öffentlich öffentlich öffentlich

Stadt Schwerte
Der Bürgermeister
Drucksache-Nr.:
Datum:
Status:
Freigabedatum:
IX/0545
13.02.2017
öffentlich
13.02.2017
Bereich/Az:
Zentrales Immobilienmanagement / 65-12-808 und Finanzdiente und Beteiligungen/20-20-04
Tischvorlage
für die Beratung im:
Beratungsfolge
Ausschuss für Schule und Sport
Sitzungstermin
15.02.2017
Status
öffentlich
Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
16.02.2017
öffentlich
Rat
22.02.2017
öffentlich
Betreff
Verlagerung Grundschule Ergste zum Standort Am Derkmannsstück
Zustimmung zur Leistung dazu erforderlicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen im
Haushaltsjahr 2017
Produkte
001-011-001
001-011-002
003-001-001
Bereitstellung von Gebäuden
Unterhaltung und Betrieb von Gebäuden
Bereitstellung der Grundschulen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1: Ausschuss für Schule und Sport (ASS)
Der ASS nimmt die in der Sachdarstellung erläuterten Entwicklungen zur Verlagerung der Grundschule Ergste zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, der Leistung der dazu im Haushaltsjahr 2017 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.574.000 EUR zuzustimmen.
Beschlussvorschlag 2: Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen (AWF)
Der AWF empfiehlt dem Rat, den im Beschlussvorschlag 1 genannten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.574.000 EUR zuzustimmen.
Beschlussvorschlag 3: Rat
Der Rat stimmt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m § 41 Abs. 1 Buchstabe h GO NRW und § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr
2017 in einer Gesamthöhe von 1.574.000,00 EUR wie folgt zu:
1. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (investiv)
Produkt 001 011 001 – Bereitstellung von Gebäuden
I-Auftrag 20160011 – Verlagerung einer Grundschule (Baukosten)
890.000,00 EUR
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung zur Verwendung der Fördermittel aus dem
Programm „Gute Schule 2020“ und der sich daraus ergebenden Mittelverteilung erfolgt die
Deckung zunächst aus:
Produkt 012 001 001 – Bereitstellung öffentlicher Verkehrsflächen
I-Auftrag 20080051 – Ausbau Im Reiche des Wassers
Minderauszahlungen 690.000 EUR
Produkt 016 001 001 – Allgemeine Finanzwirtschaft
I-Auftrag 20070101 – Investitionspauschale
Mehrerträge 189.000 EUR
Produkt 001 011 002 – Unterhaltung und Betrieb von Gebäuden
I-Auftrag 20160083 – Sanierung Rathaus I
Minderauszahlungen 11.000,00 EUR
2. Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (konsumtiv)
Produkt 001 011 002 – Unterhaltung und Betrieb von Gebäuden
5211800 – Renovierung von Schulgebäuden
684.000,00 EUR
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung zur Verwendung der Fördermittel aus dem
Programm „Gute Schule 2020“ und der sich daraus ergebenden Mittelverteilung erfolgt die
Deckung zunächst aus:
Produkt 001 011 002 – Unterhaltung und Betrieb von Gebäuden
5211460 – Energetische Sanierung Realschule Am Bohlgarten
Minderaufwendungen 410.000 EUR
Produkt 016 001 001 – Allgemeine Finanzwirtschaft
4111000 – Schlüsselzuweisungen
Mehrerträge 114.000 EUR
Produkt 016 001 001 – Allgemeine Finanzwirtschaft
5517000 – Zinsaufwendungen
Minderaufwendungen 160.000,00 EUR
Das unabweisbare Bedürfnis wird anerkannt.
Es handelt sich um keine Auszahlung von erheblichem Umfang im Sinne des § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
GO NRW.
In Vertretung
Winkler
-2-
-3-
Sachdarstellung:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwerte vom 22.02.2016 (Drucks.-Nr.IX/0314) wurde entschieden, die Evangelische Grundschule Ergste von ihrem jetzigen Standort an der Kirchstraße in das Gebäude der ehemaligen Förderschule „Schule an der Ruhr“ zu verlagern. Diese Entscheidung ist das
Ergebnis intensiver Diskussionen im Zusammenhang mit der HSP-Maßnahme Nr. 10 „Reduzierung
von Schulraum“.
Bei der Entscheidung wurden für die notwendigen vorbereitenden baulichen Maßnahmen Kosten von
rund 1,705 Mio. Euro (brutto) einschließlich einer 15 prozentigen Sicherheit zugrunde gelegt. Diese
Kostenschätzung beinhaltete im Wesentlichen den Rückbau der verkleinerten Klassenräume, zwei
neue Treppenräume zur Neuregelung des Brandschutzes unter Wegfall des bisherigen Provisoriums an
der Mensa, den Anstrich an der Außenfassade, den Austausch der bauphysikalisch und energetisch
problematischen Glasbausteine im Treppenhaus und den Einbau neuer Brandschutztüren.
Nachdem die Planung für die Umnutzung so weit vorangeschritten und mit der Schulgemeinschaft der
Evangelischen Grundschule Ergste und dem Bereich Schule und Sport abgestimmt ist, ergibt sich der
im Folgenden beschriebene Umfang der auszuführenden Arbeiten:
Das bestehende Schulgebäude der Schule an der Ruhr ist für die weitere Nutzung als Grundschule
herzurichten In den vergangenen Jahren wurden bereits die Dächer der Trakte I, II und IV instandgesetzt und saniert. Zurzeit läuft noch die Dachsanierung des Traktes III, welche voraussichtlich Ende
Februar 2017 abgeschlossen sein wird.
Des Weiteren wird in diesem Zeitraum das Schulgrundstück mit einem neuen Doppelstabmattenzaun
umgeben.
Wunsch der Schulgemeinschaft der Evangelischen Grundschule Ergste ist es, in der Pausenhalle Trakt
III nach Möglichkeit größere Veranstaltungen durchzuführen. Hierzu wird am Rande des Pausenhofes
eine Einzelgarage als externes Stuhllager errichtet.
Zur Vorbereitung des Bauantrages wurden vorab bereits diverse Gespräche mit der Bauordnung, der
Feuerwehr, dem Statiker und dem Brandschutz-Sachverständigen geführt. Zur besseren Endfluchtung
des Schulgebäudes sollen an den Kopfseiten der Trakte I, II und IV jeweils zusätzliche Fluchttreppen
als zweite bauliche Rettungswege der zweigeschossigen Gebäude errichtet werden.
Für den Fall, dass in der Zukunft eine energetische Sanierung der Schule geplant wird, werden bereits
jetzt die Fassadenbereiche, welche durch die drei neuen Außen-Fluchttreppen verdeckt werden, mit
einem Wärmedämm-Verbundsystem ausgestattet.
In den bestehenden Fluchttreppenhäusern sind die vorhandenen Glasbaustein-Fassadenelemente durch
neue Pfosten-Riegel-Fensterkonstruktionen zu öffnenden Fensterflügeln auszutauschen. Neben dem
energetischen Aspekt werden die Fenster im Brandfall zur Entrauchung der Treppenhäuser benötigt.
In diesem Zusammenhang ist ein neuer Außenanstrich der Fassade vorgesehen, einschließlich der
Instandsetzung diverser Putzschäden und der Betonsanierung einzelner Außenwandpfeiler.
Des Weiteren erhält die Schule zusätzlich zum Bestand ein neues Außenspielgerät und an der westlichen Gebäudegrenze einen neuen Stellplatz als Anlieferungsbereich für die im Untergeschoss des
Traktes II neu zu errichtende Mensa. Die Anlieferung der Lebensmittel erfolgt aufgrund der Höhendifferenz vom Außen- zum Mensabereich im Untergeschoss mittels eines Hebeliftes.
Der Standort dieser Mensa wurde von der Schulleitung gezielt ausgesucht, um die lärmintensiveren
Bereiche wie OGS, Kindergarten und Mensabetrieb vom ruhigeren Klassenbereich zu trennen.
In Abstimmung mit der Schulleitung ist hier eine Teil-Frische-Küche vorgesehen. Hierzu müssen die
bestehenden Fachräume zurückgebaut und diverse neue Räume, wie z. B. eine Küche, Essensaugabe,
Spülküche sowie Umkleiden inklusive WC-Anlagen für die Küchenangestellten geschaffen werden.
Da in diesem Teilbereich des alten Schulgebäudes eine solche Nutzung nie vorgesehen war, müssen
hierzu sämtliche Versorgungsleitungen für Elektro, Gas, Lüftung und Sanitär inclusive der Neuinstallation einer Fettabscheider-Anlage geschaffen werden.
-4-
Sämtliche Bodenbeläge in der Mensa, im Flur zur Mensa sowie im Konrektorraum und im Musikraum
sind zu erneuern. Ansonsten bleiben die Böden im Gebäude zum größten Teil erhalten. In Teilbereichen, wo vormals Wände zurückgebaut wurden, müssen einzelne Bodenbeläge jedoch ergänzt werden.
Im Küchen- und Personalbereich der Mensa werden zum großen Teil auch Boden- und Wandfliesen
verlegt. Zudem fallen Fliesenarbeiten in den neu zu errichtenden Außentoiletten für Jungen und Mädchen im Erdgeschoss des Traktes IV an. Hier wird zusätzlich im Rahmen der Inklusion ein Wickelraum eingerichtet.
Ein Wunsch der Schulgemeinschaft ist, dass die Flure und Klassen heller und schallgedämpfter sein
sollen. Hierzu werden in allen Klassen, der Pausenhalle und dem neuen Mensabereich sämtliche Decken mit einer neuen Akustik-Rasterdecke ausgestattet. Alle Räume bekommen auf Wunsch mehr
Steckdosen sowie Netzwerkanschlüsse und müssen somit auch malermäßig komplett überarbeitet
werden.
Da die Schule vormals eine Förderschule für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale
und soziale Entwicklung war, gab es diverse verkleinerte Klassenräume, in denen zum Teil auch nur
wenige Schüler unterrichtet wurden. Diese kleinen Klassenräume werden durch den Rückbau der in
den vergangenen Jahren nachträglich eingebauten 12 Zwischenwände nun wieder vergrößert.
Weiterhin sind nach Vorgabe des Brandschutz-Sachverständigen die Klassen und Fachräume mit
Wänden in der Qualität F30-AB (feuerhemmend) von den Fluren abzutrennen. Hier sind in allen
Räumen, die an einen Flur angrenzen, sämtliche Öffnungen abzuschotten bzw. sämtliche bestehenden
Lüftungsklappen zur Querlüftung der Klassenräume zu vermauern.
Die Flure sowie Treppenhäuser sollen zur Abschottung neue Brandschutz- bzw. Rauchschutztüren
erhalten.
Somit ergeben sich gegenüber der Kostenermittlung vom 19.10.2015 insbesondere die folgenden Weiterungen:
- 3 statt der bisher 2 vorgesehenen Flucht-Außentreppen (Auflage Brandschutz)
- Verlagerung der Elektroleitungen aus den Fluren in die Klassenräume (Auflage Brandschutz)
- Erhöhung der Anzahl der Steckdosen und Installation von Netzwerkanschlüssen in den Klassenräumen und damit einhergehend kompletter Neuanstrich
- Erneuerung der Deckenbeleuchtung (einschließlich Präsenzmelder)
- Einbau von neuen Akustikdecken in allen Klassenräumen, im Flur vor der Mensa und in der
Pausenhalle
- Umstellung der Heizung in den Klassenräumen auf Einzelraumsteuerung
- Erweiterung der Toiletten um 2 Außentoilettenanlagen
Während es sich bei den ersten beiden Spiegelstrichen um Maßnahmen handelt, die sich aus der aktuellen Brandschutzbegutachtung ergeben haben, handelt es sich bei den weiteren Punkten um Verbesserungen, die grundsätzlich als sinnvoll angesehen werden und deren Umsetzung sich im Zusammenhang mit den anderen Baumaßnahmen anbietet. Zudem lassen sich durch die Erneuerung der Beleuchtung und die Einzelraumregelung auch geringe aber fortlaufende Energieeinsparungen erzielen.
Des Weiteren hat sich durch die Abstimmung der Umnutzung der Räume der Umfang der Arbeiten an
verschiedenen Stellen erhöht. So geht die Verlagerung der Mensa in das Untergeschoss einher mit der
Verlagerung der dort vorhandenen Fachräume. Zudem ist hier eine „Teilfrischeküche“ vorgesehen, die
entsprechende Anforderungen nach sich zieht. Auch die Verlagerung des Musikraumes in die Räumlichkeiten der jetzigen Mensaküche erfordert dort die entsprechenden Rückbauten.
Die Kosten für die Erneuerung der Zentralen Leittechnik (rd. 73.000 Euro) und für den Kauf einer
Küche (45.000 Euro) waren in der damaligen Kostenermittlung nicht enthalten, sind hier der Vollständigkeit halber aber berücksichtigt. Ebenso die vorhandenen Haushaltsansätze in gleicher Höhe zur
Deckung.
-5-
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich einschließlich einer Sicherheit von 15 Prozent für Unvorhergesehenes und Preissteigerungen auf rund 2.460.000 EUR und basieren auf den aktuell bekannten
Maßnahmen.
Die Umzugskosten sind im Produkt 003 001 001 abzuwickeln und sind in den ermittelten Kosten nicht
enthalten. Unter dem Konto 5432400 „Fremdleistungen“ stehen in 2017 Mittel i. H. v. 80.000 EUR
dafür zur Verfügung.
Ein weiterer Wunsch der Schulgemeinschaft ist die Ertüchtigung der Turnhalle als Versammlungsstätte, um diese auch als Aula und für Schulveranstaltungen nutzen zu können. Hierzu werden die Kosten
ermittelt und für den Haushalt 2018 angemeldet. Eine zeitgleiche Umsetzung mit den oben beschriebenen Arbeiten ist aufgrund des Umfanges und der damit verbundenen Planungs- und Bauzeit nicht
möglich.
Ein Großteil der Kosten kann aus den vorhandenen Ansätzen gedeckt werden. Da der aktuelle Haushaltsplan vor dem Beschluss zur Standortverlagerung verabschiedet wurde, enthält er lediglich die
damals beschlossenen Vorsorgeansätze. Gemäß des Beschlusses des Rates der Stadt Schwerte vom
22.02.2016 waren zunächst die baulichen und sonstigen Veränderungen am neuen Schulstandort mit
der Grundschule abzustimmen. Diese Abstimmung läuft seit Anfang April 2016 kontinuierlich. Ebenso wurden parallel zur Planung die Mengen und Kosten ermittelt. Die Kosten teilen sich demnach wie
folgt auf:
Gesamtsumme investiv
1.315.550,84 Euro
Kücheneinrichtung Produkt 003 001 001
I20160012
45.000,00 Euro
Verlagerung Grundschule Ergste Produkt 001 011 001
I20160011
150.000,00 Euro
Brandschutz Schule an der Ruhr Produkt 001 011 001
I20100032 EÜ aus 2016
130.000,00 Euro
Zaunanlagen Produkt 001 011 001
I20100016 inkl. EÜ aus 2016
28.300,00 Euro
Zentrale Leittechnik 001 011 002
I20140014 inkl. EÜ aus 2016
73.000,00 Euro
Mehrkosten investiv:
rund
889.250,84 Euro
890.000,00 Euro
Gesamtsumme konsumtiv
1.140.807,54 Euro
Renovierung von Schulgebäuden Produkt 001 011 002
5211800/7211800
300.000,00 Euro
Sanierungsrückstellungen (nicht Maßnahmeplan)
Produkt 001 011 002 – Dachsanierung Pausenhalle SAR
5211420/7211420
70.000,00 Euro
Sanierungsaufwand (Maßnahmeplan)
Produkt 001 011 002 – Sanierung Fassade SAR
5211420/7211420
87.300,00 Euro
-6-
Mehrkosten konsumtiv:
rund
683.507,54 Euro
684.000,00 Euro
Die Gesamtmehrkosten belaufen sich somit auf rund 1.574.000 Euro.
Rechtliche Beurteilung:
Gemäß § 83 Abs. 1 i. V. m § 41 Abs. 1 Buchstabe h GO NRW ist für die Genehmigung dieser überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Rat der Stadt Schwerte zuständig.
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen einschließlich Folgekosten:
Durch die in der Sachdarstellung erläuterten Baumaßnahmen verlängert sich die Nutzungsdauer des
Schulgebäudes von derzeit 32 Jahren auf 35 Nutzungsjahre. Unter Berücksichtigung der verlängerten
Nutzungsdauer und den aktivierungspflichtigen Investitionen erhöhen sich die jährlichen bilanziellen
Abschreibungen um rund 18.000,00 Euro.
Der konsumtive Mehraufwand in Höhe von rund 684.000,00 Euro belastet in voller Höhe die Ergebnisrechnung des Jahres 2017.
Die Maßnahme „Energetische Sanierung Realschule am Bohlgarten“ wird in 2017 nicht ausgeführt
und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 / 2019 neu veranschlagt.
Gleichstellungsbelange:
Gleichstellungsbelange werden nicht berührt.
-7-