Neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Stuttgarter zahlt schon bei

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17.02.2017
NeueBerufsunfähigkeitsversicherungderStuttgarterzahltschonbei
Arbeitsunfähigkeit
-BeilängererArbeitsunfähigkeitgenügteinärztlichesAttest-DieStuttgarterprüftLeistungsantraginnerhalbvon10
Arbeitstagen/DieStuttgarterLebensversicherunga.G.hatzumJahresbeginndieBerufsunfähigkeitsversicherung
BUPLUSpremiumvorgestellt.DieBesonderheit:DerKundeerhältbereitsbeilängererArbeitsunfähigkeiteine
Rentenzahlung.Klaus-PeterKlapper,LeiterProdukt-undVertriebsmarketing,erläutert:„Wennmanwegeneiner
KrankheitodereinesUnfallslängereZeitnichtmehrarbeitenkann,istmannichtimmergleichberufsunfähig.
DerVorteilunsererBUPLUSpremiumliegtdarin,dasssieauchindiesenFällen
hilft,dieEinkommenslückezuschließen.“DennbereitsbeilängererKrankheit
reichendiegesetzlichenLeistungennichtaus.Dieneue
BerufsunfähigkeitsversicherungderStuttgarterrichtetsichvorallemangut
verdienendeArbeitnehmer.
KundenreichenbeiArbeitsunfähigkeitlediglicheinärztlichesAttestein,umihre
Rentenzahlungzubeantragen.DieStuttgarterprüftinnerhalbvon10Arbeitstagen,
obeineArbeitsunfähigkeitvorliegt.GleichzeitiguntersuchendieExpertendes
Versicherers,obaucheineBerufsunfähigkeitvorliegenkönnte.„Wirinformieren
unserenKundenschnellundverlässlich,damiterindiesemFallrechtzeitigeinen
AntragaufdieBerufsunfähigkeitsrentestellenkann“,erklärtKlaus-PeterKlapper.
SoverlierenKundenkeinewertvolleZeit.
DieStuttgarterBUPLUSpremiumleistetbeiArbeitsunfähigkeit,bei
Berufsunfähigkeit,beieinemTätigkeitsverbotwegenInfektionsgefahrsowiebei
Pflegebedürftigkeit.
Arbeitsunfähigkeit
DieStuttgarterzahltdievereinbarteRenteschonbeiArbeitsunfähigkeitabsechs
Monaten.UnddasrückwirkendvomerstenTagderArbeitsunfähigkeitundbiszu
18Monate.ObBerufsunfähigkeitvorliegt,spieltfürdieseZahlungkeineRolle.
DerKundemussdieseLeistungnichtzurückzahlen.
Klaus-Peter
Klapper
©StuttgarterVersic herung
Berufsunfähigkeit
WennderVersicherteaufgrundvonKrankheitoderUnfallseinenBerufnichtmehrwiegewohntausübenkann,zahltihm
DieStuttgartereinegleichbleibendemonatlicheBerufsunfähigkeitsrente.
TätigkeitsverbotwegenInfektionsgefahr
WennderKundedurcheinegesetzlicheVorschriftodereinebehördlicheVerfügungseineTätigkeitwegen
Infektionsgefahrnichtmehrausübenkann,zahltDieStuttgarterdievereinbarteBerufsunfähigkeitsrente.
Pflegebedürftigkeit
AuchwennderVersichertezumPflegefallwird,erhälterdievereinbarteBerufsunfähigkeitsrente.
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JahrenTraditionalsVersicherungsvereinaufGegenseitigkeit(VVaG)alleindenInteressenihrerVersicherten
verpflichtet.DerSchwerpunktderStuttgarterliegtaufmodernenVorsorgelösungeninderLebens-und
Unfallversicherung.RelevanteKennzahlenbestätigenseitvielenJahrendieVerlässlichkeit,SoliditätundFinanzstärke
desUnternehmens.