Freie und Hansestadt Hamburg

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Kulturbehörde
Ausschreibung Achterhaus-Residency Hamburg
Auch im Jahr 2017 erhalten Hamburger Institutionen wieder die Möglichkeit, ausländische
Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst für einen Aufenthalt in der
Ateliergemeinschaft Achterhaus in der Ruhrstraße 88 vorzuschlagen und ihnen die Arbeit an
künstlerischen Projekten in Hamburg zu ermöglichen.
Im Rahmen des Programms stellt die Kulturbehörde vom 1. Juli bis 31. Dezember 2017 eine
Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für zwei dreimonatige
Stipendienaufenthalte kostenlos zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung
erhalten die Künstlerinnen und Künstler für die Dauer ihres Aufenthaltes von der Kulturbehörde
einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro sowie einen einmaligen
Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro. Das Stipendium ist mit einer
Residenzpflicht verbunden.
Einsendeschluss ist der 31.3.2017.
Hamburger Institutionen sind eingeladen, ausländische Künstlerinnen und Künstler für die
Stipendien vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen jeweils an ein Projektvorhaben geknüpft
sein, das in der Bewerbung von dem Künstler darzustellen ist. Von der vorschlagenden
Institution oder Gruppe wird erwartet, dass sie den Gaststipendiaten während des Aufenthaltes
in Hamburg betreut und ihm Präsentations- beziehungsweise Ausstellungsmöglichkeiten in
Hamburg vermittelt.
Die Umsetzung von künstlerischen Vorhaben von oder mit den Gaststipendiaten während ihrer
Aufenthalte in Hamburg kann in Einzelfällen von der Kulturbehörde gefördert werden.
Das Achterhaus wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer
Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld - einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten
Quartier, das zunehmend Kunst- und Kulturschaffende lockt. In der selbstverwalteten
Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 34 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen.
Leistungen:
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Mietfreie Bereitstellung der 55m² großen Residenzwohnung (1 Wohn-/Schlafraum, 1
Arbeitsraum, Bad und Kochnische); siehe Broschüre
Monatlicher Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Dauer des Aufenthaltes
und ein einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von max. 1.000 Euro
Betreuung durch die vorschlagende Institution/Gruppe, um die Vernetzung in die
Hamburger Kunstszene zu erleichtern
Kranken- und Haftpflichtversicherung sind von den Stipendiaten auf eigene Kosten für
die Dauer des Aufenthalts abzuschließen; Aufenthaltsgenehmigungen/Visa sind ggf.
ebenfalls von den Stipendiaten einzuholen.
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Bewerbungsvoraussetzungen
Hamburger Kunstinstitutionen, Gruppen oder Vereine können professionelle bildende
Künstlerinnen und Künstler, die im Ausland leben und arbeiten, für das Residenzstipendium
vorschlagen (pro Institution maximal ein Vorschlag). Um durch den Aufenthalt des
ausländischen Stipendiaten möglichst weitere Impulse für die Bildende Kunst in Hamburg zu
erhalten, sollten vor allem Künstler abseits des geplanten regulären Ausstellungsprogrammes
der jeweiligen Institution vorgeschlagen werden.
Direktbewerbungen von Künstlern oder Studierenden sind nicht möglich.
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache von der vorschlagenden Institution
einzureichen und sollten folgende Unterlagen enthalten:
 Kurzes Anschreiben mit Kontaktdaten (max. 1 DIN A4-Seite)
 Lebenslauf mit beruflichem/künstlerischem Werdegang des Künstlers/der Künstlerin
 Schilderung der Motivation des Künstlers/der Künstlerin und der Institution für den
Residenzaufenthalt und Beschreibung des Projektvorhabens während des Aufenthalts
(max. 1 DIN A4-Seite)
 Portfolio über die bisherige künstlerische Arbeit in ausschließlich digitaler Form und bis
zu einer Dateigröße von max. 5 MB (Keine Originale!)
 Angabe über den gewünschten Aufenthaltszeitraum:
o 1. Juli - 30. September 2017 (drei Monate)
o 1. Oktober - 31. Dezember 2017 (drei Monate)
 Ein Anspruch auf Erfüllung des Terminwunsches besteht nicht, es wird jedoch versucht,
den terminlichen Vorstellungen der Bewerber gerecht zu werden.
Es wird erwartet, dass die Stipendiaten nach Beendigung des Stipendiums einen schriftlichen
Erfahrungsbericht verfassen und diesen der Kulturbehörde und dem Achterhaus spätestens
einen Monat nach Beendigung des Stipendiums zur Nutzung zur Verfügung stellen.
Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail möglich und an die Kulturbehörde an Frau
Britt Marie Kapteina zu senden:
E-Mail: [email protected]
Einsendeschluss ist der 31.3.2017.
Die Stipendiaten werden im April von einer fachkundigen Jury ausgewählt.
Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/kulturbehoerde/stipendien/4340918/achterhausresidency