Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2016
Der Vorstand wird der ordentlichen Hauptversammlung 2017 vorschlagen, den Bilanzgewinn
von 3.476.971.702,75 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 3,25 €
3.476.971.702,75 €
je dividendenberechtigter Stückaktie
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist
der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 3. April 2017.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind diese gemäß
§ 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird der Hauptversammlung
vorgeschlagen, bei einer unveränderten Dividende von 3,25 € je dividendenberechtigter
Stückaktie den auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des
Bilanzgewinns in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Stuttgart, im Februar 2017
Daimler AG
Der Vorstand
Dieter Zetsche
Wolfgang Bernhard
Renata Jungo Brüngger
Ola Källenius
Wilfried Porth
Britta Seeger
Hubertus Troska
Bodo Uebber