Online-Version - Jugendarbeit Ahrensfelde

Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde
Freizeit- und Bildungsangebote
der Kinder- und Jugendarbeit
Ahrensfelde
2017
Alle Termine auf einen Blick:*
Winterferienprogramm
30. Januar bi s 02 . Februar
Natur auf der Spur
Fährtenlesen
04. Februar
Tag der offenen Tür
JC Lindenberg
07. A pri l
Natur auf der Spur
Wildpflanzen
2 1.A pri l
Sommerferienfahrt
2 9. Juli bi s 06. A ugust
Jugendfahrtfahrt
12 . bi s 2 0 . A ugust
Natur auf der Spur
Wildniswochenende
2 5. bi s 2 8. A ugust
Sommerferienprogramm
2 9. A ugust bi s 01. Septem ber
Natur auf der Spur
2 1.O ktober
Herbstferienprogramm
2 4. bi s 2 7. O ktober
Weihnachtsfeier
01. Dezem ber
Schließzeiten der Jugendclubs:
Sommerpause
10. Juli bis 10. September 2 017
Winterpause
11. Dezem ber bi s 07. Januar
2 018
*Aufgrund der frühen Planung sind alle Termine unter Vorbehalt zu verstehen.
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Inhalt
Eure Ansprechpartner*innen ...................................................................................................................4
Unsere fleißigen Helfer*innen..................................................................................................................6
Kinder- und Jugendparlament Ahrensfelde...........................................................................................7
Zusammenarbeit mit der Grundschule „Friedrich von Canitz“ ...........................................................8
Zusammenarbeit mit der Docemus Schule ...........................................................................................8
Die Jugendclubs ........................................................................................................................................9
Winterferienprogramm ........................................................................................................................... 12
Tag der offenen Tür im JC Lindenberg ............................................................................................... 13
Natur auf der Spur.................................................................................................................................. 14
Sommerferienprogramm........................................................................................................................ 17
Sommerferienfahrt.................................................................................................................................. 18
Jugendfahrt - Skuggebo Schweden .................................................................................................... 21
Herbstferienprogramm ........................................................................................................................... 24
Weihnachtsfeier ...................................................................................................................................... 25
Ferienpass ............................................................................................................................................... 26
Allgemeine Geschäftsbedingungen ..................................................................................................... 30
Information für Personensorgeberechtigte ......................................................................................... 34
Belehrung für Personensorgeberechtigte ........................................................................................... 37
www.jugendarbeit-ahrensfelde.de
Eure Ansprechpartner*innen
Jugendkoordination
Mandy Jung
Elternzeitvertretung bis August 2017
Ab August 2017: Annika Buhl
 Lindenberger Straße 1b • 16356 Ahrensfelde
 030 9366905311 & 0157 75375442
[email protected]
Die Jugendkoordination unterstützt Projekte und Angebote für und mit Kindern und Jugendl ichen. Sie berät zur Umsetzung und Finanzierung und bezuschusst Projekte.
Einige unterstützte Projekte sind:
Mehrower Kinderrunde
monatlich stattfindendes, ehrenamtlich organisiertes Kreativund Bastelangebot für Kinder bis zur 4. Klasse
Jugendfeuerwehren der
Gemeinde Ahrensfelde
Ausbildungs - und Erholungsfahrt der Jugendfeuerwehren
Bürgerverein Eiche
zahlreiche Feste und Aktivitäten, z.B. Fußballturnier, Heimatfest oder Weihnachtsmärchen
KiTas/ Hort
Projekte/Projekttage, besonders zum Thema Kinderschutz
und Gewaltprävention bei Kindern
KiJuPAF
Begleitung und Unterstützung
4
Jugendförderung
Antje Sauer
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
 0157 73865924
[email protected]
Im Jugendclub in Lindenberg
Philipp Jünemann
Dipl.-Pädagoge
 0157 78952465
[email protected]
In den Jugendclubs in Ahrensfelde und Eiche
Kein Problem ist unwichtig! Keine Idee zu verrückt!
5
Birgit
Dustin
Tobi
Vielen Dank an Euch!
Lucas
Marco
Peggy
Unsere fleißigen Helferinnen und Helfer
6
Mitmischen, mitmachen und dabei sein im
Kinder- und Jugendparlament Ahrensfelde
Habt ihr Lust auf spannende Themen und interessante Diskussionen
im Kinder- und Jugendparlament Ahrensfelde (KiJuPAF)? Dann
macht doch einfach mit. Kontaktiert uns über unseren KiJuPAFBriefkasten (Lindenberger Straße 9, 16356 Ahrensfelde), schreibt
uns eine E-Mail unter
[email protected]
oder sprecht uns persönlich an.
Weitere Informationen und aktuelle Termine findet ihr auf der Hom epage der Jugendarbeit Ahrensfelde.
Oben seht ihr uns bei der Verleihung des Inklusionspreises 2016. Was wir mit den 2.000 € in
2017 machen werden? Das erfahrt Ihr bald auf der Homepage der Jugendarbeit Ahrensfelde!
7
Zusammenarbeit mit der Grundschule „Friedrich von Canitz“
Seit einigen Jahren arbeiten die Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde und die
Grundschule „Friedrich von Canitz“ Hand in Hand. Im Juni 2014 wurde der Kooperationsvertrag zwischen dem AWO Kreisverband Bernau e.V. als Träger der Kinderund Jugendarbeit Ahrensfelde mit der
Grundschule „Friedrich von Canitz“ unterzeichnet. Die Fachkräfte der Kinder- und
Jugendarbeit führen in der Schule gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern unterschiedliche Projekte und Angebote
durch. Hierzu zählen u.a. die Streitschlichterausbildung, Projekte zur Stärkung der
Klassendynamik, Begleitung und Mitgestaltung von Klassenfahrten und der Kreativtag
im Jugendclub Ahrensfelde. Im Jahr 2017
fahren wir eine Woche mit der 4. Klasse auf Klassenfahrt, um Wahrnehmung und
Umweltbewusstsein zu stärken. Dabei werden wildnispädagogische Elemente eine
wichtige Rolle spielen.
Zusammenarbeit mit der Docemus Schule
Die Docemus Schule ist 2015 als weiterführende Schule in Ahrensfelde angekommen. Erste Gespräche zur Zusammenarbeit haben bereits stattgefunden. Geplant
sind auch an dieser Schule die Realisierung von Projekten und die Schaffung schulsozialpädagogischer Angebote nach dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler.
8
Die Jugendclubs
Die Geschichte der Jugendclubs in Ahrensfelde reicht weit zurück. Die Jugendkoordination, damals noch als Amtsjugendpflege bezeichnet, gibt es seit 1997 und der Jugendclub Eiche besteht seit 1999. Die heutige Form der Jugendförderung – also
durch (sozial-) pädagogische Fachkräfte angeleitete Freizeitangebote für Kinder und
Jugendliche – besteht seit dem Jahr 2001. In diesem Jahr wurde der Jugendclub
Ahrensfelde eröffnet. Mit dem Wachsen der Gemeinde Ahrensfelde wurden weitere
Jugendclubs errichtet und 2009 schließlich eine zweite Fachkraft der Jugendförderung eingestellt. Die Jugendclubs sind, außer zum Kids-Club, für Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse.
JC Ahrensfelde
Lindenberger Straße 9
16356 Ahrensfelde
Der Jugendclub Ahrensfelde wurde im Jahr 2001
errichtet. Bis zum Jahr 2008 befand er sich noch in
der Ulmenallee. Im Oktober 2009 wurde der Jugendclub in der Lindenberger Straße neu eröffnet
und wird seit 2013 von Philipp betreut.
Montag
15:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch & Donnerstag
15:00 bis 19:00 Uhr
Kids-Club (3. bis 6. Klasse)
Jugendclub ab der 5. Klasse
9
JC Lindenberg
Birkholzer Allee 15
16356 Ahrensfelde
Der Lindenberger Jugendclub ist der jüngste Club.
Er wurde im März 2012 eingeweiht und seither
durch Antje betreut. Das neu errichtete Gebäude
biete innen und außen viel Platz für unterschiedliche Angebote.
Dienstag & Freitag
15:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch
15:00 bis 19:00 Uhr
Jugendclub ab der
5. Klasse
Kids-Club (3. bis 6.
Klasse)
10
JC Eiche
Ahrensfelder Chaussee 35
16356 Ahrensfelde
Der Jugendclub Eiche besteht laut Chronik der
Ahrensfelder Chaussee in Eiche seit 1999. Zu
Beginn befand er sich in einer anderen Räumlichkeit in der Ahrensfelder Chaussee und seit
Oktober 2010 befindet sich der Jugendclub im
Ortsteilzentrum Eiche, wo er seit 2013 von
Philipp betreut wird.
Dienstag & Freitag
15:00 bis 19:00 Uhr
Jugendclub ab der 5.
Klasse
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Winterferienprogramm
Das Winterferienprogramm ist mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Angebotes
geworden. Programm und Anmeldebogen erhältst du wie gewohnt bei Antje und Philipp und bei der Jugendkoordination.
Winterferienprogramm 2017
30. Januar bis 02. Februar
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Tag der offenen Tür im JC Lindenberg
Der jährlich im Frühjahr stattfindende
Tag der offenen Tür bietet allen Interessierten die Möglichkeit, die Räumlichkeiten des Clubs kennenzulernen und sich
über die vielen Angebote der Kinderund Jugendarbeit Ahrensfelde zu informieren. Nur an diesem Tag ist es Eltern,
jüngeren Geschwistern und Interessierten gestattet, die Räume der Jugendlichen zu betreten und anzuschauen. Der
Tag wird von den Nutzerinnen und Nutzern des Clubs mitgestaltet und vorbereitet. Für den kleinen Hunger zwischendurch stehen süße und deftige Leckereien bereit.
Tag der offenen Tür 2017
07. April
13
Natur auf der Spur
Weißt du, wie man Feuer ohne ein Feuerzeug oder
Streichholz macht? Weißt du, wie man die Spur von einem
Fuchs von der eines Wildschweins unterscheidet? Weißt
du, wie man sich eine Unterkunft nur aus Naturmaterialien
baut? Weißt du, welche Pflanzen man essen kann und
welche Pflanzen giftig sind?
Dies und noch viel mehr wollen wir innerhalb von vier Exkursionen herausfinden und ausprobieren. Dazu werden
wir gemeinsam morgens vom Jugendclub Ahrensfelde in
den Naturpark Märkische Schweiz fahren. Dort verbringen wir den Tag draußen in der Natur und beschäftigen uns mit spannenden Dingen.
Dafür solltest du wettergerechte Kleidung mitbringen.
An dem Wildniswochenende werden wir in einem Tipidorf in Buckow übernachten,
hierfür werden Schlafsack und Isomatte benötigt.
Wir empfehlen an allen Veranstaltungen teilzunehmen, da dadurch das Interesse in
und mit der Natur besser im Einklang zu leben, verstärkt werden kann. Bei weiteren
Fragen könnt ihr euch gerne an Antje und Philipp wenden.
Natur auf der Spur!
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahre
Samstag 04.02.17
Freitag 21.04.17
25.08.17 –
28.08.17
Samstag 21.10.17
Wildtieren auf der Spur (Fährtenlesen)
Wildpflanzen
Wildniswochenende mit Übernachtung im Tipidorf (inkl. Verpflegung)
Abschlussveranstaltung (Abhängig von den Teilnehmer*innen
9,00 €
9,00 €
39,00 €
9,00 €
14
ANMELDUNG
Hiermit melde ich mich/mein Kind verbindlich zu den unten angekreuzten Veranstaltungen an.
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
 männlich  weiblich
Adresse:
Telefon:
Email:
Ort, Datum
Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten
 Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde informiert w erden.
 Ich habe die AGBs der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde (Broschüre hinten) gelesen und akzeptiere
diese.
 Ich bin damit einverstanden, dass die Anmeldedaten in einer Teilnehmer*innenliste erfasst und eventuell
Dritten als Nachw eis der Mittelverw endung zur Verfügung gestellt w erden.
 Samstag 04.02.17 Wildtieren auf der Spur (Fährtenlesen) 9,00 €
 Freitag 21.04.17 Wildpflanzen 9,00 €
 25.08.17 – 28.08.17 Wildnisw ochenende mit Übernachtung im Tipidorf 39,00 € (inkl.
Übernachtung Verpflegung)
 21.10.17 Abschlussveranstaltung (Abhängig von den Teilnehmer*innen) 9,00 €
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oder gib ihn in einem beliebigen Jugendclub ab.
Jugendkoordination Ahrensfelde
Lindenberger Straße 1b
16356 Ahrensfelde
Bitte sende diesen Abschnitt mit dem Ferienpass, den du vor unseren AGBs findest, an
Sommerferienprogramm
Übernachtungen und Grillabende, Baden,
Kletterparks, Tierparks oder Gruselkabinetts sind ebenfalls sehr beliebt. Eure
Wünsche und Anregungen für das Sommerferienprogramm 2017 könnt ihr uns
gern mitteilen. Wir versuchen vieles möglich zu machen.
Sommerferienprogramm 2017
29. August bis 01.
August
Anmeldebögen findet ihr in den Jugendclubs, bei der Jugendkoordination, in der
Grundschule „Friedrich von Canitz“ und
auf unserer Webseite.
17
Som m e rfe rienfahrt
Sommerferienfahrt 2017
Blankenburg (Harz)
29. Juli bis 06. August
Teilnahme für Kinder und Jugendliche zwischen 10 bis 15 Jahren!
Jiippiiiie! 9 Tage elternfrei!
Die Kinder und Jugendlichen aus Ahrensfelde haben sich dieses Jahr die Berge als
Ferienfahrtziel gewünscht. Daher fahren wir mit euch nach Blankenburg in den Harz .
Dort werden wir in einem Haus untergebracht sein und – wie es euer Wunsch war uns selbst verpflegen. Unter anderem werden wir einen Ausflug nach Thale zum Hexentanzplatz unternehmen und dort mit dem Harzbob die Berge hinunter sausen. Des
Weiteren besuchen wir einen Kletterwald und eine Tropfsteinhöhle. Außerdem stehen
natürlich wieder schwimmen, basteln und viele sportliche Aktivitäten in der Natur auf
dem Tagesplan.
Weitere Information zu der Unterkunft findest du im Netz unter: www.herberge-
harz.de
Die Fahrt kostet für dich
215€
Für weitere Fragen:
Antje Sauer
Tel: 0 157 73 86 59 24
Philipp Jünemann
Tel: 0 157 78 95 24 65
18
ANMELDUNG
Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zur Sommerferienfahrt
Vom 29. Juli bis 06. August an.
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
 männlich  weiblich
Adresse:
Telefon:
Email:
Bitte die Ferienpässe ausfüllen und mit der Anmeldung zusenden.
Ort, Datum
Unterschrift des/ der Personensorgeberichtigten
 Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde inf ormiert werden.
 Ich habe die AGBs der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensf elde (Broschüre hinten) gelesen und akzeptiere diese.
 Ich bin damit einverstanden, dass die Anmeldedaten in einer Teilnehmer*innenliste erfasst und eventuell Dritten als Nachweis der
Mittelv erwendung zur Verf ügung gestellt wird.
Bitte den Fragebogen zusammen mit der Anmeldung und den Ferienpässen an die
Jugendkoordination Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1b, 16356 Ahrensfelde
senden! Du hilfst uns damit, unsere Angebote noch besser auf deine Wünsche und
Interessen auszurichten.
Danke!
1. Was möchtest du auf der Ferienfahrt 2017 gerne machen?
(Mehrfachnennungen möglich)
 Schwimmen
 Wandern
 Fahrradfahren
 Geländespiele
 Kreativangebote (Gipsmasken etc.)
 Nachtwanderung
 zwei –Tagestour
 Bootsfahrt
 Sportspiele
 Tagesausflug
2. Was möchtest du außerdem gerne machen?
_______________________________________________________
3. Wo möchtest du 2018 zur Ferienfahrt gerne hinfahren? (Bitte beantworten, wenn du im Juli 2018 noch keine 16 Jahre alt bist.)
 Meer
 Berge
 Mecklenburgische Seenplatte
 Bauernhof
 Zeltplatz
 anderes Ziel: __________________________________
4. Wenn du im Juli 2018 schon 16 Jahre alt bist, beantworte bitte folgende Frage. Was möchtest du gerne 2018 zur Jugendfahrt machen?
 Gedenkstättenfahrt  Floß fahren  Kanu fahren  Zelten
 Fahrradtour
 andere Aktivitäten:______________________
Jugendfahrt - Skuggebo Schweden
12. bis 20. August 2017
Till Sverige! - Auf nach Schweden!
Unsere diesjährige Jugendfahrt für Jugendliche ab 16 Jahren wird etwas ganz
Besonderes. Wir wollen mit Euch nach Skuggebo/Smaland Schweden fahren! Untergebracht sind wir in einem Haus direkt am See, wo wir uns selbst versorgen
werden. Vorort werden wir die einzigartige Natur Schwedens bewundern. Dabei
werden wir unter anderem einen Kajak Ausflug und eine Fahrradtour unternehmen. www.smalandreisen.de
Ein faszinierendes Land und gaaaanz viel Natur!
Die Fahrt
kostet für dich
250€
Für weitere Fragen:
Antje Sauer
Tel: 0 157 73 86 59 24
Philipp Jünemann
Tel: 0 157 78 95 24 65
21
ANMELDUNG
Hiermit melde ich mich/ mein Kind verbindlich zur Jugendfahrt
vom 12. bis 20. August an.
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
 männlich  weiblich
Adresse:
Telefon:
Email:
Bitte die Ferienpässe ausfüllen und mit der Anmeldung zusenden.
Ort, Datum
Unterschrift (des/ der Personensorgeberichtigten)
 Ich möchte regelmäßig per Email über Angebote und Neuigkeiten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensf elde inf ormiert
werden.
 Ich habe die AGBs der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensf elde (Broschüre hinten) gelesen und akzeptiere diese.
 Ich bin damit einv erstanden, dass die Anmeldedaten in einer Teilnehmer* innenliste erf asst und ev entuell Dritten als
Nachweis der Mittelv erwendung zur Verf ügung gestellt wird.
Bitte den Fragebogen zusammen mit der Anmeldung und den Ferienpässen an die
Jugendkoordination Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1b, 16356 Ahrensfelde
senden! Du hilfst uns damit, unsere Angebote noch besser auf deine Wünsche und
Interessen auszurichten.
Danke!
1. Was möchtest du auf der Jugendfahrt 2017 gerne machen?
(Mehrfachnennungen möglich)
 Schwimmen
 Wandern
 Fahrradfahren
 Nachtwanderung
 Sportspiele  Kreativangebote
 Kanufahren
 Tagesausflug
2. Was möchtest du außerdem gerne machen?
_______________________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
3. Was möchtest du gerne 2018 zur Jugendfahrt machen?
 Gedenkstättenfahrt  Floß fahren  Kanu fahren  Zelten
 Fahrradtour
 andere Aktivitäten:______________________
Herbstferienprogramm
Für die Herbstferien bietet die Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde ein weiteres
Ferienprogramm an. Besonders Übernachtungen in den Jugendclubs sind beliebt,
aber auch Ausflüge und Kreativangebote stehen für euch bereit.
Die Programmplanung und Anmeldebögen findet ihr wie gewohnt in den Jugendclubs, bei der Jugendkoordination, in der Grundschule „Friedrich von Canitz“ und auf
unserer Webseite.
Herbstferienprogramm 2017
24. bis 27. Oktober
24
Weihnachtsfeier
Für alle Jugendclubnutzer und -nutzerinnen findet am
Ende des Jahres eine kleine Weihnachtsfeier in einem
der Jugendclubs statt. Die Ideen, was zur Weihnachtsfeier gemacht wird, kommen von den Kindern und
Jugendlichen selbst – meistens wird ein Film geschaut
und bei ein paar Leckereien gemütlich beisammen
gesessen.
Weihnachtsfeier 2017
01. Dezember
Am 11. Dezember gehen die Jugendclubs in die
Winterschließzeit. Wir freuen uns, euch dann
auch in 2018 wieder mit einem abwechslungsreichen Programm in den Clubs und auf unseren
Fahrten begrüßen zu dürfen!
25
Ferienpass
Fe rie npa s s
Teilnehmer*in
Na me, Vorname
 mä nnlich  weiblich
Geburtsdatum
Ans chrift
Medi kamente (wenn ja, welche, wie oft, wann)
Bes ondere Hinweise (Allergien, Hitzeempfindlichkeit, sonstige Mi tteilungen)
Pri va t vers ichert
Kra nkenkasse
Vers icherungsnehmer*in
Letzte Tetanusimpfung
Vers i cherungsnummer

Ferienpass
Personensorgeberechtigte*r
Na me, Vorname
Na me, Vorname
Ans chrift (falls abweichend)
Rückholung bei (z.B. Erkra nkung)
Ans prechpartner*in während der Fahrt i n Abwesenheit der Eltern (z.B. Oma)
Tel efon (priva t)
Tel efon (dienstlich)
Die Eltern ermächtigen die Betreuungspersonen, wenn Eile geboten scheint oder die Sorgeberechtigten nicht erreichbar sind während der Ferienfahrt in Notfällen eine medizinische Behandlung des Kindes zu veranlassen. Sie ermächtigen den Arzt/ die Ärztin das Kind, falls erforderlich, zu behandeln.
Ferienpass
Genehmigungen
Weitere Hinweise:
Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten haben für die Anreise und Abholung Ihres Kindes
zum/ vom Bus/Treffpunkt selbst zu sorgen.
Die Kinder/ Jugendlichen dürfen sich, dem Alter angemessen, auf dem Objektgelände frei bewegen.
Bitte erlauben Sie Ihrem Kind z.B. das Schwimmen, auch wenn es sich noch nicht ins
Wasser traut. So ermöglichen Sie Ihrem Kind neue Erfahrungen. Alle Unternehmungen sind sorgfältig geplant und professionell begleitet. Die Fähigkeiten Ihres Kindes
werden dabei berücksichtigt.
 Mein Kind darf in Anwesenheit eines Rettungsschwimmers baden. Mein Kind hat
folgende Schwimmstufe:
 Bronze  Silber  Gold
Wer ein Seepferdchen hat, gilt als Nichtschwimmer*in. Nichtschwimmer*innen
dürfen sich nur im Nichtschwimmer*innenbereich aufhalten.
 Mein Kind darf vom Steg springen.
 Mein Kind darf an geplanten bzw. vorab durch die Sorgeberechtigten gebuchten
Aktivitäten unter Beachtung der Sicherheitshinweise teilnehmen.
 Mein Kind darf mit uns unter Anleitung kochen. Kochen beinhaltet auch den Umgang mit Küchenmessern.
 Mein Kind darf außerhalb des Geländes gemeinsam mit Betreuern übernachten.
Ferienpass
 Mein Kind darf eigenständige Ausflüge innerhalb von Gruppen (mindestens drei
Teilnehmer*innen) unternehmen.
 Mein Kind darf mit dem Fahrrad fahren (Fahrradhelm muss von Ihnen mitgegeben
werden).
 Mein Kind darf an einer Nachtwanderung teilnehmen.
 Ich erteile die Fotoerlaubnis gemäß Punkt 11, AGB.
 Mein Kind ist Vegetarier*in/ Veganer*in/ hat folgende Lebensmittelallergie:
__________________________
__________________________
Ort, Datum
Unterschrift Sorgeberechtigte*r
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensfelde
Stand: 30.05.2016
§1 Abschluss des Vertrages und Leistungen
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche der Altersstuf en, die in entsprechenden Veranstaltungsf ly ern angegebenen sind. Abweichungen bis zu einem Jahr sind möglich, sof ern Plätze v orhanden sind. Die Teilnahme v on Kinder und
Jugendlichen mit Behinderungen oder besonderen Bedürf nissen muss mit der Jugendkoordination auf einen möglichen
erhöhten Hilf ebedarf abgesprochen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages v erbindlich
an. Die Anmeldung kann schrif tlich mit tels Anmeldebogen postalisch oder per Email v orgenommen werden. Nach Vertragsabschluss wird eine Bestätigung zugesandt, die zugleich Rechnung ist.
§2 Zahlungsbedingungen und soziale Ermäßig ung
Mit Erhalt der Bestätigung erhalten Sie eine Inf ormation, ggf . mit den Kontodaten des AWO Kreisv erbandes Bernau e.V.
Bei Fahrten wird bis spätestens 28 Tage v or Reiseantritt die Zahlung des Teilnehmer*innenbeitrages f ällig. Geraten Sie
mit der Zahlung des Reisepreises um mehr als 7 Tage in Verzug, behält sich die Jugendkoordination v or, v om Vertrag
nach erf olgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall können Sie mit Rück trittskosten entsprechend des
§5 belastet werden.
Anträge auf Ermäßigung aus sozialen Gründen stellen Sie bitte bei der Jugendkoordination. Indiv iduelle Lösungen zur
Ermöglichung einer Teilnahme f ür jedes Kind werden zwischen den Personensorgeberechtigten und der Jugendkoordination ausgehandelt. Ratenzahlungen sind nach Erhalt der Bestätigung zu beantragen und werden mit Ihnen indiv iduell
v erbindlich so geregelt, dass die letzte Rate mit Reiseantritt f ällig wird.
§3 Leistungsänderungen
Der Umf ang der v on uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt des Bestätigungsschreibens sowie der f ür
das Angebot gültigen Ausschreibung im Fly er und auf unserer Webseite www.jugendarbeit-ahrensf elde.de. Änderungen
einzelner Leistungen v om Inhalt der Beschreibung, die notwendig werden und nicht v on uns wider Treu und Glauben
herbeigef ührt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Aktiv ität
nicht beeinträchtigen. Die Jugendkoordination ist v erpf lichtet, den/der Anmelder*in über wesentliche Leistungsänderungen
oder Abweichungen unv erzüglich in Kenntnis zu setzen.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der/die Teilnehmer*in berechtigt, ohne Entgelt v om
Vertrag zurückzutreten. Der/die Anmelder*in hat diese Rechte unv erzüglich nach der Erklärung der Jugendkoordination
über die Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend zu machen. Bei witterungsbedingten Leistungsausf ällen bieten
wir Ersatzangebote.
30
AGBs
§4 Rücktritt vom Vertrag
Sie können jederzeit v on der Aktiv ität zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dies sollten Sie
möglichst schrif tlich tun. Jede Abmeldung v erursacht uns zusätzliche Arbeit und Kosten. Deshalb können wir f olgenden
angemessenen Ersatz über eine pauschalisierte Rücktritt sgebühr erheben:
bis 42 Tage v or Beginn
v on 42 – 30 Tage v or Beginn
v on 29 – 20 Tage v or Beginn
v on 19 - 11 Tage v or Beginn
ab 10 Tage v or Beginn
bei Nichtantritt
20
30
40
60
80
90
%
%
%
%
%
%
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Auf wendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistungen. Es steht Ihnen f rei, uns nachzuweisen, dass unsere Auf wendungen geringer waren. Für
Fahrten gilt: Tritt der/die Teilnehmer*in ohne v orherige Rücktrittserklärung die Fahrt nicht an, so gilt dies als am Abreisetag
erklärter Rücktritt v om Vertrag. Nichtzahlung des Teilnehmer*innenbeitrages stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung
dar. Stellen Sie eine Ersatzperson, so entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wir können der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen Erf ordernissen der Reise nicht genügt oder wenn gesetzlich/behördliche
Vorschrif ten entgegenstehen. In diesem Fall gelten die o. g. Rücktrittsgebühren. Neh men Sie einzelne Leistungen z.B.
inf olge v orzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in Anspruch, so werden wir
uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Auf wendungen bemühen. Umbuchungen v erursachen bei uns
zusätzliche Kosten.
§5 Kündigung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer*innenzahl
Die Jugendkoordination kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Ausschreibung genannten Mindestteilnehmer*innenzahl nach Maßgabe f olgender Bestimmungen v om Vertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmer*innenzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die ents prechenden Angaben in der Ausschreibung Bezug genommen.
b) Die Jugendkoordination ist v erpf lichtet, dem/der Teilnehmer*in oder dem/der Gruppenauf traggeber*in als dessen
Vertreter*in gegenüber die Absage der Aktiv ität unv erzüglich zu erklären, wenn f eststeht, dass die sie wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer*innenzahl nicht durchgef ührt wird.
c) Ein Rücktritt durch die Jugendkoordination später als 30 Tage v or Beginn ist nicht zulässig.
Bereits gezahlte Kosten werden rückerstattet.
31
AGBs
§6 Kündigung aus Gründen, die den /der Teilnehmer*in betreffen
Wir können nach Beginn der Aktiv ität den Vertrag kündigen, wenn ein/e Teilnehmer*in die v ertragsgerechte Durchf ührung
der Aktiv ität nachhaltig gef ährdet oder wenn er/sie sich in solchen Maßen v ertragswidrig v erhält, dass die sof ortige Auf hebung des Vertrages gerechtf ertigt oder im Interesse der Sicherheit notwendig ist (z.B. Diebstahl, Fremd- und Eigengef ährdung, Gewalt, Bedrohung, Drogenbesitz, asoziales Verhalten, Mobbing, unerlaubtes Entf ernen, ausländerf eindliche,
rechtsradikale, sexistische Äußerungen und Handlungen, Straf tatbestände). Der/die Teilnehmer*in wird v on einem der
beiden Jugendf örder*innen v erwarnt. Ändert sich sein Verhalten nicht, werden wir uns mit den Personensorgeberechtigten
in Verbindung setzen und das weitere Verf ahren abstimmen. Die Entscheidung zur Abreise/Abholung trif f t in jedem Fall in
Abstimmung mit den Jugendf örder*innen die Jugendkoordination. Diese kann auf Grund der Schwere des Vorf alls auch
eine sof ortige Abholung ohne v orherige Verwarnung entscheiden. Kündigen wir den Vertrag aus oben genannten indiv id uellen Gründen des/der Teilnehmer*in, so behalten wir den Anspruch auf den Preis. Muss der/die Teilnehmer*in aus bereits
erwähnten Gründen abgeholt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten durch die Personensorgeberechtigten zu
tragen. Sollte der/die Teilnehmer*in nicht abgeholt werden, wird er/sie einer Behörde (z.B. Jugendamt oder Polizei) übergeben. Die Kosten daf ür tragen die Personensorgeberechtigten. Eine Resterstattung aus nicht in Anspruch genommenen
Leistungen entf ällt.
§7 Mangelkündigung und Mitwirkungspflichten
Der/die Teilnehmer*in ist v erpf lichtet, einen auf getretenen Mangel unmittelbar bei einem/einer Betreuer*in anzuzeigen.
Er/sie hat ev entuelle Schäden gering zu halten und zu v ermeiden. Verliert die Aktiv ität wegen eines Mangels erheblich
ihren Wert oder den v orausgesetzten Nutzen oder wird dieser erheblich gemindert, so können Sie den Vertrag kündigen.
Zuv or müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilf e gewähren, soweit sie nicht unmöglich ist oder v on uns v erwe igert wird oder wenn die sof ortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmer*in gerechtf ertigt wird. Ansprüche wegen nicht v ertragsgemäß erbrachter Leis tungen hat der/die Teilnehmer*in innerhalb eines
Monats nach v ertraglich v orgesehener Beendigung der Fahrt gegenüber der Jugendkoordination geltend zu machen.
Ansprüche des/der Teilnehmer*in nach den §§ 651 c bis 651 f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, v erjähren in einem Jahr. Alle übrigen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrt gemäß Vertrag enden sollte.
§8 Haftung
Wir v erpf lichten uns Ihnen gegenüber im Rahmen der Sorgf altspf licht eines ordentlichen Kauf mannes f ür eine gewisse nhaf te Vorbereitung der Fahrten, f ür eine sorgf ältige Auswahl und Schulung der Betreuer*innen und die gewissenhaf te
Überwachung der Kooperationspartner*innen und Leistungsträger*innen, die Richtigkeit des Leistungsumf anges in der
Ausschreibung und das ordnungsgemäße Erbringen der v ertraglich v ereinbarten Leistungen. Die v ertraglich e Haf tung der
Jugendkoordination f ür Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreif achen Preis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des/der Teilnehmer*in weder v orsätzlich noch grob f ahrlässig herbeigef ührt wird oder
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AGBs
2. soweit die Jugendkoordination f ür einen dem/der Teilnehmer*in entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers v erantwortlich ist.
Verschuldet ein/e Teilnehmer*in einen Schaden, so haf tet der/die Verursacher*in im Rahmen der gesetzlichen Vorschrif ten. Mehrere Schadensv erursacher*innen haf ten gemeinschaf tlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschrif ten. Sie erhalten
eine Schadensmeldung innerhalb einer Frist v on v ier Wochen. Wir empf ehlen eine Haf tpf lichtversicherung. Wir weisen Sie
darauf hin, dass das Fahrrad Fahren und Skaten nur mit Helm und beim Skaten mit zusätzlicher Schutzausrüstung f ür
Ellenbogen und Knie gestattet ist, welches Sie bitte mitgeben. Sollte dies nicht mitgegeben werden, gehen wir dav on aus,
dass Sie das Fahrrad Fahren und Skaten auch ohne Helm bzw. ohne Schutzausrüstung gestatten. Sie gestatten uns,
dass Ihr Kind, (z. B. Arztbesuch oder Fahrten zu Programmbausteinen) in Fahrzeugen des AWO Kreisv erbandes Bernau
e.V. oder des SV Grün-Weiß Ahrensf elde e.V. mitf ahren darf .
§9 Versicherungen: Haftpflicht, Unfall
Empf ohlen wird eine Haf tpf lichtv ersicherung f ür Schäden, die Kinder der Jugendkoordination, Dritten oder der Unterkunf t
zuf ügen. Alle Teilnehmer*innen sind während Ferienf ahrten über das Jugendhaus Düsseldorf unf allv ersichert. In den
Jugendclubs und bei sonstigen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit Ahrensf elde besteht ein Versicherungsschutz
über die BGW – eine gesetzliche Unf allv ersicherung f ür nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der
Wohlf ahrtspf lege.
§10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen des Reisev ertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisev ertrages
zur Folge.
§11 Verwendung von Personenabbildungen
Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 Grundgesetz) und ist im Kunsturhebergesetz (KUG), insbesondere in den §§ 22 – 24 v erankert. Es handelt sich dabei um ein Persönlichkeitsrecht zum
Schutz v or ungewollter Verbreitung oder öf f entlicher Darstellung v on Personenabbildungen.
Der AWO Kreisv erband Bernau e. V. beabsichtigt Personenabbildungen der Angebote und deren Teilnehmer*innen (mit
und ohne Angabe des Namen und der Einrichtung) ausschließlich f ür die Öf f entlichkeitsarbeit im Rahmen der Jugendarbeit Ahrensf elde in Print- und Webmedien zu nutzen. Dieser Nutzung muss ausdrücklich auf der Anmeldung oder auf der
Teilnehmer*innenliste zugestimmt werden.
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Information
Information für Personensorgeberechtigte
Stand: 30.05.2016
Eine klare Erw artungshaltung erhöht die Freude auf die Fahrt
- für Sie als Personensorgeberechtigte, für Ihr Kind, aber auch für uns!
1. Teilnahme am Programm
Als Personensorgeberechtigte geben Sie die Erlaubnis, dass Ihr Kind je nach Programmausschreibung an Fahrten mit einem Kleinbus teilnehmen darf. Es darf an den allgemeinen und besonderen Veranstaltungen (z.B.
Schwimmen, Reiten, Rad fahren, Paddeln, Schlauchboot oder Ruderboot fahren, Gruppenübernachtungen im
Freien, in Zelten oder im Heu, gesichertes Klettern, Skaten, Slackline Balancieren) während der Reise teilnehmen.
Diese Veranstaltungen stehen unter besonderer Aufsicht der Betreuer*innen. Eine altersgerechte, notwendige,
erhöhte Selbstverantwortung und Diszip lin wird von den Teilnehmer*innen erwartet.
2. Unterbringung, Reinigung
Die Teilnehmer*innen werden getrennt nach Geschlechtern u.a. in Doppelstockbetten untergebracht. Im besond eren Fall ist eine Gruppenübernachtung im Beisein eines/einer Betreuer*in möglich (z.B. Heuschl afen). Für die
Sauberhaltung der jeweiligen Unterkunft sind die Teilnehmer*innen verantwortlich. Dazu gehören auch genutzte
Gruppenräume und Duschen.
3. Aufsichtspflicht
Für die Dauer der Fahrt/des Aufenthaltes übertragen Sie uns die Ausübung der Aufsichtspflicht bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Die Ausübung wird im erforderlichen und zumutbaren Umfang auf volljährige Betre uer*innen übertragen. Jüngere Betreuerhelfer*innen unterstützen und wachsen in die Aufgabe hinein (16 -17 Jahre).
Ihnen ist bewusst, dass die Aufsicht über Ihr Kind von den Betreuer*innen nur in einem zumutbaren Umfang
wahrgenommen werden kann. Ihrem Kind kann altersentsprechend in beschränktem Umfang und unter Bekann tgabe notwendiger Verhaltensweisen freie Zeit ge währt werden. Während dieser Zeit ist die Aufsicht eingeschränkt. Kinder im Alter von 6-11 Jahren werden außerhalb des Objektes grundsätzlich beaufsichtigt. Ab 12
Jahren können sie in Gruppen von mindestens drei Kindern in beschränktem Zeitumfang und unter Bekanntga be
notwendiger Verhaltensweisen auch außerhalb des Objektes sein (z.B. zum Einkaufen).
Gemäß dem Jugendschutzgesetz gestatten wir Teilnehmer*innen keinen Alkohol und kein Rauchen. Waffen sind
grundsätzlich verboten. Die Mitführung von Taschenmessern ist mö glich und muss auf der Reiseanmeldung
vermerkt werden. Den Weisungen der Aufsichtsführenden Personen (Jugendförder*innen, Betreuer*innen, Be-
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Information
treuerhelfer*innen, Objektverantwortliche) muss der/die Teilnehmer*in nachkommen. Ein schuldhaftes Verhalten
des Kindes kann eine Haftung der Jugendkoordination ausschließen. Die Nachtruhe wird von den Jugendförder*innen festgesetzt. Den Betreuer*innen steht wie den Teilnehmer*innen eine Nachtruhe zu.
4. Betreuer*innenschlüssel
Wir arbeiten mit festgelegten Betreuer*innen pro Gruppe. Am Tag kann sich die Struktur interessenorientiert in
eine freiwillige Angebotsstruktur umwandeln. Bei den 6 -9-jährigen beträgt der Betreuer*innenschlüssel 1:8, darüber 1:10. Gruppen- und geschlechterübergreifend kann es zu angemessenen Verschiebungen kommen.
5. Schw immstufen
Bitte geben sie die Schwimmstufe des Kindes genau an. Wir unterscheiden Seepferdchen, Grundstufe, Bronze,
Silber und Gold. Während der Fahrt gelten Schwimmer*innen grundsätzlich erst ab der Schwimmstufe Bronze, da
wir nicht in der Lage sind, das Können im Detail zu überprüfen. Alle anderen Kinder gelten als Nichtschwi mmer*innen und dürfen nur den Nichtschwimmer*innenbereich nutzen. Hat Ihr Kind noch kein Seepferdchen, geben
Sie bitte Schwimmhilfen mit. Das ist für uns in der Aufsichtspflicht ein Signal erhöhter Aufmerksamkeit.
6. Medizinische Versorgung, Kosten für Arztbesuche
Bitte geben Sie unbedingt die Krankenv ersicherungskarte mit und teilen Sie uns mit, über w en das Kind
v ersichert ist. Sie geben uns Ihr Einverständnis, dass erforderliche, vom Arzt für dringend erachtete Schutzim pfungen sowie sonstige ärztliche Maßnahmen , einschließlich dringend erforderlicher Opera tionen veranlasst werden, wenn Ihr Einverständnis auf Grund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Das
Kind muss gegen Tetanus geimpft sein. Alle Betreuer*innen gewährleisten notwendige Erste-Hilfe-Leistungen.
Behinderungen bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen sind für uns kein Hinderungsgrund für e ine Teilnahme.
Sie müssen bekannt sein und bedürfen einer Rücksprache mit uns. Es besteht Meldepflicht bei Allergiker *innen,
Asthmatiker*innen, Epileptiker*innen, Herzproblemen. Bitte teilen Sie uns auch Jod- bzw. Penicillinallergien und
medikamentöse Einstellungen bei ADHS mit. In unseren Reisegebieten treten Zecken auf. Wir bitten Sie, sich
dazu mit Ihrem Hausarzt zu beraten. Medizin, die Sie mitgeben, muss mit der jeweiligen Dosierung des Arztes
möglichst schon auf der Reiseanmeldung gemeldet werden. Das Kind nimmt die Medikamente jedoch selbst ein.
Eine Medikamentengabe ist uns gesetzlich untersagt. Wir können nur unterstützen und an die Einnahme erinnern.
Es können bei notwendigen Arztbesuchen Transportkosten nach ärztlicher Transportentscheidung (Taxi) entst ehen, die wir verauslagen. Dies betrifft auch die Rückholung der/des begleitenden Betreuer*in, wenn das Kind im
Krankenhaus verbleibt. Sie sind verpflichtet, diese Kosten nach Rechnungslegung innerhalb von 7 Tagen zu
bezahlen. Diese Kosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
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Information
7. Sexuelle Aufklärung
Sexuelle Aufklärung wird als Aufgabe im Rahmen der Personensorgebefugnis gesehen. Ergibt sich jedoch, dass
eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist, werden die zuständigen Betreuer*innen im Interesse der betreffenden
Teilnehmer*innen die notwendigen Informationen geben (z. B. erste Monatsblutung). Die Auseinandersetzung mit
Sexualität ist für uns während der Fahrt kein Tabuthema.
8. Mahlzeiten
Die Mahlzeiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Gemäß Ausschreibung kochen wir auf einigen Fahrten
mit den Teilnehmer*innen selbst. Dazu können Kleingruppen mit angemessener Anleitung verantwortlich gemacht
werden. Hierzu gehört auch der gemeinsame Abwasch.
9. Hinw eise zur Bekleidung, Verlustsachen
Wir empfehlen zweckmäßige Bekleidung für alle Witterungslagen. Regen ist für uns kein Hinderungsgrund, uns im
Freien aufzuhalten. Für nasse Badesachen und Schmutzwäsche empfehlen wir, Plastetüten mitzugeben. Bitte nur
ein Gepäckstück/Koffer nutzen. Die Schrankkapazitäten sind in einigen Objekten begrenzt, so dass die Kinder
teilweise aus dem Koffer „leben“. Um Verluste vorzubeugen, kennzeichnen Sie bitte wertvolle Bekleidung. Jedes
Kind ist für seine Sachen verantwortlich. Für verlustige Sa chen haften wir nicht; auch nicht bei Diebstahl. Betreuer*innen können das Packen der Sachen nur bedingt beaufsichtigen. Liegengebliebene , wertvolle Sachen werden
nach Ahrensfelde ins Büro der Jugendkoordination zurückgeführt und im Internet unter www.jugendarbeitahrensfelde.de veröffentlicht. Nicht abgeholte Sachen geben wir nach 6 Monaten an eine Kleiderkam mer.
10. Handy/Hotline
Handys sind während der Fahrten oder bei Heimweh nicht immer hilfreich. Verzich ten Sie möglichst darauf.
Selbstverständlich melden wir uns bei Problemen oder wenn es das Kind wünscht.
11. Hinw eise zum Taschengeld und Wertgegenstände
Aus sozialen Gründen sind während der Fahrten alle Programmpunkte im Preis enthalten. Das Taschengeld sollte
für individuelle Bedürfnisse, Andenken usw. vorgesehen werden. Die Aufbewahrung des Taschengeldes und von
Wertgegenständen liegt in der Verantwortung der Teilnehmer*innen bzw. kann bei dem/der verantwortlichen
Betreuer*in hinterlegt und täglich zu einer vereinbarten Zeit abgeholt werden . Da zumeist kein abschließbarer
Schrank zur Verfügung steht, empfehlen wir einen Brustbeutel bzw. auf Wertgegenstände zu verzichten.
Tro tz all dieser wichtigen Regeln, machen uns die Reisen immer viel Spaß.
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Belehrung
!
Belehrung für Personensorgeberechtigte
gemäß § 34 Abs. 55. 2 lnfektionsschutzgesetz (IfsG)
Wenn Sie, Ihr Kind oder Haushaltsangehörige eine ansteckende Erkrankung haben und Ihr Kind
auf eine Ferienfahrt fahren soll, kann es andere anstecken. Während einer Infektionskrankheit ist
man abwehrgeschwächt; es können sich Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) ergeben. Um
dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über ihre Pflichten, Verhaltensw eisen
und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das lnfektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem
Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder
Sauberkeit oder Unvorsi chtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und
v ertrauensv olle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder z.B. auf eine Ferienfahrt fahren darf, wenn
1. man an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind
nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass
diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schw er und kompliziert verlaufen kann; dies sind
Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib -Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind
sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder
,,fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und
Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass auf
einer Ferienfahrt besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen
37
Belehrung
können. Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als
einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Sie oder Ihr Kind eine Erkrankung hat, die eine Mitfahrt nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheit ssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie oder Ihr Kind bereits andere angesteckt haben können, obwohl es
bei der Anreise noch gesund schien. In einem solchen Fall müssen wir Sie und die Eltern der übrigen Kinder
anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit in der Einrichtung informieren.
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. In einigen Fällen werden Erreger
nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen be im
Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie andere anstecken. Im
lnfektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die ,,Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-,
Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheit samtes an einer Ferienfahrt teilnehmen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet,
können weitere Mitglieder des Haushaltes die se Krankheitserreger schon aufgenommen haben und ausscheiden,
ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall kann Ihr Kind nicht mitfahren.
Wann ein Besuchsverbot für eine Ferienfahrt für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht
erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundhei tsamt in Einzelfällen die Mitfahrt gestatten. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gern weiter.
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Jugendkoordination der Gemeinde Ahrensfelde
Lindenb erger Straße 1b
16356 Ahrensfelde
Tel.:
030/9366905311
Fax:
030/9366905320
E-Mail: [email protected]