Urheberrecht im Todesfall - Deutsches Schriftstellerforum

Geschrieben am 10.02.2017 von Textfluffer
im Deutschen Schriftstellerforum
Urheberrecht im Todesfall
Mahlzeit!
Wie schon in meinem Check-In angekündigt, habe ich vor, das Buch meines Vaters zu veröffentlichen,
nachdem er vor ein paar Jahren verstorben ist. Die wichtigste Frage vorab: darf ich das unter den
gegebenen Umständen? Hier ein paar Infos.
- Buch wurde 1992 geschrieben, nie veröffentlicht
- Vater 2009 gestorben
- Erbe wurde von mir abgelehnt
- Testament gab es nicht, Buch nirgends erwähnt
- kein kommerzieller Gedanke hinter Veröffentlichung
Ist es mir also rechtlich erlaubt, sein Werk nachträglich zu veröffentlichen, auch wenn es nie in einem
Testament festgehalten wurde und ich das Erbe grundsätzlich ausschlug? Man könnte sagen, er hat mir den
Entwurf, der lange Jahre im Keller lag, mal "geschenkt" mit der Absicht, dass ich mich eines
Tages mal darum kümmere - aber das war's auch.
Vielleicht kann mir jemand von euch nützlichen Input liefern, bin für jeden Hinweis dankbar. ;-)
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Dieser Text stammt aus dem Deutschen Schriftstellerforum / http://www.dsfo.de