Foto: This content is subject to copyright. AUSGABE 06 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE FREITAG, 10. FEBRUAR 2017 Sitzung des Ortschaftsrates am Montag, 13. Februar 2017 Näheres im Innenteil S. 6 Am Sonntag, 12. Februar 2017, ist das Postmuseum von 15.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Eintritt frei Allgemeiner Sozialer Dienst Staatliches Forstrevier Philippsburg Aktuelle Information Revierleiter Lothar Haring Näheres im Innenteil S. 3 und 4 Grundsteuer und Gewerbesteuer Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2017 die erste Grundsteuerrate sowie die erste Gewerbesteuervorauszahlungsrate für das Jahr 2017 fällig werden!! S. 6 Foto: schulzhattingen/iStock/Thinkstock Die nächste Sprechstunde des Allgemeinen Sozialen Dienstes findet am Donnerstag, 16.02.2017 von 15 bis 17 Uhr im Rathaus Oberhausen, Zimmer 26 im 1. OG statt. S. 5 und 6 Auf einen Blick 2| Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen · 10. Februar 2017 · Nr. 6 Feuerwehr Notruf 112 Rettungsdienst/Krankenfahrten: Tel. 19222 Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen Adlerstraße 3, 68794 Oberhausen-Rheinhausen Tel. 07254/503-0 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Rathauses Montag 7.15 – 12.15 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 8.30 – 12.15 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 8.30 – 12.15 Uhr Donnerstag 8.30 – 12.15 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.30 – 12.15 Uhr Ortsverwaltung Rheinhausen Montag 7.15 - 12.15 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.15 Uhr Donnerstag 8.30 - 12.15 Uhr, 16.00 - 18.00 Uhr Gemeindeverwaltung Oberhausen Tel. 503-0, Telefax 503-400 Tel. 2122, Telefax 7799-525 Ortschaftsverwaltung Rheinhausen Bürgerhaus W & S Tel. 503-690 Hausmeisterdienste Tel. 0175-4780202 Außendienstleiter Tel. 0172-7635960 24 Stunden Bereitschaft für Wasser, Abwasser und Einrichtungen der Gemeinde Aquality GmbH & Co. KG Ihr Ansprechpartner für die Badeaufsicht im Bad! Wir nehmen gerne Ihre Anregungen, Kritiken oder auch Lob entgegen. Bitte kontaktieren Sie im Notfall: Martin Schulte oder Alexander Stäudle unter Tel.-Nr. 06201-8776424 (jederzeit erreichbar!) Gemeindebibliothek Di. 17.00 – 19.00 Uhr, Do. 16.00 – 18.00 Uhr und jeden 1. und 3. Samstag im Monat Notrufe ADAC-Pannenhilfe Polizei (ständig besetzt) NOTRUF (ständig besetzt) Polizeirevier Philippsburg (nicht ständig besetzt) Polizeiposten Bruhrain Schönbornstraße 7, Waghäusel Feuerwehr Notruf Feuerwehr Oberhausen Feuerwehr Rheinhausen Tel. 1 92 11 Tel. 110 Tel. 07256/93 29-0 Tel. 9 85 59 70 Tel. 112 Tel. 92 03 30 Tel. 39 39 Technische Rufnummern/Notdienste Wertstoffhof/Grünschnittsammelplatz – Weiherweg Winter (01.10. – 31.03.) Mi. 13.00 – 17.00 Uhr, Sa. 10.00 – 16.00 Uhr Bauschuttdeponie – Jahnstraße Öffnungszeiten: Mi. 17.30 - 19.00 Uhr, Sa. 13.30 - 16.00 Uhr Automatischer Telefonansagedienst der Gemeindeverwaltung Tel. 503-888 Bauhof Tel. 3466 (Handy 0172/7635960) Kläranlage Tel. 72688 (Handy 0171-2721449) Kostenfreie EnBW Störungsnummer Strom Tel. 0800/3629477 zur Meldung von Strom-Versorgungsunterbrechungen Wasserhaus Tel. 2109 Handy-Nr. Wassermeister Tel. 0170/7334211 EnBW Regional AG, Regionalzentrum Nordbaden Zentrale Ettlingen Tel. 07243/180-0 Störungsstelle Kabel BW Tel. 0711/54888150 Störungsmeldestelle Gas Tel. 0800/2901000 Flugplatz Speyer, Flugleitung/Tower Tel. 06232/6872999 Öffentliche Hallen und Bäder Freizeitzentrum Erlichsee Hallenbad Oberhausen Schulsporthalle Tullabad Rheinhausen Tullahalle Rheinhausen Tel. 958583 Tel. 9299-22 Tel. 9299-21 Tel. 7799-524 Tel. 7799-521 Pflege DRK-Notruf Tel.19222 Sozialstation für Ambulante Pflege Untere Hardt e.V. Udenheimer Str. 4, Philippsburg Tel. 07256/9328800 AWO Versorgungszentrum Tel. 07254/93900 Pflegenotruf SPPS, Lanzstr. 11, Tel. 954040 Pflegenotruf rund um die Uhr erreichbar Auf einen Blick Polizei Notruf 110 Ärztlicher Akut-Dienst für Privatpatienten, 24 Std. 01805/304505 Pflegestützpunkt Bruhrain Tel. 0700/95404040 Seniorenhaus St. Klara, Schelmenweg 1 Tel. 77650 Oberhausen-Rheinhausen Seniorenhaus St. Franziskus, Udenheimer Str. 4, Philippsburg Tel. 07256/9328-0 Ambulanter Pflegedienst & Heimbeatmung Tel. 20 49 86 2 „Die Schwestern“, Marienstr. 1 Notfallnr. 0176 32 86 86 09 Beratungsstellen Beratungsstelle „Libelle” für Menschen, die häusliche Gewalt erleben Geschäftsstelle: Prinz-Wilhelm-Straße 3 in 76646 Bruchsal Tel. 07251-71 30 323 Termine nach Vereinbarung sind auch in Oberhausen, Philippsburg und Waghäusel möglich. Frauenhäuser im Landkreis KA „Geschütztes Wohnen” Tel. 07251-71 30 324 Caritasverband Bruchsal Tel. 07251/8008-0 Außenstelle St. Franziskus, Wiesental Tel. 07254/5392 Psychologische Beratungsstelle e.V., Ludwigstr. 2, Östringen, Tel. 07253/24343 bwlv Fachstelle Sucht Bruchsal Tel. 07251/932384-0 Fachberatung bei Schuldenproblemen (kostenfrei) Mo.-Fr. 9-12 Uhr, Terminvereinbarung unter 0761/2928690 Anonyme Alkoholiker Waghäusel-Kirrlach Meeting jeden Freitag 20:00 - 22:00 Uhr. Alfred-Delp-Haus, Schloss-Straße 13, 68753 Kirrlach. Rauchfrei, rollstuhlgerecht Caritasverband Bruchsal– Schuldnerberatung Tel. 07251/8008-27 Drogenberatungsstelle – DROBS, Bürgerhaus W & S, Dachgeschoss, Zi. 302, Do., 16-19 Uhr Tel. 503-600 Telefonseelsorge (kostenfrei) Tel. 0800/1110-111 oder-222 Ärztliche Notdienste / Service Ärztlicher Notfalldienst Kirrlach Tel. 116117 Rheinstr. 28. (kostenfrei aus allen Netzen) Öffnungszeiten: Freitag 19 Uhr bis Sonntag 23 Uhr Notfallpraxis Bruchsal Tel. 116117 Zollhallenstr. 6. (kostenfrei aus allen Netzen) Öffnungszeiten: Montags 19 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag, Dienstags 19 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag, Mittwochs 13 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag, Donnerstags 19 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag, Freitags von 19 Uhr bis Montags 7 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 116117 DRK-Rettungsdienst und Krankentransport Notarzt-Rettungswagen Behindertentransport mit Rollstuhl-Fahrzeug Tel. 1 92 22 DRK-Service für alle Belange 0800/10 001 78 Giftnotrufzentrale Tel. 0761/27 01 Apothekendienst 10.02.2017 Privilegierte Apotheke Odenheim, 76684 Östringen (Odenheim), Nibelungenstr. 26, Tel. 07259 – 88 77 Von-Hutten-Apotheke, 76661 Philippsburg (Huttenheim), Waldstr. 44, Tel. 07256 – 94 44 33 11.02.2017 Markt-Apotheke Philippsburg, 76661 Philippsburg, Rote-Tor-Str. 1, Tel. 07256 – 54 09 12.02.2017 Ring-Apotheke Wiesental, 68753 Waghäusel (Wiesental), Robert-Koch-Str. 18, Tel. 07254 – 9 23 90 13.02.2017 Rühle v. Lilienstern’sche Apotheke, 76669 Bad Schönborn (Langenbrücken), Hauptstr. 73, Tel. 07253 – 44 21 14.02.2017 Apotheke am Kreuz, 68753 Waghäusel (Kirrlach), Waghäusler Str. 13, Tel. 07254 – 12 88 15.02.2017 Stadt-Apotheke Philippsburg, 76661 Philippsburg, Rote-Tor-Str. 19, Tel. 07256 – 42 65 16.02.2017 Kur-Apotheke am Bahnhof, 76669 Bad Schönborn (Mingolsheim) Bahnhofstr. 9, Tel. 07253 – 44 56 Zahnärztlicher Notfalldienst 11.02. und 12.02. von 10-12 Uhr Dr. D. Dang, Untere Bachstr. 3 A, 68753 Waghäusel, Tel. 07254/74724 Zahnärztlicher Notdienst für den gesamten Stadt- und Landkreis Karlsruhe an Wochenenden und Feiertagen: Tel. 0621/38 000 803 Tierärztlicher Notdienst Kreis Bruchsal Sa., 12.00 Uhr, bis So., 24.00 Uhr Tel. 07251/44 14 41 Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen · 10. Februar 2017 · Nr. 6 Lebenshilfe Bruchsal Beratungstelefon der Lebenshilfe Tel. 07251/715 111, Mo-Fr, 8-16 Uhr, Fachpersonal der Lebenshilfe beantwortet alle Fragen zum Thema geistige, seelische oder mehrfache Behinderung, berät und unterstützt. Offene Hilfen Beratung Beratung von Familien mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsene mit Behinderung. Bärbel Maier (Kinder)Tel. 07251/724 685, Sarah Daum (Erwachsene), Tel. 07251/715 199, sarah.daum@ lebenshilfe-bruchsal.de Familien entlastende Dienste (Angebote für Familien mit Kindern und Jugendlichen und Erwachsen mit einer Behinderung) Fabian Deschner und Regina Wolkowicki Tel. 07251/724 686, [email protected] Soziales Netzwerk Das soziale Netzwerk knüpft Kontakte zu Gemeinden, Kirchen, Vereinen und anderen Organisationen, um Menschen mit Behinderung eine Freizeitgestaltung in ihrer Heimatgemeinde zu ermöglichen. Brigitte Zapf Tel. 07251 715-196, [email protected] Netzwerkbüro im Franziskushaus, Schanzenstraße 1a, Waghäusel Ökumenischer Hospiz-Dienst (ÖHD) Ambulanter, kostenfreier Dienst im nördlichen Landkreis der sich insbesondere um Menschen in ihrer letzten Lebensphase kümmert. Ehrenamtliche Hospizbegleiter/-innen tragen nach intensiver Vorbereitungszeit, Hoffnungen und Ängste schwerkranker und sterbender Menschen und deren Angehörigen mit. Das Hilfsangebot richtet sich nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen. Der ÖHD wurde 1995 von Caritas und Diakonie gegründet und versteht sich als ergänzende Hilfe zu bestehenden ambulanten Diensten (Pflegedienst, Nachbarschaftshilfe, Brückenpflege o.ä.) Die Hilfe des ÖHD wird ehrenamtlich geleistet, es entstehen für die Betroffenen keine Kosten. Informationen unter Telefon 07251/8008-58, auf www.hospizbruchsal.de und per E-Mail [email protected] Trauertreff Trauernde tauschen sich im geschützten und ungezwungenen Rahmen sich mit anderen Betroffenen und ÖHD-Ehrenamtlichen aus. Anmeldung nicht erforderlich. Treffen an jedem letzten Dienstag im Monat von 15.30 Uhr bis 17 Uhr in der „Cafétas“, Friedhofstraße 13, Bruchsal. Information unter Telefon (07251) 8008-58 |3 Café Regenbogen jeden 1. Sonntag im Monat Begegnungsmöglichkeiten für trauernde Menschen von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr, Kaiserstraße 18, 76646 Bruchsal Eigen-Sinn finden jeden 2. Montag im Monat Durch kreativen Ausdruck innere schöpferische Kräfte entdecken von 17:30 – 19:00 Uhr, Kaiserstraße 18, 76646 Bruchsal Heilsame Lieder für Seele & Körper jeden 3. Mittwoch im Monat Gemeinsames Singen ohne Noten oder Anspruch auf Leistung von 17:30 – 19:00 Uhr, Kaiserstraße 18, 76646 Bruchsal Ge(h)spräche jeden 4. Donnerstag im Monat Naturspaziergang für trauernde Menschen (ca. 2 Std.) Mai – Okt. um 17 Uhr | November – April um 15 Uhr Treffpunkt Parkplatz gegenüber Friedhofsgärtnerei Siegele Notariat Das Notariat bietet Ihnen eine Kombination aus notarieller Dienstleistung (Beurkundungen und Beglaubigungen insbesondere in den Bereichen Immobilien, Ehe und Familie, Erbfolge und Schenkung sowie Handels- und Gesellschaftsrecht) und gerichtlicher Zuständigkeit (Nachlassgericht). Im Rathaus Oberhausen findet ein Amtstag immer mittwochs vormittags statt. Zimmer 24 erster Stock links. Termine vereinbaren Sie bitte direkt mit dem Notariat. Die Geschäftszeiten sind: Mo. bis Do. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Fr. 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr Kontakt: Telefon: 07256 – 93 11 22 (Nachlassgericht) 07256 – 93 11 -25/-27 (Urkundsabteilung) Telefax: 07256 – 93 11 55 E-Mail:[email protected] Notariat Philippsburg Hildastr. 1, 76646 Bruchsal Tel. 07251/932384-0 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. 9 -12 Uhr und 14-18 Uhr Di. 9-12 Uhr und 14-16:30 Uhr Mi. 14-16:30 Uhr Do. 9-13 Uhr und 14-16:30 Uhr Fr. 9-12 Uhr Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung, außer: offene Sprechstunde Drogen: Mo. 15:30-18 Uhr und Do. 10-13 Uhr Im Zuge der Notariatsreform werden alle staatlichen Notariate aufgelöst. Bis zum 31.12.2017 werden alle notariellen und nachlassgerichtlichen Aufgaben weiterhin durch die Notare Herr Dr. Zander, Frau Büttner und Frau Dr. Spies im Notariat Philippsburg wahrgenommen. Das Notariat bietet Ihnen eine Kombination aus notarieller Dienstleistung (Beurkundungen und Beglaubigungen insbesondere im Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht) und nachlassgerichtlicher Zuständigkeit. Die Geschäftszeiten sind Mo. bis Do. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Fr. 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Termine vereinbaren Sie bitte direkt mit dem Notariat unter 07256 – 931122 oder 931125. Ab dem 01.01.2018 können in Philippsburg keine notariellen Aufgaben (Beurkundungen, Beglaubigungen etc.) mehr vorgenommen werden. Herr Notar Dr. Zander wird das Notariat in Weinheim fortführen, Frau Notarin Büttner ein Notariat in Schwetzingen und Frau Notarin Dr. Spies eines der Notariate in Mannheim. Die zu Philippsburg, Waghäusel und OberhausenRheinhausen nächstgelegenen Notarinnen und Notare werden in Schwetzingen, in Bruchsal, in Karlsruhe-Durlach, in Karlsruhe, in Germersheim und in Speyer ihren Amtssitz haben. Die nachlassgerichtlichen Aufgaben werden ab 01.01.2018 dem Amtsgericht Bruchsal zuständigkeitshalber zugewiesen. Ambulanter Hospizdienst Bruchsal Staatliches Forstrevier Philippsburg Einzelgespräche Termine nach Vereinbarung; Auskünfte unter 07251 – 320 40 10 www.hospizgruppe.de Sie erreichen uns in nur 5 Gehminuten vom Bahnhof Aktuelle Information aus dem Staatlichen Forstrevier Philippsburg, Revierleiter Lothar Haring Mit Ablauf der Brennholzsaison 2016/2017 werden auch die Sprechstunden des Revierleiters eingestellt, letzte Sprechstunde ist am 22.02.2017. bwlv Fachstelle Sucht Bruchsal 4| Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen · 10. Februar 2017 · Nr. 6 Das bestellte Polterholz wird bis Ende März zugeteilt, voraussichtlich bekommt jeder die von ihm gewünschte Menge. Ab Oktober finden die Sprechstunden des Revierleiters wieder wie gewohnt statt und zwar mittwochs von 17 Uhr bis 18 Uhr im Rathaus Philippsburg. Falls Sie in der Zwischenzeit dringende Anliegen für die Gemarkungen Philippsburg (Staatswald), Oberhausen-Rheinhausen (Staatswald und Gemeindewald), Waghäusel (Staatswald, ehemaliges Munitionslager) und Dettenheim (Staatswald) mit dem Förster besprechen möchten, können Sie diesen unter Forstrevier Philippsburg, Telefon 07255-7187817 (Anrufbeantworter) oder mail: [email protected] erreichen. Amtliches Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses nach § 35 KrWG für die Erweiterung der Deponie Flotzgrün in Römerberg um einen 8. Abschnitt und der Änderung der Einleiterlaubnis nach den §§ 8 und 9 WHG Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat auf Antrag der Firma BASF SE vom 07.04.2015 durch Beschluss vom 25.01.2017 den Plan zur Erweiterung der Deponie um einen 8. Deponieabschnitt festgestellt. Die Planfeststellung hat folgenden Wortlaut: 1. Der Plan für die Errichtung und den Betrieb des 8. Ablagerungsabschnittes, Einrichtung der Lagerfläche im 9. Abschnitt auf dem Gelände der Rückstandsdeponie Flotzgrün, auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 2765/7 der BASF SE in der Gemarkung Römerberg-Mechtersheim im Rheinpfalz-Kreis mit den dazugehörigen Betriebsanlagen und einer temporären Schiffsanlagestelle auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 2714/1 des Landes Rheinland-Pfalz und auf den Grundstücken Flurstücks-Nrn. 2716/6 und 2717/7 der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen wird nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend der unter Ziffer IV. aufgeführten Planunterlagen und unter Einschränkung der unter Ziffer V. festgelegten Nebenbestimmungen festgestellt. 2. Die sofortige Vollziehung dieses Planfeststellungsbeschlusses wird angeordnet. 3. Die Ablagerungsgrenzen ergeben sich aus dem Lageplan Abfallverfüllung im Bereich Bauabschnitt 8 mit der Plan-Nummer dep 13-1198-III-01-05 und dem Plan Längsschnitte LS 1 & LS 2 und Querschnitte QS 1 & QS 2 mit der Plan-Nummer dep 13-1198-III-02-03 in Verbindung mit dem Erläuterungsbericht im Ordner A des Antrages, Anlage 2 Seite 4. Dieser Erläuterungsbericht bezieht sich mit dem Hochpunkt der Ablagerung im Abschnitt 8 auf das Planungskonzept vom 18.01.1995. Aus dem Oberflächengestaltungsplan Höhenlinien schneidet die Grenzlinie zwischen 8. u. 9. Abschnitt die Höhenlinie NN+146. 4. Das planfestgestellte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Teile: • Errichtung des Deponieabschnittes 8 - Ertüchtigung und Vervollständigung der geologischen Barriere - Herstellung des Basisabdichtungssystems - Herstellung des Oberflächenabdichtungssystems - Errichtung zusätzlicher Speichertanks für Sickerwasser • Einrichtung des Baustofflagers auf der Fläche des 9. Abschnittes • Errichtung einer provisorischen Schiffsanlegestelle 5. Der geplante DK-III-Deponieabschnitt 8 ist entsprechend dem festgestellten Plan unter Berücksichtigung der festgesetzten Nebenbestimmungen dieses Bescheides zu errichten, zu betreiben und mit einer Oberflächenabdichtung nach dem Stand der Technik bzw. nach BVT – so weit vorhanden – zu versehen. 6. In diesem Planfeststellungsbeschluss werden alle anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz eingeschlossen. Dies gilt insbesondere für folgende Rechtsgebiete: Baurecht Gesonderte baurechtliche Genehmigungen und Befreiungen sind nicht erforderlich. Naturschutz Der Antrag gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG auf Zulassung einer Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG für die potenzielle Beeinträchtigung von Laubfröschen und Kreuzkröten wird hiermit genehmigt. Die ebenfalls beantragte Ausnahme für den Flussregenpfeifer wird nicht erteilt, da diese nicht notwendig ist. Die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatschG für die Inanspruchnahme von rund 260 m² Röhrichtfläche (yCF2) im 9. Abschnitt wird erteilt. Eine Ausnahme gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 LNatSchG für die Ausgleichsflächen, die nicht auf in § 7 Abs. 1 LNatSchG genannten Flächen liegen, wird hiermit erteilt. Landschaftspflegerischen Belangen wird insbesondere im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung Rechnung getragen. Die Ausnahmegenehmigung entsprechend der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Pfälzische Rheinauen“ vom 17. November 1989 von den Verboten gemäß § 4 Abs. 4 der genannten Rechtsverordnung wird durch diesen Planfeststellungsbeschluss ersetzt. Wasserrecht Die Planfeststellung zur Einrichtung und zum Betrieb einer temporäreren Schiffsanlagestelle für die Baumaterialanlieferung inklusive deren Verkehrswegeanbindung wird hiermit gemäß § 43 LWG erteilt. Die Plangenehmigung für die Gewässerbeseitigung der sich im 8. Abschnitt befindenden temporär wasserführenden Gräben wird gemäß § 68 Abs. 2 S. 1 WHG erteilt. Die beiden neuen PE-Tanks à 300 m³ mit den zugehörigen Leitungen zum Anschluss an das bestehende Sickerwasserfassungssystem zur Erhöhung der Pufferkapazität des mit Bescheid vom 14.10.1988, Az.: 150-320 Me 150/72 genehmigten Sickerwasserspeichers für das Deponiesickerwasser werden gemäß § 60 WHG i.V.m. § 62 LWG genehmigt. Die Ausnahmegenehmigung gemäß § 78 Abs. 4 WHG bezüglich der Lage im Überschwemmungsgebiet wird hiermit erteilt. Immissionsschutzrecht Die Genehmigung zur Zwischenlagerung von Baustoffen im Bereich des 9. Abschnitts, sowie zur Lagerung von Schüttgütern im Bereich der temporären Schiffsanlegestelle gemäß § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 9.11.1 der 4. BImSchV wird hiermit erteilt. Private Rechte Private Rechte Dritter, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberührt. Von dem Planfeststellungsbeschluss ausgenommen sind wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, soweit nachfolgend und unter Ziffer II. nichts anderes bestimmt ist. 7. Weiterhin zu beachtende Bescheide Bestehende abfall- und wasserrechtliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der Deponie Flotzgrün bleiben unberührt und gelten auch für den 8. Deponieabschnitt, soweit nicht durch diesen Planfeststellungsbeschluss erforderliche Anpassungen erfolgen. 8. Entscheidung über die Einwendungen, Vorbehalte, Anträge 8.1 Die im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen und die im Erörterungstermin gestellten Anträge der Einwender/ Verbände werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch Festsetzung von Nebenbestimmungen, Planänderungen oder Ergänzungen in diesem Beschluss Rechnung getragen wurde oder sie sich nicht im Laufe des Planfeststellungsverfahrens auf sonstige Weise erledigt haben. Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen · 10. Februar 2017 · Nr. 6 8.2 Die Festsetzung von weiteren Nebenbestimmungen bzw. die Änderung von Nebenbestimmungen bleiben vorbehalten. 9. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Dem Planfeststellungsbeschluss ist folgende Rechtsmittelbelehrung beigefügt worden: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Deinhardpassage 1 56068 Koblenz schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den Beklagten sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung angegebenen Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten vom 09. Januar 2008 (GVBl. S. 33) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist. Des Weiteren hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion durch gleichen Bescheid vom 25.01.2017 die bestehende einfache wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 und 9 WHG geändert. Die Entscheidung hat folgenden Wortlaut: Aufgrund §§ 8 und 9 WHG wird die einfache wasserrechtliche Erlaubnis der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz vom 15. Dez. 1993, Az.: 566-111 Me 10/93 in der Fassung des Änderungsbescheides der SGD Süd vom 06.11.2001, Az.: 31/566-111 Me 10/93 für die Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser aus der Deponie Flotzgrün in den Altrhein bei der Einleitstelle Gemarkung Mechtersheim, Grundstück Flurstück-Nr. 2716/7 (Geokoordinaten: Rechtswert: 3458948,9130 / Hochwert: 5461252,1630) hinsichtlich des Einzugsgebietes um den Bereich des 8. Deponieabschnittes ergänzt. Im Übrigen bleibt die Erlaubnis unberührt. Der wasserrechtlichen Erlaubnis ist folgende Rechtsmittelbelehrung beigefügt worden: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, FriedrichEbert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.sgdsued.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation aufgeführt sind. Hinweise: 1. Der Planfeststellungsbeschluss erging unter Berücksichtigung von Nebenbestimmungen. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und seiner Begründung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis mit den dazugehörigen Planunterlagen sind in der Zeit vom 13.02.2017 bis zum 27.02.2017 |5 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen Zimmer 25 Konrad-Adenauer-Platz 6 67373 Dudenhofen, bei der Stadtverwaltung Speyer Zimmer 301 Maximilianstraße 100 67346 Speyer, bei der Gemeinde Altlußheim Zimmer 1.13 Rathausplatz 1 68804 Altlußheim und bei der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Sitzungszimmer, 1.OG Adlerstr. 3 68794 Oberhausen-Rheinhausen während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt. 2. Gemäß § 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt. 3. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Referat 31, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße schriftlich angefordert werden. 4. Die Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses und der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die Planunterlagen werden gemäß § 27a VwVfG auch im Internet auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd www.sgdsued.rlp.de unter Service „Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Az.: 89 30-RPK Flo 01/11:314 Neustadt an der Weinstraße, 31.01.2017 In Vertretung Manfred Schanzenbächer Geänderte Öffnungszeiten Bauschuttdeponie Die Bauschuttdeponie ist geschlossen von Samstag, den 25.02.2017 bis zum 11.03.2017. Wir bitten um Beachtung! Geänderte Öffnungszeiten Tullahalle Die Tullahalle ist vom 22.02.2017 bis 05.03.2017 geschlossen. Das Hallenbad Rheinhausen ist vom 23.02.2017 bis 01.03.2017 geschlossen. Sprechstunde des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes im Landkreis Karlsruhe Kostenfreie Beratung für Eltern, Alleinerziehende und Jugendliche Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes des Landratsamtes Karlsruhe bietet eine Sprechstunde im Rathaus Oberhausen an. Ansprechpartnerin für Sie ist die für die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen zuständige Sozialpädagogin (BA) Frau Claire Wiebelt. Eine Terminabsprache ist möglich, aber nicht erforderlich. 6| Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen · 10. Februar 2017 · Nr. 6 Die nächste Sprechstunde findet statt am: Donnerstag, 16. Februar 2017, von 15.00 bis 17.00 Uhr in Zimmer 26 im 1. OG im Rathaus Oberhausen. Während der Sprechstunde ist Frau Wiebelt auch telefonisch unter der Nummer 07254/503-122 zu erreichen. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0721/936-68680 an Frau Wiebelt. Inhalte der Sprechstunde können sein: Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten und Schulproblemen, Beratung bei Trennung und Scheidung und daraus resultierenden Umgangsschwierigkeiten, allgemeine Fragen zur Erziehung sowie Informationen über die Leistungen der Jugendhilfe Grundsteuer und Gewerbesteuer Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2017 die erste Grundsteuerrate sowie die erste Gewerbesteuervorauszahlungsrate für das Jahr 2017 fällig werden. Der Grund- bzw. Gewerbesteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Die Gemeindekasse Jubiläen 10.02., 11.02., 12.02., 15.02., 16.02., 16.02., 17.02., 17.02., Alt, Ludwig, Waghäusler Straße 68, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 81 Jahre Einsiedler, Rosa Linda, Friedenstraße 9, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 81 Jahre Santo, Barbara, Amalienstraße 37, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 88 Jahre Unser, Rita Frieda Elisabeth, Schützenstraße 67, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 83 Jahre Ehringer, Waltraud, Mozartstr. 10, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 85 Jahre Simianer, Rudi, Haydnstr. 19, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 85 Jahre Liersch, Gerda Ruth, Schelmenweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 86 Jahre Ripplinger, Hermine, Schanzenstr. 75, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 85 Jahre Foto: iStockphoto/Thinkstock Gemeinde Finanzamt geschlossen Die Finanzämter in Baden-Württemberg stellen ihre EDV um Die Finanzämter in Baden-Württemberg führen seit November 2016 neue EDV-Verfahren ein. Das Finanzamt Bruchsal ist am 24.02.2017 ab 12.00 Uhr bis einschließlich 27.02.2017 von dieser Maßnahme betroffen. „Damit haben wir die Umstellung zur Anwendung bundeseinheitlicher Steuersoftware abgeschlossen“, so die Leiterin des Finanzamts Bruchsal, Dietlind Knipper. Für die Komplettumstellung der EDV werden die gespeicherten Daten umgewandelt und auf neue Systeme übertragen. Während dieser Zeit können die Finanzämter auf den Datenbestand nicht zugreifen, was zur Folge hat, dass keine Vorgänge bearbeitet werden können und telefonische Auskünfte nicht möglich sind. Das Finanzamt Bruchsal ist deshalb am 27.02.2017 ganztägig geschlossen und auch telefonisch nicht erreichbar. Frau Knipper bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Da zuvor schon einige Finanzämter in Baden-Württemberg erfolgreich umgestellt wurden, geht die Behördenleiterin davon aus, dass auch in Bruchsal am 28.02.2017 der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Am Montag, 13. Februar 2017, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal der Ortsverwaltung Rheinhausen die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung statt. Zu dieser Sitzung sind alle Einwohner recht herzlich eingeladen. AST-Fahrplan 07254/75011 Ihre Abfahrtszeiten in Oberhausen-Rheinhausen: Montag bis Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 19.30 Uhr bis 01.30 Uhr 19.30 Uhr bis 02.30 Uhr 16.00 Uhr bis 02.30 Uhr 10.00 Uhr bis 01.30 Uhr Bitte finden Sie sich pünktlich zur Abfahrtszeit an der jeweiligen Abfahrtshaltestelle ein. Die Abfahrtszeiten können systembedingt bis zu 20 Minuten abweichen. Abfahrtswünsche sind spätestens 30 Minuten vor der regulären Abfahrtszeit telefonisch anzumelden. Ohne Voranmeldung oder bei Kapazitätsüberschreitung besteht kein Beförderungsanspruch. Zum Verkehrsgebiet des AST gehören die Städte Philippsburg und Waghäusel sowie die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen mit sämtlichen Stadt- bzw. Ortsteilen. Eine Auflistung aller Haltestellen im Verkehrsgebiet finden Sie auf der Internetseite www.ast-waghaeusel.de. Bei Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen: Herrn Dominic Sievert, Tel. 07254/503-110 [email protected] Das Bürgerbüro informiert: Zeit sparen mit Hilfe des Onlinedienstes Sie können bequem von zu Hause aus über unsere Gemeindehomepage. www.Oberhausen-Rheinhausen.de unsere Onlinedienste unter der Rubrik „Rathaus“ „Onlinedienste“ in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel die Beantragung einer Melderegisterauskunft/-bestätigung. Dies erspart Ihnen Zeit. Impressum Ende des kostenlosen Teils Mit einem Abonnement bleiben Sie auf dem Laufenden. Weitere Informationen finden Sie auf der nächsten Seite. Amtsblatt der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Büchner o.V.i.A. oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0 Internet: www.nussbaum-medien.de Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0, Internet: www.knvertrieb.de Nachhaltigkeit Papier Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: [email protected] Bürozeiten: Mo. bis Fr. von 8 – 17 Uhr Abonnement: www.nussbaum-lesen.de Zusteller: www.gsvertrieb.de Kündigung des Abonnements zum Halbjahresende möglich. Bezugspreis: halbjährlich 21,15 € inkl. Zustellung. Einzelverkaufspreis: 1,– € Redaktionsschluss: Dienstag 12.00 Uhr. Bildnachweise: © Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin. Energie Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen – keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: www.nussbaum-medien.de Das war‘s leider. Ohne ein Abonnement verpassen Sie: Amtliche Bekanntmachungen, Vereinsberichte, Schulen, Kindergärten, örtliche Einrichtungen, Veranstaltungen, Angebote und vieles mehr ... Müssen Sie aber nicht. Sichern Sie sich ein Abonnement Ihres örtlichen Mitteilungsblattes und erfahren Sie wöchentlich alles Wissenswerte rund um das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und kirchliche Leben Ihrer Kommune. Interesse geweckt? Alle Informationen rund um Ihr Abonnement und Ihre Vorteile finden Sie auf www.nussbaum-lesen.de Zusätzlich zu Ihrem Abonnement erhalten Sie die NussbaumCard. Mit ihr profitieren Sie bei zahlreichen Unternehmen und Ausflugszielen Ihrer Region und sparen schnell die Hälfte Ihrer Abo-Gebühr oder mehr. Anzeigen Nr. 6 • 10. Februar 2017 • Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen TRAUER Erledigung aller Formalitäten Erd-, Feuer- und Seebestattungen Überführung von und nach auswärts Sterbevorsorge Dieter Schmitt Rudi Schmitt Jahnstraße 6 Oberhausen-Rheinhausen Tel. 07254 4068730 oder 60860 www.bestattungen-schmitt-wiesental.de Foto: MartinaVaculikova/iStock/Thinkstock Der Tod kann kommen, wann er will, stets kommt er zu früh und unerwartet. Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen • 10. Februar 2017 • Nr. 6 Anzeigen Anzeigen Nr. 6 • 10. Februar 2017 • Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen GESUNDHEIT UND BEAUTY PFLEGE DRK-Kreisverband Karlsruhe e. V. Verlosung Gönn’ dir Sicherheit für zu Hause DRK-Hausnotruf im Stadt- und Landkreis Karlsruhe ( 0721 95595- 0 www.drk-karlsruhe.de n 25 € SpaRe Kennwort: “ „nussbaum 2x2 Eintrittskarten zu gewinnen! Jetzt anrufen unter 0137 / 837 00 17* Ennio Morricone – The 60 Years Of Music Tour 09.03.2017 | 20 Uhr | SAP Arena Mannheim Losungswort: „Morricone“ Teilnahmeschluss: Mittwoch, 22.02.2017 *0,50 EUR / Anruf. Es werden 2x2 Karten verlost. Teilnahmeberechtigt ist jedermann, ausgenommen Mitarbeiter des Verlages und deren Angehörige. Die Gewinner/-innen werden schriftlich benachrichtigt und unter www.nussbaum-medien.de, unter dem Themenbereich„Leser” veröffentlicht. NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG Opelstr. 29 | 68789 St. Leon-Rot Sie möchten etwas Gutes tun? 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Februar 2017 • Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen Mitarbeiter/in (Reinigungskraft) ab sofort gesucht. - in Teilzeit Telefonischer Kontakt unter: 07254 / 77 63 256 (erreichbar tägl. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) Nette/-n, freundliche/-n Verkäufer/-in in Vollzeit gesucht. Telefon 0176 22825244 GESCHÄFTSANZEIGEN Wir suchen ab sofort Urlaub im Ferienhaus Koch (m/w) Küchenhilfe (m/w) Barkraft (m/w) Servicekraft (m/w) Hausmeister (m/w) Logistiker (m/w) Mehr als 100.000 Ferienhäuser sind direkt buchbar über unsere Internetseite www.S-R-REISEN.de Jetzt den Sommer 2017 buchen Preise, wie in Internet – Beratung von Mensch zu Mensch S & R Reisen® n üb Scho er ahre 23 J Klaus-Jürgen Riegel Mannheimer Straße 71 Waghäusel-Wiesental Telefon 07254 93200 Auftrag676536, KdNr.608233, StichwortUrlaub im Ferienhaus, TOP FIT seit 1983 Wiesental Reilingen Hockenheim Lingenfeld STUDIOS WIR SUCHEN DICH! Du bist freundlich, flexibel und hast Spaß im Umgang mit Menschen? 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Ullrich in Waghäusel Kfz-Reparaturen aller Art an allen Fabrikaten Von Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.30 Uhr Samstag 8.00 bis 13.00 Uhr Waghäusel 3 · Am Haltepunkt · Telefon 0 72 54 / 7 14 58 Meisterbetrieb der Kfz-Innung · Anerkannter AU-Betrieb Kfz-Elektrikermeister und Kfz-Mechanikermeister H -Vertragswerkstatt Foto: GregorBister/iStock/Thinkstock Panne – So verhält man sich richtig (dmd/red). Es kann jederzeit passieren: Der Reifen geht kaputt oder die Elektronik versagt. Hier die wichtigsten Verhaltensregeln bei einer Panne auf der Autobahn: Das Auto will nicht mehr – jetzt sollte man sofort die Warnblinkanlage einschalten und Ruhe bewahren. Sobald der Blinker aktiviert ist, bekommen die anderen Verkehrsteilnehmer mit, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist und können rechtzeitig reagieren. Fährt das Auto noch, heißt es ruhig und bedacht den Seitenstreifen oder den Fahrbahnrand ansteuern und bremsen. Wenn dies nicht mehr gelingt, so ist der nächstbeste Platz zum Stoppen die mittlere Leitplanke. Danach gilt in beiden Fällen: Alle Insassen sollten so schnell und vor- sichtig wie möglich das Auto verlassen und sich in Sicherheit begeben. Der nächste Schritt wäre, die Warnweste anzulegen und das Warndreieck aufzustellen. Laut Vorschrift sollte es rund 150 Meter vor dem stehenden Auto angebracht werden. Geschieht die Panne in der Nacht, die Beleuchtung angeschaltet lassen. Anschließend muss die nächstliegende Notrufsäule zu Fuß angesteuert werden. Die Richtung zeigen die schwarzen Pfeile auf den Leitpfosten. Ist dies nicht möglich, ruft man den Pannendienst per Handy. Für alle Nichtversicherten gibt es einen Notruf der deutschen Autoversicherer (unter der Nummer 0800 6683663). Angaben müssen deutlich und verständlich übermittelt werden. Foto: Foto: djd/RUD Ketten Anzeigen Nr. 6 • 10. Februar 2017 • Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen AKTION! 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Doll Bahnhofstr. 17, 74889 Sinsheim die BuchOase Rathausplatz 3, 74177 Bad Friedrichshall Erwin Krauser Hesselgasse 37, 69168 Wiesloch Leselust und Gaumenfreuden Weiße-Tor-Str. 7, 76661 Philippsburg Bücherecke am Rathaus Unterdorfstr. 4, 68542 Heddesheim Buchhandlung Back Traubeplatz 6, 74189 Weinsberg Buch & Manufakturwaren Hockenheimer Str. 34, 68775 Ketsch Buchhandlung Kieser GmbH Carl Theodor Str. 4-6, 68723 Schwetzingen Chardon Buchhandlung Marktstraße 9, 74172 Neckarsulm Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen • 10. Februar 2017 • Nr. 6 Anzeigen FIT, SCHÖN UND GESUND Kern-Öffnungszeiten: Zahnärztliche leistungen Ästhetische Zahnheilkunde | Prophylaxebehandlung Kinderzahnheilkunde | Parodontosebehandlung Implantologie | Zahnärztliche Chirurgie Mo. 08:00-19:00 Uhr Di. + Fr. 08:00-14:00 Uhr Mi. 08:00-17:00 Uhr Do. 08:00-20:00 Uhr und nach Vereinbarung Terminvereinbarung: unter Tel. 07253 845385-1 Blumenstr. 36 | 76698 Ubstadt-Weiher (OT Zeutern) Schwechheimer & Reichel GbR Foto: gpointstudio/iStock/Thinkstock Verwöhnprogramm: Dem Alltag entfliehen (djd/red). Gerade in der dunklen Jahreszeit, wenn es draußen kalt und grau ist, fehlen uns die kleinen Streicheleinheiten der Sonne auf der Haut, ihr Licht und die Wärme. Grund genug, sich zum Ausgleich einfach einmal selbst zu verwöhnen. Dafür braucht es natürlich vor allem eins: Zeit. Diese sollte man sich regelmäßig einplanen. Weitere Zutaten für kuschelige Wellness-Stunden sind ein gut geheiztes Badezimmer, ein duftender Badezusatz, ein großes, kuscheliges Badetuch und je nach Geschmack eine Gesichtsmaske, eine Tasse Tee, ein gutes Buch oder einige Kerzen. Dann kann es losgehen: Zunächst das warme Schaumbad einlassen – veredelt z. B. mit einem Badezusatz der nach Granatapfel und Aroniabee- re duftet. Der sanft pflegende Schaum verwöhnt die Haut und der Duft betört die Nase. Den Geschmackssinn kitzelt eine wohlschmeckende Tasse Tee oder ein prickelnder Prosecco – und dann bei Kerzenschein vor sich hinträumen. Neben der Entspannung lässt sich auch etwas für die Schönheit tun: Eine Gesichtsmaske etwa sollte man während des Bades einwirken lassen, da dann die Poren geöffnet sind und die Wirkstoffe besonders gut eindringen können. Nach dem Bad macht eine reichhaltige Lotion die Haut streichelweich, und auch Finger- und Fußnägel können in Bestform gebracht werden. Eingehüllt in das vorgewärmte Kuscheltuch geht es dann ins Bett oder auf den Lieblingssessel. Mit Verordnung kostenlos Rehabilitationstraining Eventuell kostenfrei Rückentraining an Geräten Es ist nie zu spät, etwas für seine Fitness zu tun. Mensch, beweg` dich! HiT Hochintensives Training für Frauen Rheuma-Liga Gymnastik-Gruppe Kriegstraße 13 Oberhausen-Rheinhausen Foto: KVLADIMIRV/iStock/Thinkstock Mit Homöopathie durch die Erkältungszeit (djd/red). Homöopathische Arzneimittel kommen bei Erkältungen und grippalen Infekten besonders oft zum Einsatz. Rund jeder Dritte nutzt sie zur Stärkung des Immunsystems. Zu den Klassikern für die Hausapotheke gehören zum Beispiel Allium cepa, die Küchenzwiebel, die bei Erkältungsschnupfen mit Niesreiz und schmerzhaftem Druck in den Nebenhöhlen helfen kann. Spongia (Meerschwamm) wird bei trockenem Husten empfohlen, Aconitum napellus (Blauer Eisenhut) bei Erkältungen mit Fieber und Schüttelfrost. Zur Stärkung des Immunsystems gibt es homöopathische Komplexmittel, die häufig Eisen enthalten. Genaue Informationen zu Einnahme und Wirkstoffkonzentration geben der behandelnde Arzt, Heilpraktiker oder Apotheker. Anzeigen Nr. 6 • 10. Februar 2017 • Mitteilungsblatt Oberhausen-Rheinhausen Contrade GmbH über 20 Jahre Qualität in der Pflege Senioren-Tagesstätte Tullastr. 1 A • 68753 Waghäusel • GRÖSSTE MIELE-AUSSTELLUNG IN DER REGION • ExpRESS KUNDENDIENST Langenbrücken, Im Sand 12, Tel. 07253 8804656 Büro: Bruchsal, Tel. 07251 7242058 - auch für Demenz- hochwertiges Essen patienten - idyllische Lage - Hol- und Bringservice - großzügige Räume Ihre Ansprechpartnerin Frau Dorwarth berät Sie gerne: (07254) 7 29 23 www.curavita-krankenpflege.de Dieselstraße 3 rrlach 68753 Waghäusel-Ki Heizöl seit über 30 Jahren Telefon 07254 8189 Sofort Geld bezahlen sparen In st a ll a t e u rme is t e rb e trie b Zaunanlagen (Alu/Stahl) Sichtschutz & Gabionen Im Kammerforst 7 76676 Graben-Neudorf Telefon 07255.766846-0 Fax 07255.766846-99 [email protected] www.mai-bs-kg.de Kontakt: Tel. 0 72 54 / 95 34 93 Mozartstr. 22 Fax 07 21 / 1 51 26 88 59 68794 Oberhausen- E-Mail: [email protected] Rheinhausen * Badplanung * Badsanierung * Baublechnerei * Rohrreinigung Sudoku Nr. 6 | 2017 | mittel 7 1 5 4 9 5 2 7 1 9 5 8 9 6 2 3 4 7 8 4 6 5 1 4 8 7 1 5 2 3 9 5 1 2 4 9 6 7 8 8 6 3 7 1 5 9 2 7 2 5 8 6 4 1 3 6 4 1 3 2 9 8 7 9 7 6 5 8 3 2 4 2 3 4 9 7 1 Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________ 3 Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird, geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ... Lösung: 8 Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x 3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. 5 1 4 6 5 5 2 9 6 4 1 4 3 8 2 8 7 8 7 4 6 6 6 6 6 4 2 3 2 7 9 5 6 NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot • Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873 190 Internet: www.nussbaum-slr.de • Geschäftszeiten: Mo.-Do. 8.00-17.00 Uhr, Fr. 8.00-13.00 Uhr
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