Teamwork Racing Solution UG (haftungsbeschränkt) – Marzahner Str. 3 – D-14798 Havelsee – Tel.: 0172/3150936 – Email: [email protected] Einschreibung 318 TI Cup 2017 Teamwork Racing Solution UG (haftungsbeschränkt) Marzahner Str. 3 D-14798 Havelsee per Fax an: 033834/51623 oder Email an: [email protected] Angaben Fahrer: Name:………………............... Vorname:………………………….. Lizenznr.:……………………… Geb. - Dat.:…………………… Nationalität:……………………….. Telefon:……………………….. Straße:………………………………………………… PLZ / Wohnort:………………………………………… Email:…………………………………………………. Teamkollege:……………………………………………………………………………………………………………….. Die Jahreseinschreibegebühr pro Fahrer beträgt: Zahlbetrag: 500,00€ inkl. MwSt. Durch die Einschreibung im 318 TI Cup reduziert sich das Nenngeld, pro Veranstaltung um 100€ vom Zahlbetrag. Nur eingeschriebene Fahrer können um die Meisterschaft und somit um die Sieprämien kämpfen. Gesamtsiegprämien 2017: 1. Platz: 1x Permit B Nordschleifenlizenz Lehrgang 1x VLN Gaststart 2018, V4 Klasse oder höher (Adrenalin Motorsport) 2. Platz: 1x Fahrerplatz DMV BMW Challenge 2018 (Cerny Motorsport) 3. Platz: 1x Fahrerplatz 318 TI Cup 2018 Die Einschreibungen sind auf 30 Fahrer limitiert. Ausschlaggebend für die Annahme ist das Datum des Zahlungseingangs! Kontoinhaber: Kreditinstitut: Kto. Nr.: BLZ: IBAN: BIC: Teamwork Racing Solution UG (haftungsbeschränkt) Mittelbrandenburgische Sparkasse 1000737264 160 500 00 DE20 1605 0000 1000 7372 64 WELADED1PMB Verwendungszweck: Einschreibung 318 TI Cup 2017, Fahrername Eine Überweisungsbestätigung ist zwingend mit der Einschreibung vorzulegen! Achtung!!! Eine Nennung ist nur in Zusammenhang mit einem unterschriebenen Fahrervertrag inklusive Haftungsverzicht gültig. Vertrag über einen Fahrerplatz Hiermit schließt Die Firma “Teamwork Racing Solution UG (haftungsbeschränkt)”, mit Sitz in 14798 Havelsee, Marzahner Str. 3, vertreten durch den Geschäftsführer Henry Cerny – nachfolgend als Teamwork Racing Solution benannt mit ………………………………. – nachfolgend als Partner benannt (Name, Adresse eintragen!) folgenden verbindlichen Vertrag: §1 Teamwork Racing Solution verpflichtet sich, für die nachfolgenden Motorsportveranstaltungen, einen optimal vorbereiteten Rennwagen zur Verfügung zu stellen. Veranstaltungen: 318 TI Cup Saison 2017 + Race of Champions §2 Teamwork Racing Solution verpflichtet sich alle Vorbereitungs- bzw. Reparaturarbeiten sicherzustellen und das Rennfahrzeug rechtzeitig einsatzbereit zu halten. Hierfür stellt Teamwork Racing Solution sämtliche erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung. Falls der Rennwagen während Testfahrten oder der Rennveranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, so beschädigt wird, dass eine Reparatur vor Ort nicht mehr möglich ist, erlischt diese Verpflichtung. Außerdem erlischt diese Verpflichtung, falls das Rennfahrzeug bei einer Rennveranstaltung so beschädigt wird, dass es nicht mehr reparabel ist, auch für die darauffolgende Rennveranstaltung. §3 Teamwork Racing Solution übernimmt die komplette Administration für die Einsätze des Partners, bzw. des vom Partner benannten Fahrers, insbesondere die termingerechte Abgabe aller Nennungen, Reservierungen und aller erforderlichen Formalitäten, die für den Einsatz von Fahrzeug und Fahrer erforderlich sind. §4 Das Fahrzeug ist nicht versichert, allerdings wird im Falle einer Beschädigung oder gar eines Totalschadens die Wiederherstellung auf 3000€ (exkl. MwSt.) begrenzt. Bei allen am Fahrzeug auftretenden Schäden, aus welchen Gründen auch immer, hält der Partner, Teamwork Racing Solution ansonsten schadlos. Die Haftung von Teamwork Racing Solution wird auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Verschleißbedingte Reparaturen sind davon ausgeschlossen. §5 Der Partner kann nach Absprache seine eigene Werbung, in Form von Klebetechnik, am Fahrzeug anbringen. Zusätzliche Änderungen nach Absprache möglich. Flächen die für Pflichtwerbung des Veranstalters oder die Eigennutzung von Teamwork Racing Solution benötigt werden, sind davon ausgeschlossen. §6 Der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, bestreitet die Motorsportsportveranstaltung auf eigenes Risiko und verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung von Forderungen, die sich aus den durch seine Teilnahme hervorgerufenen Ereignissen ergeben könnten. §7 Sollte eine Motorsportveranstaltung durch Absage des Veranstalters (z.B. aufgrund höherer Gewalt, schneebedeckter Fahrbahn, Todesfall usw.) ausfallen, besteht seitens des Partners kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung. Ebenso besteht kein Anspruch des Partners auf anteilige Rückzahlung, wenn die Verpflichtung nach §2 erlischt. Dadurch eingesparte verbrauchsabhängige Kosten (z.B. Nenngeld, Benzin, Reifen etc.) werden dem Partner anteilig zurückerstattet oder angerechnet. §8 Sollte der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, das Fahrzeug nicht in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung. §9 Der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, hat sich absolut tadelfrei in der Öffentlichkeit zu verhalten, insbesondere hat der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, und sein familiäres Umfeld sich stets loyal und positiv über Teamwork Racing Solution zu äußern. Dabei ist das Ansehen des Sports allgemein nicht zu beschädigen und es darf keinerlei Zusammenhänge zwischen Fahrer und Drogenkonsum, Doping oder strafbaren und unsozialen Verhalten geben. §10 Der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, versichert, über alle nötigen Lizenzen und eine persönliche allgemeine Unfallversicherung zu verfügen. Eine private Motorsport-Unfallversicherung ist stets angebracht und wird von Teamwork Racing Solution empfohlen, aber nicht Voraussetzung. §11 Der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, ist damit einverstanden, dass Teamwork Racing Solution dessen Erfolge im In- und Ausland werbemäßig auf unbestimmte Zeit auswertet. Dem Partner, bzw. dem vom Partner benannten Fahrer, stehen für diese Auswertungen jedoch keinerlei Entgeldansprüche zu. Dem Partner, bzw. dem vom Partner benannte Fahrer stehen dieselben Rechte zu. §12 Alle teaminternen Gespräche und Kenntnisse, ob mit der Motorsportveranstaltung verbunden, oder privat, sind von beiden Seiten streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von Informationen an Dritte stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigt zur fristlosen Kündigung des Vertrages. §13 Vertragsdauer: Diese Vereinbarung tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft und endet am letzten Tag der Motorsportveranstaltung. §14 Zusätze und Änderungen zu dieser Vereinbarung können nur schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für eine Vereinbarung hinsichtlich des Abgehens von der Schriftform. §15 Vor Antritt einer jeden Rennveranstaltung muss von jedem Teilnehmer diese Fahrervereinbarung unterschrieben und an Teamwork Racing Solution übergeben sein. Bei fehlender, oder nicht korrekt ausgefüllter Fahrervereinbarung behält sich Teamwork Racing Solution vor, dem jeweiligen Fahrer, ohne Rückerstattung der Kosten, seinen Start zu verweigern. Wer sich für eine Rennserie einschreibt, oder als Gaststarter in einer Rennserie, mit Teamwork Racing Solution antritt, erklärt sich automatisch mit dem Konzept und den Regularien der jeweiligen Rennserie einverstanden. §16 Salvatorische Klausel: Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder in Folge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. Verbindliche Unterschriften: Ort, Datum………………… Ort, Datum……………………………. …………………………………… Teamwork Racing Solution ………………………………………… Partner
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