Markt am 6. Februar 2017 jkl Zu unserer Berichterstattung über die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern nimmt Lidl wie folgt Stellung: 1. Wieso müssen die Fahrer oft stundenlang warten, bis Sie Ihr Fahrzeug entladen können, obwohl es eigentlich im vorherein festgelegte Termine gibt? „Längere Wartezeiten sind selten und oft äußeren Umständen, wie einer verspäteten Ankunft nach Stau oder außergewöhnlichen Anliefersituationen (z.B. vor Feiertagen) geschuldet. Tatsächlich dauert bei über 90 Prozent der Lieferungen die Abwicklung unter zwei Stunden. Die durchschnittliche Abwicklungszeit der Anlieferungen, beträgt aktuell 70 Minuten. Wir bieten den anliefernden Speditionen ein kostenfreies System zur Planung der Liefertermine, um die Abwicklungszeit weiter zu verkürzen. Dieses Tool wird bereits von 75 Prozent der anliefernden Fahrzeuge genutzt. Selbstverständlich ist uns wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Da die Fahrer, die Ware anliefern, nicht für Lidl Deutschland, sondern für externe Speditionsbetriebe arbeiten, können wir dort nur unterstützen. Um die Einhaltung der Ruhezeiten zu erleichtern, stellen wir den Fahrern unsere Flächen zum Parken der Fahrzeuge (für die Ruhezeiten) und Dusch- und Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wenn wir Logistikzentren neu bauen oder modernisieren, erweitern wir dieses Angebot um zusätzliche Räumlichkeiten für die Fahrer.“ 2. Warum müssen die Fahrer selbst ihre LKW entladen und die Lidl-Waren ins Lager räumen? Bezahlen Sie die Fahrer für das Entladen? Spart Lidl dank der LKW-Fahrer Lagerpersonal ein? „Die Waren werden von den Fahrern nicht ins Lager geräumt, sondern an den Laderampen abgestellt. Dies entspricht der üblichen vertraglichen Situation zwischen den uns beliefernden Unternehmen und deren Speditionspartnern. Von der Laderampe werden die Waren ausschließlich von unseren Mitarbeitern abgeholt und ins Lager gebracht. Insofern wird hier kein Personal zum Nachteil der Fahrer eingespart. Die Vergütung der Fahrer obliegt den Zulieferern, von welchen diese beauftragt worden sind.“ 3. Wer haftet, wenn dem Fahrer beim Entladen im Lidl-Lager etwas passiert? „Für den Fall, dass dem Fahrer beim Entladen etwas passiert, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall, für welchen die jeweilige Berufsgenossenschaft aufkommt.“ Dieser Text gibt den Inhalt der Sendung Markt vom 6. Februar 2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen der Sachverhalte sind nicht berücksichtigt. Der NDR ist nicht für die Inhalte von Seiten verantwortlich, die Sie über einen Link erreichen.
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