Anlage 1- TRS 2/17 Kurs für Zweitschriftlernende nach § 13 IntV Zielgruppe: Zweitschriftlernende ohne Merkmale eines primären oder funktionalen Analphabeten Kursstruktur: bis zu maximal 900 UE Sprachkurs und 100 UE Orientierungskurs Basis-Kurs mit 300 UE: o Abschnitt 1 (100 UE) additive Vorschaltung zum Erwerb der lateinischen Schrift o Abschnitte 2 und 3 (200 UE) Sprachkurs A1 Aufbau-Kurs A mit 300 UE: Sprachkurs A2 Aufbau-Kurs B mit 300 UE: Sprachkurs B1 Besonderheit: Bei der Einstufung in den Zweitschriftlernerkurs erhält der Teilnehmende zunächst ein Stundenkontingent in Höhe von 600 UE. Nach Ausschöpfen der Grundförderung von 600 UE können weitere 300 UE Wiederholerstunden auch ohne die sonst zwingende nicht-erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung beantragt werden. Dadurch wird es in den meisten Fällen zu keinen oder nur geringen Verzögerungen beim Übergang in die Wiederholerförderung kommen. Die Lernprogression in Zweitschriftlernerkursen ist somit auf 900 UE ausgelegt (zur konkreten Umsetzung vgl. Konzept). Maximale Teilnehmerzahl: analog zu allgemeinen Integrationskursen Träger: Zulassung für allgemeine Integrationskurse ist ausreichend Lehrkräfte: Zulassung nach § 15 Abs. 1 bzw. Abs. 2 IntV bzw. Ausnahmegenehmigung (keine Alphazulassung erforderlich) Abrechnung: analog zum allgemeinen Integrationskurs Einstufungs- und Abschlusstest: analog zum allgemeinen Integrationskurs Lehrwerke: Im Abschnitt 1 des Basis-Kurses sind für Zweitschriftlernende geeignete Lehrwerke und Lehrmaterialien zu verwenden. Ab Abschnitt 2 des Basis-Kurses sind kurstragende Lehrwerke analog zum allgemeinen Integrationskurs zu verwenden. Inhaltliche Fragen zum Zweitschriftlernerkurs richten Sie bitte an [email protected] IT-technische Fragen zum Zweitschriftlernerkurs richten Sie bitte an die zuständige Regionalstelle.
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