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104/2017
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Dresden,
16. Februar 2017
Landkreis Meißen
Zwei Männer nach diversen Straftaten in Haft
Nach umfangreichen Ermittlungen des Polizeireviers Meißen befinden sich zwei
junge Männer (21/24) in Haft, die unter anderem eine Vielzahl gewerbsmäßiger
Diebstähle begingen.
Der 21-Jährige war am 7. Februar 2017 zum wiederholten Male strafrechtlich in
Erscheinung getreten. Gegen 03.30 Uhr war er von Dresden aus mit einem
Taxi nach Meißen gefahren. Zur Begleichung der Rechnung wollte er an einen
Automaten Geld abheben. Dies war aber offenbar nur ein Vorwand. Als er
zurück zum Taxi kam, öffnete er die Fahrertür, schnappte sich das Portmonee
des Fahrers aus der Türablage und flüchtete mit rund 200 Euro.
Im Zuge der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen stellten Polizeibeamte auf
der Hirschbergstraße einen Mann, auf den die Personenbeschreibung des
Täters zutraf. Bei seiner Kontrolle fanden die Beamten ein Bündel Geldscheine
sowie mehrere Ausweise verschiedener Personen. Der Taxifahrer identifizierte
ihn in der Folge als den Geldbörsendieb. Der 21-Jährige wurde daraufhin
vorläufig festgenommen.
Erste Prüfungen ergaben, dass mehrere der bei ihm festgestellten Ausweise
ebenfalls aus Diebstahlshandlungen stammen. So hatte er einen Ausweis samt
Geldbörse am 28.01.2017 einer Seniorin (87) auf der Hauptstraße in Coswig
aus dem Korb ihres Rollators gestohlen. Die 87-Jährige wurde dabei verletzt.
Einen weiteren Ausweis mit Geldbörse hatte er am 30.01.2017 in einem
Supermarkt in Coswig einem Rollstuhlfahrer aus dessen Rucksack gestohlen
(siehe Medieninfo 063/2017 der PD Dresden vom 31.01.2017).
Der Meißner war auch den Ermittlern des Kriminaldienstes kein Unbekannter.
Er war in den vergangenen Monaten mehrfach bei Straftaten aufgefallen.
So hatte er am 21.12.2016 in einem Supermarktbüro in Coswig an der
Dresdner Straße eine Mitarbeiterin mit einer Pistole bedroht und Bargeld
geraubt (siehe Medieninformation 735/16 der PD Dresden vom 22.12.2016).
Desweiteren war er bei diversen Ladendiebstählen aufgefallen. Dabei hatte er
wiederholt in Supermärkten, Drogeriemärkten und Elektronikgeschäften
Computer und Zubehör, elektrische Zahnbüsten sowie verschiedene
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Pflegeprodukte gestohlen. Dies tat er in einigen Fällen gemeinschaftlich mit einem
24-jährigen Meißner.
Der 21-Jährige wurde am 7. Februar auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden einem
Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug.
Auch gegen den 24-jährigen Komplizen wurde zwischenzeitlich ein Haftbefehl erlassen.
Neben den Straftaten, die er gemeinsam mit dem 21-Jährigen beging, werfen ihm die
Ermittler gut ein Dutzend Ladendiebstähle allein seit November 2016 vor. Dabei hatte
er vorranging elektrische Zahnbürsten und Zubehör gestohlen. Zudem verstieß er
wiederholt gegen Hausverbote in Geschäften und muss sich daher wegen
Hausfriedensbruch verantworten.
Kriminalisten stellten den 24-jährigen Meißner Anfang Februar in einem Drogeriemarkt
an der Fabrikstraße fest. Auch für diese Geschäfte war dem jungen Mann bereits ein
Hausverbot ausgesprochen worden. Nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und
auf deren Antrag wurde er am 03.02.2017 einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser
erließ einen Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug.
Die Ermittler gehen davon aus, dass beide Männer die gestohlenen Sachen
weiterverkauften, um damit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. (ju)
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