Einberufung der Ur- und Burgerversammlung - Gemeinde

Einberufung der Ur- und Burgerversammlung
Eidgenössische Abstimmungen
Vom 12. Februar 2017
Die Einberufung erfolgt aufgrund von Art. 9 des Gesetzes vom 05. Februar 2004 über
die Gemeindeordnung.
Briefliche Stimmabgabe
Es sind zwei Möglichkeiten der brieflichen Stimmabgabe zulässig:
-
-
Der Stimmbürger stellt seine Sendung der Gemeinde über die Post zu.
- Die Zustellung muss spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der
Gemeinde eintreffen.
- Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag benutzen.
- Das Rücksendungsblatt, zugleich persönliche Stimmkarte, muss zwingend
unterschrieben sein!
Der Stimmende kann die Sendung (analog über die Post) auch auf der
Gemeindekanzlei hinterlegen.
- Dafür steht eine beschriftete Urne auf der Kanzlei während den ordentlichen
Öffnungszeiten des Gemeindebüros bereit (Montag bis Freitag jeweils von 7.30
Uhr bis 12.00 Uhr – und der Freitag, 10. Februar von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
Eidgenössische Abstimmungen vom 12. Februar 2017:
1. Bundesbeschluss über die erleichtere Einbürgerung von Personen der dritten
Ausländergeneration
2. Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den
Agglomerationsverkehr (NAF)
3. Unternehmenssteuerreformgesetz III
Die Abstimmung findet im Gemeindesaal statt.
Samstag,
Sonntag,
Öffnungszeiten der Urnen
11. Februar 2017 von 19.00 – 20.00 Uhr
12. Februar 2017 von 10.00 – 11.00 Uhr
Grächen, 14. Januar 2017
Gemeindeverwaltung Grächen