- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und

Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Gewerbliche
Wirtschaftsförderung
in Bayern
Stand: Januar 2017
www.stmwi.bayern.de
Vorwort
Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer
effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern.
Dabei wollen wir die Unternehmen im
Freistaat Bayern bei der Sicherung und
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
unterstützen und ihnen bei einer zukunftsorientierten Ausrichtung ihrer Produkt- und
Absatzstrategie unter die Arme greifen.
Der Freistaat Bayern bietet besonders für
kleine und mittelständische Unternehmen
sowie für Existenzgründer eine Vielzahl an
monetären Förderprogrammen. Das vorliegende Faltblatt soll Ihnen einen Überblick über die möglichen Förderleistungen
geben. Aufgrund der Vielfalt von Fördermöglichkeiten ist ein persönliches Beratungsgespräch jedoch unerlässlich. Gerne
stehen Ihnen für alle Fragen unsere Mitarbeiter der Bezirksregierungen und des
Wirtschaftsministeriums sowie die speziell
ausgebildeten Mitarbeiter im LfA-Kundencenter zur Verfügung.
Eine Übersicht über die Förderprogramme
finden Sie auch auf der Homepage
des Staatsministeriums für Wirtschaft,
und Medien, Energie und Technologie
www.stmwi.bayern.de
Ilse Aigner
Bayerische Staatsministerin für
Wirtschaft und Medien, Energie
und Technologie
Fördergebiete in Bayern
(gültig ab 01.01.2017)
RhönGrabfeld
Coburg
Bad
Kissingen
Aschaffenffenburg
Aschaffenburg
Miltenberg
Milt
Kronach
Hof
Hof
Coburg
Lichtenfels
Haßberge
Schweinfurt
MainSpessart
Schweinfurt
Wunsiedel
i.Fichtelgebirge
Kulmbach
Bamberg
Bayreuth
Kitzingen
Neustadt a.d.AischBad Windsheim
Neustadt a.d.Waldnaab
Forchheim
ErlangenHöchstadt
Würzburg
Tirschenreuth
BAYREUTH
Bamberg
WÜRZBURG
Weiden i.d.OPf.
Weid
Erlangen
Nürnberger
Land
Fürth
Fürth
Ansbach
Amberg-Sulzbach
Amberg
Schwandorf
NÜRNBERG
Schwabach
ANSBACH
Cham
Roth
Neumarkt
i.d.OPf.
Regensburg
REGENSBURG
WeißenburgGunzenhausen
Donau-Ries
Straubing
Kelheim
Ingolstadt
AichachFriedberg
Günzburg
DingolfingLandau
LANDSHUT
Passau
Passau
Freising
Landshut
Rottal-Inn
AUGSBURG
Augsburg
Neu-Ulm
Dachau
Erding
Fürstenfeldbruck
Unterallgäu
FreyungGrafenau
Deggendorf
NeuburgSchrobenhausen
Pfaffenhofen
a.d.lm
Dillingen
a.d.Donau
Regen
StraubingBogen
Eichstätt
Mühldorf
a.Inn
MÜNCHEN
Landsberg Starnberg
a.Lech
München
Altötting
Ebersberg
Memmingen
Kaufbeuren
Rosenheim
Weilheim-Schongau
Kempten
Lindau
(Bodensee)
Ostallgäu
Oberallgäu
GarmischPartenkirchen
Miesbach
Rosenheim
Traunstein
Bad TölzWolfratshausen
Berchtesgadener
Land
C-Fördergebiet der GRW
Sonstiges Fördergebiet
D-Fördergebiet der GRW
Ausschlussgebiet „wirtschaftsstarker Raum“
Vorranggebiet der BRF
„Räume mit besonderem Handlungsbedarf“
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie | Geobasisdaten: © Bayerische Vermes­
sungsverwaltung (www.geodaten.bayern.de)
Förderhöchstsätze
(der Regionalförderprogramme)
C
D
Sonstige
Kleine Unternehmen
30%
20%
20%
Mittlere Unternehmen
20%
10%
10%
Große Unternehmen
10%
–
–
Regionalförderprogramme
Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der
Länder „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW):
• fördert Investitionen in materielle oder immaterielle
Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
• von gewerblichen Unternehmen in C- und D-Fördergebieten
Bayerisches Regionales Förderungsprogramm
für die gewerbliche Wirtschaft (BRF):
• für Investitionen in materielle oder immaterielle Wirt­
schaftsgüter des Sachanlagevermögens
• von gewerblichen Unternehmen in wirtschaftlich
schwachen Gebieten, im ländlichen Raum und in
Gebieten mit besonderer Arbeitsmarktproblematik
Gewerbliche Tourismusförderung
• angegliedert an das BRF-Programm
• fördert Investitionen zur Qualitätssteigerung von
touristischen Unternehmen in tourismuspolitisch
relevanten Gebieten
Förderung für Seilbahnen und deren Nebenanlagen in kleinen Skigebieten:
• für Investitionen gewerblicher Unternehmen und
Kommunen mit dem Ziel technische Standards,
Komfort und Qualität der Seilbahnen zu erhöhen
• die Höchstfördersätze liegen bei kleinen Unterneh­
men bei 35%, bei mittleren Unternehmen bei 25%
und bei sonstigen Unternehmen bei 15%
Allgemeine Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung
Besonders zinsgünstig sind die Start- und Investivkre­
dite aus dem Bayerischen Mittelstandskreditprogramm.
Informationen über dieses Programm und weitere breit
einsetzbare Finanzierungshilfen sowie Risikoentlastungsinstrumente finden Sie im Internet unter www.lfa.de.
Kapitalbeteiligung
• Bayern Kapital GmbH unterstützt besonders Neu­
gründungen von technologieorientierten Unternehmen.
Internet: www.bayernkapital.de
• Bayern Beteiligungsgesellschaft mbH ist auf
mittelständische Betriebe ausgerichtet.
Internet: www.baybg.de
• Weitere Informationen: Bundesverband Deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK)
Internet: www.bvk-ev.de
Innovations- und Technologieförderung
Mit Innovationsgutscheinen soll die Zusammenarbeit kleiner
Unternehmen mit Forschungseinrichtungen gefördert werden.
BayTP (Bayerisches Technologieförderungs-Programm) unter­
stützt Unternehmen bei Entwicklungs- und Anwendungsvorha­
ben.
BayTOU (Bayerisches Programm zur Förderung technologieori­
entierter Unternehmensgründungen) fördert kleine und mittlere,
technologieorientierte Unternehmen bei Existenzgründungen.
Spezifische Fördermöglichkeiten im Technologiebereich:
• Informations- und Kommunikationstechnik
• Neue Werkstoffe
•Mikrosystemtechnik
•Elektromobilität
www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/
technologiefoerderung/
Förderungen im Energiebereich
Im Bereich „Energie und Rohstoffe“ gibt es von Bund und dem
Freistaat Bayern eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten beson­
ders im Bereich „erneuerbare Energien“ und „Energieeinspa­
rung“.
www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/
energiefoerderung/
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 20
Tel.: 089 2176-2782, Fax: 089 2176-402782
[email protected]
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 20
Tel.: 0871 808-1300, Fax: 0871 808-1370
[email protected]
Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 20
Tel.: 0941 5680-306, Fax: 0941 5680-9306
[email protected]
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 20
Tel.: 0921 604-1315, Fax: 0921/604-4315
[email protected]
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 20
Tel.: 0981 53-1368, Fax: 0981 53-1345
[email protected]
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 20
Tel.: 0931 380-1225, Fax: 0931 380-2225
[email protected]
Regierung von Schwaben
Sachgebiet 20
Tel.: 0821 327-2243, Fax: 0821 327-2288
[email protected]
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft und Medien, Energie
und Technologie
Tel.: 089 2162-0, Fax: 089 2162-2760
E-Mail: [email protected]
Kundencenter
Tel.: 0800 21 24 24 0
(kostenfrei)