Langenthal, 10. Januar 2017 Einladung zur 37. Hauptversammlung der OLV Langenthal Datum: Beginn: Ort: Freitag, 10. Februar 2017 20.00 Uhr Neue Mehrzweckhalle in Lotzwil Programm: 20.00 Uhr Beginn der Hauptversammlung ab ca. 21.30 Uhr Apéro Traktanden 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Begrüssung/Appell Wahl der Stimmenzähler Protokoll der 36. HV vom 26. Februar 2016 Jahresberichte a) der Präsidentin b) der Trainingsleiterin Jahresrechnung 2016 Budget 2017 und Festsetzung der Mitgliederbeiträge 2017 Jahresprogramm 2017ff Änderung der Statuten -> siehe Beilage Ehrungen Anträge Verschiedenes Der Vorstand Abmeldungen an: F. Sommer, [email protected] (062 794 35 37) Erklärungen zu Traktandum 8: Auf das Jahr 2017 hat die SOLV-DV im letzten Frühling eine Erhöhung des Mitgliederbeitrages auf Fr. 30.- pro Mitglied (aktiv und passiv) beschlossen. SOLV und BOLV kennen keine Passivmitglieder. Es ist für den Vorstand der OLV darum nur konsequent, wenn wir auch unsere Mitgliederkategorien anpassen. Art 6 – 9 aktuell Art. 6 Aktivmitglieder Als Aktivmitglied kann jede natürliche Person aufgenommen werden, die im laufenden Vereinsjahr das 19. Altersjahr erreicht, über einen guten Leumund verfügt und sich zur Zahlung eines Mitgliederbeitrages verpflichtet. Art. 7 Jugendmitglieder Als Jugendmitglied kann jede natürliche Person aufgenommen werden, die im laufenden Vereinsjahr das 6. Altersjahr erreicht. Der gesetzliche Vertreter ist zur Zahlung eines Mitgliederbeitrages verpflichtet. Art. 8 Passivmitglieder Passivmitglieder sind natürliche und juristische Personen, die nicht unter eine der anderen Mitgliederarten fallen. Sie unterstützen die OLV Langenthal mit jährlichen Beiträgen und haben Zutritt zu den Versammlungen und allen Vereinsveranstaltungen. Art. 9 Ehrenmitglieder Ehrenmitglied wird, wer sich in besonderer Weise um die OLV Langenthal verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vereinsversammlung ernannt. Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Mitgliederbeitrages befreit. Neu beantragen wir: Art. 6 Mitglieder Als Mitglied kann jede natürliche Person aufgenommen werden, die im laufenden Vereinsjahr das 10. Altersjahr erreicht.. Art. 9 Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder sind Ehrenmitglied wird, wer sich in besonderer Weise um die OLV Langenthal verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vereinsversammlung ernannt. Sie sind von der Bezahlung des Mitgliederbeitrages befreit. Art. 9a: Gönner Gönner/Gönnerin wird, wer die OLV in ihren Bemühungen für unsere Sportart mit einem unbestimmten Beitrag unterstützt. Er erhält die Klubinformationen und wird zur HV eingeladen. Sie haben kein Stimmrecht. Art. 7 und 8 werden gestrichen Ebenfalls gestrichen wird Art. 11: Art. 11 Übertritt Der Übertritt von Aktiv- zur Passivmitgliedschaft oder umgekehrt kann auf schriftliches oder mündliches Gesuch hin durch den Vorstand bewilligt werden. Im Vereinsjahr in dem ein Jugendmitglied das 19. Altersjahr erreicht wird es automatisch Aktivmitglied. Ein Übertritt erfolgt immer auf den ersten Tag des neuen Vereinsjahres. Wenn die vorangehenden neuen Artikel genehmigt sind, muss auch Art. 17 angepasst werden. Art. 17 alt: Art. 17 Aktiv-, Jugend-, Passiv- und Ehrenmitglieder Alle Mitglieder gem. Art 4 sind in allem dem Verein zum Beschluss vorgelegten Angelegenheiten antrags-, stimm- und wahlberechtigt. Jugendmitglieder erhalten das Antrags-, Stimm- und Wahlrecht ab dem Jahr in dem sie das 15. Altersjahr erreichen. Stellvertretungen sind ausgeschlossen. Jugend- und Aktivmitglieder entrichten einen jährlichen, an der Hauptversammlung festgelegten Mitgliederbeitrag. Familien zahlen einen pauschalen Jahresbeitrag, dieser wird jährlich mit den übrigen Jahresbeiträgen festgelegt. Art. 17 neu: Mitglieder und Ehrenmitglieder Alle Mitglieder gem. Art 6, ab dem Jahr in dem sie das 15. Altersjahr erreichen, sind in allem dem Verein zum Beschluss vorgelegten Angelegenheiten antrags-, stimm- und wahlberechtigt. Stellvertretungen sind ausgeschlossen. Mitglieder zahlen ein nach Alter abgestuften Mitgliederbeitrag. Der Mitgliederbeitrag wir jeweils an der Hauptversammlung beschlossen. Jugendliche unter 16 Jahren zahlen minimal die Beiträge, die die OLV an SOLV und BOLV weiterleiten müssen. Familien zahlen einen pauschalen Jahresbeitrag, dieser wird jährlich mit den übrigen Jahresbeiträgen festgelegt.
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