Merkblatt Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss

Merkblatt
Abschlussprüfung an Hauptschulen für Schulfremde
(VwV des KM vom 08.07.1994; geändert am 09.04.1999 und 26.04.2001und 10.07.2008)
1. Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Hauptschule für Bewerber, die keine
öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule besuchen.
2. Bewerber, die den Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache erworben haben, können
sich in diesem Fach einer Prüfung unterziehen.
3. Die Prüfung findet einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung statt.
4. Die Meldung zur Abschlussprüfung ist bis zum 1. März jeden Jahres an das Staatliche Schulamt
Tübingen, Uhlandstr. 1 zu richten.
5. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber
5.1 die Pflicht zum Besuch einer auf der Grundschule aufbauenden Schule (§§ 73 Abs. 2, 75 Abs. 2
SchG) erfüllt hat oder die Pflicht zum Besuch einer entsprechenden Sonderschule (§§ 82, 83
SchG) als Schüler der Klasse 9 spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Prüfung
erfüllen wird und
5.2 nicht bereits die ordentliche Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schulfremde mit
Erfolg abgelegt hat und
5.3 nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung
für Schulfremde teilgenommen hat und
5.4 keine Hauptschule, Realschule oder kein Gymnasium besucht. Abweichend hiervon werden
Schüler der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung
gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten. In
diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung der zur Zeit besuchten Schule auf dem
erforderlich.
6. Der Meldung sind beizufügen
6.1 ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die
ausgeübte Berufstätigkeit,
6.2 die Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises,
6.3 die Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Kopien),
6.4 eine Erklärung zum derzeitigen Schulbesuch und darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem
Erfolg schon einmal an der Abschlussprüfung an Hauptschulen teilgenommen wurde,
6.5 eine Erklärung darüber, ob die Teilnahme in der Fremdsprache gewünscht wird,
6.6 bei Schülern der Realschule oder des Gymnasiums die Bestätigung der Schule.
7. Das Staatliche Schulamt entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und unterrichtet die Bewerberin
bzw. den Bewerber über die getroffene Entscheidung.
8. Die zugelassenen Bewerber werden vom Staatlichen Schulamt einer öffentlichen Hauptschule zur
Ablegung der Prüfung zugewiesen.
Prüfungsteile
Die Schulfremdenprüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen:
a) Den zentralen schriftlichen Prüfungen
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, und die Fremdsprache,
falls diese gewählt wurde, sowie auf das Fachgebiet „politische und wirtschaftliche Bildung“. In
diesem bilden sich die Fächerverbünde Welt-Zeit-Gesellschaft und Wirtschaft-Arbeit-Gesundheit
ab.
Im Fach Deutsch wird von einem Grundlagentext ausgegangen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen
einem literarischen Text und einem Sachtext beseht nicht. Es stehen für die Bearbeitung der
Aufgaben in der schriftlichen Prüfung 135 Minuten zur Verfügung, eine separate Einlesezeit gibt es
nicht. Es kann ein Rechtschreibduden oder ein vergleichbares Wörterbuch verwendet werden.
Mit den Aufgaben zum Leseverstehen sollen die Prüfungsteilnehmer zeigen, dass sie
unterschiedliche Sachtexte und bildliche Darstellungen verstehen. Sie erhalten dazu verschiedene
Sachtexte und grafische Darstellungen (Diagramme, Karten, Statistiken usw.) zu einem Thema.
Das Leseverständnis wird durch unterschiedliche Aufgaben überprüft, z.B. Auswahlantworten zum
Ankreuzen, Zuordnungen, Beschriften von Zeichnungen, Finden von Überschriften usw. Die
Aufgaben haben unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad.
Mit der Schreibaufgabe sollen die Prüfungsteilnehmer zeigen, dass sie in der Lage sind, einen Text
zu schreiben, der einem bestimmten Zweck dient und sich an eine bestimmte Gruppe richtet.
Diese Schreibaufgabe können sie mit Hilfe der vorgegebenen Texte und Grafiken lösen. Bei der
Schreibaufgabe kann es sich z.B. um einen informierenden Text für andere Schüler, einen Bericht
für eine Tageszeitung, einen Brief an den Gemeinderat usw. handeln. Der Text muss aus
mindestens 150 Wörtern bestehen. Bewertet werden Inhalt, Sprachstil, Form, sprachliche
Richtigkeit und Rechtschreibung.
Im Fach Mathematik stehen für die Bearbeitung der Aufgabenbereiche Grundkenntnisse und
Wahlaufgaben insgesamt 135 Minuten zur Verfügung (Grundkenntnisse 45 Minuten,
Wahlaufgaben 90 Minuten). Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist für die gesamte
Prüfungsgruppe eine Pause von mindestens 15 Minuten einzulegen.
Für den Prüfungsteil Grundkenntnisse gilt:

Zugelassene Hilfsmittel: Geodreieck, Zirkel, Lineal
kein Taschenrechner
 Von den vorgelegten 10 Aufgaben sind alle zu lösen.
 Bei jeder Aufgabe kann 1 Punkt erreicht werden.
 Der Lösungsweg muss nachvollziehbar dargestellt werden.
Für die Wahlaufgaben gilt:

Zugelassene Hilfsmittel: Geodreieck, Zirkel, Lineal, Taschenrechner, zugelassene
Formelsammlung

Von den vorgelegten 4 Aufgaben mit jeweiligem a-, b- und c-Teil müssen jeweils
drei a-, drei b- und drei c-Teile bearbeitet werden.
 Jede Teilaufgabe wird mit maximal 2 Punkten gewertet.

Sind alle 4 Teilaufgaben bearbeitet, werden die 3 Teilaufgaben mit der höchsten Punktzahl
gewertet.
 Der Lösungsweg muss nachvollziehbar dargestellt werden.
Die schriftliche Prüfung im Fach Englisch (falls dieses Fach gewählt wurde) besteht aus den
Teilen:
 Hör- und Hör-/und Sehverstehen
 Leseverstehen
 Schreiben
Sie dauert 90 Minuten (Hör-Sehverstehen - 30 Min., Leseverstehen und Schreiben 60 Min.).
Beim "Leseverstehen" und beim "Schreiben" kann ein Wörterbuch benutzt werden. Nicht erlaubt ist
es beim "Hör-, Hör-/Sehverstehen".
Die Texte des Prüfungsteils Hör- und Hör-/Sehverstehen sind von einer CD zweimal zu hören,
ebenso die Arbeitsanweisungen. Nach dem zweiten Hören wird die Aufgabe abgeschlossen. Bei
den folgenden Hörtexten wird in der gleichen Weise verfahren.
Bei den Aufgabenformen werden geschlossene Formate wie beispielsweise multiple-choice oder
true/false verwendet. Den Arbeitsauftrag sollen die Prüfungsteilnehmer jeweils vor dem Lesen des
Textes kennen.
Verschiedene Schreibaufgaben wie zum Beispiel Lückentexte, Ausfüllen von Formularen oder EMails müssen verfasst werden.
Nach der Anmeldung zur Prüfung erhält die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer
vom Staatlichen Schulamt Tübingen zwei Texte, die als Grundlage für die Prüfung der politischen
und wirtschaftlichen Bildung dienen. Die Aufgaben in der schriftlichen Prüfung nehmen Bezug
auf die in den Texten angesprochenen Themen. Die Prüfung besteht aus zwei Modulen:
Einem Modul Welt-Zeit-Gesellschaft (WZG) und einem Modul Wirtschaft-Arbeit-Gesundheit(WAG).
Die Prüfungsteilnehmer sollen
 politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und geschichtliche Informationen entnehmen
und bewerten,
 Problemstellungen hinter den angesprochenen Themen aufzeigen und hinterfragen,
 Grundlagenwissen in politischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen aufzeigen.
Bei jedem Aufgabentyp können Aufgaben abgewählt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt
135 Minuten.
b) Den verpflichtenden mündlichen Prüfungen
Nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch müssen die Prüflinge eine mündliche Prüfung in allen Fächern absolvieren. Die Prüfung
dauert je Prüfling jeweils etwa 15 Minuten. Die Aufgaben werden von der Fachlehrkraft gestellt und
überwiegend dem Stoffgebiet der Klassen 7 bis 9 der Hauptschule entnommen. Im Fach Englisch
orientieren sich die Aufgaben an den Inhalten der dezentralen mündlichen Englischprüfung der
Hauptschulen mit den drei Teilen „monologisches Sprechen“, „dialogisches Sprechen“ und
„Sprachmitteilung“.
Der Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Prüfung ergibt in allen drei Fächern die Endnote.
Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden von der zugewiesenen Schule festgelegt.
c) Einer dezentralen Präsentationsprüfung
Ein in Form einer Hausarbeit ausgearbeitetes Thema ist Gegenstand einer an der zugewiesenen
Hauptschule durchgeführten Präsentationsprüfung. Der Bewerber reicht das Thema der
Präsentationsprüfung mit Beschreibung zur Genehmigung bis spätestens 01.03.. beim Staatlichen
Schulamt Tübingen ein, welches es der zugewiesenen Schule zur Genehmigung weiterleitet.
Die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer erarbeitet die von der prüfenden Schule
genehmigte Thematik unter Beachtung festgelegter Anforderungen an die Hausarbeit.
Nachfolgende Formalien sollen hier eingehalten werden:
 Deckblatt
 Inhaltsverzeichnis
 Einleitung mit Nennung von Sinn und Zweck der Arbeit, Ziel und Begründung des Themas
 Hauptteil: Darstellung des Themas
 Schlussteil: Zusammenfassung
 Anhang (Bilder, Fotos…)
 Literaturverzeichnis/Quellenangaben
 Erklärung/Versicherung des Prüflings
Der Umfang der Hausarbeit sollte ohne Anhang zwischen 10 und 15 Din-A4-Seiten umfassen, die
einseitig zu beschreiben sind. Die gewählte Schriftgröße beträgt 12, der Zeilenabstand 1,5 Zeilen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Arbeit handschriftlich zu erstellen. Links sollte ein Rand
von 2 cm, rechts von 5 cm eingehalten werden.
Die Hausarbeit muss vom Prüfling persönlich erstellt werden, Quellen und Hilfsmittel müssen
angegeben werden.
Die Hausarbeit sollte in zweifacher Ausfertigung geheftet oder in einem Ordner abgegeben
werden.
Die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer übergibt den Prüfern die Hausarbeit am
Tag der schriftlichen Prüfung zur wirtschaftlichen und politischen Bildung.
Präsentation und Prüfungsgespräch
Der Prüfungsteilnehmer stellt am Tag der Präsentationsprüfung (Terminvorgabe durch die
prüfende Schule) die für sie oder ihn wesentlichen Teile der Hausarbeit vor (Zeitrahmen 15-30
Minuten). Dabei soll die erstellte Hausarbeit nicht einfach vorgelesen werden, sondern mit
geeigneten Präsentationsmethoden bzw. -medien (z.B. PowerPoint, Plakat, Bildern…)
Erkenntnisse, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisse der Bearbeitung des Themas aufzeigen.
Die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer kann selbst angefertigte Arbeitsprodukte
präsentieren, sofern die Prüfer keine Einwände gegen diese erheben.
Die Präsentation wird durch ein Prüfungsgespräch ergänzt (Zeitrahmen 15-30 Minuten).
Im Gespräch soll die bzw. der Schulfremde aufzeigen können, warum das Thema gewählt wurde,
wie die Hausarbeit organisatorisch bewältigt wurde und welche Erkenntnisse innerhalb dieser
Arbeit gewonnen wurden. Der Prüfungsteilnehmer sollte zu einer kritischen Auseinandersetzung
mit dem eigenen Vorgehen, der Umsetzung der eigenen Zielvorstellungen und Erwartungen in der
Lage sein. Dabei sollen auch alternative Ansätze vonseiten der Prüfungsteilnehmerin bzw. des
Prüfungsteilnehmers angedacht und begründet werden.
Mögliche Inhalte des Reflexionsgesprächs sind:
 Bezüge zur eigenen Lebenswirklichkeit
 Organisation der Arbeit (von der Vorbereitung bis zur Präsentation)
 Fachliche Auseinandersetzung mit der Thematik
 Transferwissen
In der Präsentationsprüfung werden in den Prüfungsteilen Hausarbeit, Präsentation und
Prüfungsgespräch fachliche und überfachliche Kompetenzen bewertet. Für jeden Prüfungsteil wird
eine Note gegeben.
Aus dem Durchschnitt dieser drei Einzelnoten wird die Gesamtnote für die Präsentationsprüfung
ermittelt. Bei der Berechnung der Gesamtnote werden die Einzelnoten der Prüfungsteile gleich
gewichtet.
Die Note wird im Zeugnisformular ausgebracht und ergänzend verbal beschrieben. Die
Verbalbeurteilung wird dem Zeugnis als Beiblatt beigefügt.
9. Wer die Prüfung nur in der Fremdsprache ablegt, wird nur in diesem Fach schriftlich und mündlich
geprüft.
10. Schulfremde aus Abschlussklassen der Förderschulen oder Sonderschulen mit entsprechendem
Bildungsgang können ein Projekt aus den Fächerverbünden Welt-Zeit-Gesellschaft und WirtschaftArbeit-Gesundheit einbringen, das die schriftliche und mündliche Prüfung im Fachgebiet „politische
und wirtschaftliche Bildung“ ersetzt. Dafür gelten folgende Maßgaben:
a) Die Projektprüfung wird an der Sonderschule durchgeführt.
b) Der Schulleiter der Sonderschule genehmigt das Thema.
c) Zur Präsentation und Notenfestsetzung entsendet die zugeteilte Hauptschule eine
Lehrkraft.
11. Die Prüfungsaufgaben werden dem Bildungsplan des 9. Schuljahres der Hauptschule entnommen. Zur
Vorbereitung auf die Prüfung wird allen Bewerbern empfohlen, mit einer Hauptschule Verbindung
aufzunehmen, um sich dabei anhand der geltenden Bildungspläne sowie der entsprechenden
Schulbücher über die Inhalte zu informieren.
12. Weitere Informationen finden sich auch unter www.kultusportal-bw.de