Einwohnergemeinde Oberburg Gemeindeabstimmung vom 21. Mai 2017 betreffend Gewährung eines Darlehens von max. Fr. 10 Mio. an die Schwellenkorporation Oberburg zwecks Vorfinanzierung der Hochwasserschutzmassnahmen Darlehen an Schwellenkorporation Seite 2 1. Kurzzusammenfassung Um die Bevölkerung von Oberburg vor künftigen Hochwassern zu schützen, erstellt die Schwellenkorporation Oberburg im Lauterbach ein Hochwasserrückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von rund 163‘000 m3. Bei der Schwellenkorporation Oberburg handelt es sich um eine öffentliche Organisation, welche für die Wasserbaubelange auf dem Gemeindegebiet von Oberburg zuständig ist. Bei der Schwellenkorporation Oberburg sind alle Grundeigentümer/innen von Oberburg Mitglied. Der dazu notwendige Wasserbauplan wurde durch die Schwellenkorporation Oberburg sowie der Baudirektion des Kantons Bern genehmigt. Die Kosten für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens und der dafür notwendigen diversen weiteren Massnahmen (Landumlegung, Umsiedelung, Revitalisierung etc.) belaufen sich auf rund Fr. 12.9 Mio. Erfreulicherweise beteiligen sich der Bund und der Kanton mit rund 72 % an den Gesamtkosten. Weiter wurden Beiträge von Dritten (Versicherungen etc.) in Aussicht gestellt. Die verbleibenden Restkosten von rund 2 Mio. müssen durch die Schwellenkorporation Oberburg getragen werden. Der Baustart ist für die erste Hälfte 2018 vorgesehen. Da die Subventionen von Bund und Kanton jeweils erst im Nachgang ausgerichtet werden, müssen die Rechnungen durch die Schwellenkorporation Oberburg vorfinanziert werden. Da die Schwellenkorporation bei Post und Banken kein Geld aufnehmen kann, ist die einzige Lösung eine Finanzierung via Darlehen über die Einwohnergemeinde Oberburg. Der Schwellenkorporation Oberburg soll deshalb ein Darlehen in der maximalen Höhe von 10 Mio. gewährt werden. Es wird jeweils nur so viel Geld aufgenommen, wie effektiv benötigt wird. Die Details werden in einem entsprechenden Darlehensvertrag geregelt. Auf Grund der Höhe des Darlehens muss die Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeholt werden. Besten Dank für Ihre Zustimmung! Darlehen an Schwellenkorporation Seite 3 2. Hochwasser Grosse Teile der Einwohnergemeinde Oberburg wurden 1987 und 2000 von massiven Hochwassern heimgesucht. Hier einige Eckpunkte und Eindrücke dazu: Hochwasser 1. Juli 1987 Hochwasser mit Gesamtschäden von rund 7.5 Millionen. 4260 Einsatzstunden der Feuerwehr und 3000 des Zivilschutzes, unz. Stunden von freiwilligen Helfern. Hochwasser 13. Juni 2000 700 beschädigte Objekte mit einer Schadensumme von rund 20 Mio. Schäden in der Höhe von mehreren Millionen an Mobiliar und Kulturen. 4.36 Mio. Schäden Einwohnergemeinde und Schwellenkorporation, davon ungedeckt 2.4 Mio. Auch seither kommt es fast jährlich zu kleineren und grösseren Überschwemmungen, welche die Bevölkerung und die Feuerwehr auf Trab halten. Dieser Zustand ist unhaltbar und muss dringend verbessert werden! Darlehen an Schwellenkorporation Seite 4 3. Geplante Hochwasserschutzmassnahmen Die für den Wasserbau zuständige Schwellenkorporation Oberburg hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Planung von Hochwasserschutzmassnahmen befasst. Zahlreiche Varianten und Standorte wurden zusammen mit den zuständigen Stellen des Kantons geprüft und mittels Vorprojekten und Planungen ausgearbeitet. Bekanntlich hat sich gezeigt, dass die Realisierung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der engsten Stelle des Lauterbachtals (kurz nach den Liegenschaften Ryser/Schöni) die beste Variante darstellt. Das entsprechende Projekt wurde in den letzten drei Jahren detailliert ausgearbeitet und hat zahlreiche Hürden (Mitberichtsverfahren kant. Amtsstellen, öffentliche Mitwirkung, Beschlussfassung Wasserbauplan durch die Mitgliederversammlung, Kreditbeschluss durch die Mitgliederversammlung, Gemeindeversammlungsbeschluss über einen Restkostenbeitrag) erfolgreich gemeistert. Im August 2016 ist erfreulicherweise die kantonale Genehmigung des Wasserbauplans erfolgt. Gegen diese Genehmigung wurden keine Beschwerden eingereicht und sie ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Sobald der definitive Subventionsentscheid von Bund und Kanton vorliegt und die Finanzierung geklärt ist, kann mit dem Bau begonnen werden. Darlehen an Schwellenkorporation Seite 5 4. Kosten Die Grobkosten dieses Jahrhundertprojektes stellen sich wie folgt zusammen: Gesamtkosten gemäss Kostenvoranschlag (brutto) Fr. Honorare Fr. 2'306'000.00 Baukosten Fr. 7'092'000.00 Landerwerb (inkl. Anteil Landumlegung) Fr. 800'000.00 Aussiedlung Fr. 1'550'000.00 Umwelt Fr. 330'000.00 Baurisiken Fr. 842'000.00 ./. nicht beitragsberechtigte Kosten – Fr. Beitragsberechtigte Kosten gemäss Projekt Fr. 12'920'000.00 1‘485'000.00 11'435'000.00 Total voraus. Kantonsbeiträge Fr. 3‘460‘000.00 Total voraus. Bundebeiträge Fr. 6‘820‘000.00 Voraussichtliche Restkosten Schwellenkorporation Fr. 2‘640‘000.00 Die voraussichtlichen Subventionen von Bund und Kanton betragen gesamthaft rund 72 % der Gesamtkosten. Dieser hohe Subventionssatz ist sehr erfreulich. Der Bernische Grosse Rat wird sich in der Märzsession 2017 mit dem Geschäft befassen und den Kantonsbeitrag beschliessen. Sobald dieser Beschluss vorliegt wird auch der Bund seinen Anteil definitiv festlegen. Die voraussichtlichen Restkosten für die Schwellenkorporation Oberburg betragen rund 2.70 Mio. Seitens der Schwellenkorporation wurden zahlreiche Versicherungen und Organisationen um Restkostenbeiträge angefragt. Auf Grund der provisorischen Zusagen wird erfreulicherweise mit Beiträgen von rund Fr. 700‘000.00 gerechnet. Zusätzlich laufen Verhandlungen mit der Stadt Burgdorf betreffend einer Kostenbeteiligung. Das Hochwasserschutzprojekt der Schwellenkorporation Oberburg ist auch für die Stadt Burgdorf sehr wichtig. Hier ist das Ergebnis noch ausstehend. Die verbleibenden Nettorestkosten für die Schwellenkorporation werden gemäss Abschreibungstabelle (Anhang 2, Gemeindeverordnung Art. 83 Abs. 2) über 50 Jahre abgeschrieben und sind gemäss Finanzplan für die Schwellenkorporation Oberburg langfristig tragbar. 5. Finanzierung Wie erwähnt, muss die Schwellenkorporation netto „nur“ rund 2.0 Mio. selber bezahlen. Die Restkosten werden von Bund und Kanton sowie von Dritten übernommen. Die Bundes- und Kantonssubventionen werden aber grundsätzlich immer erst nachträglich abgerechnet und mittels Teilzahlungen ausbezahlt. Die Beiträge Dritter erfolgen erst nach Projektabschluss. Damit die Unternehmerrechnungen durch die Schwellenkorporation laufend bezahlt werden können, ist ein entsprechendes Darlehen notwendig. Darlehen an Schwellenkorporation Seite 6 Abklärungen bei diversen Banken sowie der Postfinance haben ergeben, dass die Schwellenkorporation Oberburg selber kein Geld aufnehmen kann, da sie über zu wenige Sicherheiten verfügt. Eine Geldbeschaffung wäre jedoch möglich, wenn diese über die Einwohnergemeinde Oberburg laufen würde und diese als Garantin auftreten würde. Dieses Vorgehen wurde bereits beim Darlehen für den Kauf der Ersatzliegenschaft Schaffer erfolgreich umgesetzt (Zustimmung Gemeindeversammlung). Gemäss unserem Organisationsreglement müssen Darlehen von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bewilligt werden, wenn diese die Gemeinderatskompetenz von Fr. 100‘000.00 überschreiten. Auf Grund der Höhe des Darlehens von maximal Fr. 10 Mio. ist sogar eine Urnenabstimmung notwendig (ab Fr. 750‘000.00). Damit die notwendige Flexibilität besteht und nicht mehrmals die Zustimmung der Bevölkerung eingeholt werden muss, soll die Kompetenz für die Gewährung eines rückzahlbaren Darlehens von max. Fr. 10 Mio. geholt werden. 6. Gewährung eines rückzahlbaren Darlehens Die Ermächtigung für den Darlehensabschluss wurde bewusst für die Maximalsumme von 10 Mio. beantragt. Dies im Wissen, dass es höchstwahrscheinlich nie ein so hohes Darlehen brauchen wird. Es ist vorgesehen, der Schwellenkorporation ein Darlehen in Tranchen zu gewähren. Die genaue Höhe der einzelnen Tranchen wird sich auf Grund der eintreffenden Rechnungen und der eingehenden Subventionszahlungen ergeben. Der Schwellenkorporation Oberburg wird nur so viel Geld wie nötig ausgeliehen. Die Details des Darlehens werden in einem Darlehensvertrag zwischen der Einwohnergemeinde und der Schwellenkorporation geregelt. Der Darlehenszins richtet sich nach dem effektiven Zins des Finanzinstitutes zuzüglich eines kleinen % Anteils als Aufwandentschädigung. Die Laufzeit des Darlehens, der Zinssatz sowie weitere Details sind durch den Gemeinderat im Darlehensvertrag zu regeln. 7. Schlussbemerkungen Die Realisierung des Hochwasserschutzes ist für Oberburg äusserst wichtig. Ohne den Hochwasserschutz ist eine weitere Entwicklung unseres Dorfes nur unter grossen Auflagen und baulichen Schutzmassnahmen der jeweiligen Grundeigentümerschaft möglich. Weiter sind die jeweiligen finanziellen und emotionalen Schäden von Hochwassern beträchtlich. Abschliessend wird darauf hingewiesen, dass viele bernische Gemeinden keine Schwellenkorporation kennen, welche für den Wasserbau zuständig ist. Hätten wir in Oberburg auch keine Schwellenkorporation, wäre die Einwohnergemeinde für den Wasserbau und somit den Hochwasserschutz zuständig. In diesem Fall müssten die Restkosten durch die Einwohnergemeinde Oberburg getragen werden. Darlehen an Schwellenkorporation Seite 7 Der geplante Hochwasserrückhaltedamm schützt Oberburg zuverlässig vor künftigen Hochwassern. Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung! 8. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat Oberburg hat an seiner Sitzung vom 6. Februar 2017 folgenden Antrag beschlossen: 1. 2. Der Schwellenkorporation Oberburg ist zwecks Vorfinanzierung der Hochwasserschutzmassnahmen ein maximales rückzahlbares Darlehen von 10 Mio. zu gewähren. Der Gemeinderat ist zum Abschluss des notwendigen Darlehensvertrags zu ermächtigen. Oberburg, 8. Februar 2017 Darlehen an Schwellenkorporation NAMENS DES GEMEINDERATES Die Präsidentin: Der Sekretär: Rita Sampogna Martin Zurflüh Seite 8
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