Am Sonntag, 12. Februar 2017, ist das Postmuseum

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AUSGABE 06
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE
FREITAG, 10. FEBRUAR 2017
Sitzung des Ortschaftsrates
am Montag, 13. Februar 2017
Näheres im Innenteil
S. 6
Am Sonntag,
12. Februar 2017,
ist das Postmuseum
von 15.00 – 17.00
Uhr geöffnet.
Eintritt frei
Allgemeiner Sozialer Dienst
Staatliches Forstrevier
Philippsburg
Aktuelle Information
Revierleiter Lothar Haring
Näheres im Innenteil
S. 3 und 4
Grundsteuer und
Gewerbesteuer
Wir weisen darauf hin, dass am
15.02.2017 die erste Grundsteuerrate
sowie die erste Gewerbesteuervorauszahlungsrate für das Jahr 2017 fällig
werden!!
S. 6
Foto: schulzhattingen/iStock/Thinkstock
Die nächste Sprechstunde des Allgemeinen Sozialen Dienstes findet am
Donnerstag, 16.02.2017 von 15 bis 17
Uhr im Rathaus Oberhausen, Zimmer
26 im 1. OG statt.
S. 5 und 6
Auf einen Blick
2|
Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen · 10. Februar 2017 · Nr. 6
Feuerwehr Notruf 112
Rettungsdienst/Krankenfahrten: Tel. 19222
Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen
Adlerstraße 3, 68794 Oberhausen-Rheinhausen
Tel. 07254/503-0
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag
7.15 – 12.15 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 – 12.15 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 – 12.15 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.15 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
8.30 – 12.15 Uhr
Ortsverwaltung Rheinhausen
Montag
7.15 - 12.15 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag
8.30 - 12.15 Uhr
Donnerstag
8.30 - 12.15 Uhr, 16.00 - 18.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Oberhausen
Tel. 503-0, Telefax 503-400
Tel. 2122, Telefax 7799-525
Ortschaftsverwaltung Rheinhausen
Bürgerhaus W & S
Tel. 503-690
Hausmeisterdienste
Tel. 0175-4780202
Außendienstleiter
Tel. 0172-7635960
24 Stunden Bereitschaft für Wasser, Abwasser und Einrichtungen der
Gemeinde
Aquality GmbH & Co. KG
Ihr Ansprechpartner für die Badeaufsicht im Bad! Wir nehmen gerne Ihre
Anregungen, Kritiken oder auch Lob entgegen. Bitte kontaktieren Sie im
Notfall: Martin Schulte oder Alexander Stäudle unter Tel.-Nr. 06201-8776424
(jederzeit erreichbar!)
Gemeindebibliothek
Di. 17.00 – 19.00 Uhr, Do. 16.00 – 18.00 Uhr und jeden 1. und 3. Samstag
im Monat
Notrufe
ADAC-Pannenhilfe
Polizei (ständig besetzt) NOTRUF
(ständig besetzt) Polizeirevier Philippsburg
(nicht ständig besetzt) Polizeiposten Bruhrain
Schönbornstraße 7, Waghäusel
Feuerwehr Notruf
Feuerwehr Oberhausen
Feuerwehr Rheinhausen
Tel. 1 92 11
Tel. 110
Tel. 07256/93 29-0
Tel. 9 85 59 70
Tel. 112
Tel. 92 03 30
Tel. 39 39
Technische Rufnummern/Notdienste
Wertstoffhof/Grünschnittsammelplatz – Weiherweg
Winter (01.10. – 31.03.)
Mi. 13.00 – 17.00 Uhr, Sa. 10.00 – 16.00 Uhr
Bauschuttdeponie – Jahnstraße
Öffnungszeiten:
Mi. 17.30 - 19.00 Uhr, Sa. 13.30 - 16.00 Uhr
Automatischer Telefonansagedienst
der Gemeindeverwaltung
Tel. 503-888
Bauhof
Tel. 3466 (Handy 0172/7635960)
Kläranlage
Tel. 72688 (Handy 0171-2721449)
Kostenfreie EnBW Störungsnummer Strom
Tel. 0800/3629477
zur Meldung von Strom-Versorgungsunterbrechungen
Wasserhaus
Tel. 2109
Handy-Nr. Wassermeister
Tel. 0170/7334211
EnBW Regional AG, Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale Ettlingen
Tel. 07243/180-0
Störungsstelle Kabel BW
Tel. 0711/54888150
Störungsmeldestelle Gas
Tel. 0800/2901000
Flugplatz Speyer, Flugleitung/Tower
Tel. 06232/6872999
Öffentliche Hallen und Bäder
Freizeitzentrum Erlichsee
Hallenbad Oberhausen
Schulsporthalle
Tullabad Rheinhausen
Tullahalle Rheinhausen
Tel. 958583
Tel. 9299-22
Tel. 9299-21
Tel. 7799-524
Tel. 7799-521
Pflege
DRK-Notruf
Tel.19222
Sozialstation für Ambulante Pflege Untere Hardt e.V.
Udenheimer Str. 4, Philippsburg
Tel. 07256/9328800
AWO Versorgungszentrum
Tel. 07254/93900
Pflegenotruf SPPS, Lanzstr. 11,
Tel. 954040
Pflegenotruf rund um die Uhr erreichbar
Auf einen Blick
Polizei Notruf 110
Ärztlicher Akut-Dienst für Privatpatienten, 24 Std.
01805/304505
Pflegestützpunkt Bruhrain
Tel. 0700/95404040
Seniorenhaus St. Klara, Schelmenweg 1
Tel. 77650
Oberhausen-Rheinhausen
Seniorenhaus St. Franziskus,
Udenheimer Str. 4, Philippsburg
Tel. 07256/9328-0
Ambulanter Pflegedienst & Heimbeatmung
Tel. 20 49 86 2
„Die Schwestern“, Marienstr. 1
Notfallnr. 0176 32 86 86 09
Beratungsstellen
Beratungsstelle „Libelle” für Menschen,
die häusliche Gewalt erleben
Geschäftsstelle:
Prinz-Wilhelm-Straße 3 in 76646 Bruchsal
Tel. 07251-71 30 323
Termine nach Vereinbarung sind auch in Oberhausen,
Philippsburg und Waghäusel möglich.
Frauenhäuser im Landkreis KA
„Geschütztes Wohnen”
Tel. 07251-71 30 324
Caritasverband Bruchsal
Tel. 07251/8008-0
Außenstelle St. Franziskus, Wiesental
Tel. 07254/5392
Psychologische Beratungsstelle e.V.,
Ludwigstr. 2, Östringen,
Tel. 07253/24343
bwlv Fachstelle Sucht Bruchsal
Tel. 07251/932384-0
Fachberatung bei Schuldenproblemen (kostenfrei)
Mo.-Fr. 9-12 Uhr, Terminvereinbarung unter 0761/2928690
Anonyme Alkoholiker Waghäusel-Kirrlach
Meeting jeden Freitag 20:00 - 22:00 Uhr. Alfred-Delp-Haus,
Schloss-Straße 13, 68753 Kirrlach. Rauchfrei, rollstuhlgerecht
Caritasverband Bruchsal– Schuldnerberatung
Tel. 07251/8008-27
Drogenberatungsstelle – DROBS, Bürgerhaus W & S,
Dachgeschoss, Zi. 302, Do., 16-19 Uhr
Tel. 503-600
Telefonseelsorge (kostenfrei)
Tel. 0800/1110-111 oder-222
Ärztliche Notdienste / Service
Ärztlicher Notfalldienst Kirrlach
Tel. 116117
Rheinstr. 28.
(kostenfrei aus allen Netzen)
Öffnungszeiten: Freitag 19 Uhr bis Sonntag 23 Uhr
Notfallpraxis Bruchsal
Tel. 116117
Zollhallenstr. 6.
(kostenfrei aus allen Netzen)
Öffnungszeiten: Montags 19 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag, Dienstags 19
Uhr bis 7 Uhr am Folgetag, Mittwochs 13 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag,
Donnerstags 19 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag, Freitags von 19 Uhr bis
Montags 7 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 116117
DRK-Rettungsdienst und Krankentransport
Notarzt-Rettungswagen
Behindertentransport mit Rollstuhl-Fahrzeug
Tel. 1 92 22
DRK-Service für alle Belange
0800/10 001 78
Giftnotrufzentrale
Tel. 0761/27 01
Apothekendienst
10.02.2017 Privilegierte Apotheke Odenheim, 76684 Östringen (Odenheim),
Nibelungenstr. 26, Tel. 07259 – 88 77
Von-Hutten-Apotheke, 76661 Philippsburg (Huttenheim),
Waldstr. 44, Tel. 07256 – 94 44 33
11.02.2017 Markt-Apotheke Philippsburg, 76661 Philippsburg,
Rote-Tor-Str. 1, Tel. 07256 – 54 09
12.02.2017 Ring-Apotheke Wiesental, 68753 Waghäusel (Wiesental),
Robert-Koch-Str. 18, Tel. 07254 – 9 23 90
13.02.2017 Rühle v. Lilienstern’sche Apotheke, 76669 Bad Schönborn
(Langenbrücken), Hauptstr. 73, Tel. 07253 – 44 21
14.02.2017 Apotheke am Kreuz, 68753 Waghäusel (Kirrlach),
Waghäusler Str. 13, Tel. 07254 – 12 88
15.02.2017 Stadt-Apotheke Philippsburg, 76661 Philippsburg,
Rote-Tor-Str. 19, Tel. 07256 – 42 65
16.02.2017 Kur-Apotheke am Bahnhof, 76669 Bad Schönborn (Mingolsheim)
Bahnhofstr. 9, Tel. 07253 – 44 56
Zahnärztlicher Notfalldienst
11.02. und 12.02. von 10-12 Uhr
Dr. D. Dang, Untere Bachstr. 3 A, 68753 Waghäusel, Tel. 07254/74724
Zahnärztlicher Notdienst für den gesamten Stadt- und Landkreis Karlsruhe an
Wochenenden und Feiertagen: Tel. 0621/38 000 803
Tierärztlicher Notdienst Kreis Bruchsal
Sa., 12.00 Uhr, bis So., 24.00 Uhr
Tel. 07251/44 14 41
Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen · 10. Februar 2017 · Nr. 6
Lebenshilfe Bruchsal
Beratungstelefon der Lebenshilfe
Tel. 07251/715 111, Mo-Fr, 8-16 Uhr, Fachpersonal der Lebenshilfe beantwortet alle Fragen zum Thema geistige, seelische oder
mehrfache Behinderung, berät und unterstützt.
Offene Hilfen
Beratung
Beratung von Familien mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsene mit Behinderung.
Bärbel Maier (Kinder)Tel. 07251/724 685,
Sarah Daum (Erwachsene), Tel. 07251/715 199, sarah.daum@
lebenshilfe-bruchsal.de
Familien entlastende Dienste (Angebote für Familien mit
Kindern und Jugendlichen und Erwachsen mit einer Behinderung)
Fabian Deschner und Regina Wolkowicki
Tel. 07251/724 686, [email protected]
Soziales Netzwerk
Das soziale Netzwerk knüpft Kontakte zu Gemeinden, Kirchen,
Vereinen und anderen Organisationen, um Menschen mit Behinderung eine Freizeitgestaltung in ihrer Heimatgemeinde zu
ermöglichen.
Brigitte Zapf
Tel. 07251 715-196, [email protected]
Netzwerkbüro im Franziskushaus, Schanzenstraße 1a, Waghäusel
Ökumenischer Hospiz-Dienst (ÖHD)
Ambulanter, kostenfreier Dienst im nördlichen Landkreis der sich
insbesondere um Menschen in ihrer letzten Lebensphase kümmert. Ehrenamtliche Hospizbegleiter/-innen tragen nach intensiver Vorbereitungszeit, Hoffnungen und Ängste schwerkranker
und sterbender Menschen und deren Angehörigen mit. Das
Hilfsangebot richtet sich nach den individuellen Wünschen und
Bedürfnissen der Betroffenen.
Der ÖHD wurde 1995 von Caritas und Diakonie gegründet und
versteht sich als ergänzende Hilfe zu bestehenden ambulanten
Diensten (Pflegedienst, Nachbarschaftshilfe, Brückenpflege o.ä.)
Die Hilfe des ÖHD wird ehrenamtlich geleistet, es entstehen für
die Betroffenen keine Kosten.
Informationen unter Telefon 07251/8008-58, auf www.hospizbruchsal.de und per E-Mail [email protected]
Trauertreff
Trauernde tauschen sich im geschützten und ungezwungenen
Rahmen sich mit anderen Betroffenen und ÖHD-Ehrenamtlichen
aus. Anmeldung nicht erforderlich. Treffen an jedem letzten
Dienstag im Monat von 15.30 Uhr bis 17 Uhr in der „Cafétas“,
Friedhofstraße 13, Bruchsal. Information unter Telefon (07251)
8008-58
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Café Regenbogen
jeden 1. Sonntag im Monat
Begegnungsmöglichkeiten für trauernde Menschen
von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr, Kaiserstraße 18, 76646 Bruchsal
Eigen-Sinn finden
jeden 2. Montag im Monat
Durch kreativen Ausdruck innere schöpferische Kräfte entdecken
von 17:30 – 19:00 Uhr, Kaiserstraße 18, 76646 Bruchsal
Heilsame Lieder für Seele & Körper
jeden 3. Mittwoch im Monat
Gemeinsames Singen ohne Noten oder Anspruch auf Leistung
von 17:30 – 19:00 Uhr, Kaiserstraße 18, 76646 Bruchsal
Ge(h)spräche
jeden 4. Donnerstag im Monat
Naturspaziergang für trauernde Menschen (ca. 2 Std.)
Mai – Okt. um 17 Uhr | November – April um 15 Uhr
Treffpunkt Parkplatz gegenüber Friedhofsgärtnerei Siegele
Notariat
Das Notariat bietet Ihnen eine Kombination aus notarieller
Dienstleistung (Beurkundungen und Beglaubigungen insbesondere in den Bereichen Immobilien, Ehe und Familie,
Erbfolge und Schenkung sowie Handels- und Gesellschaftsrecht) und gerichtlicher Zuständigkeit (Nachlassgericht).
Im Rathaus Oberhausen findet ein Amtstag immer mittwochs vormittags statt. Zimmer 24 erster Stock links. Termine vereinbaren Sie bitte direkt mit dem Notariat.
Die Geschäftszeiten sind:
Mo. bis Do. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Fr. 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Kontakt:
Telefon: 07256 – 93 11 22
(Nachlassgericht)
07256 – 93 11 -25/-27 (Urkundsabteilung)
Telefax: 07256 – 93 11 55
E-Mail:[email protected]
Notariat Philippsburg
Hildastr. 1, 76646 Bruchsal
Tel. 07251/932384-0
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo. 9 -12 Uhr und 14-18 Uhr
Di. 9-12 Uhr und 14-16:30 Uhr
Mi. 14-16:30 Uhr
Do. 9-13 Uhr und 14-16:30 Uhr
Fr. 9-12 Uhr
Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung, außer: offene Sprechstunde Drogen: Mo. 15:30-18 Uhr und Do. 10-13 Uhr
Im Zuge der Notariatsreform werden alle staatlichen Notariate
aufgelöst. Bis zum 31.12.2017 werden alle notariellen und nachlassgerichtlichen Aufgaben weiterhin durch die Notare Herr Dr.
Zander, Frau Büttner und Frau Dr. Spies im Notariat Philippsburg
wahrgenommen. Das Notariat bietet Ihnen eine Kombination aus
notarieller Dienstleistung (Beurkundungen und Beglaubigungen
insbesondere im Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht und
Gesellschaftsrecht) und nachlassgerichtlicher Zuständigkeit. Die
Geschäftszeiten sind Mo. bis Do. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Fr.
8.00 Uhr bis 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Termine vereinbaren Sie bitte direkt mit dem Notariat unter 07256 – 931122
oder 931125.
Ab dem 01.01.2018 können in Philippsburg keine notariellen
Aufgaben (Beurkundungen, Beglaubigungen etc.) mehr vorgenommen werden. Herr Notar Dr. Zander wird das Notariat
in Weinheim fortführen, Frau Notarin Büttner ein Notariat in
Schwetzingen und Frau Notarin Dr. Spies eines der Notariate in
Mannheim. Die zu Philippsburg, Waghäusel und OberhausenRheinhausen nächstgelegenen Notarinnen und Notare werden
in Schwetzingen, in Bruchsal, in Karlsruhe-Durlach, in Karlsruhe,
in Germersheim und in Speyer ihren Amtssitz haben. Die nachlassgerichtlichen Aufgaben werden ab 01.01.2018 dem Amtsgericht Bruchsal zuständigkeitshalber zugewiesen.
Ambulanter Hospizdienst Bruchsal
Staatliches Forstrevier Philippsburg
Einzelgespräche
Termine nach Vereinbarung;
Auskünfte unter 07251 – 320 40 10
www.hospizgruppe.de
Sie erreichen uns in nur 5 Gehminuten vom Bahnhof
Aktuelle Information aus dem Staatlichen Forstrevier Philippsburg, Revierleiter Lothar Haring
Mit Ablauf der Brennholzsaison 2016/2017 werden auch die
Sprechstunden des Revierleiters eingestellt, letzte Sprechstunde
ist am 22.02.2017.
bwlv Fachstelle Sucht Bruchsal
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Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen · 10. Februar 2017 · Nr. 6
Das bestellte Polterholz wird bis Ende März zugeteilt, voraussichtlich bekommt jeder die von ihm gewünschte Menge.
Ab Oktober finden die Sprechstunden des Revierleiters wieder
wie gewohnt statt und zwar mittwochs von 17 Uhr bis 18 Uhr im
Rathaus Philippsburg.
Falls Sie in der Zwischenzeit dringende Anliegen für die Gemarkungen Philippsburg (Staatswald), Oberhausen-Rheinhausen
(Staatswald und Gemeindewald), Waghäusel (Staatswald, ehemaliges Munitionslager) und Dettenheim (Staatswald) mit dem
Förster besprechen möchten, können Sie diesen unter
Forstrevier Philippsburg, Telefon 07255-7187817 (Anrufbeantworter) oder mail: [email protected] erreichen.
Amtliches
Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses
nach § 35 KrWG für die Erweiterung der Deponie Flotzgrün
in Römerberg um einen 8. Abschnitt und der Änderung der
Einleiterlaubnis nach den §§ 8 und 9 WHG
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat auf Antrag der
Firma BASF SE vom 07.04.2015 durch Beschluss vom 25.01.2017
den Plan zur Erweiterung der Deponie um einen 8. Deponieabschnitt festgestellt.
Die Planfeststellung hat folgenden Wortlaut:
1. Der Plan für die Errichtung und den Betrieb des 8. Ablagerungsabschnittes, Einrichtung der Lagerfläche im 9. Abschnitt
auf dem Gelände der Rückstandsdeponie Flotzgrün, auf dem
Grundstück Flurstück-Nr. 2765/7 der BASF SE in der Gemarkung Römerberg-Mechtersheim im Rheinpfalz-Kreis mit den
dazugehörigen Betriebsanlagen und einer temporären Schiffsanlagestelle auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 2714/1 des Landes Rheinland-Pfalz und auf den Grundstücken Flurstücks-Nrn.
2716/6 und 2717/7 der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
wird nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend der unter Ziffer IV.
aufgeführten Planunterlagen und unter Einschränkung der unter
Ziffer V. festgelegten Nebenbestimmungen festgestellt.
2. Die sofortige Vollziehung dieses Planfeststellungsbeschlusses
wird angeordnet.
3. Die Ablagerungsgrenzen ergeben sich aus dem Lageplan
Abfallverfüllung im Bereich Bauabschnitt 8 mit der Plan-Nummer dep 13-1198-III-01-05 und dem Plan Längsschnitte LS 1 &
LS 2 und Querschnitte QS 1 & QS 2 mit der Plan-Nummer dep
13-1198-III-02-03 in Verbindung mit dem Erläuterungsbericht
im Ordner A des Antrages, Anlage 2 Seite 4. Dieser Erläuterungsbericht bezieht sich mit dem Hochpunkt der Ablagerung im
Abschnitt 8 auf das Planungskonzept vom 18.01.1995. Aus dem
Oberflächengestaltungsplan Höhenlinien schneidet die Grenzlinie zwischen 8. u. 9. Abschnitt die Höhenlinie NN+146.
4. Das planfestgestellte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Teile:
• Errichtung des Deponieabschnittes 8
- Ertüchtigung und Vervollständigung der geologischen Barriere
- Herstellung des Basisabdichtungssystems
- Herstellung des Oberflächenabdichtungssystems
- Errichtung zusätzlicher Speichertanks für Sickerwasser
• Einrichtung des Baustofflagers auf der Fläche des 9. Abschnittes
• Errichtung einer provisorischen Schiffsanlegestelle
5. Der geplante DK-III-Deponieabschnitt 8 ist entsprechend dem
festgestellten Plan unter Berücksichtigung der festgesetzten
Nebenbestimmungen dieses Bescheides zu errichten, zu betreiben und mit einer Oberflächenabdichtung nach dem Stand der
Technik bzw. nach BVT – so weit vorhanden – zu versehen.
6. In diesem Planfeststellungsbeschluss werden alle anderen
behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen,
Zustimmungen und Planfeststellungen gemäß § 75 Abs. 1 Satz
1 Verwaltungsverfahrensgesetz eingeschlossen. Dies gilt insbesondere für folgende Rechtsgebiete:
Baurecht
Gesonderte baurechtliche Genehmigungen und Befreiungen
sind nicht erforderlich.
Naturschutz
Der Antrag gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG auf Zulassung einer
Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen
des § 44 Abs. 1 BNatSchG für die potenzielle Beeinträchtigung
von Laubfröschen und Kreuzkröten wird hiermit genehmigt. Die
ebenfalls beantragte Ausnahme für den Flussregenpfeifer wird
nicht erteilt, da diese nicht notwendig ist.
Die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten
des § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatschG für die Inanspruchnahme von rund
260 m² Röhrichtfläche (yCF2) im 9. Abschnitt wird erteilt.
Eine Ausnahme gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 LNatSchG für die Ausgleichsflächen, die nicht auf in § 7 Abs. 1 LNatSchG genannten
Flächen liegen, wird hiermit erteilt.
Landschaftspflegerischen Belangen wird insbesondere im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung Rechnung
getragen.
Die Ausnahmegenehmigung entsprechend der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Pfälzische Rheinauen“
vom 17. November 1989 von den Verboten gemäß § 4 Abs. 4 der
genannten Rechtsverordnung wird durch diesen Planfeststellungsbeschluss ersetzt.
Wasserrecht
Die Planfeststellung zur Einrichtung und zum Betrieb einer temporäreren Schiffsanlagestelle für die Baumaterialanlieferung
inklusive deren Verkehrswegeanbindung wird hiermit gemäß
§ 43 LWG erteilt.
Die Plangenehmigung für die Gewässerbeseitigung der sich im
8. Abschnitt befindenden temporär wasserführenden Gräben
wird gemäß § 68 Abs. 2 S. 1 WHG erteilt.
Die beiden neuen PE-Tanks à 300 m³ mit den zugehörigen Leitungen zum Anschluss an das bestehende Sickerwasserfassungssystem zur Erhöhung der Pufferkapazität des mit Bescheid vom
14.10.1988, Az.: 150-320 Me 150/72 genehmigten Sickerwasserspeichers für das Deponiesickerwasser werden gemäß § 60 WHG
i.V.m. § 62 LWG genehmigt.
Die Ausnahmegenehmigung gemäß § 78 Abs. 4 WHG bezüglich
der Lage im Überschwemmungsgebiet wird hiermit erteilt.
Immissionsschutzrecht
Die Genehmigung zur Zwischenlagerung von Baustoffen im
Bereich des 9. Abschnitts, sowie zur Lagerung von Schüttgütern
im Bereich der temporären Schiffsanlegestelle gemäß § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 9.11.1 der 4. BImSchV wird hiermit erteilt.
Private Rechte
Private Rechte Dritter, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln
beruhen, bleiben unberührt.
Von dem Planfeststellungsbeschluss ausgenommen sind wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, soweit nachfolgend
und unter Ziffer II. nichts anderes bestimmt ist.
7. Weiterhin zu beachtende Bescheide
Bestehende abfall- und wasserrechtliche Genehmigungen zur
Errichtung und zum Betrieb der Deponie Flotzgrün bleiben
unberührt und gelten auch für den 8. Deponieabschnitt, soweit
nicht durch diesen Planfeststellungsbeschluss erforderliche
Anpassungen erfolgen.
8. Entscheidung über die Einwendungen, Vorbehalte, Anträge
8.1 Die im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen
und die im Erörterungstermin gestellten Anträge der Einwender/
Verbände werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch
Festsetzung von Nebenbestimmungen, Planänderungen oder
Ergänzungen in diesem Beschluss Rechnung getragen wurde
oder sie sich nicht im Laufe des Planfeststellungsverfahrens auf
sonstige Weise erledigt haben.
Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen · 10. Februar 2017 · Nr. 6
8.2 Die Festsetzung von weiteren Nebenbestimmungen bzw. die
Änderung von Nebenbestimmungen bleiben vorbehalten.
9. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Dem Planfeststellungsbeschluss ist folgende Rechtsmittelbelehrung beigefügt worden:
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines
Monats nach Zustellung Klage beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift der
Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
erhoben werden.
Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder
den Beklagten sowie den Gegenstand des Klagebegehrens
bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung angegebenen Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben und die angefochtene Verfügung soll in Urschrift
oder in Abschrift beigefügt werden.
Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird,
sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt
werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte
Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung
über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten vom 09. Januar 2008 (GVBl. S. 33) in
der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist.
Des Weiteren hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion
durch gleichen Bescheid vom 25.01.2017 die bestehende einfache wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 und 9 WHG geändert.
Die Entscheidung hat folgenden Wortlaut:
Aufgrund §§ 8 und 9 WHG wird die einfache wasserrechtliche
Erlaubnis der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz vom 15. Dez.
1993, Az.: 566-111 Me 10/93 in der Fassung des Änderungsbescheides der SGD Süd vom 06.11.2001, Az.: 31/566-111 Me 10/93
für die Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser aus der Deponie Flotzgrün in den Altrhein bei der
Einleitstelle Gemarkung Mechtersheim, Grundstück Flurstück-Nr.
2716/7 (Geokoordinaten: Rechtswert: 3458948,9130 / Hochwert:
5461252,1630) hinsichtlich des Einzugsgebietes um den Bereich
des 8. Deponieabschnittes ergänzt.
Im Übrigen bleibt die Erlaubnis unberührt.
Der wasserrechtlichen Erlaubnis ist folgende Rechtsmittelbelehrung beigefügt worden:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, FriedrichEbert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße schriftlich
oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
zu versehen.
Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte
Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung
über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden
Fassung zu übermitteln ist.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere
technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet
unter www.sgdsued.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation aufgeführt sind.
Hinweise:
1. Der Planfeststellungsbeschluss erging unter Berücksichtigung
von Nebenbestimmungen. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und seiner Begründung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis
mit den dazugehörigen Planunterlagen sind in der Zeit vom
13.02.2017 bis zum 27.02.2017
|5
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen
Zimmer 25
Konrad-Adenauer-Platz 6
67373 Dudenhofen,
bei der
Stadtverwaltung Speyer
Zimmer 301
Maximilianstraße 100
67346 Speyer,
bei der
Gemeinde Altlußheim
Zimmer 1.13
Rathausplatz 1
68804 Altlußheim
und bei der
Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
Sitzungszimmer, 1.OG
Adlerstr. 3
68794 Oberhausen-Rheinhausen
während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt.
2. Gemäß § 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben
haben, mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.
3. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den
Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben
haben, bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Referat 31, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße schriftlich angefordert werden.
4. Die Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses und
der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die Planunterlagen werden gemäß § 27a VwVfG auch im Internet auf der Homepage der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd www.sgdsued.rlp.de
unter Service „Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen“
veröffentlicht.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Az.: 89 30-RPK Flo 01/11:314
Neustadt an der Weinstraße, 31.01.2017
In Vertretung
Manfred Schanzenbächer
Geänderte Öffnungszeiten Bauschuttdeponie
Die Bauschuttdeponie ist geschlossen von Samstag, den
25.02.2017 bis zum 11.03.2017.
Wir bitten um Beachtung!
Geänderte Öffnungszeiten Tullahalle
Die Tullahalle ist vom 22.02.2017 bis 05.03.2017 geschlossen.
Das Hallenbad Rheinhausen ist vom 23.02.2017 bis 01.03.2017
geschlossen.
Sprechstunde des Allgemeinen Sozialen Dienstes
des Jugendamtes im Landkreis Karlsruhe
Kostenfreie Beratung für Eltern, Alleinerziehende und
Jugendliche
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes des Landratsamtes Karlsruhe bietet eine Sprechstunde im Rathaus Oberhausen an. Ansprechpartnerin für Sie ist die für die Gemeinde
Oberhausen-Rheinhausen zuständige Sozialpädagogin (BA) Frau
Claire Wiebelt. Eine Terminabsprache ist möglich, aber nicht
erforderlich.
6|
Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen · 10. Februar 2017 · Nr. 6
Die nächste Sprechstunde findet statt am:
Donnerstag, 16. Februar 2017, von 15.00 bis 17.00 Uhr in
Zimmer 26 im 1. OG im Rathaus Oberhausen. Während der
Sprechstunde ist Frau Wiebelt auch telefonisch unter der Nummer 07254/503-122 zu erreichen.
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0721/936-68680 an Frau Wiebelt.
Inhalte der Sprechstunde können sein:
Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten und Schulproblemen,
Beratung bei Trennung und Scheidung und daraus resultierenden Umgangsschwierigkeiten, allgemeine Fragen zur Erziehung
sowie Informationen über die Leistungen der Jugendhilfe
Grundsteuer und Gewerbesteuer
Wir weisen darauf hin, dass am
15.02.2017 die erste Grundsteuerrate
sowie die erste Gewerbesteuervorauszahlungsrate für das Jahr 2017
fällig werden.
Der Grund- bzw. Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid
auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen,
bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um
Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Die Gemeindekasse
Jubiläen
10.02.,
11.02.,
12.02.,
15.02.,
16.02.,
16.02.,
17.02.,
17.02.,
Alt, Ludwig, Waghäusler Straße 68,
68794 Oberhausen-Rheinhausen,
81 Jahre
Einsiedler, Rosa Linda, Friedenstraße 9,
68794 Oberhausen-Rheinhausen,
81 Jahre
Santo, Barbara, Amalienstraße 37,
68794 Oberhausen-Rheinhausen,
88 Jahre
Unser, Rita Frieda Elisabeth, Schützenstraße 67,
68794 Oberhausen-Rheinhausen,
83 Jahre
Ehringer, Waltraud, Mozartstr. 10,
68794 Oberhausen-Rheinhausen,
85 Jahre
Simianer, Rudi, Haydnstr. 19,
68794 Oberhausen-Rheinhausen,
85 Jahre
Liersch, Gerda Ruth, Schelmenweg 1,
68794 Oberhausen-Rheinhausen,
86 Jahre
Ripplinger, Hermine, Schanzenstr. 75,
68794 Oberhausen-Rheinhausen,
85 Jahre
Foto: iStockphoto/Thinkstock
Gemeinde
Finanzamt geschlossen
Die Finanzämter in Baden-Württemberg stellen ihre EDV um
Die Finanzämter in Baden-Württemberg führen seit November
2016 neue EDV-Verfahren ein. Das Finanzamt Bruchsal ist am
24.02.2017 ab 12.00 Uhr bis einschließlich 27.02.2017 von dieser Maßnahme betroffen. „Damit haben wir die Umstellung zur
Anwendung bundeseinheitlicher Steuersoftware abgeschlossen“, so die Leiterin des Finanzamts Bruchsal, Dietlind Knipper.
Für die Komplettumstellung der EDV werden die gespeicherten
Daten umgewandelt und auf neue Systeme übertragen. Während dieser Zeit können die Finanzämter auf den Datenbestand
nicht zugreifen, was zur Folge hat, dass keine Vorgänge bearbeitet werden können und telefonische Auskünfte nicht möglich
sind. Das Finanzamt Bruchsal ist deshalb am 27.02.2017 ganztägig geschlossen und auch telefonisch nicht erreichbar. Frau Knipper bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Da zuvor schon
einige Finanzämter in Baden-Württemberg erfolgreich umgestellt wurden, geht die Behördenleiterin davon aus, dass auch in
Bruchsal am 28.02.2017 der Regelbetrieb wieder aufgenommen
werden kann.
Am Montag, 13. Februar 2017, findet um
19.00 Uhr im Sitzungssaal der
Ortsverwaltung Rheinhausen die nächste
öffentliche Ortschaftsratssitzung statt.
Zu dieser Sitzung sind alle Einwohner recht
herzlich eingeladen.
AST-Fahrplan
07254/75011
Ihre Abfahrtszeiten in
Oberhausen-Rheinhausen:
Montag bis Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
19.30 Uhr bis 01.30 Uhr
19.30 Uhr bis 02.30 Uhr
16.00 Uhr bis 02.30 Uhr
10.00 Uhr bis 01.30 Uhr
Bitte finden Sie sich pünktlich zur Abfahrtszeit an der jeweiligen
Abfahrtshaltestelle ein. Die Abfahrtszeiten können systembedingt bis zu 20 Minuten abweichen.
Abfahrtswünsche sind spätestens 30 Minuten vor der regulären
Abfahrtszeit telefonisch anzumelden.
Ohne Voranmeldung oder bei Kapazitätsüberschreitung
besteht kein Beförderungsanspruch.
Zum Verkehrsgebiet des AST gehören die Städte Philippsburg
und Waghäusel sowie die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
mit sämtlichen Stadt- bzw. Ortsteilen.
Eine Auflistung aller Haltestellen im Verkehrsgebiet finden Sie
auf der Internetseite www.ast-waghaeusel.de.
Bei Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte
an den zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung
Oberhausen-Rheinhausen:
Herrn Dominic Sievert, Tel. 07254/503-110
[email protected]
Das Bürgerbüro informiert:
Zeit sparen mit Hilfe des Onlinedienstes
Sie können bequem von zu Hause aus über
unsere Gemeindehomepage.
www.Oberhausen-Rheinhausen.de
unsere
Onlinedienste unter der Rubrik „Rathaus“
 „Onlinedienste“ in Anspruch nehmen,
wie zum Beispiel die Beantragung einer
Melderegisterauskunft/-bestätigung.
Dies erspart Ihnen Zeit.
Impressum
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Amtsblatt der Gemeinde
Oberhausen-Rheinhausen
Herausgeber: Gemeindeverwaltung
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen:
Bürgermeister Martin Büchner o.V.i.A.
oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
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Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Nachhaltigkeit
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Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
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Redaktionsschluss: Dienstag 12.00 Uhr.
Bildnachweise:
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Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
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Nr. 6 • 10. Februar 2017 • Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen
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Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen • 10. Februar 2017 • Nr. 6
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Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen • 10. Februar 2017 • Nr. 6
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Nr. 6 • 10. Februar 2017 • Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen
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Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen • 10. Februar 2017 • Nr. 6
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Panne – So verhält man sich richtig
(dmd/red). Es kann jederzeit
passieren: Der Reifen geht kaputt oder die Elektronik versagt. Hier die wichtigsten Verhaltensregeln bei einer Panne
auf der Autobahn: Das Auto
will nicht mehr – jetzt sollte
man sofort die Warnblinkanlage einschalten und Ruhe
bewahren. Sobald der Blinker
aktiviert ist, bekommen die
anderen Verkehrsteilnehmer
mit, dass irgendetwas nicht
in Ordnung ist und können
rechtzeitig reagieren. Fährt das
Auto noch, heißt es ruhig und
bedacht den Seitenstreifen oder
den Fahrbahnrand ansteuern
und bremsen. Wenn dies nicht
mehr gelingt, so ist der nächstbeste Platz zum Stoppen die
mittlere Leitplanke. Danach
gilt in beiden Fällen: Alle Insassen sollten so schnell und vor-
sichtig wie möglich das Auto
verlassen und sich in Sicherheit
begeben. Der nächste Schritt
wäre, die Warnweste anzulegen
und das Warndreieck aufzustellen. Laut Vorschrift sollte
es rund 150 Meter vor dem
stehenden Auto angebracht
werden. Geschieht die Panne
in der Nacht, die Beleuchtung
angeschaltet lassen. Anschließend muss die nächstliegende
Notrufsäule zu Fuß angesteuert werden. Die Richtung zeigen die schwarzen Pfeile auf
den Leitpfosten. Ist dies nicht
möglich, ruft man den Pannendienst per Handy. Für alle
Nichtversicherten gibt es einen
Notruf der deutschen Autoversicherer (unter der Nummer
0800 6683663). Angaben müssen deutlich und verständlich
übermittelt werden.
Foto: Foto: djd/RUD Ketten
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Nr. 6 • 10. Februar 2017 • Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen
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Traubeplatz 6, 74189 Weinsberg
Buch & Manufakturwaren
Hockenheimer Str. 34,
68775 Ketsch
Buchhandlung Kieser GmbH
Carl Theodor Str. 4-6,
68723 Schwetzingen
Chardon Buchhandlung
Marktstraße 9,
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Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen • 10. Februar 2017 • Nr. 6
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Verwöhnprogramm: Dem Alltag entfliehen
(djd/red). Gerade in der dunklen Jahreszeit, wenn es draußen
kalt und grau ist, fehlen uns die
kleinen Streicheleinheiten der
Sonne auf der Haut, ihr Licht
und die Wärme. Grund genug,
sich zum Ausgleich einfach
einmal selbst zu verwöhnen.
Dafür braucht es natürlich vor
allem eins: Zeit. Diese sollte
man sich regelmäßig einplanen. Weitere Zutaten für kuschelige Wellness-Stunden sind
ein gut geheiztes Badezimmer,
ein duftender Badezusatz, ein
großes, kuscheliges Badetuch
und je nach Geschmack eine
Gesichtsmaske, eine Tasse Tee,
ein gutes Buch oder einige Kerzen. Dann kann es losgehen:
Zunächst das warme Schaumbad einlassen – veredelt z. B.
mit einem Badezusatz der nach
Granatapfel und Aroniabee-
re duftet. Der sanft pflegende
Schaum verwöhnt die Haut
und der Duft betört die Nase.
Den Geschmackssinn kitzelt
eine wohlschmeckende Tasse
Tee oder ein prickelnder Prosecco – und dann bei Kerzenschein vor sich hinträumen.
Neben der Entspannung lässt
sich auch etwas für die Schönheit tun: Eine Gesichtsmaske
etwa sollte man während des
Bades einwirken lassen, da
dann die Poren geöffnet sind
und die Wirkstoffe besonders
gut eindringen können. Nach
dem Bad macht eine reichhaltige Lotion die Haut streichelweich, und auch Finger- und
Fußnägel können in Bestform
gebracht werden. Eingehüllt in
das vorgewärmte Kuscheltuch
geht es dann ins Bett oder auf
den Lieblingssessel.
Mit Verordnung
kostenlos
Rehabilitationstraining
Eventuell kostenfrei
Rückentraining an
Geräten
Es ist nie zu spät,
etwas für seine Fitness
zu tun.
Mensch, beweg` dich!
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Mit Homöopathie durch die Erkältungszeit
(djd/red).
Homöopathische
Arzneimittel kommen bei Erkältungen und grippalen Infekten besonders oft zum Einsatz. Rund jeder Dritte nutzt
sie zur Stärkung des Immunsystems. Zu den Klassikern
für die Hausapotheke gehören
zum Beispiel Allium cepa, die
Küchenzwiebel, die bei Erkältungsschnupfen mit Niesreiz
und schmerzhaftem Druck in
den Nebenhöhlen helfen kann.
Spongia (Meerschwamm) wird
bei trockenem Husten empfohlen, Aconitum napellus (Blauer
Eisenhut) bei Erkältungen mit
Fieber und Schüttelfrost. Zur
Stärkung des Immunsystems
gibt es homöopathische Komplexmittel, die häufig Eisen
enthalten. Genaue Informationen zu Einnahme und Wirkstoffkonzentration geben der
behandelnde Arzt, Heilpraktiker oder Apotheker.
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Sudoku Nr. 6 | 2017 | mittel
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
3
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
8
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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