Einschreibung 318 TI Cup 2017

Teamwork Racing Solution UG (haftungsbeschränkt) – Marzahner Str. 3 – D-14798 Havelsee – Tel.: 0172/3150936 – Email: [email protected]
Einschreibung 318 TI Cup 2017
Teamwork Racing Solution UG (haftungsbeschränkt)
Marzahner Str. 3
D-14798 Havelsee
per Fax an: 033834/51623 oder
Email an: [email protected]
Angaben Fahrer:
Name:………………...............
Vorname:…………………………..
Lizenznr.:………………………
Geb. - Dat.:……………………
Nationalität:………………………..
Telefon:………………………..
Straße:…………………………………………………
PLZ / Wohnort:…………………………………………
Email:………………………………………………….
Teamkollege:………………………………………………………………………………………………………………..
Die Jahreseinschreibegebühr pro Fahrer beträgt:
Zahlbetrag: 500,00€ inkl. MwSt.
Durch die Einschreibung im 318 TI Cup reduziert sich das Nenngeld, pro Veranstaltung um 100€ vom
Zahlbetrag.
Nur eingeschriebene Fahrer können um die Meisterschaft und somit um die Sieprämien kämpfen.
Gesamtsiegprämien 2017:
1. Platz:
1x Permit B Nordschleifenlizenz Lehrgang
1x VLN Gaststart 2018, V4 Klasse oder höher (Adrenalin Motorsport)
2. Platz:
1x Fahrerplatz DMV BMW Challenge 2018 (Cerny Motorsport)
3. Platz:
1x Fahrerplatz 318 TI Cup 2018
Die Einschreibungen sind auf 30 Fahrer limitiert.
Ausschlaggebend für die Annahme ist das Datum des Zahlungseingangs!
Kontoinhaber:
Kreditinstitut:
Kto. Nr.:
BLZ:
IBAN:
BIC:
Teamwork Racing Solution UG (haftungsbeschränkt)
Mittelbrandenburgische Sparkasse
1000737264
160 500 00
DE20 1605 0000 1000 7372 64
WELADED1PMB
Verwendungszweck: Einschreibung 318 TI Cup 2017, Fahrername
Eine Überweisungsbestätigung ist zwingend mit der Einschreibung vorzulegen!
Achtung!!! Eine Nennung ist nur in Zusammenhang mit einem unterschriebenen Fahrervertrag inklusive Haftungsverzicht gültig.
Vertrag über einen Fahrerplatz
Hiermit schließt
Die Firma “Teamwork Racing Solution UG (haftungsbeschränkt)”,
mit Sitz in 14798 Havelsee, Marzahner Str. 3,
vertreten durch den Geschäftsführer Henry Cerny – nachfolgend als
Teamwork Racing Solution benannt
mit
………………………………. – nachfolgend als Partner benannt
(Name, Adresse eintragen!)
folgenden verbindlichen Vertrag:
§1 Teamwork Racing Solution verpflichtet sich, für die nachfolgenden Motorsportveranstaltungen, einen
optimal vorbereiteten Rennwagen zur Verfügung zu stellen.
Veranstaltungen: 318 TI Cup Saison 2017 + Race of Champions
§2 Teamwork Racing Solution verpflichtet sich alle Vorbereitungs- bzw. Reparaturarbeiten sicherzustellen
und das Rennfahrzeug rechtzeitig einsatzbereit zu halten. Hierfür stellt Teamwork Racing Solution
sämtliche erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung. Falls der Rennwagen während Testfahrten oder
der Rennveranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, so beschädigt wird, dass eine Reparatur vor
Ort nicht mehr möglich ist, erlischt diese Verpflichtung. Außerdem erlischt diese Verpflichtung, falls das
Rennfahrzeug bei einer Rennveranstaltung so beschädigt wird, dass es nicht mehr reparabel ist, auch für
die darauffolgende Rennveranstaltung.
§3 Teamwork Racing Solution übernimmt die komplette Administration für die Einsätze des Partners,
bzw. des vom Partner benannten Fahrers, insbesondere die termingerechte Abgabe aller Nennungen,
Reservierungen und aller erforderlichen Formalitäten, die für den Einsatz von Fahrzeug und Fahrer
erforderlich sind.
§4 Das Fahrzeug ist nicht versichert, allerdings wird im Falle einer Beschädigung oder gar eines
Totalschadens die Wiederherstellung auf 3000€ (exkl. MwSt.) begrenzt.
Bei allen am Fahrzeug auftretenden Schäden, aus welchen Gründen auch immer, hält der Partner,
Teamwork Racing Solution ansonsten schadlos. Die Haftung von Teamwork Racing Solution wird auf
Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Verschleißbedingte Reparaturen sind davon
ausgeschlossen.
§5 Der Partner kann nach Absprache seine eigene Werbung, in Form von Klebetechnik, am Fahrzeug
anbringen. Zusätzliche Änderungen nach Absprache möglich. Flächen die für Pflichtwerbung des
Veranstalters oder die Eigennutzung von Teamwork Racing Solution benötigt werden, sind davon
ausgeschlossen.
§6 Der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, bestreitet die Motorsportsportveranstaltung auf
eigenes Risiko und verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung
von Forderungen, die sich aus den durch seine Teilnahme hervorgerufenen Ereignissen ergeben
könnten.
§7 Sollte eine Motorsportveranstaltung durch Absage des Veranstalters (z.B. aufgrund höherer Gewalt,
schneebedeckter Fahrbahn, Todesfall usw.) ausfallen, besteht seitens des Partners kein Anspruch auf
anteilige Rückzahlung. Ebenso besteht kein Anspruch des Partners auf anteilige Rückzahlung, wenn die
Verpflichtung nach §2 erlischt. Dadurch eingesparte verbrauchsabhängige Kosten (z.B. Nenngeld,
Benzin, Reifen etc.) werden dem Partner anteilig zurückerstattet oder angerechnet.
§8 Sollte der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, das Fahrzeug nicht in Anspruch nehmen,
so besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung.
§9 Der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, hat sich absolut tadelfrei in der Öffentlichkeit zu
verhalten, insbesondere hat der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, und sein familiäres
Umfeld sich stets loyal und positiv über Teamwork Racing Solution zu äußern. Dabei ist das Ansehen des
Sports allgemein nicht zu beschädigen und es darf keinerlei Zusammenhänge zwischen Fahrer und
Drogenkonsum, Doping oder strafbaren und unsozialen Verhalten geben.
§10 Der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, versichert, über alle nötigen Lizenzen und eine
persönliche allgemeine Unfallversicherung zu verfügen. Eine private Motorsport-Unfallversicherung ist
stets angebracht und wird von Teamwork Racing Solution empfohlen, aber nicht Voraussetzung.
§11 Der Partner, bzw. der vom Partner benannte Fahrer, ist damit einverstanden, dass Teamwork Racing
Solution dessen Erfolge im In- und Ausland werbemäßig auf unbestimmte Zeit auswertet. Dem Partner,
bzw. dem vom Partner benannten Fahrer, stehen für diese Auswertungen jedoch keinerlei
Entgeldansprüche zu. Dem Partner, bzw. dem vom Partner benannte Fahrer stehen dieselben Rechte zu.
§12 Alle teaminternen Gespräche und Kenntnisse, ob mit der Motorsportveranstaltung verbunden, oder
privat, sind von beiden Seiten streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von Informationen an
Dritte stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigt zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
§13 Vertragsdauer: Diese Vereinbarung tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft und endet am
letzten Tag der Motorsportveranstaltung.
§14 Zusätze und Änderungen zu dieser Vereinbarung können nur schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für
eine Vereinbarung hinsichtlich des Abgehens von der Schriftform.
§15 Vor Antritt einer jeden Rennveranstaltung muss von jedem Teilnehmer diese Fahrervereinbarung
unterschrieben und an Teamwork Racing Solution übergeben sein. Bei fehlender, oder nicht korrekt
ausgefüllter Fahrervereinbarung behält sich Teamwork Racing Solution vor, dem jeweiligen Fahrer, ohne
Rückerstattung der Kosten, seinen Start zu verweigern.
Wer sich für eine Rennserie einschreibt, oder als Gaststarter in einer Rennserie, mit Teamwork Racing
Solution antritt, erklärt sich automatisch mit dem Konzept und den Regularien der jeweiligen Rennserie
einverstanden.
§16 Salvatorische Klausel: Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als
unwirksam oder undurchführbar erweisen oder in Folge Änderungen der Gesetzgebung nach
Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen
und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn
und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft,
gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im
Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
Verbindliche Unterschriften:
Ort, Datum…………………
Ort, Datum…………………………….
……………………………………
Teamwork Racing Solution
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Partner