt Sozialstation Elsenztal Ambulanter Hospizdienst Elsenztal e.V. Ärztliche Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sinsheim Pilzberatung, Peter Reiter 99 11 88 0 62 23/97 21 25 0 72 61/9 31-0 88 62 20 99 42 90 02 116 117 0 72 61/1 92 92 51 15 von jedem Handy ohne Vorwahl · max. 69 ct/Min/SMS Eschelbronn 6.3. Herr Erwin Ziegler, Wiesenstr.25 6.3. Herr Gerhard Paha, Daisbacher Str.14 8.3. Frau Adeltraut Bernau, Neugasse 23 8.3. Frau Perihan Özcan, Oberstr. 17 9.3. Herr Heinz Kasper, Durstbüttenstr. 17 Lobbach Ortsteil Lobenfeld keine Ortsteil Waldwimmersbach 6.3. Herr Wilhelm Feye, Im Herling 37 7.3. Frau Ella Bracht, Ostring 10 8.3. Frau Elisabeth Saueressig, Hauptstr. 74 10.3. Herr Roland Wagenblaß, Unterer Igel 40 Mauer 5.3. Herr Heinrich Friedrich, Richard-Wagner-Str. 17 5.3. Herr Wolfgang Braun, Haydnstr. 6 6.3. Frau Annemarie Billmaier, Am Bahndamm 9 80 J. 70 J. 76 J. 73 J. 79 J. 72 J. 84 J. 82 J. 79 J. 82 J. 70 J. 82 J. Bammental, Tel. 0 62 23/9 51 70 Schloss-Apotheke, Industriestraße 7 Eschelbronn, Tel. 0 62 26/9 51 30 Thomas-Apotheke, Hauptstraße 97 Bammental, Tel. 0 62 23/57 57 Hackenberg-Apotheke, Hauptstraße 108/2 Waldwimmersbach, Tel. 0 62 26/43 91 Kloster-Apotheke, Neckarsteinacher Str. 18 Schönau, Tel. 0 62 28/4 12 Adler-Apotheke, Hauptstraße 58 Neckargemünd, Tel. 0 62 23/22 22 Apotheke in den Brunnenwiesen, In den Brunnenwiesen, Bammental Tel. 0 62 23/4 94 31 Markt-Apotheke, Marktplatz 10 Neckargemünd, Tel. 0 62 23/39 19 6.3. Frau Ellen Stern, Bahnhofstr. 6 10.3. Herr Anton Bonti, Elsenzstr. 13 10.3. Frau Erika Schäfer, Silcherstr. 4 75 J. 90 J. 80 J. Meckesheim 5.3. Herr Emmerich Payer, Zeppelinstr. 46 5.3. Herr Udo Heinrich Gutruf, Am Sonnenrain 12 6.3. Herr Leonhard Karl Welz, Horrenberger Str. 3 7.3. Frau Esther Nietsch, Breslauer Str. 15 7.3. Frau Else Schneider, Königsberger Str. 8 7.3. Herr Heinrich Leonhard Bähr, Kettengasse 36 9.3. Frau Aliede Elsbeth Herold, August-Kirsch-Str. 4 70 J. 74 J. 75 J. 70 J. 70 J. 80 J. 82 J. Mönchzell keine Spechbach 8.3. Frau Monika Birk, Epfenberghöhe 14 10.3. Frau Valentina Balan, Obere Ringstr. 22 73 J. 76 J. Nummer 9 • 3. März 2017 Amtsblatt Elsenztal jedem klar sein. Aber was wird aus den dicken, geraden Stämmen, die Besucherinnen und Besucher beim Waldspaziergang am Wegesrand liegen sehen? Und wie wird aus einem Baum im Wald überhaupt ein schönes Möbelstück? Philipp Schweigler, Forstbezirksleiter für den Bezirk Kraichgau beim Kreisforstamt, erklärt die Vorgehensweise: „Die Förster wählen die Bäume aus, die gefällt werden sollen und markieren sie mit einer Spraydose. Häufig steht dabei der Pflegegedanke im Vordergrund und ein Baum wird gefällt, um seinem Nachbarn Raum für die Entfaltung seiner Krone zu geben. Dann fällen die Waldarbeiter den Baum fachgerecht.“ Um den Stamm aus dem Bestand auf den Waldweg zu schaffen, wird er mit einer Seilwinde auf eine sogenannte Rückegasse gezogen. Denn der Waldboden darf nur auf ausgewiesenen Trassen, den Rückegassen, mit Forstmaschinen befahren werden. Von dort werden die Stämme mit dem Schlepper auf den Weg gezogen („gerückt“ – daher der Name). Am Waldweg sortieren die Förster dann das Holz nach Baumart, Dicke der Stämme und der Qualität. Was dann schlussendlich aus dem Holz wird, ist sehr unterschiedlich und hängt ganz von der Beschaffenheit ab, erläutert Schweigler: „Dicke, gerade Stämme werden im Sägewerk zu Brettern verarbeitet. Das leichtere Nadelholz wie Fichte oder Douglasie ergibt Balken für Dachstühle oder andere Holzkonstruktionen. Laubhölzer wie Buche und Eiche werden zu Fußböden, Treppen und Möbeln verarbeitet. Fässer aus Eichenholz für den Ausbau von Barrique-Weinen, schönes Holzspielzeug aus Ahornholz, Musikinstrumente oder edle Furniere für den Innenausbau von Segeljachten sind weitere Produkte, die aus Hölzern des Rhein-Neckar-Kreises hergestellt werden.“ Nachhaltig und klimafreundlich Übrigens ist die Chance, dass Waldbesucher im Landkreis täglich mit dem Holz aus heimischen Wäldern in Kontakt kommen, sehr groß, denn auch Produkte wie Eisstiele, Taschentücher oder Toilettenpapier werden oft aus regionalem Holz hergestellt. Kreisforstamtsleiter Dr. Dieter Münch weist auf zwei grundsätzlichen Vorteile der Holznutzung hin: „Da ist zum einen der Aspekt der Nachhaltigkeit – Holz wächst nach! Bei uns im Rhein-Neckar-Kreis wächst jeden Tag die Holzmenge nach, die für den Bau von 20 Holzhäusern benötigt wird. Zudem wird Holz klimafreundlich und nur mit Einsatz von Sonnenenergie erzeugt. Während der Baum wächst und Holz bildet, entzieht er der Atmosphäre CO2. Wird dieses Holz dann – nachdem der Baum geerntet wurde – zu einem Dachstuhl oder Küchentisch verarbeitet, bleibt das CO2 darin gespeichert. So führt die Kombination aus Baumwachstum und Holzverwendung zu einer Reduktion des CO2-Gehalts und wirkt dem Klimawandel entgegen.“ Wildgeflügelpest kommt nicht zum Stillstand Vogelgrippevirus bei Wildvogel in Südhessen festgestellt Seite 5 Termine & Veranstaltungen Videoabend am 8. März bei den Modelleisenbahnfreunden Kurpfalz 1997 e.V. Auf vielfachen Wunsch zeigen wir den 1980 entstandenen Film „Der Entenmörder“. Im Laufe der Jahre haben sich bei unseren Vereinsmitgliedern sehr interessante Eisenbahnfilme aus aller Herren Länder angesammelt. Es ist schade, wenn diese ein Schattendasein in einer Kommode fristen müssen. Wir haben uns entschlossen, diese dem eisenbahninteressierten Publikum vorzuführen. Begonnen wurde 2014 mit historischen Aufnahmen der Bahnen in und um Wiesloch. „Der Entenmörder“, ein Film aus den 80iger Jahren. Unser Mitglied Jürgen Fürbass hat den Film nachträglich vertont. So ist es eine Augenweide und ein Hörgenuss die alten Bahnen zu erleben. Der Film hat viele schöne Erinnerungen geweckt. So wurde der Wunsch, den Film noch einmal zu zeigen, an uns heran getragen. Kommen Sie am 8. März um 19.30 Uhr in unser Vereinsheim und lassen sich überraschen. Der Eintritt ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sie erreichen uns mit den Wiesloch anfahrenden Buslinien: 702, 703, 706, 707, 708, 709, 723 - Haltestelle: Güterstrasse (Stadt Galerie) Wiesloch - Der Eingang zu unserem Vereinsraum befindet sich gegenüber der Einfahrt des Parkhauses der Stadtgalerie. Angehörigengruppe im Gerontopsychiatrischen Zentrum (GZ) beim Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch Das Gerontopsychiatrische Zentrum am Psychiatrischen Zentrum Nordbaden bietet eine Angehörigengruppe zu Fragen psychiatrischer Erkrankungen im Alter an. Hier finden betroffene Angehörige und Interessierte Informationen und die Möglichkeit, sich auszutauschen: Dementielle Erkrankungen: Jeden 2. Donnerstag im Monat von 17.00 bis 18.15 Uhr im Gruppenraum der gerontopsychiatrischen Tagesklinik im Haus 45. Nächster Termin: Donnerstag, 09. März 2017 zum Thema: Es findet ein allgemeiner Erfahrungsaustausch statt. Ansprechpartner: Frau Hanke, Telefon-Nr. 06222 552616 Ambulanter Hospizdienst Elsenztal e.V. Der Ambulante Hospizdienst Elsenztal e.V. lädt alle seine Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Samstag, den 11.03.2017 um 17.30 Uhr in das Evangelische Pfarramt Waldwimmersbach (Hauptstr.48, 74931 Waldwimmersbach) recht herzlich ein. Gleichzeitig besteht die dringende Empfehlung, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz von gehaltenem Geflügel auch weiterhin unbedingt zu beachten. Folgende Tagesordnungspunkte sind dabei vorgesehen: 1. Begrüßung durch die 1.Vorsitzende mit Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3.Jahresbericht a.)1.Vorsitzende b.)Hospizfachkraft c.)Kassenwart d.)Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5.Neuwahlen a.)1.Vorsitzende/r b.)Kassenwart c.)Schriftführer d.) 2 Kassenprüfer e.)Beisitzer 6. Verschiedenes „In Baden-Württemberg ist es zwar bisher gelungen, eine Ansteckung von gehaltenem Geflügel weitestgehend zu verhindern, so der Leiter des Veterinäramtes und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Lutz Michael. Entwarnung könne leider noch nicht gegeben werden, betont der Dr. Michael. Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung können bis spätestens 25.02.2017 schriftlich bei der 1.Vorsitzenden Carola Pachunke, 69256 Mauer, von-Zyllnhardt-Str.23 oder per Mail an carola. [email protected] eingereicht werden. Der Vorstand, Ambulanter Hospizdienst Elsenztal e.V. Im benachbarten Kreis Bergstraße wurde bei einem Wildvogel, dieses Mal ein verendeter Graureiher, der hochpathogene aviäre Influenzavirus festgestellt. Das Landratsamt Kreis Bergstraße hat daher vorsorglich ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, das bis an die Landesgrenze – auch an den Rhein-Neckar-Kreis - reicht. Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt RheinNeckar-Kreis weist deshalb darauf hin, dass auch für Baden-Württemberg unverändert Funde von toten Wildvögeln und hier besonders Wasservögeln, Graureihern, Greifvögeln, aber auch Rabenvögeln und natürlich Hühnervögel bei der örtlich zuständigen Gemeinde gemeldet werden sollten. Amtsblatt Elsenztal Seite 6 Naturheilverein Spechbach und Umgebung eV Einladung zur Jahreshauptversammlung des Naturheilverein Spechbach und Umgebung eV am Mittwoch, den 15. März 2017, 19.30 Uhr im Foyer der Turnund Festhalle Spechbach, Hauptstraße 5-9 Tagesordnung Topp 1 Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Hanne Christ-Zimmermann Topp 2 Verlesung und Genehmigung der Tagesordnung Topp 3 Bericht der 1. Vorsitzenden über das Jahr 2016 Topp 4 Bericht der Kassiererin Wilma Körner Topp 5 Bericht über die Kassenprüfung Topp 6 Aussprache über die Berichte Topp 7 Entlastungen Topp 8 Wahl der oder des ersten Vorsitzenden Topp 9 Wahl der Kassiererin oder des Kassierers Topp 10 Wahl eines Kassenprüfers oder einer Kassenprüferin Topp 11 Spendenaktionen des NHV Topp 12 Termine 2017 Topp 13 Tag der Naturheilkunde am Sonntag, den 17. September 2017 „Stell dir vor, du bist gesund“ Topp 14 Adressenverzeichnis für Gesundheit und Wohlbefinden Topp 15 Verschiedenes (Anträge und Wünsche) Hanne Christ-Zimmermann, 1. Vorsitzende Sonstiges Partner für den „Brunch auf dem Bauernhof 2017“ im Naturpark Neckartal-Odenwald gesucht Der Naturpark Neckartal-Odenwald wird nach dem großen Erfolg der Veranstaltungen in den letzten Jahren auch 2017 wieder einen Brunch auf dem Bauernhof durchführen. Termin wird in diesem Jahr der 6. August 2017 sein. Bereits seit mehreren Jahren findet der Brunch in allen Naturparken Baden-Württembergs zeitgleich auf zahlreichen Bauernhöfen statt und lockt tausende Gäste zum ländlichen Schmaus an. Auch 2017 gibt es für landwirtschaftliche Betriebe im Gebiet des Naturparks wieder die Möglichkeit dabei zu sein und sich mit eigenen Produkten zu präsentieren! Die Naturparkgeschäftsstelle sucht landwirtschaftliche Betriebe als Partner, die am 6. August 2017 einen Brunch auf ihrem Hof ausrichten möchten. Folgende Ziele werden mit dem Brunch verfolgt • Sie können Ihre Produkte und die Arbeit, die sich dahinter verbirgt, in einem ansprechenden Rahmen präsentieren. • Die Bevölkerung wird zum Verbrauch regionaler Produkte animiert. • Es wird aufgezeigt, dass Erzeugung und Konsum regionaler Produkte, die Schönheit der Landschaft, die lokale Wirtschaft und der Schutz unserer Natur in enger Verbindung miteinander stehen. • Die Präsenz der heimischen Landwirte mit ihrer Funktion als Erzeuger und Landschaftspfleger wird in den Medien (z. B. Zeitung, Internet) erhöht. • Die Menschen lernen die Schönheit und Vielfältigkeit des Naturparks kennen. Folgende Kriterien sollten Sie erfüllen • Sie sind ein landwirtschaftlicher Betrieb (Haupt- oder Nebenerwerb) und sind motiviert im Rahmen eines gemütlichen Brunchs (Frühstück mit warmen Komponenten) Ihren Hof zu präsentieren. • Ihr Bauernhof oder Teile ihrer Produktionsfläche liegen im Naturpark und bieten ein reizvolles Ambiente. • Sie können ein attraktives Büffet mit Produkten aus überwiegend eigener Herstellung anbieten und bei Ergänzungen auf lokale oder regionale Partner zurückgreifen. Nummer 9 • 3. März 2017 • Sie können genug Helfer mobilisieren, um ca. 20 bis 200 Gäste bewirten zu können. Die Gästezahlen legen Sie selbst nach Ihren räumlichen und organisatorischen Kapazitäten fest. • Im Falle von schlechtem Wetter können Sie überdachte Sitzplätze anbieten. • Sie haben Erfahrung mit der Bewirtung von Gästen (ist vorteilhaft, nicht zwingend). Der „Brunch auf dem Bauernhof“ im Naturpark Neckartal-Odenwald wird von der Naturpark-Geschäftsstelle – in Absprache mit den zuständigen Fachbehörden und Verbänden – konzipiert, organisiert und begleitet. Anmeldeschluss für den „Brunch auf dem Bauernhof 2017“ ist der 31. März 2017. Weitere Informationen und Anmeldung beim: Naturpark NeckartalOdenwald, Kellereistraße 36, 69412 Eberbach, Tel: 06271 72985, Fax: 06271 942274, [email protected], www.naturpark-neckartalodenwald.de Deutsche Jugend in Europa e.V. Musikalische Reise durch Europa - Musizierwochenende für Jung und Alt Für Musikanten, geübte ebenso wie Anfänger, die gerne in geselliger Runde miteinander im Bereich der Volksmusik musizieren möchten, bietet der Jugendverband DJO-Deutsche Jugend in Europa am Wochenende 11.-12. März 2017 in der verbandseigenen Jugendbildungsstätte „Ferienheim Aschenhütte“ in Bad Herrenalb ein Musikantentreffen unter dem Titel „Musikalische Reise durch Europa an. Wer gerne mit anderen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen musizieren möchte und Zither, Hackbrett, Flöte, Gitarre, Akkordeon oder Kontrabass spielt, ist herzlich eingeladen. Unsere musikalische Reise führt uns nach Finnland, Schweden, Frankreich, in den Alpenraum, die Allertau, nach Wales, Irland, Schottland, Polen, Tschechien, Serbien, Ungarn und die Ukraine. Die Leitung hat Fritz Jauché. Weitere Informationen und eine ausführliche Einladung bekommen Sie gerne von: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart, Telefon 0711-625138, Telefax 0711-62 51 68, e-mail: [email protected] Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ Das Landeswirtschaftsministerium hat den völlig überarbeiteten Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ veröffentlicht. Neben Änderungen bei Bauordnungsrecht und technischen Baubestimmungen enthält er viele Hinweise zum barrierefreien Bauen im öffentlichen und privaten Bereich. Denn barrierefreies Bauen von Anfang an ist oft kostengünstiger als nachträgliches Umbauen, so die Meinung vieler Experten, und es ist nachhaltig. Bestellt werden kann die kostenlose Broschüre telefonisch (0711/123-2869), per Mail an [email protected] oder unter www.wm.baden-wuerttemberg.de (Rubrik Service/Publikationen). Dort ist die Broschüre auch als Download abrufbar und sie ist screenreaderfähig für schlecht sehende oder blinde Menschen. Seite 26 Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim Nummer 9 • 3. März 2017 Amtliche Nachrichten Öffnungszeiten RathausCenter Termine im Mai: In den vergangen Wochen wurden die Besucherzahlen des RathausCenters erhoben und ausgewertet. Dabei wurde deutlich erkennbar, dass das RathausCenter insbesondere am Freitagnachmittag nur vereinzelt aufgesucht wird. Auf Grund dieser Erkenntnis werden die Öffnungszeiten des RathausCenters an die der restlichen Ämter angepasst und lauten ab 03.03.2017 wie folgt: Geboten werden: Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr Donnerstag von 8 bis 18 Uhr Geflügelfleisch, Wurstwaren, Käse Freitag von 7 bis 12 Uhr Honig ausöffnet eigener Das RathausCenter somitHerstellung Freitag eine Stunde früher als gewohnt. Somit können Frühaufsteher den Freitagmorgen für Tee, Kräuter, Gewürze, Kräuter-Bonbons, ihren Behördengang nutzen. Mit diesen Öffnungszeiten ist das Pesto, RathausCenter an Brotaufstriche, 39 Stunden in der Senf Woche für Besucher erreichbar - dasFisch liegt immer noch weit über den durchschnittlichen frischer direkt aus Bremerhaven, Öffnungszeiten der umliegenden Gemeinden. 2., 9., 16., 23. und 30.5. sowie Schuhpflege aus reinem Bundestagswahl 2017 Bienenwachs Bekanntmachung nachu.v.m. § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 19. Bundestag am 24. September 2017 Nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum 19. Bundestag in den sechs vorangehenden Monaten Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl für die sogenannten Gruppenauskünfte ist an das Lebensalter der Betroffenen gebunden. Beispiel für eine solche Gruppe: Wahlberechtigte mit einem Lebensalter zwischen 20 und 29 Jahren. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschrift. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden. Die Wahlberechtigten haben das Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich im RathausCenter Meckesheim oder in der Verwaltungsstelle Mönchzell bis zum 23. März 2017 eingelegt werden. Schauen Sie doch einfach mal vorbei und nutzen Sie das Angebot! Vergessen Sie bitte Meckesheim auch nicht die Gemeinde Rhein-Neckar-Kreis vielen Fach-Geschäfte im Ortskern Bekanntmachung beiÖffentliche Ihren Einkäufen ! Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Meckesheim Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Meckesheim hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Meckesheim einzuberufen. Die Versammlung findet am Donnerstag, 16. März 2017, um 18.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Friedrichstr. 10, 74909 Meckesheim, statt. Nummer 9 • 3. März 2017 Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der Einführung des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG), das am 01.04.2015 in Kraft getreten ist, erforderlich. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden die Jagdgenossenschaft und werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht bzw. nicht ausgeübt werden darf (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen 4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen 5. Allgemeine und rechtliche Erläuterungen 6.Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat 7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 8. Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft 9.Zustimmung zum Abschluss von Pachtverträgen mit neuen Pächtern Das Rathaus wird bereits um 17.00 Uhr geöffnet. Da die Anwesenheit der anwesenden bzw. vertretenen Jagdgenossen registriert werden muss, wird um pünktliches Erscheinen gebeten. Dabei hat sich jedes nicht persönlich bekannte Mitglied der Jagdgenossenschaft durch Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben, wobei eine persönliche Anwesenheit aller Mitglieder oder entsprechende Bevollmächtigung vorliegen muss. Die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei gemeinschaftlichem Eigentum alle Eigentümer (z.B. Ehegatten) anwesend sein müssen oder eine Vollmacht unterschreiben müssen. Vordrucke für eine Bevollmächtigung sind im Rathaus, Rechnungsamt, Zimmer 1, erhältlich. Jeder Jagdgenosse erhält am Eingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner Grundfläche nach den Eintragungen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur dann berücksichtigt werden, wenn ein entsprechender Grundbuchauszug oder eine Eintragungsbekanntmachung vorgelegt werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Meckesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2017 seine Zustimmung zu der Satzung der Jagdgenossenschaft Meckesheim signalisiert. Er hat sich bereit erklärt, auf Grundlage dieses Satzungsentwurfes die Verwaltung der Jagdgenossenschaft nach Beschlussfassung der Jagdgenossen zu übernehmen. Der Entwurf der Satzung wird bei der Versammlung ausgegeben, kann aber auch schon vorab bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. GEMEINDE MECKESHEIM - BÜRGERMEISTERAMT RHEIN-NECKAR-KREIS Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften DER GEMEINDE MECKESHEIM vom 22. Februar 2017 Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Meckesheim am 22.2.2017 folgende Satzung beschlossen: I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich Seite 27 (1) Die Gemeinde Meckesheim betreibt die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte als gemeinsame öffentliche Einrichtung in der Form einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde Meckesheim bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. (3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von Personen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG-, vom 19.12.2013, GBl. 2013, S. 493) von der Gemeinde Meckesheim bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorübergehenden Unter-bringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. II. Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte § 2 Benutzungsverhältnis Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde Meckesheim. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahme-protokoll aufzunehmen und vom Eingewiesenen zu unterschreiben. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde Meckesheim vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde Meckesheim unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Meckesheim, wenn er 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch); 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will; 3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will; 4. ein Tier in der Unterkunft halten will; 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will; 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde Meckesheim insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. Seite 28 Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmung der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Neben-bestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde Meckesheim diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme). (9) Die Gemeinde Meckesheim kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anstaltszweck zu erreichen. (10) Die Beauftragten der Gemeinde Meckesheim sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde Meckesheim einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde Meckesheim unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde Meckesheim auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde Meckesheim wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Haus-grundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde Meckesheim zu beseitigen. § 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). § 7 Hausordnungen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume bestimmt werden, erlassen. § 8 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde Meckesheim bzw. ihren Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde Meckesheim oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde Meckesheim kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. § 9 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. Nummer 9 • 3. März 2017 (2) Die Haftung der Gemeinde Meckesheim, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde Meckesheim keine Haftung. § 10 Personenmehrheit als Benutzer (1) Erklärungen, deren Wirkungen eine Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. (2) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unter-kunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 11 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). III. Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen – und Flüchtlingsunterkünfte § 12 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Neben der Benutzungsgebühr wird eine Betriebskostenpauschale pro Person erhoben. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je m² Wohnfläche und Kalendermonat 6,09 Euro. (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat 106,39 Euro. (4) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühr und der Betriebskostenpauschale nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. § 14 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermonats mit dem Beginn der Gebührenpflicht. § 15 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten. IV. Schlussbestimmungen § 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 03.03.2017 in Kraft. Nummer 9 • 3. März 2017 Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim 74909 Meckesheim, 3. März 2017 Az.: III Der Bürgermeister: Seite 29 Auch die ersten Pflastersteine und Fundamente des Spielpavillons und des WC-Pavillons sind bereits sichtbar. Brandt Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Mitmachen / Mitgestalten Gemarkungsreinigung auf Initiative des Angelsportvereins Meckesheim e.V. in Kooperation mit der Gemeinde Meckesheim. Liebe Meckesheimer, sehr geehrte Damen und Herren! Meckesheim räumt auf! Diesem Ausspruch wollen wir folgen und richten auf Initiative des Angelsportvereins Meckesheim e.V. in diesem Jahr zum 1. Mal unsere Gemarkungsreinigungs-Aktion aus. Damit gestalten wir nicht nur das Umfeld angenehmer sondern schulen zugleich das Bewusstsein der Meckesheimer für die Umwelt und den Umgang mit ihr. Damit dies ein Erfolg wird, möchten wir Sie aufrufen, uns tatkräftig bei dieser Aktion zu unterstützen. Wir alle fühlen uns schließlich in einem attraktiven Wohn- und Arbeitsumfeld wohl. Beteiligen Sie sich! Jeder kann helfen! Wann? Samstag, 04.03.2017 um 08.30 Uhr Wo? Treffpunkt Bauhof der Gemeinde Meckesheim Alle Helferinnen und Helfer sollten festes Schuhwerk und geeignete Kleidung tragen - falls vorhanden bitte Handschuhe und Warnweste mitbringen. Auch Kinder und Jugendliche können gerne teilnehmen, allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen. Im Anschluss an unsere Aktion wartet im Anglerheim in der Steingasse ein Imbiss auf die Helfer. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern unter Tel.: 06226 9200-31 zur Verfügung. alla hopp!-Anlage Meckesheim Auf der alla hopp!-Baustelle in Meckesheim tut sich was Es geht zügig voran auf der alla hopp!-Baustelle in Meckesheim. Ende Februar konnte schon das erste Bewegungselement aufgestellt werden - das Familienkarussell - hier können zukünftig alle Generationen in Schwung kommen. Weiter Informationen und Bilder zum Baufortschritt gibt es regelmäßig im Internet: www.alla-hopp.de, www.meckesheim.de und www.facebook.com/Meckesheim. Termine & Veranstaltungen Kostenlose Grünschnittaktion in Meckesheim und Mönchzell Die Grünschnitt-Sammelaktion für die Meckesheimer und Mönchzeller Einwohner findet am Freitag, den 17.03.2017 und am Samstag, den 18.03.2017 statt. Die Anlieferung von Reisig, Baum- und Gehölzschnitt sowie Buschwerk mit einer max. Aststärke von 25 cm ist nur an diesen beiden Tagen erlaubt. Nicht angenommen wird Rasenschnitt und Laubabfälle. Der Annahmeort und die Annahmezeiten sind wie folgt geregelt: Meckesheim, Festplatz am Bauhof, jeweils von 8.00 – 18.00 Uhr. Sonderregelung für Kleinanlieferungen in Mönchzell: Parkplatz bei der Lobbachhalle, nur am Samstag, 18.03.2017, von 11.00 – 12.00 Uhr. Die Anlieferung in Mönchzell gilt nur für Kleinanlieferer (z.B. mit Handkarren), die nicht mit PKW o.ä. Meckesheim anfahren können. Kunststoffverpackungen (z.B. Folien, Säcke u.a.), Draht oder Metallgegenstände dürfen zum Bündeln nicht verwendet werden. Den Anweisungen der Gemeindearbeiter ist Folge zu leisten. Wichtiges & Wissenswertes Bauzeit bis zur Fertigstellung der Kettengasse An dieser Stelle möchten wir Sie wieder über die Baustelle in der Kettengasse informieren. Um die Sanierungsmaßnahmen schneller abschließen zu können, wird bereits seit dem 20.02.2017 eine zweite Arbeitskolonne auf der Baustelle eingesetzt. Das bedeutet aber auch, dass die Kettengasse seit diesem Zeitpunkt vollgesperrt werden musste. Die Sperrung besteht auch an Wochenenden und über Nacht. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen, und somit auch die Freigabe der Kettengasse, zu beschleunigen. Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen wurde der Bauzeitplan aktualisiert und die Baustellenüberwachung intensiviert. Seite 30 Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim Momentan laufen die Arbeiten unter anderem im Bereich der Gehwege. Hier werden Hausanschlüsse hergestellt, Randsteine angepasst bzw. ausgetauscht, der Gehweg ausgekoffert, mit einer Schottertragschicht verfüllt und gepflastert. Im Gehweg auf der nördlichen Seite werden zusätzlich Kabel verlegt. Dies ist ein Strom-Ortsnetzkabel und Leerrohre für Glasfaserleitungen der Telekom und des Zweckverbandes fibernet.rn. Bereits nach dem Setzen der Randsteine beginnen auch die Arbeiten im Straßenbereich. Zu Beginn der Maßnahme war noch nicht absehbar, dass der Unterbau des Straßenkörpers auf der gesamten Baustrecke nicht gemäß heute geltenden Vorschriften aufgebaut ist. Im Straßenbereich, in dem die Wasserleitung neu verlegt wurde, ist der regelkonforme Aufbau bereits erfolgt. Im restlichen Straßenbereich muss die Auskofferung und Herstellung einer Schottertragschicht noch durchgeführt werden. Danach können Asphalttragschicht und -deckschicht auf der gesamten Straßenbreite eingebaut werden. Diese Arbeiten, die ohne die eingangs erwähnten Unwägbarkeiten ursprünglich zu Weihnachten beendet hätten sein sollen, werden nun bis Ostern abgeschlossen sein. Die Umleitungsstrecke wird für den Zeitraum bis April fortlaufend ausgebessert. Wir bitten weiterhin um gegenseitige Rücksichtnahme und eine besonnene Fahrweise. In diesem Sinne folgt der erneute Aufruf, in den Ausweichbuchten der Umleitungsstrecke nicht zu parken. Aufgrund den Gesamtumständen sehen wir uns veranlasst die Umleitungsstrecke temporär vom Ordnungsdienst und der Polizei überwachen zu lassen. Allen geplagten Anliegern sei versichert: auch die Verwaltung freut sich über einen baldigen Abschluss der notwendigen Baumaßnahmen. Sinkkastenreinigung In der Zeit vom 07. bis 10.03.2017 werden die Sinkkästen der Straßeneinläufe durch eine Fremdfirma gereinigt. Wir bitten daher, die Sinkkästen (Gullideckel) freizuhalten und nicht durch parkende Fahrzeuge zu blockieren. Amphibien-/Krötenwanderung 2017 Auf Anordnung des Rhein-Neckar-Kreises Landratsamt –Straßenverkehrsamt – wird für die Zeit der Krötenwanderung der Gemeindeverbindungsweg Meckesheim-Mönchzell Sportplatz nach Eschelbronn von 27.2.2017 bis längstens 30.4.2017 (19.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr früh) für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Wir bitten um Beachtung der Sperrung und Verständnis für die Maßnahme zum Schutz der Tiere. Nummer 9 • 3. März 2017 Fakten aus dem Center Verbilligter Kartenvorverkauf für den Mannheimer Maimarkt 2017 Am 29. April 2017 beginnt wieder der Mannheimer Maimarkt mit Neuheiten, Waren und Dienstleistungen für alle Lebensbereiche. Bereits zum 13. Mal beteiligt sich die Gemeinde Meckesheim als „offizielle Vorverkaufsstelle“ mit dem Verkauf von verbilligten Karten für den Mannheimer Maimarkt. Ab sofort können Sie die verbilligten Vorverkaufskarten im RathausCenter und in der Verwaltungsstelle Mönchzell erwerben und damit Zeit und bares Geld sparen. Vorverkaufspreise Maimarkt-Eintrittskarte Karten für Erwachsene 4,50 Euro pro Stück (Tageskasse 8,00 Euro) Karten für Kinder (6 – 14 Jahre) 3,00 Euro pro Stück (Tageskasse 4,50 Euro) Preise VRN-Maimarkt-Ticket (Maimarkt-Eintritt + Hin- und Rückfahrt im VRN-Verbundgebiet) VRN-Maimarkt-Kombitickets für Erwachsene 9,70 Euro pro Stück VRN-Maimarkt-Kombitickets für Kinder (6 – 14 Jahre) 5,40 Euro pro Stück Die Kombikarten des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) schließen Hin- und Rückfahrt mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des Verbundnetzes sowie den Eintritt zum Maimarkt ein. Nutzen Sie die Gelegenheit für den günstigen Vorverkaufstarif und besorgen Sie sich Ihre Karte im RathausCenter oder in der Verwaltungsstelle Mönchzell. Der Vorverkauf geht bis Freitag, 28. April 2016. Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen erfolgreichen und angenehmen Maimarktbesuch. Öffnungszeiten RathausCenter (ab 03.03.2017) Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr Donnerstag von 8 bis 18 Uhr Freitag von 7 bis 12 Uhr Öffnungszeiten Verwaltungsstelle Mönchzell Montag von 15 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr Meckesheim bietet Zuflucht Freundeskreis Asyl Meckesheim Gesucht werden pensionierte Lehrer und Lehrerinnen die noch immer Lust auf Kinder haben. Schön wäre es, wenn die Pensionäre (die nicht unbedingt im Schuldienst gewesen sein müssen!) 1x die Woche zu den Schulzeiten in die Karl-Bühler-Schule kämen und mit einem der Flüchtlingskinder lernen würden (Lesen, Schreiben, Grundrechenarten). Lernmaterial gibt es in der Schule. Es geht vor allem ums regelmäßige ÜBEN. Wir würden uns sehr über Ihr Interesse freuen. Kontakt: Telefon: 06226 8286, Mail: [email protected] Klimaschutz in & für Meckesheim Energieberatung ein Service Ihrer Gemeinde Meckesheim Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern: Jürgen Jourdan ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Meckesheim, Friedrichstraße 10 am Nummer 9 • 3. März 2017 Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim Dienstag, den 7. März, zwischen 16.30 und 18.30 Uhr. Telefon 06226 9200-10/-23 oder 06221 998750. Email: [email protected]. Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune! Earth Hour 2017 in Meckesheim und Mönchzell Am 25. März ist wieder Earth Hour! Und die Gemeinde Meckesheim macht mit! Um 20.30 Uhr wird für eine Stunde die Straßenbeleuchtung in Meckesheim und Mönchzell ausgeschaltet. Wir fordern gemeinsam mit dem @wwfde und Millionen Menschen auf der ganzen Welt: Mehr Klimaschutz – für einen lebendigen Planeten. Die Abschaltung der Straßenbeleuchtung erfolgt über die Netzleitstelle der Syna GmbH in der Zeit von 20.30 Uhr bis 21.30 Uhr. Wir bitten in dieser Zeit von Störmeldungen an die Syna abzusehen. Private Haushalte sind von der Abschaltung nicht betroffen. Wir bitten alle Autofahrer in dieser Zeit um erhöhte Aufmerksamkeit. Gemeindebücherei Neu in der Bücherei Klüpfl/Kobr: In der ersten Reihe sieht man Meer Mensch, war das schön: Im Morgengrauen ging’s los, eingepfercht auf der Rückbank der vollbeladenen Familienkutsche. Zehn Stunden Fahrt an die Adria, ohne Klimaanlage und Navi, dafür mit Modern Talking aus dem Kassettenradio. Am Strand ein Duftgemisch aus Tiroler Nussöl und Kläranlage, und statt Cappuccino gab’s warme Limo. Willkommen zurück im Urlaubsparadies der 80er Jahre. Darin findet sich Familienvater Alexander Klein wieder, als er über einem Fotoalbum einnickt und als pickliger Fünfzehnjähriger erwacht – dazu verdammt, die Italien-Premiere seiner Jugend noch einmal zu erleben. Und zwischen Kohlrouladen und Coccobellomann die beste Zeit seines Lebens hat. »Klüpfel und Kobr steigern sich von Buch zu Buch.« Denis Scheck, Druckfrisch, ARD. Öffnungszeiten: Dienstag 16.00 – 18.30 Uhr Donnerstag 16.30 – 19.00 Uhr Tel. Nr.: 9200-65 eMail: [email protected] Facebook: https://www.facebook.com/Gemeindebuecherei Sonstiges Zu verschenken Lfd.Nr.Gegenstände Telefon 04/2017 Sideboard 1,60 x 0,40 x 0,80m Nussbaum sehr gut erhalten / Selbstabholer 0176 81150196 05/2017 Röhrenfernseher, voll funktionsfähig Marke Grundig und Satelliten Receiver 788934 06/2017 Einweckgläser, Hängeblumentöpfe (weiß), verschiedene Gläser mit/ohne Motiv, Kleiderbügel (Plastik) 3930 07/2017Röhrenfernseher 3665 Die abzugebenden Gegenstände werden wöchentlich im Amtsblatt veröffentlicht. Wer etwas zu verschenken hat, kann dies persönlich im RathausCenter, oder fernmündlich unter Tel. 9200-0, anmelden. Die Suchenden können sich entweder direkt an die Schenker wenden oder werden von der Gemeindeverwaltung vermittelt. Schulnachrichten Anmelden zu den Kursen können Sie sich in der Geschäftsstelle unter Tel.: 06271 946210, unter www.vhs-eb-ng.de oder schriftlich: vhs Eberbach-Neckargemünd e.V., Bussemerstr. 2a, 69412 Eberbach Seite 31 Kurs-Nr. 21204 Filzen Schal, Stulpen, Tasche oder Hut Irene Mickel Fr, 31.03., 18.00 - 21.00 Uhr Sa, 01.04., 10.00 - 13.00 Uhr (2 x) Karl-Bühler-Schule, C-Bau, Werkraum, Schulstr. 19, 39 E zzgl. Material Entdecken Sie die Faszination Filz und wie man lockere Wollflocken zu einem festen Stoff verarbeiten kann und dabei wunderschöne Dinge entstehen lässt! Sie filzen mit Wasser und Seife, lernen die Nuno-Filztechnik kennen (Wolle wird auf Seide gefilzt) und das Trockenfilzen mit der Nadel. Dabei erhalten Sie von der Dozentin Hilfestellung bei der Realisierung (auch von eigenen Ideen) sowie Anregungen für Schals, Stulpen, Taschen, Hüte aus Wolle mit oder ohne Seide. Bitte mitbringen: ca. 10 – 14 Euro für Material (je Werkstück, z. B.: Hut), 3 Frotteehandtücher, 1 Duschtuch (Breite: ca. 70 cm). Wirbelsäulen- und Rückengymnastik Eigentlich ist unsere Wirbelsäule eine tragfähige, dynamische Körperachse. Viele haben jedoch eher ihr „Kreuz mit ihrem Kreuz“. In diesem Kurs werden Möglichkeiten gezeigt, leichteren Beschwerden und Bewegungseinschränkungen vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Die Teilnehmenden erhalten Informationen zum Aufbau der Wirbelsäule und zur Bedeutung von funktionsgerechter Haltung und Bewegung. Diese werden angeleitet und eingeübt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Kräftigungs-, Beweglichkeitsund Dehnübungen, die sich auch gut zuhause durchführen lassen. Abgerundet wird die Stunde mit ganzheitlichen Übungen zur Körperwahrnehmung und Entspannung. Bitte mitbringen: leichte Decke, Handtuch. Kurs-Nr. 30213 Frauenkurs für Fortgeschrittene Sabine Birk Mo, ab 13.03., 19.30 - 20.30 Uhr (10 x) Haus der Feuerwehr, Kleiner Saal, 1. OG, Brühlweg 5, 52 E Kurs-Nr. 30215 für Einsteiger/innen Sabine Birk Mi, ab 15.03., 10.00 - 11.00 Uhr (10 x) Auwiesenhalle, Vereinsraum, Schulstr., 52 E Zumba® – tanz dich fit „Let‘s party“ – das ist das Motto des Tanz- und Fitness-Workouts Zumba®: Tanzstile aus aller Welt und insbesondere aus Lateinamerika – dem Geburtskontinent von Zumba® – werden Sie ins Schwitzen bringen! Und das mit so viel Spaß, dass Sie die Anstrengung ganz vergessen werden – versprochen! Bitte mitbringen: bequeme (Sport-)Bekleidung, (Sport-)Schuhe, Handtuch, Wasser. Kurs-Nr. 30262 für Fortgeschrittene Nicole Labus und Anne-Kathrin Hofmann Mo, ab 13.03., 17.45 - 18.45 Uhr (12 x) Auwiesenhalle, Vereinsraum, Schulstr., 74 E Kurs-Nr. 30263 für gute Einsteiger/innen Nicole Labus und Anne-Kathrin Hofmann Mo, ab 13.03., 18.45 - 19.45 Uhr (12 x) Auwiesenhalle, Vereinsraum, Schulstr., 74 E Kurs-Nr. 50518 Fotoklub Werner Hilscher Do, ab 16.03., 19.30 - 21.15 Uhr (24 x) Karl-Bühler-Schule, Klubraum, Schulstr. 19, 30 E Auf dem stets abwechslungsreichen Programm stehen u. a. Bildgestaltung, Hilfestellung zu allen Fragen der Fotografie und digitalen Bildbearbeitung, Porträtshootings sowie Teilnahme an Meisterschaften auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene. Dazu gibt es Fotoexkursionen ins In- und Ausland. Der vhs-Fotoklub freut sich über interessierte Fotoamateure, die noch etwas dazu lernen möchten oder den Klubmitgliedern etwas beibringen können. Schauen Sie doch einfach mal vorbei oder nehmen Sie Kontakt mit Werner Hilscher (06226 60621) auf. Kostenfreier Einführungsabend am Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim Seite 32 16.03.17. Kurs-Nr. 62543 Filzen 6 bis 14 Jahre Irene Mickel Sa, 01.04., 15.00 - 18.00 Uhr (1 x) Karl-Bühler-Schule, C-Bau, Werkraum, Schulstr. 19, 22 E inkl. Material Entdeckt die Faszination Filz und wie man lockere Wollflocken zu einem festen Stoff verarbeitet und dabei wunderschöne Filzdinge entstehen lässt! Filzt Perlen für Ketten, Schlüsselanhänger, Tiere oder ein Geschenk zu Ostern. Gern könnt ihr auch eure eigenen Ideen umsetzen; die Dozentin steht euch mit Rat und Tat zur Seite. Bitte mitbringen: 3 Frotteehandtücher, Getränk. Ballett - Die Ballettkurse haben bereits begonnen. Quereinstieg ist oft möglich. für Jungen und Mädchen Ulrike Lerchbaumer Haus der Feuerwehr, Kleiner Saal, 1. OG, Brühlweg 5, 80 E Die Kinder werden jeweils nach Alter und Kenntnissen von der Kursleiterin eingeteilt. Neuaufnahme nur nach telefonischer Voranmeldung unter 06223 1260, täglich von 11.00 bis 12.00 Uhr. Neuzugänge werden von der Ballettmeisterin in den geeigneten Kurs eingestuft. Kurs-Nr. 62925 Mo, ab 06.02., 16.30 - 17.15 Uhr (16 x) Kurs-Nr. 62926 Mo, ab 06.02., 17.15 - 18.00 Uhr (16 x) Kurs-Nr. 62927, Ballett und Spitzentanz Mo, ab 06.02., 18.00 - 18.45 Uhr (16 x) Kurs-Nr. 62928, für Fortgeschrittene Fr, ab 17.02., 14.45 - 15.30 Uhr (16 x) Kurs-Nr. 62929 Fr, ab 17.02., 15.30 - 16.15 Uhr (16 x) Kurs-Nr. 62930 Fr, ab 17.02., 16.15 - 17.00 Uhr (16 x) Kurs-Nr. 62931 Fr, ab 17.02., 17.00 - 17.45 Uhr (16 x) Vereine und Organisationen Freiwillige Feuerwehr Meckesheim und Mönchzell Mitgliederversammlung Herzlich laden wir unsere Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein, die am Samstag, 18. März 2017 um 19.30 Uhr im Saal des Gasthauses „Lamm“, Friedrichstraße 6 stattfinden wird. Nummer 9 • 3. März 2017 Tagesordnung 1.Eröffnungslied 2. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung 3. Totenehrung und Lied zur Totenehrung 4.Berichte · Jahresbericht · Mitgliederbewegung · Kassenbericht · Bericht der Kassenprüfer · Bericht des Chorleiters 5. Aussprache über die Berichte 6. Entlastung der Vorstandschaft · Kassiererin · übrige Vorstandschaft 7. Benennung eines zusätzlichen Notenwartes 8.Ehrungen 9.Verschiedenes 10.Schlusslied Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Übrigens, hätten Sie gewusst, dass · sich sowohl im Veranstaltungskalender 2017 als auch im letzten Amtsblatt ein Fehler eingeschlichen hat? Am Sa., 18.03.2007 findet natürlich kein Konzert der Sängereinheit in der Auwiesenhalle statt, sondern – siehe oben – unsere Mitgliederversammlung im Gasthaus „Lamm“. · wir immer donnerstags in der Aula der Karl-Bühler-Schule proben: Männerchor 19.30 Uhr Gemischter Chor 20.30 Uhr bis maximal 22 Uhr „Singing Friends“ probt freitags von 18.15 bis 19.30 Uhr im evang. Gemeindehaus in Bammental, Pfarrgasse 2 Ansprechpartner: Barbara Engelhardt Tel. 921115 Andrea Orlowski-Spieß Tel. 993571 LandfrauenVerein Meckesheim Liebe Landfrauen, am Mittwoch, 08. März 2017 fahren wir zum Landfrauentag nach Heiligkreuzsteinach. Wir tragen Shirt/Schal, Kaffeetasse nicht vergessen. Busabfahrt: 12.45 Uhr am Bahnhof (pünktlich) Obst- und Gartenbauverein e.V. Meckesheim Der Obst- und Gartenbauverein e.V., lädt herzlich zur ordentlichen Generalversammlung am Sonntag, den 12.03.2017 um 14.30 Uhr im Gasthaus zum Lamm ein. Tagesordnungspunkte: · Begrüßung · Totenehrung · Bericht der Schriftführerin · Bericht des Kassiers · Bericht der Rechnungsprüfer · Entlastung des Vorstandes · Wahlen des Vorstandes · Wahlen der Rechnungsprüfer · Ehrungen · Vorhaben 2017 · Verschiedenes Bei Kaffee und Kuchen wollen wir einen gemütlichen Nachmittag verbringen. Alle Mitglieder und deren Partner sind hierzu herzlich eingeladen. Wir freuen uns über Ihre zahlreiche Teilnahme. Ökumenischer Verein für Caritas u. Diakonie Meckesheim Diakonie Der Ökumenische Verein für Caritas u. Diakonie Meckesheim lädt ein zu seiner diesjährigen Hauptversammlung am Sonntag, den 5. März 2017 um 14.30 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Haus Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Geschäfts- und Kassenbericht Nummer 9 • 3. März 2017 Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim 3. Bericht der Nachbarschaftshilfe 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Genehmigung des Jahresberichtes und Entlastung des Vorstandes 6. Vortrag: „Die neuen Pflegestärkungsgesetze – die größten Veränderungen im Überblick“ Frau Christa Fröhlich bietet einen aktuellen Überblick und berichtet über die Erfahrungen der Sozialstation Elsenztal mit der Umsetzung der neuen Gesetze. 7.Verschiedenes Alle Mitglieder aus Meckesheim und Mönchzell sind hierzu herzlich eingeladen. Im Anschluss an die Tagesordnung wird Kaffee und Kuchen gereicht. Wir würden uns freuen, viele unserer Mitglieder auf der Versammlung begrüßen zu können. Eingaben zur Tagesordnung können von den Mitgliedern bis zum 27.2.2017 bei Karin Stelzer, Eschelbronner Str. 79, schriftlich eingebracht werden. Für den Vorstand Karin Stelzer, Vorsitzende Pétanque-Club Meckesheim e.V. Was machen Boulespieler im Winter? Winter ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck, denn Winter assoziiert die Vorstellung von Schnee und Kälte. Das war ja wohl eher unterdurchschnittlich in diesem Jahr. Sagen wir einfach: während der spielfreien Zeit in der Winterphase. Also was machen Boulespieler dann? Die ganz Abgehärteten spielen natürlich weiter, egal, ob es stürmt oder schneit. Die weniger Abgehärteten gehen in die Boulehallen spielen. Und wir, eindeutig Zugehörige der dritten Gruppe, der Nichtboulespieler, suchen uns ein anderes Spiel mit einer kleinen Kugel. Deshalb trafen wir uns am Montag, den 09.01.2017, im Ristorante Da Nino zum Roulette-Abend. Bereits im letzten Jahr konnten wir feststellen, dass diese Abwechslung bei unseren Mitgliedern gut ankam. Unter den Argusaugen des Croupiers Heinz Seib zockten wir, was unsere Chips hergaben. Da wir ein Kinderspiel nutzten, war es nicht nur schwierig, die Regeln zu begreifen, sondern auch eine Herausforderung, den „Roulettetisch“ zu übersehen. Die besten „Zocker“ waren Waltraud Herrmann, Werner Blanck und Waltraud Martin. Die Beste erhielt ein Preisgeld in Form von richtigem Geld aus der Kaffeekasse. Es wurde ein schöner lustiger Abend. Wir haben viel erzählt über die Begebenheiten und Erlebnisse seit unserem letzten Treffen. Seite 33 Schützenverein Ergebnisse Kreismeisterschaft Luftpistole 5. Platz Meckesheim 1032 Ringe Altersklasse Schützenklasse 6. Platz Chris Herb 350 Ringe Seniorenklasse I 3. Platz Bernd Vettermann 355 Ringe 9. Platz Michael Keller 343 Ringe 13. Platz Ernst Öhmig 334 Ringe Seniorenklasse II 7. Platz Karl Zimmermann 323 Ringe 11. Platz Lothar Heß 310 Ringe Luftpistole Auflage Senioren A 2. Platz Meckesheim 833 Ringe 3. Platz Bernd Vettermann 284 Ringe 4. Platz Ernst Öhmig 280 Ringe 6. Platz Hans-Peter Herb 269 Ringe 25 m Pistole Auflage Senioren A 2. Platz Meckesheim 812 Ringe 2. Platz Bernd Vettermann 274 Ringe 3. Platz Ernst Öhmig 272 Ringe 5. Platz Hans-Peter Herb 266 Ringe Monatsversammlung am 07.03.2017 Die nächste Monatsversammlung findet am Dienstag, 07.03.2017 wie üblich ab 20 Uhr im Schützenhaus statt. Die Vorstandschaft würde sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder freuen. TC Meckesheim www.tc-meckesheim.de Schnuppertennis beim Tennisclub Meckesheim! Für alle interessierten Kinder, Jugendliche und Erwachsenen bietet der TCM immer samstags, nach Vereinbarung, Schnupperkurse an! Schläger und Bälle werden gestellt, Sportkleidung und saubere Sportschuhe sind selbst mitzubringen! Die Kurse finden samstags zwischen 12 und 15 Uhr statt und dauern 6o Minuten! Für nur 25.- E kann jeder Teilnehmer 3 Einheiten in das Tennisspielen reinschnuppern, bei späterem Eintritt in den Tennisclub wird der Kursbeitrag angerechnet! Ein Kurs findet nur bei mindestens 3 Anmeldungen statt! Kontakt: C. Rhein, 06226 789313 TSV Meckesheim Traditionsbewusst Sympathisch Vielseitig Euer Sportverein für Breiten- und Freizeitsport Eine Mitgliedschaft – Viele Möglichkeiten www.tsv-meckesheim.de Und hier noch eine Info für alle Mitglieder. Unsere nächsten Termine sind: 13.03.2017 Mitgliederversammlung (ab 19.00 Uhr bei DaNino) 01.05.2017 Anboulen (ab 11.00 Uhr auf dem Platz) 23.08.2017 Kinder- und Jugendbouleturnier im Rahmen des Ferien programmes 09.09.2017 Ausflug Hallo liebe Kinder, am vergangenen Sonntag ging es beim Kinderfasching des TSV Meckesheim in der Auwiesenhalle wieder rund. Wir bedanken uns für den regen Zulauf! Wenn es euch gefallen hat, dann könnt ihr euch schon mal den 11.02.18 vormerken, denn das ist das Datum für den Kinderfasching im kommenden Jahr. Ein großes Dankeschön an alle Helfer , ohne die so eine Veranstaltung nicht durchzuführen wäre! Wir bedanken uns auch bei allen, die uns mit Sachspenden unterstützen: Mustafa Dönmez (Kiosk), Haustechnik Roland Neutzner, Elsenz Cleanshop, Tintenklecks, Peters Radladen, Raumausstatung Schleich, Bäckerei Dussinger, Bruzzelstub. Dankeschön auch an alle, bei denen wir unsere Plakate aufhängen dürfen. Bis zum nächsten Jahr! TSV Kinderfasching -Margit Lamade- Abt. Handball tsvhandball.com facebook.com/handball.in.meckesheim plus.google.com/+Tsvhandball Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim Seite 34 Vorschau Freitag, 03.03.17 Sportparkhalle Leimen 18.00 Uhr KuSG Leimen - mE-Jugend Samtag, 04.03.17 Auwiesenhalle Meckesheim 17.00 Uhr mB-Jugend – SG Nussloch Gymnasiumhalle Sinsheim 18.45 Uhr TV Sinsheim II - Herren Abt. Kegeln Liebe Kegelsportfreunde, liebe Leser. Karneval ist vorbei, der Ernst des Kegelsports hat uns wieder. Es geht weiter am Wochenende 4.3./5.3.2017. Die Herren 1 empfangen am Samstag ab 15.00 Uhr –Heimspiel- den TV 77 DE Waldhof 1 Die Herren 2 gehen auf Reise zum SKC 46 Kronau 2 ab 13.00 Uhr Die Damen 1 messen sich in Meckesheim mit der ESG Frankonia KA 1 ab 15.30 Uhr Die Damen 2 fordern ab 13.00 Uhr ATB Heddesheim 1 auch in Meckesheim. Die gemischte Mannschaft Heimspiel ab 10.30 Uhr gegen KSC 81 Hockenheim 3. Auf die Gefechtsstation und „Gut Holz“ Abt. Turnen und Leichtathletik Gauturntag des Elsenz-Turngau e. V. in Meckesheim Nummer 9 • 3. März 2017 gonnen. Sie war als Springerin im Kinderturnen und im Seniorenturnen, also immer zur Stelle wenn Not an der Frau war. Seit 1999 ist sie fürs Walken Übungsleiterin und seit 2009 ist sie Mitglied im Turnrat und trägt somit die Verantwortung für den Verein mit. Alexander Breitkopf: Er ist seit 2003 Mitglied und seit 2004 Kassierer der Abteilung Turnen/Leichtathletik und Turnratsmitglied. Ab 2007 war er für acht Jahre Übungsleiter im Kinderturnen und seit 2010 ist er Übungsleiter im Männersport. Jede Woche engagiert er sich, nicht nur sportlich, für den Verein. Karin Freimann: Ihr Name ist eng verbunden mit dem Kinderturnen. Mitglied im Verein ist sie wieder seit 2001. Ab da wurde sie auch gleich Mitglied im Turnrat und bereits ein Jahr später wurde sie Übungsleiterin im Kinderturnen – beide Ämter hat sie bis heute inne. Sie war sechs Jahre Kassenprüferin der Abteilungen Turnen/Leichtathletik und zwei Jahre Schriftführerin. Sie ist seit 2010 die Abteilungsleiterin Turnen/Leichtathletik. Im Elsenz-Turngau ist sie für das jährlich stattfindende BTJ-Forum Kinderturnen in Meckesheim zuständig. Wolfgang Ludwig: Er ist seit 1978 Mitglied beim TSV Meckesheim. Genau vor 30 Jahren hat er als Übungsleiter bei der Abteilung Leichtathletik begonnen und ist es bis heute. 2002 wurde er für sechs Jahre stellvertretender Abteilungsleiter Turnen/Leichtathletik bevor er dann anschließend für zwei Jahre die Abteilung als Leiter übernahm. Seit 2010 ist er Stellvertreterabteilungsleiter. Nach den Ehrungen der Ehrenämter kam der Höhepunkt der Veranstaltung, die Ehrung der erfolgreichen Sportler des Turngaus. Aus Meckesheim konnten vier Sportler die Ehrung entgegennehmen. Am 11. Februar fand bei uns in Meckesheim in der Auwiesenhalle der jährliche Gauturntag des Elsenz-Turngau statt. Die Turngauvorsitzende Petra Kösegi begrüßte die zahlreichen anwesenden Vereinsvorstände, Übungsleiter und Sportler mit den Worten „Die Verbindung mit Menschen ist es, welche dem Leben seinen Wert geben“. Petra Kösegi berichtete in ihrem kurzen Rückblick über verschiedene Turngau-Veranstaltungen. Nach den Grußworten der anwesenden Ehrengäste konnte die Vorsitzende Personen auszeichnen, welche sich durch ihr ehrenamtliches Engagement ständig für ihren Verein einsetzten. Neben den zwei Vorstandsmitgliedern des Elsenz-Turngaus nehmen sechs verdiente ehrenamtlich Mitglieder der Abteilung Turnen und Leichtathletik die silberne Gau-Ehrennadel entgegen. Dies sind: Mirko Benz: Badischer Meister im 5 Kampf 2. Platz bei den Badischen Meisterschaften im Schleuderball 2. Platz bei den Baden-Württembergischen Meister schaften im 5-Kampf 2. Platz bei den Baden-Württembergischen Meister schaften im Schleuderball 11. Platz bei den Deutschen Meisterschaften im 5-Kamp Simeon Schifferdecker: 24. Platz bei den Deutschen Meisterschaften im 5-Kampf Torben Pisot: 25. Platz bei den Deutschen Meisterschaften im 5-Kampf Dies sind: Barbara Ahrens: Sie ist seit 1992 Mitglied. Seit 2002 hat sie das Amt der Beauftragten für „Frauen in Bewegung“ übernommen, ebenfalls seit 2002 ist Barbara im Turnrat und ein sehr engagiertes Vereinsmitglied. Steffen Barth: Er ist seit 1971 Mitglied beim TSV Meckesheim und hat 2002, nachdem er schon andere Ämter im Verein inne hatte, den 2. Vorsitz übernommen. Nach zwei Jahren wurde er zum 1. Vorsitzender gewählt. Dieses Amt begleitete er 11 Jahre lang, leitete und lebte SEINEN Verein mit vollem Engagement. Auch heute ist es noch so, dass er dem Verein immer zur Stelle ist, wenn man ihn braucht. Reinhild Böbel: Mitglied ist sie seit 1993 und ab dem Jahr 2000 hat ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Übungsleiterin im Kinderturnen be- Kathrin Benz: 2. Platz bei den Badischen Meisterschaften im Schleuderball 3. Platz bei den Badischen Meisterschaften im Steinstoßen 2. Platz bei den Baden-Württembergischen Meis terschaften im Schleuderball 3. Platz bei den Baden-Württembergischen Meis terschaften im Steinstoßen 12. Platz bei den Deutschen Meisterschaften im Steinstoßen Die Veranstaltung wurde musikalisch vom SFZ Waibstadt begleitet, so entstand in der frühlingshaft geschmückten Halle eine festliche Atmosphäre und am Ende konnte jeder verstehen was unsere Gauvorsitzende mit ihren Worten zu Beginn der Veranstaltung meinte. Wir gratulieren und danken allen Geehrten zu ihrem Erfolg und ihrem Engagement für unseren TSV 1901 e.V. Meckesheim. Nummer 9 • 3. März 2017 Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim Seite 35 Einladung zur Generalversammlung 2017 Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Freitag, 31.03.2017 um 20 Uhr im Gasthaus zum Löwen in Meckesheim statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessenten herzlich ein. Die Tagesordnung liegt am Abend der Veranstaltung aus. Anträge sind bis zwei Wochen vor der Generalversammlung beim 1. Vorsitzenden Daniel Bieser in schriftlicher Form einzureichen. Spielbetrieb Herren: Vorschau: Sonntag, 5. März 2017, 15.00 Uhr: FCG - FC Spechbach Nach etwas mehr als zwei Monaten Pflichtspiel-Pause beginnt nun wieder die ernste Phase für unser Herren-Team. Ein Kracher-Spiel und Derby steht gleich am kommenden Sonntag bevor. Gegen die Tabellen- und Ortsnachbarn aus Spechbach wird unser Team von der ersten bis zur letzten Minute gefordert sein, um nicht ähnlich sang- und klanglos wie im Hinspiel unterzugehen. Anpfiff ist um 15.00 Uhr. Um lautstarke Unterstützung wird gebeten. Kleintierzuchtverein C 457 e.V. Mönchzell Monatsversammlung Die nächste Monatsversammlung findet am Dienstag, den 7. März 2017 um 19 Uhr im Züchterheim statt. Wir bitten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen. VORANKÜNDIGUNG: Wichtiger Arbeitseinsatz am kommenden Samstag, den 04.03.2017 ab 8.30 Uhr. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Kirchliche Nachrichten Einladung zur Mitgliederversammlung am 7. April 2017 Zu unserer Mitgliederversammlung laden wir hiermit fristgerecht ein: Freitag, 07. April 2017 um 19.00 Uhr Im Gasthaus zum Löwen in Meckesheim Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung 2. Gedenken verstorbener Mitglieder 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung 4. Genehmigung der Tagesordnung 5. Bericht des Vorsitzenden 6. Bericht Schriftführerin 7. Bericht Kassenwart 8. Bericht Kassenprüfer 9. Aussprache zu den Berichten 10. Entlastung des Vorstandes 11. Wahl des gesamten Vorstands 12.Anträge 13.Verschiedenes Anträge können bis 27. März bei einem Vorstandsmitglied eingereicht werden. Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme. Der Vorstand VDK Ortsgruppe Meckesheim Hauptversammlung Wir erinnern alle Mitglieder der VdK OG Meckesheim an die Hauptversammlung am Samstag, den 04. März 2017 um 14.00 Uhr in der TSV-Gaststätte-Clubhaus Meckesheim, Eschelbronnerstraße. Evang. Kirchengemeinde Meckesheim Prof. Kehrer Str. 2 74909 Meckesheim Pfarrerin Wiltrud Schröder-Ender Pfarrer Dirk Ender Tel. 06226/787422 Fax 06226 787421 E-Mail: [email protected] www.meckesheim-moenchzell-evangelisch.de Bürozeiten: Andrea Herbold Die., Mitt., Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 15.00-17.00 Uhr Weltgebetstag der Frauen Freitag, 3.03., 19.00 Uhr in der kath. Kirche/ im Pfarrzentrum Sonntag, 5.03. 10.00 Uhr Gottesdienst Lehrvikar Schnücker Die Kollekte ist für die eigene Gemeinde bestimmt. Mo. 6.03. 18.30 Uhr Instrumentalkreis Die. 7.03. 18.45 Uhr Chor and More 20.00 Uhr Kirchenchor Mitt. 8.03. 9.30 Uhr Spiel- und Krabbelgruppe 14.30 Uhr Kreativkreis 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht in den Projekten 17.30 Uhr EGJ 19.00 – 19.30 Uhr Jungbläser 19.30 – 21.30 Uhr Posaunenchor Do. 9.03. 16.15 – 17.15 Uhr Zwergen-Jungschar Fr. 10.03. 19.30 Uhr Kirchengemeinderatsitzung Sam. 11.03. 15.30 – 17.30 Uhr Kindergottesdienst Ökumenischer Seniorenkreis lädt herzlich am Dienstag, den 14.03. um 14.00 Uhr ins Dietrich-Bonhoeffer-Haus zur Entdeckungsreise durch das alte Meckesheim, Teil 2, mit Martin Kreß ein. Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim Seite 36 Schlecht zu Fuß? Es besteht die Möglichkeit, unseren Fahrdienst in Anspruch zu nehmen: Hr. Bruhn Tel 990620 Jubelkonfirmation am 2. April 2017 In unserer Kirchengemeinde feiern wir die Jubelkonfirmation am Sonntag Judika, den 2. April. Es sind alle die 1942, 1947, 1952, 1957 und 1967 konfirmiert wurden eingeladen. Wer nicht in Meckesheim konfirmiert wurde und gerne mitfeiern möchte, kann gern dazu kommen. Bitte melden Sie sich einfach im Pfarramt. Die A.B.Gemeinschaft Meckesheim lädt herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein: Sonntag 17.30 Uhr Bibelstunde in Sinsheim Donnerstag 14.30 Uhr Frauenstunde in Meckesheim bei Fam. Welker, Prof-Kehrer-Str. 14 Evang. Kirchengemeinde Mönchzell Herzliche Einladung ZWERGENKIRCHE an alle Familien mit kleinen Kindern und an alle, die sie mitbringen! Sonntag, 5. März 11.15 Uhr, in der Evang. Kirche in Mönchzell Thema: „Jesus nimmt Lasten ab….“ Wochenspruch: „Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre.“ 1. Johannes 3,8b Kath. Kirchengemeinde Meckesheim Kath. Seelsorgeeinheit und Kirchengemeinde Neckar-Elsenz St Bartholomäus Mauer St Martin Meckesheim Kath. Pfarramt Bahnhofstraße 13, 69256 Mauer Tel. 06226/990324; FAX 990389 e-mail: [email protected] homepage: www.kath-mauer.de Nummer 9 • 3. März 2017 Was ist denn fair? Zum Weltgebetstag der Frauen am 03. März 2017 von den Philippinen „Was ist denn fair?“ Direkt und unvermittelt trifft uns diese Frage der Frauen von den Philippinen. Sie lädt uns ein zum Weltgebetstag 2017 – und zum Nachdenken über Gerechtigkeit. In einem alters- und konfessionsgemischten Team haben über 20 Christinnen den Gottesdienst dafür erarbeitet. Diese Gebete, Lieder und Texte werden am 3. März 2017 rund um den Globus wandern. Dann dreht sich in Gemeinden in über 100 Ländern der Erde alles um den Inselstaat in Südostasien. Die Philippinen sind das bevölkerungsreichste christliche Land Asiens, über 80 Prozent der Bevölkerung sind katholisch. Glaube und Spiritualität prägen die philippinische Kultur. Rosenkränze und Marienfiguren schmücken Wohnungen und Autos. War die römischkatholische Kirche zu Kolonialzeiten eng mit den Mächtigen verbunden, so setzen sich viele Priester und Ordensfrauen heute für die Armen und Entrechteten ein. Auch Vertreter der protestantischen Kirchen sind stark gesellschaftlich engagiert. Neben einer buddhistischen Minderheit, sind rund 5 Prozent der Bevölkerung muslimisch. Der Großteil von ihnen lebt von jeher im südlichen Mindanao. Der Weltgebetstag der philippinischen Christinnen ermutigt zum Einsatz für eine gerechte Welt. Ein Zeichen dafür sind die Kollekten der Gottesdienste in Deutschland, die Frauen- und Mädchenprojekte weltweit unterstützen. Darunter sind acht Partnerorganisationen auf den Philippinen, die sich u.a. für politische und gesellschaftliche Beteiligung sowie die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder engagieren Freitag, 3. März 2016 Mauer 10.00 Eucharistiefeier im AGAPLESION Gemeindepflegeheim Bethanien+ Erhard Mathes Weltgebetstag der Frauen Mauer 19.00 Kath. Pfarrzentrum Meckesheim 19.00 Kath. Gemeindezentrum Samstag, 4. März 2016 Mauer 11.00 Friedhof: Urnenbestattung Hansjörg Duffner 8. Sonntag im Jahreskreis Samstag, 4. März 2017 Mauer 18.00 Vorabendmesse Sonntag, 5. März 2017 Meckesheim 10.30 Eucharistiefeier + Karl Herold Montag, 6. März 2017 Mauer 17.00 Rosenkranzgebet AGAPLESION – Gemeindepflegheim Bethanien Meckesheim 18.00 Rosenkranzgebet Dienstag, 7. März 2016 Dilsbergerhof 18.30 Eucharistiefeier Mittwoch, 8. März 2016 Mauer 18.00 Eucharistiefeier Mauer 19.00 bis 21.00 Uhr Pfarrzentrum: Bibelabend Einführung Matthäus Evangelium (13,1-53) „Jesus Gleichnisrede über die Gottesherrschaft“ - Pfr. Stern Donnerstag, 9. März 2016 Meckesheim 9.00 Eucharistiefeier Öffnungszeiten Pfarrbüro Dienstag von 9.00 bis 13.00 Uhr Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr Sprechzeiten Pfr. Stern Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung Altenwerk Herzliche Einladung zum gemeinsamen Frühstück am Mittwoch, 15. März 20156 um 9.30 Uhr, im Pfarrzentrum. è Meckesheim Altenwerk Dienstag, 14.3.2017 um 14.00 Uhr, im Dietrich-Bonhoeffer-Haus: „Entdeckungsreise durch das alte Meckesheim“ – Teil 2, mit Herrn Martin Kress. Wer abgeholt werden möchte, bitte bei Herrn Bruhn, Tel 990620, anrufen. Weitere Nachrichten siehe unter Mauer, Seite 25 Nummer 9 • 3. März 2017 Amtsblatt Elsenztal – Meckesheim Katholische Kirchengemeinde Herz Jesu Lobenfeld Maria Gottesmutter Mönchzell Seite 37 ken und Schwächen kennen zu lernen. Komm und probiere es aus!!! St. Peter und Paul Waldwimmersbach Weltgebetstag der Frauen Freitag, 3. März 2016 Meckesheim 19.00 Kath. Gemeindezentrum Nachrichten siehe unter Lobbach, Seite 17 Kath. Kindergarten St. Hedwig Mönchzell Am Freitag den 24.02.2017 besuchten uns Frau Schäfer, Frau Reiter und Frau Ohlheiser von der kath. Frauengemeinschaft Mönchzell. Sie kamen nicht mit leeren Händen, denn Sie brachten uns ein neues Kindergartenfahrzeug, das vom Erlös vom Weihnachtsmarkt 2016 hervorging. Natürlich wurde das neue Fahrzeug von allen Kindern im Hof getestet und für sehr gut befunden. Die Kinder und die Erzieherinnen des kath. Kindergartens St. Hedwig bedanken sich ganz herzlich bei der kath. Frauengemeinschaft in Mönchzell. Angebote: Die Musik&Bücherkiste/Creation&Art, unser Buch- und Geschenkeladen hat von Dienstag bis Samstag für Sie geöffnet (Bahnhofstr. 38, Tel. 06226 7865486). Nutzen Sie die große Auswahl an christlicher Literatur und Musik, Geschenkartikeln und Karten. Wir besorgen Ihnen jedes lieferbare Buch innerhalb kurzer Zeit. Schauen Sie doch mal vorbei! Öffnungszeiten: Di – Fr 9.00 – 12.30 Uhr. Di, Do + Fr 15.00 – 18.00 Uhr und Sa 10.00 – 13.00 Uhr Nach Ladenschluss einfach weiter stöbern unter: www.musikundbuecherkiste.de Weitere Infos unter: www.CVJM-Heidelberg.de CVJM-Zentrum , Bahnhofstr. 38, Meckesheim, Tel.: 06226/7865490, Fax 06226/990413. Bürozeiten montags 15.30 – 17.30 Uhr Mail: [email protected] Ökumenische Nachrichten Fürbitter Am Dienstag, den 07.03.17, um 20.00 Uhr, findet das Fürbittertreffen in der Neuapostolischen Kirche in Eschelbronn statt! Wir treffen uns mit allen Konfessionen und christlichen Vereinen von Meckesheim. „Suchet der Stadt Bestes, dahin ich euch habe wegführen lassen, und betet für sie zum Herrn; denn wenn´s ihr wohl geht, so geht’s auch euch wohl.“ Jeremia 29,7. Allen denen es am Herzen liegt für Meckesheim zu beten, sind zu diesem Gebetstreffen herzlich eingeladen! CVJM Samstag, 04.03.17 10.00 Uhr CVJM-Laufgruppe 18.00 Uhr CoDA Selbsthilfegruppe 18.00 Uhr Jahreshauptversammlung Sonntag, 05.03.17 ab 16.00 Uhr Werkstatt-Gottesdienst – Herzliche Einladung an Sie! 17.00 Uhr Kinderprogramm Montag, 06.03.17 16.00 Uhr Eltern-Kind-Treff im CVJM-Zentrum herzlich eingeladen sind Eltern mit Kindern ab 0 Jahren und auch ältere Geschwisterkinder 19.00 Uhr Treffen der Anonymen Alkoholiker, immer offen für Mitglieder aller Anonymen-Gruppen (AA, ALANON, CODA, EKA, OA). Infos unter Tel. 01721464305 oder 01799430247 19.00 Uhr Lobpreis- und Gebetszeit 20.00 Uhr Volleyball: für alle Sportfans jeden Montag in der IGHSporthalle inHD-Rohrbach, Infos über das CVJM-Büro Dienstag, 07.03.17 20.00 Uhr Fürbittertreffen in der Neuapostolischen Kirche Eschelbronn, siehe ökumenische Nachrichten Donnerstag, 09.03.17 16.15 Uhr Zwergenjungschar eingeladen sind alle Mädchen und Jungen im Kindergartenalter ins Dietrich Bonhoeffer-Haus in Meckesheim. Wir treffen uns für eine Stunde, um miteinander zu spielen, singen, tolle Sachen zu basteln und Geschichten aus der Bibel zu hören. Infos bei Angela Maurer Tel. 991674 und Judith Kreß Tel. 60466 Freitag, 10.03.17 17.00 Uhr Fußballjungschar: jeden Freitag von 17 – 18.30 Uhr im CVJM-Zentrum für Jungs und Mädchen (!) von 7 – 14 Jahren, Infos bei Klaus Winterbauer über das CVJM-Büro 18.00 Uhr TEN SING!!! Eine offene, christliche, musikalische Jugendarbeit für Jugendliche zwischen 13 und 25 Jahren, bei der jeder mitmachen kann. Chor, Band, Tanz, Theater, Rap, Technik: jedes Jahr eine neue Bühnenshow – von Jugendlichen für Jugendliche gestaltet. Kreativität statt Konsumkultur! Ein Raum sich zu entfalten, eigene Stär- KartenKollektionen Unsere Fragen Sie nach unseren umfangreichen Musterordnern! WerbeDruck Schneider · Industriestraße 20 74909 Meckesheim · Tel. 0 62 26 - 99 39-0 [email protected] · www.wds-druck.de
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