Strom aus Wasserkraft ist kein Ökostrom! Strom aus Wasserkraft ist blutiger Strom, von Blut der Fische, die tagtäglich in diesen schrecklichen Anlagen bestialisch gequält, regelrecht massakriert, stark verletzt und getötet werden! Aus allen mehrfach gestauten Flüssen mit hintereinander gestaffelten Wasserkraftanlagen (WKA) erreicht kein einiger Blankaal einen dem Meer zuführenden Strom, wie es die Europäische Wasserrahmenrichtline (EU-WRRL) verlangt. Auch alle Wassertiere sind durch die Tierschutzgesetzgebung geschützt – im speziellen durch das Bundestierschutzgesetz (BTierSchG) was durch den Art. 20 GG verstärkt wird. Auch werden alle Fische durch die Länderfischereigesetze geschützt: In allen steht: „Wer Anlagen zu Wasserentnahme oder für Triebwerke benutzt, hat auf seine Kosten für den Fischschutz zu sorgen“! Beide Gesetze fordern also „Individualschutz“! Dies wurde vom Umweltbundesamt und von den Juristen der zuständigen Ministerien der Länder bestätigt! Der oft angeführte § 35 WHG“Schutz der Fischpopulation“ hat nichts mit Tierschutz zu tun und richtet sich lediglich auf den Betrieb einer Wasserkraftanlagen, an denen in „angemessenen Fristen“ die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen sind“! Was heißt eigentlich „Schutz der Fischpopulation“? Mit dieser Formulierung wurden alle Bundestagsabgeordneten regelrecht über den Tisch gezogen! Die Wasserbehörden verwenden in ihren Genehmigungen von Neu- und Umbauten von WKA nur den §35 WHG und gaukeln damit den eingehaltenen Tierschutz in WKA vor. Schutz der Fischpopulation bedeutet nämlich nichts anderes, dass nur die „Fischpopulation“ nicht aber das Einzelwesen geschützt wird! Das bedeutet, dass in einer Stauhaltung oberhalb einer WKA lediglich etwa je 20 Pärchen Rotaugen, Brassen, Güstern, Barben, Döbel, Karpfen, Schleien u.a. übrig bleiben müssen, da diese mit ihrer jeweils relativ hohen Eizahl die Population in der Stauhaltung sichern können! Es liegt also mit § 35 WHG ein „konstruierter Paragraf“ vor, welches die Abgeordneten des Bundestages zur Zustimmung des WHG und speziell dem § 35 verleitete. Trickreich hat noch eine „Kurzinfo Wasserkraft“ bei der Verleitung der MdB´s mit geholfen, denn darin steht zum § 35 WHG: „Der § 35 WHG sagt aus, das alle Fische grundsätzlich schadlos an den Turbinen vorbei kommen müssen“! Der Trick der Satzeskonstruktion: Das Wort „grundsätzlich“ hat die juristische Bedeutung „Ausnahmen zulassend“ und damit ist die eigentlich für den Normalbürger und die MdB´s eindeutige Formulierung bezüglich des einzuhaltenden Tierschutzes wertlos! Ist das eines demokratischen Rechtsstaates würdig? Bananenrepublik? Ökostrom – mit schlimmen Folgen Das ist die grausame, tierschutzwidrige Wahrheit beim Betrieb von WKA! (Fotos: W.Klein)
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