Stadt Schwerte Der Bürgermeister Drucksache-Nr.: Datum: Status: Freigabedatum: IX/0545 13.02.2017 öffentlich 13.02.2017 Bereich/Az: Zentrales Immobilienmanagement / 65-12-808 und Finanzdiente und Beteiligungen/20-20-04 Tischvorlage für die Beratung im: Beratungsfolge Ausschuss für Schule und Sport Sitzungstermin 15.02.2017 Status öffentlich Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen 16.02.2017 öffentlich Rat 22.02.2017 öffentlich Betreff Verlagerung Grundschule Ergste zum Standort Am Derkmannsstück Zustimmung zur Leistung dazu erforderlicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 Produkte 001-011-001 001-011-002 003-001-001 Bereitstellung von Gebäuden Unterhaltung und Betrieb von Gebäuden Bereitstellung der Grundschulen Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag 1: Ausschuss für Schule und Sport (ASS) Der ASS nimmt die in der Sachdarstellung erläuterten Entwicklungen zur Verlagerung der Grundschule Ergste zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, der Leistung der dazu im Haushaltsjahr 2017 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.574.000 EUR zuzustimmen. Beschlussvorschlag 2: Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen (AWF) Der AWF empfiehlt dem Rat, den im Beschlussvorschlag 1 genannten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.574.000 EUR zuzustimmen. Beschlussvorschlag 3: Rat Der Rat stimmt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m § 41 Abs. 1 Buchstabe h GO NRW und § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 in einer Gesamthöhe von 1.574.000,00 EUR wie folgt zu: 1. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (investiv) Produkt 001 011 001 – Bereitstellung von Gebäuden I-Auftrag 20160011 – Verlagerung einer Grundschule (Baukosten) 890.000,00 EUR Vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung zur Verwendung der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ und der sich daraus ergebenden Mittelverteilung erfolgt die Deckung zunächst aus: Produkt 012 001 001 – Bereitstellung öffentlicher Verkehrsflächen I-Auftrag 20080051 – Ausbau Im Reiche des Wassers Minderauszahlungen 690.000 EUR Produkt 016 001 001 – Allgemeine Finanzwirtschaft I-Auftrag 20070101 – Investitionspauschale Mehrerträge 189.000 EUR Produkt 001 011 002 – Unterhaltung und Betrieb von Gebäuden I-Auftrag 20160083 – Sanierung Rathaus I Minderauszahlungen 11.000,00 EUR 2. Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (konsumtiv) Produkt 001 011 002 – Unterhaltung und Betrieb von Gebäuden 5211800 – Renovierung von Schulgebäuden 684.000,00 EUR Vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlussfassung zur Verwendung der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ und der sich daraus ergebenden Mittelverteilung erfolgt die Deckung zunächst aus: Produkt 001 011 002 – Unterhaltung und Betrieb von Gebäuden 5211460 – Energetische Sanierung Realschule Am Bohlgarten Minderaufwendungen 410.000 EUR Produkt 016 001 001 – Allgemeine Finanzwirtschaft 4111000 – Schlüsselzuweisungen Mehrerträge 114.000 EUR Produkt 016 001 001 – Allgemeine Finanzwirtschaft 5517000 – Zinsaufwendungen Minderaufwendungen 160.000,00 EUR Das unabweisbare Bedürfnis wird anerkannt. Es handelt sich um keine Auszahlung von erheblichem Umfang im Sinne des § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. In Vertretung Winkler -2- -3- Sachdarstellung: Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwerte vom 22.02.2016 (Drucks.-Nr.IX/0314) wurde entschieden, die Evangelische Grundschule Ergste von ihrem jetzigen Standort an der Kirchstraße in das Gebäude der ehemaligen Förderschule „Schule an der Ruhr“ zu verlagern. Diese Entscheidung ist das Ergebnis intensiver Diskussionen im Zusammenhang mit der HSP-Maßnahme Nr. 10 „Reduzierung von Schulraum“. Bei der Entscheidung wurden für die notwendigen vorbereitenden baulichen Maßnahmen Kosten von rund 1,705 Mio. Euro (brutto) einschließlich einer 15 prozentigen Sicherheit zugrunde gelegt. Diese Kostenschätzung beinhaltete im Wesentlichen den Rückbau der verkleinerten Klassenräume, zwei neue Treppenräume zur Neuregelung des Brandschutzes unter Wegfall des bisherigen Provisoriums an der Mensa, den Anstrich an der Außenfassade, den Austausch der bauphysikalisch und energetisch problematischen Glasbausteine im Treppenhaus und den Einbau neuer Brandschutztüren. Nachdem die Planung für die Umnutzung so weit vorangeschritten und mit der Schulgemeinschaft der Evangelischen Grundschule Ergste und dem Bereich Schule und Sport abgestimmt ist, ergibt sich der im Folgenden beschriebene Umfang der auszuführenden Arbeiten: Das bestehende Schulgebäude der Schule an der Ruhr ist für die weitere Nutzung als Grundschule herzurichten In den vergangenen Jahren wurden bereits die Dächer der Trakte I, II und IV instandgesetzt und saniert. Zurzeit läuft noch die Dachsanierung des Traktes III, welche voraussichtlich Ende Februar 2017 abgeschlossen sein wird. Des Weiteren wird in diesem Zeitraum das Schulgrundstück mit einem neuen Doppelstabmattenzaun umgeben. Wunsch der Schulgemeinschaft der Evangelischen Grundschule Ergste ist es, in der Pausenhalle Trakt III nach Möglichkeit größere Veranstaltungen durchzuführen. Hierzu wird am Rande des Pausenhofes eine Einzelgarage als externes Stuhllager errichtet. Zur Vorbereitung des Bauantrages wurden vorab bereits diverse Gespräche mit der Bauordnung, der Feuerwehr, dem Statiker und dem Brandschutz-Sachverständigen geführt. Zur besseren Endfluchtung des Schulgebäudes sollen an den Kopfseiten der Trakte I, II und IV jeweils zusätzliche Fluchttreppen als zweite bauliche Rettungswege der zweigeschossigen Gebäude errichtet werden. Für den Fall, dass in der Zukunft eine energetische Sanierung der Schule geplant wird, werden bereits jetzt die Fassadenbereiche, welche durch die drei neuen Außen-Fluchttreppen verdeckt werden, mit einem Wärmedämm-Verbundsystem ausgestattet. In den bestehenden Fluchttreppenhäusern sind die vorhandenen Glasbaustein-Fassadenelemente durch neue Pfosten-Riegel-Fensterkonstruktionen zu öffnenden Fensterflügeln auszutauschen. Neben dem energetischen Aspekt werden die Fenster im Brandfall zur Entrauchung der Treppenhäuser benötigt. In diesem Zusammenhang ist ein neuer Außenanstrich der Fassade vorgesehen, einschließlich der Instandsetzung diverser Putzschäden und der Betonsanierung einzelner Außenwandpfeiler. Des Weiteren erhält die Schule zusätzlich zum Bestand ein neues Außenspielgerät und an der westlichen Gebäudegrenze einen neuen Stellplatz als Anlieferungsbereich für die im Untergeschoss des Traktes II neu zu errichtende Mensa. Die Anlieferung der Lebensmittel erfolgt aufgrund der Höhendifferenz vom Außen- zum Mensabereich im Untergeschoss mittels eines Hebeliftes. Der Standort dieser Mensa wurde von der Schulleitung gezielt ausgesucht, um die lärmintensiveren Bereiche wie OGS, Kindergarten und Mensabetrieb vom ruhigeren Klassenbereich zu trennen. In Abstimmung mit der Schulleitung ist hier eine Teil-Frische-Küche vorgesehen. Hierzu müssen die bestehenden Fachräume zurückgebaut und diverse neue Räume, wie z. B. eine Küche, Essensaugabe, Spülküche sowie Umkleiden inklusive WC-Anlagen für die Küchenangestellten geschaffen werden. Da in diesem Teilbereich des alten Schulgebäudes eine solche Nutzung nie vorgesehen war, müssen hierzu sämtliche Versorgungsleitungen für Elektro, Gas, Lüftung und Sanitär inclusive der Neuinstallation einer Fettabscheider-Anlage geschaffen werden. -4- Sämtliche Bodenbeläge in der Mensa, im Flur zur Mensa sowie im Konrektorraum und im Musikraum sind zu erneuern. Ansonsten bleiben die Böden im Gebäude zum größten Teil erhalten. In Teilbereichen, wo vormals Wände zurückgebaut wurden, müssen einzelne Bodenbeläge jedoch ergänzt werden. Im Küchen- und Personalbereich der Mensa werden zum großen Teil auch Boden- und Wandfliesen verlegt. Zudem fallen Fliesenarbeiten in den neu zu errichtenden Außentoiletten für Jungen und Mädchen im Erdgeschoss des Traktes IV an. Hier wird zusätzlich im Rahmen der Inklusion ein Wickelraum eingerichtet. Ein Wunsch der Schulgemeinschaft ist, dass die Flure und Klassen heller und schallgedämpfter sein sollen. Hierzu werden in allen Klassen, der Pausenhalle und dem neuen Mensabereich sämtliche Decken mit einer neuen Akustik-Rasterdecke ausgestattet. Alle Räume bekommen auf Wunsch mehr Steckdosen sowie Netzwerkanschlüsse und müssen somit auch malermäßig komplett überarbeitet werden. Da die Schule vormals eine Förderschule für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung war, gab es diverse verkleinerte Klassenräume, in denen zum Teil auch nur wenige Schüler unterrichtet wurden. Diese kleinen Klassenräume werden durch den Rückbau der in den vergangenen Jahren nachträglich eingebauten 12 Zwischenwände nun wieder vergrößert. Weiterhin sind nach Vorgabe des Brandschutz-Sachverständigen die Klassen und Fachräume mit Wänden in der Qualität F30-AB (feuerhemmend) von den Fluren abzutrennen. Hier sind in allen Räumen, die an einen Flur angrenzen, sämtliche Öffnungen abzuschotten bzw. sämtliche bestehenden Lüftungsklappen zur Querlüftung der Klassenräume zu vermauern. Die Flure sowie Treppenhäuser sollen zur Abschottung neue Brandschutz- bzw. Rauchschutztüren erhalten. Somit ergeben sich gegenüber der Kostenermittlung vom 19.10.2015 insbesondere die folgenden Weiterungen: - 3 statt der bisher 2 vorgesehenen Flucht-Außentreppen (Auflage Brandschutz) - Verlagerung der Elektroleitungen aus den Fluren in die Klassenräume (Auflage Brandschutz) - Erhöhung der Anzahl der Steckdosen und Installation von Netzwerkanschlüssen in den Klassenräumen und damit einhergehend kompletter Neuanstrich - Erneuerung der Deckenbeleuchtung (einschließlich Präsenzmelder) - Einbau von neuen Akustikdecken in allen Klassenräumen, im Flur vor der Mensa und in der Pausenhalle - Umstellung der Heizung in den Klassenräumen auf Einzelraumsteuerung - Erweiterung der Toiletten um 2 Außentoilettenanlagen Während es sich bei den ersten beiden Spiegelstrichen um Maßnahmen handelt, die sich aus der aktuellen Brandschutzbegutachtung ergeben haben, handelt es sich bei den weiteren Punkten um Verbesserungen, die grundsätzlich als sinnvoll angesehen werden und deren Umsetzung sich im Zusammenhang mit den anderen Baumaßnahmen anbietet. Zudem lassen sich durch die Erneuerung der Beleuchtung und die Einzelraumregelung auch geringe aber fortlaufende Energieeinsparungen erzielen. Des Weiteren hat sich durch die Abstimmung der Umnutzung der Räume der Umfang der Arbeiten an verschiedenen Stellen erhöht. So geht die Verlagerung der Mensa in das Untergeschoss einher mit der Verlagerung der dort vorhandenen Fachräume. Zudem ist hier eine „Teilfrischeküche“ vorgesehen, die entsprechende Anforderungen nach sich zieht. Auch die Verlagerung des Musikraumes in die Räumlichkeiten der jetzigen Mensaküche erfordert dort die entsprechenden Rückbauten. Die Kosten für die Erneuerung der Zentralen Leittechnik (rd. 73.000 Euro) und für den Kauf einer Küche (45.000 Euro) waren in der damaligen Kostenermittlung nicht enthalten, sind hier der Vollständigkeit halber aber berücksichtigt. Ebenso die vorhandenen Haushaltsansätze in gleicher Höhe zur Deckung. -5- Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich einschließlich einer Sicherheit von 15 Prozent für Unvorhergesehenes und Preissteigerungen auf rund 2.460.000 EUR und basieren auf den aktuell bekannten Maßnahmen. Die Umzugskosten sind im Produkt 003 001 001 abzuwickeln und sind in den ermittelten Kosten nicht enthalten. Unter dem Konto 5432400 „Fremdleistungen“ stehen in 2017 Mittel i. H. v. 80.000 EUR dafür zur Verfügung. Ein weiterer Wunsch der Schulgemeinschaft ist die Ertüchtigung der Turnhalle als Versammlungsstätte, um diese auch als Aula und für Schulveranstaltungen nutzen zu können. Hierzu werden die Kosten ermittelt und für den Haushalt 2018 angemeldet. Eine zeitgleiche Umsetzung mit den oben beschriebenen Arbeiten ist aufgrund des Umfanges und der damit verbundenen Planungs- und Bauzeit nicht möglich. Ein Großteil der Kosten kann aus den vorhandenen Ansätzen gedeckt werden. Da der aktuelle Haushaltsplan vor dem Beschluss zur Standortverlagerung verabschiedet wurde, enthält er lediglich die damals beschlossenen Vorsorgeansätze. Gemäß des Beschlusses des Rates der Stadt Schwerte vom 22.02.2016 waren zunächst die baulichen und sonstigen Veränderungen am neuen Schulstandort mit der Grundschule abzustimmen. Diese Abstimmung läuft seit Anfang April 2016 kontinuierlich. Ebenso wurden parallel zur Planung die Mengen und Kosten ermittelt. Die Kosten teilen sich demnach wie folgt auf: Gesamtsumme investiv 1.315.550,84 Euro Kücheneinrichtung Produkt 003 001 001 I20160012 45.000,00 Euro Verlagerung Grundschule Ergste Produkt 001 011 001 I20160011 150.000,00 Euro Brandschutz Schule an der Ruhr Produkt 001 011 001 I20100032 EÜ aus 2016 130.000,00 Euro Zaunanlagen Produkt 001 011 001 I20100016 inkl. EÜ aus 2016 28.300,00 Euro Zentrale Leittechnik 001 011 002 I20140014 inkl. EÜ aus 2016 73.000,00 Euro Mehrkosten investiv: rund 889.250,84 Euro 890.000,00 Euro Gesamtsumme konsumtiv 1.140.807,54 Euro Renovierung von Schulgebäuden Produkt 001 011 002 5211800/7211800 300.000,00 Euro Sanierungsrückstellungen (nicht Maßnahmeplan) Produkt 001 011 002 – Dachsanierung Pausenhalle SAR 5211420/7211420 70.000,00 Euro Sanierungsaufwand (Maßnahmeplan) Produkt 001 011 002 – Sanierung Fassade SAR 5211420/7211420 87.300,00 Euro -6- Mehrkosten konsumtiv: rund 683.507,54 Euro 684.000,00 Euro Die Gesamtmehrkosten belaufen sich somit auf rund 1.574.000 Euro. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 83 Abs. 1 i. V. m § 41 Abs. 1 Buchstabe h GO NRW ist für die Genehmigung dieser überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Rat der Stadt Schwerte zuständig. Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen einschließlich Folgekosten: Durch die in der Sachdarstellung erläuterten Baumaßnahmen verlängert sich die Nutzungsdauer des Schulgebäudes von derzeit 32 Jahren auf 35 Nutzungsjahre. Unter Berücksichtigung der verlängerten Nutzungsdauer und den aktivierungspflichtigen Investitionen erhöhen sich die jährlichen bilanziellen Abschreibungen um rund 18.000,00 Euro. Der konsumtive Mehraufwand in Höhe von rund 684.000,00 Euro belastet in voller Höhe die Ergebnisrechnung des Jahres 2017. Die Maßnahme „Energetische Sanierung Realschule am Bohlgarten“ wird in 2017 nicht ausgeführt und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 / 2019 neu veranschlagt. Gleichstellungsbelange: Gleichstellungsbelange werden nicht berührt. -7-
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