PDF erstellen

Niedrigere Körperschaftsteuer für Unterneh- 10.02.2017
mensgründer und KMU in Polen
Ein Jahr reduzierter Besteuerung soll Start-ups beflügeln / Jedes fünfte Unternehmen profitiert / Von Michal Wozniak und Wojciech Pisarek (AHK Polen)
Warschau (GTAI) - In Polen ist zum 1. Januar 2017 eine Novelle des Körperschaftsteuergesetzes in Kraft getreten.
Diese sieht vor, dass der Körperschaftssteuersatz sowohl für sogenannte kleine Steuerzahler wie auch Unter­
nehmensgründer von bislang 19% auf 15% herabgesetzt wird. Die Gesetzesänderung könnte bis zu 400.000 Un­
ternehmen entlasten: So viele bleiben unter dem vom Finanzministerium gesetzten Umsatzlimit.
Der herabgesetzte Steuersatz betrifft nur körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen (GmbH, Aktiengesell­
schaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien - jeweils nach polnischem Recht), die Umsatzerlöse - inklusive ge­
schuldeter Mehrwertsteuer - im Vorsteuerjahr von weniger als EUR 1.200.000 ausgewiesen haben, sowie für
diejenigen Kapitalgesellschaften, die ihre Tätigkeit erst aufgenommen haben.
Für Personengesellschaften (OHG, KG) und Gewerbetreibende bringt die Gesetzesänderungen keine Neuerun­
gen, da diese bekanntermaßen der Einkommensbesteuerung unterliegen. Hier besteht allerdings die Wahlmög­
lichkeit, ob sie sich mit dem linearen Einkommensteuersatz von 19% oder mit den grundsätzlichen Steuersätzen
von 18% und 32% (stufige Progression) besteuern lassen wollen.
Kleine Unternehmen werden profitieren
Das Finanzministerium schätzt, dass die Steuersenkung bis zu 400.000 bereits bestehende Unternehmen ent­
lasten wird. Ungefähr so viele erzielen nämlich Umsatzerlöse von unter EUR 1.200.000 aus dem Verkauf von
Waren und Dienstleistungen.
Für Neugründer wird der niedrigere Steuersatz nur in ihrem ersten Besteuerungsjahr gelten, sofern im zweiten
Besteuerungsjahr der erwähnte Umsatzerlös überschritten wird. Die Regierung erhofft sich durch diese Maß­
nahme die Schaffung eines Startup-freundlichen Wirtschaftsumfelds, das vor allem junge und gut ausgebildete
Menschen zur unternehmerischen Initiative anreizen wird. Langfristig soll dadurch die wirtschaftliche Entwick­
lung Polens beschleunigt werden.
Die neue gesetzliche Regelung werden allerdings nicht diejenigen Unternehmen nutzen können, die infolge von
Umwandlungen, Zusammenschlüssen bzw. Ausgliederungen entstanden sind. Diesen wird beim Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen der niedrigere Steuersatz erst im dritten Besteuerungsjahr zu Gute kommen
können. Ferner werden von dem niedrigeren Körperschaftssteuersatz, der auch als Präferenzsteuersatz bezeich­
net wird, sogenannte steuerliche Konzerngruppen ausgeschlossen sein.
Steuerschlupflöcher sollen geschlossen werden
Es liegt in diesem Zusammenhang allerdings auf der Hand, dass durch die Herabsetzung des Körperschaftssteu­
ersatzes die Budgeteinnahmen aus diesem Titel zunächst zurückgehen werden. Die Regierung selbst schätzt da­
bei, dass der Fehlbetrag bei ca. 270 Mio. Zloty (Zl; etwa: 63,1 Mio. Euro; 1 Euro = 4,2767 Zloty; Stand: 6.2.17) lie­
gen wird.
1
www.gtai.de
NIEDRIGERE KÖRPERSCHAFTSTEUER FÜR UNTERNEHMENSGRÜNDER UND KMU IN POLEN
Ausgleichen sollen ihn sogenannte "Deckungsmechanismen". Gemeint ist damit in erster Linie, dass die Regie­
rung bislang existierende Steuerschlupflöcher schließen möchte. Werden diese Dichtungsmechanismen funktio­
nieren, wird der Staat nach Regierungsangaben 277 Mio. Zl einnehmen.
(W.O.)
KONTAKT
Dmitry Marenkov
 +49 (0)228 24 993-362
 Ihre Frage an uns
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz
größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.
© 2017 Germany Trade & Invest
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun­
destages.
2
www.gtai.de