Einberufung der Ur- und Burgerversammlung Eidgenössische Abstimmungen Vom 12. Februar 2017 Die Einberufung erfolgt aufgrund von Art. 9 des Gesetzes vom 05. Februar 2004 über die Gemeindeordnung. Briefliche Stimmabgabe Es sind zwei Möglichkeiten der brieflichen Stimmabgabe zulässig: - - Der Stimmbürger stellt seine Sendung der Gemeinde über die Post zu. - Die Zustellung muss spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der Gemeinde eintreffen. - Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag benutzen. - Das Rücksendungsblatt, zugleich persönliche Stimmkarte, muss zwingend unterschrieben sein! Der Stimmende kann die Sendung (analog über die Post) auch auf der Gemeindekanzlei hinterlegen. - Dafür steht eine beschriftete Urne auf der Kanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten des Gemeindebüros bereit (Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr – und der Freitag, 10. Februar von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr) Eidgenössische Abstimmungen vom 12. Februar 2017: 1. Bundesbeschluss über die erleichtere Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration 2. Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) 3. Unternehmenssteuerreformgesetz III Die Abstimmung findet im Gemeindesaal statt. Samstag, Sonntag, Öffnungszeiten der Urnen 11. Februar 2017 von 19.00 – 20.00 Uhr 12. Februar 2017 von 10.00 – 11.00 Uhr Grächen, 14. Januar 2017 Gemeindeverwaltung Grächen
© Copyright 2024 ExpyDoc