DGUV, Glinkastraße 40, 10117 Berlin Rundschreiben DGUV An die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Rundschreiben - 0062/2017 vom 07.02.2017 Betreff: Wissenschaftliche Stellungnahme zur BK-Nr. 2109 (Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule) DOK: 376.3-2109 Sachgebiet(e): Berufskrankheiten Ansprechpartner: Fred Zagrodnik Tel.: 030 288763875 Fax: 030 288763860 E-Mail: [email protected] Freigabe durch: Joachim Breuer Im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 31.01.2017 hat das BMAS auf Seiten 15 ff. eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit Nr. 2109 (bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch Tragen schwerer Lasten auf der Schulter) veröffentlicht. Das Gemeinsame Ministerialblatt ist über den Makrolog-Zugang im UV-Net für die UV-Träger ohne zusätzliche Kosten abrufbar. In der wissenschaftlichen Stellungnahme wird eine Minimal-Dosis für Männer von 4,4 x 104 kg x h als unteres Abschneidekriterium definiert, unter der eine ausreichende Exposition im Sinne der BK-Nr. 2109 nicht angenommen wird. Der Berechnung dieser Minimal-Dosis liegen wissenschaftliche Erkenntnisse von Schäfer et al. zugrunde, nach denen bereits Lastgewichte ab 40 kg als Ursache bandscheibenbedingter Erkrankungen der Halswirbelsäule beim gleichzeitigen Zusammentreffen mit Kopfbeugehaltungen nach vorn oder zur Seite oder mit Verdrehungen der Halswirbelsäule als Ursache für eine Berufskrankheit nach Nr. 2109 in Betracht kommen können. Mit der Einführung dieses unteren Abschneidekriteriums liegt nunmehr eine wissenschaftlich definierte und von der Bundesregierung vorgegebene Dosis vor, unterhalb der eine arbeitsbedingte Verursachung einer BK-Nr. 2109 ausgeschlossen und somit eine medizinische Begutachtung zur Klärung des haftungsbegründenden Kausalzusammenhangs nicht notwendig ist. Ab Erreichen dieser Dosis dürfte in der Regel eine medizinische Begutachtung zur Klärung der Zusammenhangsfrage notwendig werden. Dabei dürfte dem Herausarbeiten der aus medizinischer Sicht für einen Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände umso bedeutsamer werden, wenn im konkreten Einzelfall die ermittelte Dosis das untere Abschneidekriterium nur erreicht oder geringfügig übersteigt. DGUV - RS 0062/2017 vom 07.02.2017 Wissenschaftliche Stellungnahme zur BK-Nr. 2109 (Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule) Sachgebiet(e): Berufskrankheiten Kontakt: Fred Zagrodnik Tel.: 030 288763875, Fax: 030 288763860 Mit der Wissenschaftlichen Stellungnahme zur BK-Nr. 2109 wird ein unteres Abschneidekriterium für die Einwirkung durch das Tragen schwerer Lasten auf der Schulter eingeführt.
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