Brandschutz im Büro: Rauchwarnmelder können Leben retten

pressekat.de | 17.02.2017 - 10:00 | ID: 1457752
Brandschutz im Büro: Rauchwarnmelder können
Leben retten
TÜV Rheinland: Brandmeldeanlage in Sonderbauten / Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber
/ Rauchüberwachungsanlagen von Experten prüfen lassen
Rauchwarnmelder in Betrieben machen die Beschäftigten frühzeitig auf einen Brand aufmerksam, so dass
sie das Gebäude schnell verlassen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet werden können.
Besonders in Büroräumen mit erhöhter Brandgefährdung können Rauchmelder wichtig sein. Das gilt
beispielsweise für Räume, in denen technische Geräte neben brennbarem Material stehen, beispielsweise
Aktenlager, Drucker- und Kopierräume und in denen sich selten Mitarbeiter aufhalten, die einen Brand
bemerken könnten.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) ?durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum
Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können?. Im Speziellen kann die
Installation einer gebäudeseitigen Brandmeldeanlage (BMA) notwendig werden, wenn baurechtliche
Vorgaben dies erfordern. So werden rauchmeldergesteuerte Brandmeldeanlagen in Sonderbauten wie
Krankenhäusern, Versammlungs- und Verkaufsstätten oder Hochhäusern verbaut, die mindestens den
anerkannten Regeln der Technik wie zum Beispiel der DIN 14675 entsprechen sollten. Die genannte Norm
besagt, dass die für Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen verantwortlichen Personen über
Fachkenntnisse verfügen, die von einer anerkannten Stelle zertifiziert worden sind. Außerdem können im
Einzelfall die jeweiligen Sach- oder Feuerversicherer den Einbau einer solchen Anlage fordern. Fachliche
Unterstützung, Beratung und Empfehlungen hierzu geben Brandschutzbeauftragte wie die von TÜV
Rheinland.
Pflichten und Verantwortung des Arbeitgebers
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung
für seine Firma zu erstellen. ?Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Mittel des Arbeits- und
Brandschutzes ermittelt besondere Gefahren im Unternehmen, gegen die Schutzmaßnahmen getroffen und
über die die Angestellten unterrichtet werden müssen?, erklärt Clemens Gabriel, Brandschutzexperte bei
TÜV Rheinland. Eine BMA gehört zur technischen Gebäudeausstattung, daher liegt die Verantwortung für
Betrieb, Instandhaltung und -setzung beim Eigentümer oder dessen Verwalter. Bringt der Arbeitgeber
Rauchmelder als Schutzmaßnahme an, so trägt er auch die Verantwortung dafür.
Regelmäßige Prüfung der Anlagen durch Experten
Die Prüfung und Wartung von Rauchmeldern muss ebenso in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten
werden und sollte sich mindestens nach den Vorgaben des Herstellers richten. Meist sind sie jährlich zu
überprüfen. Die Prüfintervalle für Brandmeldeanlagen werden durch die jeweiligen Sonderbauverordnungen
der Länder, den Hersteller und die DIN 14675 vorgegeben, unter der die Anlage errichtet wurde. Prüfungen
und Wartungen solcher Anlagen sollten ? besonders im Hinblick auf die Haftung ? ausschließlich durch
Fachkräfte erfolgen. Für alle Prüfungen gilt: Sie müssen dokumentiert werden.
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im
Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp
1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik
und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und
Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in
zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore,
Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten
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Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im
Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp
1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik
und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und
Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in
zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore,
Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten
Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.
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