RS Wissenschaftliche Stellungnahme zur BK 2109 Nur Text

DGUV, Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Rundschreiben DGUV
An die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung
Rundschreiben - 0062/2017 vom 07.02.2017
Betreff:
Wissenschaftliche Stellungnahme zur BK-Nr. 2109 (Bandscheibenbedingte Erkrankungen der
Halswirbelsäule)
DOK:
376.3-2109
Sachgebiet(e):
Berufskrankheiten
Ansprechpartner:
Fred Zagrodnik
Tel.: 030 288763875
Fax: 030 288763860
E-Mail: [email protected]
Freigabe durch:
Joachim Breuer
Im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 31.01.2017 hat das BMAS auf Seiten 15 ff. eine
wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit Nr. 2109 (bandscheibenbedingte
Erkrankungen der Halswirbelsäule durch Tragen schwerer Lasten auf der Schulter)
veröffentlicht. Das Gemeinsame Ministerialblatt ist über den Makrolog-Zugang im UV-Net für
die UV-Träger ohne zusätzliche Kosten abrufbar. In der wissenschaftlichen Stellungnahme
wird eine Minimal-Dosis für Männer von 4,4 x 104 kg x h als unteres Abschneidekriterium
definiert, unter der eine ausreichende Exposition im Sinne der BK-Nr. 2109 nicht
angenommen wird.
Der Berechnung dieser Minimal-Dosis liegen wissenschaftliche Erkenntnisse von Schäfer et
al. zugrunde, nach denen bereits Lastgewichte ab 40 kg als Ursache bandscheibenbedingter
Erkrankungen der Halswirbelsäule beim gleichzeitigen Zusammentreffen mit
Kopfbeugehaltungen nach vorn oder zur Seite oder mit Verdrehungen der Halswirbelsäule
als Ursache für eine Berufskrankheit nach Nr. 2109 in Betracht kommen können.
Mit der Einführung dieses unteren Abschneidekriteriums liegt nunmehr eine wissenschaftlich
definierte und von der Bundesregierung vorgegebene Dosis vor, unterhalb der eine
arbeitsbedingte Verursachung einer BK-Nr. 2109 ausgeschlossen und somit eine
medizinische Begutachtung zur Klärung des haftungsbegründenden Kausalzusammenhangs
nicht notwendig ist. Ab Erreichen dieser Dosis dürfte in der Regel eine medizinische
Begutachtung zur Klärung der Zusammenhangsfrage notwendig werden. Dabei dürfte dem
Herausarbeiten der aus medizinischer Sicht für einen Ursachenzusammenhang
sprechenden Umstände umso bedeutsamer werden, wenn im konkreten Einzelfall die
ermittelte Dosis das untere Abschneidekriterium nur erreicht oder geringfügig übersteigt.
DGUV - RS 0062/2017 vom 07.02.2017
Wissenschaftliche Stellungnahme zur BK-Nr. 2109 (Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule)
Sachgebiet(e): Berufskrankheiten
Kontakt: Fred Zagrodnik Tel.: 030 288763875, Fax: 030 288763860
Mit der Wissenschaftlichen Stellungnahme zur BK-Nr. 2109 wird ein unteres
Abschneidekriterium für die Einwirkung durch das Tragen schwerer Lasten auf der
Schulter eingeführt.