Anträge auf Bootsliegeplätze für das Jahr 2017 werden

Anträge auf Bootsliegeplätze für das Jahr 2017 werden verschickt
Die Seglervereinigung Gnadensee Allensbach (SVGA) übernimmt im Auftrag der Gemeinde
die Verwaltung der Bootsliegeplätze.
Für die Sommersaison 2017 gehen in diesen Tagen die Anträge auf Liegeplätze an die bisherigen Liegeplatzinhaber raus.
Die Liegeplatzinhaber teilen in ihrem Antrag für das Jahr 2017 mit, ob sie die Plätze, wie bisher, in Anspruch nehmen möchten oder ob diese als Gastplätze freigeben werden.
Zu beachten ist, dass die Anträge jährlich vollständig abgegeben werden müssen. D.h., die
amtliche Bootszulassung sowie der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist auch in diesem
Jahr mit einzureichen, auch wenn bereits die Liegeplatzüberlassung seit längerem besteht.
Die Anträge mit den o.g. Unterlagen sind bis zum 28. Februar 2017 an die SVGA – Liegeplatzverwaltung zurückzugeben.
Die Genehmigung für den Liegeplatz ergeht gemeinsam mit den später auszustellenden Gebührenbescheiden.
Für die Vergabe gilt die Liegeplatzordnung der Gemeinde Allensbach.
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