KO Daniel Allgäuer LAbg. Bgm. Dieter Egger Herrn Landeshauptmann Mag. Markus Wallner Herrn Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, am 6. Februar 2017 Betrifft: Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Wohin entwickelt sich die Raumplanung in Vorarlberg? Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, geschätzter Herr Landesrat! Wir alle wissen, dass Grund und Boden keine vermehrbaren Güter sind und die Flächen gerade in Vorarlberg begrenzt sind. Daraus ergibt sich zwangsweise die Notwendigkeit des sorgsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit den vorhandenen Flächen. Im Raumplanungsgesetz lautet daher auch eines der Ziele: mit Grund und Boden ist haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bauflächen bodensparend zu nutzen. Für uns steht außer Frage, dass die Vorarlberger Wirtschaft auch in Zukunft Entwicklungsmöglichkeiten im Land vorfinden muss, damit der Wirtschaftsstandort Vorarlberg auch eine langfristige Weiterentwicklung erfahren kann. Dazu braucht es allerdings Flächen mit entsprechender Widmung. Der aktuelle Anlassfall der Firma Ölz und deren Standortsuche im Land haben u.a. wieder zu einer breit stattfindenden Raumplanungsdiskussion geführt. Es zeigt sich dabei neuerlich das vorhandene Spannungsfeld zwischen der Nutzung bereits gewidmeter Betriebsflächen und der weiteren Öffnung der Landesgrünzone. Während Landesstatthalter Mag. Rüdisser unlängst in einem ORFSamstagsinterview davon sprach, dass Eingriffe in die Landesgrünzone möglich sein müssen, bangt die heimische Landwirtschaft um den Verlust wertvoller Flächen. Aus unserer Sicht ist in diesem sensiblen Fall eine weitere vertiefende Prüfung durch die Landesraumplanung notwendig. Ziel dabei muss es sein, bereits vorhandene Betriebsflächen als Alternative für den in der Landesgrünzone befindlichen und derzeit stark in der Kritik stehenden Standort in Weiler umfassend zu beleuchten. Eine drohende Herausnahme von insgesamt rund 45.000 m² aus der Landesgrünzone in Weiler widerspricht jedenfalls in mehrerlei Hinsicht den Zielsetzungen des Raumplanungsgesetzes. Die Sicherstellung von Betriebsflächen, die Erhöhung der Verfügbarkeit von Bauflächen, ein strategisches Flächenmanagement, die Verdichtung der Bebauung, die Sicherung von Raum für die heimische Landwirtschaft, die gemeindeübergreifende Entwicklung von Betriebsgebieten oder die Sicherung von Erholungsraum verlangt nach einer Gesamtbetrachtung der Flächennutzungsansprüche. Vor diesem Hintergrund erlauben wir uns an sie nachstehende ANFRAGE zu richten: 1. Wie hoch ist der Bestand an gewidmeten Bauflächen und Bauerwartungsflächen im Land Vorarlberg? Bitte um Aufgliederung nach Widmungskategorie 2. Welches Flächenausmaß weisen die nicht genutzten, aber als Bau- und Bauerwartungsflächen gewidmeten Flächen in Vorarlberg derzeit auf? 3. Welches Flächenausmaß weisen die Flächen, die in den vergangenen 10 Jahren aus der Landesgrünzone herausgenommen wurden, auf? 4. Im ORF-Samstagsinterview vom 21. Jänner 2017 haben Sie, Herr Landesstatthalter Rüdisser, sinngemäß davon gesprochen, dass Eingriffe in die Landesgrünzone möglich sein müssen. Wie sollen diese Eingriffe konkret aussehen und wo können Sie sich im Land derartige Eingriffe vorstellen? 5. Wie bewerten sie die in Weiler geplante Herausnahme von rund 45.000 m² aus der Landesgrünzone? 6. Werden von Landesseite bereits alternative Standorte, die dem Flächenbedarf der Firma Ölz entsprechen, geprüft und wenn ja, wo befinden sich diese Standorte? 7. Welches Flächenausmaß weisen die in den vergangenen 10 Jahren durchgeführten Baulandwidmungen auf? 8. Wie viele unbebaute Grundstücke stehen im Land für Betriebsansiedlungen zur Verfügung? Welches Flächenausmaß weisen diese Grundstücke insgesamt auf? 9. Wie gestaltet sich der Evaluierungsprozess Zukunftsbild Vision Rheintal 2016+? 10. Welche Schwerpunkte sollen zukünftig im Projekt „Vision Rheintal“ gesetzt werden? 11. Welche konkreten Projekte will das Land aus dem Projekt „Vision Rheintal“ weiterentwickeln? 12. Welche Maßnahmen setzt die Landesregierung, um ein interkommunales Flächenmanagement zu unterstützen bzw zu fördern? 13. Wo in Vorarlberg bestehen derzeit gemeindeübergreifende Betriebsgebiete und welches Flächenausmaß weisen diese Betriebsgebiete aus? 14. In welcher Form unterstützt die Landesregierung die Entwicklung von gemeindeübergreifenden Betriebsgebieten? 15. Welche Überlegungen stellt die Landesregierung an, um die Verfügbarkeit von ungenutzten Bauflächen zu erhöhen? Gibt es bereits konkrete, geplante Maßnahmen? 16. In wie vielen Gemeinden des Landes kam die seit dem Jahr 2011 im Raumplanungsgesetz verankerte „Vertragsraumordnung“ zur Anwendung? 17. Wie vielen Gemeinden wurde im Zusammenhang mit der Anwendung der „Vertragsraumordnung“ ein von Landesseite ausgearbeiteter Mustervertrag für eine sog. Verwendungsvereinbarung zur Verfügung gestellt? 18. Wie viele Vereinbarungen wurden dabei in der jeweiligen Gemeinde im Rahmen der „Vertragsraumordnung“ geschlossen? 19. Welche Strategie bzw welche Konzepte verfolgt die Landesregierung, um eine Verdichtung der Bebauung sowie eine qualitätsvolle Nachverdichtung im Land zu forcieren? 20. Wie gestalten sich die Arbeiten der Raumplanungsabteilung des Landes im Hinblick auf die vom Landtag eingeforderte Erarbeitung eines Planungsleitbildes für Vorarlberg? 21. Bis wann ist mit einer Vorlage dieses Planungsleitbildes zu rechnen? 22. Welche konkreten Änderungen des Raumplanungsgesetzes sind für das heurige Jahr vorgesehen? Wir bedanken uns im Voraus für die fristgerechte Beantwortung unserer Anfrage und verbleiben mit freundlichen Grüßen LAbg. Daniel Allgäuer Klubobmann LAbg. Bgm. Dieter Egger Raumplanungssprecher
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