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Projektbericht
Raumaufklärung
Befürchteter Kindesentzug
durch den ehemaligen Lebenspartner
Der folgende Bericht soll Ihnen einen realistischen Eindruck über unsere
Arbeitsweise, sowie die Leistungsfähigkeit unseres Konzeptes geben. Der
Bericht basiert auf einem realen Einsatz im Sommer 2016.
Referenzen der Auftraggeberin können
bei Nachfrage vorgelegt werden.
Personal
SecurityNet
Fallstudie
Kindesentzug
Vorwort
Vorgehensweise
Eine Kundin wandte sich vergangenen Sommer an uns, weil
Der Projektleiter eines Teams, bestehend aus zwei Einsatz-
sie befürchtete, ihr ehemaliger Partner könnte den gemein-
kräften nahm Kontakt zur Kundin auf und vereinbarte ein
samen Sohn ins Ausland (Libanon) entführen.
persönliches „Sicherheitsgespräch“. Im Verlauf dieses Gesprächs äußerte sich die Kundin dazu, dass ihr Ex-Mann auch
Ausgangslage
ihr
gegenüber
„eindeutig
zweideutige“
Drohungen
ausgesprochen hatte. Der Projektleiter entschied sich aufgrund
Das Sicherheitsempfinden der Kundin war stark beein-
dessen zu folgender Vorgehensweise:
trächtigt. Sie und ihr Ex-Mann teilten sich das Sorgerecht für
den gemeinsamen Sohn. Er war zwei Wochen bei ihr, dann
wieder über ein Wochenende beim leiblichen Vater. Um
herauszufinden, was dieser mit dem Sohn während der
›› Tagsüber wurde eine offene Sicherheitsbegleitung der
Kundin durchgeführt, um einen Abschreckungseffekt gegenüber des Ex-Partners zu bewirken.
gemeinsamen Wochenenden unternimmt und ob begründeter
Verdacht auf eine geplante Kindesentführung ins Ausland
besteht, wurden Spezialisten der Gart-Consulting beauftragt,
den Tagesablauf der Beiden nachzuverfolgen.
›› Der zweite Mann wurde zur Überwachung des per-sönlichen
Umfeldes eingesetzt, sowie der punktuellen Observation,
sobald Ex-Partner und Sohn sich aus einem bestimmten
Radius hinausbewegten.
Lösungsansatz
Im Rahmen dieser zweiwöchigen Observation wurde unter
anderem ein detailliertes Bewegungsprofil des Mannes erstellt.
Bei der Auswertung der daraus gewonnenen Erkennt-nisse,
konnte festgestellt werden, dass keine akute Gefahr für das
Kind drohte. Desweiteren wurden in Absprache mit
behördlichen Stellen richterliche Beschlüsse durchgesetzt, die
dem ehemaligen Partner ein Annäherungsverbot auf bis zu 100
Metern an die Kundin erteilten, da dieser bereits in der
Vergangenheit zu unkontrollierten Gewaltausbrüchen neigte
und sich gegenüber der Kundin mehrmals aggressiv verhalten
hatte.
Fazit
Das persönliche Sicherheitsempfinden der Kundin konnte
durch die Maßnahme wiederhergestellt werden. Für den
gemeinsamen Sohn wurde Ortungstechnik beschafft, die einen
Alarm auslöst, sobald dieser sich über einen vordefinierten
geographischen Raum (gemäß Absprache mit dem Vater des
Kindes)
hinausbewegen
sollte.
Gekoppelt
an
einen
Interventionsdienst kann somit im Ernstfall die sofortige
Rückholung des Kindes im Falle eines Entzuges veranlasst
werden.