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Stadt Brandenburg an der Havel
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen Nr.:
FB II/24 FG Beteiligungen, Steuern und
Abgaben
Datum:
Fachbereich u. Dienststelle
zur Behandlung in
017/2017
öffentlicher Sitzung
Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung
Betreff: Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Schwimm- und Erlebnisbad der Stadt
Brandenburg an der Havel
Beratungsfolge:
Datum
02.02.2017
07.02.2017
09.02.2017
der Havel
13.02.2017
22.02.2017
Gremium
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, kommunale Beteiligungen und Vergaben
Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
gemeinsamer Werksausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt Brandenburg an
Hauptausschuss
Stadtverordnetenversammlung
Beschlussvorschlag:
L 001/2003
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes
Schwimm- und Erlebnisbad der Stadt Brandenburg an der Havel gemäß Anlage zu.
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Eingangs- und Sichtvermerke
Entwurfsverfasser/-in Frau Mahlow, Tel. 582407
Beginn des Umlaufs
Fachbereichsleiter/-in Herr Reckow, Tel. 582000
_____________________________
Datum / Unterschrift
Beteiligung
 Ortsvorsteher/in
 Ortsbeirat von
________________
Ortsteil
Geschäftsbereich
Oberbürgermeisterin /
Organisation,
Personal, Schule und
Sport
Geschäftsbereich
Bürgermeister /
Kämmerer /
Stadtplanung /
Bauen und Umwelt
Geschäftsbereich
Beigeordneter für
Kultur / Jugend,
Soziales und
Gesundheit
Geschäftsbereich
Beigeordneter für
Ordnung und
Sicherheit
Oberbürgermeisterin
Bürgermeister /
Kämmerer
Beigeordneter
Beigeordneter
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Stabsbereich OBM /
Fachbereich ______
Stabsbereich BM /
Fachbereich ___II__
Fachbereich _______
Fachbereich
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Fachgruppe _______
Fachgruppe ___24__
Fachgruppe _______
Fachgruppe _______
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
______
Oberbürgermeisterin
Fachgruppe Rechtsamt /
Büro SVV
Fachgruppe Rechtsamt /
Büro SVV
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
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Begründung:
Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung:
Gemäß § 7 Satz 1 Nr. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden
(Eigenbetriebsverordnung) ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig für den Beschluss des
Wirtschaftsplanes.
Erlös- und Aufwandssituation:
Im Wirtschaftsjahr 2017 plant der Eigenbetrieb mit Umsatzerlösen in Höhe von 1.683,8 T€
(vorausstl. Ist 2016 = 1.624 T€, Abweichung + 59,8 T€). Das entspricht einer Steigerungsrate von
3%.
Die Anzahl der Besucher entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:
Eine Entgelterhöhung ist für 2017 nicht vorgesehen.
Die betrieblichen Aufwendungen betragen voraussichtlich 3.242 T€ (vorausstl. Ist 2016 = 3.307,5
T€, Abweichung = -65,5 T€). Insbesondere beim Strombezug wird auf Grund des Abschlusses von
Sonderverträgen mit geringfügigen Aufwendungen (-20,1 T€) gerechnet.
Die Instandhaltungskosten werden im Wirtschaftsjahr 2017 voraussichtlich 315 T€ betragen. Diese
setzen sich wie folgt zusammen:
- Instandhaltung Maschinen und Anlagen – 110 T€
- Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung – 20 T€
- Bauunterhaltung – 185 T€
Insgesamt schließt der Eigenbetrieb mit einem Jahresverlust in Höhe von 534,5 T€ ab (vorausstl. Ist
2016 = -640,3 T€).
Wie auch in den vergangenen Jahren zahlt die Stadt einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von
840 T€.
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Der Eigenbetrieb ist, wie in den vergangenen Jahren, nicht in der Lage, die Refinanzierung der
getätigten Investitionen (Neubau Schwimmbad, Erweiterung Cabriodach) vollständig zu
erwirtschaften und somit den durch Abschreibungen gebuchten Aufwand in der Gewinn- und
Verlustrechnung auszugleichen. Für Investitionen, die durch Fördermittel des Landes finanziert
wurden, stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber.
Beim Jahresverlust handelt es sich um einen nicht liquiditätswirksamen Buchverlust, der nach
Ablauf des Geschäftsjahres gegen die allgemeine Rücklage gebucht wird und somit das
Eigenkapital um den entsprechenden Betrag reduziert.
Vermögenssituation
Auch im Wirtschaftsjahr 2017 erhält der Eigenbetrieb einen Investitionszuschuss von der Stadt in
Höhe von 25 T€. Hiervon werden Ersatzinvestitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung
finanziert.
Fortschreibung Strategiekonzept
In der Anlage ist ein Konzept des Schwimmbades beigefügt, was mögliche Handlungsoptionen zur
Erhöhung der Attraktivität des Bades enthält.
Aus dem Konzept wurde bisher lediglich der Ansatz der Temperaturerhöhung um 2° C aufgegriffen.
Das Konzept zeigt auf, dass es auch im Rahmen des Bestandes noch einige
Erweiterungsmöglichkeiten geben würde, die zu einer Steigerung der Attraktivität des Bades führen
könnten.
Es analysiert aber auch die vorhandene Besucherstruktur. Aus dieser Analyse lässt sich leicht das
Profil des Marienbades ableiten, mit dem es von seinen Kunden wahrgenommen wird: Es ist das
preisgünstige Schwimmbad um die Ecke. Ein Schwimmbad, in dem man für verhältnismäßig wenig
Geld regelmäßig Badespaß erleben und sich schwimmsportlich betätigen kann.
Es hat nicht den Event-Charakter von Erlebniswelten, zu denen die Gäste gelegentlich aus weiter
Entfernung anreisen (und dann auch einen Eintrittspreis mit ebensolchem Event-Charakter
bezahlen). Daran würden auch die aufgezeigten, im Rahmen des örtlichen Bestandes möglichen
Erweiterungen nichts Grundlegendes ändern.
Jede Erweiterung hätte sicherlich eine kurzfristige Erhöhung der Besucherzahlen zur Folge
(Stichwort „Reiz des Neuen“), wäre aber nicht nur mit erheblichen Investitionskosten, sondern
darüber hinaus auch mit Folgekosten verbunden. Eine erhebliche und zugleich dauerhafte
Erhöhung des Zuschussbedarfes des Bades könnte durch den städtischen Haushalt nicht
aufgefangen werden. Es wird dem städtischen Haushalt aufgrund der altersbedingt erhöhten
Reparaturbedürftigkeit bereits schwer fallen, die zum Erhalt des gegenwärtigen Zustandes des
Bades notwendigen Mittel bereits zu stellen.
Entsprechend würde der durch die zusätzlichen Folgekosten entstehende Kostendruck sich in Form
eines Preisdruckes auf die Eintrittspreise auswirken, der einen negativen Einfluss auf das oben
angesprochene Profil des Marienbades ausüben würde, soweit nicht eine damit einhergehende,
erhebliche Steigerung der Besucherzahlen eintreten würde. Diese Wechselwirkung zeigt die jüngste
Erweiterung des Saunabereichs deutlich auf.
Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die aufgezeigten Erweiterungsmöglichkeiten im
Außenbereich kritisch zu prüfen. Aufgrund des Saisoncharakters müsste hier die
Attraktivitätssteigerung zu nochmals deutlich höheren Besucherzahlsteigerungen in den
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Sommermonaten führen, als Erweiterungen im ganzjährig nutzbaren Innenbereich, um die
Investitions- und zusätzlichen Folgekosten aufzufangen.
Eine die Kostenerhöhung auffangende Steigerung der Besucherzahlen zeigt die Konzeption jedoch
nicht auf.
Vor diesem Hintergrund wurden gegenwärtig keine Erweiterungsinvestitionen in die Finanzplanung
von Stadt und Eigenbetrieb aufgenommen.
Zu einer weiteren Stabilisierung und einer gewissen Steigerung der Besucherzahlen kann jedoch
auch ein verbessertes Marketing des Marienbades beitragen. Der dieser Vorlage ebenfalls in
Anlage beigefügte Marketingplan zeigt dazu vielversprechende Maßnahmen auf.
Anlagen:
- Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Schwimm- und Erlebnisbad
- Fortschreibung Strategiekonzept „Marienbad“
- Marketingplan 2017 „Marienbad“
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