Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2016 Der Vorstand wird der ordentlichen Hauptversammlung 2017 vorschlagen, den Bilanzgewinn von 3.476.971.702,75 € wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 3,25 € 3.476.971.702,75 € je dividendenberechtigter Stückaktie Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 3. April 2017. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind diese gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer unveränderten Dividende von 3,25 € je dividendenberechtigter Stückaktie den auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns in die Gewinnrücklagen einzustellen. Stuttgart, im Februar 2017 Daimler AG Der Vorstand Dieter Zetsche Wolfgang Bernhard Renata Jungo Brüngger Ola Källenius Wilfried Porth Britta Seeger Hubertus Troska Bodo Uebber
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