Desensibilisierungslösungen - Deutsches Apotheken Portal

Arbeitshilfe
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BtM-Rezepturen
auf Basis von medizinischem Cannabis
Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml(NRF 22.8)
10 ml (entspricht 250 mg Dronabinol)
2 x tägl. 0,2 ml zu den Mahlzeiten einnehmen
Angaben zur BtM-Rezeptur prüfen:
» Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je
Packungseinheit bzw. je abgeteilter Form angegeben?
» Menge des Arzneimittels in Gramm oder Milliliter
bzw. Stückzahl der abgeteilten Form angegeben?
» Konkrete Gebrauchsanweisung enthalten?
Rezeptgültigkeit eingehalten?
» Belieferung max. am 7. Tag
nach Ausstellungsdatum
Keine Rezeptbelieferung!
nein
nein
Höchstmenge für einen Patienten für
einen Zeitraum von 30 Tagen überschritten?
Höchstmengen für Cannabisrezepturen
bzw. Abfüllungen:
» Cannabisblüten 100.000 mg
» Cannabisextrakt (bez. auf THC-Gehalt) 1.000 mg
» Dronabinol 500 mg
Rücksprache mit dem Arzt!
» Ergänzung der fehlenden Angaben auf Teil I und Teil II
des BtM-Rezepts durch abgebende Person erlaubt
(§ 12 Abs. 2 BtMVV)
» CAVE: Änderungen mit Datum und Unterschrift abzeichnen!
Der Arzt muss die Änderungen auf dem in der Praxis verbliebenen
Teil III ebenfalls durchführen!
» Sofern keine konkrete Gebrauchsanweisung vorliegt, diese beim Arzt
erfragen und auf der abzugebenden Verpackung angeben
ja
nein
nein
Buchstabe „A“ auf dem Rezept vermerkt?
ja
Vorbereitung
der Herstellung:
» Rücksprache mit dem Arzt: Rezeptänderung
durch den Arzt oder Neuausstellung erforderlich
» Substanz auf Identität geprüft?
» Plausibilitätsprüfung durchgeführt?
» Herstellungsprotokoll vorbereitet?
Weitere Informationen: DAP Merkblatt „Cannabis aus der Apotheke“ unter www.DAPdialog.de/3899
Herstellung und Abgabe der Rezeptur
CAVE:
» Entnommene Menge des Betäubungsmittels in der BtM-Kartei dokumentieren
(gilt auch für Identitätsprüfungen!)
» Gefäß mit kindersicherem Verschluss
verwenden
» Kennzeichnung der Rezeptur gemäß § 14
ApBetrO und NRF
» Abrechnung von cannabishaltigen Rezepturen oder Cannabisabfüllungen mittels
Sonder-PZN 06460665
© DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2017
ja
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