Ausgabe 02 / 2017 - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
WEIDENBERG
AUSGABE NR. 02 / 2017 VOM 31. JANUAR 2017
EMTMANNSBERG
KIRCHENPINGARTEN
SEYBOTHENREUTH
WEIDENBERG
Anwesen des Mühlenbaumeisters Georg Hagen in der Bahnhofstraße
Quelle: Repro Otto Pilz Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
2
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag
Montag bis Donnerstag
Die Passstelle ist am Mittwoch
von 08.00 bis 12.00 Uhr
von 13.30 bis 16.00 Uhr
bis 18 Uhr geöffnet
ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHÖFE
Kirchenpingarten
Emtmannsberg
bis Oktober
nur November bis März
Seybothenreuth
Weidenberg
jeden Samstag
von 09.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch
von 17.00 bis 18.30 Uhr
Samstag
von 11.00 bis 13.30 Uhr
Samstag
von 11.00 bis 13.30 Uhr
jeden 1. u. 3. Sa. im Monat von 10.00 bis 11.00 Uhr
und täglich
von 07.00 bis 09.00 Uhr
jeden Mittwoch
von 17.00 bis 18.00 Uhr
jeden Freitag
von 16.00 bis 18.00 Uhr
jeden Samstag
von 10.00 bis 12.00 Uhr
jeden 1. Montag bis Mittwoch im Monat: Wertstoffmobil
BÜCHEREI I. D. VOLKSSCHULE WEIDENBERG
HALLENBAD
jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr
Siehe Seite 25
SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg
Birk
Kirchenpingarten
Seybothenreuth
Weidenberg
jeden Freitag
von 18.00 bis 19.00 Uhr
Tel. 0160 / 5820003
jeden Dienstag
von 18.00 bis 19.00 Uhr
Tel. 09209 / 1867
nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB)
jeden Donnerstag
von 17.00 bis 19.00 Uhr
Tel.09275 / 238 oder Tel. 0171 / 4379244
und nach Vereinbarung
telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
im Übrigen keine festen Sprechstunden
Tel. 09278 / 97733
IMPRESSUM
Redaktionsannahmeschluss: 17. Februar für März 2017
Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung)
Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
von 2350 Exemplaren.
Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, 95466 Weidenberg
Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den Inhalt:
Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.
Druck:
Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: [email protected]
In der Rubrik „Seinerzeit“ tragen die Verfasser für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche
Verantwortung.
Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats.
Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende
Werktag.
In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungstermine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen
und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.
Das Copyright für veröffentlichte Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Amtsblatts. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und
Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet.
3
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
BEKANNTMACHUNG UND LADUNG
Die Grundeigentümer sollen an der Neuordnung intensiv mitwirken. Da die Neuordnung des betreffenden Gebiets durch ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) nicht nur für die Landwirte von erheblicher Bedeutung ist, liegt es im
Interesse aller Grundeigentümer, an der Aufklärungsversammlung teilzunehmen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hält
am Montag, den 20.02.2017, um 19:30 Uhr,
in Seybothenreuth im Foyer der Mehrzweckhalle
In der Versammlung wird über Sinn und Zweck des Verfahrens der Ländlichen
Entwicklung, die zu planenden gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie
über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung aufgeklärt.
eine
Aufklärungsversammlung
nach § 5 FlurbG
Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.
über die Durchführung eines Verfahrens der Ländlichen Entwicklung in Fenkensees und Döberschütz sowie im nördlichen Bereich von Seybothenreuth und mit
einzelnen Flurstücken aus Fischbach und Lessau.
Zu der Versammlung sind auch die Regierung von Oberfranken, das Landratsamt Bayreuth, die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg und
Bayreuth, das Wasserwirtschaftsamt Hof und der Bayer. Bauernverband Bayreuth
eingeladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen während des
Verfahrens Aufschluss zu geben.
Hierzu werden alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, die in dem betreffenden
Gebiet (Gemarkung Seybothenreuth, Teile der Gemarkung Fischbach und ein
Wegeflurstück der Gemarkung Lessau) und in benachbarten Flurteilen Grundeigentum haben.
gez. Th. Müller
Baudirektor
KIRCHENPINGARTEN
Feuerwehrversammlung mit Neuwahl des
Kommandanten der FF Kirmsees
Die gemeindliche Einladung wurde vom Termin her nach dem Vorschlag der
Freiwilligen Feuerwehr Kirmsees festgelegt.
Hiermit ergeht die Einladung an alle Feuerwehrdienstleistenden der Freiwilligen
Feuerwehr Kirmsees gemäß § 3 der Satzung für Freiwillige Feuerwehren der
Gemeinde Kirchenpingarten.
Alle aktiven Feuerwehrkameraden werden gebeten, an dieser wichtigen Versammlung teilzunehmen.
Entsprechend den Bestimmungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist die
Wahl des Kommandanten von der Gemeinde Kirchenpingarten durchzuführen.
Der Bürgermeister, ein Stellvertreter oder Beauftragter hat die Wahl zu leiten.
Kirchenpingarten, 11. Januar 2017
Klaus Wagner
Erster Bürgermeister
Im Vollzug dieser Bestimmungen wird für die Wahl
des Kommandanten der FF Kirmsees die Versammlung
auf Samstag, 11.02.17 um 19:30
im Floriansstüberl Kirmsees
angesetzt.
4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
SEYBOTHENREUTH
§4
Grabnutzungsgebühr
Friedhofsgebührensatzung
(FGS)
(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt für
a) eine Einzelgrabstätte
207,46 Euro
b) eine Familien- / Mehrfachgrabstätte 475,99 Euro
c) eine Kindergrabstätte
56,42 Euro
d) eine Urnengrabstätte
73,68 Euro
(2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes ist möglich. Hierfür wird anteilig
ein Jahresbeitrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei
einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der
Grabstätte gilt § 3 Abs.1 c).
Der Gemeinde Seybothenreuth
vom 18. Januar 2017
Aufgrund von Art.2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Seybothenreuth folgende Satzung:
Inhalt:
§ 1 GEBÜHRENPFLICHT UND GEBÜHRENARTEN
§ 2 GEBÜHRENPFLICHTIGER
§ 3 ENTSTEHEN UND FÄLLIGKEIT
§ 4 GRABNUTZUNGSGEBÜHR
§ 5 BESTATTUNGSGEBÜHREN
§ 6 SONSTIGE GEBÜHREN
§ 7 INKRAFTTRETEN
§5
Bestattungsgebühren
(1) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses inkl. Benutzung des
Aufbahrungsraumes, des Leichenkühlraumes und der Benutzung der Aussegnungshalle beträgt pro Bestattungsfall
320,00 Euro
(2) Die Gebühr beträgt
a) für das Ausheben und Verfüllen des Grabes
b) für das Tieferlegen
c) für den Transport des Sarges auf dem Friedhof einschließlich Sargträger
d) für das Versenken des Sarges
e) für den Transport der Urne auf dem Friedhof
f) Gebühr für die Beisetzung der Urne
g) bei der Ausgrabung einer Leiche
h) bei der Umbettung einer Leiche in einen neuen Sarg
i) bei der Ausgrabung von Gebeinen
j) bei der Umbettung von Gebeinen in ein Behältnis
k) bei der Umbettung von Urnen und Aschenresten
§1
Gebührenpflicht und Gebührenarten
(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.
(2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben:
a) Grabnutzungsgebühren (§ 4)
b) Bestattungsgebühren (§ 5)
c) Sonstige Gebühren (§ 6)
§2
Gebührenpflichtiger
die tatsächlich anfallenden Kosten.
(1) Gebührenpflichtiger ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt
d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
(3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren
vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.
§6
Sonstige Gebühren
(1) Die Gebühr für die Umschreibung des Grabnutzungsrechts nach §14 9,00 Euro
(2) Die Gebühr für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage
errichten oder verändern zu dürfen
a) Grabdenkmal Familien- / Mehrfachgrab
100,00 Euro
b) Grabdenkmal Einzelgrab
50,00 Euro
c) Grabdenkmal Urnengrab
50,00 Euro
d) Grabdenkmal Kindergrab
50,00 Euro
(3) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden
gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche
Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine solche Vereinbarung nicht getroffen
wurde.
§3
Entstehen und Fälligkeit
(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung
des Nutzungsrechts eines Grabes, und zwar
a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 28 Friedhofssatzung (FS),
b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den
Zeitraum der Verlängerung,
c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für
das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des
bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die
Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. Des
folgenden Monats.
(2) Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der
gebührenpflichtigen Leistung.
(3) Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung
durch die Friedhofsverwaltung.
(4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.
§7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Februar 2017 in Kraft.
Seybothenreuth, 18. Januar 2017
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
5
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der
Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS)
§2
Friedhofszweck
vom 14.12.2016
(2) Der Friedhof dient insbesondere den verstorbenen Gemeindemitgliedern als
würdige Ruhestätte und der Pflege ihres Andenkens.
Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs.1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Seybothenreuth
folgende Satzung:
§3
Bestattungsanspruch
Inhalt:
I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Friedhofszweck
§ 3 Bestattungsanspruch
§ 4 Friedhofsverwaltung
§ 5 Schließung und Entwidmung
(1) Auf dem Friedhof werden beigesetzt
a) Die Verstorbenen, die bei ihrem Ableben in der Gemeinde ihren Wohnsitz
hatten,
b) Die Verstorbenen, die ein Nutzungsrecht an einem belegungsfähigen Grab
besitzen und ihre Familienangehörigen (§1 Abs.1 Satz 2 Ziff.1 BestV),
c) Die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine
ordnungsgemäße Bestattung anderweitig nicht sichergestellt ist,
d) Tot- und Fehlgeburten im Sinne des Art.6 Bestattungsgesetzes.
(2) Die Bestattung anderer als der in Abs.1 genannten Personen bedarf auf Antrag
der besonderen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung im Einzelfall.
II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN
§ 6 Öffnungszeiten
§ 7 Verhalten auf dem Friedhof
§ 8 Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof
§4
Friedhofsverwaltung
III. GRABSTÄTTEN UND GRABMALE
§ 9 Grabstätten
§ 10 Grabarten
§ 11 Aschenreste und Urnenbeisetzungen
§ 12 Größe der Grabstätten
§ 13 Rechte an Grabstätten
§ 14 Übertragung von Nutzungsrechten
§ 15 Pflege und Instandhaltung der Gräber
§ 16 Gärtnerische Gestaltung der Gräber
§ 17 Erlaubnisvorbehalt für Grabmale und bauliche Anlagen
§ 18 Größe von Grabmalen und Einfriedungen
§ 19 Grabgestaltung
§ 19 a Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
§ 20 Gründung, Erhaltung und Entfernung von Grabmalen
Der Friedhof wird von der Gemeinde verwaltet und beaufsichtigt. Der Belegungsplan wird von der Gemeinde so geführt, dass jederzeit festgestellt werden kann,
wann mit wem welches Grab belegt wurde, wer der Grabnutzungsberechtigte ist
und für welchen Zeitraum das Nutzungsrecht erworben wurde.
§5
Schließung und Entwidmung
(1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können im öffentlichen
Interesse ganz oder teilweise geschlossen oder entwidmet werden. Durch die
Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch
die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche
Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine
Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt.
(2) Die Absicht der Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils öffentlich
bekannt zu machen.
(3) Die Gemeinde kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen, durch Einigung mit den Grabnutzungsberechtigten
vorzeitig aufgelöst wurden oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche
Sicherheit aufgehoben worden sind. Die Gemeinde kann die Entwidmung
verfügen, soweit keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen und alle Ruhefristen abgelaufen sind.
(4) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte im Einvernehmen
mit dem Berechtigten abgelöst werden sollen oder aufgehoben worden sind,
sind unter ersatzweiser Einräumung entsprechender Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten möglich.
(5) Im Übrigen gilt Art. 11 BestG
IV. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN
§ 21 Leichenhaus
§ 22 Leichenhausbenutzungszwang
§ 23 Leichentransport
§ 24 Leichenbesorgung
§ 25 Friedhofs- und Bestattungspersonal
§ 26 Bestattung
§ 27 Anzeigepflicht und Bestattungszeitpunkt
§ 28 Ruhefrist
§ 29 Exhumierung und Umbettung
V. SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 30 Anordnungen und Ersatzvornahme
§ 31 Haftung
§ 32 Zuwiderhandlungen
§ 33 Inkrafttreten
II. Ordnungsvorschriften
§6
Öffnungszeiten
I. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
(1) Der Friedhof ist während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für
den Besucherverkehr geöffnet.
(2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen oder außerhalb
der vorgenannten Öffnungszeiten gestatten.
Die Gemeinde errichtet und unterhält die folgenden Einrichtungen für das Bestattungswesen als öffentliche Einrichtungen:
a) den Friedhof Seybothenreuth
b) das Leichenhaus Seybothenreuth
c) das Bestattungspersonal
6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
(2) Die Anlage der Grabstätten richtet sich nach dem Belegungsplan, der bei der
Friedhofsverwaltung innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden
kann.
§7
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder Besucher des Friedhofes hat sich ruhig und der Würde des Ortes
entsprechend zu verhalten.
(2) Kinder unter 10 Jahren ist das Betreten des Friedhofes nur in Begleitung
Erwachsener gestattet.
(3) Der Anordnung des Friedhofspersonals haben die Besucher Folge zu leisten.
Besuchern des Friedhofs ist es insbesondere nicht gestattet:
a) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde,
b) zu rauchen oder zu lärmen,
c) die Wege mit Fahrzeugen und Sportgeräten aller Art zu befahren. Kinderwagen, Rollstühle und vergleichbare Hilfsmittel zum Transport von Kindern,
Kranken und Behinderten sind hiervon ausgenommen.
d) Waren aller Art, sowie gewerbliche oder sonstige Leistungen anzubieten
oder diesbezüglich zu werben,
e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Druckschriften, die im Rahmen
der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind,
f) Abraum und Abfälle an anderen Orten abzulagern, als an den hierfür
vorgesehenen Plätzen,
g) Grabhügel, Grabeinfassungen und Grünanlagen unberechtigt zu betreten
und / oder zu beschädigen,
h) Der Würde des Ortes nicht entsprechende Gefäße (z.B. Konservendosen,
Plastik- und Glasflaschen sowie ähnliche Gegenstände) auf Gräbern ohne
Erlaubnis aufzustellen oder solche Gefäße zwischen den Gräbern
aufzubewahren,
i) An Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende
Arbeiten auszuführen.
j) Die Wege als Durchgangswege zu benutzen und
k) Unkrautvernichtungsmittel anzuwenden.
§ 10
Grabarten
(1) Gräber im Sinne dieser Satzung sind
a) Einzelgrabstätten
b) Familien- / Mehrfachgrabstätten
c) Kindergrabstätten
d) Urnenerdgrabstätten
(2) Die Lage der einzelnen Grabstätten wird durch die Gemeinde bestimmt und
richtet sich nach dem Belegungsplan. Der Friedhof ist darin in Grabfelder aufgeteilt. Die einzelnen Grabstätten sind fortlaufend nummeriert. Bestattungen
können jeweils nur in den von der Gemeinde freigegebenen Grabfeldern oder
deren Teilen erfolgen.
(3) In Einzelgrabstätten und Kindergrabstätten kann in einem Einfachgrab ein
Verstorbener beigesetzt werden.
(4) In Familien- / Mehrfachgrabstätten beträgt die Zahl der maximal zu bestattenden Verstorbenen zwei nebeneinander. Auf Antrag kann die Gemeinde in
begründeten Ausnahmefällen auch eine Mehrfachgrabstätte vergeben, bei der
die Zahl der maximal zu bestattenden Verstorbenen im Einzelfall festgelegt wird.
(5) Die Zuerkennung, Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt
der Gemeinde.
§ 11
Aschenreste und Urnenbeisetzungen
(1) Aschenreste und Urnen müssen den Vorschriften der §§ 17 und 27 BestV
entsprechen.
(2) Urnen können in Urnenerdgrabstätten beigesetzt werden. Urnen für Erdbestattungen müssen aus leicht verrottbarem Material bestehen.
(3) Für das Nutzungsrecht an Urnengrabstätten gelten die §§ 13 und 14 entsprechend.
(4) Wird das abgelaufene Nutzungsrecht an der Grabstätte, in der die Urne
bestattet ist, nicht mehr verlängert, ist die Gemeinde berechtigt bei Räumung
oder Wiederbelegung der Grabstätte, an der von ihr bestimmten Stelle des
Friedhofs Aschenreste in würdiger Weise der Erde zu übergeben und evtl.
vorhandene Urnen dauerhafter und wasserdichter Art zu entsorgen.
(4) Die Friedhofsverwaltung kann von den Verboten auf Antrag Ausnahmen
zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm
vereinbar sind.
(5) Totengedenkfeiern sind der Friedhofsverwaltung spätestens vier Werktage
vorher anzuzeigen und bedürfen der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung.
§8
Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof
(1) Die Gewerbetreibenden und ihre Gehilfen haben den Regelungen der
Friedhofssatzung und den Anweisungen der Friedhofsverwaltung Folge zu
leisten. Durch gewerbliche Arbeiten darf die Würde des Friedhofs nicht beeinträchtigt werden; insbesondere ist auf Bestattungsfeierlichkeiten Rücksicht zu
nehmen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze
wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
(2) Die Friedhofswege dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung (Antrag
nach § 7 Abs.4) mit den für die Ausführung der Arbeiten oder für den
Transport von Arbeitsmitteln erforderlichen Fahrzeugen befahren werden. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit im Friedhofsbereich beträgt Schritttempo. Bei
anhaltendem Tau- oder Regenwetter kann die Friedhofsverwaltung das
Befahren der Friedhofswege mit Fahrzeugen untersagen.
(3) Die gewerblich Tätigen haften für alle Schäden, die sie oder ihre Gehilfen im
Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in dem Friedhof schuldhaft verursachen.
(4) Die Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeiten auf dem Friedhof kann durch die
Friedhofsverwaltung dauerhaft untersagt werden, wenn die ordnungsgemäße
Ausführung der Arbeiten nicht gewährleistet ist oder wenn trotz schriftlicher
Abmahnung mehrfach gegen die Friedhofssatzung oder Anordnungen der
Friedhofsverwaltung verstoßen wird. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist
eine Abmahnung entbehrlich.
§ 12
Größe der Grabstätten
Für die Einteilung der Grabstätten ist der Belegungsplan maßgebend. Die Gräber
werden nach den jeweils erforderlichen Ausmaßen im Mischsystem ausgehoben.
Die einzelnen Grabstätten haben folgende Ausmaße (Länge x Breite x Tiefe):
1.
2.
3.
4.
Einzelgrabstätten 2,10 m x 0,90 m x 1,80 m
Familien-/ Doppelgrabstätten 2,10 m x 2,10 m x 1,80 m
Kindergrabstätten 1,20 m x 0,60 m x 1,25 m
Urnengrabstätten 1,00 m x 0,70 m x 0,80 m
§ 13
Rechte an Grabstätten
(1) An einer belegungsfähigen Grabstätte kann ein Nutzungsrecht erworben
werden. Das Nutzungsrecht wird mindestens für die Dauer der Ruhefrist verliehen, wenn der Erwerb anlässlich eines Todesfalles erfolgt. Wird ein Grabnutzungsrecht unabhängig von einem Todesfall erworben, so wird es mindestens
für die Ruhefrist zuzüglich fünf Jahre verliehen.
(2) Das Nutzungsrecht an den Grabstätten wird nur an einzelne natürliche und
volljährige Personen nach Entrichtung der Grabnutzungsgebühr (siehe Friedhofsgebührensatzung – FGS) verliehen, worüber dem Nutzungsberechtigten
eine Urkunde ausgestellt wird (Graburkunde).
(3) Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann gegen erneute Zahlung der entsprechenden Grabnutzungsgebühr um weitere 25 Jahre verlängert werden, wenn
der Nutzungsberechtigte vor Ablauf des Rechtes die Verlängerung bei der
III. Grabstätten und Grabmale
§9
Grabstätten
(1) Die Grabstätten stehen im Eigentum der Gemeinde. An ihnen können Rechte
nur nach dieser Satzung erworben werden.
7
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Friedhofsverwaltung beantragt und der Platzbedarf des Friedhofs es zulässt.
(4) Nach Erlöschen des Nutzungsrechtes kann die Gemeinde über die Grabstätten
anderweitig verfügen. Hierüber werden die bisherigen Nutzungsberechtigten,
die Angehörigen in gerader Linie und die Erben oder die Pfleger des Grabes
rechtzeitig von der Gemeinde benachrichtigt.
(5) In den Fällen, in denen die Ruhefrist der zu bestattenden Leichen oder Urnen
über die Zeit hinausreicht, für die das Recht an einem Grabplatz besteht, ist
das Nutzungsrecht im Voraus für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhefristen
zu erwerben.
(6) Nach Ablauf der Ruhefrist kann der Grabnutzungsberechtigte aus wichtigem
Grund auf ein darüber hinaus verliehenes Grabnutzungsrecht verzichten. Der
Verzicht wird erst mit schriftlicher Annahme der Verzichtserklärung durch den
Friedhofsträger wirksam.
(7) Jede Änderung der Anschrift des Nutzungsberechtigten ist der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.
öffentliche Aufforderung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung
berechtigt, die Grabstätte auf Kosten eines Verpflichteten gem. Art.14 Abs.2 in
einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen oder abzuräumen und
einzuebnen.
§ 16
Gärtnerische Gestaltung der Gräber
(1) Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse zu verwenden,
welche die benachbarten Gräber und Anpflanzungen nicht beeinträchtigen. Die
Höhe und Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtbild des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der
unmittelbaren Umgebung anzupassen.
(2) Anpflanzungen aller Art neben den Gräbern werden ausschließlich von der
Gemeinde ausgeführt. In besonderen Fällen können Ausnahmen von der
Gemeinde zugelassen werden, wenn benachbarte Gräber nicht beeinträchtigt
werden.
(3) Das Anpflanzen hochgewachsener Gehölze (Zwergsträucher, strauch- oder
baumartige Pflanzen, Bäume) auf den Gräbern bedarf der Erlaubnis der
Gemeinde. Zugelassen ist die Verwendung bodendeckender oder rasenbildender Pflanzen wie Efeu, Sedum, Immergrün, Sagina, Hornkraut, und
dergleichen.
(4) Alle gepflanzten Gehölze gehen entschädigungslos in die Verfügungsbefugnis
der Gemeinde über, wenn sie vom Nutzungsberechtigten nach Ablauf der
Ruhefrist oder des Nutzungsrechts nicht abgeräumt worden sind. Der Schnitt
und die Beseitigung zu stark wachsender oder absterbender Bäume und
Sträucher kann angeordnet werden. Wird die notwendige Maßnahme nicht
innerhalb der hierfür dem Nutzungsberechtigten gesetzten Frist durchgeführt,
so werden die Arbeiten von der Friedhofsverwaltung auf seine Kosten durchgeführt. (Ersatzvornahme, §30).
(5) Verwelkte Blumen und verdorrte Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen
und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen.
(6) Nicht zugelassen sind insbesondere Einfassungen jeder Art, Grabgebinde aus
künstlichem Werkstoff und das Aufstellen von Bänken.
§ 14
Übertragung von Nutzungsrechten
(1) Zu Lebzeiten des Nutzungsberechtigten kann die Umschreibung eines
Grabnutzungsrechtes der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner oder ein
Abkömmling beanspruchen, wenn der Nutzungsberechtigte zugunsten dieses
Angehörigen schriftlich auf das Grabnutzungsrecht verzichtet hat.
(2) Nach dem Tode des Nutzungsberechtigten kann derjenige die Umschreibung
eines laufenden Grabnutzungsrechtes auf seinen Namen beanspruchen, dem
es vom Nutzungsberechtigten in einer letztwilligen, rechtsgültigen Verfügung
zugewendet wurde. Bei einer Verfügung zugunsten mehrerer Personen hat
die erstgenannte Person Vorrang. Stirbt der Nutzungsberechtigte ohne eine
Verfügung hinterlassen zu haben, so kann das Nutzungsrecht auf Antrag auf
die in §1 Abs.1 Ziff.1 BestV genannten bestattungspflichtigen Personen übertragen werden. Eingetragene Lebenspartner sind den Ehegatten gleichgestellt.
Innerhalb der Reihenfolge des §1 Abs.1 Ziff.1 BestV hat die ältere Person
Vorrecht vor der jüngeren. Haben Vorberechtigte innerhalb von 6 Monaten
keinen Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechts gestellt, so wird das
Nutzungsrecht auf Antrag einer nachberechtigten Person verliehen. Stimmen
alle Vorberechtigten zu, so kann das Nutzungsrecht auch in begründeten
Einzelfällen auf einen dem Verstorbenen nahestehenden Dritten (z.B. Lebensgefährten oder Stiefkind) übertragen werden.
(3) Über die Umschreibung erhält der neue Grabnutzungsberechtigte eine
Urkunde (Graburkunde).
(4) Der Anspruch auf Übertragung des Nutzungsrechts erlischt, wenn alle Berechtigten die Übernahme ablehnen oder es kein Berechtigter innerhalb eines
Jahres seit Beisetzung des verstorbenen Nutzungsberechtigten übernimmt.
In diesem Fall kann die Grabstätte während der Ruhefrist zur Betreuung an
Personen überlassen werden, die zu dem Bestatteten eine persönliche Verbindung hatten.
(5) Bei Grabstätten, an denn nach einer Bestattung niemand das Grabnutzungsrecht nach Abs.2 oder das Betreuungsrecht nach Abs.4 Satz 2 übernimmt,
sorgt die Friedhofsverwaltung auf Kosten eines Verpflichteten für die Erstanlage
(Aufstellen eines mehrfach verwendbaren Grabmals, Begrünung) und die
Pflege der Grabstätte während der Ruhefrist. Gegen vollständigen Kostenersatz können Grabnutzungsrecht und Grabmal erworben werden.
§ 17
Erlaubnisvorbehalt für Grabmale und bauliche Anlagen
(1) Die Errichtung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren
Änderung bedarf – unbeschadet sonstiger Vorschriften – der Erlaubnis der
Gemeinde. Die Gemeinde ist berechtigt, soweit das zur Wahrung der
Rechte anderer notwendig ist und der Friedhofszweck es erfordert, Anordnungen zu treffen, die sich auf Einfriedungen, Einfassungen und sonstige
bauliche Anlagen beziehen.
(2) Die Erlaubnis ist rechtzeitig vor Anfertigung oder Veränderung des Grabmales
oder der baulichen Anlage bei der Gemeinde durch den Grabnutzungsberechtigten zu beantragen, wobei die Maße des §12 zugrunde zu legen sind. Dem
Antrag ist zweifach beizufügen:
a) der maßstabsgetreue Grabmalentwurf bzw. der maßstabsgetreue Entwurf der
baulichen Anlage mit Grundriss und Seitenansicht unter Angabe des Materials,
seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung.
b) Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1
unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der
Anordnung.
(3) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn die Anlage nicht den Vorschriften der
§§18 und 19 dieser Satzung entspricht.
(4) Ohne Erlaubnis aufgestellte Grabmale sind nach schriftlicher Aufforderung an
den Nutzungsberechtigten unter angemessener Fristsetzung zu entfernen. Ist
der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz
des sonst Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine befristete öffentliche Aufforderung. Kommt der Nutzungsberechtigte nicht fristgerecht der Aufforderung
nach, so ist die Gemeinde berechtigt auf Kosten des Nutzungsberechtigten
oder sonst Verpflichteten das Grabmal zu entfernen und zu verwerten, wenn es
den sicherheitsrechtlichen Anforderungen nicht genügt oder den gestalterischen Merkmalen der §§18 und 19 widerspricht (Ersatzvornehme, §30).
(5) Die Verwendung von Glas oder Porzellan, sowie das Anbringen von Fotografien
an den Grabanlagen sind nicht gestattet.
(6) Die nicht erlaubnispflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder –kreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre
verwendet werden.
§ 15
Pflege und Instandhaltung der Gräber
(1) Jede Grabstätte ist spätestens drei Monate nach der Beisetzung bzw. nach der
Verleihung des Grabnutzungsrechtes würdig herzurichten, gärtnerisch anzulegen und in diesem Zustand zu erhalten.
(2) Bei allen Grabstätten sind der Nutzungsberechtigte oder – sofern dieser
verstorben ist – die in §14 Abs.2 genannten Personen zur ordnungsgemäßen
Anlage, Pflege und Instandhaltung des Grabes verpflichtet.
(3) Kommt der Nutzungsberechtigte oder der sonst Verpflichtete (siehe §14 Abs.2)
seiner Verpflichtung nicht nach, kann ihn die Friedhofsverwaltung unter Fristsetzung auffordern, den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf
der Frist können zur Herbeiführung des ordnungsgemäßen Zustandes erforderliche Maßnahmen auf Kosten des Verpflichteten getroffen werden (Ersatzvornahme, §30).
(4) Ist der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die
Existenz des sonst Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine befristete
8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
ihn die Friedhofsverwaltung unter erneuter Fristsetzung auffordern, den
ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der Frist können zur
Herbeiführung des ordnungsgemäßen Zustandes erforderliche Maßnahmen
auf Kosten des vormals Nutzungsberechtigten oder sonst Verpflichteten
getroffen werden (Ersatzvornahme, § 30). Ist der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz des sonst Verpflichteten nicht
bekannt, ergeht eine öffentliche Aufforderung. Nach Ablauf dieser Frist ist die
Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten oder eines Verpflichteten abzuräumen und einzuebnen. Grabmale,
Einfriedungen und sonstiger Grabschmuck gehen infolge der Eigentumsaufgabe durch den vormals Nutzungsberechtigten in das Eigentum des Friedhofsträgers über.
(6) Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder
solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs aus früheren Zeiten gelten,
unterstehen dem besonderen Schutz der Gemeinde. Die Entfernung oder
Änderung auch nach Ablauf der Ruhefrist und des Grabnutzungsrechts bedarf
der besonderen Erlaubnis der Gemeinde.
§ 18
Größe von Grabmalen und Einfriedungen
(1) Die Grabmale dürfen die Breite des Grabes sowie sie Höhe von 1,70 m nicht
überschreiten.
(2) Eine Überschreitung ist in Einzelfällen zulässig, sofern sie mit den Bestimmungen des §19 dieser Satzung und dem Friedhofszweck vereinbar ist und die
Gemeinde die Erlaubnis erteilt.
§ 19
Grabgestaltung
Grabmale und sonstige bauliche Anlagen müssen dem Friedhofszweck entsprechen; sie müssen so gestaltet sein, dass die Würde des Friedhofs als Ruhestätte der Verstorbenen gewahrt ist. Die Gemeinde ist berechtigt, Anordnungen zu
treffen, die sich auf Werkstoff, Art und Größe der Grabmäler, Einfassungen und
sonstigen baulichen Anlagen beziehen, soweit dies die Rechte anderer auf pietätvolles Gedenken an die Verstorbenen oder die würdige Ausgestaltung des Grabplatzes oder des Friedhofwecks erfordern.
IV. Bestattungsvorschriften
§ 19 a
Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
§ 21
Leichenhaus
Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden,
wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999
über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und
hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung
vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines
Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft
macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren
Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundegebiet eingeführt wurden.
(1) Das Leichenhaus dient der Aufbewahrung der Leichen, bis sie bestattet oder
überführt werden und zur Aufbewahrung von Ascheresten feuerbestatteter
Verstorbener bis zur Beisetzung im Friedhof. Es darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und in Begleitung eines Vertreters des Friedhofspersonals
betreten werden.
(2) Die Verstorbenen werden im Leichenhaus aufgebahrt. Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstige Bedenken bestehen, können die Hinterbliebenen die Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die Bestattungspflichtigen (§ 6 BestV) entscheiden, ob die Aufbahrung im offenen oder im
geschlossenen Sarg erfolgt. Wird darüber keine Bestimmung getroffen, bleibt
der Sarg geschlossen. Dies gilt auch bei entsprechender Anordnung des
Amts- oder Leichenschauarztes. Leichen von Personen, die bei Eintritt des
Todes an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes
erkrankt waren, werden in einem gesonderten Raum untergebracht. Der Zutritt
zu diesem Raum und die Besichtigung der Leichen bedürfen der vorherigen
Erlaubnis des Amtsarztes.
(3) Für die Beschaffenheit von Särgen, Sargausstattungen und für die Bekleidung
der Leichen gelten die Vorschriften des § 30 BestV.
§ 20
Gründung, Erhaltung und Entfernung von Grabmalen
(1) Jedes Grabmal muss seiner Größe entsprechend dauerhaft und standsicher
gegründet werden. Die Fundamente sind nach den neuesten Bestimmungen
und den anerkannten Regeln der Baukunst durch fachkundige Firmen zu
setzen. Maßgeblich für die bei der Errichtung der Grabmale geltenden
anerkannten Regeln der Baukunst ist die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA-Grabmal) der Deutsche Naturstein Akademie
e.V. (DENAK).
(2) Der Grabnutzungsberechtigte hat das Grabmal in einem ordnungsgemäßen,
sicheren Zustand zu erhalten. Er ist für Schäden verantwortlich, die insbesondere durch Umfallen des Grabmales oder Abstürzen von Teilen desselben
verursacht werden. Grabmale, die sich nicht in einem ordnungsgemäßen
Zustand befinden, können nach vorangegangener schriftlicher Aufforderung auf
Kosten des Nutzungsberechtigten oder der in § 14 Abs. 2 genannten Personen
instandgesetzt werden, wenn die Wiederherstellung verweigert oder innerhalb
der gesetzten Frist nicht durchgeführt wird (Ersatzvornahme, § 30). Kann
aufgrund der akut drohenden Gefahr durch ein nicht standsicheres Grabmal
eine schriftliche Aufforderung an den Nutzungsberechtigten zu Wiederherstellung der Standsicherheit unter Fristsetzung nicht abgewartet werden, ist der
Friedhofsträger berechtigt, die Gefahrenstelle abzusperren, das Grabmal
provisorisch zu sicher oder umzulegen.
(3) Der Nutzungsberechtigte und die in seinem Auftrag handelnden Personen
haften für jede durch die Errichtung von Grabmalen und baulichen Anlagen
entstehenden Beschädigungen der Grab- und Friedhofsanlagen.
(4) Grabmale und bauliche Anlagen (§ 17 und 18) dürfen vor Ablauf der Ruhefrist
oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger Erlaubnis der Gemeinde entfernt
werden.
(5) Nach Ablauf der Ruhezeit und des Nutzungsrechts sind die Grabmale nach
einer entsprechenden Aufforderung der Gemeinde durch den vorher Nutzungsberechtigten oder den nach § 14 Abs. 2 Verpflichteten innerhalb von drei
Monaten zu entfernen. Die Grabstätten sind einzuebnen. Kommt der Nutzungsberechtigte oder der sonst Verpflichtete seiner Verpflichtung nicht nach, kann
§ 22
Leichenhausbenutzungszwang
(1) Alle im Gemeindegebiet verstorbenen müssen nach Vornahme der Leichenschau, innerhalb von 12 Stunden nach dem Tode in ein Leichenhaus (§ 21 Abs.
1) verbracht werden.
Die Nachtstunden von 18.00 bis 6.00 zählen hierbei nicht mit
(2) Dies gilt nicht, wenn
a) der Tod in einer Anstalt (z.B. Krankenhaus, Klinik, Alten- bzw. Pflegeheim
u.a.) eingetreten ist und dort ein geeigneter Raum für die Aufbewahrung
der Leiche vorhanden ist,
b) die Leiche zum Zwecke der Überführung an einen auswärtigen Bestattungsort zur früheren Einsargung freigegeben und innerhalb einer Frist von
24 Stunden überführt wird,
c) die Leiche in einem privaten Krematorium verbrannt werden soll und
sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen des §17 BestV vom Träger der
Bestattungsanlage geprüft werden.
§ 23
Leichentransport
Zur Beförderung von Leichen im Gemeindegebiet sind Leichenwagen zu benutzen.
Die Beförderung der Leichen hat durch ein geeignetes Bestattungsunternehmen
zu erfolgen.
9
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
§ 24
Leichenbesorgung
V. Schlussvorschriften
§ 30
Anordnungen und Ersatzvornahme
Reinigen, Ankleiden und Einsargen der Leichen hat durch ein geeignetes Bestattungsunternehmen zu erfolgen.
(1) Der Friedhofsträger kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden
Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. Diesen Anordnungen
ist unverzüglich Folge zu leisten.
(2) Werden die in der Satzung festgelegten Handlungspflichten nicht rechtzeitig
erfüllt, kann die Gemeinde die Handlung auf Kosten des Pflichtigen vornehmen
oder vornehmen lassen. Die Ersatzvornahme ist vorher schriftlich anzudrohen.
Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen. Ist der Aufenthaltsort des Pflichtigen nicht mehr zu ermitteln, so ersetzt die öffentliche Bekanntmachung die an
den Pflichtigen adressierte schriftliche Androhung. Einer vorherigen Androhung
und einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pflichtige nicht erreichbar ist
und die Ersatzvornahme zur Abwehr einer drohenden Gefahr notwendig ist.
§ 25
Friedhofs- und Bestattungspersonal
(1) Die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestattung stehenden Verrichtungen auf dem gemeindlichen Friedhof werden von der Gemeinde / der Stadt
/ dem Markt hoheitlich ausgeführt, insbesondere
a) das Ausheben und Verfüllen des Grabes,
b) das Versenken des Sarges,
c) die Beisetzung von Urnen,
d) die Überführung des Sarges / der Urne von der Halle zur Grabstätte
einschließlich der Stellung der Träger,
e) die Ausgrabung und Umbettung (Exhumierung von Leichen und Gebeinen
sowie Urnen) einschließlich notwendiger Umsargungen,
f) das Ausschmücken des Aufbahrungsraums und der Aussegnungshalle
(Grundausstattung mit Trauerschmuck).
§ 31
Haftung
Die Gemeinde übernimmt für Beschädigungen, die durch nicht satzungsgemäße
Benutzung der Friedhofsanlagen entstehen und für Schäden, die durch Beauftragte dritter Personen verursacht wurden, keine Haftung.
Die Gemeinde kann mit der Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten ein
Bestattungsunternehmen als Erfüllungsgehilfen beauftragen.
(2) Auf Antrag kann die Gemeinde von der Inanspruchnahme des Trägerpersonals
nach Abs. 1 d) und der Ausschmückung nach Abs. 1 f) befreien.
§ 32
Zuwiderhandlungen
§ 26
Bestattung
Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO i.V. mit OwiG kann mit Geldbuße von mindestens
5,- Euro und höchstens 1000,- Euro belegt werden wer:
a) den Vorschriften über den Benutzungszwang zuwiderhandelt,
b) die erforderliche Erlaubnis der Gemeinde nicht einholt,
c) die erstmalige Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätten nach
den §§ 15 bis 20 nicht satzungsgemäß vornimmt,
d) sich entgegen den Bestimmungen dieser Satzung nicht ruhig und der
Würde des Ortes entsprechend verhält oder die festgelegten Verbote
missachtet.
Bestattung im Sinne dieser Satzung ist die Erdbestattung von Leichen oder
Leichenteilen sowie Beisetzung von Aschenurnen unter der Erde. Die Bestattung
ist durchgeführt, wenn das Grab verfüllt ist.
§ 27
Anzeigepflicht und Bestattungszeitpunkt
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes der Gemeinde anzuzeigen; die erforderlichen Unterlagen sind vorzulegen.
(2) Den Zeitpunkt der Bestattung setzt die Gemeinde im Benehmen mit den Hinterbliebenen und ggf. mit dem zuständigen Pfarramt fest.
§ 33
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.02.2017 in Kraft.
§ 28
Ruhefrist
Seybothenreuth, 14. Dezember 2016
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Die Ruhefrist für Kindergräber wird auf 15 Jahre, für alle anderen Gräber auf
25 Jahre festgesetzt. Die Ruhefrist für Urnengrabstätten beträgt 20 Jahre. Die
Ruhefrist beginnt am Tag der Bestattung.
§ 29
Exhumierung und Umbettung
(1) Die Exhumierung und Umbettung von Leichen und Urnen bedarf unbeschadet
sonstiger gesetzlicher Vorschriften der vorherigen Erlaubnis der Gemeinde.
(2) Soweit Exhumierungen von Leichen nicht vom Gericht oder einer Behörde
angeordnet werden, sollen sie nur in den Monaten Oktober bis März und zwar
außerhalb der Besuchszeiten erfolgen.
(3) Zur Exhumierung und Umbettung bedarf es eines Auftrages des Grabnutzungsberechtigten.
(4) Im Übrigen gilt § 21 BestV.
10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
MARKT WEIDENBERG
4. Änderung des Bebauungsplanes „Weidig“ im
Bereich der Fl. Nrn. 550 und 550/37, beide Gemarkung
Weidenberg; Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bebauungsplan liegt mit Begründung und Zusammenfassung in der
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466
Weidenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Auf Verlangen wird über den Bebauungsplan Auskunft gegeben.
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 12.09.16 beschlossen, in dem von der Änderung betroffenen Bereich des Bebauungsplan „Weidig“
die maximale Zahl der Geschosse auf vier Vollgeschosse, inklusive Erdgeschoss,
festzulegen. Die Dachform wird für diesen Fall auf ein Flachdach beschränkt. Außerdem wird das Maß der baulichen Nutzung reduziert. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zum
Verfahren gehört und die vorgebrachten Anregungen im Gemeinderat behandelt
und in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss des Gemeinderates vom
23.01.17 die Änderung des Bebauungsplanes gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen:
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensu. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
„Satzung
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
über die Nutzung und Bebauung der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 550 und 550/37,
beide Gemarkung Weidenberg, „4. Änderung des Bebauungsplanes „Weidig“ im
Bereich der Fl. Nrn. 550 und 550/37, beide Gemarkung Weidenberg“
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung oder der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes
geltend gemacht worden sind.
Der Markt Weidenberg erlässt aufgrund des Art.23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 65 Abs. 2 des Gesetzes vom
24.07.2012 (GVBl. 2012, S.366) und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I. S. 1548) nachstehende
Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende
Bebauungsplanänderung in Kraft.
Weidenberg, 24. Januar 2017
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Satzung:
§1
Die Nutzung und Bebauung des Fl. Nrn. 550 und 550/37 der Gemarkung
Weidenberg hat nach Maßgabe der in dem anliegenden Bebauungsplan durch
Zeichnung, Farbe, Schrift und Text dargestellten baurechtlichen Festsetzungen zu
erfolgen. Vorgenannter Bebauungsplan bildet einen Bestandteil dieser Satzung.
Dem Bebauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
§2
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg in Kraft. Gleichzeitig werden die für dieses Gebiet bestehenden baurechtlichen Festsetzungen und festgestellten Pläne
aufgehoben.
Weidenberg, 23. Januar 2017
Markt Weidenberg
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister“
11
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
AUS DEN SITZUNGEN
KIRCHENPINGARTEN
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten
am 09.01.2017
Haushaltsvorberatungen 2017 (Investitionsprogramm)
Beschluss:
Der Kämmerer wird beauftragt, den Haushaltsplan mit den vorgesehenen Investitionen zu erstellen.
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am
12.12.2016
Es wird der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Kostenübernahme Dichtheitsprüfungen
Beschluss:
Die Kosten für die Dichtheitsprüfungen der Kleinkläranlagen im Wasserschutzgebiet der Gemeinde Kirchenpingarten werden übernommen. Prüfbericht und Bescheinigung sind vorzulegen. Jede vierte Prüfung hat der Anlagenbetreiber im
Zuge der Gleichbehandlung selbst zu tragen.
• Im Haushaltsjahr 2017 werden für Feuerwehrleute des Löschzuges Frankenpfalz
Atemschutzanzüge im Wert von ca. 17.000.- Euro beschafft.
Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
B nli
Bah
n nie
nl
nie Bt
Bth.h.- Wa
Warme
rm nst
rme
s ein
i ach
ch10,
ch
100 So
110,
S phiient
e hal
en
haa 1954,
19954, Fo
Foto
t von
to
vo Ha
Hans
nss Rab
R ensstei
te n, Sop
Sophie
hienth
nthal
al
12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
SEYBOTHENREUTH
Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich
oder zur Niederschrift anzunehmen und die Bereitschaft zur Eidesleistung zu
erklären. Der Listennachfolger ist dann in der nächsten Gemeinderatssitzung zu
vereidigen.
Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth
am Dienstag, 13.12.2016
Vorstellung Kalkulation Friedhofsgebühren
Beschluss:
Die Kalkulation wird zur Kenntnis genommen.
Allgemeine Zuschüsse an die Vereine der Gemeinde Seybothenreuth
im Haushaltsjahr 2016
Beschluss:
Die Freigabe der Haushaltsmittel für die allgemeinen Zuschüsse sowie Bezuschussung für die Volkshochschule Weidenberg und Umgebung in Höhe von 2786,- Euro
wird erteilt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuschüsse zeitnah auszuzahlen.
Erlass Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der
Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) der Gemeinde Seybothenreuth
wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der
Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Einigkeit 1896 Döberschütz e.V.; Antrag auf Zuschuss für die Anschaffung
eines Partyzeltes
Beschluss:
Dem Verein „Einigkeit 1896“ Döberschütz e.V. werden 15 % aus 1.724,26 Euro, das
sind 258,64 Euro, als Zuschuss gewährt.
Erlass Satzung der Gemeinde Seybothenreuth über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie damit in
Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung);
Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde
Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der
Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch
beigeheftet.
Bayern WLAN; Hotspots
Der TOP wird erneut in einer der Sitzungen im Januar oder Februar behandelt.
Erlass einer Dritten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seybothenreuth
(BGS/EWS); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Dritten Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seybothenreuth
(BGS/EWS) für den Ortsbereich Wallenbrunn wird als Satzung erlassen. Er ist
Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der
Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Erschließungsbeiträge;
Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über
Erschließungsbeiträge der Gemeinde Seybothenreuth wird als Satzung erlassen.
Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der
Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Bauantrag Fl. Nr. 1288/29, Gemarkung Seybothenreuth;
Anbau an bestehendes Wohnhaus
Beschluss:
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diese satzungsgemäß zu entrichten.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der
Baugrenzen wird erteilt.
Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO); Nachrückung von Herrn
Matthias Roder (CSU) in den Gemeinderat Seybothenreuth gem. Art.
19 Abs. 1 GO
Beschluss:
Herr Matthias Roder, Würnsreuth 1, Seybothenreuth wird, vorbehaltlich seiner
Bereitschaft, in den Gemeinderat als direkter Listennachrücker für den verstorbenen Gemeinderat David Reichstein gem. Art. 19 Abs. 1 GO berufen. Der Erste
Bürgermeister hat Herrn Roder von der Berufung zu verständigen. Dieser hat die
13
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
AKTUELLES
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
24.02.17 Ortsteile:
Au, Böritzen, Döhlau, Eichenhof, Eichleiten, Erdelberg, Görau, Görschnitz,
Gossenreuth, Grund, Hammer, Heßlach, Hilpertsgraben, Höflas, Kattersreuth,
Keilstein, Kleinmühle, Kolmreuth, Lankendorf, Lochmühle, Mengersreuth, Mittlernhammer, Rügersberg, Saas, Sophienthal, Untersteinach, Ützdorf, Wölgada
Termine für die Abfallentsorgung 2017
Gemeinde Emtmannsberg:
Restmüllabfuhr:
14. und 28.02.17
Biomüllabfuhr:
09. und 23.02.17
Papiertonne:
15.02.17
03.02.17 Ortsteil Altenreuth
Gemeinde Kirchenpingarten:
Restmüllabfuhr:
14. und 28.02.17
Biomüllabfuhr:
09. und 23.02.17
Papiertonne:
03.02.17
28.02.17 Weidenberg Hauptort und Ortsteile
Fischbach, Rosenhammer, Sandhof, Schafhof, Waizenreuth, Wildenreuth,
Ziegelhütte
Gemeinde Seybothenreuth:
Restmüllabfuhr:
14. und 28.02.17
Seybothenreuth-Hauptort und alle Ortsteile
Weitere Informationen unter: www.landkreis-bayreuth.de/abfall
Biomüllabfuhr:
08. und 22.02.17
Nur Ortsteile Döberschütz und Fenkensees
Sollte ein Grundstück vom Müllfahrzeug (z.B. wegen einer Baustelle) nicht angefahren werden können, sind die Mülltonnen zur nächsten vom Müllfahrzeug anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu bringen.
Die Tonnen müssen am Abfuhrtag ab 6 Uhr zur Entleerung bereit stehen.
Biomüllabfuhr:
09. und 23.02.17
Seybothenreuth-Hauptort und Ortsteile
Draisenfeld, Forst, Petzelmühle, Wallenbrunn, Würnsreuth
Noch Fragen?
Wir sind für Sie da: Unsere Telefonnummer rund um die Abfuhr: 0921 / 728-283.
Bleibt eine Mülltonne einmal ungeleert stehen, bitten wir Sie, sich mit der
Entsorgungsfirma unter 0921 / 9305-702 in Verbindung zu setzen.
Papiertonne:
15.02.17
Seybothenreuth-Hauptort und alle Ortsteile
Markt Weidenberg
Restmüllabfuhr:
14. und 28.02.17 - folgende Ortsteile!
Altenreuth, Altmühle, Bruckmühle, Fischbach, Glotzdorf, Grünhof, Hartmannsreuth, Haselhöhe, Lehen, Letten, Lohe, Neunkirchen a. Main, Sandhof, Sorg,
Ziegelhütte
Problemmüllabfuhr - Termine
18.02.2017 von 10.30 - 10.50 Emtmannsberg, Weidacker (Straßenende)
18.02.2017 von 11.05 - 11.25 Emtmannsberg, Birk, Ortsmitte
Restmüllabfuhr:
01. und 15.02.17 - Hauptort und folgende Ortsteile!
Au, Böritzen, Eichenhof, Eichleithen, Görschnitz, Gossenreuth, Grund , Heßlach
Kattersreuth, Keilsten, Kolmreuth, Lochmühle, Mengersreuth, Mittlernhammer,
Rosenhammer, Rügersberg, Schafhof, Sophienthal, Waizenreuth, Wildenreuth
Wölgada
Gemeinde Seybothenreuth:
18.02.2017 von 09.15 - 09.45 Seybothenreuth, Feuerwehrhaus (Lindenstraße)
Markt Weidenberg:
18.02.2017 von 10.00 - 10.15, Weidenberg Neunkirchen, Gemeindezentrum
(Stockauer Straße)
Restmüllabfuhr:
02. und 16.02.17 - folgende Ortsteile!
Döhlau, , Erdelberg, Flurhof, Gebhardtshof, Görau, Hammer, Hilpertsgraben,
Höflas, Kleinmühle, Lankendorf, Lessau, Neuwiese, Saas, Stockau, Untersteinach,
Ützdorf,
Biomüllabfuhr:
08. und 22.02.17 - folgende Ortsteile:
Altmühle, Bruckmühle, Flurhof, Gebhardtshof, Glotzdorf, Grünhof, Hartmannsreuth, Lehen, Lessau, Neunkirchen a.Main, Neuwiese, Sorg, Stockau
Biomüllabfuhr:
09. und 23.02.17 - Nur Ortsteil Altenreuth!
Biomüllabfuhr:
10. und 24.02.17 - Hauptort und folgende Ortsteile:
Au, Böritzen, Döhlau, Eichenhof, Eichleiten, Erdelberg, Fischbach, Görau,
Görschnitz, Gossenreuth, Grund, Hammer, Haselhöhe, Heßlach, Hilpertsgraben,
Höflas, Kattersreuth, Keilstein, Kleinmühle, Kolmreuth, Lankendorf, Letten, Lochmühle, Lohe, Mengersreuth, Mittlernhammer, Rosenhammer, Rügersberg, Saas,
Sandhof, Schafhof, Sophienthal, Untersteinach, Ützdorf, Waizenreuth, Wildenreuth, Wölgada, Ziegelhütte
________________________________________________________________
Die folgenden Termine gelten nur für die Papiertonne
15.02.17 Ortsteile:
Altmühle, Bruckmühle, Flurhof, Gebhardtshof, Glotzdorf, Grünhof, Hartmannsreuth, Haselhöhe, Lehen, Lessau, Letten, Lohe, Neunkirchen a. Main, Neuwiese,
Sorg, Stockau
14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
15
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Fundsachen
Jagdgenossenschaft Lehen
Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden.
Zur Versammlung der Jagdgenossen am Freitag, 10. Februar 2017, 20:00 Uhr
im Gasthaus Keller in Lehen wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Jahres- und Kassenbericht
2. Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers
3. Beratung und ggf. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der
Jagdnutzung
4. Bericht des Jagdpächters
5. Aussprache, Wünsche und Anträge
Fundsachen Seybothenreuth:
1 Samsung S 5 mini, mit Bildschirmschonerbild „Hund, schwarz-oranges Halsband
und Stall-Hase, weiß, Fundort Ortsausgang Seybothenreuth Richtung Draisenfeld
Fundsachen Kirchenpingarten:
1 Schlüssel mit Anhänger „Wasserwaage“
Fundsachen Weidenberg:
1 Winterjacke, schwarz, Fundort Praxis Dr. Müller
1 Umhängetuch, schwarz-weiß, Fundort Praxis Dr. Müller
1 Halskette, silber, Glieder, Fundort VR Bank Weidenberg
1 Smart-Watch, Fundort, Apotheke Lindenstraße
1 IPhone 5S, Fundort Skateranlage, In der Au, Weidenberg
1 IPhone 5S, Fundort gegenüber Feuerwehrhaus Weidenberg
1 Kuscheltier „Teddy“, Fundort Markt Weidenberg
1 Schlüsselband „schwarz-rot-gold“, Fundort Parkplatz Winter-Ring, Wdbg.
1 Schlüsselanhänger „Home-DOG-MIZ“ Perlen und Schlüsselanhänger „Halifax“
Norbert Schirmer
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Untersteinach
Die Pächter der Jagdgenossenschaft Untersteinach laden die Jagdgenossen recht
herzlich zum Jagdessen ein. Es findet am Freitag, den 03.03.2017 um 19:30 Uhr
im Gasthaus Kaiser statt.
Die Jagdpächter
Jagdgenossenschaft Birk
SiSoNetz informiert
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Birk.
Am Mittwoch, den 8. Februar 2017 findet um 20:00 Uhr im Gemeinschaftshaus in
Birk eine Versammlung der Jagdgenossen mit folgender Tagesordnung statt:
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Bekanntgabe der Angebote zur Jagdverpachtung
3. Diskussion über die Angebote
4. Abstimmung der Versammlung über die Jagdverpachtung
Neuer Kurs für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und solche die ebenfalls „Mithelfen“ wollen.
Am Samstag, dem 4. März 2017 beginnt ein neuer Kurs „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. In 20 Unterrichtseinheiten, jeweils samstags (04., 11. u. 25.03. von
10.00 – 13.15 Uhr) und montags (6. u. 13.03. von 17.00 – 20.00 Uhr), bietet die
Hauswirtschaftsmeisterin Frau Elke Weigel diese Schulung im „Schloss im Garten“
in Weidenberg, Alte Bayreuther Str. 5, an.
Der Kurs ist für all diejenigen gedacht, die sich ehrenamtlich im Bereich „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ engagieren wollen. Dazu gehören z.B. Hilfe bei
Lebensmitteleinkauf u. Bevorratung, Wäsche- und Blumenpflege, Fahrdienste
(Arzt, Termine u.ä.) und Botengänge (Post, Apotheke usw.), Unterstützung alltäglicher Korrespondenz sowie Hilfe bei Reinigungs- u. Ordnungsarbeiten, wobei aber
keinesfalls eine Putzfrau ersetzt werden soll.
Der Unkostenbeitrag beträgt 25 EUR pro Teilnehmer.
Über zahlreiche Anmeldungen freuen sich die SiSo-Netz-Koordinatorin Frau Elke
Rauscher und ihr Team. Tel.: 09278 -97757 oder Mail: [email protected]
Erwin Stützinger
Jagdvorsteher
16
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Infomappen des sozialen Netzwerkes Weidenberg an die Bürgermeister der
Verwaltungsgemeinschaft übergeben!
Am Mittwoch, dem 11. Januar 2017 wurden die ersten Infomappen des Sozialen
Netzwerkes in der VG Weidenberg von Ulrich Kuhlmann, der von der AWO-Quartiersentwicklung zu SiSoNetz e.V. gewechselt ist, an die vier Bürgermeister der
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übergeben.
Die Infomappen richten sich an Menschen mit Hilfebedarf sowie an Senioren und
deren Angehörige. Sie enthalten Informationen von vielen Netzwerk- und Kooperationspartnern und sollen es den Betroffenen ermöglichen, möglichst lange und
selbstbestimmt zu Hause wohnen zu bleiben. Verteilt werden die Infomappen über
Bürgermeister, Pfarrer, Diakoniestation, AWO-Sozialzentrum. Sie sind selbstverständlich ebenfalls bei SiSoNetz e.V. zu erhalten und können nach Rücksprache
von dort bezogen werden.
SiSoNetz e.V. ist auch Ansprechpartner, wenn es Fragen und Probleme im Alltag
gibt, hilft direkt weiter oder sucht geeignete professionelle Ansprechpartner.
Nähere Informationen: E-Mail: [email protected]
und Web: http://www.polizei.bayern.de/
Der Bayerische Bauernverband informiert:
Mittwoch, 15.02.2017, 13:30 Uhr
Seybothenreuth, Gasthaus „Zum edlen Hirsch“
Thema: „Das Kreuz mit dem Kreuz:
Eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit.“
Ref.: Matthias Rausch, Heilpraktiker, Seybothenreuth
Teilnehmergebühr: 2,00 Euro
Mittwoch, 22.02.2017, 19:30 Uhr
Weidenberg, Gasthaus Kolb
Thema: „Sag mir, was du isst und ich sage dir, wer du bist“
Ref.: Pia Assmann, Heilpraktikerin, Lanzendorf
Teilnehmergebühr: 2,00 Euro
Sprechtag der Versichertenberaterin
(Versichertenältesten)
Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet
am Mittwoch, 1. Februar, von 14:00 bis 17:00 Uhr
im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg, statt.
Nächster Termin:
01.03.2017
Die Versichertenberaterin gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsangelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei
der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der
Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner durch.
SiSo-Netz-Koordinatorin Frau Elke Rauscher und Ulrich Kuhlmann (dritter von
rechts) mit den Bürgermeistern der Verwaltungsgemeinschaft Thomas Kreil Emtmannsberg, Reinhard Preißinger Seybothenreuth, Klaus Wagner Kirchenpingarten und Hans Wittauer Weidenberg.
Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten
zu vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel. 09278/977-68 zu
erreichen. Rat und Auskunft sind kostenlos.
Krapfen statt Kuchen!
SisoNetz Weidenberg lädt ein zum Spielenachmittag im Februar!
Die AOK Bayreuth teilt mit
Auch im Februar findet der allseits beliebte und bekannte Spielenachmittag von
SisoNetz Weidenberg statt. Wie immer am letzten Dienstag des Monats, also diesmal am Faschingsdienstag, den 28.02.2017. Beginn 14:00 Uhr, Ende 17:00 Uhr.
Alle interessierte Personen, egal welchen Alters, die Spaß am Spiel und an angenehmer Unterhaltung sind herzlich eingeladen.
Bei Kaffee und diesmal Krapfen statt Kuchen stehen wieder die verschiedensten
Brett- und Kartenspiele zur Verfügung, aber auch nur geselliges Beisammensein,
gute Unterhaltung, unterstützende und helfende Gespräche sind oft Teil dieses
geselligen und fröhlichen Nachmittag und jederzeit möglich.
Abhol- und Nachhause-Fahrdienst kann und wird unter der Tel.: 09278 -97757
gerne organisiert!
Auf rege Beteiligung freut sich das SisoNetz- Team!
Service der AOK Direktion Bayreuth-Kulmbach
in Weidenberg
Die Beraterinnen und Berater der AOK beantworten Ihnen am letzten Mittwoch im
Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr Ihre Fragen zur Gesundheit und Krankenversicherung.
Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Will in dem neuen Raum am Rathausplatz
1, Zimmer 8 – 1. Obergeschoss, 95466 Weidenberg.
Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten TelefonNr. 0921 288-213 zu erreichen.
SisoNetz und die Kripo-Beratungsstelle-Bayreuth informieren!
Regeln für ein sicheres Zuhause! Ratschläge und nützliche Verhaltensregeln,
damit Sie sicher leben.
Diebstahl und Einbruch sind für die meisten Menschen eine schockauslösende
Erfahrung. Neben dem rein materiellen Verlust bedeutet gerade ein Einbruch eine
erhebliche Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls.
Die Beratungsstelle der Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth informiert und lehrt am
Dienstag, den 21.02.2017, im „Schloss im Garten“, Alte Bayreuther Str. 5, 95466
Weidenberg über das Thema:
Regeln für ein sicheres Zuhause • Beginn 14:00 Uhr.
Anmeldung erbeten unter:
SisoNetz Weidenberg 09278 -97757 oder [email protected]
17
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
EMTMANNSBERG
Amtsbotentätigkeit in den Orten der
Gemeinde Emtmannsberg
Anmeldung Kindertageseinrichtung Emtmannsberg
Die Anmeldevordrucke zum Besuch der Kindertageseinrichtung in Emtmannsberg
ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wurden an den betroffenen Personenkreis
versandt. Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten haben, so bitten wir Sie, bei
uns einen Vordruck anzufordern bzw. von unserer Homepage auszudrucken. Die
Anmeldevordrucke für die Kindertageseinrichtung sind bitte bis spätestens 28.
Februar 2017 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
bzw. in der Kindertageseinrichtung abzugeben.
Ab Februar 2017 suchen wir für die Ortsteile Amoslohe, Birk, Eichhammer,
Eichschlag, Fickmühle, Gampelmühle, Gottelhof, Hauendorf, Linhartshaus, Oberölschnitz, Reuthaus, Seidelmühle, Troschenreuth, Unterölschnitz und Wiedent
einen Amtsboten / eine Amtsbotin
im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.
Kinder, welche bereits die Kindertageseinrichtung besuchen, müssen für das
kommende Kindergartenjahr nicht erneut angemeldet werden. Änderungen in den
Buchungszeiten sind bitte mit den ausliegenden Buchungsvereinbarungen direkt
in der Kindertageseinrichtung zu beantragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ersten Bürgermeister
der Gemeinde Emtmannsberg Thomas Kreil, Tel. 0160 5820003.
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 10. Februar 2017
an die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.
Des Weiteren wird in der Kindertageseinrichtung in Emtmannsberg auch eine
Grundschülerbetreuung angeboten. Sollten Sie hieran Interesse haben, so bitten
wir Sie ebenfalls um Kontaktaufnahme mit der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. mit der Leitung der Kindertageseinrichtung. Entsprechende Anmeldevordrucke werden auf Anfrage gerne ausgehändigt bzw. können über unsere Homepage ausgedruckt werden.
Emtmannsberg, 18. Januar 2017
Thomas Kreil
Erster Bürgermeister
18
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
KIRCHENPINGARTEN
Anmeldung Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten
Es schneit, es schneit – kommt alle aus dem Haus…
Die Anmeldevordrucke zum Besuch der Kindertageseinrichtung in Kirchenpingarten ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wurden an den betroffenen Personenkreis
versandt. Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten haben, so bitten wir Sie, bei
uns einen Vordruck anzufordern bzw. von unserer Homepage auszudrucken.
Die ausgefüllten Anmeldevordrucke sind bitte bis spätestens 28. Februar 2017 in
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. in der Kindertageseinrichtung abzugeben.
mit diesen Worten beginnt eines der schönsten Winterlieder. Es stammt von Rolf
Zuckowski. Die Kinder der Kindertagesstätte in Kirchenpingarten lieben dieses
Lied und endlich war es nach den Weihnachtsferien soweit – es hat geschneit!
Nicht nur ein paar Flocken, sondern richtig viel.
Die Kinder zogen sich warm an und durften hinaus in den Garten – in dem im
Sommer immer richtig getobt werden kann. Natürlich geht das auch im Winter,
denn im Schnee toben macht mindestens genau so Spaß! Dann bauten sie
gemeinsam mit ihren Erzieherinnen auch noch einen tollen Schneemann.
Das Thema Winter und Kälte wird die Kinder und Eltern der KiTa auch in den
nächsten Wochen noch beschäftigen. Lasst Euch überraschen…
Kinder, welche bereits die Kindertageseinrichtung besuchen, müssen für das
kommende Kindergartenjahr nicht erneut angemeldet werden. Änderungen in den
Buchungszeiten sind bitte mit den ausliegenden Buchungsvereinbarungen direkt
in der Kindertageseinrichtung zu beantragen.
Des Weiteren wird in der Kindertageseinrichtung in Kirchenpingarten auch eine
Grundschülerbetreuung angeboten. Sollten Sie hieran Interesse haben, so bitten
wir Sie ebenfalls um Kontaktaufnahme mit der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. mit der Leitung der Kindertageseinrichtung. Entsprechende Anmeldevordrucke werden auf Anfrage gerne ausgehändigt bzw. können über unsere Homepage ausgedruckt werden.
Kirchenpingarten, 18. Januar 2017
Klaus Wagner
Erster Bürgermeister
Ausschreibung
Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten
Die Gemeinde Kirchenpingarten sucht für ihre Kindertageseinrichtung für das
kommende Kindergartenjahr 2017/2018
eine/n Vorpraktikantin/-en,
die/der später den Beruf des/der staatlich anerkannten Erziehers/-in ausüben
möchte.
Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen und insbesondere
Zeugnissen sind baldmöglichst bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzureichen. Weitere
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Trautner unter Tel. 09278 977-23 oder Frau
Subirre unter Tel. 09278 977-26.
Kirchenpingarten, 18. Januar 2017
Klaus Wagner
Erster Bürgermeister
19
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
SEYBOTHENREUTH
Anmeldung Kindertageseinrichtung Seybothenreuth
Ausschreibung
Kindertageseinrichtung Seybothenreuth
Die Anmeldevordrucke zum Besuch der Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth
ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wurden an den betroffenen Personenkreis
versandt. Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten haben, so bitten wir Sie, bei
uns einen Vordruck anzufordern bzw. von unserer Homepage auszudrucken. In der
Kindertageseinrichtung bieten wir Plätze im Krippenbereich, im Kindergartenbereich sowie in der Grundschüleranschlussbetreuung an.
Die Gemeinde Seybothenreuth sucht für ihre Kindertageseinrichtung für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018
eine/n Vorpraktikantin/-en,
die/der später den Beruf des/der staatlich anerkannten Erziehers/-in ausüben
möchte.
Die ausgefüllten Anmeldevordrucke sind bitte bis spätestens 28. Februar 2017 in
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. in der Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth abzugeben.
Kinder, welche bereits die Kindertageseinrichtung besuchen, müssen für das
kommende Kindergartenjahr nicht erneut angemeldet werden. Änderungen in den
Buchungszeiten sind bitte mit den in der Einrichtung ausliegenden Buchungs- bzw.
Beitragsvereinbarungen direkt in der Kindertageseinrichtung zu beantragen.
Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen und insbesondere
Zeugnissen sind baldmöglichst bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzureichen. Weitere
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Trautner unter Tel. 09278 977-23 oder Frau
Subirre unter Tel. 09278 977-26.
Seybothenreuth, 18. Januar 2017
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
Seybothenreuth, 18. Januar 2017
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister
20
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
MARKT WEIDENBERG
Kellernacht und Bürgerfest 2017
Brezenwochen 2017
Folgende Einteilung wird vorgenommen:
Die diesjährige Kellernacht findet am Freitag, 14.07.2017 statt.
28.01. – 03.02.17
Gasthof Kolb, Weidenberg 09278 / 285
Gasthaus Schmidt, Görschnitz 09278 / 355 –
(Gasthaus Schmidt nur von So.-Mittwoch !)
04.02. – 10.02.17
Gasthaus Kaiser, Untersteinach 09278/537
Gaststätte „Zum Brettla“, Am Gurtstein 9
0171 / 1110735
Interessierte Vereine des Marktes Weidenberg, welche an der Kellernacht 2017
teilnehmen möchten (auch diejenigen, welche bereits im letzten Jahr teilgenommen haben), bewerben sich bitte beim Organisator der Kellernacht: Roland Seiler,
Kult-Tour Verein Weidenberg e.V.
Telefon: 09278/7100 oder
Mail: [email protected]
Das Bürgerfest findet statt am Samstag, 15.07.2017.
Änderungen vorbehalten!
Interessierte Vereine des Marktes Weidenberg, welche am Bürgerfest 2017
teilnehmen möchten, melden sich bitte beim Organisationsteam Bürgerfest, Marco
Regber, Telefon: 09278/585 oder Mail: [email protected]
Das Wertstoffmobil kommt im Februar 2017:
Am ersten Montag im Monat =
Lankendorf (Feuerwehrhaus)
Ützdorf (Feuerwehrhaus)
Görau (Feuerwehrhaus)
Döhlau (Feuerwehrhaus)
Untersteinach (Feuerwehrhaus)
Görschnitz (Feuerwehrhaus)
06.02.17
13.00 - 13.15 Uhr
13.30 - 13.45 Uhr
14.00 - 14.15 Uhr
14.30 - 14.45 Uhr
15.00 - 15.30 Uhr
15.45 - 16.15 Uhr
Am nachfolgenden Dienstag =
Gossenreuth (Ortsmitte)
Heßlach (Ortsmitte)
Mengersreuth (Feuerwehrhaus)
Sophienthal (Parkplatz Wertstoffcontainer)
Waizenreuth (ehem. Gasthaus)
07.02.17
13.00 - 13.15 Uhr
13.30 - 13.45 Uhr
14.00 - 14.30 Uhr
14.45 - 15.15 Uhr
15.30 - 16.00 Uhr
Am Mittwoch =
Lehen (Feuerwehrhaus)
Neunkirchen am Main (Gde.Zentrum)
Glotzdorf (Dorfmitte, Brunnen)
Stockau (Feuerwehrhaus)
Lessau (Feuerwehrhaus)
Fischbach (Dorfmitte)
08.02.17
13.00 - 13.15 Uhr
13.30 - 14.00 Uhr
14.15 - 14.30 Uhr
14.45 - 15.15 Uhr
15.20 - 15.35 Uhr
15.45 - 16.00 Uhr
Anmeldeschluss für beide Termine ist der 15.03.2017.
Weidenberg, 18. Januar 2017
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Anmeldung Kindertageseinrichtung Weidenberg
und Neunkirchen am Main
Die Anmeldevordrucke zum Besuch der Kindertageseinrichtung in Weidenberg
und Neunkirchen am Main ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 wurden an den
betroffenen Personenkreis versandt. Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten haben, so bitten wir Sie, bei uns einen Vordruck anzufordern bzw. von unserer Homepage auszudrucken. Angeboten werden Plätze in der Kinderkrippe, im Kindergarten, in den Montessori-Gruppen sowie in der Grundschüleranschlussbetreuung.
Die ausgefüllten Anmeldevordrucke sind bitte bis spätestens 28. Februar 2017 in
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bzw. in der Kindertageseinrichtung in Weidenberg oder Neunkirchen am Main abzugeben.
Wir bitten um Beachtung und weisen gleichzeitig darauf hin, dass aus Platzgründen kein Glas, Papier, Pappe sowie keine Styroporformteile mitgenommen
werden können.
Ablagerungen von Hausmüll, unsortierten Wertstoffen und Problemmüll (z.B.
Batterien) sind nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht.
Aus gegebenem Anlass möchten wir besonders darauf hinweisen, dass es
untersagt ist, außerhalb der Abfuhrzeiten Wertstoffe an den Annahmestellen
abzulagern.
Kinder, welche bereits die Kindertageseinrichtung besuchen, müssen für das
kommende Kindergartenjahr nicht erneut angemeldet werden. Änderungen in den
Buchungszeiten sind bitte mit den in der Einrichtung ausliegenden Buchungs- bzw.
Beitragsvereinbarungen direkt in der Kindertageseinrichtung zu beantragen.
Weidenberg, 18. Januar 2017
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Neuer Abfuhrkalender Rest/Biomüllabfuhr zum Selbstausdrucken
auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall !
21
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Ausschreibung Kindertageseinrichtungen
Weidenberg und Neunkirchen am Main
Der Markt Weidenberg sucht für seine Kindertageseinrichtung in Weidenberg und
seine Kindertageseinrichtung in Neunkirchen am Main für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018
eine/n Vorpraktikantin/-en,
die/der später den Beruf des/der staatlich anerkannten Erziehers/-in ausüben
möchte.
Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen und insbesondere
Zeugnissen sind baldmöglichst bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzureichen. Weitere
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Trautner unter Tel. 09278 977-23 oder Frau
Subirre unter Tel. 09278 977-26.
Weidenberg, 18. Januar 2017
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Kita Auenzwerge
Viele Überraschungen und Heimlichkeiten gab es im Dezember im Kindergarten
der Auenzwerge. Auf einmal hingen doch im Eingangsbereich und Treppenaufgang ganz viele Wichtelchen mit verschiedenen Mützenfarben. Schnell war den
Kindern klar, dass die Mützen der Wichtel die vier Farben der Gruppen hatten.
Dass sich dahinter noch eine große Überraschung für die Kinder versteckte, daran
hatte zu dieser Zeit noch keiner gedacht – aber da, eines Morgens, genau der
Morgen unserer Gruppenweihnachtsfeier, standen doch auf einmal sogar die
Namen der Kinder auf den Mützen der Wichtel. Und was war es für die Kinder für
eine Aufregung, als wir ihnen erklärten, dass sich jedes Kind wenn es abgeholt
wurde den Wichtel mit seinem Namen abschneiden durfte.
Weitere Heimlichkeiten waren in den Gruppen zu finden. Die Nebenräume waren
abgeschlossen und keiner wusste warum… doch an der Weihnachtsfeier waren
sie wie aus Zauberhand wieder offen. Hier gab es dann eine wirklich riesengroße Überraschung – jede Gruppe hatte vom Christkind eine neue Kinderküche
mit Kühlschrank, Waschmaschine, Herd und Spüle bekommen. Die neuen Küchen
wurden gleich am nächsten Tag reichlich bespielt und die Kinder haben ihre Freude
damit.
Herzlichen Dank an den Elternbeirat, der diesen großen Weihnachtswunsch erfüllt
hatte. Auch möchten wir uns, bei unserem Träger dem Markt Weidenberg für die
Poporutscher bedanken, die für jedes Kind in den Wichteln versteckt waren.
In der Kinderkrippe ging es am Mittwoch vor Weihnachten auch sehr spannend
zu. Schon beim morgendlichen Kommen in die Krippe bemerkten die Kleinen,
dass plötzlich Geschenke unter dem Christbaum im Foyer lagen. Neugierig wurde
gespitzt und entdeckt, dass auf manchen der bunten Päckchen ein Schnullersymbol in einer der Gruppenfarbe befestigt war. Nach dem stimmungsvollen Singen
im Morgenkreis wurden die Päckchen in die Gruppenzimmer geholt und, nach der
kleinen Weihnachtsfeier mit leckerem Buffet, emsig ausgepackt. Viele neue Spielsachen für die Gruppen kamen zum Vorschein.
22
Auch die Kinderkrippe möchte sich herzlich beim Elternbeirat für die gespendeten Spielküchen bedanken, ein weiterer Dank geht auch von uns an den Markt
Weidenberg für die Tierwaschlappen, die jedes Krippenkind als kleines Weihnachtsgeschenk bekommen hat.
Die gesamte Kita Auenzwerge bedankt sich auch bei dem Architekturbüro Peetz in
Seybothenreuth, welches uns eine Geldspende zu Weihnachten zukommen ließ.
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Montessorikinderhaus im Januar
Nicht nur im Fingerspiel: „PillePalle Polle, dort oben wohnt Frau Holle…“, auch in
Wirklichkeit schüttelt Frau Holle fleißig ihre Betten aus. Sehr zur Freude der Kinder.
Dick eingepackt und ausgerüstet mit Poporutschern ging es zum Schlittenberg
neben der Kita. Dort wurde um die Wette gerodelt oder durch den Schnee gekullert. Manche KrippenKinder versuchten, aus dem Schnee kleine Kugeln zu formen.
Durch unseren täglichen Aufenthalt im Freien lautet das Fazit der Sternenzwerge:
Jedes Wetter bringt Spaß, ob Schnee, Regen, Matsch oder Sonnenschein.
In der Mondgruppe wurde mit viel Elan der Schnee zu Schneemännern gerollt.
In Formen wurde der Schnee gepresst und verschiedene Eissteine konnten am
nächsten Tag entnommen werden.
An einem anderen Tag füllten die Erzieherinnen mit den Kindern buntes Wasser in
Spritzflaschen und die weiße Pracht wurde schnell mit Kringeln, Mustern und dem
eigenen Namen gefärbt. Das war ein Heidenspaß!!
Auch uns hält das Wetter nicht vom Besuch im Freien ab und wir haben viel Freude
beim Rumtollen im Schnee!!!
Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte
Programm und Angebot für Februar 2017
Geöffnet jeden Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
(außer an Feiertagen)
***
Wir laden ein:
Samstag, 04.02., 16:00 Uhr: Auftritt Musikverein Weidenberg im Foyer
***
Dienstag, 07.02., 16:00 Uhr: VHS-Vortrag „Bilderreise“ mit Frau Ordnung
***
Donnerstag, 09.02., 15:30 Uhr: Diavortrag „Rund um Warmensteinach“
mit Herrn Röthel
***
Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, vormittags in unser Programm
„hinein zu schnuppern“! Voranmeldung und weitere Infos unter Tel. 09278/973134
***
23
Lese- und Gesprächskreis – Jahreszeitliche Themen
Freitag, um 10.15 Uhr im Seniorentreff EG
Gesangsstunde – Volksliedgut – wir üben und singen gemeinsam
Mittwoch, um 10.30 Uhr und um 16 Uhr
Café Sonnenschein im Seniorentreff, EG, ab 14 Uhr
Wir laden herzlichst zu allen Veranstaltungen ein!
Kontakt:
Seniorenbeauftragte des Marktes Weidenberg: Helga Ordnung Tel.: 09278 1594
Senioren- und Bürgerbegegnungsstätte, Nikolaus-Nüssel-Str. 9, 95466 Weidenberg
Telefon: 09278 – 973 0 Fax: 09278 – 973 111
E-Mail: [email protected]
Seniorenwohnheim der AWO in Weidenberg
Grundsätzliches:
- Im Eingangsbereich erhalten Sie jederzeit gemütlich kostenfrei eine Tasse Kaffee
- Sie können sich unterhalten, Bekanntschaften schließen, oder einfach nur bei uns sein
- Sie sind völlig frei, wann, wie oft und welche Veranstaltung Sie bei uns besuchen
und wann Sie kommen.
Der Besuch der Begegnungsstätte ist an keinerlei Verpflichtung und keine Mitgliedschaft gebunden.
Und ständig: Möglichkeit zum Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee!
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
GRUND- UND MITTELSCHULE WEIDENBERG
Klasse 4aG auf dem Andreasmarkt!
Alt trifft Jung!
Die Klasse 4aG „stemmt“ den Andreasmarkt alleine. Nachdem die Klasse 4aG an
einem Samstag so fleißig gebastelt und gewerkelt hatte, sollten die Kunstwerke auf
dem Andreasmarkt präsentiert und verkauft werden. Die Klassenelternsprecherin
Fr. Krockauer und die Klassenlehrerin Fr. Hein übernahmen die Organisation und
konnten so einen Schichtplan aufstellen, bei dem fast alle Eltern zusammen mit
ihren Kindern halfen. Das Angebot reichte von weihnachtlichen Gestecken über
Kerzenhalter und Nudelengel bis hin zu Sternen aus Beton und selbstgemachten
Seifen. Die Besucher des Weihnachtsmarktes zeigten reges Interesse an der gebastelten Dekoration und viele Sachen wechselten den Besitzer. Die erwirtschafteten Einnahmen möchte die Klasse als Zuschuss für ihre Abschluss-Klassenfahrt
im Juli verwenden.
Zehn Schüler der Mittelschule Weidenberg mit ihren Lehrkräften Claudia Mayer
und Elisabeth Ponnath nahmen am Ende des Jahres 2016 eine Einladung zum
Spielenachmittag mit Senioren an. SiSoNetz Weidenberg bedankte sich auf diesem Weg mit Getränken, Kuchen und einem kleinen Weihnachtspräsent bei den
Schülern für ihr Engagement zur Demenzwoche im September. Gemeinsam
saßen „Alt und Jung“ im „Schloss im Garten“, spielten Karten, „ärgerten sich“ und
am Ende fühlten sich alle als Sieger. Der Nachmittag war so toll, dass man auch in
diesem Jahr eine gemeinsame Aktion starten will.
Vorlesewettbewerb
Am 29.11.2016 fand in unserer Aula der Vorlesewettbewerb der 6. Jahrgangsstufe
statt. Die Klassensieger der 6aG und der 6b mussten vor einem großen Publikum
sowohl einen eingeübten wie einen unbekannten Text vorlesen.
Eine Jury bestehend aus drei Lehrkräften, einer Schülerin der 9. Klasse sowie zwei
Vertretern des Elternbeirates entschieden schließlich, dass David Nüssel aus der
Klasse 6b am besten gelesen hatte. Sein Buch „Die Jagd nach dem Leuchtkristall“
brachte ihn zum Sieg, seine Konkurrenten waren Bastian Hora, Svenja Kuhbandner und Benedikt Opitz aus der 6aG, sowie Janina Gramaglia und Aminah Shaban
aus der 6b. Alle Teilnehmer erhielten eine Urkunde und einen Büchergutschein, der
vom Elternbeirat gesponsert wurde. Vielen Dank dafür! Für den Schulsieger David
Nüssel geht es jetzt weiter zum Kreisentscheid nach Pegnitz.
24
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
GRUND– UND MITTELSCHULVERBAND WEIDENBERG
Hallenschwimmbad Grund- und Mittelschule Weidenberg
Das Hallenschwimmbad der Grund- und Mittelschule Weidenberg bleibt wegen
Sanierungsarbeiten bis auf Weiteres für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Schulschwimmen und Kurse finden weiterhin statt. Nähere Informationen zur
Wiedereröffnung nach Beendigung der Sanierungsarbeiten entnehmen Sie bitte
der Tagespresse, der Interseite der VG Weidenberg (www.weidenberg.de) oder der
Grund- und Mittelschule Weidenberg (www.schule-weidenberg.de).
Schülerlotsenehrung
Am 20. Dezember 2016 wurden wieder die Schülerlotsen der Grund- und Mittelschule Weidenberg im Sitzungssaal des Rathauses Weidenberg geehrt. Stellvertretender Schulverbandsvorsitzender Preißinger bedankte sich bei den Schülerinnen und Schülern sowie Frau Frühhaber, die zusammen mit Frau Schieseke
zuständige Lehrkraft für die Verkehrserziehung ist, für das vorbildliche ehrenamtliche Engagement. Herr Krüger, seit kurzem Polizist im Ruhestand und bislang
Ausbilder der Schülerlotsen, bedankte sich im Namen der Verkehrswacht, die unter anderem für die verkehrssichere Ausstattung sorgt. Sein Amt des Ausbilders
hat Herr Oetterer von der Polizeiinspektion Bayreuth-Land übernommen, der mit
lobenden Worten die tadellose Arbeit der Schülerlotsen honorierte und zusammen
mit seinen Kollegen, Verkehrserzieher Förster und Dienststellenleiter Schock, den
Anwesenden aufzeigte, dass dank des verantwortungsvollen Einsatzes der Schülerlotsen die Unfallstatistik im Bereich Weidenberg keinen Schulwegunfall aufweist.
Verkehrspolizist Oetterer und Herr Wüllenweber vom Kiwanis-Club Bayreuth überreichten den Schülerlotsen als Ausdruck der Anerkennung für ihre außerordentliche Vorbildfunktion Kinogutscheine, die vom Kiwanis-Club gestiftet wurden.
25
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
ILE-FRANKENPFALZ
Jahresbilanz der ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge
Seit einem Jahr hat die ILE Frankenpfalz i.F. einen hauptamtlichen Manager. Mit
einem Rückblick auf die wichtigsten Projekte kann nun eine positive Jahresbilanz
gezogen werden.
Projekte: Im Februar 2016 hat Tobias Hofmann ein Paket von mehr als 40 Projekten übernommen. Zusammen mit den Bürgermeistern wurde zunächst festgelegt,
welche davon noch aktuell sind und umgesetzt werden sollen. Hinzugekommen
sind auch viele neue Ideen, die im vergangenen Jahr abgearbeitet wurden:
Leistungsschau: Bereits im April folgte die erste öffentliche Veranstaltung, bei
der man sich zwei Tage lang auf der Weidenberger Leistungsschau präsentierte.
Dargeboten wurden u.a. eine Vortragsreihe der Bürgermeister sowie ein Kinderprogramm der Projektpartner Kita Auenzwerge und Montessori Kinderhaus aus
Weidenberg.
Weidenberger Leistungsschau: Kinderschminken am Standplatz der ILE-Frankenpfalz i.F.
Sicherlich einer der Höhepunkte im vergangenen Jahr:
Die Veranstaltungswoche der ILE Frankenpfalz i.F. auf der Landesgartenschau in Bayreuth
Werbemittel: Für die Auftritte in der Öffentlichkeit wurden erstmals eigene Werbemittel erstellt. Hierzu gehörten ein Roll-Up, eine 15 minütige Diashow mit rd. 200
Fotos von Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen sowie ein Flyer, der auf acht
Seiten über die Ziele des ILE-Verbundes informiert, und ein Portrait sowie Ausflugstipps für jede Gemeinde umfasst.
Ländliches Kernwegenetz: Nach dem Projektstart im März 2016 konnte das Konzept noch im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. Wie in der letzten Ausgabe ausführlich berichtet, wurde damit die finanzielle Förderung für den Ausbau von
rd. 120 km Wegenetz in den Frankenpfalz-Gemeinden sichergestellt.
Netzwerkarbeit: Die Bildung und Pflege von Netzwerken dient vor allem der Koordination gemeinsamer Projekte und der Abstimmung bei gebietsüberschneidenden Aktionen. Im vergangenen Jahr sind dafür zahlreiche Termine und Veranstaltungen wahrgenommen und viele wichtige Kontakte aufgebaut worden.
Öffentlichkeitsarbeit: Auf der Internetseite www.ile-frankenpfalz.de wird unter
„ILE aktuell“ regelmäßig über aktuelle Projekte informiert. Seit der Ausgabe März
2016 findet eine monatliche Berichterstattung in den Mitteilungsblättern der Gemeinden statt.
Vereinsgründung: Auch eine formale Sache wurde 2016 begonnen und steht nun
kurz vor dem Abschluss. Die ILE Frankenpfalz i.F. will einen Verein gründen. Derzeit
wird der ausgearbeitete Satzungsentwurf in den Gemeinderäten diskutiert. Wenn
alles gut läuft, kann die Gründung noch im 1. Quartal 2017 erfolgen.
Last but not least: Auch wenn es jetzt einen eigenen ILE-Manager gibt – die
positive Jahresbilanz ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von Bürgermeistern,
Verwaltungen, Gemeinderäten und Behörden sowie weiterer Akteure und Partner.
Daher ergeht ein herzlicher Dank an alle, die uns im vergangenen Jahr unterstützt
haben.
Prospekte: In Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
sind zwei je 16 Seiten umfassende Prospekte neu aufgelegt worden. „Am südlichen Rand des Fichtelgebirges“ und „Zur Gänskopfhütte und Tauritzmühle“ enthalten Vorschläge für Wandertouren durch das ILE-Gebiet.
Hochwasserschutz: Die Planungen laufen seit Jahren und Förderungen sind
längst beantragt. Dennoch ergaben die jüngsten Ämtergespräche, dass sich das
Verfahren aufgrund veränderter Förderrichtlinien noch in die Länge zieht.
Landesgartenschau: Vom 23. bis 29. Juni gastierte die ILE Frankenpfalz i.F. im
Mainauenhof auf der Landesgartenschau. Für die Veranstaltungswoche wurde ein
Programm mit Ausstellungen, Auftritten, Vorführungen und Verkostungen ausgearbeitet, an dem sich 18 Vereine und rd. 400 Mitwirkende beteiligt haben. Zu den
Höhepunkten zählten sicherlich der „Tag der Musikanten“, der „Volkstanznachmittag“ sowie der Absprung der Fallschirmspringer aus Speichersdorf über dem
Gartenschaugelände.
26
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
UNSERE JUGEND
Ferienprogramm der
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Mal- und Bastelkurse mit Aleksandra Sebald
Im Sommerferienprogramm 2016 der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg wurden unter anderem verschiedene Bastel- und Malkurse von Aleksandra Sebald
angeboten. In den Kursen wurde gemalt, geschnitten, geklebt und vieles mehr.
Die unterschiedlichen Gestaltungsthemen und Gestaltungstechniken boten den
Kindern alle Möglichkeiten, sich kreativ zu betätigen. Es wurden Kunstwerke aus
Knetmasse gefertigt, Bilder von Tieren der Welt und der Phantasie gemalt sowie
eine Gruppenarbeit mit verschiedenen Bastel- und Maltechniken zum Thema „Wir
pflanzen den Wald an“ angefertigt. Es sind viele einzigartige Kunstwerke entstanden und die kleinen Künstler gingen mit ihren besonderen, selbst gestalteten Werken stolz nach Hause.
27
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
UNSERE GESUNDHEIT
Notrufnummern
Notdienstbereitschaft der Apotheken
Kassenärztlicher Notfalldienst
(Vertretung vom Hausarzt) Wochenende
Freitag, 18.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr und
Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 7.00 Uhr
116 117
Bereits vor Jahren hat die Apothekerkammer in München den Verbund der
einzelnen Apotheken für die Notdienstbereitschaft verbindlich festgelegt. Die
Apotheken sind an diese Einteilung gebunden. Die Notdienstbereitschaft der
Apotheke beginnt jeweils Samstag früh um 8.00 Uhr und dauert eine ganze
Woche lang.
Integrierte Leitstelle ILS
Feuerwehr und Rettungsdienst, Tel. 112
Für den Monat Februar 2017 gilt folgende Notdienstbereitschaft:
ab Samstag, 04.02.2017
Franken-Apotheke, Weidenberg
ab Samstag, 11.02.2017
Apotheke, Speichersdorf
ab Samstag, 18.02.2017
Vorstadt-Apotheke, Kemnath
ab Samstag, 25.02.2017
Apotheke Schütz, Weidenberg
Cathrin Roider
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Die Telefonnummern der Apotheken:
Apotheke Schütz, Weidenberg
Franken-Apotheke, Weidenberg
Apotheke, Speichersdorf
Turm-Apotheke, Kemnath
Stadtapotheke, Kemnath
Vorstadt-Apotheke, Kemnath
Birkenstraße 15, 95466 Weidenberg, Tel.: 09278 / 260, Fax: 09278 / 985552
Unsere Praxis bleibt von 27.02. bis 03.03.2017 wegen Urlaub geschlossen.
Vertretung haben in dringenden Fällen und nur nach telefonischer Voranmeldung:
Drs. Müller/Hülper in Weidenberg
Tel.: 98455
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte direkt an den ärztlichen
Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117.
28
09278 / 216
09278 / 9760
09275 / 9830
09642 / 2611
09642 / 92290
09642 / 7037050
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
29
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
SEINERZEIT
Ab auf die Piste!
Eine kurze Geschichte des Wintersports im Fichtelgebirge
von Adrian Rossner
Gemächlich kämpft sich das schwarze Ungetüm durch die meterhohen Klüfte,
die, einer unsichtbaren Linie folgend, mitten durch die weiße Landschaft führen.
Schnaubend und fauchend zum Stehen gekommen, entlässt der lange Wurm aus
grünlich schimmernden „Donnerbüchsen“ unzählige befremdlich wirkende Menschen in die kalte Natur, die, mit Stöcken und abstrusen Holzkonstrukten bewaffnet, die Berge der Region erstürmen. Lange galt der Winter als dunkle, abweisende
Jahreszeit, in der die Bewohner der Heimat sich meist in die mehr oder weniger gut
beheizten Stuben zurückzogen, um der während des Sommers liegen gebliebenen
Arbeit zu frönen. Nun jedoch, in der Belle Epoque, jener kurzen Ära des Friedens
zwischen den beiden verheerenden Kriegen, hat sie einen ganz neuen Zauber
entwickelt, der Besucher aus Nah und Fern in das Fichtelgebirge lockt. Ausschlaggebend für diesen bis dato unbekannten touristischen Aufschwung waren in erster
Linie die Stichbahnen, die von den größeren Städten abgehend, auch entlegenere
Dörfer und Marktgemeinden an der modernen Zeit teilhaben ließen. Sie waren
es, die unsere Heimat in das 20. Jahrhundert führten und das nicht allein, da sie
die Ansiedlung erster Firmen und Fabriken ermöglichten, sondern auch, weil die
vom Rauch und Dreck der wachsenden Metropolen fliehenden Urlauber mit ihnen
schnell und zuverlässig die ländlichen Gebiete zur Erholung nutzen konnten.
Waren es in der warmen Jahreshälfte allen voran die „Sommerfrischler“, die es in
die heimischen Wälder zog, setzte sich bereits ab dem Ende des 19. Jahrhunderts
das „Schifahren“ als Sportart während der kalten Wintermonate durch. Die betuchten Herrschaften strömten dabei zu den neu gebauten Bahnstrecken über den
Furka- oder den Bernina-Pass, entlang derer die gründerzeitlichen Hotelpaläste
beinahe wie Pilze aus dem Boden geschossen waren. Jene aber, die lediglich
das pure sportliche Vergnügen anstrebten und auf den dekadenten Luxus alpiner
Hotels verzichten wollten, besuchten das Fichtelgebirge. Allen voran die bis heute
bekannte Region rund um den Ochsenkopf etablierte sich ab 1900 als beliebtes
Ziel für Wintersportler, denen man schon bald ganze Züge zur Verfügung stellte,
um die Reise möglichst angenehm und unkompliziert zu gestalten. In Warmensteinach schnauften 1907 die ersten dieser „Rodlerzüge“ in den Bahnhof ein und
auch in anderen Ortschaften wurde die Eisenbahn für den Tourismus entdeckt.
Zur besseren Organisation und der angemessenen Pflege der neuangelegten
Pisten gründeten sich entlang der schneereichen Gipfel bereits kurze Zeit später
erste „Skiclubs“, die auch die Ausbildung der Anfänger übernahmen. Besonders
verdient gemacht hat sich dabei der aus Bischofsgrün stammende Lehrer Ernst
Höppel, der 1907 den Wintersportverein in seiner Heimatstadt aus der Taufe hob
und auch bei der Planung weiterer Abfahrtsstrecken, darunter 1938 die Anlage in
Sophienthal, beratend tätig gewesen ist. Für die Jugend etabliert man besondere Schischulen, was dazu führte, dass sich, angetrieben vom Adrenalin und dem
Rausch der Geschwindigkeit, immer neue Sportarten entwickelten. Ab den 1930er
Jahren kam daher vielerorts der Wunsch auf, neben den Abfahrten steile Rampen
zu errichten, die es den Wagemutigen ermöglichen sollten, möglichst weit (auf Eleganz legte man zu jener Zeit eher weniger Wert, wie historische Filmaufnahmen
zeigen) zu fliegen.
30
In Bischofsgrün wurde 1933 eine erste Holzkonstruktion eingeweiht, die den seit
den 1920er Jahren existenten „Sprunghügel“ ablöste, in Sophienthal konnte man
die Schanze 1938 feierlich eröffnen und auch bei Weißenstadt entstand eine solche Anlage, von der sich leider nur mehr einige Fotos erhalten haben. Der veränderte Zeitgeist machte währenddessen auch vor dem Wintersport nicht Halt: 1935
eröffnet man die „Adolf-Hitler-Skibahn“ am Waldstein, die in der überregionalen
Presse als „Neubau“ bezeichnet wurde, der sich „mit jeder derartigen Bahn im
Fichtelgebirge messen“ kann. Ein Problem war freilich die sehr geringe Breite, die
keinerlei Ausweichen oder Schwingen während der Abfahrt ermöglichte. Somit
blieb den Sportlern einzig übrig, es „laufen zu lassen“ und, wie manche Augenzeugen bis heute berichten, „zu brobiern, an Baam zer derwischn, wenn´s zer
schnell gworn is.“ Mit dem steigenden Interesse der Wintersportler erlebten auch
die Gipfelhäuser des Fichtelgebirgsvereins eine zweite Blüte: Waren die meisten
davon ursprünglich als Ausflugsgaststätten für die Wanderer errichtet worden, die
in den Sommermonaten die Wälder durchstreiften, öffneten nun immer mehr von
ihnen auch während der kalten Jahreszeit ihre Türen und verbreiteten damit den
Flair alpiner Gebirgslagen zu bezahlbaren Preisen. Teils wurde dabei gar eigens
kreiertes „Skiwasser“ angeboten, wobei es sich faktisch um aufgeheiztes Leitungswasser mit einem Schuss Zitronensaft handelte, das jedoch bis heute bei Vielen
wehmütige Erinnerungen zurückruft.
Der Zweite Weltkrieg beendete schließlich die meisten dieser kleineren und vor
allem lokal bedeutenden Unternehmungen, während sich die größeren Skigebiete
aufgrund stetiger Investitionen und Verbesserungen bis heute behaupten können.
Am Ochsenkopf befördern mittlerweile moderne Sessel- und Schlepplifte die Abfahrer auf den Gipfel, wo seit der Wintersaison 2007 Beschneiungsanlagen aushelfen, falls das natürliche Weiß nicht ausreichen sollte.
Der Wintersport hat damit tatsächlich eine lang zurückreichende Tradition im Fichtelgebirge und wenngleich die heutige Hightech-Ausrüstung für „Carving“, „Skijumping“ und „Freeriding“ nicht mehr viel mit jenen Holzbrettern zu tun hat, auf denen
die Pioniere einst über die Pisten fegten, so tut es dennoch not, einen Blick in die
Vergangenheit zu werfen, um ihre Anfänge zu verdeutlichen.
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
31
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
32
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
33
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
VEREINE, VERBÄNDE UND SONSTIGES
EMTMANNSBERG
Veranstaltungen Februar 2017
Datum
Fr. 03.02.
Sa. 04.02.
So. 05.02.
Fr. 10.02.
Sa. 11.02.
So. 19.02.
So. 19.02.
Sa. 25.02.
So. 26.02.
So. 26.02.
Di. 28.02.
Di. 28.02.
Zeit
19:00
14:00
14:00
19:00
19:30
19:00
14:00
14:00
09:00
10:00
19:30
14:30
Veranstalter
Schützenfreunde Emtmannsberg
Theatergruppe Birk e.V.
Evang.Luth. Kirchengemeinde
Dorfgemeinschaft Birk
Schützenfreunde Emtmannsberg
Evang.Luth. Kirchengemeinde
KIGA Emtmannsberg
VHS Emtmannsberg
Evang.Luth. Kirchengemeinde
Evang.Luth. Kirchengemeinde
FF Hauendorf
FF Schamelsberg
Art der Veranstaltung
Der SC Emtmannsberg lädt herzlichst ein zum traditionellen Heringsessen
am Aschermittwoch, den 01. März 2017 18:00 Uhr ins Gemeindezentrum
Emtmannsberg.“
11.02.2017 Auffrischung Erste-Hilfe-Kurs, Geräteh. Unterölschnitz 09:00 Uhr
oder
18.02.2017 Auffrischung Erste-Hilfe-Kurs, Geräteh.Troschenreuth 09:00 Uhr
Frauenstammtisch
FF Schamelsberg
Freitag, 10.02.2017, ab 19.30 Uhr, Frauenstammtisch in Kooperation mit dem
VHS-Kurs „Die Stricklies’ln“
08:30 Uhr
08:30 Uhr
19:00 Uhr
Generationenstammtisch!
FF Hauendorf
11.02.2017 Erste Hilfe-Auffrischung (ein Samstag)
Unterölschnitz, Zivilkleidung
18.02.2017 Erste Hilfe-Auffrischung (ein Samstag)
Troschenreuth, Zivilkleidung
Schützenheim
Gemeinschaftshaus Birk
DGH Seidwitz
Gemeinschaftshaus Birk
Gemeindezentrum
Birk
Gemeindezentrum
Turnhalle Gemeindezentrum
Seidwitz
Birk
FF Haus Troschenreuth
FF Haus Schamelsberg
SC Emtmannsberg
FF Emtmannsberg
11.02.2017 Erste Hilfe Kurs, Gerätehaus Troschenreuth, Zivil
18.02.2017 Erste Hilfe Kurs, Gerätehaus Unterölschnitz, Zivil
25.02.2017 Gerätekunde, Geräteh. Schamelsberg, Schutzanzug
Ort der Veranstaltung
Königsschießen
Kinderfasching
Mitarbeitendenfeier
Jahreshauptversammlung
50jähriges Jubiläum
Abend-Musik-GD
Kinderfasching der Vereine bis 17:00 Uhr
Erste-Hilfe-Auffrischungskurs
Faschingsgottesdienst
Faschingsgottesdienst
Kappenabend
Fasching
Der Seniorenbeauftrage der Gemeinde Emtmannsberg lädt ein zum ersten Generationenstammtisch 2017 am Mittwoch, den 15.02.2017 in den Ratskeller in Emtmannsberg. Beginn 15:00 Uhr. Thema Dorfladen: Diskussions- und Fragerunde mit
den Gemeinderäten der Arbeitsgruppe „Dorfladen“.
08:30 Uhr
08:30 Uhr
Gesangverein „Liederhort Emtmannsberg e. V.“
FF Birk, Ober- und Unterölschnitz
Mittwoch, 08.02.2017, um 19.00 Uhr, Jahreshauptversammlung im Ratskeller Emtmannsberg, anschließend Chorprobe
13.02.2017 Atemschutzunterweisung
19:30 Uhr
Neunkirchen FF Haus Uniform
11. und
Erste Hilfe Kurs am 11. in Uö, am 18 in Troschenreuth 08:30 Uhr
18.02.2017 Max. 24 Personen pro Kurs, Zivil
07. / 19. und Gerätekunde und Üben am LF10,
19:30, 9:00 Uhr
21. Februar Uö FF Haus, PSA
34
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
St. Veronika und St. Jakobus Birk
Volkshochschule Weidenberg –
Außenstelle Emtmannsberg
Gottesdienste in Birk im Februar 2017
* 05. Februar: Sakramentsgottesdienst
10.00 Uhr
* 12. Februar:
Predigtgottesdienst
10.00 Uhr
* 19. Februar:
Abend-Musik-Gottesdienst
19.00 Uhr
* 26. Februar:
Faschingsgottesdienst
10.00 Uhr
Geschäftsstelle:
Troschenreuth 5 • 95517 Emtmannsberg
Petra Holl • Tel.: 0 92 09 / 16161 • E-Mail: [email protected]
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, denn Ihre Anmeldung entscheidet
möglicherweise darüber, ob ein Kurs stattfindet oder abgesagt werden muss
We 001_1 Bücher- und Spielzeugflohmarkt
Beginn: So., 09.04.2017 • 13.00 – 15.30 Uhr • Turnhalle Gemeindezentrum
Emtmannsberg . Gebühr: 1 Euro pro Tisch für Selbstanbieter
Pfarramt Telephon: 09209-1210 • E-mail: [email protected]
We 000_0 Essig- und Öl-Tasting
Beginn: Freitags • 19.30 Uhr • vomFass, von-Römer-Str., Bayreuth • Gebühr: 20
Eur • max. 17 TN • der genaue Termin steht Anfang Januar fest
Es werden 5 Dressings zubereitet und mit den passenden Beilagen probiert sowie
ein Nudelgericht. Brot und Mineralwasser sind inklusive. Da auch Prosecco und
Weine verkostet werden, sollten Fahrgemeinschaften gebildet weden.
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Emtmannsberg
Gottesdienste u.a. im Februar 2017
So., 05. Februar, Gottesdienst
Letzter So. n. Epiphanias
So., 12. Februar, Gottesdienst mit Prädikant Jaresch
Septuagesimae
So., 19. Februar, Gottesdienst
Sexagesimae
So., 26. Februar, Gottesdienst
Estomihi
09.00 Uhr
We. 004_4 Bauch, Beine, Po
Beginn: Mo., 16.01.2017 • 20.00 – 21.00 Uhr • Turnhalle • 10 Abende • Gebühr:
26,00 EUR • Leitung: Elke Schneider
Bewegung mit Spaß für ein gutes Körpergefühl, die ganz nebenbei auch die Problemzonen angeht!
09.00 Uhr
09.00 Uhr
09.00 Uhr
We 007_4 Wirbelsäulenkurs – Für alle mit „Rücken“
Mi., 08.03.2017 • 19.30 – 20.30 Uhr • Turnhalle • 5 Abende . Gebühr: 14,00 EUR
• Leitung: Elke Schneider - An Fünf Abenden werden Übungen erlernt, die den
Rücken stärken und Fehlhaltungen ausgleichen, um die Gymnastik zu Hause fortführen zu können. Der Kurs ist für jedes Alter und auch für Ungeübte geeignet.
Konfirmanden-Unterricht:
Findet am Mittwoch, den 15.02.17, von 16.30 – 18.00 Uhr im Gemeindehaus Emtmannsberg statt.
Einladung zum Seniorennachmittag:
Am Montag, den 13.02.17, ab 14.30 Uhr in der Alten Schule in Emtmannsberg.
Referent ist Herr Thomas Gebhardt mit dem Thema „Vulkane hautnah“.
Kindererlebnisvormittag:
Findet am Samstag, den 18.02.17, in der Alten Schule in Emtmannsberg von 09.30
bis 11.30 Uhr statt.
We 008_4 Maori-Style zum Ausprobieren
Beginn: Mi., 29.03.2017 • 19 – 19.30 Uhr • Turnhalle • 1 Abend • Gebühr: 2 EUR
• Leitung: Heidi Bär. Terminänderung möglich! Diese Bewegungsform ist von Jagdund Kriegstänzen der neuseeländischen Maori inspiriert und wird zu exotischen
Klängen im Zweidritteltakt durchgeführt.
We 007_4 Erste-Hilfe-Auffrischungskurs
Beginn: Sa., 25.02.2017 • 14.00 – 17.00 Uhr •Turnhalle • Gebühr: 7 EUR
• Leitung :Frau Kossack. Für alle, die sich nicht sicher sind, ob ihre Kenntnisse
noch ausreichen, um im Notfall richtig helfen zu können. Für diesen Kurs kann
keine Bescheinigung ausgestellt werden, z. B. für den Führerschein.
Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst:
dieser wird am Sonntag, den 19.02.17, um 10.00 Uhr in Stockau gefeiert.
Es grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer
W. Maisel
We. 001_3 Französich für Fortgeschrittene
Beginn: Do., 16.02.2017 • 17.45 – 19.15 Uhr • AWO-Seniorenzentrum, Weidenberg • 15 Abende • Gebühr. 40 EUR • Lehrbuch: Voyages 3, Lektion 9 • Leitung:
Bernadette Willmitzer
We 001_4 Französisch `a la carte
Beginn: Di., 07.03.2017 • 18.30-20 Uhr • Bürgerhaus Weidenberg • 12 Abende
• Gebühr: 32 Euro • Leitung: Bernadette Willmitzer - Sie wollen Ihren Urlaub in
Frankreich verbringen und möchten soviel französisch können, um in Alltagssituationen zurechtzukommen? Dann ist dieser Kurs für sie genau richtig.
We 001_5 „Die Strickliesl´n“
Fr., 13.01.2017 , Fr., 10.02.2017 und Fr., 10.03.2017• 19.30 Uhr • Ratskeller
• Gebühr: ohne .
Jeder, der Lust hat, ist herzlich eingeladen zum gemeinsamen Handarbeiten in
zwangloser Runde, egal, ob Socken stricken, Mützen häkeln, etc. Wir helfen uns
gegenseitig beim Erlernen neuer Techniken oder kniffliger Arbeiten. Anregungen
und nette Unterhaltung gibt es nebenbei auch.
In Kooperation mit dem Frauenstammtisch.
We 002_6 Vortrag: So war´s bei uns
Eine vergnügliche, informative und nostalgische Bilderreise durch längst vergangene Zeiten. Da werden Erinnerungen wach!
Mo., 13.03.2017 • 14.30 Uhr • Alte Schule • Leitung: Horst und Lilo Schröder
In Zusammenarbeit mit dem Seniorenkreis.
35
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
KIRCHENPINGARTEN
FF Kirchenpingarten Löschzug Frankenpfalz
03.02.2017 Ortsversammlung / Muckenreuth
07.02.2017 Atemschutzstrecke / Bayreuth
10.02.2017 Ortsversammlung / Kirchenpingarten
FF Lienlas
19:30 Uhr
19:25 Uhr
19:30 Uhr
07.02.2017 Atemschutzstrecke
Aktuelle Termine auf: www.feuerwehr-kirchenpingarten.de
Freitags ab 19 Uhr technischer Dienst im Gerätehaus
19:25 Uhr
KD Frauenbund Kirchenpingarten
Einladung zum Frauenfrühstück am 04.02.17 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr im
Pfarrheim. Die Heilpraktikerin Sonja Haupt hält einen Vortrag über positives
Denken, Aktivierung der Selbstheilungskräfte und Atemtherapie.
Der Unkostenbeitrag beträgt 7,-- Euro.
Anmeldung bis Mittwoch, den 1. Febr. 17 bei Renate Hirschmann (Tel.1716)
oder Erika Müller (Tel. 651)
FF Kirmsees
11.02.17
Bayreuth
Jahreshauptversammlung, Floriansstüberl
FF Tressau
07.02.2017 Atemschutzstrecke
17.02.2017 Unterricht
(LZ)
FGH Tressau
19.25 Uhr
19.00 Uhr
SEYBOTHENREUTH
Veranstaltungen Februar 2017
Datum
Fr. 03.02.
Sa. 04.02.
So. 05.02.
Fr. 10.02.
Sa. 11.02.
Sa. 11.02.
So. 12.02.
Sa. 18.02.
So. 19.02.
Di. 21.02.
Sa. 25.02.
Di. 28.02.
Zeit
10:00
10:00
10:00
10:00
10:00
14:30
10:00
13:00
15:00
14:30
20:00
14:00
Veranstalter
Art der Veranstaltung
SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach
SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach
SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach
SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach
SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach
VDK Seybothenreuth
SV Seybothenreuth/TSV Kirchenlaibach
ÜWG Seybothenreuth
Soldatenkameradschaft Seybothenreuth
VHS Seybothenreuth
SV Seybothenreuth
FF Seybothenreuth
UTP-Cup bis 18:00 Uhr
UTP-Cup bis 18:00 Uhr
UTP-Cup bis 18:00 Uhr
UTP-Cup bis 18:00 Uhr
UTP-Cup bis 18:00 Uhr
Kaffee trinken
UTP-Cup bis 18:00 Uhr
Themennachmiitag: Erste Hilfe für Familien
Jahreshauptversammlung
Seniorennachmittag
Fasching
Kinderfasching
36
Ort der Veranstaltung
Sportarena Speichersdorf
Sportarena Speichersdorf
Sportarena Speichersdorf
Sportarena Speichersdorf
Sportarena Speichersdorf
Cafe Küffner Speichersdorf
Sportarena Speichersdorf
Gasthaus Ruckriegel
Gasthaus Ruckriegel Seybothenreuth
VHS Raum Rathaus
Mehrzweckhalle Seybothenreuth
Foyer Mehrzweckhalle
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
FF Seybothenreuth
17.02.2017 Fahrzeug- u. Gerätekunde
Bitte vormerken:
Termine für Altpapiersammlungen:
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
St. Veronika und St. Jakobus Birk
19:00 Uhr
GRUPPEN UND KREISE im Evang. Gemeindehaus Seybothenreuth
im Februar 2017
04.02.2017
Konfirmandentag: am Samstag, 18.02. von 9.00 - 15.00 Uhr
im Gemeindehaus Seybothenreuth
Konfirmandenpraktika am 27. und 28.02.
Soldatenkameradschaft Seybothenreuth
Jahreshauptversammlung
am Sonntag, den 19.02.2017, im Vereinslokal Ruckriegel um 15.00 Uhr.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorstand
2. Totengedenken
3. Bericht des 1. Vorstands
4. Bericht des Schriftführers und Protokoll der letzten Jahresversammlung 2016
5. Bericht des Kassenverwalters
6. Bericht der Kassenrevisoren und Entlastung
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
8. Ehrungen
9. Bildung eines Wahlausschusses für Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft
und Kassenprüfer
10. Neuwahlen
Gitarren-Gruppe: jeden Dienstag 18.00 Uhr im GH Seybothenreuth
Wünsche und Anträge können bis spätestens 12.02.2017 bei der Vorstandschaft
gestellt werden. Ich bitte um zahlreiches Erscheinen.
Kirchenvorsteher-Rüstzeit: Vom 17.-19.02. in Bad Alexandersbad
Herbert Kennerknecht
1. Vorstand
Aktuelle Termine in der der Tagespresse und den Aushängen an Kirche,
Gemeindehaus und bei der Tankstelle Mader, Seyb., oder über das Pfarrbüro in
Birk. Tel.: 09209-1210.
Instrumentalkreis: Jeden Samstag um 17.00 Uhr im GH Seybothenreuth
Frauensingkreis: Jeden Mittwoch um 20.00 Uhr mit Kantor D. Jochim
Ökumenische Planungsrunde: Am 2.02. um 19.00 Uhr
im Gemeindehaus Creußen
Mitarbeitendenfeier: Am 5.02. um 14.00 Uhr im DGH Seidwitz
Posaunenchor: Am Freitag um 19.00 Uhr nach Vereinbarung
Feierabendtreff: am 7.02. um 14.00 Uhr
im Gemeindehaus Seybothenreuth mit einer Faschingsfeier
Pfarramt Telepfon: 09209 / 1210, E-Mail: [email protected]
VdK OV Seybothenreuth
Liebe Mitglieder, hiermit lade ich sie ganz herzlich zu einem gemütlichen Kaffeeplausch am Samstag, den 11.Februar 2017 um 14:30 Uhr ins Kaffee Küffner in
Speichersdorf ein.
Auch möchte ich unsere Mitglieder aus Emtmannsberg ganz herzlich dazu einladen. Über eine zahlreiche Teilnahme würde ich mich sehr freuen.
Bei Bedarf kann ein Fahrdienst im Gemeindegebiet genutzt werden.
Anmeldung dafür in der Gemeinde Seybothenreuth unter der Nr. 09275 / 238
Volkshochschule Seybothenreuth
Geschäftsstelle:
Hohe Eiche 23 • 95517 Seybothenreuth • Claudia Hammon, Tel.: 0 92 75 / 5 61
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, denn nur bei ausreichender Teilnehmerzahl können die Kurse stattfinden.
Karl-Heinz Probst
1.Vorstand VdK OV
Dia-Vortrag: Erlebnis Antarktis – der 6. Kontinent
Donnerstag, 16. März 2017 • 19.30 Uhr • Rathaus VHS-Raum
• Referent: Joachim Leithoff
Von Feuerland durch die Magellan-Straße, um das berüchtigte Kap Hoorn, ging
diese Kreuzschifffahrt nach der grandiosen Landschaft dieses nahezu unberührten
Erdteils. Begegnungen bei den Anlandungen mit Pinguinen, Robben, Seebären,
-löwen und Seeelefanten sowie Walen und Seevögeln, lassen diesen friedlichsten
aller Kontienente zu einem der letzten Paradiese für Naturliebhaber werden.
ELEKTRO HAUTSCH
Meisterbetrieb der Innung
ienst
4h-Störungsd
40
Jahre
-2
- Elektroinstallation
- Elektroheizungen
- Beleuchtungssysteme
- Blitzschutzanlagen
- Überspannungsschutz
- Telefonanlagen
- Netzwerktechnik
- Satellitenanlagen
Industriestrasse 22
95466 Weidenberg
Entspannung mit Klangschalen
Donnerstag, 9. März 2017 • 19.30-21.00 Uhr • VHS-Raum Rathaus • 1 Abend
• mitzubringen: Isomatte, Kissen, Decke, warme Socken • Gebühr: 12.00 EUR
• Leitung: Thomas Schmitt
Ein Genuss für Körper, Geist und Seele. Durch das Spielen der Klangschalen und
Gongs entstehen Schwingungen, die in Resonanz mit dem Körper gehen und wie
eine Massage auf die einzelnen Zellen wirken. Dadurch wird ein Gleichgewicht im
Körper hergestellt und wir können zu einer tiefen Entspannung gelangen.
- Antennenanlagen
- Zentralstaubsaugeranlagen
- Haushaltsgeräteverkauf
- Haushaltsgeräteservice
- EIB
- SPS
- E-Check
- Projektierung und Planung
Seniorennachmittag
Dienstag, 17.Januar 2017 14.30 im VHS-Raum Rathaus
Der Fahrdienst fährt wie gewohnt zu den bekannten Zeiten.
http://www.hautsch.de
e-mail: [email protected]
37
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
MARKT WEIDENBERG
Veranstaltungen Februar 2017
Datum
So. 05.02.
Mo. 06.02.
Di. 07.02.
Fr. 10.02.
So. 12.02.
So. 12.02.
Sa. 18.02.
So. 19.02.
So. 19.02.
Fr. 24.02.
Sa. 25.02.
So. 26.02.
Mo. 27.02.
Di. 28.02.
Di. 28.02.
Zeit
14:00
14:00
19:30
19:00
14:00
14:00
10:00
14:00
14:00
19:00
14:00
13:00
20:00
14:00
14:00
Veranstalter
Art der Veranstaltung
Frauenunion Weidenberg
AWO-Seniorentreff
Frauenunion Weidenberg
Schützenverein Sophienthal
FGV Weidenberg
FF Lessau
Evang. Pfarramt Weidenberg
SPD Weidenberg
Wanderverein Görau
Schützengesellschaft Weidenberg
BVSV Weidenberg
FF Neunkirchen am Main
Burschenverein Concordia Weidenberg
FF + SG Untersteinach
FGV Weidenberg
Ort der Veranstaltung
Kinderfascching bis 18:00 Uhr
Seniorenfasching
Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung
Wanderung nach Untersteinach mit Einkehr
Kinderfasching
Frauenfrühstück
Kinderfasching
Kinderfasching
Kappenabend
Jahreshauptversammlung
Kinderfaschning
Rosenmontagsball
Kinderfasching
Fasching auf der Gänskopfhütte
FF Weidenberg + 2. und 25. Löschzug
Aula, Schule Weidenberg
Bürgerhaus
Gasthof Kolb, Weidenberg
Gasthaus Böhner
Wanderführer Peter Manz
Gasthaus Schamel Lessau
Pimmlerhaus
Aula Verbandsschule Weidenberg
Görau / Saal Gastwirtschaft
Schützenhaus
Gaststätte Kolb Weidenberg
Gemeindezentrum Neunkirchen
Kleintierzuchthalle
Gasthaus Neuner
Gänskopfhütte
FF Görschnitz
Alle Feuerwehraktiven jeden Montag, ab 19:00 Uhr „MONTAGSDIENST“
12.02.2017 Auffrischung Erste Hilfe, Untersteinach
Abfahrt am Gerätehaus
Jugendfeuerwehr Weidenberg:
Jeden Donnerstag (ausgenommen Feiertage) findet zwischen 18:00 Uhr und
20:00 Uhr Jugendausbildung im Gerätehaus Weidenberg, Obere Marktstr. 32, statt.
Jeder Jugendliche, der Interesse hat, ist immer willkommen.
09:00 Uhr
08:45 Uhr
FF Mengersreuth
05.02.2017 Unterricht Digitalfunk
Feuerwehrgerätehaus Mengersreuth
09:00 Uhr
FF Döhlau- Görau
26.02.2017 Unterricht, Döhlau oder Laineck
09:00 Uhr
FF Stockau
09.02.2017 Technischer Dienst, Stockau
23.02.2017 Technischer Dienst, Stockau
FF Untersteinach
12.02.2017 Erste Hilfe Rettungsrucksack/Defi
Gerätehaus Untersteinach
09:00 Uhr
FF Lankendorf-Ützdorf
05.02.2017 UVV Unterricht, Gasthof Pensenhof
19:30 Uhr
38
19.00 Uhr
19.00 Uhr
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Dorfgemeinschaft Glotzdorf
Gesangverein Weidenberg von 1868 e.V.
Die Dorfgemeinschaft Glotzdorf lädt alle Bürgerinnen und Bürger jeden 2. Freitag
im Monat ab 19:00 Uhr recht herzlich zum gemütlichen Beisammensein ins Dorfgemeinschaftshaus ein.
Singstunden:
Gemischter Chor: 07.02., 14.02. und 21.02.2017
Männerchor: 03.02., 10.02., 17.02. und 24.02.2017
*** Singt mit *** Infos bei E. + H. Stahl, Tel. 09278 1431
Dorfgemeinschaft Heßlach
Imkerverein Weidenberg
03.02.2017 Stammtisch
10.02. + 11.02.2017 Schlachtfest, geöffnet jeweils ab 17.00 Uhr
17.02.2017 Stammtisch
24.02.2017 Jahreshauptversammlung, Dorfhaus
20.00 Uhr
28.02.2017 Faschingsumzug, Dorfhaus
10.00 Uhr
ab 14.00 Uhr Kinderfasching
07.02.2016 Anfängerkurs I (Frühjahrsarbeiten)
Referent ist Bienenfachwart Franz Wenig
Veranstaltungsort: Gasthaus in Rosenhammer
19:00 Uhr
Es sind alle interessierten Imkerinnen und Imker, auch Nichtmitglieder, zu dieser
Veranstaltung eingeladen. Anmeldung bei Franz Wenig, Tel. 09278/470
Sportverein Weidenberg
Nordic-Walking-Treff
Seniorenstammtisch Weidenberg
Der Nordic Walking Lauftreff findet im Februar wie immer samstags um 14:30 am
Kindergarten/Sportpark in der Au statt. Es wird bei jedem Wetter gelaufen.
Neueinsteiger bekommen kostenlose Einweisung durch unseren Nordic- Walking
Trainer. Nordic Walking ist ein Sport für Jung und Alt.
Der Seniorenstammtisch Weidenberg trifft sich im Februar am Mittwoch, dem
8. Februar, ab 14 Uhr in Seybothenreuth im Gasthof „ Zum edlen Hirsch“ und am
Mittwoch, dem 22. Februar sind wir ab 14 Uhr in Weidenberg im Gasthof Kolb.
Wir freuen uns, wenn wir uns beim Stammtisch wiedersehen - bleiben Sie - oder
werden Sie gesund – Auskünfte gibt Frau Prüfer, Tel. 09275 / 91065
Info: Roland Schmidt Tel.09278 / 8263
„Bleib fit-lauf mit“
39
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Literatur- und Lesekreis
Termin: Donnerstag, 09.02.17 15:00 Uhr •Leitung: Günter Groß
Literarische Texte werden zu Hause gelesen und miteinander besprochen. Dazu
gibt es jeweils eine Einführung in das Leben der Dichter.
Thema des Semesters: Russische Erzählungen. Weitere Termine: März entfällt,
06.04.; 18.05.; 15.06.17
Die Literatur-und Kulturreise vom 10.-14.05.17 geht auf das Lutherjahr 2017 und
den „Sprachschöpfer“ Martin Luther ein, der die Deutsche Sprache nachhaltig
geprägt hat.
SPD OV Weidenberg
Kinderfasching am Sonntag, 19.02.2017 um 14.00 Uhr in der Schulaula in
Weidenberg.
Volkshochschule Neunkirchen
Volkshochschule Neunkirchen, Neunkirchener Str. 30 30, 95466 Weidenberg
Tel. 09209-570 – FAX: 0322 237 899 79 – eMail: [email protected]
Musikkurse für Vorschulkinder, Schüler und Erwachsene:
Unser Musikkurse
„Musikalische Früherziehung“ „Blockflöte für Anfänger und Fortgeschrittene“
„Klavierunterricht“ - auch Keyboard
„Cello“
„Gitarre für Anfänger und Fortgeschrittene“
E-Gitarre für Anfänger und Fortgeschrittene
Mandoline für Anfänger und Fortgeschr.
haben begonnen und werden zu den bekannten Terminen fortgesetzt. In einigen
Kursen ist Einzelunterricht noch möglich.
Kurse:
Yoga für alle – Fitnesstraining für Körper und Geist (fortlaufend) im VHS-Raum
immer dienstags,18.30-19.30 Uhr, Leitung: Angelika Rieke-Fehr
Body-Max (auch für Männer) Fitnesskurs zum Abnehmen und Straffen, in der
Mehrzweckhalle, Immer dienstags, 17.15-18.15 Uhr • Leitung: Carmen Kröschel
Wirbelsäulengymnastik, fortlaufend,
immer dienstags, 18.15-19.15 Uhr, MZH • Leitung: Carmen Kröschel
Tagesfahrten/ Exkursionen:
¤ Donnerstag, 30.03.17 München,Lenbachhaus
„Der blaue Reiter“u.“Allianz-Arena“ Führung FCB Erlebniswelt+Stadion
¤ Samstag, 29.04.17 Weidenberg, Glasknopf-Museum mit Vorführung,
Scherzenmühle (mit Mittagsimbiss), und Glasmuseum Warmensteinach
¤ Samstag, 17.06.17 Coburg, Bayr. Landesausstellung:
„Ritter, Bauern, Lutheraner“ Veste Coburg + Stadtführung
Seniorenprogramm
Fit in jedem Alter – Seniorengymnastik für Frauen und Männer – Vormittagskurs
Termin: immer donnerstags, 10-11:00 Uhr, Mehrzweckhalle, Leitung: Inge Butler.
Mit moderaten Übungseinheiten ist der Kurs geeignet für Trainierte und Untrainierte, Alte und Junge, Dicke und Dünne.
Seniorentanz:
Tanzen für alle Altersgruppen - Tanzen ist so effektiv wie Joggen -wer tanzt, bleibt
länger jung! Donnerstag, 23.02.17 (14-tägig) •14.30-16.00 Uhr • Mehrzweckhalle
• Leitung: Erika Richter, Seniorentanzleiterin
Weitere Termine: 09. +23. März, 06. April, 04.+18. Mai, 22. Juni, 13. Juli 2017
Studienreisen 2017
¤ 23.-24.03.2017 Leipzig, Gewandhaus: 1 Klavierkonzert mit Lang Lang,
Aufenthalt und Führungen in Halle
¤ 10.-14.05.2017 Literatur-und Kulturreise „Luther“: Wittenberg-Eisleben-Mansfeld,
Halberstadt, Köthen, Wörlitzer Garten, Oranienbaum, Halle, usw. , 5 Tage, 4 ÜB/
HP im Hotel Maritim Magdeburg
¤ 25.-27.05.2017 Hamburg: Elbphilharmonie – Konzert „Rheingold konzertant mit
Solisten, Führungen, Besicht.
¤ 21.-23.06.2017 Fulda mit Musical „Der Medicus“, 1 Üb/HP
im Maritim-Hotel + Ausflüge
¤ 04.-06.08.2017 Berlin – IGA – Internationale Gartenschau, 2 Tage, 1 ÜB/HP
im Hotel Abacus nahe der IGA
¤ 24.-28.09.2017 Kunstreise Südtirol – Pustertal – Bruneck - Meran – Dolomiten-Rundfahrt - Schloss Trauttmannsdorff mit Gärten – Neustift mit Weinprobe,
Bozen: „Ötzi-Museum“
¤ 14.-21.10.2017 Madrid, Toledo und die Extremadura – von Parador zu Parador
– Flug/Bus-Rundreise
¤ Herbst 2017 Berlin, wiedereröffnete Staatsoper Unter den Linden, Übern./Fr
im Hotel Adlon
¤ 10.-11.11..2017 Karlsruhe und Baden-Baden: Ausstellung „Cezanne“ und
Oper „La Bohème“ im Festspielhaus Baden Baden
¤ 12.-14.12.17: Advent im Harz – Zauber der 1000 Lichter (Maritim-Hotel Braunlage), 3 Tage HP, Stadtbesichtigungen und Weihnachtsmärkte in Braunlage, Goslar,
Werningerode, Quedlinburg und Osterode
¤ 30.12.17-01.01.18 Silvestergala in Eisenach -mit Luther-Mahl, Führung Wartburg, Ausflüge nach Erfurt u. Umgeb.
Volkshochschule Weidenberg e.V.
Geschäftsstelle: Helga Ordnung
Alte Bayreuther Str. 3, 95466 Weidenberg
Tel.: 0 92 78 / 1594 • E-mail: [email protected]
Die Anmeldungen sind verbindlich.
Bilderreise
Dienstag, 07.02.2017 um 16.00 Uhr im Bürgerhaus, Referentin: Helga Ordnung
Weidenberg und seine Bewohner „damals“
Freitag, 10.02.2017 19.30 Uhr im Bürgerhaus, Referentin: Helga Ordnung
40
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Englisch - Anfängerkurs I:
Dienstag: 21.02.2017 19.30 – 21.00 Uhr im Bürgerhaus 15 Abende
Leitung: Karl Schwemmer, Gebühr: 40,00 Euro
Hutzaomd
Donnerstag 14-tägig fortlaufend 19.00 – 21.00 Uhr, Leitung: Inge Lindner
Info unter:Tel. 8105
Englisch - Anfängerkurs II
Dienstag, 21.02.2017 18.00 – 19.30 Uhr im Bürgerhaus 15 Abende
Leitung: Karl Schwemmer, Gebühr: 40,00 Euro
Wir backen wieder Küchle
Damit die alten Traditionen in unserer Region aufrechterhalten bleiben.
Jeweils samstags den 11.02. und 25.02.2017 um 9.00 Uhr in der Schulküche.
Gebühr 15,00 Euro + Materialkosten (ca. 14,00 Euro), Leitung: Helga Ordnung
Italienisch für Fortgeschrittene
Mittwoch: 22.02.2017 18.00- 19.30 Uhr im Schloß im Garten, 15 Abende,
Gebühr: 40,00 Euro, Leitung: Iris Meier
Neue Rezeptideen rund um den Apfel. Wir kreieren ein Menü mit Fisch und
Fleisch, eine Süßspeise wobei in jedem Gericht Äpfel verwendet werden.
Donnerstag, den 16.02.2017 um 19.00 Uhr in der Schulküche, Gebühr: 7,00 Euro
+ Materialkosten, Leitung: Andrea Storkenmeier
Hatha Yoga - Lebenskraft für den Alltag Der Begriff „Yoga“ kommt aus dem
indischen Sanskrit und bedeutet „Einheit & Harmonie“. Yoga harmonisiert Körper,
Geist & Seele, aktiviert neue Lebensenergie und bringt diese zum Fließen. Der ideale Einstieg ins Yoga ist das Hatha Yoga; es beinhaltet Körper- und Atemübungen,
Tiefenentspannung, positives Denken und Meditation.
Mittwoch, 15.02.2017 bis 03.05.2017, 10x90 min, 19h30 bis 21h (sanfte Mittelstufe, für TN mit Yoga Grundkenntnissen). Im AWO Seniorenzentrum in Weidenberg,
Gebühr: 45,00 Euro Leitung: Claudia Hermsdörfer
Bauch, Beine, Po .
Dienstag:.21.02.2017, im Sportheim (Jugendraum) 18.00-19.00 Uhr 15 Abende
Leitung: Gina Nickl Gebühr: 55,00 Euro
Bokwa und Bauch Beine Po Donnerstag 23.02.2017, im Sportheim,
18.00 – 19.00 Uhr, 15 Abende Gebühr: 55,00 Euro Leitung: Gina Nickl
„Zumba – Workout“
Dienstag, 21.02.2017 19.00-20.30 Uhr im Sportheim (Jugendraum)
15 Abende. Leitung: Gina Nickl Gebühr: 70,00 Euro
Zumba Gold
Zumba Gold® wurde speziell für Junggebliebene entwickelt.
Donnerstag: 23.02.2017 19.00-20.00 Uhr Gebühr:55,00 Euro 19.00-20.30 Uhr:
70,00 Euro im Sportheim 15Abende.Leitung: Gina Smrchowa,
Selbstverteidigung für Erwachsene (Wing Chun)
Selbst|ver|tei|di|gung, die: das Sich-selbst-Verteidigen: das Recht auf Selbstverteidigung
Dienstag: 21.02.2017 18.00- 19.15 Uhr im Bürgerhaus, 6 Abende.
Gebühr: 33,00 Euro, Leitung: Sifu Sie Siong Pek/(George Salamon).
Alternative Schmerztherapie „Schmerz lass nach!“
Bitte bequeme Kleidung und eine Decke, Matte und Wasser mitbringen.
Donnerstag, den 16.u. 23.02.17 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus. Gebühr: 10,00 Euro,
Leitung: Michaela Schubert Heilpraktikerin, Entspannungspädagogin
Seniorengymnastik (fortlaufend)
Montags. • 17.00-18.00 Uhr (außer Ferien) • Sportheim Weidenberg
15 Abende, Gebühr: 31,00 EUR, Leitung: Katja Quindt.
Klöppeln
Mittwoch: 08.02.2017 19.00-21.00 Uhr • 7 Abende (14-tägig) im Saal des
Bürgerhauses, Leitung: Elisabeth Böhner, Gebühr: 26,00 EUR
Korbflechten
Erstellung eines Korbes oder Tabletts aus Peddigrohr mit Holzboden.
Man erlernt das Flechten mit ein- zwei- und drei Flechtfäden, sowie den Zopfrand
oder den Zuschlagrand.
Donnerstag, den 16.02.2017 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus (6 Abende, jeweils
donnerstags) mitzubringen: ein altes Handtuch, ein Seitenschneider
Gebühr: 28,00 Euro + 10,00 Euro Materialkosten
Leitung: Marion Artmann exam. Ergotherapeutin
Arbeitsgemeinschaft Brauchtumspflege, in Zusammenarbeit mit den Brunnenfrauen. Zusammenkunft: jeweils am letzten Freitag im Monat, oder auf Anfrage
41
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Alt-Katholische Kirchengemeinde
St. Peter & Paul Weidenberg
Do, 02.02.17
So, 05.02.17
So, 12.02.17
Di, 14.02.17
Mi, 15.02.17
Do, 16.02.17
Sa, 18.02.17
So, 19.02.17
Mi, 22.02.17
Do, 23.02.17
So, 26.02.17
Religionsunterricht
Eucharistiefeier in St. Peter und Paul,
anschl. Kirchenkaffee
Eucharistiefeier in St. Peter und Paul,
anschl. Kirchenkaffee
„Man sieht sich“, Kaffeenachmittag
im Gemeindezentrum
Taizé-Gebet im Gemeinderaum
Religionsunterricht
am Abend, Kirchenvorstandssitzung
Eucharistiefeier im AWO-Heim
Eucharistiefeier in St. Peter und Paul,
anschl. Kirchenkaffee
Spieleabend im Gemeinderaum
Religionsunterricht
Eucharistiefeier in St. Peter und Paul zum
Faschingssonntag, anschl. Vesper
Konfirmanden-Unterricht:
Findet jeweils am Mittwoch, den 01.02. und 22.02., von 16.30 – 18.00 Uhr im Pfarrhaus in Neunkirchen statt.
15.30 Uhr
09.30 Uhr
Es grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer
W. Maisel
09.30 Uhr
19.30 Uhr
Evang.-Luth. Pfarramt Nemmersdorf
20.00 Uhr
15.30 Uhr
Kirchliche Termine u. Gottesdienste – Februar 2017
So., 05.02. Gottesdienst (Pfr. Eyring)
09.30 Uhr
Mo., 06.02. Abendgottesdienst in Untersteinach,
19.30 Uhr
Gasthaus Neuner
Mi., 08.02. KiWi – Kirche geht ins Wirtshaus
20.00 Uhr
(Männergesprächskreis), Gasthaus Schwarzer Adler, Nemmersdorf
Do., 09.02. Bibelstunde in Dressendorf (Pfr. Weigel), FFW-Haus 18.30 Uhr
So., 12.02. Gottesdienst (Pfr. Weigel),
09.30 Uhr
gleichzeitig Kindergottesdienst
Mo., 13.02. Abendgottesdienst in Döhlau, BV-Heim
19.00 Uhr
So., 19.02. Gottesdienst (Pfrin. Scheler)
09.30 Uhr
Mo., 20.02. Bibelstunde in Görau, Gasthaus Raps
19.30 Uhr
So., 26.02. Gottesdienst mit Hl. Abendmahl (Pfr. Weigel);
09.30 Uhr
gleichzeitig Kindergottesdienst
Mo., 27.02. Bibelstunde in Kottersreuth, Haus-Nr. 9,
19.30 Uhr
bei Fam. Geißler
16.00 Uhr
09.30 Uhr
19.30 Uhr
15.30 Uhr
17.00 Uhr
Die aktuellen Termine und Bilder unserer Veranstaltungen
unter www.altkatholisch-oberfranken.de
Evang.-Luth. Kirchengemeinden
Neunkirchen am Main und Stockau
Gottesdienste u.a. im Februar 2017
So., 05. Februar, Gottesdienst und Kindergottesdienst
Letzter So. n. Epiphanias
Stockau
So., 12. Februar, Gottesdienst mit Prädikant Jaresch
Septuagesimae Neunkirchen
So., 19. Februar, Familiengottesdienst, Stockau
Sexagesimae
So., 26. Februar, Gottesdienst, Neunkirchen
Estomihi
Feste Termine:
Dienstag, 20.00 Uhr Posaunenchor / Mittwoch, 20.00 Uhr Kirchenchor –
jeweils im Gemeindehaus
10.00 Uhr
10.00 Uhr
Evang.-Luth. Pfarramt Nemmersdorf - Bürostunden: Di. + Do., 9.00 – 15.00 Uhr
Tel.: 09208/8401, E-Mail: [email protected]
10.00 Uhr
10.00 Uhr
42
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
Katholische Kirche Rosenhammer
Februar 2017
04.02.2017
Vorabendmesse Segnung der Kerzen
und Blasiussegen
18.00 Uhr
05.02.2017
Blasiussegen, Hl. Messe anschl. Kirchenkaffee
09:30 Uhr
11.02.2017
Vorabendmesse
18.00 Uhr
12.02.2017
Hl. Messe, anschl. Kirchenkaffee
09:30 Uhr
18.02.2017
Vorabendmesse
18.00 Uhr
19.02.2017
Hl. Messe, anschl. Kirchenkaffee
09:30 Uhr
26.01.2017
AWO Seniorenheim, Hl. Messe
16:00 Uhr
Beichtgelegenheit und Krankenkommunion nach Anmeldung
25.02.2017
Vorabendmesse
18.00 Uhr
26.02.2017
Hl. Messe, anschl. Kirchenkaffee
09:30 Uhr
Evang. Kirchengemeinde Weidenberg
Abendmahl immer mit Traubensaft
Kindergottesdienst und Bambinigottesdienst immer im Pimmlerhaus
WINTERKIRCHE IM PIMMLERHAUS
5. Februar
ABENDMAHLSGOTTESDIENST, Pfrin. Lauterbach 09.30 Uhr
Letzter So. n. KINDERGOTTESDIENST
09.30 Uhr
Epiph.
BAMBINIGOTTESDIENST
11.00 Uhr
11. Februar
Samstag
ABENDMAHLSGOTTESDIENST
im AWO-Seniorenzentrum
16.00 Uhr
12. Februar
GOTTESDIENST, Pfr. Daum
Septuagesimä KINDERGOTTESDIENST
09.30 Uhr
09.30 Uhr
19. Februar
Sexagesimä
GOTTESDIENST, Pfrin. Lauterbach
KINDERGOTTESDIENST
09.30 Uhr
09.30 Uhr
26. Februar
GOTTESDIENST, Pfr. v. Knobelsdorff
09.30 Uhr
Die Kreuzschnäbel - Gesprächskreis über Glauben, Bibel und Leben
Zweimal im Monat donnerstags um 20:00 Uhr
Kontakt: Ute Steininger (Tel. 8011), Udo Hammerschmidt (Tel. 77100)
Frauenkreis: Am 16.02.2017 um 14:00 Uhr im Cafe Sonnenschein im
AWO Seniorenzentrum.
Frauenstammtisch: Jeden 3.Dienstag im Monat um 19:30 Uhr
Kontakt: Ingrid Büttner (Tel. 1838), Rita Leupold (Tel. 416)
Besuchen sie uns doch auch auf unserer Homepage unter
www.weidenberg-evangelisch.de dort finden sie alle aktuellen
Termine und Bilder unserer Veranstaltungen.
43
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
44
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
45
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
KLEINANZEIGENMARKT
Junge Familie sucht Baugrundstück in Weidenberg- 4 oder 5 Zimmer- Wohnung, 100/115 m² in WeidenOrt. Tel.: 09278 / 774033
berg - Obermarkt zu vermieten. Ab Februar frei
Tel.: 09275 / 6506
Garage oder Unterstellmöglichkeit zu Mieten gesucht
in Kirchenpingarten und Umgebung oder Gemeinde- Suchen zuverlässige, ordentliche Putzfrau für 4-5
Stunden die Woche in der Nähe von Weidenberg.
gebiet Weidenberg. Tel.: 0175 / 8388377
Tel.: 09278 / 775953
Biete Bundeswehrseesack von 1980, 80 cm hoch,
sowie 20 verschiedene Caps (Schirmmützen), super- Suchen Langlaufski für Kinder Größe 1,50 cm und
günstig abzugeben, Tel.: 09278 / 451
1,40 cm. Tel.: 09278 / 775953
Suchen für das Frühjahr tüchtige Hilfe für Haus und Speckstein - Kaminofen 7 KW komplett m. Rohr,
Garten im Bereich Neunkirchen, Lehen, Stockau, Bodenplatte aus Glas, zusätzlich kleine Menge an
Lessau. Tel.: 0160 / 90263087
Holz, 2 Tragekörbe VB 250 Euro Tel.: 09209 / 221007
Einliegerwohnung in Weidenberg zu vermieten, ca. Gebrauchtes Toshiba Satellite C850-19D Notebook
45 m², Teilmöbliert mit Einbauküche. Tel.: 09278 / 8307 zu verkaufen, Windows 8 64-Bit (vorinstalliert), Intel®
Celeron® Processor B830, 39,6 cm (15,6-Zoll), FestPentium Notebook 320GB mit Windows 10, 100 Euro; platte 320 GB, 4 GB, DDR3 RAM (1.333 MHz)
19“ Flatscreen Monitor für PC, 25 Euro; 17“ Flatscreen Mattschwarz mit schwarzer Tastatur, inkl. Ladekabel
Monitor für PC, 15 Euro; Herren Skistiefel Raichle Gr. 150 Euro VB, Tel.: 0175 / 8025471
43/44, 30 Euro; Tel.: 0178 / 4385481
Audi A3 Sportback 8V tdi NEUES MODELL
Spritverbrauch unter 5l/100km, 105 PS, 120tkm,
03/2013, AHK, Klima, metallicsilber, 8-fach bereift,
unfallfrei, scheckheftgepflegt, Nichtraucher,
top gepflegt, Preis 12.735 Euro, Tel.: 0178 / 4385481
46
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
47
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
48
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
49
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
50
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
51
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
52
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
53
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
54
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 02/2017
55