HV 10.2.17 - OLV Langenthal

Langenthal, 10. Januar 2017
Einladung
zur 37. Hauptversammlung der OLV Langenthal
Datum:
Beginn:
Ort:
Freitag, 10. Februar 2017
20.00 Uhr
Neue Mehrzweckhalle in Lotzwil
Programm:
20.00 Uhr Beginn der Hauptversammlung
ab ca. 21.30 Uhr Apéro
Traktanden
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6.
7.
8.
9.
10.
11.
Begrüssung/Appell
Wahl der Stimmenzähler
Protokoll der 36. HV vom 26. Februar 2016
Jahresberichte
a) der Präsidentin
b) der Trainingsleiterin
Jahresrechnung 2016
Budget 2017 und Festsetzung der Mitgliederbeiträge 2017
Jahresprogramm 2017ff
Änderung der Statuten -> siehe Beilage
Ehrungen
Anträge
Verschiedenes
Der Vorstand
Abmeldungen an: F. Sommer, [email protected] (062 794 35 37)
Erklärungen zu Traktandum 8:
Auf das Jahr 2017 hat die SOLV-DV im letzten Frühling eine Erhöhung des
Mitgliederbeitrages auf Fr. 30.- pro Mitglied (aktiv und passiv) beschlossen.
SOLV und BOLV kennen keine Passivmitglieder. Es ist für den Vorstand der
OLV darum nur konsequent, wenn wir auch unsere Mitgliederkategorien
anpassen.
Art 6 – 9 aktuell
Art. 6
Aktivmitglieder
Als Aktivmitglied kann jede natürliche Person aufgenommen werden, die im
laufenden Vereinsjahr das 19. Altersjahr erreicht, über einen guten Leumund
verfügt und sich zur Zahlung eines Mitgliederbeitrages
verpflichtet.
Art. 7
Jugendmitglieder
Als Jugendmitglied kann jede natürliche Person aufgenommen werden, die
im laufenden Vereinsjahr das 6. Altersjahr erreicht. Der gesetzliche Vertreter
ist zur Zahlung eines Mitgliederbeitrages verpflichtet.
Art. 8
Passivmitglieder
Passivmitglieder sind natürliche und juristische Personen, die nicht unter
eine der anderen Mitgliederarten fallen. Sie unterstützen die OLV Langenthal
mit jährlichen Beiträgen und haben Zutritt zu den Versammlungen und allen
Vereinsveranstaltungen.
Art. 9
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglied wird, wer sich in besonderer Weise um die OLV Langenthal
verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes
von der Vereinsversammlung ernannt.
Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Mitgliederbeitrages befreit.
Neu beantragen wir:
Art. 6
Mitglieder
Als Mitglied kann jede natürliche Person aufgenommen werden, die im laufenden
Vereinsjahr das 10. Altersjahr erreicht..
Art. 9
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind Ehrenmitglied wird, wer sich in besonderer Weise um die
OLV Langenthal verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag
des Vorstandes von der Vereinsversammlung ernannt. Sie sind von der Bezahlung
des Mitgliederbeitrages befreit.
Art. 9a:
Gönner
Gönner/Gönnerin wird, wer die OLV in ihren Bemühungen für unsere
Sportart mit einem unbestimmten Beitrag unterstützt. Er erhält die
Klubinformationen und wird zur HV eingeladen. Sie haben kein Stimmrecht.
Art. 7 und 8 werden gestrichen
Ebenfalls gestrichen wird Art. 11:
Art. 11
Übertritt
Der Übertritt von Aktiv- zur Passivmitgliedschaft oder umgekehrt kann
auf schriftliches oder mündliches Gesuch hin durch den Vorstand
bewilligt werden.
Im Vereinsjahr in dem ein Jugendmitglied das 19. Altersjahr erreicht wird es
automatisch Aktivmitglied.
Ein Übertritt erfolgt immer auf den ersten Tag des neuen Vereinsjahres.
Wenn die vorangehenden neuen Artikel genehmigt sind, muss auch Art. 17
angepasst werden.
Art. 17 alt:
Art. 17
Aktiv-, Jugend-, Passiv- und Ehrenmitglieder
Alle Mitglieder gem. Art 4 sind in allem dem Verein zum Beschluss vorgelegten
Angelegenheiten antrags-, stimm- und wahlberechtigt.
Jugendmitglieder erhalten das Antrags-, Stimm- und Wahlrecht ab dem Jahr in
dem sie das 15. Altersjahr erreichen.
Stellvertretungen sind ausgeschlossen.
Jugend- und Aktivmitglieder entrichten einen jährlichen, an der
Hauptversammlung festgelegten Mitgliederbeitrag.
Familien zahlen einen pauschalen Jahresbeitrag, dieser wird jährlich mit den
übrigen Jahresbeiträgen festgelegt.
Art. 17 neu: Mitglieder und Ehrenmitglieder
Alle Mitglieder gem. Art 6, ab dem Jahr in dem sie das 15. Altersjahr erreichen,
sind in allem dem Verein zum Beschluss vorgelegten Angelegenheiten antrags-,
stimm- und wahlberechtigt. Stellvertretungen sind ausgeschlossen.
Mitglieder zahlen ein nach Alter abgestuften Mitgliederbeitrag. Der
Mitgliederbeitrag wir jeweils an der Hauptversammlung beschlossen.
Jugendliche unter 16 Jahren zahlen minimal die Beiträge, die die OLV an SOLV
und BOLV weiterleiten müssen.
Familien zahlen einen pauschalen Jahresbeitrag, dieser wird jährlich mit den
übrigen Jahresbeiträgen festgelegt.