Merkblatt Beschaffung französischer Urkunden In Frankreich gibt es

Stand: 01/2017
Merkblatt Beschaffung französischer Urkunden
In Frankreich gibt es verschiedene Personenstandsurkunden.
Die für die Verwendung in Deutschland wesentlichen sind:
- internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Extrait d’Acte de naissance / de
mariage / de décès sur imprimé plurilingue) sowie die sogenannte
- copie intégrale d’acte de naissance (vollständiger Auszug aus dem Geburtenregister), welche in Form von Randvermerken (mentions marginales) zusätzliche Hinweise auf Eheschließung, -auflösung und Tod gibt.
Wenn Sie über Französischkenntnisse verfügen, können Sie die gewünschte Urkunde auf folgender Homepage bestellen: https://www.service-public.fr (nur für Privatpersonen).
Hier können Sie das elektronisch ausgefüllte Antragsformular je nach Ausstattung der jeweiligen
Gemeinde entweder elektronisch oder nach Ausdruck per Post absenden.
Sie können sich auch mit am Ende dieser Seite als PDF-Dokument bereitstehendem zweisprachigem Formular der Deutschen Botschaft an das Rathaus der Gemeinde wenden, in der der
Personenstandsfall eingetragen wurde.
Erforderlich sind hierfür folgende Angaben:
- Geburtsurkunde: Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Namen und
Vornamen der Eltern
- Heiratsurkunde: Namen, ggf. Geburtsnamen und Vornamen der Ehepartner, Datum und Ort
der Eheschließung, Namen und Vornamen der Eltern eines Ehepartners
- Sterbeurkunde: Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Sterbedatum und -ort
Geburts- und Heiratsurkunden werden nur folgenden Personen ausgestellt:
- dem Betroffenen selbst
- seinem Ehegatten
- seinen volljährigen Abkömmlingen
- seinen Eltern/Großeltern
- seinem gesetzlichen Vertreter oder Betreuer
- seinen Erben
- dem entsprechend beauftragten Rechtsanwalt der vorgenannten Personen. Ein Nachweis der
Beauftragung muss der Anfrage in französischer Sprache beigefügt werden.
Sterbeurkunden werden allen Antragstellern, die die o.g. Angaben machen können, ohne Einschränkung ausgestellt.
Ihrer Anfrage muss eine Kopie Ihres Identitätsdokuments beigefügt werden.
Bitte adressieren Sie Ihre Anfrage wie folgt:
Mairie de (Stadt)
Service d’Etat Civil
Adresse
Die Adressen können Sie entweder unter der o.g. Homepage https://www.service-public.fr
ermitteln. Sie können aber auch das französische Telefonbuch unter der Internetadresse
www.pagesblanches.fr konsultieren. Unter „Nom“ geben Sie „Mairie“ (= Rathaus) ein und unter
„Localité“ die Stadt.
Wichtig: Für Personenstandsurkunden aus Paris, Lyon und Marseille ist zusätzlich die Angabe
des Stadtbezirks (arrondissements) notwendig. Der Stadtbezirk ergibt sich aus der letzten oder
den letzten beiden Ziffern der Postleitzahl. Beispiel: 75009 ist die Postleitzahl des 9. Arrondissements von Paris. Unter „Localité“ wäre einzugeben: „Paris 9“ oder „75009“.
Sollte für einen in Paris eingetretenen Personenstandsfall das arrondissement nicht bekannt sein,
bzw. die an den Stadtbezirk gerichtete Anfrage negativ verlaufen sein, so kann die Anfrage an
das zentrale Pariser Standesamt gerichtet werden.
Die Adresse lautet wie folgt:
Mairie de Paris
Service d’Etat Civil
4 place du Louvre
75042 PARIS cedex 01
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die deutsche Vertretung, in deren Amtsbezirk der betreffende Ort liegt. Auskünfte zu den Amtsbezirken erhalten Sie auf der Homepage der Botschaft.
Unabhängig davon, ob Sie sich mit dem Formular der Botschaft oder in elektronischer Form an
die Gemeinde wenden: Die Ausstellung und Übersendung von Personenstandsurkunden erfolgt
für Privatpersonen gebührenfrei.
Hinweis: Ist der Personenstandsfall außerhalb Frankreichs eingetreten und wurde durch eine
französische Auslandsvertretung beurkundet, können Sie die Urkunden unter folgender Adresse
beantragen:
Ministère des Affaires étrangères et du Développement international
Service central d’Etat civil
11, rue de la Maison Blanche
44941 NANTES Cedex 09
Haftungsausschluss:
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen
der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung
des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr
übernommen werden.