Türkise, blaue, rote, grüne und gelbe Online-Seiten

REALISTISCHE W ISSENSCHAFTLICHE RECHTSLEHRE
ONLINE-D ARSTELLUNG
Blaue Seiten, Rote Seiten, Grüne Seiten, Gelbe Seiten
Die verschiedenfarbige Gestaltung der Online-Darstellung meiner Lehren soll zum Ausdruck
bringen, dass in einer umfassenden wissenschaftlichen Lehrdarstellung mehrere Bereiche
strikt getrennt werden müssen:
Blaue Seiten:
Realistische Wissenschaftliche Rechtslehre
Die „Blauen Seiten“ enthalten ausschließlich meine eigenen Lehren. Eine solche zusammenhängende systematische Darstellung meines wissenschaftlichen Gesamtkonzepts ist für dessen Verständnis unabdingbar. Angesichts der unüberschaubaren Meinungsvielfalt ist sie nur
zu leisten, wenn sie zunächst von anderen Aufassungen freigehalten, die Auseinandersetzung
mit anderen Ansichten also „ausgelagert“ wird („Rote Seiten“). Sie ist darüber hinaus – bei
wissenschaftlichem Vorgehen eine Selbstverständlichkeit - strikt von subjektiven Einschätzungen („Grüne Seiten) und didaktischen Fragen („Gelbe Seiten“) zu trennen.
Rote Seiten:
Kritische Analyse abweichender Auffassungen
Die Auseinandersetzung mit anderen Ansichten ist ein Grunderfordernis wissenschaftlicher
Arbeit – aber „eine andere Baustelle“. Sie erfordert zunächst eine unvoreingenommene immanente Prüfung des ggf. grundlegend anderen Ansatzes, eines abweichenden Gedankengangs und abweichender Auffassungen zu Detailfragen. Darüber hinaus muss klargestellt
werden, worin die Abweichungen zu den eigenen Lehren bestehen und auf welchen Gründen
sie beruhen.
Grüne Seiten:
Standpunkte
Unter „Standpunkte“ werden alle Fragen zusammengefasst, die für rechtswissenschaftliche
Beurteilungen zwar keineswegs uninteressant sind, sich einer wissenschaftlichen Beurteilung
aber gerade entziehen.
Zu diesen bloß subjektiv beurteilbaren Fragen gehören zunächst rechtspolitische Ansichten
und Forderungen - über sie wird nicht wissenschaftlich, sondern an den Wahlurnen entschieden. Ebenso evident sollte sein, dass Glaubensfragen von der Wissenschaft fernzuhalten sind.
Dann gehören allerdings zahllose umfangreiche juristische Diskussionen über Weltanschauungsfragen nicht in den Bereich der „Blauen“, sondern in den der „Grünen Seiten“ – angeSeite 1 von 2
fangen bei „philosophischen“ Grundannahmen über „teleologisch-wertphilosophische“ Entwürfe einer Rechtslehre bis hin zu Abwägungen bei einer „gerechten“ Entscheidung im Einzelfall.
Ich beschränke die Darstellung meiner Standpunkte auf Aspekte, bei denen ich davon ausgehe, dass sie zur Abrundung meiner wissenschaftlichen Lehren beitragen. Insoweit gelten uneingeschränkt die Kölsche Weisheit: „Jede Jeck is anders“ und die sich daraus ergebende
Konsequenz, dass jeder „nach seiner eigenen Facon glücklich werden“ mag.
Gelbe Seiten:
Juristenausbildung
Ein wiederum völlig anderes Problem ist die Frage, wie man Studenten den Lehrstoff vermittelt. Diese Aufgabe bedingt eine andere Themenauswahl und andere Methoden sowie eine
unterschiedliche Vorgehensweise bei Studienanfängern, Fortgeschrittenen und Examenskandidaten.
Die grundlegende Besonderheit bei Fragen der Juristenausbildung besteht aber in Folgendem:
In der Hochschullehre werden wissenschaftliche Erkenntnisse, methodische Erfordernisse,
eigene und abweichende Auffassungen, reale zeitbedingte Gegebenheiten und subjektive Einschätzungen (insbesondere aufgrund von Lehr- und Prüfungserfahrungen) mehr oder weniger
strukturiert zusammengefasst. Die Kombination dieser völlig unterschiedlichen Aspekte ist
hier nicht nur unvermeidlich, sondern hilfreich!
© Copyright: Prof. Dr. Gerhard Wolf Frankfurt (Oder) 2015
Zuletzt geändert am: 29.05.2015 18:49
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