Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 9. Deckblattänderung Flächennutzungsplan Schierling „Markstein - Südwest“ Begründung Markt Schierling 1. Bürgermeister Christian Kiendl Rathausplatz 1 84069 Schierling Schierling, den ................................... ........................................................................................................... Stempel/Unterschrift Planverfasser: Sinzing, den .................................. ............................................................................................................ Stempel/Unterschrift Fassung: 08.11.2016 Verfahren nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB 1 Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 2 VERFAHREN VERFAHRENSSCHRITTE ZEITRAUM Änderungsbeschluss mit Bekanntmachung vom __.__.____ __.__.____ Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB mit Bekanntmachung vom __.__.____ __.__.____ - __.__.____ mit Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom __.__.____ __.__.____ - __.__.____ Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Bekanntmachung vom __.__.____ __.__.____ - __.__.____ Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom __.__.____ __.__.____ - __.__.____ Feststellungsbeschluss __.__.____ Das Landratsamt Regensburg hat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom __.__.____ Az. ______________________ gemäß § 6 BauGB genehmigt. Der Markt Schierling hat die Genehmigung am __.__.____ ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes mit dieser Bekanntmachung wirksam. Schierling, den _____________ MARKT SCHIERLING ___________________________ ( Siegel ) Kiendl, 1. Bürgermeister Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 3 Inhaltsverzeichnis 1 PLANUNGSRECHTLICHE AUSGANGSSITUATION ................................................. 5 1.1 Lage und Dimension des Planungsgebietes ..................................................................... 6 1.2 Landes- und Regionalplanung ......................................................................................... 7 1.2.1 1.2.2 Landesentwicklungsprogramm (LEP) (2013) .........................................................................................7 Regionalplan (2011) .................................................................................................................................7 2 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG ......................................................... 9 2.1 Ziel und Zweck der Wohnbauflächen .............................................................................. 9 2.2 Bedarfsanalyse Wohnbauflächen .................................................................................. 10 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.6 2.2.8 2.2.9 2.2.10 Bevölkerungsentwicklung ....................................................................................................................... 10 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung ................................................................................................... 11 Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfes aus der Bevölkerungsentwicklung ............................ 11 Haushaltsstrukturveränderung .............................................................................................................. 11 Vergleich – Entwicklung der Baufertigstellungen Wohngebäude ................................................ 12 Gegenüberstellung Wohnbauflächenpotentiale .............................................................................. 13 Begründung des Wohnbauflächenbedarfes für den Hauptort Schierling .................................. 13 Potentialflächen am Hauptort Schierling ............................................................................................ 14 2.3 Ziel und Zweck der Gewerbeflächen ............................................................................. 14 2.4 Ziel und Zweck der Sondergebietsflächen ..................................................................... 14 2.5 Vorrang der Innenentwicklung ...................................................................................... 16 2.5.1 2.5.2 Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ................................................................. 16 Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung ................................................................ 17 3 WESENTLCHE AUSWIRKUNGEN .......................................................................... 18 3.1 Erschließung, Versorgungseinrichtungen und Infrastruktur............................................ 18 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 Verkehr ...................................................................................................................................................... 18 Wasserver- und Entsorgung .................................................................................................................. 18 Strom, Telekommunikation ..................................................................................................................... 18 Brand- und Katastrophenschutz ........................................................................................................... 18 3.2 Auswirkungen der Planung, Bodenordnung .................................................................. 18 3.3 Immissionsschutz........................................................................................................... 19 3.4 Denkmalschutz .............................................................................................................. 20 3.5 Belange des Umweltschutzes ......................................................................................... 21 3.6 Schutzgebiete ................................................................................................................. 22 3.7 Amtlich kartierte Biotope ................................................................................................ 23 3.8 Spezielle artenschutzrechtliche Belange ......................................................................... 24 3.8.1 3.9 Zusammenfassendes Ergebnis ............................................................................................................... 25 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ......................................................................... 26 3.9.1 1.1.1 3.9.2 3.9.3 Bedeutung für den Naturhaushalt ........................................................................................................ 26 Auswirkungen des Eingriffs, Vermeidungsmaßnahmen ................................................................... 26 Überschlägige Ermittlung des Ausgleichsflächenumfangs .............................................................. 26 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................................................................... 27 4 SONSTIGES.......................................................................................................... 27 5 ANLAGE - UMWELTBERICHT ............................................................................... 28 5.1 Beschreibung der Planung ............................................................................................. 28 5.1.1 5.1.2 Inhalt und Ziele des Bauleitplanverfahrens ....................................................................................... 28 Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ........................................................ 28 Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung 5.2 Schutzgut Mensch .................................................................................................................................... 29 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt .......................................................................... 29 Schutzgut Boden ...................................................................................................................................... 29 Schutzgut Wasser .................................................................................................................................... 30 Schutzgut Klima/Luft ............................................................................................................................... 31 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, .................................................................................................. 32 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................................................. 32 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................................................................ 33 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung ................................................... 33 5.4.1 5.5 Landesplanung / Regionalplanung ..................................................................................................... 28 Landschaftsplan ....................................................................................................................................... 28 Sonstige Fachpläne ................................................................................................................................. 28 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ........................................................... 29 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.3.4 5.3.5 5.3.6 5.3.7 5.3.8 5.4 4 Umweltrelevante Ziele von Fachgesetzen und Fachplanungen ..................................... 28 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.3 Begründung Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .................................................................................. 37 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ............................................................................................................... 37 5.5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung .............................................................................. 37 5.6 Verfahren und Methodik der Umweltprüfung ................................................................ 38 5.7 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen ....................................................................................................................................... 38 5.8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ....................................................................................................................................... 38 6 ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................ 39 Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 5 1 PLANUNGSRECHTLICHE AUSGANGSSITUATION Der zur Änderung anstehende Planungsbereich wird im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Schierling als gemischte und gewerbliche Baufläche dargestellt. Ein Landschaftsplan ist für den Markt Schierling vorhanden. Wesentliche Aussagen zum Änderungsbereich bestehen nicht. Auszug wirksamer Flächennutzungsplan Markt Schierling (eigene Darstellung) Die Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des verbindlichen Bauleitplanes „Markstein - Südwest“. Das Entwicklungsgebot ist damit beachtet. Eine geordnete, städtebauliche Entwicklung kann somit gesichert werden. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 6 1.1 Lage und Dimension des Planungsgebietes Die Änderungsfläche liegt am westlichen Ortsrand von Schierling. Die Änderungsflächen werden im Süden durch die Leierndorfer Straße/R 35 und im Westen durch die Straße Markstein begrenzt. Im Norden und Osten schließen sich Wohnbauflächen mit Einzel- und Doppelhausbebauung an. Lage des Änderungsgebietes im Ort Schierling, o.M. (Quelle: BayernAtlasPlus, Zugriff: 07.07.2016) Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich bereits ein Autohaus, zwei Einkaufsmärkte, ein Drogeriemarkt, eine Trafo-Station, Flurwege sowie Gehölz- und Grünstrukturen. Der Änderungsbereich umfasst etwa 2,56 ha und unterteilt sich in folgende Flächen: Flächenbilanz: Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Sondergebiet Einzelhandel Geltungsbereich gesamt 4.592 2.783 5.153 13.118 25.646 m² m² m² m² m² Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 7 1.2 Landes- und Regionalplanung 1.2.1 Landesentwicklungsprogramm (LEP) (2013) Zur Anpassung an die Ziele der Landes- und Regionalplanung sind insbesondere folgende Ziele und Grundsätze zu beachten: 3.1 Flächensparen (G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Flächensparende Siedlungs-und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. 3.3 Vermeidung von Zersiedelung (G) Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden. (Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. 5.1 Wirtschaftsstruktur (G) Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, sollen erhalten und verbessert werden. 5.3 Einzelhandelsgroßprojekte 5.3.1 Lage im Raum (Z) Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte dürfen nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden. Abweichend sind Ausweisungen zulässig - für Nahversorgungsbetriebe bis 1 200 m² Verkaufsfläche in allen Gemeinden, - für Einzelhandelsgroßprojekte, die überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dienen, nur in Mittel- und Oberzentren sowie in Grundzentren mit bestehenden Versorgungsstrukturen in dieser Bedarfsgruppe. 5.3.2 Lage in der Gemeinde (Z) Die Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte hat an städtebaulich integrierten Standorten zu erfolgen. Abweichend sind Ausweisungen in städtebaulichen Randlagen zulässig, wenn - das Einzelhandelsgroßprojekt überwiegend dem Verkauf von Waren des sonstigen Bedarfs dient oder - die Gemeinde nachweist, dass geeignete städtebaulich integrierte Standorte auf Grund der topographischen Gegebenheiten nicht vorliegen. 1.2.2 Regionalplan (2011) Schierling liegt in der Planungsregion 11 im südlichen Landkreis Regensburg. Sie wird dem allgemeinen ländlichen Raum zugeordnet und liegt an der Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung. Der Markt Schierling wird als Unterzentrum eingestuft. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 8 Folgende Grundsätze und Ziele werden auf der Ebene der Regionalplanung für Schierling definiert: A I Übergeordnetes Leitbild 3 (G) Eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen in der Region und ihren Teilräumen mit einer größeren innerregionalen Ausgewogenheit ist anzustreben. Es ist darauf hinzuwirken, dass für die Bevölkerung der Region insbesondere angemessene Erwerbsmöglichkeiten in Wohnortnähe erhalten oder geschaffen werden. A III Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte 1.2.1 (Z) Als Unterzentren zur Versorgung der Bevölkerung größerer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundbedarfs werden die nachfolgenden Gemeinden bestimmt, wobei durch Schrägstrich verbundene Gemeindenamen Doppelzentren bezeichnen: Landkreis Regensburg: Hemau, Schierling, Wörth a. d. Donau/Wiesent 2.2.1 (Z) Die Unterzentren Bad Abbach, Berching, Dietfurt a.d.Altmühl, Freystadt, Hemau, Lam, Langquaid, Postbauer-Heng, Riedenburg, Schierling und Wörth a.d. Donau/Wiesent sollen in ihren unterzentralen Versorgungsfunktionen für ihren jeweiligen Verflechtungsbereich weiter gestärkt werden. Vor allem soll darauf hingewirkt werden, das Angebot an Arbeitsplätzen zu erhöhen. II Siedlungswesen 3.5 Für die Weiterentwicklung bestehender Industrie- und Handwerksbetriebe sowie für gewerbliche Neuansiedlungen sollen schwerpunktmäßig Bauflächen in günstiger Lage zu den Hauptwohnsiedlungsgebieten und überörtlichen Verkehrswegen bereitgestellt werden. IV Gewerbliche Wirtschaft 2.4 Handel Eine bedarfsgerechte Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs soll gewährleistet werden. Für Einzelhandelsgroßprojekte und sonstige Einzelhandelseinrichtungen, denen zentrumsbildende Funktionen beizumessen sind, sollen nur in geeigneten zentralen Orten Standorte vorgesehen wer-den. Dabei soll insbesondere darauf hingewirkt werden, dass • die Funktionsfähigkeit von bereits integrierten Geschäftszentren nicht gefährdet wird, • in Bereichen mit fehlenden oder noch nicht voll funktionsfähigen Geschäftszentren vorhandene Ansätze zur Erhaltung und Schaffung einer verbrauchernahen Grundversorgung sowie zur sinnvollen städtebaulichen Integration solcher Geschäftszentren möglichst weitgehend genutzt werden, • die Einrichtungen städtebaulich zufriedenstellend integriert sind. Der Planungsbereich befindet sich in keinem landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 9 2 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG 2.1 Ziel und Zweck der Wohnbauflächen Anlass der 9. Deckblattänderung der zuletzt erheblich angestiegene Bedarf an Wohnbauflächen im Marktgemeindegebiet. Die gute infrastrukturelle Anbindung des Marktes durch die Bundesstraße B 15n an die Autobahn A 93 (Regensburg - München) sowie die A 92 (Deggendorf - München, noch nicht komplett fertiggestellt), die gute Versorgungssituation in Schierling, die Gewerbegebietserweiterungen der vergangenen Jahre und damit steigende Zahl an Arbeitsplätzen sowie die attraktive Lage im Tal der Großen Laber bedingen die hohe Nachfrage. Der wirksame Flächennutzungsplan des Marktes Schierling hat hierzu bereits eine entsprechende Flächendarstellung als WA in einem großen Teil des vorgesehenen Wohngebietes vorbereitet. Primäres Ziel der Änderung ist es, gem. den Zielen der Innenentwicklung eine bisher von drei Seiten mit Bebauung umgebene (Innenentwicklungs)Fläche entsprechend dem konkreten Bedarf zu entwickeln und eine städtebauliche Ordnung zu sichern. Bei der Ausarbeitung der städtebaulichen Entwürfe für die Wohngebietsentwicklung wurde deutlich, dass aus Gründen der Erschließung sowie der Konfliktbewältigung (Lärm) die südlich angrenzenden, meist gewerblich genutzten und bereits bebauten Flächen mit einbezogen werden müssen. Zum einen besteht von Seiten des bestehenden Autohauses ein Erweiterungswunsch Richtung Norden, der im Rahmen des städtebaulichen Konzepts zu berücksichtigen war. Zum anderen sind im Bereich der bestehenden Einzelhandelsnutzungen Veränderungen erkennbar: Umbauten und Erweiterungen der Einzelhandelsbetriebe stehen unmittelbar an bzw. sind bereits fertig gestellt oder genehmigt. Im Rahmen der städtebaulichen Entwurfsbearbeitung wurde auch erkennbar, dass aufgrund der Lärmvorbelastungen durch die Gewerbegebiete südlich der Leierndorfer Straße und die B 15n Beeinträchtigungen auf das Planungsgebiet entstehen. Die bestehenden Einzelhandelsnutzungen liegen gemäß wirksamen Flächennutzungsplans bisher innerhalb von Mischbauflächen. Für die Bereiche des bestehenden Autohauses und der Einzelhandelsnutzungen besteht derzeit kein Bebauungsplan. Die Wechselwirkungen und die Anforderungen an die Konfliktbewältigung machen es aus Sicht der Markgemeinde erforderlich, die bisher unbeplanten Bereiche in die Deckblattänderung mit einzubeziehen, um eine geordnete, städtebauliche Entwicklung für den gesamten Bereich sicherzustellen. Mit der Darstellung eines Sondergebietes Einzelhandel sollen die bestehenden Einzelhandelsbetriebe an einem städtebaulich sinnvollen Standort mit fußläufiger Erreichbarkeit für die umliegenden Wohnnutzungen langfristig gesichert werden. Damit kann vermieden werden, dass innerhalb der Planungsflächen langfristig Wohnnutzungen entstehen, auf die die vorhandenen Emissionsquellen nachteilige Umwelteinwirkungen hätten. Im Verfahren wurde auch geprüft, ob eine lärmtechnische Kontingentierung zur Berücksichtigung aller Belange notwendig ist. Entsprechend der Intention des „Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden“ vom 11.06.2013 sollen neue Wohnbauflächen im Anschluss an vorhandene Siedlungseinheiten und mit „einer günstigen Verkehrserschließung und -bedienung durch öffentliche Verkehrsmittel“ (Nachhaltige Siedlungsentwicklung, Ziele und Grundsätze) entwickelt werden. Die vorliegende Bauleitplanung entwickelt Wohnbauflächen im direkten Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet und in Anbindung an den motorisierten Individualund öffentlichen Personennahverkehr. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 10 Mit der 9. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes (im Parallelverfahren zur Aufstellung des verbindlichen Bauleitplanes „Markstein - Südwest“) beabsichtigt die Gemeinde, auf der Änderungsfläche Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Sondergebietsflächen für den Einzelhandel städtebaulich geordnet und weitgehend konfliktfrei zu entwickeln. Damit soll ein Teilbereich des westlichen Ortseingangs städtebaulich abgerundet und die teilweise bisher unbebauten Flächen als Innenentwicklung einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Durch eine auf B-Planebene vorgesehene niedrige und geländefolgende Wohnbebauung sowie gestalterische, ortstypische Festsetzungen soll der Siedlungscharakter erhalten bleiben. Zur städtebaulichen Ordnung und Sicherung werden die gewerblichen und Einzelhandelsflächen nördlich der Leierndorfer Straße mit in die Planung integriert. Die landesplanerischen Grundsätze und Ziele stehen dieser Entwicklung nicht entgegen. 2.2 Bedarfsanalyse Wohnbauflächen Bei der Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: die natürliche Bevölkerungsentwicklung, die Haushaltsstrukturveränderung (Abnahme der durchschnittlichen Haushaltsgröße, steigende Raumansprüche der Wohnbevölkerung durch steigende individuelle Raumansprüche sowie die abnehmenden Haushaltsgrößen bei häufig gleichbleibenden Wohnungsgrößen), der Ersatz für Abriss und Umnutzung von Wohnungen (Sanierungsbedarf), gegebenenfalls ein nicht ausgeglichener Wohnungsmarkt (fehlendes Angebot trotz bestehendem Bedarf, z.B. durch Hindernisse in der Baulandbereitstellung und Flächenverfügbarkeit) und die bestehenden und aktivierbaren Baulückenpotenziale für eine Innenentwicklung. 2.2.1 Bevölkerungsentwicklung Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung München geht in der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2034 (Stand 2016) für den Landkreis Regensburg von einer Bevölkerungszunahme von 7,5 % oder mehr aus. Demnach wird die Bevölkerung im Landkreis von 188.800 (2015) auf etwa 205.600 Menschen (2034) zunehmen. In den Jahren von 2004 bis 2013 wechselten sich Perioden des Bevölkerungswachstums mit Jahren des Einwohnerrückgangs stetig ab. Im Jahr 2013 lebten insgesamt 7.413 Menschen im Marktgemeindegebiet. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung München, Statistik kommunal 2014, Stand 2015 Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 11 2.2.2 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung In der Bevölkerungsvorausberechnung des Demographie-Spiegels des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (Stand 2016) ist für Schierling eine steigende Bevölkerungsentwicklung prognostiziert. Demnach wird die Bevölkerung von 7.490 EW (2014) auf 8.100 EW (2034) zunehmen. Dies entspricht einem Bevölkerungswachstum von 610 EW bzw. 8,1 %, also einem jährlichen Zuwachs von 0,4 %. 2.2.3 Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfes aus der Bevölkerungsentwicklung Die bestehende Siedlungsdichte (Einwohner je Hektar) wird sich aufgrund der Verkleinerung künftiger Grundstücksgrößen in Zukunft vergrößern. Dies ist damit zu begründen, dass sich die Bestandsgrundstücke, welche aktuell etwa 750 bis 700 m² umfassen, in den Folgejahren auf etwa 650 bis 600 m² verkleinern werden. Es ist außerdem anzunehmen, dass die Siedlungsdichte am Hauptort Schierling stärker ansteigen wird als in den restlichen Ortsteilen. Schierling weist innerstädtische Flächenpotentiale auf, die mit städtebaulicher Nachverdichtung genutzt werden können. Die Lage an der Bundesstraße B 15n wirkt sich positiv auf die Bevölkerungsentwicklung aus. Bei der Analyse der bestehenden Siedlungsdichte wurde von einem Schätzwert von 30°EW/ha ausgegangen. Nimmt man nun gemäß der Bevölkerungsvorausberechnung im Demographie-Spiegel des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (Stand 2016) für Schierling einen Zuwachs von etwa 510 EW auf insgesamt 8.000 EW bis zum Jahr 2029 an, so ergibt sich in einem 15-Jahres-Planungszeitraum (2014 – 2029) bei einer künftigen Siedlungsdichte von 30 EW/ha ein Bedarf von rund 17 ha Bauflächen (Bevölkerungszuwachs/Siedlungsdichte). 2.2.4 Haushaltsstrukturveränderung Innerhalb des Planungszeitraums wird ebenfalls mit einer Verringerung der Belegungsdichte (Einwohner pro Wohneinheit) zu rechnen sein. Die Auswertung der Statistik kommunal ergab folgende Belegungsdichten: Ende 2005: 2,29 EW/Wohneinheit Ende 2014: 2,41 EW/Wohneinheit Bei linearer Weiterentwicklung wären in 15 Jahren ca. 2,0 EW/Wohneinheit zu erwarten. Bei ca. 3.200 Wohneinheiten im Gemeindegebiet entspräche dies ca. 1.000 EW. Dies entspräche bei ca. 35-38 EW/ha im Marktgemeindegebiet einem Wohnbauflächenbedarf von ca. 26 – 28 ha. 2.2.5 Zwischensumme Wohnbauflächenbedarf für den Hauptort Aus der Weiterentwicklung der Bevölkerungsprognose und der Haushaltsstrukturveränderung ergäbe sich für einen Planungszeitraum von 15 Jahren ein Bedarf von fast 50 ha im Marktgemeindegebiet. Da etwa 2/3 der Gesamtbevölkerung im Marktgemeindegebiet am Hauptort Schierling leben, ergibt sich ein Bedarf von ca. 30 ha am Ort Schierling für 15 Jahre. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 12 2.2.6 Vergleich – Entwicklung der Baufertigstellungen Wohngebäude Zur Absicherung der mit Unsicherheiten behafteten Bauflächen-Bedarfsprognose ist es sinnvoll, die in den vergangenen Jahren tatsächlich fertig gestellten Wohngebäude mit der Bedarfsprognose zu vergleichen. Eine Analyse der bisher erfolgten Baufertigstellungen ergab: Wohngebäude (Neuerrichtungen) Wohnungen in Wohngebäuden (Neuerrichtungen) Anzahl der WE pro Neuerrichtung Anzahl Anzahl WE 1990 29 37 1,3 1995 37 90 2,43 2000 8 11 1,4 2008 17 78 4,6 2009 28 39 1,39 2010 22 26 1,18 2011 14 14 1 2012 31 57 1,8 Mittelwert 23 44 1,9 Jahr Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung München, Statistik kommunal 2013, S.11; eigene Berechnungen Bei einem Ansatz von weiterhin im Durchschnitt 23 Wohngebäuden pro Jahr mit 1,9 Wohneinheiten ergäbe sich im Planungszeitraum von 15 Jahren ein Bedarf von ca. 345 Wohngebäuden mit insgesamt 655 Wohneinheiten. Bei einer künftigen Belegungsdichte von durchschnittlich 2,165 EW/WE ergibt sich ein Einwohnergleichwert von 1.418 Einwohnern. Bei einer durchschnittlichen Dichte von zukünftig ca. 35 EW/ha ergäben sich rechnerisch knapp 41 ha Bauflächen. Dieses Kapitel stellt lediglich eine Vergleichsberechnung an, um dem ermittelten Prognosebedarf den tatsächlich nachweisbaren Baufertigstellungen der vergangenen Jahre gegenüberzustellen. Im Ergebnis zeigt sich ein Abweichen gegenüber dem ermittelten Bedarf von 50 ha. 2.2.7 Zwischenergebnis Die starke Nachfrage nach Wohnbauflächen lässt sich derzeit nicht nur mit statistischen Daten der Bevölkerungsentwicklung und Haushaltsstrukturveränderung begründen. Vielmehr verursacht die derzeitige Zinspolitik eine stark gestiegene Nachfrage nach Wohnbauflächen. Derzeit nicht ist nicht absehbar, wann dieser Trend zurückgehen wird. Von einem unausgeglichenen Wohnungsmarkt kann im Marktgemeindegebiet aufgrund der in den vergangenen Jahren bereitgestellten Bauflächen durch die Markgemeinde nicht ausgegangen werden. Im Ergebnis ergibt sich ein prognostizierter Wohnbauflächenbedarf im Marktgemeindegebiet Schierling von ca. 40 - 50 ha. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 13 Die vorhandenen Bauflächenreserven und Innenentwicklungspotentiale sind diesem errechneten Bedarf gegenüberzustellen. 2.2.8 Gegenüberstellung Wohnbauflächenpotentiale „Um die Innenentwicklung zu stärken, müssen vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten, z.B. Baulandreserven, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz, sowie Möglichkeiten zur Nachverdichtung vorrangig genutzt werden (3.2 (B), LEP 2013). Um einer steigenden Neuversiegelung und Flächeninanspruchnahme entgegenzuwirken, sollen flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden (3.1 (B), LEP 2013).“ Zur Analyse der vorhandenen Innenentwicklungspotentiale führt der Markt ein Flächenmanagement mit der Auflistung von Baulücken und Leerständen. Aus diesem geht hervor, dass sich die vorhandenen Baulücken zum Großteil im Eigentum der Gemeinde befinden, nur ein geringer Anteil liegt in privatem Eigentum. Eine Analyse der aktuell bestehenden Baulücken und Leerstände für den Ort Schierling ergab: Ortsteil Schierling Baulücken Baulücken 79 Leerstände 30 Gesamt 110 Quelle: Marktverwaltung (Stand Anfang 2015) Insgesamt befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt etwa 110 Baulücken und Leerstände am Hauptort Schierling. Nimmt man eine durchschnittliche Grundstücksgröße von 750 m² je Grundstück an, so nehmen die Baulücken/Leerstände zusammen eine Fläche von etwa 8,25 ha ein. Erfahrungsgemäß ist eine Realisierungsquote von 100 % der Baulücken im Planungszeitraum von 15 Jahren unwahrscheinlich. In Schierling kann eher von einer Aktivierungsquote von ca. 30 - 50 % der Baulücken ausgegangen werden. Dies entspräche einem Innenentwicklungspotential von max. ca. 4 ha. 2.2.9 Begründung des Wohnbauflächenbedarfes für den Hauptort Schierling Im § 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB wird nicht die Bezugsgröße des gesamten Gemeindegebietes bei der Darlegung alternativer Innenentwicklungspotentiale verlangt. Das Gemeindegebiet des Marktes Schierling ist überdurchschnittlich groß, wobei der Ort Schierling den größten Siedlungsschwerpunkt darstellt. Daher ist es sachgerecht, den Bedarfsnachweis und die Darlegung fehlender Innenentwicklungspotentiale auf den Hauptort zu beziehen. Im nachfolgenden Schritt wird der Bevölkerungsanteil des Hauptortes Schierling an der Gesamtbevölkerung auf den ermittelten Wohnbauflächenbedarf übertragen. Dabei ergibt sich folgende Übersicht: Einwohnerzahl (Stand 31.12.2014) Anteil an Gesamtbevölkerung Anteil an berechneten Wohnbauflächenbedarf Gesamtgemeinde 7.553 100 % 40 -50 ha Schierling 4.902 65 % 26 -32 ha Quelle: Einwohnermeldeamt Schierling, eigene Berechnung Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 14 2.2.10 Potentialflächen am Hauptort Schierling Ein Nachverdichtungspotenzial besteht am Hauptort auf ca. 2 % der bestehenden Wohnbauparzellen. Nimmt man bei diesen 40 Parzellen eine Grundstücksgröße von rund 700 m² an, ergäben sich ca. 3 ha Nachverdichtungspotenzial. Das Sanierungspotenzial, ohne Berücksichtigung der leer stehenden Gebäude, ist nur schwer abzuschätzen. Nach Einschätzung des Planverfassers besteht ein Potenzial von ca. 1 % der bestehenden Wohngebäude am Hauptort. Setzt man bei diesen etwa 20 Wohnungen die bestehe Belegungsdichte an, entsteht ein Sanierungspotential von ca. 1 ha. Demgegenüber zu stellen sind die im wirksamen Flächennutzungsplan am Hauptort dargestellten, bisher nicht entwickelten Wohnbauflächen in einer Größenordnung von ca. 18 ha. Bei Berücksichtigung aller Innenentwicklungspotenziale ergibt sich folgende Gesamtübersicht für den Hauptort Schierling: Potentialflächen gem. FNP Zuzüglich Baulückenschluss Nachverdichtungspotential Sanierungspotential 18 ha 4 ha 3 ha 1 ha Gesamt 26 ha Es ist erkennbar, dass das vorhandene Potenzial am Hauptort an der unteren Grenze des ermittelten Wohnbauflächenbedarfes liegt. Die vorliegende Bauleitplanung entspricht mit den dargestellten Wohnbauflächen weitgehend dem wirksamen Flächennutzungsplan. Eine Neuausweisung von Wohnbauflächenpotenzialen erfolgt durch die vorliegende Bauleitplanung nicht. Berechnet man den Wohnbauflächenbedarf am Hauptort auf den Planungszeitraum von ca. 5 -7 Jahren eines Bebauungsplanes, ergäbe sich ein kurzfristiger Bedarf von knapp 9 12 ha Wohnbauflächen. Dieser Bedarf kann durch Innenentwicklungspotentiale in Form von Baulücken, Leerständen, Nachverdichtungs- und Sanierungspotenzialen in einer Größenordnung von ca. 8 ha derzeit nicht mehr gedeckt werden. Zumal eine Realisierungsquote von 100 % unrealistisch ist. Aus diesem Grund ist die vorliegende Deckblattänderung und Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren mit Entwicklung von Wohnbauflächen städtebaulich erforderlich. Die Umnutzung einer im FNP dargestellten, bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche ist unumgänglich. 2.3 Ziel und Zweck der Gewerbeflächen Bei der Darstellung des Gewerbegebiets handelt es sich um eine Bestandssicherung. Die Einbeziehung in den Änderungsbereich erfolgt mit dem Ziel einer Konfliktbewältigung zu den angrenzenden Nutzungen. 2.4 Ziel und Zweck der Sondergebietsflächen Durch die Darstellung eines Sondergebietes Einzelhandel sollen nachteilige Auswirkungen auf den Ortskern vermieden werden. Der Markt Schierling hat in der Vergangenheit eine vorbereitende Untersuchung (VU) zur Städtebauförderung in Auftrag gegeben. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 15 Die VU hat ergeben, dass der Standort nördlich der Leierndorfer Straße aufgrund seiner verkehrlichen Lage sowie der vorhandenen Flächenpotenziale durch den Lebensmitteldiscounter Lidl eine Versorgungsfunktion in einem Radius von 400 m gewährleistet. Aufgrund der Stärkung des zentrennahen Einzelhandels sollen zukünftig keine weiteren Einzelhandelsstandorte außerhalb des Zentrums realisiert werden, um diese nicht zu schädigen. Gemäß VU sollen bestehende Discounter im Bestand gesichert und Erweiterungsflächen für eine zukünftige Entwicklung sichergestellt werden. Diesem Ziel entspricht der vorliegende Bebauungsplan im Parallelverfahren. Bisher sind die Flächen im wirksamen FNP als Mischgebietsflächen ausgewiesen. Die Flächen sind nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zu beurteilen. Zur besseren Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und der bestehenden Nutzung, muss das Gebiet städtebaulich neu geordnet werden und die Fläche als Sondergebietsfläche Einzelhandel gesichert werden. Hierbei ist es aufgrund der relativ kleinen Gesamtfläche des Sondergebiets unerheblich, ob sich der Einzelhandel klein- oder großflächig bzw. in welcher Form (z. B. kleines Einkaufszentrum, Zusammenschluss getrennter Funktionseinheiten etc.) entwickelt. Als nicht zielführend erachtet die Marktgemeinde die Beibehaltung des Mischgebietes im Bereich des festgesetzten Sondergebietes. Zum einen wäre eine Wohnnutzung als Teil des Mischgebiets in diesen Bereichen aufgrund der bestehenden Konflikte durch die Gewerbegebiete und die Ortszufahrt nicht besonders zielführend. Zum anderen wäre ein Gewerbegebiet aufgrund der östlich angrenzenden, bestehenden Bebauung und der im Geltungsbereich vorgesehenen Bebauung ebenso wenig im Sinne der Konfliktbereinigung zielführend. Die Marktgemeinde verfolgt das Ziel, die bestehenden Einzelhandelsnutzungen aufgrund der fußläufigen Erreichbarkeit für den östlichen und nördlichen Einzugsbereich dauerhaft durch die Festsetzung als Sondergebiet Einzelhandel (in Teilflächen im Bebauungsplan) zu sichern. Im Rahmen der vorbereitenden städtebaulichen Untersuchungen wurde ein Einzelhandelsentwicklungskonzept erstellt1. Im Entwicklungskonzept werden für den Planungsbereich hinsichtlich der Einzelhandelsentwicklung folgende Aussagen getätigt: Im Gewerbegebiet Leierndorfer Straße haben sich ein Drogeriefachmarkt des Unternehmens Müller, ein Lidl-Discounter und ein kik-Textildiscounter angesiedelt. Diese Betriebe erfüllen dort eine wichtige Leitfunktion für den Schierlinger Einzelhandel und verfügen in einem begrenzten Rahmen auch über einen fußläufigen Einzugsbereich. Auch wenn diesen Betriebsformaten am Ortsrand eine wichtige Versorgungsfunktion zuzuschreiben ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese teilweise auch in Konkurrenz zum Einzelhandelsangebot im Ortskern treten. Von einer wirklichen Lücke im Branchenmix kann in Anbetracht der Ortsgröße und der Einstufung als Unterzentrum allenfalls bei den Sortimenten Schuhe und Elektroartikeln gesprochen werden. Die vorbereitenden Untersuchungen nennen unter Maßnahmen für eine gesamtörtliche Einzelhandelsentwicklung – Zentren- und Sortimentskonzept Ziele für die Nahversorgungsstandorte. Die folgende Zielformulierung erfolgt für den Bereich der Leierndorfer Straße, jedoch für den dem Geltungsbereich gegenüberliegenden Flächen: Der Standortbereich an der Leierndorfer Straße, rund um die vorhandenen großen Märkte, wird als grundsätzlich für eine Einzelhandelsnutzung geeignet bewertet. Insbesondere die gute verkehrliche Erschließung, die ausreichenden Flächenpotenziale für eine Einzelhandelsnutzung und die Vorprägung des Gebietes durch großflächigen Einzelhandel sprechen dafür, diesen 1 Markt Schierling 2011; Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB und Gesamtörtliches Entwicklungskonzept D I S DÜRSCH INSTITUT FÜR STADTENTWICKLUNG mit Heinritz, Salm & Stegen - Partnerschaft für angewandte Stadt- und Sozialforschung und IDENTITÄT & IMAGE Coaching AG Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 16 Standort als Ergänzungsstandort für den Einzelhandel auszuweisen. Der Standort befindet sich jedoch außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches, zentrenrelevante Sortimente sollen deshalb nicht zulässig sein. Zudem kann dieser Standort nicht als besonders geeigneter Standort für eine Nahversorgungseinrichtung eingestuft werden. Als Begründung lässt sich zum einen der nur als marginal zu erwartende fußläufige Einzugsbereich anführen. Zum anderen ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits ein Lebensmitteldiscounter ansässig, der eine Versorgungsfunktion für dieses Gebiet erfüllt. Die Ansiedlung eines weiteren Lebensmitteldiscounters wird also nicht zu einer Verbesserung der Nahversorgungssituation beitragen. Für den Standortbereich Leierndorfer Straße wird aus diesem Grund eine Entwicklung im nicht zentrenrelevanten mittel- oder langfristigen Bedarfsbereich empfohlen. Der vorliegende Bauleitplanung beinhaltet den nördlich der Leierndorfer Straße (gegenüberliegenden) Bestandsbereich. Im Bebauungsplan im Parallelverfahren soll durch die Festsetzungen zu den zulässigen Sortimenten die Versorgung des fußläufigen Einzugsbereiches sichergestellt werden. Durch die Regelungen und Begrenzungen der (zentrenrelevanten) Sortimente sollen nachteilige Auswirkungen auf den Ortskern vermieden werden. Hierbei waren die bestehenden, genehmigten Nutzungen zu berücksichtigen. Die Verkaufsflächenbeschränkungen für die zentrenrelevanten Sortimente im Bebauungsplan im Parallelverfahren erfolgen auf Grundlage der bestehenden bzw. genehmigten Verkaufsflächen innerhalb des Sondergebietes unter Berücksichtigung des gesamtörtlichen Entwicklungskonzeptes. 2.5 Vorrang der Innenentwicklung Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig – die vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten genutzt und – flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden. Es ist anzustreben, die Versiegelung von Freiflächen möglichst gering zu halten (vgl. LEP 2013). Der Markt Schierling ist bemüht, Innenentwicklungspotenziale zu nutzen, bestehende Baulücken zu schließen und leerstehende Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Gemäß den Zielen der Innenentwicklung und nachhaltigen Stadtentwicklung sollen im Wesentlichen Innenpotenziale genutzt sowie einzelne Ortsrandarrondierungen in Anknüpfung an vorhandene Siedlungseinheiten entwickelt werden. Aus diesem Grund verfolgt die Marktgemeinde das Ziel, gemäß der Flächenausweisung des wirksamen Flächennutzungsplans, am derzeit lückigen, westlichen Ortsrand von Schierling im Anschluss an vorhandene Nutzungen eine unbebaute Fläche im Rahmen der Innenentwicklung einer bedarfsgerechten, baulichen Nutzung zuzuführen und zu entwickeln 2.5.1 Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Die Notwendigkeit für die Beanspruchung bisher teilweise nicht bebauter Flächen wurde in den vorangegangenen Kapiteln ausführlich begründet. Die vorliegende Bauleitplanung ist im wirksamen Flächennutzungsplan bereits teilweise vorbereitet. Mit der vorliegenden Bauleitplanung sollen auch die Voraussetzungen für die Standortsicherung von bestehenden, gewerblichen Nutzungen sowie eine maßvolle Erweiterungen geschaffen werden. Somit können unnötige Flächenbeanspruchungen im Außenbereich verhindert werden. Die vorliegende Deckblattänderung ermöglicht eine im städtebaulichen Rahmen angemessene, bedarfsgerechte Entwicklung. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 17 2.5.2 Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist die Ausrichtung der neu zu errichtenden Wohngebäude vollständig in Richtung Süden vorgesehen, um eine solare Wärmegewinnung optimal zu ermöglichen. Kompaktere Baukörper sind vor allem im westlichen Teil des bisher unbebauten Bereichs vorgesehen, um gegenüber der Hauptwindrichtung West den Wärmeverlust der Gebäudehüllen zu minimieren. Die Entscheidung, nur ziegelrot - rotbraune Dachziegeln im Bebauungsplan des Parallelverfahrens zuzulassen, erfolgt einerseits aus ortsgestalterischen Gründen und zum anderen aus Gründen des Klimaschutzes. Rote Dachziegel absorbieren die Hitze im Sommer besser als schwarze Dachziegel. Hierfür wurde vom Markt Schierling die Initiative „Wir machen das – KLIMA in Schierling“ initiiert, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert wurde. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 18 3 WESENTLCHE AUSWIRKUNGEN 3.1 Erschließung, Versorgungseinrichtungen und Infrastruktur 3.1.1 Verkehr Das Gebiet befindet sich in einer Entfernung von 0,6 km zur Bundesstraße B 15n sowie 3,6 km zur Bundesstraße B 15alt. Die Änderungsfläche ist über öffentliche Straßen und Wege ohne Ortsdurchfahrten erschließbar. Der Planungsbereich liegt in einer verkehrstechnisch günstigen Lage zwischen der Straße „Markstein“ im Westen und der Leierndorfer Straße im Süden. Von Norden kommend, führt ein Fußweg auf die Änderungsfläche in Richtung Sondergebiet, den es zu erhalten gilt. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist über die bestehenden Verkehrsflächen gesichert, sie verfügen über ausreichende Breiten. 3.1.2 Wasserver- und Entsorgung Die Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser sowie die Entsorgung ist über das bestehende und ausreichend dimensionierte Netz des Marktes bzw. dessen Erweiterung möglich. Empfohlen wird ein Trennsystem. Nicht verunreinigtes bzw. vorgereinigtes Niederschlagswasser wird über geeignete Maßnahmen vor Ort zurück gehalten, z.T. verdunstet und auf den privaten Flächen versickert. Im südöstlichen Teil des WA ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen, um das Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen aufzufangen und gedrosselt in den Kanal abzuleiten. Eine Erschließungsplanung wurde bereits beauftragt. 3.1.3 Strom, Telekommunikation Die Versorgung mit Strom und Telekommunikationsleitungen kann über das bestehende Netz der Bayernwerk AG angebunden und ausgebaut werden. Im Änderungsbereich befindet sich eine Trafostation, die im Zuge der Baugebietsentwicklung weiterhin bestehen bleiben soll. 3.1.4 Brand- und Katastrophenschutz Die Feuerwehr Schierling ist hinsichtlich Personalstärke, Ausbildung und Ausstattung für das Änderungsgebiet ausreichend vorbereitet. Die Hinzuziehung der örtlichen Feuerwehr und des Kreisbrandrates erfolgt im Rahmen der Beteiligungen des Bauleitplanverfahrens. Die Anforderungen entsprechend dem für die Löschwasserbereitstellung zuständigen DVGW-Arbeitsblatt W 405 müssen erfüllt werden. 3.2 Auswirkungen der Planung, Bodenordnung Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Luft und Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und Sachgüter werden gesondert im Umweltbericht behandelt. Die vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen können weiterhin genutzt werden. Die bisher unbebauten Flächen stehen für die beabsichtigte Entwicklung zur Verfügung, da sie im Eigentum des Marktes liegen. Erhebliche Auswirkungen auf die umliegenden Nutzungen sind nicht zu erwarten. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 19 3.3 Immissionsschutz Der Änderungsbereich befindet sich an der westlichen Ortsgrenze von Schierling. Die Bauflächen sind dementsprechend Verkehrslärm durch die B 15neu im Westen sowie die angrenzenden Straßen „Markstein“ und Leierndorfer Straße ausgesetzt. Sowohl die gewerblichen Immissionen von den im Änderungsbereich befindlichen Misch-, Gewerbe- und Sondergebietsflächen als auch die der Betriebe im südlich angrenzenden Gewerbegebiet haben Einfluss insbesondere auf das Allgemeine Wohngebiet. Im Laufe des Verfahrens wurde auf Bebauungsplanebene eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben (siehe Teil E). Hierbei wurden Prognoseberechnungen zur Ermittlung der Lärmimmissionen durchgeführt, die im geplanten Wohngebiet bzw. im Mischgebiet durch das Autohaus „Rudolf Angerer e.K.“ und die Verbrauchermärkte „AWG Modecenter“ und „K + K Schuhe-Center“ im Süden des Änderungsbereichs hervorgerufen werden. Die anlagenbedingten Lärmimmissionen des Discounters und des Drogeriemarktes, die zwischen den zuvor genannten Betrieben ansässig sind, wurden auf Grundlage der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016 beurteilt, die im Rahmen des Einzelgenehmigungsverfahrens für die mittlerweile genehmigte Erweiterung des Discounters erstellt worden ist. Die ermittelten Beurteilungspegel aller im Änderungsbereich vorhandenen Betriebe wurden energetisch aufsummiert und mit den im Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. für ein Mischgebiet (MI) genannten Orientierungswerten verglichen, um zu überprüfen, ob der Untersuchungsbereich den vorgesehenen Nutzungsarten zugeführt werden kann, ohne die Belange des Lärmimmissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanung zu verletzen. Das Gutachten kommt zu dem Fazit, dass das Heranrücken schutzbedürftiger Nachbarschaft keine Gefährdung der praktizierten Betriebsabläufe oder des Bestandsschutzes für die betrachteten gewerblichen Nutzungen mit sich bringt. Außerdem wurden Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose der Lärmimmissionen durchgeführt, die im Änderungsbereich durch den Verkehr auf B 15n hervorgerufen werden. Die Berechnungen wurden gemäß den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90“ auf Grundlage derjenigen Verkehrsbelastung durchgeführt, die im Änderungsplanfeststellungsbeschluss für das Prognosejahr 2025 angegeben ist. Die Berechnungsergebnisse sind auf Lärmbelastungskarten im Anhang des schalltechnischen Gutachtens (zum Bebauungsplan) dargestellt und zeigen, dass der tagsüber anzustrebende Orientierungswert OWwa,Tag = 55 dB(A) flächendeckend eingehalten wird. Nachts hingegen sind alle Parzellen im geplanten allgemeinen Wohngebiet von Orientierungswertüberschreitungen um 1 – 4 dB(A) betroffen. Im Umgang mit diesen Überschreitungen werden passive Schallschutzmaßnahmen empfohlen, die als Hinweis in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden. Auf der Mischgebietsparzelle werden die anzustrebenden Orientierungswerte tags wie auch nachts flächendeckend eingehalten. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen im Westen der Planungsfläche werden ortsüblich bewirtschaftet. Mit folgenden durch die Bewirtschaftung entstehenden Beeinträchtigungen ist zeitweilig zu rechnen: Staubimmissionen bei Mähdrusch sowie bei der Bodenbearbeitung bei trockener Witterung, Geruchsimmissionen beim Ausbringen bestimmter Handelsdünger sowie Lärmimmissionen beim Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen auf den Nutzflächen oder durch den Fuhrverkehr der landwirtschaftlichen Betriebe. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 20 3.4 Denkmalschutz Gemäß Bayerischen Denkmal-Atlas des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege liegt innerhalb des Änderungsbereiches das Bodendenkmal D-3-7138-0085, Siedlungen der Jungsteinzeit (Endneolithikum), der Frühbronzezeit und der Spätlatènezeit, vor. Im nahen und weiteren Umfeld sowie im historischen Ortskern von Schierling liegen weitere Boden- und Baudenkmäler vor. Bodendenkmäler sind gem. Art. 1 DschG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art 7.1 DSchG. Hierfür ist die Fläche vor Baumaßnahmen im Vorfeld archäologisch qualifiziert zu untersuchen (Sondierung). Derartige Untersuchungen können einen größeren Umfang annehmen und eine längere Planungsphase erfordern. Um Verzögerungen und Probleme bei der Abwicklung einer Baumaßnahme zu vermeiden, bzw. aktuelle Kenntnisstände über das Denkmal zu erfragen, ist im Vorfeld einer baulichen Umsetzung eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Kreisarchäologie notwendig. D-3-71380085 Lage des Geltungsbereiches (orange) in der Denkmalkulisse (Quelle: Bayerischer Denkmal-Atlas, Zugriff: 04.07.2016) Zum Schutz des Bodendenkmals wird daher auf folgende Nebenbestimmungen hingewiesen: A. Der Antragsteller hat im Bereich von Denkmalflächen eine Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. B. Der Oberbodenabtrag für das Vorhaben ist im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege im Bereich der geplanten Bau-fläche durchzuführen. C. Nach dem Ergebnis des Oberbodenabtrages hat der Antragsteller eine sachgerechte archäologische Ausgrabung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht des Bay-erischen Landesamts für Denkmalpflege zur Sicherung und Dokumentation aller von der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen. Grundla- Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 21 ge hierfür sind die Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern (Stand: Juli 2008) http://www.blfd.bayern.de/blfd/content/pdfs/Vorgaben_ Dokumentation_Archaeologische_Ausgrabungen_d.pdf) und gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. D. Der Antragsteller hat alle Kosten der fachlichen Begleitung des Oberbodenabtrages und der Ausgrabungen zu tragen. E. Mit den bauseits erforderlichen Erdarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die vorhandenen Bodendenkmäler sachgerecht freigelegt, dokumentiert und geborgen wurden. F. Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid jederzeit zu widerrufen. Sollten trotz Untersuchungen während der Bauphase Bodendenkmäler aufgefunden werden, ist unverzüglich das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege bzw. das Landratsamt Regensburg zu benachrichtigen. Auf die gesetzliche Meldepflicht nach Art. 8 Abs. 1-2 DSchG wird an dieser Stelle hingewiesen. Art. 8 Abs., 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 3.5 Belange des Umweltschutzes Es wird eine gesonderte Umweltprüfung im Rahmen des Umweltberichtes durchgeführt. Der Umweltbericht stellt unter Ziff. 5. einen gesonderten Teil der Begründung dar und berücksichtigt verfügbare umweltbezogene Informationen zum Änderungsbereich. Er berücksichtigt derzeit verfügbare umweltbezogene Informationen zum Änderungsbereich. Im Verfahrensverlauf nach BauGB wird, sofern neue Erkenntnisse erlangt werden, die Umweltprüfung fortgeschrieben. Der Vorentwurf des Umweltberichtes diente der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Es erfolgte im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eine Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad. Es wurden hierzu keine Stellungnahmen und Hinweise abgegeben. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 22 3.6 Schutzgebiete Der Änderungsbereich befindet sich außerhalb von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten. Im Labertal befindet sich in einer Entfernung von ca. 300 m das Vorranggebiet für Hochwasserschutz mit der Projektnr. 0/110012/00/00 gemäß Regionalplan Region Regensburg. Im südlichen Westen und Osten der Änderungsfläche befinden sich im Tal der Großen Laber das FFH-Gebiet „Tal der Großen Laaber zwischen Sandsbach und Unterdeggenbach“- Nr. 7138-372.01 und 02, in ca. 1,3 km Entfernung. 7138372.02 7138372.01 Lage des Änderungsbereiches (orange) im Kontext der Schutzgebiete: braun= FFH-Gebiet, grüne Kreuze= landschaftliches Vorbehaltsgebiet, grüne Punkte= Landschaftsschutzgebiet, o.M. (Quelle: BayernAtlasPlus, Zugriff: 13.10.2015) Im Labertal befindet sich außerdem das Landschaftsschutzgebiet “Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Regensburg“ in einer Entfernung von ca. 350 m bzw. 1,4 km. Es ist davon auszugehen, dass das geplante Vorhaben keine erhebliche Beeinflussung auf die umgebenden geschützten Gebiete ausübt (siehe auch Kap. 3.8). Die Erhaltungsziele für die Gebiete werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht nachteilig beeinträchtigt, da die Änderungsfläche bereits an die Siedlungsflächen angebunden ist, z.T. bereits bebaut ist und keine Fläche innerhalb sowie angrenzend der genannten Schutzgebiete beansprucht werden. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung liegen nicht vor. Die gebietsbezogene Konkretisierung der FFH-Einzelziele: Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 23 Arten des Anhangs II FFH-RL: Der Änderungsbereich liegt außerhalb der genannten Lebensraumtypen sowie in ausreichender Entfernung zu den Schutzgebieten. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung liegen nicht vor. 3.7 Amtlich kartierte Biotope Im Änderungsbereich sind keine amtlich kartieren Biotope vorhanden. Das Gebiet ist bereits teilweise bebaut und wird im unbebauten Bereich als Ackerfläche und Grünland genutzt. Nächstgelegene erfasste Biotope liegen in ca. 210 m Entfernung. In der landwirtschaftlichen Flur befinden sich um Schierling zahlreiche kartierte Biotope. Vorwiegend handelt es sich um Gehölze, Hecken und wärmeliebende Rasen und Säume. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 24 Lage des Änderungsbereiches (orange) im Kontext von Biotopen (rot), o.M. (Quelle: BayernAtlasPlus, Zugriff: 13.10.2015) 3.8 Spezielle artenschutzrechtliche Belange Der Änderungsbereich ist bereits teilweise bebaut. Die noch unbebauten Flächen werden intensiv als Acker genutzt. Es ist generell anzunehmen, dass sich innerhalb des Änderungsbereiches auf den Ackerflächen und den angrenzenden bebauten Grundstücken mit Gehölzstrukturen Vogelbrutplätze befinden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Siedlung sind mit weit verbreiteten, ungefährdeten Arten (z.B. Amsel, Rauch- und Mehlschwalbe, Haus- und Feldsperling, Stieglitz, Kohlmeise, Buntsprecht etc.) zu rechnen, d.h. sie werden aufgrund ihrer allgemeinen Verbreitung und Häufigkeit als "unempfindlich" eingestuft. Ein Vorkommen der Feldlerche, als Vertreter der feldgebundenen Flur, kann aufgrund der unmittelbaren Nähe zu Gebäuden, Bäumen und Straßen ausgeschlossen werden. Eine Betroffenheit von hecken- und waldbewohnenden Arten kann ausgeschlossen werden, da im Lebensraum Wald nicht eingegriffen wird und die umliegenden Gehölzstrukturen (Hecken, Gebüsche, Ranken, Feldgehölze) von der Planung unberührt bleiben. Im Sinne einer “Worst-Case-Betrachtung“ muss auch das Szenario geprüft werden, dass Reviere einzelner Arten aufgegeben werden. Da in der Umgebung weitere vergleichbare (Brut)-Habitate (landwirtschaftliche Flächen) vorhanden sind, kann davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich der mögliche (temporäre) Verlust eines Brutplatzes nicht signifikant auf den Erhaltungszustand die lokalen Vogelpopulationen auswirkt. Baubedingte Tötungen von Individuen (v.a. Nestlingen) oder die Zerstörung von Gelegen/Eiern können durch die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit vermieden werden. Erhebliche Störungen wären nur bei Baumaßnahmen oder bei Brutplätzen im direkten Anschluss an die künftigen Wohnflächen (durch die Nutzungseinflüsse) temporär denkbar. Im Wirkraum bestehen jedoch ausreichend Ausweichlebensräume in großer Zahl und guter Qualität, sodass eine Verschlechterung des Erhaltungszustands unwahrscheinlich ist und Verbotstatbestände nicht zu erwarten sind. Zudem ist zu beachten, dass der Änderungsbereich bereits teilweise bebaut ist und an bestehende Siedlungs- und Infrastruktureinheiten angrenzt und so bereits anthropogene Einflüsse auf die Habitate wirken (Acker, Hausgärten, Gehölze). Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 25 Auch im Tal der Großen Laber bleiben die essentiellen Habitate für Weißstorch (Mundiglhaus neben Kirche in Schierling. Horst Nr. 347)2 und Wiesenbrüter (verschiedene ASK-Funde von großer Brachvogel, Kiebitz, Wiesenpiper, Wiesenweihe oder Biber) von dem Planungsbereich unberührt. Das Änderungsgebiet wird zum Tal der Großen Laber durch die Leierndorfer Straße sowie einzelnen Siedlungseinheiten, wie einem großen Autohaus, getrennt. Es sind keine nachhaltigen Auswirkungen zu erwarten. Des Weiteren muss erwähnt werden, dass die bestehenden Straßen wie B 15n oder einzelne gewerblich genutzte Gebäude im Tal (an der Dieselstraße, Gutenbergstraße oder Siemensstraße) unmittelbarer das naturschutzfachlich bedeutende Tal der Großen Laber beeinflussen (z.B. Fluchtdistanz). Artenschutzrechtliche Hindernisse sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung derzeit nicht erkennbar. Eine gesonderte Artenerhebung ist nicht vorgesehen. 3.8.1 Zusammenfassendes Ergebnis Der Umfang evtl. eintretender Verluste an Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Worst-CaseAnnahme) verstößt nicht gegen die Schädigungsverbote i. S. des § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG, da die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wegen der allgemeinen Verfügbarkeit im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt. Sonstige Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind durch die Bauleitplanung für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie noch für Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie zu prognostizieren. Artenschutzrechtliche Belange stehen der Bauleitplanung unter den genannten Voraussetzungen von Vorsorge- und Vermeidungsmaßnahmen nicht entgegen. 2 ASK-Fund Nr. 7138 0031 Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 26 3.9 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 3.9.1 Bedeutung für den Naturhaushalt Die Änderungsflächen werden lt. Bestandsdarstellung des Umweltberichts folgendermaßen eingestuft: Schutzgut Beschreibung Bedeutung Arten/Lebensräume Acker, intensives Grünland, Einzelhandelsbetriebe, gering Autohaus, Begrünung (gärtnerisch unterhalten) Boden Landwirtschaftlich intensiv geprägt, Dauer- und gering bis mittel Wechselbewuchs, versiegelter Boden durch Gebäude und Asphalt (Parkflächen, Gebäude, Erschließung) Wasser Vermutlich mittlerer bis hoher Grundwasserflurab- gering stand, Versickerungsleistung unbekannt, Eintrag von Nähr- und Schadstoffen durch Landwirtschaft und angrenzende Straßen vorhanden Klima/Luft Fläche ohne Klimaausgleichsfunktion, landwirtschaft- gering liche Flächen als Kaltluftproduktion, Vorbelastung durch angrenzende Straßen/Verkehr Landschaftsbild Von bis zu 3 Seiten umbaute Flächen bzw. bebauter gering Bereich ohne naturnahe Strukturen/Gehölze, Fernwirkung geringfügig und nur im Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung, kein Überschreiten des bisherigen Ortsrandes Zusammengefasst: gering 1.1.1 Auswirkungen des Eingriffs, Vermeidungsmaßnahmen Die Auswirkungen auf die Schutzgüter werden gesondert im Umweltbericht (siehe Kap. 5) beschrieben. Als Eingriffsfläche werden nur die bisher nicht überbauten Bereiche angesetzt. 3.9.2 Überschlägige Ermittlung des Ausgleichsflächenumfangs Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,56 ha. Davon werden die bisher unbebauten Flurstücke, das Mischgebiet und das Allgemeine Wohngebiet mit ca. 0,74 ha, als Eingriffsflächen angesehen. Die Eingriffsflächen der vorgesehenen Bauflächen wird lt. Bestandsdarstellung des Umweltberichts (Einstufung gem. Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft 2003) folgendermaßen eingestuft: Eingriffsflächen (unbebaute Flächen) Kompensationsfaktor Ausgleichsflächenumfang ca. 0,74 ha 0,40* ca. 0,29 ha *gem. Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft (2003) wird die Fläche aufgrund des zu erwartenden Versieglungsgrades GRZ > 0,35 mit möglichen Vermeidungsmaßnahmen dem Typ A I, hoher Versiegelungsgrad bzw. Nutzungsgrad zugeordnet. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 27 Nach dem einschlägigen Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ ergibt die vorläufige Berechnung des notwendigen Ausgleichsflächenumfangs: Eingriffsfläche 0,74ha x 0,4 (Kompensationsfaktor) = 0,29 ha Ausgleichsflächen. 3.9.3 Ausgleichsmaßnahmen In der 9. Deckblattänderung ist der notwendige Ausgleichsflächenumfang innerhalb des Änderungsbereiches nicht möglich. Geplant ist, dass der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich aus dem Flächenpool des Marktes Schierling abgebucht wird. Die Ausgleichsfläche wird allen Grundstücksflächen des Baugebietes gem. § 9 Abs.1a Satz 2 BauGB zugeordnet. Eine verbindliche Zuordnung der naturschutzrechtlich notwendigen Ausgleichsflächen und maßnahmen erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. 4 SONSTIGES Über diese Änderungen hinaus gilt weiterhin der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Schierling mit den bisher durchgeführten Änderungen. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 28 5 ANLAGE - UMWELTBERICHT 5.1 Beschreibung der Planung 5.1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplanverfahrens Die vorliegende Bauleitplanung dient dazu, eine städtebaulich geordnete Entwicklung am westlichen Ortseingang von Schierling an der Leierndorfer Straße zwischen bestehenden Gewerbebetrieben und der im Flächennutzungsplan vorbereiteten Wohnbauflächenentwicklung sicherzustellen. Es erfolgt im Deckblattänderungsverfahren weitgehend eine Umwidmung von bisher dargestellten Bauflächen. 5.1.2 Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Die Entwicklung der Wohnbauflächen erfolgt bedarfsorientiert auf Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes. Die Neuordnung innerhalb des Mischgebietes erfolgt gemäß der städtebaulichen Zielvorstellungen. Hierbei war insbesondere das städtebauliche Entwicklungskonzept mit den Zielen der Einzelhandelsentwicklung für die vorliegende Planung maßgebend. Eine Beibehaltung des Mischgebietes würde die Möglichkeit von Wohnnutzungen in unmittelbarer Nähe zu den Immissionsorten des Gewerbegebiets und der Leierndorfer Straße führen, was mit erheblichen Auswirkungen auf die gesunden Wohnverhältnisse verbunden wäre. Diese Alternative kommt im Rahmen der Konfliktbewältigung deshalb nicht infrage. Weitergehende Alternativen ergaben sich nicht. Mit der vorliegenden Bauleitplanung sollen auch die Voraussetzungen für die Standortsicherung von bestehenden, gewerblichen Nutzungen sowie maßvolle Erweiterungen geschaffen werden. Somit können unnötige Flächenbeanspruchungen im Außenbereich verhindert werden. 5.2 Umweltrelevante Ziele von Fachgesetzen und Fachplanungen 5.2.1 Landesplanung / Regionalplanung Die Änderungsflächen liegen außerhalb von bekannten Schutzgebieten landschaftlicher Vorbehaltsflächen, wasserwirtschaftlicher Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie Flächen für Rohstoffsicherung oder technischer Infrastruktur. Im Regionalplan „Regensburg- Region 11“ gibt es keine Einschränkungen für die Siedlungsentwicklung. Siehe Kapitel 1.2 und 3.6. 5.2.2 Landschaftsplan Ein Landschaftsplan ist für den Markt Schierling vorhanden. Wesentliche Aussagen zum Änderungsbereich bestehen nicht. Eine Änderung des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich. 5.2.3 Sonstige Fachpläne Fachplanungen des Wasser-, Abfallrechts sind im Planungsgebiet derzeit nicht bekannt. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 29 5.3 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 5.3.1 Schutzgut Mensch Im südlichen Änderungsbereich besteht ein Gewerbebetrieb mit Betriebsleiterwohnung und Einzelhandelsbetriebe. Der nördliche Änderungsbereich wird landwirtschaftlich intensiv genutzt (Acker). Ein kleines intensives Grünland befindet sich südöstlich. Im direkten, östlichen und nördlichen Anschluss bestehen großflächige Wohngebiete. Der Planungsbereich hat keine erhöhte Bedeutung für die Erholungsnutzung, da es bebaut ist und landwirtschaftliche genutzt wird. Ein kleiner Weg verbindet die Einzelhandelsgeschäfte im Süden, an der Grenze des östlichen Wohngebietes entlang, in das nördlich gelegene Wohngebiet (Straße „Aufleg“). Vorbelastungen liegen durch die bestehenden Gewerbe/Einzelhandelsbetriebe sowie durch die vielbefahrene Hauptzufahrt nach Schierling und die überörtliche Verkehrsachse B15neu vor. 5.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Schierling und ist bereits von drei Seiten bebaut. Durch Gewerbe/Einzelhandel bestehen bereits großflächige Gebäude- und Asphaltflächen. Hier bestehen unterschiedliche bepflanzte intensive Grünflächen. Eine Baumreihe begleitet die westlich angrenzende Straße „Markstein“. Nördlich und östlich grenzen unterschiedlich ausgeprägte Hausgärten an. Ein Großteil der Änderungsfläche wird als Acker, ein kleiner Teil im südöstlichen Bereich noch als intensives Grünland, bewirtschaftet. Vorbelastungen und Einflüsse bestehen durch die umgebenden Wohngebiete, Gewerbe (Einzelhandel, Autohaus etc.) und Infrastruktur (B15neu, Ortseingang- Leierndorfer Straße). Im Änderungsgebiet sind dem Verfasser keine geschützten Artenvorkommen bekannt. Durch die Artenschutzkartierung sind im Tal der Großen Laber einige Artenvorkommen, wenn auch nicht aktuelle,3 wie Weißstorch, großer Brachvogel, Kiebitz, Schwarzmilan, Braunkehlchen, Wiesenpiper, Biber etc. bekannt. 5.3.3 Schutzgut Boden Angaben über Vorbelastungen und Altlasten sind nach Auskunft des Landratsamtes Regensburg im bisherigen Verfahren nicht bekannt. Es wurde keine Bohrung/Aufschluss des Bodens vorgenommen. Angaben zu Vorbelastungen liegen nicht vor. Die bisher unbebauten Bereiche sind durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägt (Wechselbewuchs – Acker, Grünland – Dauerbewuchs). Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Untereinheit „Donau-Isar-Hügelland“. „Das wenig bewegte Relief wird von Tertiärformationen mit Tonen, Mergeln, Schottern, Kleinkiesen und Sanden geprägt. Verschiedene Schichten der Oberkreide liegen dem Malm südlich der Donau bis zum Tal der Großen Laaber bei Eggmühl auf. Weit verbreitet sind zudem diluviale Löß-, Lößlehm- und Decklehmüberdeckungen der Tertiärablagerungen.“ (ABSP Regensburg, März 1999, 4.6. Dona-Isar-Hügelland, S. 1 Aktuell existieren keine Bodenfunktionskarten für die Planungsfläche. Nach den Bodenschätzungsdaten (BayernAtlasPlus) liegen Böden mit einer mittleren Ertragsfähigkeit mit Bodenzahlen von durchschnittlich 75 vor. „Die Böden sind gekennzeichnet durch eine humushaltige 20-30 cm mächtige Krume mit einem allmählichen Übergang zu einem schwach rohen Untergrund, der aber noch eine Durchwurzelung zulässt.“4 3 4 einzelne Nachweise reichen mehrere Jahre zurück, d.h. bis in die Jahre 2002, 1986 oder noch weiter zurück Merkblatt über den Aufbau der Bodenschätzung, Bay. Landesamt für Steuern, 02/2009 Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 30 Löß, Lößlehm, Decklehm, z.T. Fließerde – vorwiegend Schluff bzw. Lehm Ablagerungen im Auenbereich, meist jungholozän, und polygenetische Talfüllung, z.T. würmzeitlicher Mergel, Lehm, Sand, Kies, z.T. Torf Ausschnitt der geologische Karten von Bayern 1:500.000, (Quelle: BayernAtlasPlus, 19.10.2015) Ausschnitt der Bodenschätzung, (Quelle: BayernAtlasPlus, 19.10.2015) 5.3.4 Schutzgut Wasser Genaue Messungen zum Grundwasserstand liegen nicht vor. Es dürfte sich in etwa aufgrund des abfallenden Geländes Richtung Große Laber, ca. 600 m südlich gelegen, um einen mittleren bis hohen (Richtung Norden-Pirscherberg) Grundwasserflurabstand von mehreren Metern handeln. Die Fläche entwässert durch Lage und Topographie in Richtung Großes Labetal. Aufgrund der Nähe zum Fließgewässer Große Laber, korrespondiert der Grundwasserstand mit dem Fluss. Der Änderungsbereich liegt hochwasserfrei. Vorbelastungen für das Oberflächen- und Grundwasser bestehen durch die bisherige intensive landwirtschaftliche Nutzung der Planungsfläche und direkte angrenzenden Siedlungsund Infrastruktureinheiten. Die Änderungsflächen liegen außerhalb von dem Verfasser bekannten Wasserschutzgebieten und Vorranggebieten für Hochwasserschutz. Der bereits bebaute südliche Teil des Änderungsgebietes liegt in einem wassersensiblen Bereich. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 31 Hydrogeologische Einheit: Kluft-(Poren-)Grundwasserleiter mit mäßigen bis mittleren Gebirgsdurchlässigkeiten, Grundwasserleiter: Malm überdeckt durch Kreide, untergeordnete Tertiär5 Ausschnitt Wassersensibler Bereich (Quelle: BayernAtlasPlus, 19.10.2015) Darstellung der Hochwassergefährdungsflächen HQ100 ((Quelle: BayernAtlasPlus, 20.10.2015) 5.3.5 Schutzgut Klima/Luft Es sind keine Kalt- und Frischluftbahnen sowie Kaltluftsammelgebiete im Planungsgebiet vorhanden. Die landwirtschaftlichen Flächen dienen als Kaltluftproduktionsfläche, durch die bestehenden Gebäude wird der Abfluss Richtung Süden ins Labertal (Kalt- und Frischluftsammelgebiet) unterbrochen. Es ergibt sich keine erhöhte Bedeutung für die klimatische Ausgleichsfunktion der angrenzenden Wohnsiedlungen. Jedoch gilt der südliche Planungsbereich durch den stark befahrenen Hauptverkehrsweg mit 4.706 Kfz DTV6 (Leierndorferstraße-St2144) als lufthygienisch vorbelastetet. Vorbelastung der Luft durch Gewerbe/Einzelhandel und Verkehrswege sind vorhanden. Messwerte über die Belastung der Luft liegen nicht vor. BayernAtlasPlus, Hydrogeologische Karte M 1:500.000 Bayerisches Straßeninformationssystem, Verkehrsdaten – SVZ 2010 (DTV) im Bereich der St2144; DTV : durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV in Kfz/24h) 5 6 Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 32 5.3.6 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Das Planungsgebiet ist geprägt durch die vorhandenen Bebauungen (Gewerbe, Einzelhandel) und die offene landwirtschaftliche Fläche, die von Wohngebieten östlich und nördlich eingebettet wird. Richtung Westen bestehen keine Gebäude, so dass ein uneingeschränkter Blick ins Labertal und über die Flur möglich ist. Das mäßig geneigte Gebiet Richtung Süden hat geringfügig Fernwirkung Richtung Südwesten. Von den gegenüber liegenden Hängen des Labertals aus ist die Planungsfläche jedoch nur im Zusammenhang mit der bestehenden Bebauung wirksam, da sie bereits an Siedlungsund Straßeneinheiten angrenzt bzw. eingebettet wird. Blick von Osten nach Westen Blick von Nord nach Süd ins Labertal 5.3.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Gemäß der Sachdatenbank Bayern Atlas Plus liegen innerhalb des Geltungsbereiches das Bodendenkmal mit der Nummer D-3-7138-0085. Es werden Siedlungen der Jungsteinzeit (Endneolithikum), der Frühbronzezeit und der Spätlatènezeit vermutet. Baudenkmäler liegen gem. der Sachdatenbank nicht vor. D-3-7138-0085 Darstellung der Boden- und Baudenkmäler (Quelle: BayernAtlasPlus, 13.10.2015) Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 33 5.3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Eine über die genannten Aspekte hinausgehende Beachtlichkeit ist nicht anzunehmen. 5.4 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung Die Beschreibung erfolgt auf Grundlage der Zustandsermittlung und Luftbildinterpretationen. Sie beschränkt sich auf die nach Planungsstand zusätzlich zum Bestand möglichen Auswirkungen auf die folgenden Schutzgüter: Schutzgut zu erwartende, erhebliche Auswirkungen Mensch Es sind geringfügige Auswirkungen auf die direkt angrenzenden, wohnbaulich genutzten Parzellen durch die zukünftige Bebauung zu erwarten. Gegenüber der für diese Parzellen bisher freien Lage wird ein neues Wohn- und Mischgebiet entstehen. Die Änderung des Ausblickes kann als zusätzliche Einschränkung auftreten. Während der Bauzeit können weitere Auswirkungen insbesondere durch Spitzenpegel z.B. beim Rammen von Fundamenten oder bei lärmintensiven Abladevorgängen entstehen, diese Beeinträchtigungen sind aber als temporär anzusehen und daher vertretbar. Bei länger andauernden Bautätigkeiten sind ggf. besondere Schutzmaßnamen gegenüber schützenswerter Bebauung (wie Wohngebiet, Schule, Seniorenheim, Krankenhaus etc.) umzusetzen. Durch die zukünftige Nutzung kann von einer geringen Zunahme von Immissionen in den benachbarten Gebieten ausgegangen werden, erhebliche, zusätzliche Verkehrsbelastungen außerhalb des Änderungsbereiches sind nicht zu erwarten, da bereits die Erschließungsstraßen für Gewerbe und Einzelhandel im südlichen Änderungsbereich bestehen. Auswirkungen durch Gerüche, Stäube und Dämpfe sind unwahrscheinlich, da kein Industriegebiet am neuen Standort dargestellt ist. Auf das Planungsgebiet wirken die vorhandenen Emissionsquellen Straße, Einzelhandelsbetriebe (wie Lidl und Müller) und landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld zeitweise ein. Eine schalltechnische Untersuchung wurde auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt. Durch notwendige aktive und/oder passive Schallschutzmaßnahmen (durch Festsetzungen und Hinweise auf den nachfolgenden Planungsebenen regelbar) können die zulässigen Grenzwerte für Misch- und Wohngebiete eingehalten werden. Das Erholungspotential der siedlungsnahen Umgebung wird nicht beeinträchtigt, da die umliegenden Spazierwege (Feldwege) erhalten bleiben. Erholungsrelevante Defizite an anderer Stelle sind ebenfalls nicht zu erwarten, da die vorliegende Deckblattänderung nur den Bereich am östlichen Ortsrand von Schierling behandelt. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Tiere und Pflanzen Biologische Vielfalt Begründung 34 Durch die Bebauung werden die vorhandenen Lebensräume vollständig verändert. Gegenüber den bisherigen offenen landwirtschaftlichen Flächen werden überbaute/asphaltierte Flächen und bepflanzte Gartenflächen entstehen. Aufgrund der Lage am westlichen Ortsrand von Schierling, angrenzender Bebauung und Vorbelastungen ist ein Vorkommen von nur noch weit verbreiteten Arten, sogenannten „Allerweltsarten“, zu rechnen. Wertvolle Arten- und Lebensräume sind durch den zukünftigen Eingriff nicht betroffen, da es sich um intensive landwirtschaftliche Flächen handelt, die in der Regel nur eine geringe Bedeutung für den Artenschutz und die biologische Vielfalt aufweisen. Zumal die landwirtschaftlichen Flächen bereits von drei Seiten bebaut sind und somit der Biotopverbund eingeschränkt ist. Auswirkungen auf artenschutzrechtlich bedeutende Arten werden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Belange im Kap. 3.8 untersucht. Die zu erwartenden Eingriffe werden als vertretbar eingestuft, da ausreichende Ersatzhabitate im nahen Umkreis vorhanden sind. Der Eingriff kann des Weiteren durch naturschutzrechtlich notwendige Ausgleichsmaßnahmen kompensiert und durch Festsetzungen von Maßnahmen vermindert/minimiert werden. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, werden Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, die im nachfolgenden Bebauungsplan festgesetzt werden sollten. Boden Es erfolgt eine Teilversiegelung des Bodens durch Überbauung und befestigter Flächen. Die bestehenden Bodenprofile werden gänzlich verändert. Durch die Inanspruchnahme geht eine landwirtschaftliche fruchtbare Produktionsfläche verloren und die natürlichen Bodenfunktionen (Grundwasserneubildung, Filter-, Puffer- und Speicherfunktion, Lebensraumfunktion) werden weitestgehend zerstört bzw. sehr stark beeinträchtigt. Ein Ausgleich derartiger Eingriffe ist nicht möglich, da Boden naturgemäß standortgebunden ist. Auf die Bauzeit beschränkt sich das Risiko von Schadstoffeintrag durch Baumaschinen oder Unfallereignisse. Diese Tatsache spricht aber für jedes Bauvorhaben und ist daher grundsätzlich nur als Ausnahmefall zu betrachten. Durch entsprechende Vorkehrungen wird es sich in der Regel bei derartigen Ereignissen um behebbare, reversible Auswirkungen auf das Schutzgut handeln. Angaben zu möglichen Altlasten sind nach Auskunft des Landratsamtes Regensburg nicht bekannt. Angaben zu Kampfmittelreste liegen dem Planverfasser nicht vor. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Wasser Begründung 35 Eine Beeinflussung des Boden-Wasserhaushalts durch Neubebauung und Verlust der Regenwasserversickerung auf den versiegelten Flächen und eine mögliche Verminderung der Grundwasserneubildung kann nicht ausgeschlossen werden. In Bezug auf das Einzugsgebiet des Oberflächengewässers kann von einem geringen Verlust der Einzugsgebietsfläche ausgegangen werden und ist daher vernachlässigbar. Zumal die Änderungsfläche bereits bebaut und durch umgebende Siedlungseinheiten und Straßen beeinträchtigt ist. Geringfügige und zeitlich beschränkte Auswirkungen können sich durch zu erwartende Baumaßnahmen ergeben. Die Gefahr von erheblichen oder irreversiblen Auswirkungen ist aber bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gering. Bei Versickerung von Niederschlagswasser sind Auswirkungen bei Einhalten der technischen Regeln nicht zu erwarten. Vorgaben zur Zulässigkeit von Dachmaterialien bestehen in der vorbereitenden Bauleitplanung nicht. Insofern ist ein geringfügiger Schwermetalleintrag z.B. aus Blechdeckungen nicht vollständig auszuschließen und sollte daher auf nachfolgender Bauleitplaneben ausgeschlossen werden. Nachteilige Folgen auf den Wasserhaushalt können durch Festsetzungen z.B. zur Art der unversiegelten Zufahrten und Stellplätze, Niederschlagswasserversickerung sowie der zulässigen Nutzung auf Ebene des Bebauungsplanes minimiert werden. Luft Durch planmäßige Versiegelungen und Bebauungen können sich kleinräumig zusätzliche, geringfügige Erwärmungen und Veränderungen der Flurwinde ergeben. Zusätzliche Belastungen der Luftqualität durch Heizungsabgase oder Fahrzeugverkehr sind ebenfalls zu erwarten. Es gibt keine relevante Verringerung der Kaltluftproduktion, da weiterhin Kaltluftentstehungsgebiete durch die umgebenden offenen landwirtschaftlichen Flächen und Grünflächen in Siedlungsnähe vorhanden sein werden. Wichtige Kaltluft- und Frischluftbahnen sowie Kaltluftsammelgebiete (Tal der Großen Laber) werden nicht beeinträchtigt. Jedoch gilt der südliche Planungsbereich durch den stark befahrenen Hauptverkehrsweg (Leierndorferstraße-St2144) bereits als lufthygienisch belastetet. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Landschafts- und Ortsbild Begründung 36 Grundsätzlich sind im weiten und nahen Umfeld Einrichtungen wie Gebäude, Straßen, Gehölze etc. bereits Bestandteil der Wahrnehmung. Die Wahrnehmung der bisherigen Baulücke in leicht bewegter Lage wird im direkten und weiten Umfeld durch das Volumen und die Höhe der neuen Gebäude erkennbar verändert. Es wird ein neuer geschlossener Siedlungsrand im Nordwesten von Schierling. Da die Umgebung bereits durch Gewerbe- und Mischnutzung als auch Wohnen geprägt ist, wird die neue Siedlungsfläche nur im Zusammenhang mit dem bestehenden Ort wahrnehmbar sein. Daher verursacht die neue Siedlungsfläche keine erhebliche negative Fernwirkung Richtung Süd/Westen. Eine negative Auswirkung auf die Ästhetik des Ortes kann nur durch entsprechende Festsetzungen auf Bebauungsplanebene zu Dachformen, Gebäudehöhen, Ortsrandeingrünungen und Pflanzpflichten etc. bewirken und mittelfristig den Eingriffe kompensieren. Die Darstellung einer Ortsrandeingrünung vorliegenden in der Deckblattänderung am westlichen Rand bleibt weiterhin bestehen. Kultur und Sachgüter Im Planungsbereich sind wegen der besonderen Siedlungsgunst sowie der Denkmaldichte im unmittelbaren Umfeld (angrenzende bekannte Bodendenkmäler) Kulturgüter nicht gänzlich auszuschließen. Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-5 BayDSchG. Nur bei einer sachgemäßen und rechtzeitigen Meldung sind erhebliche Auswirkungen auszuschließen. Siehe auch Kapitel 3.4. Zu dem vermuteten Bodendenkmal ist daher eine rechtzeitige Sondierung in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege vorzusehen, um nachteilige Auswirkungen auf mögliche Kulturgüter auszuschließen. Eine negative Einflussnahme auf Baudenkmäler (z.B. Schloss, Kirchen) kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Durch die gewählte Lage der neuen Siedlungseinheit am westlichen Ortsrand wird dieses nur mit der Ortschaft Schierling wahrgenommen. Direkte Blickbeziehungen bestehen zu den Baudenkmälern nicht. Weitere kleine denkmalgeschützte Gebäude wie Wohnhäuser, Handwerkerhäuser und Kapellen liegen zerstreut inmitten der Ortschaft von Schierling, so dass diese bereits in die Siedlungseinheiten vollständig integriert sind und abgeschirmt werden, sodass keinerlei negative Auswirkungen auf diese durch das neue Sonder-/Wohngebiet entstehen werden. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 37 9. Deckblattänderung Pfarrkirche St. Peter und Paul D-3-75-196-6 Schlossbrauerei D-3-75-196-59 Ehem. Schlossmühle D-3-75-196-4 Wohnhaus D-3-75-196-7 Schloss und Ökonomiehof D-3-75196-18 Kirche St. Nikolaus D-3-75-196-11 Darstellung der Boden- und Baudenkmäler von Schierling (Quelle: BayernAtlasPlus, 20.10.2015) 5.4.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei Nichtdurchführung der Bauleitplanung würden die genannten Eingriffe unterbleiben, die Bestandssituation bliebe an dieser Stelle unverändert. Bei Realisierung an anderer Stelle würden andernorts Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen. 5.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Folgende Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen sind auf Bebauungsplanebene möglich: Beschränkung der max. zulässigen Aufschüttungen und Abgrabungen, schichtgerechte Lagerung und ggf. Wiedereinbau des Bodens Festsetzung ortstypischer Dach- und Wandfarben Beschränkung der Fassadenmaterialien Festsetzung versickerungsfähiger Befestigungen für Teilflächen der öffentlichen und privaten Erschließung Beschränkung der zulässigen Versiegelung bei privaten Verkehrsflähen/Stellplätzen Festsetzungen zum Oberflächenwasserrückhalt auf den Privatflächen Festsetzung einer Mindestbegrünung der öffentlichen/privaten Flächen Festsetzung maximal zulässiger Wand- und Firsthöhen. Festsetzung einer entsprechender Baukörperanordnung in Strömungsrichtung, lockere Bauweise Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange (siehe Kapitel 3.8) Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 38 Festsetzungen zu Einzäunungen, Verbot tiergruppenschädigender Anlagen oder Bauteile, z.B. Sockelmauern bei Zäunen und Erhalt von Gehölzbestand/Einzelbäumen 5.6 Verfahren und Methodik der Umweltprüfung Zur Ermittlung der Bestandssituation der einzelnen Schutzgüter erfolgte eine Auswertung der dem Landschaftsarchitekten zur Verfügung gestellten Unterlagen. Zur Ermittlung der vorhandenen Lebensraumtypen und Arten erfolgt eine Luftbildauswertung mit ergänzender Geländeerhebung. Zu den Schutzgütern Boden, Wasser und Mensch sind keine gesonderten Gutachten vorgesehen. Eine Baugrunduntersuchung mit Bohrungen und Analyse des Bodenaufbaus liegt nicht vor. 5.7 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen Keine wesentlichen Schwierigkeiten, Angaben über Grundwasserstände, Bodenaufbau, Altlasten oder Kampfmittelreste liegen nicht vor. 5.8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt Auswirkungen der Deckblattänderung des Flächennutzungsplans können sich für alle Schutzgüter ergeben. Gemäß Leitfaden der Obersten Baubehörde “Der Umweltbericht in der Praxis“ können auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung jedoch keine konkreten Monitoringmaßnahmen definiert werden, da diese grundsätzlich nicht auf den Vollzug ausgelegt sind. Daher werden auf nachfolgender Ebene des Bebauungsplanes Maßnahmen formuliert und verbindlich festgesetzt. Markt Schierling, 9. FNP-Deckblattänderung Begründung 39 6 ZUSAMMENFASSUNG Im Markt Schierling soll am westlichen Ortsrand zwischen Leierndorfer Straße und „Markstein“ eine städtebauliche Lücke gemäß den Zielen der Innenentwicklung einer Nutzung zugeführt und entwickelt werden. Damit soll der westliche Ortsrand von Schierling neu arrondiert werden. Daneben sollen die Fläche mit im Bestand bestehendem Einzelhandel und Gewerbe städtebaulich gesichert werden. Gemäß dem Grundsatz der Konfliktvermeidung ist hier eine städtebauliche Ordnung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung erforderlich. Die erteilten Baugenehmigungen sowie deren zukünftige Entwicklungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten mussten in der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Im nördlichen Anschluss an die bestehenden Nutzungen, auf den bislang unbebauten Flächen, soll aufgrund des konkret bestehenden Bedarfes nach Wohnbauflächen ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Um Nutzungskonflikte zwischen dem Gewerbegebiet, dem Sondergebiet Einzelhandel und dem Wohngebiet hinsichtlich der Immissionen zu vermeiden, wurde auf Bebauungsplaneben ein Schallgutachten erstellt. Daraus geht hervor, dass mit kleinflächigen Ausnahmen die zulässigen Lärmwerte flächendeckend eingehalten werden können. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Flächen des Geltungsbereiches werden derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt bzw. sind bereits bebaut. Auf das Planungsgebiet wirken die vorhandenen Emissionsquellen Straße, Einzelhandelsbetriebe, Gewerbe und zeitweise landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld ein. Die Auswertung der vorhandenen Unterlagen und Lebensraumtypen lässt auf keine relevanten Arten im Änderungsbereich schließen. Im näheren Umfeld ist mit weit verbreiteten, ungefährdeten Arten des Siedlungsbereiches zu erwarten. Es erfolgt eine (Teil-)Versiegelung des Bodens durch Überbauung und befestigter Flächen innerhalb der zukünftigen Bauflächen. Eine geringfügige Zunahme von Verkehrslärm und Immissionen in den benachbarten Gebieten ist nicht auszuschließen. Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Dauerhafte Oberflächengewässer liegen im Planungsbereich nicht vor. Direkte Einflüsse durch das Freilegen von Grundwasser sind nicht zu erwarten. Eine Gefahr von erheblichen oder irreversiblen Auswirkungen ist sehr gering. Bei Versickerung von Oberflächenwasser sind Auswirkungen bei der Einhaltung der technischen Regeln nicht zu erwarten. Hinsichtlich des Schutzgutes Klima/Luft sind ebenfalls keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Im direkten Umfeld wird sich das Orts- und Landschaftsbild durch die zu erwartende Bebauung ändern. Nachdem sich der Planungsbereich direkt im Anschluss an einen bestehenden Siedlungsrand befindet, werden die neu entstehenden Baukörper jedoch nur im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Siedlungsflächen wahrnehmbar sein. Erhebliche Auswirkungen werden nicht zu erwarten sein. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich der künftigen Baumaßnahmen wird an anderer Stelle erbracht. Dies externen Flurstücke werden in der nachfolgenden verbindlichen Bauleiplanung verbindlich zugeordnet.
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