AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG AUSGABE NR. 02 / 2017 VOM 31. JANUAR 2017 EMTMANNSBERG KIRCHENPINGARTEN SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Anwesen des Mühlenbaumeisters Georg Hagen in der Bahnhofstraße Quelle: Repro Otto Pilz Weidenberg Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 2 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: [email protected] Montag bis Freitag Montag bis Donnerstag Die Passstelle ist am Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr von 13.30 bis 16.00 Uhr bis 18 Uhr geöffnet ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHÖFE Kirchenpingarten Emtmannsberg bis Oktober nur November bis März Seybothenreuth Weidenberg jeden Samstag von 09.00 bis 11.00 Uhr Mittwoch von 17.00 bis 18.30 Uhr Samstag von 11.00 bis 13.30 Uhr Samstag von 11.00 bis 13.30 Uhr jeden 1. u. 3. Sa. im Monat von 10.00 bis 11.00 Uhr und täglich von 07.00 bis 09.00 Uhr jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr jeden Freitag von 16.00 bis 18.00 Uhr jeden Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr jeden 1. Montag bis Mittwoch im Monat: Wertstoffmobil BÜCHEREI I. D. VOLKSSCHULE WEIDENBERG HALLENBAD jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr Siehe Seite 25 SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg Birk Kirchenpingarten Seybothenreuth Weidenberg jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr Tel. 0160 / 5820003 jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Tel. 09209 / 1867 nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB) jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder Tel. 0171 / 4379244 und nach Vereinbarung telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 17. Februar für März 2017 Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung) Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, 95466 Weidenberg Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt: Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: [email protected] In der Rubrik „Seinerzeit“ tragen die Verfasser für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungstermine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. Das Copyright für veröffentlichte Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Amtsblatts. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 3 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BEKANNTMACHUNG UND LADUNG Die Grundeigentümer sollen an der Neuordnung intensiv mitwirken. Da die Neuordnung des betreffenden Gebiets durch ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) nicht nur für die Landwirte von erheblicher Bedeutung ist, liegt es im Interesse aller Grundeigentümer, an der Aufklärungsversammlung teilzunehmen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hält am Montag, den 20.02.2017, um 19:30 Uhr, in Seybothenreuth im Foyer der Mehrzweckhalle In der Versammlung wird über Sinn und Zweck des Verfahrens der Ländlichen Entwicklung, die zu planenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung aufgeklärt. eine Aufklärungsversammlung nach § 5 FlurbG Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit. über die Durchführung eines Verfahrens der Ländlichen Entwicklung in Fenkensees und Döberschütz sowie im nördlichen Bereich von Seybothenreuth und mit einzelnen Flurstücken aus Fischbach und Lessau. Zu der Versammlung sind auch die Regierung von Oberfranken, das Landratsamt Bayreuth, die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg und Bayreuth, das Wasserwirtschaftsamt Hof und der Bayer. Bauernverband Bayreuth eingeladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen während des Verfahrens Aufschluss zu geben. Hierzu werden alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, die in dem betreffenden Gebiet (Gemarkung Seybothenreuth, Teile der Gemarkung Fischbach und ein Wegeflurstück der Gemarkung Lessau) und in benachbarten Flurteilen Grundeigentum haben. gez. Th. Müller Baudirektor KIRCHENPINGARTEN Feuerwehrversammlung mit Neuwahl des Kommandanten der FF Kirmsees Die gemeindliche Einladung wurde vom Termin her nach dem Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr Kirmsees festgelegt. Hiermit ergeht die Einladung an alle Feuerwehrdienstleistenden der Freiwilligen Feuerwehr Kirmsees gemäß § 3 der Satzung für Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Kirchenpingarten. Alle aktiven Feuerwehrkameraden werden gebeten, an dieser wichtigen Versammlung teilzunehmen. Entsprechend den Bestimmungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist die Wahl des Kommandanten von der Gemeinde Kirchenpingarten durchzuführen. Der Bürgermeister, ein Stellvertreter oder Beauftragter hat die Wahl zu leiten. Kirchenpingarten, 11. Januar 2017 Klaus Wagner Erster Bürgermeister Im Vollzug dieser Bestimmungen wird für die Wahl des Kommandanten der FF Kirmsees die Versammlung auf Samstag, 11.02.17 um 19:30 im Floriansstüberl Kirmsees angesetzt. 4 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 SEYBOTHENREUTH §4 Grabnutzungsgebühr Friedhofsgebührensatzung (FGS) (1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt für a) eine Einzelgrabstätte 207,46 Euro b) eine Familien- / Mehrfachgrabstätte 475,99 Euro c) eine Kindergrabstätte 56,42 Euro d) eine Urnengrabstätte 73,68 Euro (2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes ist möglich. Hierfür wird anteilig ein Jahresbeitrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs.1 c). Der Gemeinde Seybothenreuth vom 18. Januar 2017 Aufgrund von Art.2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Satzung: Inhalt: § 1 GEBÜHRENPFLICHT UND GEBÜHRENARTEN § 2 GEBÜHRENPFLICHTIGER § 3 ENTSTEHEN UND FÄLLIGKEIT § 4 GRABNUTZUNGSGEBÜHR § 5 BESTATTUNGSGEBÜHREN § 6 SONSTIGE GEBÜHREN § 7 INKRAFTTRETEN §5 Bestattungsgebühren (1) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses inkl. Benutzung des Aufbahrungsraumes, des Leichenkühlraumes und der Benutzung der Aussegnungshalle beträgt pro Bestattungsfall 320,00 Euro (2) Die Gebühr beträgt a) für das Ausheben und Verfüllen des Grabes b) für das Tieferlegen c) für den Transport des Sarges auf dem Friedhof einschließlich Sargträger d) für das Versenken des Sarges e) für den Transport der Urne auf dem Friedhof f) Gebühr für die Beisetzung der Urne g) bei der Ausgrabung einer Leiche h) bei der Umbettung einer Leiche in einen neuen Sarg i) bei der Ausgrabung von Gebeinen j) bei der Umbettung von Gebeinen in ein Behältnis k) bei der Umbettung von Urnen und Aschenresten §1 Gebührenpflicht und Gebührenarten (1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben: a) Grabnutzungsgebühren (§ 4) b) Bestattungsgebühren (§ 5) c) Sonstige Gebühren (§ 6) §2 Gebührenpflichtiger die tatsächlich anfallenden Kosten. (1) Gebührenpflichtiger ist, a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist, b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat, c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. (3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen. §6 Sonstige Gebühren (1) Die Gebühr für die Umschreibung des Grabnutzungsrechts nach §14 9,00 Euro (2) Die Gebühr für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten oder verändern zu dürfen a) Grabdenkmal Familien- / Mehrfachgrab 100,00 Euro b) Grabdenkmal Einzelgrab 50,00 Euro c) Grabdenkmal Urnengrab 50,00 Euro d) Grabdenkmal Kindergrab 50,00 Euro (3) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde. §3 Entstehen und Fälligkeit (1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabes, und zwar a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 28 Friedhofssatzung (FS), b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung, c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. Des folgenden Monats. (2) Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung. (3) Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung. (4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. §7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Februar 2017 in Kraft. Seybothenreuth, 18. Januar 2017 Reinhard Preißinger Erster Bürgermeister 5 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) §2 Friedhofszweck vom 14.12.2016 (2) Der Friedhof dient insbesondere den verstorbenen Gemeindemitgliedern als würdige Ruhestätte und der Pflege ihres Andenkens. Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs.1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Satzung: §3 Bestattungsanspruch Inhalt: I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN § 1 Geltungsbereich § 2 Friedhofszweck § 3 Bestattungsanspruch § 4 Friedhofsverwaltung § 5 Schließung und Entwidmung (1) Auf dem Friedhof werden beigesetzt a) Die Verstorbenen, die bei ihrem Ableben in der Gemeinde ihren Wohnsitz hatten, b) Die Verstorbenen, die ein Nutzungsrecht an einem belegungsfähigen Grab besitzen und ihre Familienangehörigen (§1 Abs.1 Satz 2 Ziff.1 BestV), c) Die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Bestattung anderweitig nicht sichergestellt ist, d) Tot- und Fehlgeburten im Sinne des Art.6 Bestattungsgesetzes. (2) Die Bestattung anderer als der in Abs.1 genannten Personen bedarf auf Antrag der besonderen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung im Einzelfall. II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN § 6 Öffnungszeiten § 7 Verhalten auf dem Friedhof § 8 Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof §4 Friedhofsverwaltung III. GRABSTÄTTEN UND GRABMALE § 9 Grabstätten § 10 Grabarten § 11 Aschenreste und Urnenbeisetzungen § 12 Größe der Grabstätten § 13 Rechte an Grabstätten § 14 Übertragung von Nutzungsrechten § 15 Pflege und Instandhaltung der Gräber § 16 Gärtnerische Gestaltung der Gräber § 17 Erlaubnisvorbehalt für Grabmale und bauliche Anlagen § 18 Größe von Grabmalen und Einfriedungen § 19 Grabgestaltung § 19 a Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit § 20 Gründung, Erhaltung und Entfernung von Grabmalen Der Friedhof wird von der Gemeinde verwaltet und beaufsichtigt. Der Belegungsplan wird von der Gemeinde so geführt, dass jederzeit festgestellt werden kann, wann mit wem welches Grab belegt wurde, wer der Grabnutzungsberechtigte ist und für welchen Zeitraum das Nutzungsrecht erworben wurde. §5 Schließung und Entwidmung (1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können im öffentlichen Interesse ganz oder teilweise geschlossen oder entwidmet werden. Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt. (2) Die Absicht der Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils öffentlich bekannt zu machen. (3) Die Gemeinde kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen, durch Einigung mit den Grabnutzungsberechtigten vorzeitig aufgelöst wurden oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit aufgehoben worden sind. Die Gemeinde kann die Entwidmung verfügen, soweit keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen und alle Ruhefristen abgelaufen sind. (4) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte im Einvernehmen mit dem Berechtigten abgelöst werden sollen oder aufgehoben worden sind, sind unter ersatzweiser Einräumung entsprechender Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten möglich. (5) Im Übrigen gilt Art. 11 BestG IV. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN § 21 Leichenhaus § 22 Leichenhausbenutzungszwang § 23 Leichentransport § 24 Leichenbesorgung § 25 Friedhofs- und Bestattungspersonal § 26 Bestattung § 27 Anzeigepflicht und Bestattungszeitpunkt § 28 Ruhefrist § 29 Exhumierung und Umbettung V. SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 Anordnungen und Ersatzvornahme § 31 Haftung § 32 Zuwiderhandlungen § 33 Inkrafttreten II. Ordnungsvorschriften §6 Öffnungszeiten I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich (1) Der Friedhof ist während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besucherverkehr geöffnet. (2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen oder außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten gestatten. Die Gemeinde errichtet und unterhält die folgenden Einrichtungen für das Bestattungswesen als öffentliche Einrichtungen: a) den Friedhof Seybothenreuth b) das Leichenhaus Seybothenreuth c) das Bestattungspersonal 6 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 (2) Die Anlage der Grabstätten richtet sich nach dem Belegungsplan, der bei der Friedhofsverwaltung innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden kann. §7 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder Besucher des Friedhofes hat sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. (2) Kinder unter 10 Jahren ist das Betreten des Friedhofes nur in Begleitung Erwachsener gestattet. (3) Der Anordnung des Friedhofspersonals haben die Besucher Folge zu leisten. Besuchern des Friedhofs ist es insbesondere nicht gestattet: a) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde, b) zu rauchen oder zu lärmen, c) die Wege mit Fahrzeugen und Sportgeräten aller Art zu befahren. Kinderwagen, Rollstühle und vergleichbare Hilfsmittel zum Transport von Kindern, Kranken und Behinderten sind hiervon ausgenommen. d) Waren aller Art, sowie gewerbliche oder sonstige Leistungen anzubieten oder diesbezüglich zu werben, e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Druckschriften, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind, f) Abraum und Abfälle an anderen Orten abzulagern, als an den hierfür vorgesehenen Plätzen, g) Grabhügel, Grabeinfassungen und Grünanlagen unberechtigt zu betreten und / oder zu beschädigen, h) Der Würde des Ortes nicht entsprechende Gefäße (z.B. Konservendosen, Plastik- und Glasflaschen sowie ähnliche Gegenstände) auf Gräbern ohne Erlaubnis aufzustellen oder solche Gefäße zwischen den Gräbern aufzubewahren, i) An Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen. j) Die Wege als Durchgangswege zu benutzen und k) Unkrautvernichtungsmittel anzuwenden. § 10 Grabarten (1) Gräber im Sinne dieser Satzung sind a) Einzelgrabstätten b) Familien- / Mehrfachgrabstätten c) Kindergrabstätten d) Urnenerdgrabstätten (2) Die Lage der einzelnen Grabstätten wird durch die Gemeinde bestimmt und richtet sich nach dem Belegungsplan. Der Friedhof ist darin in Grabfelder aufgeteilt. Die einzelnen Grabstätten sind fortlaufend nummeriert. Bestattungen können jeweils nur in den von der Gemeinde freigegebenen Grabfeldern oder deren Teilen erfolgen. (3) In Einzelgrabstätten und Kindergrabstätten kann in einem Einfachgrab ein Verstorbener beigesetzt werden. (4) In Familien- / Mehrfachgrabstätten beträgt die Zahl der maximal zu bestattenden Verstorbenen zwei nebeneinander. Auf Antrag kann die Gemeinde in begründeten Ausnahmefällen auch eine Mehrfachgrabstätte vergeben, bei der die Zahl der maximal zu bestattenden Verstorbenen im Einzelfall festgelegt wird. (5) Die Zuerkennung, Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt der Gemeinde. § 11 Aschenreste und Urnenbeisetzungen (1) Aschenreste und Urnen müssen den Vorschriften der §§ 17 und 27 BestV entsprechen. (2) Urnen können in Urnenerdgrabstätten beigesetzt werden. Urnen für Erdbestattungen müssen aus leicht verrottbarem Material bestehen. (3) Für das Nutzungsrecht an Urnengrabstätten gelten die §§ 13 und 14 entsprechend. (4) Wird das abgelaufene Nutzungsrecht an der Grabstätte, in der die Urne bestattet ist, nicht mehr verlängert, ist die Gemeinde berechtigt bei Räumung oder Wiederbelegung der Grabstätte, an der von ihr bestimmten Stelle des Friedhofs Aschenreste in würdiger Weise der Erde zu übergeben und evtl. vorhandene Urnen dauerhafter und wasserdichter Art zu entsorgen. (4) Die Friedhofsverwaltung kann von den Verboten auf Antrag Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (5) Totengedenkfeiern sind der Friedhofsverwaltung spätestens vier Werktage vorher anzuzeigen und bedürfen der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. §8 Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof (1) Die Gewerbetreibenden und ihre Gehilfen haben den Regelungen der Friedhofssatzung und den Anweisungen der Friedhofsverwaltung Folge zu leisten. Durch gewerbliche Arbeiten darf die Würde des Friedhofs nicht beeinträchtigt werden; insbesondere ist auf Bestattungsfeierlichkeiten Rücksicht zu nehmen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. (2) Die Friedhofswege dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung (Antrag nach § 7 Abs.4) mit den für die Ausführung der Arbeiten oder für den Transport von Arbeitsmitteln erforderlichen Fahrzeugen befahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Friedhofsbereich beträgt Schritttempo. Bei anhaltendem Tau- oder Regenwetter kann die Friedhofsverwaltung das Befahren der Friedhofswege mit Fahrzeugen untersagen. (3) Die gewerblich Tätigen haften für alle Schäden, die sie oder ihre Gehilfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in dem Friedhof schuldhaft verursachen. (4) Die Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeiten auf dem Friedhof kann durch die Friedhofsverwaltung dauerhaft untersagt werden, wenn die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nicht gewährleistet ist oder wenn trotz schriftlicher Abmahnung mehrfach gegen die Friedhofssatzung oder Anordnungen der Friedhofsverwaltung verstoßen wird. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Abmahnung entbehrlich. § 12 Größe der Grabstätten Für die Einteilung der Grabstätten ist der Belegungsplan maßgebend. Die Gräber werden nach den jeweils erforderlichen Ausmaßen im Mischsystem ausgehoben. Die einzelnen Grabstätten haben folgende Ausmaße (Länge x Breite x Tiefe): 1. 2. 3. 4. Einzelgrabstätten 2,10 m x 0,90 m x 1,80 m Familien-/ Doppelgrabstätten 2,10 m x 2,10 m x 1,80 m Kindergrabstätten 1,20 m x 0,60 m x 1,25 m Urnengrabstätten 1,00 m x 0,70 m x 0,80 m § 13 Rechte an Grabstätten (1) An einer belegungsfähigen Grabstätte kann ein Nutzungsrecht erworben werden. Das Nutzungsrecht wird mindestens für die Dauer der Ruhefrist verliehen, wenn der Erwerb anlässlich eines Todesfalles erfolgt. Wird ein Grabnutzungsrecht unabhängig von einem Todesfall erworben, so wird es mindestens für die Ruhefrist zuzüglich fünf Jahre verliehen. (2) Das Nutzungsrecht an den Grabstätten wird nur an einzelne natürliche und volljährige Personen nach Entrichtung der Grabnutzungsgebühr (siehe Friedhofsgebührensatzung – FGS) verliehen, worüber dem Nutzungsberechtigten eine Urkunde ausgestellt wird (Graburkunde). (3) Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann gegen erneute Zahlung der entsprechenden Grabnutzungsgebühr um weitere 25 Jahre verlängert werden, wenn der Nutzungsberechtigte vor Ablauf des Rechtes die Verlängerung bei der III. Grabstätten und Grabmale §9 Grabstätten (1) Die Grabstätten stehen im Eigentum der Gemeinde. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. 7 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Friedhofsverwaltung beantragt und der Platzbedarf des Friedhofs es zulässt. (4) Nach Erlöschen des Nutzungsrechtes kann die Gemeinde über die Grabstätten anderweitig verfügen. Hierüber werden die bisherigen Nutzungsberechtigten, die Angehörigen in gerader Linie und die Erben oder die Pfleger des Grabes rechtzeitig von der Gemeinde benachrichtigt. (5) In den Fällen, in denen die Ruhefrist der zu bestattenden Leichen oder Urnen über die Zeit hinausreicht, für die das Recht an einem Grabplatz besteht, ist das Nutzungsrecht im Voraus für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhefristen zu erwerben. (6) Nach Ablauf der Ruhefrist kann der Grabnutzungsberechtigte aus wichtigem Grund auf ein darüber hinaus verliehenes Grabnutzungsrecht verzichten. Der Verzicht wird erst mit schriftlicher Annahme der Verzichtserklärung durch den Friedhofsträger wirksam. (7) Jede Änderung der Anschrift des Nutzungsberechtigten ist der Friedhofsverwaltung mitzuteilen. öffentliche Aufforderung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten eines Verpflichteten gem. Art.14 Abs.2 in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen oder abzuräumen und einzuebnen. § 16 Gärtnerische Gestaltung der Gräber (1) Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse zu verwenden, welche die benachbarten Gräber und Anpflanzungen nicht beeinträchtigen. Die Höhe und Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtbild des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. (2) Anpflanzungen aller Art neben den Gräbern werden ausschließlich von der Gemeinde ausgeführt. In besonderen Fällen können Ausnahmen von der Gemeinde zugelassen werden, wenn benachbarte Gräber nicht beeinträchtigt werden. (3) Das Anpflanzen hochgewachsener Gehölze (Zwergsträucher, strauch- oder baumartige Pflanzen, Bäume) auf den Gräbern bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Zugelassen ist die Verwendung bodendeckender oder rasenbildender Pflanzen wie Efeu, Sedum, Immergrün, Sagina, Hornkraut, und dergleichen. (4) Alle gepflanzten Gehölze gehen entschädigungslos in die Verfügungsbefugnis der Gemeinde über, wenn sie vom Nutzungsberechtigten nach Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts nicht abgeräumt worden sind. Der Schnitt und die Beseitigung zu stark wachsender oder absterbender Bäume und Sträucher kann angeordnet werden. Wird die notwendige Maßnahme nicht innerhalb der hierfür dem Nutzungsberechtigten gesetzten Frist durchgeführt, so werden die Arbeiten von der Friedhofsverwaltung auf seine Kosten durchgeführt. (Ersatzvornahme, §30). (5) Verwelkte Blumen und verdorrte Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. (6) Nicht zugelassen sind insbesondere Einfassungen jeder Art, Grabgebinde aus künstlichem Werkstoff und das Aufstellen von Bänken. § 14 Übertragung von Nutzungsrechten (1) Zu Lebzeiten des Nutzungsberechtigten kann die Umschreibung eines Grabnutzungsrechtes der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner oder ein Abkömmling beanspruchen, wenn der Nutzungsberechtigte zugunsten dieses Angehörigen schriftlich auf das Grabnutzungsrecht verzichtet hat. (2) Nach dem Tode des Nutzungsberechtigten kann derjenige die Umschreibung eines laufenden Grabnutzungsrechtes auf seinen Namen beanspruchen, dem es vom Nutzungsberechtigten in einer letztwilligen, rechtsgültigen Verfügung zugewendet wurde. Bei einer Verfügung zugunsten mehrerer Personen hat die erstgenannte Person Vorrang. Stirbt der Nutzungsberechtigte ohne eine Verfügung hinterlassen zu haben, so kann das Nutzungsrecht auf Antrag auf die in §1 Abs.1 Ziff.1 BestV genannten bestattungspflichtigen Personen übertragen werden. Eingetragene Lebenspartner sind den Ehegatten gleichgestellt. Innerhalb der Reihenfolge des §1 Abs.1 Ziff.1 BestV hat die ältere Person Vorrecht vor der jüngeren. Haben Vorberechtigte innerhalb von 6 Monaten keinen Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechts gestellt, so wird das Nutzungsrecht auf Antrag einer nachberechtigten Person verliehen. Stimmen alle Vorberechtigten zu, so kann das Nutzungsrecht auch in begründeten Einzelfällen auf einen dem Verstorbenen nahestehenden Dritten (z.B. Lebensgefährten oder Stiefkind) übertragen werden. (3) Über die Umschreibung erhält der neue Grabnutzungsberechtigte eine Urkunde (Graburkunde). (4) Der Anspruch auf Übertragung des Nutzungsrechts erlischt, wenn alle Berechtigten die Übernahme ablehnen oder es kein Berechtigter innerhalb eines Jahres seit Beisetzung des verstorbenen Nutzungsberechtigten übernimmt. In diesem Fall kann die Grabstätte während der Ruhefrist zur Betreuung an Personen überlassen werden, die zu dem Bestatteten eine persönliche Verbindung hatten. (5) Bei Grabstätten, an denn nach einer Bestattung niemand das Grabnutzungsrecht nach Abs.2 oder das Betreuungsrecht nach Abs.4 Satz 2 übernimmt, sorgt die Friedhofsverwaltung auf Kosten eines Verpflichteten für die Erstanlage (Aufstellen eines mehrfach verwendbaren Grabmals, Begrünung) und die Pflege der Grabstätte während der Ruhefrist. Gegen vollständigen Kostenersatz können Grabnutzungsrecht und Grabmal erworben werden. § 17 Erlaubnisvorbehalt für Grabmale und bauliche Anlagen (1) Die Errichtung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung bedarf – unbeschadet sonstiger Vorschriften – der Erlaubnis der Gemeinde. Die Gemeinde ist berechtigt, soweit das zur Wahrung der Rechte anderer notwendig ist und der Friedhofszweck es erfordert, Anordnungen zu treffen, die sich auf Einfriedungen, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen beziehen. (2) Die Erlaubnis ist rechtzeitig vor Anfertigung oder Veränderung des Grabmales oder der baulichen Anlage bei der Gemeinde durch den Grabnutzungsberechtigten zu beantragen, wobei die Maße des §12 zugrunde zu legen sind. Dem Antrag ist zweifach beizufügen: a) der maßstabsgetreue Grabmalentwurf bzw. der maßstabsgetreue Entwurf der baulichen Anlage mit Grundriss und Seitenansicht unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. b) Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. (3) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn die Anlage nicht den Vorschriften der §§18 und 19 dieser Satzung entspricht. (4) Ohne Erlaubnis aufgestellte Grabmale sind nach schriftlicher Aufforderung an den Nutzungsberechtigten unter angemessener Fristsetzung zu entfernen. Ist der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz des sonst Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine befristete öffentliche Aufforderung. Kommt der Nutzungsberechtigte nicht fristgerecht der Aufforderung nach, so ist die Gemeinde berechtigt auf Kosten des Nutzungsberechtigten oder sonst Verpflichteten das Grabmal zu entfernen und zu verwerten, wenn es den sicherheitsrechtlichen Anforderungen nicht genügt oder den gestalterischen Merkmalen der §§18 und 19 widerspricht (Ersatzvornehme, §30). (5) Die Verwendung von Glas oder Porzellan, sowie das Anbringen von Fotografien an den Grabanlagen sind nicht gestattet. (6) Die nicht erlaubnispflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder –kreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre verwendet werden. § 15 Pflege und Instandhaltung der Gräber (1) Jede Grabstätte ist spätestens drei Monate nach der Beisetzung bzw. nach der Verleihung des Grabnutzungsrechtes würdig herzurichten, gärtnerisch anzulegen und in diesem Zustand zu erhalten. (2) Bei allen Grabstätten sind der Nutzungsberechtigte oder – sofern dieser verstorben ist – die in §14 Abs.2 genannten Personen zur ordnungsgemäßen Anlage, Pflege und Instandhaltung des Grabes verpflichtet. (3) Kommt der Nutzungsberechtigte oder der sonst Verpflichtete (siehe §14 Abs.2) seiner Verpflichtung nicht nach, kann ihn die Friedhofsverwaltung unter Fristsetzung auffordern, den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der Frist können zur Herbeiführung des ordnungsgemäßen Zustandes erforderliche Maßnahmen auf Kosten des Verpflichteten getroffen werden (Ersatzvornahme, §30). (4) Ist der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz des sonst Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine befristete 8 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 ihn die Friedhofsverwaltung unter erneuter Fristsetzung auffordern, den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der Frist können zur Herbeiführung des ordnungsgemäßen Zustandes erforderliche Maßnahmen auf Kosten des vormals Nutzungsberechtigten oder sonst Verpflichteten getroffen werden (Ersatzvornahme, § 30). Ist der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz des sonst Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine öffentliche Aufforderung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten oder eines Verpflichteten abzuräumen und einzuebnen. Grabmale, Einfriedungen und sonstiger Grabschmuck gehen infolge der Eigentumsaufgabe durch den vormals Nutzungsberechtigten in das Eigentum des Friedhofsträgers über. (6) Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs aus früheren Zeiten gelten, unterstehen dem besonderen Schutz der Gemeinde. Die Entfernung oder Änderung auch nach Ablauf der Ruhefrist und des Grabnutzungsrechts bedarf der besonderen Erlaubnis der Gemeinde. § 18 Größe von Grabmalen und Einfriedungen (1) Die Grabmale dürfen die Breite des Grabes sowie sie Höhe von 1,70 m nicht überschreiten. (2) Eine Überschreitung ist in Einzelfällen zulässig, sofern sie mit den Bestimmungen des §19 dieser Satzung und dem Friedhofszweck vereinbar ist und die Gemeinde die Erlaubnis erteilt. § 19 Grabgestaltung Grabmale und sonstige bauliche Anlagen müssen dem Friedhofszweck entsprechen; sie müssen so gestaltet sein, dass die Würde des Friedhofs als Ruhestätte der Verstorbenen gewahrt ist. Die Gemeinde ist berechtigt, Anordnungen zu treffen, die sich auf Werkstoff, Art und Größe der Grabmäler, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen beziehen, soweit dies die Rechte anderer auf pietätvolles Gedenken an die Verstorbenen oder die würdige Ausgestaltung des Grabplatzes oder des Friedhofwecks erfordern. IV. Bestattungsvorschriften § 19 a Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit § 21 Leichenhaus Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundegebiet eingeführt wurden. (1) Das Leichenhaus dient der Aufbewahrung der Leichen, bis sie bestattet oder überführt werden und zur Aufbewahrung von Ascheresten feuerbestatteter Verstorbener bis zur Beisetzung im Friedhof. Es darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und in Begleitung eines Vertreters des Friedhofspersonals betreten werden. (2) Die Verstorbenen werden im Leichenhaus aufgebahrt. Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstige Bedenken bestehen, können die Hinterbliebenen die Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die Bestattungspflichtigen (§ 6 BestV) entscheiden, ob die Aufbahrung im offenen oder im geschlossenen Sarg erfolgt. Wird darüber keine Bestimmung getroffen, bleibt der Sarg geschlossen. Dies gilt auch bei entsprechender Anordnung des Amts- oder Leichenschauarztes. Leichen von Personen, die bei Eintritt des Todes an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes erkrankt waren, werden in einem gesonderten Raum untergebracht. Der Zutritt zu diesem Raum und die Besichtigung der Leichen bedürfen der vorherigen Erlaubnis des Amtsarztes. (3) Für die Beschaffenheit von Särgen, Sargausstattungen und für die Bekleidung der Leichen gelten die Vorschriften des § 30 BestV. § 20 Gründung, Erhaltung und Entfernung von Grabmalen (1) Jedes Grabmal muss seiner Größe entsprechend dauerhaft und standsicher gegründet werden. Die Fundamente sind nach den neuesten Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Baukunst durch fachkundige Firmen zu setzen. Maßgeblich für die bei der Errichtung der Grabmale geltenden anerkannten Regeln der Baukunst ist die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA-Grabmal) der Deutsche Naturstein Akademie e.V. (DENAK). (2) Der Grabnutzungsberechtigte hat das Grabmal in einem ordnungsgemäßen, sicheren Zustand zu erhalten. Er ist für Schäden verantwortlich, die insbesondere durch Umfallen des Grabmales oder Abstürzen von Teilen desselben verursacht werden. Grabmale, die sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, können nach vorangegangener schriftlicher Aufforderung auf Kosten des Nutzungsberechtigten oder der in § 14 Abs. 2 genannten Personen instandgesetzt werden, wenn die Wiederherstellung verweigert oder innerhalb der gesetzten Frist nicht durchgeführt wird (Ersatzvornahme, § 30). Kann aufgrund der akut drohenden Gefahr durch ein nicht standsicheres Grabmal eine schriftliche Aufforderung an den Nutzungsberechtigten zu Wiederherstellung der Standsicherheit unter Fristsetzung nicht abgewartet werden, ist der Friedhofsträger berechtigt, die Gefahrenstelle abzusperren, das Grabmal provisorisch zu sicher oder umzulegen. (3) Der Nutzungsberechtigte und die in seinem Auftrag handelnden Personen haften für jede durch die Errichtung von Grabmalen und baulichen Anlagen entstehenden Beschädigungen der Grab- und Friedhofsanlagen. (4) Grabmale und bauliche Anlagen (§ 17 und 18) dürfen vor Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger Erlaubnis der Gemeinde entfernt werden. (5) Nach Ablauf der Ruhezeit und des Nutzungsrechts sind die Grabmale nach einer entsprechenden Aufforderung der Gemeinde durch den vorher Nutzungsberechtigten oder den nach § 14 Abs. 2 Verpflichteten innerhalb von drei Monaten zu entfernen. Die Grabstätten sind einzuebnen. Kommt der Nutzungsberechtigte oder der sonst Verpflichtete seiner Verpflichtung nicht nach, kann § 22 Leichenhausbenutzungszwang (1) Alle im Gemeindegebiet verstorbenen müssen nach Vornahme der Leichenschau, innerhalb von 12 Stunden nach dem Tode in ein Leichenhaus (§ 21 Abs. 1) verbracht werden. Die Nachtstunden von 18.00 bis 6.00 zählen hierbei nicht mit (2) Dies gilt nicht, wenn a) der Tod in einer Anstalt (z.B. Krankenhaus, Klinik, Alten- bzw. Pflegeheim u.a.) eingetreten ist und dort ein geeigneter Raum für die Aufbewahrung der Leiche vorhanden ist, b) die Leiche zum Zwecke der Überführung an einen auswärtigen Bestattungsort zur früheren Einsargung freigegeben und innerhalb einer Frist von 24 Stunden überführt wird, c) die Leiche in einem privaten Krematorium verbrannt werden soll und sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen des §17 BestV vom Träger der Bestattungsanlage geprüft werden. § 23 Leichentransport Zur Beförderung von Leichen im Gemeindegebiet sind Leichenwagen zu benutzen. Die Beförderung der Leichen hat durch ein geeignetes Bestattungsunternehmen zu erfolgen. 9 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 § 24 Leichenbesorgung V. Schlussvorschriften § 30 Anordnungen und Ersatzvornahme Reinigen, Ankleiden und Einsargen der Leichen hat durch ein geeignetes Bestattungsunternehmen zu erfolgen. (1) Der Friedhofsträger kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. Diesen Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten. (2) Werden die in der Satzung festgelegten Handlungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, kann die Gemeinde die Handlung auf Kosten des Pflichtigen vornehmen oder vornehmen lassen. Die Ersatzvornahme ist vorher schriftlich anzudrohen. Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen. Ist der Aufenthaltsort des Pflichtigen nicht mehr zu ermitteln, so ersetzt die öffentliche Bekanntmachung die an den Pflichtigen adressierte schriftliche Androhung. Einer vorherigen Androhung und einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pflichtige nicht erreichbar ist und die Ersatzvornahme zur Abwehr einer drohenden Gefahr notwendig ist. § 25 Friedhofs- und Bestattungspersonal (1) Die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestattung stehenden Verrichtungen auf dem gemeindlichen Friedhof werden von der Gemeinde / der Stadt / dem Markt hoheitlich ausgeführt, insbesondere a) das Ausheben und Verfüllen des Grabes, b) das Versenken des Sarges, c) die Beisetzung von Urnen, d) die Überführung des Sarges / der Urne von der Halle zur Grabstätte einschließlich der Stellung der Träger, e) die Ausgrabung und Umbettung (Exhumierung von Leichen und Gebeinen sowie Urnen) einschließlich notwendiger Umsargungen, f) das Ausschmücken des Aufbahrungsraums und der Aussegnungshalle (Grundausstattung mit Trauerschmuck). § 31 Haftung Die Gemeinde übernimmt für Beschädigungen, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhofsanlagen entstehen und für Schäden, die durch Beauftragte dritter Personen verursacht wurden, keine Haftung. Die Gemeinde kann mit der Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten ein Bestattungsunternehmen als Erfüllungsgehilfen beauftragen. (2) Auf Antrag kann die Gemeinde von der Inanspruchnahme des Trägerpersonals nach Abs. 1 d) und der Ausschmückung nach Abs. 1 f) befreien. § 32 Zuwiderhandlungen § 26 Bestattung Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO i.V. mit OwiG kann mit Geldbuße von mindestens 5,- Euro und höchstens 1000,- Euro belegt werden wer: a) den Vorschriften über den Benutzungszwang zuwiderhandelt, b) die erforderliche Erlaubnis der Gemeinde nicht einholt, c) die erstmalige Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätten nach den §§ 15 bis 20 nicht satzungsgemäß vornimmt, d) sich entgegen den Bestimmungen dieser Satzung nicht ruhig und der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die festgelegten Verbote missachtet. Bestattung im Sinne dieser Satzung ist die Erdbestattung von Leichen oder Leichenteilen sowie Beisetzung von Aschenurnen unter der Erde. Die Bestattung ist durchgeführt, wenn das Grab verfüllt ist. § 27 Anzeigepflicht und Bestattungszeitpunkt (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes der Gemeinde anzuzeigen; die erforderlichen Unterlagen sind vorzulegen. (2) Den Zeitpunkt der Bestattung setzt die Gemeinde im Benehmen mit den Hinterbliebenen und ggf. mit dem zuständigen Pfarramt fest. § 33 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.02.2017 in Kraft. § 28 Ruhefrist Seybothenreuth, 14. Dezember 2016 Reinhard Preißinger Erster Bürgermeister Die Ruhefrist für Kindergräber wird auf 15 Jahre, für alle anderen Gräber auf 25 Jahre festgesetzt. Die Ruhefrist für Urnengrabstätten beträgt 20 Jahre. Die Ruhefrist beginnt am Tag der Bestattung. § 29 Exhumierung und Umbettung (1) Die Exhumierung und Umbettung von Leichen und Urnen bedarf unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften der vorherigen Erlaubnis der Gemeinde. (2) Soweit Exhumierungen von Leichen nicht vom Gericht oder einer Behörde angeordnet werden, sollen sie nur in den Monaten Oktober bis März und zwar außerhalb der Besuchszeiten erfolgen. (3) Zur Exhumierung und Umbettung bedarf es eines Auftrages des Grabnutzungsberechtigten. (4) Im Übrigen gilt § 21 BestV. 10 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 MARKT WEIDENBERG 4. Änderung des Bebauungsplanes „Weidig“ im Bereich der Fl. Nrn. 550 und 550/37, beide Gemarkung Weidenberg; Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bebauungsplan liegt mit Begründung und Zusammenfassung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Bebauungsplan Auskunft gegeben. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 12.09.16 beschlossen, in dem von der Änderung betroffenen Bereich des Bebauungsplan „Weidig“ die maximale Zahl der Geschosse auf vier Vollgeschosse, inklusive Erdgeschoss, festzulegen. Die Dachform wird für diesen Fall auf ein Flachdach beschränkt. Außerdem wird das Maß der baulichen Nutzung reduziert. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zum Verfahren gehört und die vorgebrachten Anregungen im Gemeinderat behandelt und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.01.17 die Änderung des Bebauungsplanes gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen: Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensu. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und „Satzung 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 550 und 550/37, beide Gemarkung Weidenberg, „4. Änderung des Bebauungsplanes „Weidig“ im Bereich der Fl. Nrn. 550 und 550/37, beide Gemarkung Weidenberg“ wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung oder der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art.23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 65 Abs. 2 des Gesetzes vom 24.07.2012 (GVBl. 2012, S.366) und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I. S. 1548) nachstehende Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende Bebauungsplanänderung in Kraft. Weidenberg, 24. Januar 2017 Hans Wittauer Erster Bürgermeister Satzung: §1 Die Nutzung und Bebauung des Fl. Nrn. 550 und 550/37 der Gemarkung Weidenberg hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen zu erfolgen. Vorgenannter Bebauungsplan bildet einen Bestandteil dieser Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. §2 Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft. Gleichzeitig werden die für dieses Gebiet bestehenden baurechtlichen Festsetzungen und festgestellten Pläne aufgehoben. Weidenberg, 23. Januar 2017 Markt Weidenberg Hans Wittauer Erster Bürgermeister“ 11 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 AUS DEN SITZUNGEN KIRCHENPINGARTEN Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 09.01.2017 Haushaltsvorberatungen 2017 (Investitionsprogramm) Beschluss: Der Kämmerer wird beauftragt, den Haushaltsplan mit den vorgesehenen Investitionen zu erstellen. Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 12.12.2016 Es wird der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben: Kostenübernahme Dichtheitsprüfungen Beschluss: Die Kosten für die Dichtheitsprüfungen der Kleinkläranlagen im Wasserschutzgebiet der Gemeinde Kirchenpingarten werden übernommen. Prüfbericht und Bescheinigung sind vorzulegen. Jede vierte Prüfung hat der Anlagenbetreiber im Zuge der Gleichbehandlung selbst zu tragen. • Im Haushaltsjahr 2017 werden für Feuerwehrleute des Löschzuges Frankenpfalz Atemschutzanzüge im Wert von ca. 17.000.- Euro beschafft. Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen. B nli Bah n nie nl nie Bt Bth.h.- Wa Warme rm nst rme s ein i ach ch10, ch 100 So 110, S phiient e hal en haa 1954, 19954, Fo Foto t von to vo Ha Hans nss Rab R ensstei te n, Sop Sophie hienth nthal al 12 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 SEYBOTHENREUTH Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift anzunehmen und die Bereitschaft zur Eidesleistung zu erklären. Der Listennachfolger ist dann in der nächsten Gemeinderatssitzung zu vereidigen. Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth am Dienstag, 13.12.2016 Vorstellung Kalkulation Friedhofsgebühren Beschluss: Die Kalkulation wird zur Kenntnis genommen. Allgemeine Zuschüsse an die Vereine der Gemeinde Seybothenreuth im Haushaltsjahr 2016 Beschluss: Die Freigabe der Haushaltsmittel für die allgemeinen Zuschüsse sowie Bezuschussung für die Volkshochschule Weidenberg und Umgebung in Höhe von 2786,- Euro wird erteilt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuschüsse zeitnah auszuzahlen. Erlass Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung); Satzungsbeschluss Beschluss: Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) der Gemeinde Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Einigkeit 1896 Döberschütz e.V.; Antrag auf Zuschuss für die Anschaffung eines Partyzeltes Beschluss: Dem Verein „Einigkeit 1896“ Döberschütz e.V. werden 15 % aus 1.724,26 Euro, das sind 258,64 Euro, als Zuschuss gewährt. Erlass Satzung der Gemeinde Seybothenreuth über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung); Satzungsbeschluss Beschluss: Vorliegender Entwurf einer Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Bayern WLAN; Hotspots Der TOP wird erneut in einer der Sitzungen im Januar oder Februar behandelt. Erlass einer Dritten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seybothenreuth (BGS/EWS); Satzungsbeschluss Beschluss: Vorliegender Entwurf einer Dritten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seybothenreuth (BGS/EWS) für den Ortsbereich Wallenbrunn wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Erschließungsbeiträge; Satzungsbeschluss Beschluss: Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über Erschließungsbeiträge der Gemeinde Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Bauantrag Fl. Nr. 1288/29, Gemarkung Seybothenreuth; Anbau an bestehendes Wohnhaus Beschluss: Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diese satzungsgemäß zu entrichten. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenzen wird erteilt. Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO); Nachrückung von Herrn Matthias Roder (CSU) in den Gemeinderat Seybothenreuth gem. Art. 19 Abs. 1 GO Beschluss: Herr Matthias Roder, Würnsreuth 1, Seybothenreuth wird, vorbehaltlich seiner Bereitschaft, in den Gemeinderat als direkter Listennachrücker für den verstorbenen Gemeinderat David Reichstein gem. Art. 19 Abs. 1 GO berufen. Der Erste Bürgermeister hat Herrn Roder von der Berufung zu verständigen. Dieser hat die 13 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT 24.02.17 Ortsteile: Au, Böritzen, Döhlau, Eichenhof, Eichleiten, Erdelberg, Görau, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hammer, Heßlach, Hilpertsgraben, Höflas, Kattersreuth, Keilstein, Kleinmühle, Kolmreuth, Lankendorf, Lochmühle, Mengersreuth, Mittlernhammer, Rügersberg, Saas, Sophienthal, Untersteinach, Ützdorf, Wölgada Termine für die Abfallentsorgung 2017 Gemeinde Emtmannsberg: Restmüllabfuhr: 14. und 28.02.17 Biomüllabfuhr: 09. und 23.02.17 Papiertonne: 15.02.17 03.02.17 Ortsteil Altenreuth Gemeinde Kirchenpingarten: Restmüllabfuhr: 14. und 28.02.17 Biomüllabfuhr: 09. und 23.02.17 Papiertonne: 03.02.17 28.02.17 Weidenberg Hauptort und Ortsteile Fischbach, Rosenhammer, Sandhof, Schafhof, Waizenreuth, Wildenreuth, Ziegelhütte Gemeinde Seybothenreuth: Restmüllabfuhr: 14. und 28.02.17 Seybothenreuth-Hauptort und alle Ortsteile Weitere Informationen unter: www.landkreis-bayreuth.de/abfall Biomüllabfuhr: 08. und 22.02.17 Nur Ortsteile Döberschütz und Fenkensees Sollte ein Grundstück vom Müllfahrzeug (z.B. wegen einer Baustelle) nicht angefahren werden können, sind die Mülltonnen zur nächsten vom Müllfahrzeug anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu bringen. Die Tonnen müssen am Abfuhrtag ab 6 Uhr zur Entleerung bereit stehen. Biomüllabfuhr: 09. und 23.02.17 Seybothenreuth-Hauptort und Ortsteile Draisenfeld, Forst, Petzelmühle, Wallenbrunn, Würnsreuth Noch Fragen? Wir sind für Sie da: Unsere Telefonnummer rund um die Abfuhr: 0921 / 728-283. Bleibt eine Mülltonne einmal ungeleert stehen, bitten wir Sie, sich mit der Entsorgungsfirma unter 0921 / 9305-702 in Verbindung zu setzen. Papiertonne: 15.02.17 Seybothenreuth-Hauptort und alle Ortsteile Markt Weidenberg Restmüllabfuhr: 14. und 28.02.17 - folgende Ortsteile! Altenreuth, Altmühle, Bruckmühle, Fischbach, Glotzdorf, Grünhof, Hartmannsreuth, Haselhöhe, Lehen, Letten, Lohe, Neunkirchen a. Main, Sandhof, Sorg, Ziegelhütte Problemmüllabfuhr - Termine 18.02.2017 von 10.30 - 10.50 Emtmannsberg, Weidacker (Straßenende) 18.02.2017 von 11.05 - 11.25 Emtmannsberg, Birk, Ortsmitte Restmüllabfuhr: 01. und 15.02.17 - Hauptort und folgende Ortsteile! Au, Böritzen, Eichenhof, Eichleithen, Görschnitz, Gossenreuth, Grund , Heßlach Kattersreuth, Keilsten, Kolmreuth, Lochmühle, Mengersreuth, Mittlernhammer, Rosenhammer, Rügersberg, Schafhof, Sophienthal, Waizenreuth, Wildenreuth Wölgada Gemeinde Seybothenreuth: 18.02.2017 von 09.15 - 09.45 Seybothenreuth, Feuerwehrhaus (Lindenstraße) Markt Weidenberg: 18.02.2017 von 10.00 - 10.15, Weidenberg Neunkirchen, Gemeindezentrum (Stockauer Straße) Restmüllabfuhr: 02. und 16.02.17 - folgende Ortsteile! Döhlau, , Erdelberg, Flurhof, Gebhardtshof, Görau, Hammer, Hilpertsgraben, Höflas, Kleinmühle, Lankendorf, Lessau, Neuwiese, Saas, Stockau, Untersteinach, Ützdorf, Biomüllabfuhr: 08. und 22.02.17 - folgende Ortsteile: Altmühle, Bruckmühle, Flurhof, Gebhardtshof, Glotzdorf, Grünhof, Hartmannsreuth, Lehen, Lessau, Neunkirchen a.Main, Neuwiese, Sorg, Stockau Biomüllabfuhr: 09. und 23.02.17 - Nur Ortsteil Altenreuth! Biomüllabfuhr: 10. und 24.02.17 - Hauptort und folgende Ortsteile: Au, Böritzen, Döhlau, Eichenhof, Eichleiten, Erdelberg, Fischbach, Görau, Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hammer, Haselhöhe, Heßlach, Hilpertsgraben, Höflas, Kattersreuth, Keilstein, Kleinmühle, Kolmreuth, Lankendorf, Letten, Lochmühle, Lohe, Mengersreuth, Mittlernhammer, Rosenhammer, Rügersberg, Saas, Sandhof, Schafhof, Sophienthal, Untersteinach, Ützdorf, Waizenreuth, Wildenreuth, Wölgada, Ziegelhütte ________________________________________________________________ Die folgenden Termine gelten nur für die Papiertonne 15.02.17 Ortsteile: Altmühle, Bruckmühle, Flurhof, Gebhardtshof, Glotzdorf, Grünhof, Hartmannsreuth, Haselhöhe, Lehen, Lessau, Letten, Lohe, Neunkirchen a. Main, Neuwiese, Sorg, Stockau 14 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 15 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Fundsachen Jagdgenossenschaft Lehen Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden. Zur Versammlung der Jagdgenossen am Freitag, 10. Februar 2017, 20:00 Uhr im Gasthaus Keller in Lehen wird herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Jahres- und Kassenbericht 2. Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers 3. Beratung und ggf. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 4. Bericht des Jagdpächters 5. Aussprache, Wünsche und Anträge Fundsachen Seybothenreuth: 1 Samsung S 5 mini, mit Bildschirmschonerbild „Hund, schwarz-oranges Halsband und Stall-Hase, weiß, Fundort Ortsausgang Seybothenreuth Richtung Draisenfeld Fundsachen Kirchenpingarten: 1 Schlüssel mit Anhänger „Wasserwaage“ Fundsachen Weidenberg: 1 Winterjacke, schwarz, Fundort Praxis Dr. Müller 1 Umhängetuch, schwarz-weiß, Fundort Praxis Dr. Müller 1 Halskette, silber, Glieder, Fundort VR Bank Weidenberg 1 Smart-Watch, Fundort, Apotheke Lindenstraße 1 IPhone 5S, Fundort Skateranlage, In der Au, Weidenberg 1 IPhone 5S, Fundort gegenüber Feuerwehrhaus Weidenberg 1 Kuscheltier „Teddy“, Fundort Markt Weidenberg 1 Schlüsselband „schwarz-rot-gold“, Fundort Parkplatz Winter-Ring, Wdbg. 1 Schlüsselanhänger „Home-DOG-MIZ“ Perlen und Schlüsselanhänger „Halifax“ Norbert Schirmer Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Untersteinach Die Pächter der Jagdgenossenschaft Untersteinach laden die Jagdgenossen recht herzlich zum Jagdessen ein. Es findet am Freitag, den 03.03.2017 um 19:30 Uhr im Gasthaus Kaiser statt. Die Jagdpächter Jagdgenossenschaft Birk SiSoNetz informiert Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Birk. Am Mittwoch, den 8. Februar 2017 findet um 20:00 Uhr im Gemeinschaftshaus in Birk eine Versammlung der Jagdgenossen mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2. Bekanntgabe der Angebote zur Jagdverpachtung 3. Diskussion über die Angebote 4. Abstimmung der Versammlung über die Jagdverpachtung Neuer Kurs für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und solche die ebenfalls „Mithelfen“ wollen. Am Samstag, dem 4. März 2017 beginnt ein neuer Kurs „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. In 20 Unterrichtseinheiten, jeweils samstags (04., 11. u. 25.03. von 10.00 – 13.15 Uhr) und montags (6. u. 13.03. von 17.00 – 20.00 Uhr), bietet die Hauswirtschaftsmeisterin Frau Elke Weigel diese Schulung im „Schloss im Garten“ in Weidenberg, Alte Bayreuther Str. 5, an. Der Kurs ist für all diejenigen gedacht, die sich ehrenamtlich im Bereich „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ engagieren wollen. Dazu gehören z.B. Hilfe bei Lebensmitteleinkauf u. Bevorratung, Wäsche- und Blumenpflege, Fahrdienste (Arzt, Termine u.ä.) und Botengänge (Post, Apotheke usw.), Unterstützung alltäglicher Korrespondenz sowie Hilfe bei Reinigungs- u. Ordnungsarbeiten, wobei aber keinesfalls eine Putzfrau ersetzt werden soll. Der Unkostenbeitrag beträgt 25 EUR pro Teilnehmer. Über zahlreiche Anmeldungen freuen sich die SiSo-Netz-Koordinatorin Frau Elke Rauscher und ihr Team. Tel.: 09278 -97757 oder Mail: [email protected] Erwin Stützinger Jagdvorsteher 16 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Infomappen des sozialen Netzwerkes Weidenberg an die Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft übergeben! Am Mittwoch, dem 11. Januar 2017 wurden die ersten Infomappen des Sozialen Netzwerkes in der VG Weidenberg von Ulrich Kuhlmann, der von der AWO-Quartiersentwicklung zu SiSoNetz e.V. gewechselt ist, an die vier Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übergeben. Die Infomappen richten sich an Menschen mit Hilfebedarf sowie an Senioren und deren Angehörige. Sie enthalten Informationen von vielen Netzwerk- und Kooperationspartnern und sollen es den Betroffenen ermöglichen, möglichst lange und selbstbestimmt zu Hause wohnen zu bleiben. Verteilt werden die Infomappen über Bürgermeister, Pfarrer, Diakoniestation, AWO-Sozialzentrum. Sie sind selbstverständlich ebenfalls bei SiSoNetz e.V. zu erhalten und können nach Rücksprache von dort bezogen werden. SiSoNetz e.V. ist auch Ansprechpartner, wenn es Fragen und Probleme im Alltag gibt, hilft direkt weiter oder sucht geeignete professionelle Ansprechpartner. Nähere Informationen: E-Mail: [email protected] und Web: http://www.polizei.bayern.de/ Der Bayerische Bauernverband informiert: Mittwoch, 15.02.2017, 13:30 Uhr Seybothenreuth, Gasthaus „Zum edlen Hirsch“ Thema: „Das Kreuz mit dem Kreuz: Eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit.“ Ref.: Matthias Rausch, Heilpraktiker, Seybothenreuth Teilnehmergebühr: 2,00 Euro Mittwoch, 22.02.2017, 19:30 Uhr Weidenberg, Gasthaus Kolb Thema: „Sag mir, was du isst und ich sage dir, wer du bist“ Ref.: Pia Assmann, Heilpraktikerin, Lanzendorf Teilnehmergebühr: 2,00 Euro Sprechtag der Versichertenberaterin (Versichertenältesten) Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet am Mittwoch, 1. Februar, von 14:00 bis 17:00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg, statt. Nächster Termin: 01.03.2017 Die Versichertenberaterin gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsangelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner durch. SiSo-Netz-Koordinatorin Frau Elke Rauscher und Ulrich Kuhlmann (dritter von rechts) mit den Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Thomas Kreil Emtmannsberg, Reinhard Preißinger Seybothenreuth, Klaus Wagner Kirchenpingarten und Hans Wittauer Weidenberg. Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten zu vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel. 09278/977-68 zu erreichen. Rat und Auskunft sind kostenlos. Krapfen statt Kuchen! SisoNetz Weidenberg lädt ein zum Spielenachmittag im Februar! Die AOK Bayreuth teilt mit Auch im Februar findet der allseits beliebte und bekannte Spielenachmittag von SisoNetz Weidenberg statt. Wie immer am letzten Dienstag des Monats, also diesmal am Faschingsdienstag, den 28.02.2017. Beginn 14:00 Uhr, Ende 17:00 Uhr. Alle interessierte Personen, egal welchen Alters, die Spaß am Spiel und an angenehmer Unterhaltung sind herzlich eingeladen. Bei Kaffee und diesmal Krapfen statt Kuchen stehen wieder die verschiedensten Brett- und Kartenspiele zur Verfügung, aber auch nur geselliges Beisammensein, gute Unterhaltung, unterstützende und helfende Gespräche sind oft Teil dieses geselligen und fröhlichen Nachmittag und jederzeit möglich. Abhol- und Nachhause-Fahrdienst kann und wird unter der Tel.: 09278 -97757 gerne organisiert! Auf rege Beteiligung freut sich das SisoNetz- Team! Service der AOK Direktion Bayreuth-Kulmbach in Weidenberg Die Beraterinnen und Berater der AOK beantworten Ihnen am letzten Mittwoch im Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr Ihre Fragen zur Gesundheit und Krankenversicherung. Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Will in dem neuen Raum am Rathausplatz 1, Zimmer 8 – 1. Obergeschoss, 95466 Weidenberg. Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten TelefonNr. 0921 288-213 zu erreichen. SisoNetz und die Kripo-Beratungsstelle-Bayreuth informieren! Regeln für ein sicheres Zuhause! Ratschläge und nützliche Verhaltensregeln, damit Sie sicher leben. Diebstahl und Einbruch sind für die meisten Menschen eine schockauslösende Erfahrung. Neben dem rein materiellen Verlust bedeutet gerade ein Einbruch eine erhebliche Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls. Die Beratungsstelle der Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth informiert und lehrt am Dienstag, den 21.02.2017, im „Schloss im Garten“, Alte Bayreuther Str. 5, 95466 Weidenberg über das Thema: Regeln für ein sicheres Zuhause • Beginn 14:00 Uhr. Anmeldung erbeten unter: SisoNetz Weidenberg 09278 -97757 oder [email protected] 17 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 EMTMANNSBERG Amtsbotentätigkeit in den Orten der Gemeinde Emtmannsberg Anmeldung Kindertageseinrichtung Emtmannsberg Die Anmeldevordrucke zum Besuch der Kindertageseinrichtung in Emtmannsberg ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wurden an den betroffenen Personenkreis versandt. Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten haben, so bitten wir Sie, bei uns einen Vordruck anzufordern bzw. von unserer Homepage auszudrucken. Die Anmeldevordrucke für die Kindertageseinrichtung sind bitte bis spätestens 28. Februar 2017 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. in der Kindertageseinrichtung abzugeben. Ab Februar 2017 suchen wir für die Ortsteile Amoslohe, Birk, Eichhammer, Eichschlag, Fickmühle, Gampelmühle, Gottelhof, Hauendorf, Linhartshaus, Oberölschnitz, Reuthaus, Seidelmühle, Troschenreuth, Unterölschnitz und Wiedent einen Amtsboten / eine Amtsbotin im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Kinder, welche bereits die Kindertageseinrichtung besuchen, müssen für das kommende Kindergartenjahr nicht erneut angemeldet werden. Änderungen in den Buchungszeiten sind bitte mit den ausliegenden Buchungsvereinbarungen direkt in der Kindertageseinrichtung zu beantragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Emtmannsberg Thomas Kreil, Tel. 0160 5820003. Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 10. Februar 2017 an die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Des Weiteren wird in der Kindertageseinrichtung in Emtmannsberg auch eine Grundschülerbetreuung angeboten. Sollten Sie hieran Interesse haben, so bitten wir Sie ebenfalls um Kontaktaufnahme mit der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. mit der Leitung der Kindertageseinrichtung. Entsprechende Anmeldevordrucke werden auf Anfrage gerne ausgehändigt bzw. können über unsere Homepage ausgedruckt werden. Emtmannsberg, 18. Januar 2017 Thomas Kreil Erster Bürgermeister 18 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 KIRCHENPINGARTEN Anmeldung Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten Es schneit, es schneit – kommt alle aus dem Haus… Die Anmeldevordrucke zum Besuch der Kindertageseinrichtung in Kirchenpingarten ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wurden an den betroffenen Personenkreis versandt. Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten haben, so bitten wir Sie, bei uns einen Vordruck anzufordern bzw. von unserer Homepage auszudrucken. Die ausgefüllten Anmeldevordrucke sind bitte bis spätestens 28. Februar 2017 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. in der Kindertageseinrichtung abzugeben. mit diesen Worten beginnt eines der schönsten Winterlieder. Es stammt von Rolf Zuckowski. Die Kinder der Kindertagesstätte in Kirchenpingarten lieben dieses Lied und endlich war es nach den Weihnachtsferien soweit – es hat geschneit! Nicht nur ein paar Flocken, sondern richtig viel. Die Kinder zogen sich warm an und durften hinaus in den Garten – in dem im Sommer immer richtig getobt werden kann. Natürlich geht das auch im Winter, denn im Schnee toben macht mindestens genau so Spaß! Dann bauten sie gemeinsam mit ihren Erzieherinnen auch noch einen tollen Schneemann. Das Thema Winter und Kälte wird die Kinder und Eltern der KiTa auch in den nächsten Wochen noch beschäftigen. Lasst Euch überraschen… Kinder, welche bereits die Kindertageseinrichtung besuchen, müssen für das kommende Kindergartenjahr nicht erneut angemeldet werden. Änderungen in den Buchungszeiten sind bitte mit den ausliegenden Buchungsvereinbarungen direkt in der Kindertageseinrichtung zu beantragen. Des Weiteren wird in der Kindertageseinrichtung in Kirchenpingarten auch eine Grundschülerbetreuung angeboten. Sollten Sie hieran Interesse haben, so bitten wir Sie ebenfalls um Kontaktaufnahme mit der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. mit der Leitung der Kindertageseinrichtung. Entsprechende Anmeldevordrucke werden auf Anfrage gerne ausgehändigt bzw. können über unsere Homepage ausgedruckt werden. Kirchenpingarten, 18. Januar 2017 Klaus Wagner Erster Bürgermeister Ausschreibung Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten Die Gemeinde Kirchenpingarten sucht für ihre Kindertageseinrichtung für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 eine/n Vorpraktikantin/-en, die/der später den Beruf des/der staatlich anerkannten Erziehers/-in ausüben möchte. Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen und insbesondere Zeugnissen sind baldmöglichst bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzureichen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Trautner unter Tel. 09278 977-23 oder Frau Subirre unter Tel. 09278 977-26. Kirchenpingarten, 18. Januar 2017 Klaus Wagner Erster Bürgermeister 19 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 SEYBOTHENREUTH Anmeldung Kindertageseinrichtung Seybothenreuth Ausschreibung Kindertageseinrichtung Seybothenreuth Die Anmeldevordrucke zum Besuch der Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wurden an den betroffenen Personenkreis versandt. Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten haben, so bitten wir Sie, bei uns einen Vordruck anzufordern bzw. von unserer Homepage auszudrucken. In der Kindertageseinrichtung bieten wir Plätze im Krippenbereich, im Kindergartenbereich sowie in der Grundschüleranschlussbetreuung an. Die Gemeinde Seybothenreuth sucht für ihre Kindertageseinrichtung für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 eine/n Vorpraktikantin/-en, die/der später den Beruf des/der staatlich anerkannten Erziehers/-in ausüben möchte. Die ausgefüllten Anmeldevordrucke sind bitte bis spätestens 28. Februar 2017 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. in der Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth abzugeben. Kinder, welche bereits die Kindertageseinrichtung besuchen, müssen für das kommende Kindergartenjahr nicht erneut angemeldet werden. Änderungen in den Buchungszeiten sind bitte mit den in der Einrichtung ausliegenden Buchungs- bzw. Beitragsvereinbarungen direkt in der Kindertageseinrichtung zu beantragen. Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen und insbesondere Zeugnissen sind baldmöglichst bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzureichen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Trautner unter Tel. 09278 977-23 oder Frau Subirre unter Tel. 09278 977-26. Seybothenreuth, 18. Januar 2017 Reinhard Preißinger Erster Bürgermeister Seybothenreuth, 18. Januar 2017 Reinhard Preißinger Erster Bürgermeister 20 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 MARKT WEIDENBERG Kellernacht und Bürgerfest 2017 Brezenwochen 2017 Folgende Einteilung wird vorgenommen: Die diesjährige Kellernacht findet am Freitag, 14.07.2017 statt. 28.01. – 03.02.17 Gasthof Kolb, Weidenberg 09278 / 285 Gasthaus Schmidt, Görschnitz 09278 / 355 – (Gasthaus Schmidt nur von So.-Mittwoch !) 04.02. – 10.02.17 Gasthaus Kaiser, Untersteinach 09278/537 Gaststätte „Zum Brettla“, Am Gurtstein 9 0171 / 1110735 Interessierte Vereine des Marktes Weidenberg, welche an der Kellernacht 2017 teilnehmen möchten (auch diejenigen, welche bereits im letzten Jahr teilgenommen haben), bewerben sich bitte beim Organisator der Kellernacht: Roland Seiler, Kult-Tour Verein Weidenberg e.V. Telefon: 09278/7100 oder Mail: [email protected] Das Bürgerfest findet statt am Samstag, 15.07.2017. Änderungen vorbehalten! Interessierte Vereine des Marktes Weidenberg, welche am Bürgerfest 2017 teilnehmen möchten, melden sich bitte beim Organisationsteam Bürgerfest, Marco Regber, Telefon: 09278/585 oder Mail: [email protected] Das Wertstoffmobil kommt im Februar 2017: Am ersten Montag im Monat = Lankendorf (Feuerwehrhaus) Ützdorf (Feuerwehrhaus) Görau (Feuerwehrhaus) Döhlau (Feuerwehrhaus) Untersteinach (Feuerwehrhaus) Görschnitz (Feuerwehrhaus) 06.02.17 13.00 - 13.15 Uhr 13.30 - 13.45 Uhr 14.00 - 14.15 Uhr 14.30 - 14.45 Uhr 15.00 - 15.30 Uhr 15.45 - 16.15 Uhr Am nachfolgenden Dienstag = Gossenreuth (Ortsmitte) Heßlach (Ortsmitte) Mengersreuth (Feuerwehrhaus) Sophienthal (Parkplatz Wertstoffcontainer) Waizenreuth (ehem. Gasthaus) 07.02.17 13.00 - 13.15 Uhr 13.30 - 13.45 Uhr 14.00 - 14.30 Uhr 14.45 - 15.15 Uhr 15.30 - 16.00 Uhr Am Mittwoch = Lehen (Feuerwehrhaus) Neunkirchen am Main (Gde.Zentrum) Glotzdorf (Dorfmitte, Brunnen) Stockau (Feuerwehrhaus) Lessau (Feuerwehrhaus) Fischbach (Dorfmitte) 08.02.17 13.00 - 13.15 Uhr 13.30 - 14.00 Uhr 14.15 - 14.30 Uhr 14.45 - 15.15 Uhr 15.20 - 15.35 Uhr 15.45 - 16.00 Uhr Anmeldeschluss für beide Termine ist der 15.03.2017. Weidenberg, 18. Januar 2017 Hans Wittauer Erster Bürgermeister Anmeldung Kindertageseinrichtung Weidenberg und Neunkirchen am Main Die Anmeldevordrucke zum Besuch der Kindertageseinrichtung in Weidenberg und Neunkirchen am Main ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wurden an den betroffenen Personenkreis versandt. Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten haben, so bitten wir Sie, bei uns einen Vordruck anzufordern bzw. von unserer Homepage auszudrucken. Angeboten werden Plätze in der Kinderkrippe, im Kindergarten, in den Montessori-Gruppen sowie in der Grundschüleranschlussbetreuung. Die ausgefüllten Anmeldevordrucke sind bitte bis spätestens 28. Februar 2017 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. in der Kindertageseinrichtung in Weidenberg oder Neunkirchen am Main abzugeben. Wir bitten um Beachtung und weisen gleichzeitig darauf hin, dass aus Platzgründen kein Glas, Papier, Pappe sowie keine Styroporformteile mitgenommen werden können. Ablagerungen von Hausmüll, unsortierten Wertstoffen und Problemmüll (z.B. Batterien) sind nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht. Aus gegebenem Anlass möchten wir besonders darauf hinweisen, dass es untersagt ist, außerhalb der Abfuhrzeiten Wertstoffe an den Annahmestellen abzulagern. Kinder, welche bereits die Kindertageseinrichtung besuchen, müssen für das kommende Kindergartenjahr nicht erneut angemeldet werden. Änderungen in den Buchungszeiten sind bitte mit den in der Einrichtung ausliegenden Buchungs- bzw. Beitragsvereinbarungen direkt in der Kindertageseinrichtung zu beantragen. Weidenberg, 18. Januar 2017 Hans Wittauer Erster Bürgermeister Neuer Abfuhrkalender Rest/Biomüllabfuhr zum Selbstausdrucken auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall ! 21 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Ausschreibung Kindertageseinrichtungen Weidenberg und Neunkirchen am Main Der Markt Weidenberg sucht für seine Kindertageseinrichtung in Weidenberg und seine Kindertageseinrichtung in Neunkirchen am Main für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 eine/n Vorpraktikantin/-en, die/der später den Beruf des/der staatlich anerkannten Erziehers/-in ausüben möchte. Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen und insbesondere Zeugnissen sind baldmöglichst bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzureichen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Trautner unter Tel. 09278 977-23 oder Frau Subirre unter Tel. 09278 977-26. Weidenberg, 18. Januar 2017 Hans Wittauer Erster Bürgermeister Kita Auenzwerge Viele Überraschungen und Heimlichkeiten gab es im Dezember im Kindergarten der Auenzwerge. Auf einmal hingen doch im Eingangsbereich und Treppenaufgang ganz viele Wichtelchen mit verschiedenen Mützenfarben. Schnell war den Kindern klar, dass die Mützen der Wichtel die vier Farben der Gruppen hatten. Dass sich dahinter noch eine große Überraschung für die Kinder versteckte, daran hatte zu dieser Zeit noch keiner gedacht – aber da, eines Morgens, genau der Morgen unserer Gruppenweihnachtsfeier, standen doch auf einmal sogar die Namen der Kinder auf den Mützen der Wichtel. Und was war es für die Kinder für eine Aufregung, als wir ihnen erklärten, dass sich jedes Kind wenn es abgeholt wurde den Wichtel mit seinem Namen abschneiden durfte. Weitere Heimlichkeiten waren in den Gruppen zu finden. Die Nebenräume waren abgeschlossen und keiner wusste warum… doch an der Weihnachtsfeier waren sie wie aus Zauberhand wieder offen. Hier gab es dann eine wirklich riesengroße Überraschung – jede Gruppe hatte vom Christkind eine neue Kinderküche mit Kühlschrank, Waschmaschine, Herd und Spüle bekommen. Die neuen Küchen wurden gleich am nächsten Tag reichlich bespielt und die Kinder haben ihre Freude damit. Herzlichen Dank an den Elternbeirat, der diesen großen Weihnachtswunsch erfüllt hatte. Auch möchten wir uns, bei unserem Träger dem Markt Weidenberg für die Poporutscher bedanken, die für jedes Kind in den Wichteln versteckt waren. In der Kinderkrippe ging es am Mittwoch vor Weihnachten auch sehr spannend zu. Schon beim morgendlichen Kommen in die Krippe bemerkten die Kleinen, dass plötzlich Geschenke unter dem Christbaum im Foyer lagen. Neugierig wurde gespitzt und entdeckt, dass auf manchen der bunten Päckchen ein Schnullersymbol in einer der Gruppenfarbe befestigt war. Nach dem stimmungsvollen Singen im Morgenkreis wurden die Päckchen in die Gruppenzimmer geholt und, nach der kleinen Weihnachtsfeier mit leckerem Buffet, emsig ausgepackt. Viele neue Spielsachen für die Gruppen kamen zum Vorschein. 22 Auch die Kinderkrippe möchte sich herzlich beim Elternbeirat für die gespendeten Spielküchen bedanken, ein weiterer Dank geht auch von uns an den Markt Weidenberg für die Tierwaschlappen, die jedes Krippenkind als kleines Weihnachtsgeschenk bekommen hat. Die gesamte Kita Auenzwerge bedankt sich auch bei dem Architekturbüro Peetz in Seybothenreuth, welches uns eine Geldspende zu Weihnachten zukommen ließ. Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Montessorikinderhaus im Januar Nicht nur im Fingerspiel: „PillePalle Polle, dort oben wohnt Frau Holle…“, auch in Wirklichkeit schüttelt Frau Holle fleißig ihre Betten aus. Sehr zur Freude der Kinder. Dick eingepackt und ausgerüstet mit Poporutschern ging es zum Schlittenberg neben der Kita. Dort wurde um die Wette gerodelt oder durch den Schnee gekullert. Manche KrippenKinder versuchten, aus dem Schnee kleine Kugeln zu formen. Durch unseren täglichen Aufenthalt im Freien lautet das Fazit der Sternenzwerge: Jedes Wetter bringt Spaß, ob Schnee, Regen, Matsch oder Sonnenschein. In der Mondgruppe wurde mit viel Elan der Schnee zu Schneemännern gerollt. In Formen wurde der Schnee gepresst und verschiedene Eissteine konnten am nächsten Tag entnommen werden. An einem anderen Tag füllten die Erzieherinnen mit den Kindern buntes Wasser in Spritzflaschen und die weiße Pracht wurde schnell mit Kringeln, Mustern und dem eigenen Namen gefärbt. Das war ein Heidenspaß!! Auch uns hält das Wetter nicht vom Besuch im Freien ab und wir haben viel Freude beim Rumtollen im Schnee!!! Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte Programm und Angebot für Februar 2017 Geöffnet jeden Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr (außer an Feiertagen) *** Wir laden ein: Samstag, 04.02., 16:00 Uhr: Auftritt Musikverein Weidenberg im Foyer *** Dienstag, 07.02., 16:00 Uhr: VHS-Vortrag „Bilderreise“ mit Frau Ordnung *** Donnerstag, 09.02., 15:30 Uhr: Diavortrag „Rund um Warmensteinach“ mit Herrn Röthel *** Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, vormittags in unser Programm „hinein zu schnuppern“! Voranmeldung und weitere Infos unter Tel. 09278/973134 *** 23 Lese- und Gesprächskreis – Jahreszeitliche Themen Freitag, um 10.15 Uhr im Seniorentreff EG Gesangsstunde – Volksliedgut – wir üben und singen gemeinsam Mittwoch, um 10.30 Uhr und um 16 Uhr Café Sonnenschein im Seniorentreff, EG, ab 14 Uhr Wir laden herzlichst zu allen Veranstaltungen ein! Kontakt: Seniorenbeauftragte des Marktes Weidenberg: Helga Ordnung Tel.: 09278 1594 Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte, Nikolaus-Nüssel-Str. 9, 95466 Weidenberg Telefon: 09278 – 973 0 Fax: 09278 – 973 111 E-Mail: [email protected] Seniorenwohnheim der AWO in Weidenberg Grundsätzliches: - Im Eingangsbereich erhalten Sie jederzeit gemütlich kostenfrei eine Tasse Kaffee - Sie können sich unterhalten, Bekanntschaften schließen, oder einfach nur bei uns sein - Sie sind völlig frei, wann, wie oft und welche Veranstaltung Sie bei uns besuchen und wann Sie kommen. Der Besuch der Begegnungsstätte ist an keinerlei Verpflichtung und keine Mitgliedschaft gebunden. Und ständig: Möglichkeit zum Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee! Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 GRUND- UND MITTELSCHULE WEIDENBERG Klasse 4aG auf dem Andreasmarkt! Alt trifft Jung! Die Klasse 4aG „stemmt“ den Andreasmarkt alleine. Nachdem die Klasse 4aG an einem Samstag so fleißig gebastelt und gewerkelt hatte, sollten die Kunstwerke auf dem Andreasmarkt präsentiert und verkauft werden. Die Klassenelternsprecherin Fr. Krockauer und die Klassenlehrerin Fr. Hein übernahmen die Organisation und konnten so einen Schichtplan aufstellen, bei dem fast alle Eltern zusammen mit ihren Kindern halfen. Das Angebot reichte von weihnachtlichen Gestecken über Kerzenhalter und Nudelengel bis hin zu Sternen aus Beton und selbstgemachten Seifen. Die Besucher des Weihnachtsmarktes zeigten reges Interesse an der gebastelten Dekoration und viele Sachen wechselten den Besitzer. Die erwirtschafteten Einnahmen möchte die Klasse als Zuschuss für ihre Abschluss-Klassenfahrt im Juli verwenden. Zehn Schüler der Mittelschule Weidenberg mit ihren Lehrkräften Claudia Mayer und Elisabeth Ponnath nahmen am Ende des Jahres 2016 eine Einladung zum Spielenachmittag mit Senioren an. SiSoNetz Weidenberg bedankte sich auf diesem Weg mit Getränken, Kuchen und einem kleinen Weihnachtspräsent bei den Schülern für ihr Engagement zur Demenzwoche im September. Gemeinsam saßen „Alt und Jung“ im „Schloss im Garten“, spielten Karten, „ärgerten sich“ und am Ende fühlten sich alle als Sieger. Der Nachmittag war so toll, dass man auch in diesem Jahr eine gemeinsame Aktion starten will. Vorlesewettbewerb Am 29.11.2016 fand in unserer Aula der Vorlesewettbewerb der 6. Jahrgangsstufe statt. Die Klassensieger der 6aG und der 6b mussten vor einem großen Publikum sowohl einen eingeübten wie einen unbekannten Text vorlesen. Eine Jury bestehend aus drei Lehrkräften, einer Schülerin der 9. Klasse sowie zwei Vertretern des Elternbeirates entschieden schließlich, dass David Nüssel aus der Klasse 6b am besten gelesen hatte. Sein Buch „Die Jagd nach dem Leuchtkristall“ brachte ihn zum Sieg, seine Konkurrenten waren Bastian Hora, Svenja Kuhbandner und Benedikt Opitz aus der 6aG, sowie Janina Gramaglia und Aminah Shaban aus der 6b. Alle Teilnehmer erhielten eine Urkunde und einen Büchergutschein, der vom Elternbeirat gesponsert wurde. Vielen Dank dafür! Für den Schulsieger David Nüssel geht es jetzt weiter zum Kreisentscheid nach Pegnitz. 24 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 GRUND– UND MITTELSCHULVERBAND WEIDENBERG Hallenschwimmbad Grund- und Mittelschule Weidenberg Das Hallenschwimmbad der Grund- und Mittelschule Weidenberg bleibt wegen Sanierungsarbeiten bis auf Weiteres für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Schulschwimmen und Kurse finden weiterhin statt. Nähere Informationen zur Wiedereröffnung nach Beendigung der Sanierungsarbeiten entnehmen Sie bitte der Tagespresse, der Interseite der VG Weidenberg (www.weidenberg.de) oder der Grund- und Mittelschule Weidenberg (www.schule-weidenberg.de). Schülerlotsenehrung Am 20. Dezember 2016 wurden wieder die Schülerlotsen der Grund- und Mittelschule Weidenberg im Sitzungssaal des Rathauses Weidenberg geehrt. Stellvertretender Schulverbandsvorsitzender Preißinger bedankte sich bei den Schülerinnen und Schülern sowie Frau Frühhaber, die zusammen mit Frau Schieseke zuständige Lehrkraft für die Verkehrserziehung ist, für das vorbildliche ehrenamtliche Engagement. Herr Krüger, seit kurzem Polizist im Ruhestand und bislang Ausbilder der Schülerlotsen, bedankte sich im Namen der Verkehrswacht, die unter anderem für die verkehrssichere Ausstattung sorgt. Sein Amt des Ausbilders hat Herr Oetterer von der Polizeiinspektion Bayreuth-Land übernommen, der mit lobenden Worten die tadellose Arbeit der Schülerlotsen honorierte und zusammen mit seinen Kollegen, Verkehrserzieher Förster und Dienststellenleiter Schock, den Anwesenden aufzeigte, dass dank des verantwortungsvollen Einsatzes der Schülerlotsen die Unfallstatistik im Bereich Weidenberg keinen Schulwegunfall aufweist. Verkehrspolizist Oetterer und Herr Wüllenweber vom Kiwanis-Club Bayreuth überreichten den Schülerlotsen als Ausdruck der Anerkennung für ihre außerordentliche Vorbildfunktion Kinogutscheine, die vom Kiwanis-Club gestiftet wurden. 25 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 ILE-FRANKENPFALZ Jahresbilanz der ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge Seit einem Jahr hat die ILE Frankenpfalz i.F. einen hauptamtlichen Manager. Mit einem Rückblick auf die wichtigsten Projekte kann nun eine positive Jahresbilanz gezogen werden. Projekte: Im Februar 2016 hat Tobias Hofmann ein Paket von mehr als 40 Projekten übernommen. Zusammen mit den Bürgermeistern wurde zunächst festgelegt, welche davon noch aktuell sind und umgesetzt werden sollen. Hinzugekommen sind auch viele neue Ideen, die im vergangenen Jahr abgearbeitet wurden: Leistungsschau: Bereits im April folgte die erste öffentliche Veranstaltung, bei der man sich zwei Tage lang auf der Weidenberger Leistungsschau präsentierte. Dargeboten wurden u.a. eine Vortragsreihe der Bürgermeister sowie ein Kinderprogramm der Projektpartner Kita Auenzwerge und Montessori Kinderhaus aus Weidenberg. Weidenberger Leistungsschau: Kinderschminken am Standplatz der ILE-Frankenpfalz i.F. Sicherlich einer der Höhepunkte im vergangenen Jahr: Die Veranstaltungswoche der ILE Frankenpfalz i.F. auf der Landesgartenschau in Bayreuth Werbemittel: Für die Auftritte in der Öffentlichkeit wurden erstmals eigene Werbemittel erstellt. Hierzu gehörten ein Roll-Up, eine 15 minütige Diashow mit rd. 200 Fotos von Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen sowie ein Flyer, der auf acht Seiten über die Ziele des ILE-Verbundes informiert, und ein Portrait sowie Ausflugstipps für jede Gemeinde umfasst. Ländliches Kernwegenetz: Nach dem Projektstart im März 2016 konnte das Konzept noch im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. Wie in der letzten Ausgabe ausführlich berichtet, wurde damit die finanzielle Förderung für den Ausbau von rd. 120 km Wegenetz in den Frankenpfalz-Gemeinden sichergestellt. Netzwerkarbeit: Die Bildung und Pflege von Netzwerken dient vor allem der Koordination gemeinsamer Projekte und der Abstimmung bei gebietsüberschneidenden Aktionen. Im vergangenen Jahr sind dafür zahlreiche Termine und Veranstaltungen wahrgenommen und viele wichtige Kontakte aufgebaut worden. Öffentlichkeitsarbeit: Auf der Internetseite www.ile-frankenpfalz.de wird unter „ILE aktuell“ regelmäßig über aktuelle Projekte informiert. Seit der Ausgabe März 2016 findet eine monatliche Berichterstattung in den Mitteilungsblättern der Gemeinden statt. Vereinsgründung: Auch eine formale Sache wurde 2016 begonnen und steht nun kurz vor dem Abschluss. Die ILE Frankenpfalz i.F. will einen Verein gründen. Derzeit wird der ausgearbeitete Satzungsentwurf in den Gemeinderäten diskutiert. Wenn alles gut läuft, kann die Gründung noch im 1. Quartal 2017 erfolgen. Last but not least: Auch wenn es jetzt einen eigenen ILE-Manager gibt – die positive Jahresbilanz ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von Bürgermeistern, Verwaltungen, Gemeinderäten und Behörden sowie weiterer Akteure und Partner. Daher ergeht ein herzlicher Dank an alle, die uns im vergangenen Jahr unterstützt haben. Prospekte: In Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg sind zwei je 16 Seiten umfassende Prospekte neu aufgelegt worden. „Am südlichen Rand des Fichtelgebirges“ und „Zur Gänskopfhütte und Tauritzmühle“ enthalten Vorschläge für Wandertouren durch das ILE-Gebiet. Hochwasserschutz: Die Planungen laufen seit Jahren und Förderungen sind längst beantragt. Dennoch ergaben die jüngsten Ämtergespräche, dass sich das Verfahren aufgrund veränderter Förderrichtlinien noch in die Länge zieht. Landesgartenschau: Vom 23. bis 29. Juni gastierte die ILE Frankenpfalz i.F. im Mainauenhof auf der Landesgartenschau. Für die Veranstaltungswoche wurde ein Programm mit Ausstellungen, Auftritten, Vorführungen und Verkostungen ausgearbeitet, an dem sich 18 Vereine und rd. 400 Mitwirkende beteiligt haben. Zu den Höhepunkten zählten sicherlich der „Tag der Musikanten“, der „Volkstanznachmittag“ sowie der Absprung der Fallschirmspringer aus Speichersdorf über dem Gartenschaugelände. 26 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 UNSERE JUGEND Ferienprogramm der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Mal- und Bastelkurse mit Aleksandra Sebald Im Sommerferienprogramm 2016 der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg wurden unter anderem verschiedene Bastel- und Malkurse von Aleksandra Sebald angeboten. In den Kursen wurde gemalt, geschnitten, geklebt und vieles mehr. Die unterschiedlichen Gestaltungsthemen und Gestaltungstechniken boten den Kindern alle Möglichkeiten, sich kreativ zu betätigen. Es wurden Kunstwerke aus Knetmasse gefertigt, Bilder von Tieren der Welt und der Phantasie gemalt sowie eine Gruppenarbeit mit verschiedenen Bastel- und Maltechniken zum Thema „Wir pflanzen den Wald an“ angefertigt. Es sind viele einzigartige Kunstwerke entstanden und die kleinen Künstler gingen mit ihren besonderen, selbst gestalteten Werken stolz nach Hause. 27 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 UNSERE GESUNDHEIT Notrufnummern Notdienstbereitschaft der Apotheken Kassenärztlicher Notfalldienst (Vertretung vom Hausarzt) Wochenende Freitag, 18.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr und Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 7.00 Uhr 116 117 Bereits vor Jahren hat die Apothekerkammer in München den Verbund der einzelnen Apotheken für die Notdienstbereitschaft verbindlich festgelegt. Die Apotheken sind an diese Einteilung gebunden. Die Notdienstbereitschaft der Apotheke beginnt jeweils Samstag früh um 8.00 Uhr und dauert eine ganze Woche lang. Integrierte Leitstelle ILS Feuerwehr und Rettungsdienst, Tel. 112 Für den Monat Februar 2017 gilt folgende Notdienstbereitschaft: ab Samstag, 04.02.2017 Franken-Apotheke, Weidenberg ab Samstag, 11.02.2017 Apotheke, Speichersdorf ab Samstag, 18.02.2017 Vorstadt-Apotheke, Kemnath ab Samstag, 25.02.2017 Apotheke Schütz, Weidenberg Cathrin Roider Fachärztin für Allgemeinmedizin Die Telefonnummern der Apotheken: Apotheke Schütz, Weidenberg Franken-Apotheke, Weidenberg Apotheke, Speichersdorf Turm-Apotheke, Kemnath Stadtapotheke, Kemnath Vorstadt-Apotheke, Kemnath Birkenstraße 15, 95466 Weidenberg, Tel.: 09278 / 260, Fax: 09278 / 985552 Unsere Praxis bleibt von 27.02. bis 03.03.2017 wegen Urlaub geschlossen. Vertretung haben in dringenden Fällen und nur nach telefonischer Voranmeldung: Drs. Müller/Hülper in Weidenberg Tel.: 98455 Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte direkt an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117. 28 09278 / 216 09278 / 9760 09275 / 9830 09642 / 2611 09642 / 92290 09642 / 7037050 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 29 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 SEINERZEIT Ab auf die Piste! Eine kurze Geschichte des Wintersports im Fichtelgebirge von Adrian Rossner Gemächlich kämpft sich das schwarze Ungetüm durch die meterhohen Klüfte, die, einer unsichtbaren Linie folgend, mitten durch die weiße Landschaft führen. Schnaubend und fauchend zum Stehen gekommen, entlässt der lange Wurm aus grünlich schimmernden „Donnerbüchsen“ unzählige befremdlich wirkende Menschen in die kalte Natur, die, mit Stöcken und abstrusen Holzkonstrukten bewaffnet, die Berge der Region erstürmen. Lange galt der Winter als dunkle, abweisende Jahreszeit, in der die Bewohner der Heimat sich meist in die mehr oder weniger gut beheizten Stuben zurückzogen, um der während des Sommers liegen gebliebenen Arbeit zu frönen. Nun jedoch, in der Belle Epoque, jener kurzen Ära des Friedens zwischen den beiden verheerenden Kriegen, hat sie einen ganz neuen Zauber entwickelt, der Besucher aus Nah und Fern in das Fichtelgebirge lockt. Ausschlaggebend für diesen bis dato unbekannten touristischen Aufschwung waren in erster Linie die Stichbahnen, die von den größeren Städten abgehend, auch entlegenere Dörfer und Marktgemeinden an der modernen Zeit teilhaben ließen. Sie waren es, die unsere Heimat in das 20. Jahrhundert führten und das nicht allein, da sie die Ansiedlung erster Firmen und Fabriken ermöglichten, sondern auch, weil die vom Rauch und Dreck der wachsenden Metropolen fliehenden Urlauber mit ihnen schnell und zuverlässig die ländlichen Gebiete zur Erholung nutzen konnten. Waren es in der warmen Jahreshälfte allen voran die „Sommerfrischler“, die es in die heimischen Wälder zog, setzte sich bereits ab dem Ende des 19. Jahrhunderts das „Schifahren“ als Sportart während der kalten Wintermonate durch. Die betuchten Herrschaften strömten dabei zu den neu gebauten Bahnstrecken über den Furka- oder den Bernina-Pass, entlang derer die gründerzeitlichen Hotelpaläste beinahe wie Pilze aus dem Boden geschossen waren. Jene aber, die lediglich das pure sportliche Vergnügen anstrebten und auf den dekadenten Luxus alpiner Hotels verzichten wollten, besuchten das Fichtelgebirge. Allen voran die bis heute bekannte Region rund um den Ochsenkopf etablierte sich ab 1900 als beliebtes Ziel für Wintersportler, denen man schon bald ganze Züge zur Verfügung stellte, um die Reise möglichst angenehm und unkompliziert zu gestalten. In Warmensteinach schnauften 1907 die ersten dieser „Rodlerzüge“ in den Bahnhof ein und auch in anderen Ortschaften wurde die Eisenbahn für den Tourismus entdeckt. Zur besseren Organisation und der angemessenen Pflege der neuangelegten Pisten gründeten sich entlang der schneereichen Gipfel bereits kurze Zeit später erste „Skiclubs“, die auch die Ausbildung der Anfänger übernahmen. Besonders verdient gemacht hat sich dabei der aus Bischofsgrün stammende Lehrer Ernst Höppel, der 1907 den Wintersportverein in seiner Heimatstadt aus der Taufe hob und auch bei der Planung weiterer Abfahrtsstrecken, darunter 1938 die Anlage in Sophienthal, beratend tätig gewesen ist. Für die Jugend etabliert man besondere Schischulen, was dazu führte, dass sich, angetrieben vom Adrenalin und dem Rausch der Geschwindigkeit, immer neue Sportarten entwickelten. Ab den 1930er Jahren kam daher vielerorts der Wunsch auf, neben den Abfahrten steile Rampen zu errichten, die es den Wagemutigen ermöglichen sollten, möglichst weit (auf Eleganz legte man zu jener Zeit eher weniger Wert, wie historische Filmaufnahmen zeigen) zu fliegen. 30 In Bischofsgrün wurde 1933 eine erste Holzkonstruktion eingeweiht, die den seit den 1920er Jahren existenten „Sprunghügel“ ablöste, in Sophienthal konnte man die Schanze 1938 feierlich eröffnen und auch bei Weißenstadt entstand eine solche Anlage, von der sich leider nur mehr einige Fotos erhalten haben. Der veränderte Zeitgeist machte währenddessen auch vor dem Wintersport nicht Halt: 1935 eröffnet man die „Adolf-Hitler-Skibahn“ am Waldstein, die in der überregionalen Presse als „Neubau“ bezeichnet wurde, der sich „mit jeder derartigen Bahn im Fichtelgebirge messen“ kann. Ein Problem war freilich die sehr geringe Breite, die keinerlei Ausweichen oder Schwingen während der Abfahrt ermöglichte. Somit blieb den Sportlern einzig übrig, es „laufen zu lassen“ und, wie manche Augenzeugen bis heute berichten, „zu brobiern, an Baam zer derwischn, wenn´s zer schnell gworn is.“ Mit dem steigenden Interesse der Wintersportler erlebten auch die Gipfelhäuser des Fichtelgebirgsvereins eine zweite Blüte: Waren die meisten davon ursprünglich als Ausflugsgaststätten für die Wanderer errichtet worden, die in den Sommermonaten die Wälder durchstreiften, öffneten nun immer mehr von ihnen auch während der kalten Jahreszeit ihre Türen und verbreiteten damit den Flair alpiner Gebirgslagen zu bezahlbaren Preisen. Teils wurde dabei gar eigens kreiertes „Skiwasser“ angeboten, wobei es sich faktisch um aufgeheiztes Leitungswasser mit einem Schuss Zitronensaft handelte, das jedoch bis heute bei Vielen wehmütige Erinnerungen zurückruft. Der Zweite Weltkrieg beendete schließlich die meisten dieser kleineren und vor allem lokal bedeutenden Unternehmungen, während sich die größeren Skigebiete aufgrund stetiger Investitionen und Verbesserungen bis heute behaupten können. Am Ochsenkopf befördern mittlerweile moderne Sessel- und Schlepplifte die Abfahrer auf den Gipfel, wo seit der Wintersaison 2007 Beschneiungsanlagen aushelfen, falls das natürliche Weiß nicht ausreichen sollte. Der Wintersport hat damit tatsächlich eine lang zurückreichende Tradition im Fichtelgebirge und wenngleich die heutige Hightech-Ausrüstung für „Carving“, „Skijumping“ und „Freeriding“ nicht mehr viel mit jenen Holzbrettern zu tun hat, auf denen die Pioniere einst über die Pisten fegten, so tut es dennoch not, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, um ihre Anfänge zu verdeutlichen. Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 31 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 32 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 33 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 VEREINE, VERBÄNDE UND SONSTIGES EMTMANNSBERG Veranstaltungen Februar 2017 Datum Fr. 03.02. Sa. 04.02. So. 05.02. Fr. 10.02. Sa. 11.02. So. 19.02. So. 19.02. Sa. 25.02. So. 26.02. So. 26.02. Di. 28.02. Di. 28.02. Zeit 19:00 14:00 14:00 19:00 19:30 19:00 14:00 14:00 09:00 10:00 19:30 14:30 Veranstalter Schützenfreunde Emtmannsberg Theatergruppe Birk e.V. Evang.Luth. Kirchengemeinde Dorfgemeinschaft Birk Schützenfreunde Emtmannsberg Evang.Luth. Kirchengemeinde KIGA Emtmannsberg VHS Emtmannsberg Evang.Luth. Kirchengemeinde Evang.Luth. Kirchengemeinde FF Hauendorf FF Schamelsberg Art der Veranstaltung Der SC Emtmannsberg lädt herzlichst ein zum traditionellen Heringsessen am Aschermittwoch, den 01. März 2017 18:00 Uhr ins Gemeindezentrum Emtmannsberg.“ 11.02.2017 Auffrischung Erste-Hilfe-Kurs, Geräteh. Unterölschnitz 09:00 Uhr oder 18.02.2017 Auffrischung Erste-Hilfe-Kurs, Geräteh.Troschenreuth 09:00 Uhr Frauenstammtisch FF Schamelsberg Freitag, 10.02.2017, ab 19.30 Uhr, Frauenstammtisch in Kooperation mit dem VHS-Kurs „Die Stricklies’ln“ 08:30 Uhr 08:30 Uhr 19:00 Uhr Generationenstammtisch! FF Hauendorf 11.02.2017 Erste Hilfe-Auffrischung (ein Samstag) Unterölschnitz, Zivilkleidung 18.02.2017 Erste Hilfe-Auffrischung (ein Samstag) Troschenreuth, Zivilkleidung Schützenheim Gemeinschaftshaus Birk DGH Seidwitz Gemeinschaftshaus Birk Gemeindezentrum Birk Gemeindezentrum Turnhalle Gemeindezentrum Seidwitz Birk FF Haus Troschenreuth FF Haus Schamelsberg SC Emtmannsberg FF Emtmannsberg 11.02.2017 Erste Hilfe Kurs, Gerätehaus Troschenreuth, Zivil 18.02.2017 Erste Hilfe Kurs, Gerätehaus Unterölschnitz, Zivil 25.02.2017 Gerätekunde, Geräteh. Schamelsberg, Schutzanzug Ort der Veranstaltung Königsschießen Kinderfasching Mitarbeitendenfeier Jahreshauptversammlung 50jähriges Jubiläum Abend-Musik-GD Kinderfasching der Vereine bis 17:00 Uhr Erste-Hilfe-Auffrischungskurs Faschingsgottesdienst Faschingsgottesdienst Kappenabend Fasching Der Seniorenbeauftrage der Gemeinde Emtmannsberg lädt ein zum ersten Generationenstammtisch 2017 am Mittwoch, den 15.02.2017 in den Ratskeller in Emtmannsberg. Beginn 15:00 Uhr. Thema Dorfladen: Diskussions- und Fragerunde mit den Gemeinderäten der Arbeitsgruppe „Dorfladen“. 08:30 Uhr 08:30 Uhr Gesangverein „Liederhort Emtmannsberg e. V.“ FF Birk, Ober- und Unterölschnitz Mittwoch, 08.02.2017, um 19.00 Uhr, Jahreshauptversammlung im Ratskeller Emtmannsberg, anschließend Chorprobe 13.02.2017 Atemschutzunterweisung 19:30 Uhr Neunkirchen FF Haus Uniform 11. und Erste Hilfe Kurs am 11. in Uö, am 18 in Troschenreuth 08:30 Uhr 18.02.2017 Max. 24 Personen pro Kurs, Zivil 07. / 19. und Gerätekunde und Üben am LF10, 19:30, 9:00 Uhr 21. Februar Uö FF Haus, PSA 34 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Veronika und St. Jakobus Birk Volkshochschule Weidenberg – Außenstelle Emtmannsberg Gottesdienste in Birk im Februar 2017 * 05. Februar: Sakramentsgottesdienst 10.00 Uhr * 12. Februar: Predigtgottesdienst 10.00 Uhr * 19. Februar: Abend-Musik-Gottesdienst 19.00 Uhr * 26. Februar: Faschingsgottesdienst 10.00 Uhr Geschäftsstelle: Troschenreuth 5 • 95517 Emtmannsberg Petra Holl • Tel.: 0 92 09 / 16161 • E-Mail: [email protected] Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, denn Ihre Anmeldung entscheidet möglicherweise darüber, ob ein Kurs stattfindet oder abgesagt werden muss We 001_1 Bücher- und Spielzeugflohmarkt Beginn: So., 09.04.2017 • 13.00 – 15.30 Uhr • Turnhalle Gemeindezentrum Emtmannsberg . Gebühr: 1 Euro pro Tisch für Selbstanbieter Pfarramt Telephon: 09209-1210 • E-mail: [email protected] We 000_0 Essig- und Öl-Tasting Beginn: Freitags • 19.30 Uhr • vomFass, von-Römer-Str., Bayreuth • Gebühr: 20 Eur • max. 17 TN • der genaue Termin steht Anfang Januar fest Es werden 5 Dressings zubereitet und mit den passenden Beilagen probiert sowie ein Nudelgericht. Brot und Mineralwasser sind inklusive. Da auch Prosecco und Weine verkostet werden, sollten Fahrgemeinschaften gebildet weden. Evang.-Luth. Kirchengemeinde Emtmannsberg Gottesdienste u.a. im Februar 2017 So., 05. Februar, Gottesdienst Letzter So. n. Epiphanias So., 12. Februar, Gottesdienst mit Prädikant Jaresch Septuagesimae So., 19. Februar, Gottesdienst Sexagesimae So., 26. Februar, Gottesdienst Estomihi 09.00 Uhr We. 004_4 Bauch, Beine, Po Beginn: Mo., 16.01.2017 • 20.00 – 21.00 Uhr • Turnhalle • 10 Abende • Gebühr: 26,00 EUR • Leitung: Elke Schneider Bewegung mit Spaß für ein gutes Körpergefühl, die ganz nebenbei auch die Problemzonen angeht! 09.00 Uhr 09.00 Uhr 09.00 Uhr We 007_4 Wirbelsäulenkurs – Für alle mit „Rücken“ Mi., 08.03.2017 • 19.30 – 20.30 Uhr • Turnhalle • 5 Abende . Gebühr: 14,00 EUR • Leitung: Elke Schneider - An Fünf Abenden werden Übungen erlernt, die den Rücken stärken und Fehlhaltungen ausgleichen, um die Gymnastik zu Hause fortführen zu können. Der Kurs ist für jedes Alter und auch für Ungeübte geeignet. Konfirmanden-Unterricht: Findet am Mittwoch, den 15.02.17, von 16.30 – 18.00 Uhr im Gemeindehaus Emtmannsberg statt. Einladung zum Seniorennachmittag: Am Montag, den 13.02.17, ab 14.30 Uhr in der Alten Schule in Emtmannsberg. Referent ist Herr Thomas Gebhardt mit dem Thema „Vulkane hautnah“. Kindererlebnisvormittag: Findet am Samstag, den 18.02.17, in der Alten Schule in Emtmannsberg von 09.30 bis 11.30 Uhr statt. We 008_4 Maori-Style zum Ausprobieren Beginn: Mi., 29.03.2017 • 19 – 19.30 Uhr • Turnhalle • 1 Abend • Gebühr: 2 EUR • Leitung: Heidi Bär. Terminänderung möglich! Diese Bewegungsform ist von Jagdund Kriegstänzen der neuseeländischen Maori inspiriert und wird zu exotischen Klängen im Zweidritteltakt durchgeführt. We 007_4 Erste-Hilfe-Auffrischungskurs Beginn: Sa., 25.02.2017 • 14.00 – 17.00 Uhr •Turnhalle • Gebühr: 7 EUR • Leitung :Frau Kossack. Für alle, die sich nicht sicher sind, ob ihre Kenntnisse noch ausreichen, um im Notfall richtig helfen zu können. Für diesen Kurs kann keine Bescheinigung ausgestellt werden, z. B. für den Führerschein. Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst: dieser wird am Sonntag, den 19.02.17, um 10.00 Uhr in Stockau gefeiert. Es grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer W. Maisel We. 001_3 Französich für Fortgeschrittene Beginn: Do., 16.02.2017 • 17.45 – 19.15 Uhr • AWO-Seniorenzentrum, Weidenberg • 15 Abende • Gebühr. 40 EUR • Lehrbuch: Voyages 3, Lektion 9 • Leitung: Bernadette Willmitzer We 001_4 Französisch `a la carte Beginn: Di., 07.03.2017 • 18.30-20 Uhr • Bürgerhaus Weidenberg • 12 Abende • Gebühr: 32 Euro • Leitung: Bernadette Willmitzer - Sie wollen Ihren Urlaub in Frankreich verbringen und möchten soviel französisch können, um in Alltagssituationen zurechtzukommen? Dann ist dieser Kurs für sie genau richtig. We 001_5 „Die Strickliesl´n“ Fr., 13.01.2017 , Fr., 10.02.2017 und Fr., 10.03.2017• 19.30 Uhr • Ratskeller • Gebühr: ohne . Jeder, der Lust hat, ist herzlich eingeladen zum gemeinsamen Handarbeiten in zwangloser Runde, egal, ob Socken stricken, Mützen häkeln, etc. Wir helfen uns gegenseitig beim Erlernen neuer Techniken oder kniffliger Arbeiten. Anregungen und nette Unterhaltung gibt es nebenbei auch. In Kooperation mit dem Frauenstammtisch. We 002_6 Vortrag: So war´s bei uns Eine vergnügliche, informative und nostalgische Bilderreise durch längst vergangene Zeiten. Da werden Erinnerungen wach! Mo., 13.03.2017 • 14.30 Uhr • Alte Schule • Leitung: Horst und Lilo Schröder In Zusammenarbeit mit dem Seniorenkreis. 35 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 KIRCHENPINGARTEN FF Kirchenpingarten Löschzug Frankenpfalz 03.02.2017 Ortsversammlung / Muckenreuth 07.02.2017 Atemschutzstrecke / Bayreuth 10.02.2017 Ortsversammlung / Kirchenpingarten FF Lienlas 19:30 Uhr 19:25 Uhr 19:30 Uhr 07.02.2017 Atemschutzstrecke Aktuelle Termine auf: www.feuerwehr-kirchenpingarten.de Freitags ab 19 Uhr technischer Dienst im Gerätehaus 19:25 Uhr KD Frauenbund Kirchenpingarten Einladung zum Frauenfrühstück am 04.02.17 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Pfarrheim. Die Heilpraktikerin Sonja Haupt hält einen Vortrag über positives Denken, Aktivierung der Selbstheilungskräfte und Atemtherapie. Der Unkostenbeitrag beträgt 7,-- Euro. Anmeldung bis Mittwoch, den 1. Febr. 17 bei Renate Hirschmann (Tel.1716) oder Erika Müller (Tel. 651) FF Kirmsees 11.02.17 Bayreuth Jahreshauptversammlung, Floriansstüberl FF Tressau 07.02.2017 Atemschutzstrecke 17.02.2017 Unterricht (LZ) FGH Tressau 19.25 Uhr 19.00 Uhr SEYBOTHENREUTH Veranstaltungen Februar 2017 Datum Fr. 03.02. Sa. 04.02. So. 05.02. Fr. 10.02. Sa. 11.02. Sa. 11.02. So. 12.02. Sa. 18.02. So. 19.02. Di. 21.02. Sa. 25.02. Di. 28.02. Zeit 10:00 10:00 10:00 10:00 10:00 14:30 10:00 13:00 15:00 14:30 20:00 14:00 Veranstalter Art der Veranstaltung SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach VDK Seybothenreuth SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach ÜWG Seybothenreuth Soldatenkameradschaft Seybothenreuth VHS Seybothenreuth SV Seybothenreuth FF Seybothenreuth UTP-Cup bis 18:00 Uhr UTP-Cup bis 18:00 Uhr UTP-Cup bis 18:00 Uhr UTP-Cup bis 18:00 Uhr UTP-Cup bis 18:00 Uhr Kaffee trinken UTP-Cup bis 18:00 Uhr Themennachmiitag: Erste Hilfe für Familien Jahreshauptversammlung Seniorennachmittag Fasching Kinderfasching 36 Ort der Veranstaltung Sportarena Speichersdorf Sportarena Speichersdorf Sportarena Speichersdorf Sportarena Speichersdorf Sportarena Speichersdorf Cafe Küffner Speichersdorf Sportarena Speichersdorf Gasthaus Ruckriegel Gasthaus Ruckriegel Seybothenreuth VHS Raum Rathaus Mehrzweckhalle Seybothenreuth Foyer Mehrzweckhalle Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 FF Seybothenreuth 17.02.2017 Fahrzeug- u. Gerätekunde Bitte vormerken: Termine für Altpapiersammlungen: Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Veronika und St. Jakobus Birk 19:00 Uhr GRUPPEN UND KREISE im Evang. Gemeindehaus Seybothenreuth im Februar 2017 04.02.2017 Konfirmandentag: am Samstag, 18.02. von 9.00 - 15.00 Uhr im Gemeindehaus Seybothenreuth Konfirmandenpraktika am 27. und 28.02. Soldatenkameradschaft Seybothenreuth Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 19.02.2017, im Vereinslokal Ruckriegel um 15.00 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorstand 2. Totengedenken 3. Bericht des 1. Vorstands 4. Bericht des Schriftführers und Protokoll der letzten Jahresversammlung 2016 5. Bericht des Kassenverwalters 6. Bericht der Kassenrevisoren und Entlastung 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge 8. Ehrungen 9. Bildung eines Wahlausschusses für Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft und Kassenprüfer 10. Neuwahlen Gitarren-Gruppe: jeden Dienstag 18.00 Uhr im GH Seybothenreuth Wünsche und Anträge können bis spätestens 12.02.2017 bei der Vorstandschaft gestellt werden. Ich bitte um zahlreiches Erscheinen. Kirchenvorsteher-Rüstzeit: Vom 17.-19.02. in Bad Alexandersbad Herbert Kennerknecht 1. Vorstand Aktuelle Termine in der der Tagespresse und den Aushängen an Kirche, Gemeindehaus und bei der Tankstelle Mader, Seyb., oder über das Pfarrbüro in Birk. Tel.: 09209-1210. Instrumentalkreis: Jeden Samstag um 17.00 Uhr im GH Seybothenreuth Frauensingkreis: Jeden Mittwoch um 20.00 Uhr mit Kantor D. Jochim Ökumenische Planungsrunde: Am 2.02. um 19.00 Uhr im Gemeindehaus Creußen Mitarbeitendenfeier: Am 5.02. um 14.00 Uhr im DGH Seidwitz Posaunenchor: Am Freitag um 19.00 Uhr nach Vereinbarung Feierabendtreff: am 7.02. um 14.00 Uhr im Gemeindehaus Seybothenreuth mit einer Faschingsfeier Pfarramt Telepfon: 09209 / 1210, E-Mail: [email protected] VdK OV Seybothenreuth Liebe Mitglieder, hiermit lade ich sie ganz herzlich zu einem gemütlichen Kaffeeplausch am Samstag, den 11.Februar 2017 um 14:30 Uhr ins Kaffee Küffner in Speichersdorf ein. Auch möchte ich unsere Mitglieder aus Emtmannsberg ganz herzlich dazu einladen. Über eine zahlreiche Teilnahme würde ich mich sehr freuen. Bei Bedarf kann ein Fahrdienst im Gemeindegebiet genutzt werden. Anmeldung dafür in der Gemeinde Seybothenreuth unter der Nr. 09275 / 238 Volkshochschule Seybothenreuth Geschäftsstelle: Hohe Eiche 23 • 95517 Seybothenreuth • Claudia Hammon, Tel.: 0 92 75 / 5 61 Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, denn nur bei ausreichender Teilnehmerzahl können die Kurse stattfinden. Karl-Heinz Probst 1.Vorstand VdK OV Dia-Vortrag: Erlebnis Antarktis – der 6. Kontinent Donnerstag, 16. März 2017 • 19.30 Uhr • Rathaus VHS-Raum • Referent: Joachim Leithoff Von Feuerland durch die Magellan-Straße, um das berüchtigte Kap Hoorn, ging diese Kreuzschifffahrt nach der grandiosen Landschaft dieses nahezu unberührten Erdteils. Begegnungen bei den Anlandungen mit Pinguinen, Robben, Seebären, -löwen und Seeelefanten sowie Walen und Seevögeln, lassen diesen friedlichsten aller Kontienente zu einem der letzten Paradiese für Naturliebhaber werden. ELEKTRO HAUTSCH Meisterbetrieb der Innung ienst 4h-Störungsd 40 Jahre -2 - Elektroinstallation - Elektroheizungen - Beleuchtungssysteme - Blitzschutzanlagen - Überspannungsschutz - Telefonanlagen - Netzwerktechnik - Satellitenanlagen Industriestrasse 22 95466 Weidenberg Entspannung mit Klangschalen Donnerstag, 9. März 2017 • 19.30-21.00 Uhr • VHS-Raum Rathaus • 1 Abend • mitzubringen: Isomatte, Kissen, Decke, warme Socken • Gebühr: 12.00 EUR • Leitung: Thomas Schmitt Ein Genuss für Körper, Geist und Seele. Durch das Spielen der Klangschalen und Gongs entstehen Schwingungen, die in Resonanz mit dem Körper gehen und wie eine Massage auf die einzelnen Zellen wirken. Dadurch wird ein Gleichgewicht im Körper hergestellt und wir können zu einer tiefen Entspannung gelangen. - Antennenanlagen - Zentralstaubsaugeranlagen - Haushaltsgeräteverkauf - Haushaltsgeräteservice - EIB - SPS - E-Check - Projektierung und Planung Seniorennachmittag Dienstag, 17.Januar 2017 14.30 im VHS-Raum Rathaus Der Fahrdienst fährt wie gewohnt zu den bekannten Zeiten. http://www.hautsch.de e-mail: [email protected] 37 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 MARKT WEIDENBERG Veranstaltungen Februar 2017 Datum So. 05.02. Mo. 06.02. Di. 07.02. Fr. 10.02. So. 12.02. So. 12.02. Sa. 18.02. So. 19.02. So. 19.02. Fr. 24.02. Sa. 25.02. So. 26.02. Mo. 27.02. Di. 28.02. Di. 28.02. Zeit 14:00 14:00 19:30 19:00 14:00 14:00 10:00 14:00 14:00 19:00 14:00 13:00 20:00 14:00 14:00 Veranstalter Art der Veranstaltung Frauenunion Weidenberg AWO-Seniorentreff Frauenunion Weidenberg Schützenverein Sophienthal FGV Weidenberg FF Lessau Evang. Pfarramt Weidenberg SPD Weidenberg Wanderverein Görau Schützengesellschaft Weidenberg BVSV Weidenberg FF Neunkirchen am Main Burschenverein Concordia Weidenberg FF + SG Untersteinach FGV Weidenberg Ort der Veranstaltung Kinderfascching bis 18:00 Uhr Seniorenfasching Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung Wanderung nach Untersteinach mit Einkehr Kinderfasching Frauenfrühstück Kinderfasching Kinderfasching Kappenabend Jahreshauptversammlung Kinderfaschning Rosenmontagsball Kinderfasching Fasching auf der Gänskopfhütte FF Weidenberg + 2. und 25. Löschzug Aula, Schule Weidenberg Bürgerhaus Gasthof Kolb, Weidenberg Gasthaus Böhner Wanderführer Peter Manz Gasthaus Schamel Lessau Pimmlerhaus Aula Verbandsschule Weidenberg Görau / Saal Gastwirtschaft Schützenhaus Gaststätte Kolb Weidenberg Gemeindezentrum Neunkirchen Kleintierzuchthalle Gasthaus Neuner Gänskopfhütte FF Görschnitz Alle Feuerwehraktiven jeden Montag, ab 19:00 Uhr „MONTAGSDIENST“ 12.02.2017 Auffrischung Erste Hilfe, Untersteinach Abfahrt am Gerätehaus Jugendfeuerwehr Weidenberg: Jeden Donnerstag (ausgenommen Feiertage) findet zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr Jugendausbildung im Gerätehaus Weidenberg, Obere Marktstr. 32, statt. Jeder Jugendliche, der Interesse hat, ist immer willkommen. 09:00 Uhr 08:45 Uhr FF Mengersreuth 05.02.2017 Unterricht Digitalfunk Feuerwehrgerätehaus Mengersreuth 09:00 Uhr FF Döhlau- Görau 26.02.2017 Unterricht, Döhlau oder Laineck 09:00 Uhr FF Stockau 09.02.2017 Technischer Dienst, Stockau 23.02.2017 Technischer Dienst, Stockau FF Untersteinach 12.02.2017 Erste Hilfe Rettungsrucksack/Defi Gerätehaus Untersteinach 09:00 Uhr FF Lankendorf-Ützdorf 05.02.2017 UVV Unterricht, Gasthof Pensenhof 19:30 Uhr 38 19.00 Uhr 19.00 Uhr Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Dorfgemeinschaft Glotzdorf Gesangverein Weidenberg von 1868 e.V. Die Dorfgemeinschaft Glotzdorf lädt alle Bürgerinnen und Bürger jeden 2. Freitag im Monat ab 19:00 Uhr recht herzlich zum gemütlichen Beisammensein ins Dorfgemeinschaftshaus ein. Singstunden: Gemischter Chor: 07.02., 14.02. und 21.02.2017 Männerchor: 03.02., 10.02., 17.02. und 24.02.2017 *** Singt mit *** Infos bei E. + H. Stahl, Tel. 09278 1431 Dorfgemeinschaft Heßlach Imkerverein Weidenberg 03.02.2017 Stammtisch 10.02. + 11.02.2017 Schlachtfest, geöffnet jeweils ab 17.00 Uhr 17.02.2017 Stammtisch 24.02.2017 Jahreshauptversammlung, Dorfhaus 20.00 Uhr 28.02.2017 Faschingsumzug, Dorfhaus 10.00 Uhr ab 14.00 Uhr Kinderfasching 07.02.2016 Anfängerkurs I (Frühjahrsarbeiten) Referent ist Bienenfachwart Franz Wenig Veranstaltungsort: Gasthaus in Rosenhammer 19:00 Uhr Es sind alle interessierten Imkerinnen und Imker, auch Nichtmitglieder, zu dieser Veranstaltung eingeladen. Anmeldung bei Franz Wenig, Tel. 09278/470 Sportverein Weidenberg Nordic-Walking-Treff Seniorenstammtisch Weidenberg Der Nordic Walking Lauftreff findet im Februar wie immer samstags um 14:30 am Kindergarten/Sportpark in der Au statt. Es wird bei jedem Wetter gelaufen. Neueinsteiger bekommen kostenlose Einweisung durch unseren Nordic- Walking Trainer. Nordic Walking ist ein Sport für Jung und Alt. Der Seniorenstammtisch Weidenberg trifft sich im Februar am Mittwoch, dem 8. Februar, ab 14 Uhr in Seybothenreuth im Gasthof „ Zum edlen Hirsch“ und am Mittwoch, dem 22. Februar sind wir ab 14 Uhr in Weidenberg im Gasthof Kolb. Wir freuen uns, wenn wir uns beim Stammtisch wiedersehen - bleiben Sie - oder werden Sie gesund – Auskünfte gibt Frau Prüfer, Tel. 09275 / 91065 Info: Roland Schmidt Tel.09278 / 8263 „Bleib fit-lauf mit“ 39 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Literatur- und Lesekreis Termin: Donnerstag, 09.02.17 15:00 Uhr •Leitung: Günter Groß Literarische Texte werden zu Hause gelesen und miteinander besprochen. Dazu gibt es jeweils eine Einführung in das Leben der Dichter. Thema des Semesters: Russische Erzählungen. Weitere Termine: März entfällt, 06.04.; 18.05.; 15.06.17 Die Literatur-und Kulturreise vom 10.-14.05.17 geht auf das Lutherjahr 2017 und den „Sprachschöpfer“ Martin Luther ein, der die Deutsche Sprache nachhaltig geprägt hat. SPD OV Weidenberg Kinderfasching am Sonntag, 19.02.2017 um 14.00 Uhr in der Schulaula in Weidenberg. Volkshochschule Neunkirchen Volkshochschule Neunkirchen, Neunkirchener Str. 30 30, 95466 Weidenberg Tel. 09209-570 – FAX: 0322 237 899 79 – eMail: [email protected] Musikkurse für Vorschulkinder, Schüler und Erwachsene: Unser Musikkurse „Musikalische Früherziehung“ „Blockflöte für Anfänger und Fortgeschrittene“ „Klavierunterricht“ - auch Keyboard „Cello“ „Gitarre für Anfänger und Fortgeschrittene“ E-Gitarre für Anfänger und Fortgeschrittene Mandoline für Anfänger und Fortgeschr. haben begonnen und werden zu den bekannten Terminen fortgesetzt. In einigen Kursen ist Einzelunterricht noch möglich. Kurse: Yoga für alle – Fitnesstraining für Körper und Geist (fortlaufend) im VHS-Raum immer dienstags,18.30-19.30 Uhr, Leitung: Angelika Rieke-Fehr Body-Max (auch für Männer) Fitnesskurs zum Abnehmen und Straffen, in der Mehrzweckhalle, Immer dienstags, 17.15-18.15 Uhr • Leitung: Carmen Kröschel Wirbelsäulengymnastik, fortlaufend, immer dienstags, 18.15-19.15 Uhr, MZH • Leitung: Carmen Kröschel Tagesfahrten/ Exkursionen: ¤ Donnerstag, 30.03.17 München,Lenbachhaus „Der blaue Reiter“u.“Allianz-Arena“ Führung FCB Erlebniswelt+Stadion ¤ Samstag, 29.04.17 Weidenberg, Glasknopf-Museum mit Vorführung, Scherzenmühle (mit Mittagsimbiss), und Glasmuseum Warmensteinach ¤ Samstag, 17.06.17 Coburg, Bayr. Landesausstellung: „Ritter, Bauern, Lutheraner“ Veste Coburg + Stadtführung Seniorenprogramm Fit in jedem Alter – Seniorengymnastik für Frauen und Männer – Vormittagskurs Termin: immer donnerstags, 10-11:00 Uhr, Mehrzweckhalle, Leitung: Inge Butler. Mit moderaten Übungseinheiten ist der Kurs geeignet für Trainierte und Untrainierte, Alte und Junge, Dicke und Dünne. Seniorentanz: Tanzen für alle Altersgruppen - Tanzen ist so effektiv wie Joggen -wer tanzt, bleibt länger jung! Donnerstag, 23.02.17 (14-tägig) •14.30-16.00 Uhr • Mehrzweckhalle • Leitung: Erika Richter, Seniorentanzleiterin Weitere Termine: 09. +23. März, 06. April, 04.+18. Mai, 22. Juni, 13. Juli 2017 Studienreisen 2017 ¤ 23.-24.03.2017 Leipzig, Gewandhaus: 1 Klavierkonzert mit Lang Lang, Aufenthalt und Führungen in Halle ¤ 10.-14.05.2017 Literatur-und Kulturreise „Luther“: Wittenberg-Eisleben-Mansfeld, Halberstadt, Köthen, Wörlitzer Garten, Oranienbaum, Halle, usw. , 5 Tage, 4 ÜB/ HP im Hotel Maritim Magdeburg ¤ 25.-27.05.2017 Hamburg: Elbphilharmonie – Konzert „Rheingold konzertant mit Solisten, Führungen, Besicht. ¤ 21.-23.06.2017 Fulda mit Musical „Der Medicus“, 1 Üb/HP im Maritim-Hotel + Ausflüge ¤ 04.-06.08.2017 Berlin – IGA – Internationale Gartenschau, 2 Tage, 1 ÜB/HP im Hotel Abacus nahe der IGA ¤ 24.-28.09.2017 Kunstreise Südtirol – Pustertal – Bruneck - Meran – Dolomiten-Rundfahrt - Schloss Trauttmannsdorff mit Gärten – Neustift mit Weinprobe, Bozen: „Ötzi-Museum“ ¤ 14.-21.10.2017 Madrid, Toledo und die Extremadura – von Parador zu Parador – Flug/Bus-Rundreise ¤ Herbst 2017 Berlin, wiedereröffnete Staatsoper Unter den Linden, Übern./Fr im Hotel Adlon ¤ 10.-11.11..2017 Karlsruhe und Baden-Baden: Ausstellung „Cezanne“ und Oper „La Bohème“ im Festspielhaus Baden Baden ¤ 12.-14.12.17: Advent im Harz – Zauber der 1000 Lichter (Maritim-Hotel Braunlage), 3 Tage HP, Stadtbesichtigungen und Weihnachtsmärkte in Braunlage, Goslar, Werningerode, Quedlinburg und Osterode ¤ 30.12.17-01.01.18 Silvestergala in Eisenach -mit Luther-Mahl, Führung Wartburg, Ausflüge nach Erfurt u. Umgeb. Volkshochschule Weidenberg e.V. Geschäftsstelle: Helga Ordnung Alte Bayreuther Str. 3, 95466 Weidenberg Tel.: 0 92 78 / 1594 • E-mail: [email protected] Die Anmeldungen sind verbindlich. Bilderreise Dienstag, 07.02.2017 um 16.00 Uhr im Bürgerhaus, Referentin: Helga Ordnung Weidenberg und seine Bewohner „damals“ Freitag, 10.02.2017 19.30 Uhr im Bürgerhaus, Referentin: Helga Ordnung 40 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Englisch - Anfängerkurs I: Dienstag: 21.02.2017 19.30 – 21.00 Uhr im Bürgerhaus 15 Abende Leitung: Karl Schwemmer, Gebühr: 40,00 Euro Hutzaomd Donnerstag 14-tägig fortlaufend 19.00 – 21.00 Uhr, Leitung: Inge Lindner Info unter:Tel. 8105 Englisch - Anfängerkurs II Dienstag, 21.02.2017 18.00 – 19.30 Uhr im Bürgerhaus 15 Abende Leitung: Karl Schwemmer, Gebühr: 40,00 Euro Wir backen wieder Küchle Damit die alten Traditionen in unserer Region aufrechterhalten bleiben. Jeweils samstags den 11.02. und 25.02.2017 um 9.00 Uhr in der Schulküche. Gebühr 15,00 Euro + Materialkosten (ca. 14,00 Euro), Leitung: Helga Ordnung Italienisch für Fortgeschrittene Mittwoch: 22.02.2017 18.00- 19.30 Uhr im Schloß im Garten, 15 Abende, Gebühr: 40,00 Euro, Leitung: Iris Meier Neue Rezeptideen rund um den Apfel. Wir kreieren ein Menü mit Fisch und Fleisch, eine Süßspeise wobei in jedem Gericht Äpfel verwendet werden. Donnerstag, den 16.02.2017 um 19.00 Uhr in der Schulküche, Gebühr: 7,00 Euro + Materialkosten, Leitung: Andrea Storkenmeier Hatha Yoga - Lebenskraft für den Alltag Der Begriff „Yoga“ kommt aus dem indischen Sanskrit und bedeutet „Einheit & Harmonie“. Yoga harmonisiert Körper, Geist & Seele, aktiviert neue Lebensenergie und bringt diese zum Fließen. Der ideale Einstieg ins Yoga ist das Hatha Yoga; es beinhaltet Körper- und Atemübungen, Tiefenentspannung, positives Denken und Meditation. Mittwoch, 15.02.2017 bis 03.05.2017, 10x90 min, 19h30 bis 21h (sanfte Mittelstufe, für TN mit Yoga Grundkenntnissen). Im AWO Seniorenzentrum in Weidenberg, Gebühr: 45,00 Euro Leitung: Claudia Hermsdörfer Bauch, Beine, Po . Dienstag:.21.02.2017, im Sportheim (Jugendraum) 18.00-19.00 Uhr 15 Abende Leitung: Gina Nickl Gebühr: 55,00 Euro Bokwa und Bauch Beine Po Donnerstag 23.02.2017, im Sportheim, 18.00 – 19.00 Uhr, 15 Abende Gebühr: 55,00 Euro Leitung: Gina Nickl „Zumba – Workout“ Dienstag, 21.02.2017 19.00-20.30 Uhr im Sportheim (Jugendraum) 15 Abende. Leitung: Gina Nickl Gebühr: 70,00 Euro Zumba Gold Zumba Gold® wurde speziell für Junggebliebene entwickelt. Donnerstag: 23.02.2017 19.00-20.00 Uhr Gebühr:55,00 Euro 19.00-20.30 Uhr: 70,00 Euro im Sportheim 15Abende.Leitung: Gina Smrchowa, Selbstverteidigung für Erwachsene (Wing Chun) Selbst|ver|tei|di|gung, die: das Sich-selbst-Verteidigen: das Recht auf Selbstverteidigung Dienstag: 21.02.2017 18.00- 19.15 Uhr im Bürgerhaus, 6 Abende. Gebühr: 33,00 Euro, Leitung: Sifu Sie Siong Pek/(George Salamon). Alternative Schmerztherapie „Schmerz lass nach!“ Bitte bequeme Kleidung und eine Decke, Matte und Wasser mitbringen. Donnerstag, den 16.u. 23.02.17 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus. Gebühr: 10,00 Euro, Leitung: Michaela Schubert Heilpraktikerin, Entspannungspädagogin Seniorengymnastik (fortlaufend) Montags. • 17.00-18.00 Uhr (außer Ferien) • Sportheim Weidenberg 15 Abende, Gebühr: 31,00 EUR, Leitung: Katja Quindt. Klöppeln Mittwoch: 08.02.2017 19.00-21.00 Uhr • 7 Abende (14-tägig) im Saal des Bürgerhauses, Leitung: Elisabeth Böhner, Gebühr: 26,00 EUR Korbflechten Erstellung eines Korbes oder Tabletts aus Peddigrohr mit Holzboden. Man erlernt das Flechten mit ein- zwei- und drei Flechtfäden, sowie den Zopfrand oder den Zuschlagrand. Donnerstag, den 16.02.2017 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus (6 Abende, jeweils donnerstags) mitzubringen: ein altes Handtuch, ein Seitenschneider Gebühr: 28,00 Euro + 10,00 Euro Materialkosten Leitung: Marion Artmann exam. Ergotherapeutin Arbeitsgemeinschaft Brauchtumspflege, in Zusammenarbeit mit den Brunnenfrauen. Zusammenkunft: jeweils am letzten Freitag im Monat, oder auf Anfrage 41 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Alt-Katholische Kirchengemeinde St. Peter & Paul Weidenberg Do, 02.02.17 So, 05.02.17 So, 12.02.17 Di, 14.02.17 Mi, 15.02.17 Do, 16.02.17 Sa, 18.02.17 So, 19.02.17 Mi, 22.02.17 Do, 23.02.17 So, 26.02.17 Religionsunterricht Eucharistiefeier in St. Peter und Paul, anschl. Kirchenkaffee Eucharistiefeier in St. Peter und Paul, anschl. Kirchenkaffee „Man sieht sich“, Kaffeenachmittag im Gemeindezentrum Taizé-Gebet im Gemeinderaum Religionsunterricht am Abend, Kirchenvorstandssitzung Eucharistiefeier im AWO-Heim Eucharistiefeier in St. Peter und Paul, anschl. Kirchenkaffee Spieleabend im Gemeinderaum Religionsunterricht Eucharistiefeier in St. Peter und Paul zum Faschingssonntag, anschl. Vesper Konfirmanden-Unterricht: Findet jeweils am Mittwoch, den 01.02. und 22.02., von 16.30 – 18.00 Uhr im Pfarrhaus in Neunkirchen statt. 15.30 Uhr 09.30 Uhr Es grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer W. Maisel 09.30 Uhr 19.30 Uhr Evang.-Luth. Pfarramt Nemmersdorf 20.00 Uhr 15.30 Uhr Kirchliche Termine u. Gottesdienste – Februar 2017 So., 05.02. Gottesdienst (Pfr. Eyring) 09.30 Uhr Mo., 06.02. Abendgottesdienst in Untersteinach, 19.30 Uhr Gasthaus Neuner Mi., 08.02. KiWi – Kirche geht ins Wirtshaus 20.00 Uhr (Männergesprächskreis), Gasthaus Schwarzer Adler, Nemmersdorf Do., 09.02. Bibelstunde in Dressendorf (Pfr. Weigel), FFW-Haus 18.30 Uhr So., 12.02. Gottesdienst (Pfr. Weigel), 09.30 Uhr gleichzeitig Kindergottesdienst Mo., 13.02. Abendgottesdienst in Döhlau, BV-Heim 19.00 Uhr So., 19.02. Gottesdienst (Pfrin. Scheler) 09.30 Uhr Mo., 20.02. Bibelstunde in Görau, Gasthaus Raps 19.30 Uhr So., 26.02. Gottesdienst mit Hl. Abendmahl (Pfr. Weigel); 09.30 Uhr gleichzeitig Kindergottesdienst Mo., 27.02. Bibelstunde in Kottersreuth, Haus-Nr. 9, 19.30 Uhr bei Fam. Geißler 16.00 Uhr 09.30 Uhr 19.30 Uhr 15.30 Uhr 17.00 Uhr Die aktuellen Termine und Bilder unserer Veranstaltungen unter www.altkatholisch-oberfranken.de Evang.-Luth. Kirchengemeinden Neunkirchen am Main und Stockau Gottesdienste u.a. im Februar 2017 So., 05. Februar, Gottesdienst und Kindergottesdienst Letzter So. n. Epiphanias Stockau So., 12. Februar, Gottesdienst mit Prädikant Jaresch Septuagesimae Neunkirchen So., 19. Februar, Familiengottesdienst, Stockau Sexagesimae So., 26. Februar, Gottesdienst, Neunkirchen Estomihi Feste Termine: Dienstag, 20.00 Uhr Posaunenchor / Mittwoch, 20.00 Uhr Kirchenchor – jeweils im Gemeindehaus 10.00 Uhr 10.00 Uhr Evang.-Luth. Pfarramt Nemmersdorf - Bürostunden: Di. + Do., 9.00 – 15.00 Uhr Tel.: 09208/8401, E-Mail: [email protected] 10.00 Uhr 10.00 Uhr 42 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 Katholische Kirche Rosenhammer Februar 2017 04.02.2017 Vorabendmesse Segnung der Kerzen und Blasiussegen 18.00 Uhr 05.02.2017 Blasiussegen, Hl. Messe anschl. Kirchenkaffee 09:30 Uhr 11.02.2017 Vorabendmesse 18.00 Uhr 12.02.2017 Hl. Messe, anschl. Kirchenkaffee 09:30 Uhr 18.02.2017 Vorabendmesse 18.00 Uhr 19.02.2017 Hl. Messe, anschl. Kirchenkaffee 09:30 Uhr 26.01.2017 AWO Seniorenheim, Hl. Messe 16:00 Uhr Beichtgelegenheit und Krankenkommunion nach Anmeldung 25.02.2017 Vorabendmesse 18.00 Uhr 26.02.2017 Hl. Messe, anschl. Kirchenkaffee 09:30 Uhr Evang. Kirchengemeinde Weidenberg Abendmahl immer mit Traubensaft Kindergottesdienst und Bambinigottesdienst immer im Pimmlerhaus WINTERKIRCHE IM PIMMLERHAUS 5. Februar ABENDMAHLSGOTTESDIENST, Pfrin. Lauterbach 09.30 Uhr Letzter So. n. KINDERGOTTESDIENST 09.30 Uhr Epiph. BAMBINIGOTTESDIENST 11.00 Uhr 11. Februar Samstag ABENDMAHLSGOTTESDIENST im AWO-Seniorenzentrum 16.00 Uhr 12. Februar GOTTESDIENST, Pfr. Daum Septuagesimä KINDERGOTTESDIENST 09.30 Uhr 09.30 Uhr 19. Februar Sexagesimä GOTTESDIENST, Pfrin. Lauterbach KINDERGOTTESDIENST 09.30 Uhr 09.30 Uhr 26. Februar GOTTESDIENST, Pfr. v. Knobelsdorff 09.30 Uhr Die Kreuzschnäbel - Gesprächskreis über Glauben, Bibel und Leben Zweimal im Monat donnerstags um 20:00 Uhr Kontakt: Ute Steininger (Tel. 8011), Udo Hammerschmidt (Tel. 77100) Frauenkreis: Am 16.02.2017 um 14:00 Uhr im Cafe Sonnenschein im AWO Seniorenzentrum. Frauenstammtisch: Jeden 3.Dienstag im Monat um 19:30 Uhr Kontakt: Ingrid Büttner (Tel. 1838), Rita Leupold (Tel. 416) Besuchen sie uns doch auch auf unserer Homepage unter www.weidenberg-evangelisch.de dort finden sie alle aktuellen Termine und Bilder unserer Veranstaltungen. 43 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 44 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 45 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 02/2017 KLEINANZEIGENMARKT Junge Familie sucht Baugrundstück in Weidenberg- 4 oder 5 Zimmer- Wohnung, 100/115 m² in WeidenOrt. Tel.: 09278 / 774033 berg - Obermarkt zu vermieten. Ab Februar frei Tel.: 09275 / 6506 Garage oder Unterstellmöglichkeit zu Mieten gesucht in Kirchenpingarten und Umgebung oder Gemeinde- Suchen zuverlässige, ordentliche Putzfrau für 4-5 Stunden die Woche in der Nähe von Weidenberg. gebiet Weidenberg. 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