KO Daniel Allgäuer LAbg. Bgm. Dieter Egger Herrn

KO Daniel Allgäuer
LAbg. Bgm. Dieter Egger
Herrn Landeshauptmann
Mag. Markus Wallner
Herrn Landesstatthalter
Mag. Karlheinz Rüdisser
Landhaus
6900 Bregenz
Bregenz, am 6. Februar 2017
Betrifft:
Anfrage gemäß § 54 GO d LT –
Wohin entwickelt sich die Raumplanung in Vorarlberg?
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
geschätzter Herr Landesrat!
Wir alle wissen, dass Grund und Boden keine vermehrbaren Güter sind und die
Flächen gerade in Vorarlberg begrenzt sind. Daraus ergibt sich zwangsweise die
Notwendigkeit des sorgsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit den vorhandenen
Flächen. Im Raumplanungsgesetz lautet daher auch eines der Ziele: mit Grund und
Boden ist haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bauflächen bodensparend
zu nutzen.
Für uns steht außer Frage, dass die Vorarlberger Wirtschaft auch in Zukunft
Entwicklungsmöglichkeiten im Land vorfinden muss, damit der Wirtschaftsstandort
Vorarlberg auch eine langfristige Weiterentwicklung erfahren kann. Dazu braucht es
allerdings Flächen mit entsprechender Widmung.
Der aktuelle Anlassfall der Firma Ölz und deren Standortsuche im Land haben u.a.
wieder zu einer breit stattfindenden Raumplanungsdiskussion geführt. Es zeigt sich
dabei neuerlich das vorhandene Spannungsfeld zwischen der Nutzung bereits
gewidmeter Betriebsflächen und der weiteren Öffnung der Landesgrünzone.
Während Landesstatthalter Mag. Rüdisser unlängst in einem ORFSamstagsinterview davon sprach, dass Eingriffe in die Landesgrünzone möglich sein
müssen, bangt die heimische Landwirtschaft um den Verlust wertvoller Flächen. Aus
unserer Sicht ist in diesem sensiblen Fall eine weitere vertiefende Prüfung durch die
Landesraumplanung notwendig. Ziel dabei muss es sein, bereits vorhandene
Betriebsflächen als Alternative für den in der Landesgrünzone befindlichen und
derzeit stark in der Kritik stehenden Standort in Weiler umfassend zu beleuchten.
Eine drohende Herausnahme von insgesamt rund 45.000 m² aus der
Landesgrünzone in Weiler widerspricht jedenfalls in mehrerlei Hinsicht den
Zielsetzungen des Raumplanungsgesetzes.
Die Sicherstellung von Betriebsflächen, die Erhöhung der Verfügbarkeit von
Bauflächen, ein strategisches Flächenmanagement, die Verdichtung der Bebauung,
die
Sicherung
von
Raum
für
die
heimische
Landwirtschaft,
die
gemeindeübergreifende Entwicklung von Betriebsgebieten oder die Sicherung von
Erholungsraum
verlangt
nach
einer
Gesamtbetrachtung
der
Flächennutzungsansprüche.
Vor diesem Hintergrund erlauben wir uns an sie nachstehende
ANFRAGE
zu richten:
1. Wie hoch ist der Bestand an gewidmeten Bauflächen und
Bauerwartungsflächen im Land Vorarlberg? Bitte um Aufgliederung nach
Widmungskategorie
2. Welches Flächenausmaß weisen die nicht genutzten, aber als Bau- und
Bauerwartungsflächen gewidmeten Flächen in Vorarlberg derzeit auf?
3. Welches Flächenausmaß weisen die Flächen, die in den vergangenen 10
Jahren aus der Landesgrünzone herausgenommen wurden, auf?
4. Im ORF-Samstagsinterview vom 21. Jänner 2017 haben Sie, Herr
Landesstatthalter Rüdisser, sinngemäß davon gesprochen, dass Eingriffe in
die Landesgrünzone möglich sein müssen. Wie sollen diese Eingriffe konkret
aussehen und wo können Sie sich im Land derartige Eingriffe vorstellen?
5. Wie bewerten sie die in Weiler geplante Herausnahme von rund 45.000 m²
aus der Landesgrünzone?
6. Werden von Landesseite bereits alternative Standorte, die dem Flächenbedarf
der Firma Ölz entsprechen, geprüft und wenn ja, wo befinden sich diese
Standorte?
7. Welches Flächenausmaß weisen die in den vergangenen 10 Jahren
durchgeführten Baulandwidmungen auf?
8. Wie viele unbebaute Grundstücke stehen im Land für Betriebsansiedlungen
zur Verfügung? Welches Flächenausmaß weisen diese Grundstücke
insgesamt auf?
9. Wie gestaltet sich der Evaluierungsprozess Zukunftsbild Vision Rheintal
2016+?
10. Welche Schwerpunkte sollen zukünftig im Projekt „Vision Rheintal“ gesetzt
werden?
11. Welche konkreten Projekte will das Land aus dem Projekt „Vision Rheintal“
weiterentwickeln?
12. Welche Maßnahmen setzt die Landesregierung, um ein interkommunales
Flächenmanagement zu unterstützen bzw zu fördern?
13. Wo in Vorarlberg bestehen derzeit gemeindeübergreifende Betriebsgebiete
und welches Flächenausmaß weisen diese Betriebsgebiete aus?
14. In welcher Form unterstützt die Landesregierung die Entwicklung von
gemeindeübergreifenden Betriebsgebieten?
15. Welche Überlegungen stellt die Landesregierung an, um die Verfügbarkeit von
ungenutzten Bauflächen zu erhöhen? Gibt es bereits konkrete, geplante
Maßnahmen?
16. In wie vielen Gemeinden des Landes kam die seit dem Jahr 2011 im
Raumplanungsgesetz verankerte „Vertragsraumordnung“ zur Anwendung?
17. Wie vielen Gemeinden wurde im Zusammenhang mit der Anwendung der
„Vertragsraumordnung“ ein von Landesseite ausgearbeiteter Mustervertrag für
eine sog. Verwendungsvereinbarung zur Verfügung gestellt?
18. Wie viele Vereinbarungen wurden dabei in der jeweiligen Gemeinde im
Rahmen der „Vertragsraumordnung“ geschlossen?
19. Welche Strategie bzw welche Konzepte verfolgt die Landesregierung, um eine
Verdichtung der Bebauung sowie eine qualitätsvolle Nachverdichtung im Land
zu forcieren?
20. Wie gestalten sich die Arbeiten der Raumplanungsabteilung des Landes im
Hinblick auf die vom Landtag eingeforderte Erarbeitung eines
Planungsleitbildes für Vorarlberg?
21. Bis wann ist mit einer Vorlage dieses Planungsleitbildes zu rechnen?
22. Welche konkreten Änderungen des Raumplanungsgesetzes sind für das
heurige Jahr vorgesehen?
Wir bedanken uns im Voraus für die fristgerechte Beantwortung unserer Anfrage und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
LAbg. Daniel Allgäuer
Klubobmann
LAbg. Bgm. Dieter Egger
Raumplanungssprecher