Internationale Rassehunde-Ausstellung 30. Ortenau-Schau Offenburg 2017 Samstag, 11. März 2017 / Sonntag, 12. März 2017 Meldeschein für den Mischlings-Wettbewerb ! Samstag, 11.03.2017 Meldung am: ! Sonntag, 12.03.2017 Name des Hundes: Alter: (Mindestalter: 6 Monate) Geschlecht/Schulterhöhe: ! Rüde ! Hündin ! bis 45 cm ! größer 45 cm Eigentümer: Straße: PLZ, Wohnort: Land: Tel. • Jeder teilnehmende Hund muss spätestens drei Wochen vor dem Wettbewerb wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwut-Schutzimpfung ist vom Tag der Impfung an 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis/EU-Heimtierpass (im Feld „Gültig bis”) nachgewiesen werden. • • • Jeder teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert sein. • Ich versichere, die Regelung zum Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde zu kennen und zu beachten. Es dürfen nur gesunde und sozialverträgliche Hunde am Mischlings-Wettbewerb teilnehmen. Die Meldegebühr beträgt 10,00 € und muss am Veranstaltungstag bis 11:30 Uhr bei der Meldestelle bezahlt werden. Die Meldegebühr beinhaltet keinen freien Eintritt für die Teilnehmer und ihren Hund. Ort / Datum Unterschrift Meldeunterlagen an: Sylvia Bort, Gutachstraße 19, 71069 Sindelfingen, Tel. (0 70 31) 26 72 33, Fax (0 70 31) 26 72 34 Sie erhalten keine Annahmebestätigung Ausführliche Informationen zum Mischlings-Wettbewerb erhalten Sie unter: www.vdhbw.de oder: Landesverband Baden-Württemberg für Hundewesen e.V. Geschäftsstelle: Ingrid Gruihn Markelsheimer Straße 78, 70435 Stuttgart Internationale Rassehunde-Ausstellung 30. Ortenau-Schau Offenburg 2017 Samstag, 11. März 2017 / Sonntag, 12. März 2017 Allgemeine Informationen zum Mischlings-Wettbewerb 1. Der Mischlings-Wettbewerb findet an beiden Tagen um 12:30 Uhr in den Messehallen im Ring des MischlingsWettbewerbs statt. 2. Die Meldegebühr beträgt 10,00 € und muss am Veranstaltungstag bis 11:30 Uhr bei der Meldestelle bezahlt werden. Die Meldegebühr beinhaltet keinen freien Eintritt für die Teilnehmer und ihren Hund. 3. Meldungen sind noch am Veranstaltungstag bis 11:30 Uhr bei der Meldestelle möglich. 4. Nach Anmeldung erhalten Sie keine Meldebestätigung. 5. Jeder teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert sein. 6. Jeder teilnehmende Hund muss spätestens drei Wochen vor dem Wettbewerb wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung ist vom Tag der Impfung an 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit (im Feld „Gültig bis“) im Impfausweis/EU-Heimtierpass nachgewiesen werden. 7. Es dürfen nur gesunde und sozialverträgliche Hunde am Mischlings-Wettbewerb teilnehmen. 8. Für diese Veranstaltung gilt das Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde. 9. Die Hunde werden nach Geschlecht und Schulterhöhe (bis 45 cm / größer als 45 cm) in vier Klassen eingeteilt. 10. Die Bewertung erfolgt durch einen Tierarzt und einen erfahrenen Leistungsrichter, die unter anderem Pflege- und Gesundheitszustand sowie die Sozialverträglichkeit des Hundes beurteilen. 11. Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde und einen Teilnehmerpreis. Darüber hinaus erhalten die Siegerhunde eine zusätzliche Ehrengabe. Ausführliche Informationen zum Mischlings-Wettbewerb erhalten Sie unter: www.vdhbw.de oder: Landesverband Baden-Württemberg für Hundewesen e.V. Geschäftsstelle: Ingrid Gruihn Markelsheimer Straße 78, 70435 Stuttgart
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