Turnierbestimmungen

Sportreferat der Stadtgemeinde Kindberg
Turnierbestimmungen Stadtpokal
 Eine Mannschaft besteht aus 5 SpielerInnen und maximal 1 ErsatzspielerIn.
 Falls einen Mannschaft einen Spieler zu wenig hat bzw. ein Spieler
ausscheidet darf max. 1 Knopf genannt werden. Dieser wird mittels Los
ausgewählt. Er hat 2 Schüsse mit 2 Stöcken.
 Die Namen der Spieler sind bei Turnierbeginn schriftlich bekanntzugeben.
 Das Nenngeld von € 20,- pro Mannschaft ist vor Turnierbeginn beim
Eisbahnbetreiber zu bezahlen.
 Es dürfen nur „steirische Eisstöcke“ verwendet werden.
 1 Spiel geht auf zwei Kehren.
 Pro Kehre zieht jeder Stock, welcher am nächsten zur Taube steht (maximal
5 Punkte). Die Mannschaft die am Ende der beiden Kehren mehr Punkte hat,
gewinnt das Spiel und erhält 2 Punkte.
 Der Mannschaftsführer (Moar) hat 2 Schüsse.
 Jede Mannschaft schießt pro Spiel einmal an. Bei der ersten Kehre schießt
die am Spielplan erstgereihte Mannschaft an.
 Der Moar jeder Mannschaft muss anschießen. Er kann auf seinen zweiten
Schuss verzichten.
 Bei Punktegleichheit zweier Mannschaften zählt die bessere Quote. Sollte
Punkteanzahl und Quote gleich sein, zählt die direkte Begegnung für die
Platzierung. Ist auch diese unentschieden wird für den Aufstieg ins Finale auf
eine Kehre gerittert.
 Aufstiegsregel: Der jeweils Erste jeder Gruppe steigt fix in die Zwischenrunde
auf.
 Die Stadtgemeinde Kindberg und die Eisbahnbetreiber übernehmen keine
Haftung für Unfälle jeglicher Art.
 Die Turnierleitung behält sich Änderungen der Turnierbestimmungen vor.