Projektbericht Raumaufklärung Befürchteter Kindesentzug durch den ehemaligen Lebenspartner Der folgende Bericht soll Ihnen einen realistischen Eindruck über unsere Arbeitsweise, sowie die Leistungsfähigkeit unseres Konzeptes geben. Der Bericht basiert auf einem realen Einsatz im Sommer 2016. Referenzen der Auftraggeberin können bei Nachfrage vorgelegt werden. Personal SecurityNet Fallstudie Kindesentzug Vorwort Vorgehensweise Eine Kundin wandte sich vergangenen Sommer an uns, weil Der Projektleiter eines Teams, bestehend aus zwei Einsatz- sie befürchtete, ihr ehemaliger Partner könnte den gemein- kräften nahm Kontakt zur Kundin auf und vereinbarte ein samen Sohn ins Ausland (Libanon) entführen. persönliches „Sicherheitsgespräch“. Im Verlauf dieses Gesprächs äußerte sich die Kundin dazu, dass ihr Ex-Mann auch Ausgangslage ihr gegenüber „eindeutig zweideutige“ Drohungen ausgesprochen hatte. Der Projektleiter entschied sich aufgrund Das Sicherheitsempfinden der Kundin war stark beein- dessen zu folgender Vorgehensweise: trächtigt. Sie und ihr Ex-Mann teilten sich das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Er war zwei Wochen bei ihr, dann wieder über ein Wochenende beim leiblichen Vater. Um herauszufinden, was dieser mit dem Sohn während der ›› Tagsüber wurde eine offene Sicherheitsbegleitung der Kundin durchgeführt, um einen Abschreckungseffekt gegenüber des Ex-Partners zu bewirken. gemeinsamen Wochenenden unternimmt und ob begründeter Verdacht auf eine geplante Kindesentführung ins Ausland besteht, wurden Spezialisten der Gart-Consulting beauftragt, den Tagesablauf der Beiden nachzuverfolgen. ›› Der zweite Mann wurde zur Überwachung des per-sönlichen Umfeldes eingesetzt, sowie der punktuellen Observation, sobald Ex-Partner und Sohn sich aus einem bestimmten Radius hinausbewegten. Lösungsansatz Im Rahmen dieser zweiwöchigen Observation wurde unter anderem ein detailliertes Bewegungsprofil des Mannes erstellt. Bei der Auswertung der daraus gewonnenen Erkennt-nisse, konnte festgestellt werden, dass keine akute Gefahr für das Kind drohte. Desweiteren wurden in Absprache mit behördlichen Stellen richterliche Beschlüsse durchgesetzt, die dem ehemaligen Partner ein Annäherungsverbot auf bis zu 100 Metern an die Kundin erteilten, da dieser bereits in der Vergangenheit zu unkontrollierten Gewaltausbrüchen neigte und sich gegenüber der Kundin mehrmals aggressiv verhalten hatte. Fazit Das persönliche Sicherheitsempfinden der Kundin konnte durch die Maßnahme wiederhergestellt werden. Für den gemeinsamen Sohn wurde Ortungstechnik beschafft, die einen Alarm auslöst, sobald dieser sich über einen vordefinierten geographischen Raum (gemäß Absprache mit dem Vater des Kindes) hinausbewegen sollte. Gekoppelt an einen Interventionsdienst kann somit im Ernstfall die sofortige Rückholung des Kindes im Falle eines Entzuges veranlasst werden.
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