Stadt Brandenburg an der Havel Die Oberbürgermeisterin Vorlagen Nr.: FB II/24 FG Beteiligungen, Steuern und Abgaben Datum: Fachbereich u. Dienststelle zur Behandlung in 017/2017 öffentlicher Sitzung Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung Betreff: Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Schwimm- und Erlebnisbad der Stadt Brandenburg an der Havel Beratungsfolge: Datum 02.02.2017 07.02.2017 09.02.2017 der Havel 13.02.2017 22.02.2017 Gremium Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, kommunale Beteiligungen und Vergaben Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften gemeinsamer Werksausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt Brandenburg an Hauptausschuss Stadtverordnetenversammlung Beschlussvorschlag: L 001/2003 Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Schwimm- und Erlebnisbad der Stadt Brandenburg an der Havel gemäß Anlage zu. -1- Eingangs- und Sichtvermerke Entwurfsverfasser/-in Frau Mahlow, Tel. 582407 Beginn des Umlaufs Fachbereichsleiter/-in Herr Reckow, Tel. 582000 _____________________________ Datum / Unterschrift Beteiligung Ortsvorsteher/in Ortsbeirat von ________________ Ortsteil Geschäftsbereich Oberbürgermeisterin / Organisation, Personal, Schule und Sport Geschäftsbereich Bürgermeister / Kämmerer / Stadtplanung / Bauen und Umwelt Geschäftsbereich Beigeordneter für Kultur / Jugend, Soziales und Gesundheit Geschäftsbereich Beigeordneter für Ordnung und Sicherheit Oberbürgermeisterin Bürgermeister / Kämmerer Beigeordneter Beigeordneter Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stabsbereich OBM / Fachbereich ______ Stabsbereich BM / Fachbereich ___II__ Fachbereich _______ Fachbereich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Fachgruppe _______ Fachgruppe ___24__ Fachgruppe _______ Fachgruppe _______ Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift ______ Oberbürgermeisterin Fachgruppe Rechtsamt / Büro SVV Fachgruppe Rechtsamt / Büro SVV Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift -2- Begründung: Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung: Gemäß § 7 Satz 1 Nr. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung) ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig für den Beschluss des Wirtschaftsplanes. Erlös- und Aufwandssituation: Im Wirtschaftsjahr 2017 plant der Eigenbetrieb mit Umsatzerlösen in Höhe von 1.683,8 T€ (vorausstl. Ist 2016 = 1.624 T€, Abweichung + 59,8 T€). Das entspricht einer Steigerungsrate von 3%. Die Anzahl der Besucher entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt: Eine Entgelterhöhung ist für 2017 nicht vorgesehen. Die betrieblichen Aufwendungen betragen voraussichtlich 3.242 T€ (vorausstl. Ist 2016 = 3.307,5 T€, Abweichung = -65,5 T€). Insbesondere beim Strombezug wird auf Grund des Abschlusses von Sonderverträgen mit geringfügigen Aufwendungen (-20,1 T€) gerechnet. Die Instandhaltungskosten werden im Wirtschaftsjahr 2017 voraussichtlich 315 T€ betragen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: - Instandhaltung Maschinen und Anlagen – 110 T€ - Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung – 20 T€ - Bauunterhaltung – 185 T€ Insgesamt schließt der Eigenbetrieb mit einem Jahresverlust in Höhe von 534,5 T€ ab (vorausstl. Ist 2016 = -640,3 T€). Wie auch in den vergangenen Jahren zahlt die Stadt einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 840 T€. -3- Der Eigenbetrieb ist, wie in den vergangenen Jahren, nicht in der Lage, die Refinanzierung der getätigten Investitionen (Neubau Schwimmbad, Erweiterung Cabriodach) vollständig zu erwirtschaften und somit den durch Abschreibungen gebuchten Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung auszugleichen. Für Investitionen, die durch Fördermittel des Landes finanziert wurden, stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Beim Jahresverlust handelt es sich um einen nicht liquiditätswirksamen Buchverlust, der nach Ablauf des Geschäftsjahres gegen die allgemeine Rücklage gebucht wird und somit das Eigenkapital um den entsprechenden Betrag reduziert. Vermögenssituation Auch im Wirtschaftsjahr 2017 erhält der Eigenbetrieb einen Investitionszuschuss von der Stadt in Höhe von 25 T€. Hiervon werden Ersatzinvestitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung finanziert. Fortschreibung Strategiekonzept In der Anlage ist ein Konzept des Schwimmbades beigefügt, was mögliche Handlungsoptionen zur Erhöhung der Attraktivität des Bades enthält. Aus dem Konzept wurde bisher lediglich der Ansatz der Temperaturerhöhung um 2° C aufgegriffen. Das Konzept zeigt auf, dass es auch im Rahmen des Bestandes noch einige Erweiterungsmöglichkeiten geben würde, die zu einer Steigerung der Attraktivität des Bades führen könnten. Es analysiert aber auch die vorhandene Besucherstruktur. Aus dieser Analyse lässt sich leicht das Profil des Marienbades ableiten, mit dem es von seinen Kunden wahrgenommen wird: Es ist das preisgünstige Schwimmbad um die Ecke. Ein Schwimmbad, in dem man für verhältnismäßig wenig Geld regelmäßig Badespaß erleben und sich schwimmsportlich betätigen kann. Es hat nicht den Event-Charakter von Erlebniswelten, zu denen die Gäste gelegentlich aus weiter Entfernung anreisen (und dann auch einen Eintrittspreis mit ebensolchem Event-Charakter bezahlen). Daran würden auch die aufgezeigten, im Rahmen des örtlichen Bestandes möglichen Erweiterungen nichts Grundlegendes ändern. Jede Erweiterung hätte sicherlich eine kurzfristige Erhöhung der Besucherzahlen zur Folge (Stichwort „Reiz des Neuen“), wäre aber nicht nur mit erheblichen Investitionskosten, sondern darüber hinaus auch mit Folgekosten verbunden. Eine erhebliche und zugleich dauerhafte Erhöhung des Zuschussbedarfes des Bades könnte durch den städtischen Haushalt nicht aufgefangen werden. Es wird dem städtischen Haushalt aufgrund der altersbedingt erhöhten Reparaturbedürftigkeit bereits schwer fallen, die zum Erhalt des gegenwärtigen Zustandes des Bades notwendigen Mittel bereits zu stellen. Entsprechend würde der durch die zusätzlichen Folgekosten entstehende Kostendruck sich in Form eines Preisdruckes auf die Eintrittspreise auswirken, der einen negativen Einfluss auf das oben angesprochene Profil des Marienbades ausüben würde, soweit nicht eine damit einhergehende, erhebliche Steigerung der Besucherzahlen eintreten würde. Diese Wechselwirkung zeigt die jüngste Erweiterung des Saunabereichs deutlich auf. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die aufgezeigten Erweiterungsmöglichkeiten im Außenbereich kritisch zu prüfen. Aufgrund des Saisoncharakters müsste hier die Attraktivitätssteigerung zu nochmals deutlich höheren Besucherzahlsteigerungen in den -4- Sommermonaten führen, als Erweiterungen im ganzjährig nutzbaren Innenbereich, um die Investitions- und zusätzlichen Folgekosten aufzufangen. Eine die Kostenerhöhung auffangende Steigerung der Besucherzahlen zeigt die Konzeption jedoch nicht auf. Vor diesem Hintergrund wurden gegenwärtig keine Erweiterungsinvestitionen in die Finanzplanung von Stadt und Eigenbetrieb aufgenommen. Zu einer weiteren Stabilisierung und einer gewissen Steigerung der Besucherzahlen kann jedoch auch ein verbessertes Marketing des Marienbades beitragen. Der dieser Vorlage ebenfalls in Anlage beigefügte Marketingplan zeigt dazu vielversprechende Maßnahmen auf. Anlagen: - Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Schwimm- und Erlebnisbad - Fortschreibung Strategiekonzept „Marienbad“ - Marketingplan 2017 „Marienbad“ -5-
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