Elternbrief - 2. Halbjahr - Februar 2017 - Heinrich-Kraft

HEINRICH - KRAFT - SCHULE
INTEGRIERTE GESAMTSCHULE
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Elternbrief zum 2. Schulhalbjahr 2016/2017
Sehr geehrte Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
aufgrund einiger personeller und struktureller Veränderungen haben Ihre Kinder ab
Montag, dem 6. Februar 2017 veränderte Stundenpläne.
1. Personalveränderungen
Zurzeit sind einige Kolleginnen schwanger und treten zum 2. Halbjahr in
Mutterschutz und Elternzeiten ein.
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Frau Tamara Schmidt-Willenborg ist seit der vergangenen Woche in
Mutterschutz. Die Aufgaben der Stufenleitung 8 – 10 werden direkt von mir als
Schulleiterin wahrgenommen.
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Frau Kâmuran Buchta wird ebenso wie Frau Fatma Kilicer und Frau Anja Thee
ihren Mutterschutz antreten.
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Die Klassenführung der Klasse 6b wird von Frau Melanie Böckling und die
Klasse 8c von Frau Derya Bastan übernommen.
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Wir freuen uns, dass Frau Laura Kummer uns ab Montag mit den Fächern
Deutsch und Musik unterstützt.
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Herr Thomas Liebing (Arbeitslehre, GL) wird den Förderschulbereich
verstärken.
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Im November hat Herr Lukas Weber eine halbe Stelle im Bereich der
Jugendhilfe in Schule angetreten und verstärkt das KUBI-Team.
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Herr Marco Diemer hat in den Weihnachtsferien an unserer Schule für den
Bereich der Beratung im Übergang Schule und Beruf begonnen. Er steht
montags bis mittwochs allen Schülerinnen und Schülern zur Beratung und
Unterstützung zur Verfügung.
2. Termine
Elternsprechtag:
Am Dienstag, dem 7. Februar 2017, findet in der Zeit von 17 – 20 Uhr der
Elternsprechabend an unserer Schule statt. Bitte lassen Sie sich rechtzeitig Termine
über Ihre Kinder bei den Lehrkräften geben. Hierzu haben Sie ein gesondertes
Schreiben erhalten.
Rosenmontag und Faschingsdienstag:
Am Montag, dem 27. Februar und am Dienstag, dem 28. Februar 2017, ist
schulfrei. Die Unterrichtsstunden von Faschingsdienstag wurden vorgearbeitet.
Die 8. Klassen sind in der Zeit vom 6. März bis 24. März 2017 im Betriebspraktikum.
Die Osterferien beginnen am Freitag, dem 31. März 2017, nach der 3. Stunde. Der
erste Schultag nach den Ferien ist Dienstag, der 18. April 2017 (Tag nach
Ostermontag).
Den aktuellen Terminplan können Sie jederzeit auf unserer Homepage www.heinrichkraft-schule.de einsehen.
3. Bau- / Umbaumaßnahmen
In den Herbstferien wurde der Werkraum für Holzarbeiten mit der Sichtseite zum
Schulhof komplett neu ausgestattet: Werkbänke, Stühle, Schränke, Werkzeuge.
Weiterhin haben wir den dazugehörigen Maschinenraum von der Stadt Frankfurt als
Schulträger erneuert bekommen. Dies alles hat einen Wert von über 65.000 Euro.
In den nächsten Wochen steht der andere Werkraum an. Für diesen Arbeitsraum
sind die Schwerpunkte Metall und Elektro vorgesehen. Der Wert der Arbeitsbänke,
Werkzeuge und Geräte beträgt über 50.000 Euro.
Die Schulhofsanierung ist fast abgeschlossen. In drei Bauphasen wurden in den
letzten 18 Monaten Bäume erneuert, Sitzgelegenheiten erweitert, der Schulgarten
ausgebaut, eine kleine Obstbaumwiese angelegt und ein Atrium sowie eine
Kleinsocceranlage errichtet. Sowie das Wetter besser wird und die
Sicherheitsmaßnahmen abgeschlossen sind, wird diese zum Spielen mit festen
Regeln freigegeben.
Im späten Frühjahr erhalten wir von weitere Sitzgruppen vor der Turnhalle.
4. Homepage
Auf unserer Homepage finden Sie aktuelle Informationen, unser pädagogisches
Konzept, Termine, Fotos von Schüleraktionen und vieles mehr.
Über Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge würden wir uns sehr freuen.
5. Sommerferien
Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung die Ferientermine. Die Kinder sind bis
zum Beginn der Ferien schulpflichtig. Zur Planung hier die nächsten Ferientermine:
Schuljahr 2016/2017
Osterferien
03.04. - 15.04.2017
Sommerferien
03.07. - 11.08.2017
Schuljahr 2017/2018
Herbstferien
09.10. - 21.10.2017
Weihnachtsferien
24.12.2017 - 13.01.2018
Osterferien
26.03. - 07.04.2018
Sommerferien
25.06. - 03.08.2018
Schuljahr 2018/2019
Herbstferien
01.10. - 13.10.2018
Weihnachtsferien
24.12.2018 - 12.01.2019
Osterferien
15.04. - 27.04.2019
Sommerferien
01.07. - 09.08.2019
6. Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit
Das Hessische Kultusministerium hat entschieden, dass das Verlassen des
Schulgeländes ohne Genehmigung der Schule während der Unterrichtszeit und in
den Pausen aus pädagogischen und aus rechtlichen Gründen nicht gestattet ist,
Schülerinnen und Schüler, die sich hieran nicht halten, verlieren u.U. bei einem
Unfall während dieser Zeit den gesetzlichen Versicherungsschutz.
Die Schule darf Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 nur in
begründeten Ausnahmefällen das Verlassen des Schulgeländes gestatten, wenn die
Eltern dies unter Angabe des Grundes vorher schriftlich beantragen. Im Sinne des
Gesetzes heißt das, dass das Verlassen des Schulgeländes nur in Ausnahme- bzw.
Einzelfällen und unter Berücksichtigung nachvollziehbarer und stichhaltiger Gründe
genehmigt werden darf und kann. Nicht stichhaltig und damit nicht zu gestatten wäre
deshalb z.B. das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause und vor
dem Nachmittagsunterricht, um in der in der Nähe der Schule gelegenen Wohnung
zu Mittag zu essen.
7. Unfallschutz bei Rauferei und Schlägerei
(Schul-Newsletter 1/2009 der Unfallkasse Hessen)
„Im Schulalltag kommt es zwischen Schülern nicht selten zu Raufereien und
handgreiflichen Auseinandersetzungen. Die Unfallkasse prüft in jedem Einzelfall, ob
zwischen der Ursache der Auseinandersetzung und dem Besuch der Schule ein
unmittelbarer Zusammenhang besteht, denn nur dann besteht gesetzlicher
Unfallschutz. 10-jährige Schüler haben in der Regel aber noch nicht die erforderliche
Einsichtsfähigkeit für ihr Handeln. Diese Altersgruppe steht somit grundsätzlich auch
bei Raufereien unter Versicherungsschutz. Bei älteren Schülern sieht das anders
aus: Sobald private oder eigenwirtschaftliche Gründe die Ursache für den Streit
bilden, besteht kein Versicherungsschutz.“ (Seite 2, Schul-Newsletter 1/2009)
8. Wertsachen in der Schule
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Handys/Smartphones, MP3Player und andere Wertsachen, die in der Schule nicht unterrichtsnotwendig sind,
nicht durch eine Versicherung des Schulträgers bei Verlust abgesichert sind. Es ist
auch wichtig, Wertsachen (z. B. Geldbörsen) grundsätzlich nicht in abgestellten
Taschen zurückzulassen. Vor Beginn des Sportunterrichtes besteht die Möglichkeit,
Wertgegenstände der Sportlehrkraft zur Aufbewahrung zu geben.
9. Girls‘- und Boys‘-Day
Der nächste Girls‘- and-Boys‘-Day findet am Donnerstag, dem 27. April 2017, statt.
Hinweise zum Girls‘- und Boys‘-Tag finden Sie unter folgender Adresse: www.girlsday.de.
Ansprechpartner in unserem Hause ist Herr Marco Diemer.
Wir wünschen Ihren Kindern viel Erfolg im 2. Halbjahr.
Sollten Sie Fragen und/oder Anregungen haben erreichen Sie mich unter:
Kontaktdaten:
[email protected]
Tel. 069 212 48887 (Durchwahl)
Mit freundlichen Grüßen
Christine Georg
(Schulleiterin)