Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Bildungsmanagements zwischen dem Landkreis Ostallgäu, vertreten durch Landrätin Maria Rita Zinnecker, und der kreisfreien Stadt Kaufbeuren, vertreten durch Oberbürgermeister Stefan Bosse Präambel Die Stadt Kaufbeuren und der Landkreis Ostallgäu sind zwei vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ausgezeichnete „Bildungsregionen in Bayern“. Als Bildungsregionen haben sie das Selbstverständnis, dass Bildung ein umfassender, lebenslanger Prozess ist. Bildungsangebote dienen den Menschen vor Ort und sollen an dem jeweiligen lokalen Bedarf ausgerichtet sein. Bildung wird wesentlich vor Ort gestaltet. Landkreis und Stadt können Bildungsbereiche und beteiligte Akteure vor Ort vernetzen. Der Gestaltungsprozess der Bildungsregion muss dabei mit Beteiligung der Bürger und der im Bildungsbereich unmittelbar und mittelbar tätigen Organisationen erfolgen. Gegenstand Diese Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Ostallgäu und der kreisfreien Stadt Kaufbeuren im Bereich des kommunalen Bildungsmanagements der jeweiligen Bildungsregionen. Ziel Die kreisfreie Stadt Kaufbeuren und der Landkreis Ostallgäu sind im Bildungsbereich in vielfältiger Weise miteinander verbunden. Sie sind und bleiben jedoch unbeschadet dieser Vereinbarung unabhängig bei der Gestaltung und Schwerpunktsetzung des kommunalen Bildungsmanagements. Die Zusammenarbeit dient dazu, die Bildungsangebote für die Menschen in Stadt und Landkreis weiter zu verbessern und Synergieeffekte in der Arbeit des kommunalen Bildungsmanagements zu erzielen. Dazu sollen Wissen und Kompetenzen miteinander ausgetauscht werden. Vorbild ist die schon vorhandene gute Zusammenarbeit der Bildungsberatungsstellen des Landkreises Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren, die in gemeinsamer Absprache Angebote bedarfsorientiert anbieten und weiterentwickeln. Grundsatz der gemeinsamen Arbeit Die Kooperationspartner verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Sie informieren sich regelmäßig über alle Belange des kommunalen Bildungsmanagements. Sie tauschen Informationen, die für die Arbeit beider Bildungsregionen von Bedeutung sind, aus und versuchen Maßnahmen, die beide Kommunen betreffen, gemeinsam durchzuführen. Rahmen und Formen der Kooperation Kooperationsgremien Landrätin und Oberbürgermeister sowie die Verwaltung treffen sich regelmäßig zur Reflektion und weiteren strategischen Entwicklung der Zusammenarbeit im kommunalen Bildungsmanagement. Der Abteilungsleiter Soziales des Landratsamtes Ostallgäu und der Referatsleiter Jugend und Familie der Stadt Kaufbeuren treffen sich einmal jährlich zum Austausch über die Arbeit im kommunalen Bildungsmanagement. Die Sachbearbeiter des kommunalen Bildungsmanagements halten darüber hinaus regelmäßigen Kontakt und tauschen sich anlassbezogen miteinander aus. Abstimmung von Jahresplanungen Die Jahresplanungen des kommunalen Bildungsmanagements werden untereinander abgestimmt. Durchführung von Projekten Projekte und Maßnahmen werden dahingehend überprüft, ob sie für beide Kommunen zielführend sind und gegebenenfalls gemeinsam erarbeitet und durchgeführt bzw. in enger Abstimmung vollzogen werden. Förder- und Drittmittel Die Sachbearbeiter unterrichten sich gegenseitig über Förderprogramme und Möglichkeiten der Ko-Finanzierung im Bildungsbereich und unterstützten einander bei Drittmittelprüfung, -akquise und -verwaltung. Öffentlichkeitsarbeit Bei gemeinsamen Projekten wird die Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt. Die Kooperationspartner achten darauf, Informationen des anderen Partners auf ihren Medien, z. B. Internetseiten, zu veröffentlichen. Sie tauschen darüber hinaus Medieninfos untereinander aus. Durchführung von Veranstaltungen Veranstaltungen mit gleichem Inhalt und Funktion sollen wenn möglich gemeinsam durchgeführt werden. Die Sachbearbeiter informieren sich gegenseitig über weitere anstehende Veranstaltungen und Projekte und stimmen diese terminlich miteinander ab. Die Sachbearbeiter laden sich wechselseitig zu eigenen Veranstaltungen ein. 2 Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen, Fortbildungen etc: Wenn nur der Vertreter eines Kooperationspartners teilnimmt, hält er Informationen fest und stellt diese dem anderen Partner zur Verfügung. Fortbildungen des einen Partners sollen wenn möglich dem anderen Partner zur Teilnahme offen stehen. Statistik Die Sachbearbeiter tauschen statistische Daten untereinander aus. Laufzeit Die Kooperationsvereinbarung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jedem Kooperationspartner ohne Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden. Für die Stadt Kaufbeuren _____________________________ Stefan Bosse Oberbürgermeister Für den Landkreis Ostallgäu ______________________________ Maria Rita Zinnecker Landrätin 3
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