Einladung Wir laden recht herzlich ein zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung 2017 Zeit: Dienstag, 21. Februar 2017 um 19:30 Uhr Ort: Sitzungssaal der Verwaltungsstelle, Abtsweg 3a, Altenbach Als Tagesordnung ist vorgesehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Begrüßung Tätigkeitsbericht des Vorstandes Bericht der Abteilungs- und Übungsleiter Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Wahl der Kassenprüfer Änderungen der Satzung - § 10, Absatz 1: Amtsdauer des Vorstands - § 17, Absatz 3: Verwendung des Vermögens Beschluss zu Satzungsänderungen Ehrungen Verschiedenes Der Wortlaut der Änderungen der Satzung unter TOP 8 und die Beschlussvorlage zu TOP 9 lauten wie folgt: Zu TOP 8: Änderung der Satzung Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die folgenden Absätze der genannten Paragrafen wie folgt zu ändern: § 10 Vorstand, Absatz 1 Bisheriger Text: 1. Vorstand im Sinne von §26 BGB ist der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in. Soll geändert werden in: 1. Vorstand im Sinne von §26 BGB ist der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in. Die Amtsdauer des Vorstands beträgt zwei Jahre. Der Vorstand bleibt jedoch bis zur gültigen Wahl eines Nachfolgers im Amt. Tritt ein Mitglied des Vorstands zurück, kann der verbleibende Vorstand die Position bis zur Neuwahl auf der nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch besetzen. § 17 Auflösung, Absatz 3 Bisheriger Text: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Badischen Sportbund Nord e.V. in Karlsruhe. Soll geändert werden in: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Badischen Sportbund Nord e.V. in Karlsruhe, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Zu TOP 9: Beschluss zu Satzungsänderungen Die Mitgliederversammlung möge beschließen: „Der Vorstand ist berechtigt, redaktionelle Änderungen an der Satzung oder Änderungen, die vom Registergericht oder dem Finanzamt gefordert werden, durch einstimmigen Beschluss an der Satzung vorzunehmen, ohne dass dazu eine Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.“
© Copyright 2024 ExpyDoc