Arbeitslos trotz Jobangebot

Markt am 6. Februar 2017
jkl
Zu unserer Berichterstattung über die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern nimmt Lidl
wie folgt Stellung:
1. Wieso müssen die Fahrer oft stundenlang warten, bis Sie Ihr Fahrzeug entladen
können, obwohl es eigentlich im vorherein festgelegte Termine gibt?
„Längere Wartezeiten sind selten und oft äußeren Umständen, wie einer verspäteten
Ankunft nach Stau oder außergewöhnlichen Anliefersituationen (z.B. vor Feiertagen)
geschuldet. Tatsächlich dauert bei über 90 Prozent der Lieferungen die Abwicklung unter
zwei Stunden. Die durchschnittliche Abwicklungszeit der Anlieferungen, beträgt aktuell 70
Minuten.
Wir bieten den anliefernden Speditionen ein kostenfreies System zur Planung der
Liefertermine, um die Abwicklungszeit weiter zu verkürzen. Dieses Tool wird bereits von 75
Prozent der anliefernden Fahrzeuge genutzt.
Selbstverständlich ist uns wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Da
die Fahrer, die Ware anliefern, nicht für Lidl Deutschland, sondern für externe
Speditionsbetriebe arbeiten, können wir dort nur unterstützen.
Um die Einhaltung der Ruhezeiten zu erleichtern, stellen wir den Fahrern unsere Flächen
zum Parken der Fahrzeuge (für die Ruhezeiten) und Dusch- und Verpflegungsmöglichkeiten
zur Verfügung.
Wenn wir Logistikzentren neu bauen oder modernisieren, erweitern wir dieses Angebot um
zusätzliche Räumlichkeiten für die Fahrer.“
2. Warum müssen die Fahrer selbst ihre LKW entladen und die Lidl-Waren ins Lager
räumen? Bezahlen Sie die Fahrer für das Entladen? Spart Lidl dank der LKW-Fahrer
Lagerpersonal ein?
„Die Waren werden von den Fahrern nicht ins Lager geräumt, sondern an den Laderampen
abgestellt. Dies entspricht der üblichen vertraglichen Situation zwischen den uns
beliefernden Unternehmen und deren Speditionspartnern. Von der Laderampe werden die
Waren ausschließlich von unseren Mitarbeitern abgeholt und ins Lager gebracht. Insofern
wird hier kein Personal zum Nachteil der Fahrer eingespart.
Die Vergütung der Fahrer obliegt den Zulieferern, von welchen diese beauftragt worden
sind.“
3. Wer haftet, wenn dem Fahrer beim Entladen im Lidl-Lager etwas passiert?
„Für den Fall, dass dem Fahrer beim Entladen etwas passiert, handelt es sich dabei um
einen Arbeitsunfall, für welchen die jeweilige Berufsgenossenschaft aufkommt.“
Dieser Text gibt den Inhalt der Sendung Markt vom 6. Februar 2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen der
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