Stand: 01/2017 Merkblatt Beschaffung französischer Urkunden In Frankreich gibt es verschiedene Personenstandsurkunden. Die für die Verwendung in Deutschland wesentlichen sind: - internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Extrait d’Acte de naissance / de mariage / de décès sur imprimé plurilingue) sowie die sogenannte - copie intégrale d’acte de naissance (vollständiger Auszug aus dem Geburtenregister), welche in Form von Randvermerken (mentions marginales) zusätzliche Hinweise auf Eheschließung, -auflösung und Tod gibt. Wenn Sie über Französischkenntnisse verfügen, können Sie die gewünschte Urkunde auf folgender Homepage bestellen: https://www.service-public.fr (nur für Privatpersonen). Hier können Sie das elektronisch ausgefüllte Antragsformular je nach Ausstattung der jeweiligen Gemeinde entweder elektronisch oder nach Ausdruck per Post absenden. Sie können sich auch mit am Ende dieser Seite als PDF-Dokument bereitstehendem zweisprachigem Formular der Deutschen Botschaft an das Rathaus der Gemeinde wenden, in der der Personenstandsfall eingetragen wurde. Erforderlich sind hierfür folgende Angaben: - Geburtsurkunde: Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Namen und Vornamen der Eltern - Heiratsurkunde: Namen, ggf. Geburtsnamen und Vornamen der Ehepartner, Datum und Ort der Eheschließung, Namen und Vornamen der Eltern eines Ehepartners - Sterbeurkunde: Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Sterbedatum und -ort Geburts- und Heiratsurkunden werden nur folgenden Personen ausgestellt: - dem Betroffenen selbst - seinem Ehegatten - seinen volljährigen Abkömmlingen - seinen Eltern/Großeltern - seinem gesetzlichen Vertreter oder Betreuer - seinen Erben - dem entsprechend beauftragten Rechtsanwalt der vorgenannten Personen. Ein Nachweis der Beauftragung muss der Anfrage in französischer Sprache beigefügt werden. Sterbeurkunden werden allen Antragstellern, die die o.g. Angaben machen können, ohne Einschränkung ausgestellt. Ihrer Anfrage muss eine Kopie Ihres Identitätsdokuments beigefügt werden. Bitte adressieren Sie Ihre Anfrage wie folgt: Mairie de (Stadt) Service d’Etat Civil Adresse Die Adressen können Sie entweder unter der o.g. Homepage https://www.service-public.fr ermitteln. Sie können aber auch das französische Telefonbuch unter der Internetadresse www.pagesblanches.fr konsultieren. Unter „Nom“ geben Sie „Mairie“ (= Rathaus) ein und unter „Localité“ die Stadt. Wichtig: Für Personenstandsurkunden aus Paris, Lyon und Marseille ist zusätzlich die Angabe des Stadtbezirks (arrondissements) notwendig. Der Stadtbezirk ergibt sich aus der letzten oder den letzten beiden Ziffern der Postleitzahl. Beispiel: 75009 ist die Postleitzahl des 9. Arrondissements von Paris. Unter „Localité“ wäre einzugeben: „Paris 9“ oder „75009“. Sollte für einen in Paris eingetretenen Personenstandsfall das arrondissement nicht bekannt sein, bzw. die an den Stadtbezirk gerichtete Anfrage negativ verlaufen sein, so kann die Anfrage an das zentrale Pariser Standesamt gerichtet werden. Die Adresse lautet wie folgt: Mairie de Paris Service d’Etat Civil 4 place du Louvre 75042 PARIS cedex 01 Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die deutsche Vertretung, in deren Amtsbezirk der betreffende Ort liegt. Auskünfte zu den Amtsbezirken erhalten Sie auf der Homepage der Botschaft. Unabhängig davon, ob Sie sich mit dem Formular der Botschaft oder in elektronischer Form an die Gemeinde wenden: Die Ausstellung und Übersendung von Personenstandsurkunden erfolgt für Privatpersonen gebührenfrei. Hinweis: Ist der Personenstandsfall außerhalb Frankreichs eingetreten und wurde durch eine französische Auslandsvertretung beurkundet, können Sie die Urkunden unter folgender Adresse beantragen: Ministère des Affaires étrangères et du Développement international Service central d’Etat civil 11, rue de la Maison Blanche 44941 NANTES Cedex 09 Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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