Freie und Hansestadt Hamburg Kulturbehörde Ausschreibung Achterhaus-Residency Hamburg Auch im Jahr 2017 erhalten Hamburger Institutionen wieder die Möglichkeit, ausländische Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst für einen Aufenthalt in der Ateliergemeinschaft Achterhaus in der Ruhrstraße 88 vorzuschlagen und ihnen die Arbeit an künstlerischen Projekten in Hamburg zu ermöglichen. Im Rahmen des Programms stellt die Kulturbehörde vom 1. Juli bis 31. Dezember 2017 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für zwei dreimonatige Stipendienaufenthalte kostenlos zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Künstlerinnen und Künstler für die Dauer ihres Aufenthaltes von der Kulturbehörde einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro sowie einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro. Das Stipendium ist mit einer Residenzpflicht verbunden. Einsendeschluss ist der 31.3.2017. Hamburger Institutionen sind eingeladen, ausländische Künstlerinnen und Künstler für die Stipendien vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen jeweils an ein Projektvorhaben geknüpft sein, das in der Bewerbung von dem Künstler darzustellen ist. Von der vorschlagenden Institution oder Gruppe wird erwartet, dass sie den Gaststipendiaten während des Aufenthaltes in Hamburg betreut und ihm Präsentations- beziehungsweise Ausstellungsmöglichkeiten in Hamburg vermittelt. Die Umsetzung von künstlerischen Vorhaben von oder mit den Gaststipendiaten während ihrer Aufenthalte in Hamburg kann in Einzelfällen von der Kulturbehörde gefördert werden. Das Achterhaus wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld - einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten Quartier, das zunehmend Kunst- und Kulturschaffende lockt. In der selbstverwalteten Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 34 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen. Leistungen: Mietfreie Bereitstellung der 55m² großen Residenzwohnung (1 Wohn-/Schlafraum, 1 Arbeitsraum, Bad und Kochnische); siehe Broschüre Monatlicher Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Dauer des Aufenthaltes und ein einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von max. 1.000 Euro Betreuung durch die vorschlagende Institution/Gruppe, um die Vernetzung in die Hamburger Kunstszene zu erleichtern Kranken- und Haftpflichtversicherung sind von den Stipendiaten auf eigene Kosten für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen; Aufenthaltsgenehmigungen/Visa sind ggf. ebenfalls von den Stipendiaten einzuholen. - 2 - Bewerbungsvoraussetzungen Hamburger Kunstinstitutionen, Gruppen oder Vereine können professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die im Ausland leben und arbeiten, für das Residenzstipendium vorschlagen (pro Institution maximal ein Vorschlag). Um durch den Aufenthalt des ausländischen Stipendiaten möglichst weitere Impulse für die Bildende Kunst in Hamburg zu erhalten, sollten vor allem Künstler abseits des geplanten regulären Ausstellungsprogrammes der jeweiligen Institution vorgeschlagen werden. Direktbewerbungen von Künstlern oder Studierenden sind nicht möglich. Bewerbungsunterlagen Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache von der vorschlagenden Institution einzureichen und sollten folgende Unterlagen enthalten: Kurzes Anschreiben mit Kontaktdaten (max. 1 DIN A4-Seite) Lebenslauf mit beruflichem/künstlerischem Werdegang des Künstlers/der Künstlerin Schilderung der Motivation des Künstlers/der Künstlerin und der Institution für den Residenzaufenthalt und Beschreibung des Projektvorhabens während des Aufenthalts (max. 1 DIN A4-Seite) Portfolio über die bisherige künstlerische Arbeit in ausschließlich digitaler Form und bis zu einer Dateigröße von max. 5 MB (Keine Originale!) Angabe über den gewünschten Aufenthaltszeitraum: o 1. Juli - 30. September 2017 (drei Monate) o 1. Oktober - 31. Dezember 2017 (drei Monate) Ein Anspruch auf Erfüllung des Terminwunsches besteht nicht, es wird jedoch versucht, den terminlichen Vorstellungen der Bewerber gerecht zu werden. Es wird erwartet, dass die Stipendiaten nach Beendigung des Stipendiums einen schriftlichen Erfahrungsbericht verfassen und diesen der Kulturbehörde und dem Achterhaus spätestens einen Monat nach Beendigung des Stipendiums zur Nutzung zur Verfügung stellen. Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail möglich und an die Kulturbehörde an Frau Britt Marie Kapteina zu senden: E-Mail: [email protected] Einsendeschluss ist der 31.3.2017. Die Stipendiaten werden im April von einer fachkundigen Jury ausgewählt. Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/kulturbehoerde/stipendien/4340918/achterhausresidency
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