Kontrollbarometer: Gesetzesentwurf rechtswidrig

FLEISCHERVERBAND
NORDRHEIN-WESTFALEN
Lebensmittelverarbeitende Branchen in Nordrhein-Westfalen
Kontrollbarometer:
Gesetzesentwurf rechtswidrig
Düsseldorf, 8. Februar 2017: Die Vertreter von Lebensmittelhandwerk, Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomie lehnen das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) aus
rechtlichen wie tatsächlichen Gründen weiter ab. Ohne tiefgreifende Veränderungen bleibe
der Entwurf rechtswidrig.
Selten ist ein Gesetzesvorhaben auf eine derart breite und einhellige Ablehnung bei den betroffenen
Wirtschaftsbeteiligten gestoßen. Selbst die „ausführenden“ Lebensmittelkontrolleure lehnen das Gesetz
komplett ab.
Gleiches gilt für die Justiz. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) stellte in seiner
Entscheidung vom 12. Dezember 2016 die Rechtswidrigkeit des so genannten „Gastro-Kontrollbarometers“ in Duisburg und Bielefeld fest. Auch wenn die Entscheidung die alten Pilotverfahren und eine
andere Rechtsgrundlage, nämlich das Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) betrifft, lässt sich gleichwohl
den Entscheidungsgründen eine richtungsweisende Tendenz entnehmen: Die isolierte Herausgabe eines
Punktwerts, dem sich nicht entnehmen lässt, welche konkreten Abweichungen von Rechtsvorschriften im
Rahmen einer Betriebskontrolle seitens der Überwachungsbehörde festgestellt wurden, entspricht nicht
dem Transparenzzweck des Gesetzes. Diese Ausführungen lassen sich analog auf das geplante KTG
übertragen. Denn auch dort stehen Punktwerte bzw. diesen zugeordnete Farben im Mittelpunkt, die für
den Verbraucher keine Rückschlüsse auf festgestellte konkrete Mängel zulassen. Für den Verbraucher ist
nicht zu erkennen, wie das Bewertungsergebnis zustande gekommen ist. Aus dem Punktwert kann
insbesondere nicht auf die hygienischen Zustände in den betroffenen Betrieben geschlossen werden, da
in die Risikobeurteilung auch Beurteilungsmerkmale, wie etwa bauliche Beschaffenheit/Instandhaltung,
HACCP-Verfahren, Kennzeichnungsmängel mit einfließen.
Markttransparenz und eine Unterstützung des Verbrauchers, eigenverantwortliche Kaufentscheidungen zu
treffen – eine Zielsetzung, die exakt so auch für das KTG propagiert wird - lassen sich durch ein
Kontrollbarometer in den Ampelfarben grün, gelb, rot nicht erzielen. Die Zielsetzung des KTG, beim
Verbraucher für mehr Transparenz zu sorgen, wird verfehlt. Stattdessen sind bürokratische und rechtliche
Auseinandersetzungen aller Beteiligten zu befürchten. Im schlimmsten Fall werden unternehmerische
Existenzen und Arbeitsplätze durch „schlechte“ grüne, gelbe oder rote „Auszeichnungen“ gefährdet.
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Nordrhein-Westfalen hat kein Hygieneproblem in seinen lebensmittelverarbeitenden Betrieben, das mit
einem verpflichtenden Kontrollbarometer gelöst werden müsste! Das bestehende Instrumentarium, das
der nordrhein-westfälischen Lebensmittelkontrolle zur Verfügung steht, reicht aus, um Beanstandungen
und Mängel zu ahnden.
Die Verabschiedung eines seitens der Gerichte aller Wahrscheinlichkeit nach ebenso als rechtswidrig
einzustufenden Gesetzes ist weder im Interesse der beteiligten Wirtschaftsverbände, der kommunalen
Spitzenverbände, der Lebensmittelkontrolleure noch kann dies ernsthaft im Interesse der Parlamentarier
liegen.
Das Bäcker- und das Fleischerhandwerk, die Gastronomie sowie der Lebensmitteleinzelhandel in NordrheinWestfalen fordern deshalb, das Gesetz jedenfalls in dieser Form nicht zu verabschieden. Um ein Mehr an
Bürokratie und unnötigen Auseinandersetzungen zwischen allen Beteiligten zu verhindern, muss
mindestens der auf dem Kontrollbarometer momentan noch angedachte Pfeil zur weiteren Konkretisierung
der Farbbalken Grün, Gelb, Rot ersatzlos und endgültig gestrichen werden.
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