www.arberg.de Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt arberg mit seinen Gemeindeteilen: Groß- und Kleinlellenfeld, Mörsach, Goldbühl, Kemmathen, Gothendorf, Georgenhaag, Waffenmühle, Ober- und Unterschönau, Eybburg Jahrgang 34 Freitag, den 3. Februar 2017 FFW Großlellenfeld Einladung zur Generalversammlung 2017 an alle passiven und aktiven Mitgliedern Auf zum Skifahren mit der Blaskapelle in die „Sportwelt Amadé" Skifahren, Snowboarden, und natürlich auch Aprés - Ski Am Samstag, 11.02.2017 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Totenehrung 3. Grußwort des Bürgermeisters 4. Grußworte von KBM Wolfgang Wiedenmann 5. Rechenschaftsbericht des Kommandanten 6. Bericht der Jugendwart 7. Bericht Schriftführerin 8. Kassenbericht 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wünsche und Anträge Um zahlreiche Teilnahme in Uniform wird gebeten. Die Vorstandschaft Nummer 3 Für jeden ist etwas dabei ! Termin: 18. - 19.02.2017 Abfahrt: 3.15 Uhr am Kriegerdenkmal Reisepreis: € 103,- Leistungen: Busfahrt, Ü/HP im Hotel Hauslwirt in Golling Anmeldung bei: Ludwig Veit Ringstraße 18 91722 Arberg Tel. 09822/5297 Arberg - 2 - Auszug aus der öffentlichen Sitzung vom 13.01.2017 Beschluss über die Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des Gemeinderates durch Stefan Luff Der MGR nimmt die Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des Gemeinderates von Stefan Luff durch den heutigen Beschluss an. Beschlussfassung über die Listennachfolge bei der Bürgerliste Markt Arberg Der MGR bestimmt Herrn Werner Pohl als Listennachfolger von Herrn Stefan Luff bei der Bürgerliste Markt Arberg. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Der Erste Bürgermeister vereidigt den Listennachfolger Werner Pohl Antrag auf Aufstockung eines Bürogebäudes und Anbau eines Aufzuges am Betriebsgelände, Fl.-Nr. 246, Gem. Arberg durch die Firma Antritt-Bau GmbH u. Co. KG, Industriestr. 10, Arberg Der MGR stimmt dem Antrag der Firma Antritt-Bau GmbH u. Co.KG unter Einbezug notwendiger Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu und reicht die Unterlagen zur Genehmigung an das Landratsamt Ansbach weiter. Löschwasserversorgung Ober- und Unterschönau Auf Antrag der Bürgerliste Markt Arberg ist dieser Punkt zur heutigen Sitzung nochmals Gegenstand der Beratungen. Der Sachverhalt, zu dem es derzeit keine neuen Erkenntnisse gibt, wird von Bürgermeister Nägelein kurz umrissen. Ein Termin mit dem Landratsamt konnte bisher noch nicht stattfinden. GRM Gruber legt die Sichtweise der Bürgerliste dar. GRM Gruber beantragt, dass der Vertrag mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe geschlossen wird. Dieser Antrag wird abgelehnt. Kinderzahlen der Kindertagesstätte Arberg – Bedarfsanerkennung Bürgermeister Nägelein lobt die sehr gute Zusammenarbeit mit der neuen Einrichtungsleitung, Frau Katrin Röder. Für das Kindergartenjahr 2017/2018 sind bereits so viele Kinder angemeldet, dass es drei Regel- und zwei Krippengruppen geben wird. Die Unterbringung erfolgt im Hauptgebäude (drei Gruppen) sowie im Container und der Schule (jeweils eine Gruppe), deren Sanierung bis dahin abgeschlossen ist. Fälligkeit der Steuern und Abgaben Es wird darauf hingewiesen, dass der 1. Steuertermin für die Entrichtung der Grund- und Gewerbesteuer am 15.02.2017 abläuft. Alle Steuer- und Abgabepflichtigen, die kein SEPALastschriftmandat erteilt haben, werden daher gebeten, die fälligen Beträge aufgrund der erteilten Bescheide bis zu diesem Termin auf eines der nachstehenden Konten des Markts Arberg zu überweisen bzw. einzuzahlen. Sparkasse Arberg: Kto.-Nr. 430 350 256 (BLZ 765 500 00) RaiffeisenVolksbank Ansbach: Kto.-Nr. 771 0372 (BLZ 765 600 60) oder Sparkasse Arberg: IBAN: DE78 7655 0000 0430 3502 56 BIC: BYLADEM1ANS RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank IBAN: DE26 7656 0060 0007 7103 72 BIC: GENODEF1ANS Zur Vermeidung von Nachteilen wird um besondere Beachtung gebeten. Arberg, den 16.01.2017 i. A. (Helmreich) Funkalarm der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Ansbach; Probealarm der Sirenen mit Funksteuerung im Jahre 2017 Der nächste Probealarm für Arberg findet am 11.02.2017 von 11.05 Uhr bis 11.20 Uhr statt. Verwertung bzw. Beseitigung von Bauschutt Der Bauschutt kann bei der Fa. Klaus Sens, Josef-Eder-Str. 2, 91737 Ornbau, wie folgt abgegeben werden: - für Kleinanlieferer: Samstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr - bei größeren Mengen: nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 09826/9182) Anlieferungsort: Im Gewerbegebiet Ornbau, Weidenbacherstr. (hinter Fa. Sand Türen GmbH) Wir bitten um Kenntnisnahme. Auf Nachfrage erklärt der Vorsitzende, dass die vorhandenen Räumlichkeiten und Sanitäranlagen in der Schule für die Unterbringung geeignet sind, sodass keine Umbauarbeiten notwendig seien dürften. Ausgenommen hiervon sind jedoch Einrichtungsgegenstände und Raumteiler etc. Der MGR erkennt die von der Kindertagesstätte vorgelegten Zahlen für die Beantragung der Betriebserlaubnis an. Sonstiges Die Schlüsselzuweisung für 2017 beträgt 804.856 €. Die Kreisumlage ist noch nicht bekannt. Nr. 3/17 Geburten: Schuster Oskar, Oberschönau Bender Vivijana, Großlellenfeld Glas Hannah, Arberg Sterbefälle: Neuner Franz, Arberg Arberg - 3 - Nr. 3/17 Historie von Arberg Vor 550 Jahren: - am 14.02.1467 erhält Gabriel von Eyb das Domkanonikat in Bamberg. Sein Bruder Anselm verzichtete auf dieses Amt und trat in den Laienstand. Das Amt war mit reichlich Pfründen (Einkommen) versehen. Gabriel war zu diesem Zeitpunkt 12 Jahre alt. - 1467 erhält Jörg von Burk, Sohn des Wilhelm von Burk, vom Bischof von Eichstätt eine Behausung in Arberg als Lehen. Vor 500 Jahren: - 1517 wird vermerkt, dass die Grenze zwischen den Hochgerichten des Markgrafen von Ansbach und dem Hochstift Eichstätt unmittelbar südlich des Weilers Goldbühl verläuft. Vor 400 Jahren: - 1617 wird Georg Ludwig Huber Pfarrer in Arberg. Ein paar Jahre später muss er während des Dreißigjährigen Krieges vor den Schweden aus Arberg fliehen. - Am 19.06.1617 erlischt das Haus der Apel von Seckendorff zu Bechhofen. Mehrere Mitglieder dieser Familie waren Pfleger von Arberg. Am 19.06.1617 wird der letzte Apel, Friedrich von Seckendorff in Ansbach auf der Färberwiese im Duell erstochen und hinterlässt außer seiner Witwe Anna Sabina nur ein Töchterlein. Das Schlosslehen fällt an den Markgrafen von Ansbach zurück, das Kirchlehen und das Patronat in Königshofen an den Bischof von Eichstätt. - Am 25.02.1616 wird ein Schmiedknecht aus Wassertrüdingen im Amt Arberg mit dem Schwert gerichtet. Er hatte einen Diebstahl begangen und wurde deswegen gefangen genommen und „peinlich bespracht“, was nichts anderes heißt, als dass er gefoltert wurde. Obwohl er noch zum katholischen Glauben übergetreten ist, wird er mit dem Tode bestraft. - Am 22.08.1617 halten Herr D. Mayer und Magister Haaß Inquisition über mehrere Weibspersonen in Arberg. Die Weibspersonen sind der Hexerei verdächtig. Auch wird ein Augenschein zwischen dem Arberger Wald und dem Wald des Obristen Fuxen eingenommen. (er war der Erbauer des Schlosses in Unterschwaningen, richtig hieß er Phillip Fuchs von Bimbach. Er war Kriegsobrist und fiel im Reiterkampf bei der Schlacht bei Lutter am Barenberge am 27.08.1627. Bei dieser Schlacht fielen ca. 8000 Soldaten und Fuchs war der rangshöchste Offizier auf Seiten der Protestanten ) Das Amt Arberg musste für die Mahlzeiten der beiden Herren 9 Gulden und 7 Schilling bezahlen. - Am 22.04.1617 verzehren Hanns Demar und Sixen Pock Essen im Wert von 1 Schilling und 12 Kreuzern. Sie hatten den ganzen Tag der „entwichenen Wirtin von Arberg nachgetracht“. Auch die Wirtin von Arberg wurde der Hexerei verdächtigt. - Im Februar 1617 wird die Hübnerschneiderin verhaftet. Sie bleibt 142 Tage in Haft. Auch sie soll eine Hexe gewesen sein - Im April wird die Barbara Schmidin „zur Ader gelassen“. Sie war wegen Hexerei angezeigt. - Im Jahr 1617 wird auch Lienhart Pfeuffer, ein starker Bettelmann im Amte Arberg nach einem Diebstahl ergriffen. Er wird peinlich bespracht und er erhängt sich daraufhin selbst im Gefängnis. Fortsetzung folgt. Start der ILEK-Online-Beteiligung In den 5 Ideenwerkstätten des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILE) haben die Teilnehmer zahlreiche Ideen und Maßnahmenvorschläge gesammelt, die ihnen für die weitere Entwicklung ihrer Region wichtig sind. Gemeinsam mit den erarbeiteten Stärken und Schwächen können diese nun in der Online-Beteiligung weiter ergänzt und kommentiert werden. Nutzen Sie die Chance der Online-Beteiligung, um die zukünftige Entwicklung Ihrer Region als Ortskundiger zu gestalten! Teilen Sie uns bis zum 17. Februar 2017 mit, welche Dinge angepackt und verbessert werden sollen! Sie können sich auf der Internetseite der Gemeinde Aurach unter der Rubrik „ILE Integrierte Ländliche Entwicklung Altmühlland A6“ beteiligen (www. aurach.de). Über den unten stehenden QR-Code gelangen Sie direkt auf die Internetseite der Gemeinde Aurach. Zum Lesen des QR-Codes benötigen Sie eine entsprechende App auf Ihrem Smartphone! Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme und danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihre Anregungen! Bayerisches Landesamt für Statistik Mikrozensus 2017 im Januar gestartet Auch im Jahr 2017 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2017 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuer Das Ablagern und Verbrennen holziger Abfälle auf Oster- und Sonnwendfeuerplätzen zur Pflege des Brauchtums fällt nicht in den Anwendungsbereich der Abfallgesetze. Einer behördlichen Erlaubnis zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern bedarf es deshalb nicht. Osterfeuer können an einzelnen Tagen von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Feuer darf nicht vor 18.00 Uhr angezündet werden und muss um 24.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen solcher Feuer jedoch folgende Punkte zu beachten: 1. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial verwendet werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Brennmaterialien dürfen frühestens 8 Wochen vor dem Abbrenntag angeliefert werden. 2. Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitestgehend vegetationsarmen Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope befinden. Arberg - 4 - 3. Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie Kleinsäugern und Vögeln eine willkommene Deckung, Behausung sowie je nach Jahreszeit und Witterung Nistmöglichkeit. Reisigund Holzmaterial darf deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Reisighaufen, die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Verbrennen vorsichtig umzusetzen; aufgefundene Tiere sind in einen neuen und sicheren Unterschlupf zu bringen. 4. Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen (§ 3 Abs.1 Verordnung über die Verhütung von Bränden – VVB–). Offene Feuerstellen sind erlaubnisfrei, wenn u.a. folgende Entfernungen eingehalten werden: - mindestens 100 m von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG) - mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1, Satz 2 VVB) - mindestens 5 m von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 VVB) - mindestens 5 m von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VVB). Bei geringeren Entfernungen von einem Wald ist eine Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach) im Einvernehmen mit dem Landratsamt Ansbach (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG) einzuholen. Bei geringeren Entfernungen von leicht entzündbaren Stoffen, Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Gemeindeverwaltung (§ 25 VVB) erforderlich. Bei starkem Wind ist ein Abbrennen des Oster- und Sonnwendfeuers zu unterlassen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. 5. Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Reste der Brennmaterialien unverzüglich zu beseitigen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgung hat über Deponien der Deponieklasse I – DK I – (z.B. Müllumladestation und Deponie Im Dienstfeld, 9 1589 Aurach) zu erfolgen. 6. Osterfeuer sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (Einwilligung des Grundstückseigentümers muss vorliegen). 7. Andere erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen (z. B. Ausnahmen für Landschaftsschutzgebiete). Soweit während des Abbrennens des Osterfeuers alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, ist hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Sollen ausschließlich alkoholfreie Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist dies dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur des Landratsamtes Ansbach anzuzeigen. 8. Die Gemeinden werden gebeten, diese Mitteilung ortsüblich bekanntzumachen. 9. Hinweise: Das vorsätzliche oder fahrlässige Brandlegen des Feuers (Brandstiftung) außerhalb der o.g. Zeiten stellt eine Straftat dar, die nach §§ 306 ff. StGB bestraft werden. Die Kosten für evtl. Feuerwehreinsätze werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Ansbach, 12.01.2017 LANDRATSAMT ANSBACH gez. Dr. Jürgen Ludwig Landrat Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern teilt mit: Flexirente? Was ist das? Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern informiert in Vorträgen Immer mehr Menschen können und wollen noch länger arbeiten? und sie werden von ihren Arbeitgebern oft dringend gebraucht. Nr. 3/17 Das Flexirentengesetz macht es einfacher, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell zu gestalten, zum Beispiel durch die neuen flexibleren Hinzuverdienstregelungen. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern informiert in Vorträgen in ihren Auskunfts- und Beratungsstellen in Bayreuth, Würzburg und Nürnberg über die neuen Regelungen. Termine: 9. März 2017, Beginn um 16.30 Uhr Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Wittelsbacherring 11 in 95444 Bayreuth 13. März 2017, Beginn um 16.30 Uhr Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, 12/14 in 97072 Würzburg Friedenstraße 23. März 2017, Beginn um 16.00 Uhr Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Äußere Bayreuther Straße 159 in 90411 Nürnberg Anmeldung unter Telefon 0931 802-3713 oder 0931 802-3233 (täglich von 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr) oder per E-Mail an: [email protected]. Manöver und Übungen der US-Streitkräfte Anmeldung entsprechend der Bekanntmachung vom 04.12.2008 (StAnz Nr. 51/52 vom 19.12.2008) Folgende Übung wurde angemeldet: Art der Übung: Nachtübungen mit Fallschirmübungen und Außenlandungen Zeitraum: 01.03.2017 – 31.03.2017 Besonderheiten: keine Die Einheiten sind generell angewiesen, Manöverschäden möglichst zu vermeiden. Es wird gebeten, Einwendungen gem. Ziff. III Nr. 3 der obengenannten Bekanntmachung unverzüglich mitzuteilen. Hinsichtlich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzansprüchen bei Manöverschäden wird auf das Handblatt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Süd, Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg, Tel. 0911/3763470, hingewiesen. Die Handblätter können dort angefordert werden. Zum Geburtstag 08.02. 10.02. 11.02. 11.02. 16.02. 16.02. Eggmann Annemarie, Kleinlellenfeld 22 zum 69. Geburtstag Schlecht Edmund, Höhenweg 1 zum 84. Geburtstag Leitner Alfred, Großlellenfeld 27 zum 92. Geburtstag Brandl Anna Elisabeth, Großlellenfeld 145 zum 65. Geburtstag Sollich Adolf, Bergweg 4 zum 74. Geburtstag Merk Anton, Neue Siedlung 25 zum 73. Geburtstag Arberg 17.02. 19.02. 19.02. - 5 - Wanger Josef, Großlellenfeld 360 zum 79. Geburtstag Stelzer Josef, Großlellenfeld 127 zum 85. Geburtstag Liebelt Hellmut, Spindlerweg 12 zum 75. Geburtstag Nr. 3/17 Interessierte Eltern, deren Kinder derzeit eine 4. Klasse der Grundschule oder eine 5. Klasse der Mittelschule besuchen, sind dazu herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen gez. Annette Pillich-Krogoll Realschuldirektorin Zum 25-jährigen Ehejubiläum 14.02. Merk Wolfgang und Christa, Großlellenfeld 486 Zum 40-jährigen Ehejubiläum 18.02. Scherb Helmut und Maria, Gunzenhauser Str. 4 Apotheken-Notdienst 18.02.2017 Linden Apotheke, Lindleinswasenstr. 27, Gunzenhausen, Tel. 09831/5431 04.02.2017/ Salvator Apotheke, Burgstallstr. 3, 12.02.2017 Gunzenhausen, Tel. 09831/6733-0 19.02.2017 Markt Apotheke, Marktplatz 20/22, Gunzenhausen, Tel. 09831/6789-0 11.02.2017 Stadt Apotheke, Richard-Wagner-Str. 18, 91639 Wolframs-Eschenbach, Tel. 09875/291 05.02.2017 Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37, 91732 Merkendorf, Tel. 09826/659650 18.02.2017 1) Heide-Apotheke, Dinkelsbühler Str. 11, 91572 Bechhofen, Tel. 09822/5992 19.02.2017 2) Stadt-Apotheke, Vordere Gasse 25, 91567 Herrieden, Tel. 09825/306 11.02.2017 5) Stadt Apotheke, Richard-Wagner-Str. 18, 91639 Wolframs-Eschenbach, Tel. 09875/291 12.02.2017 6) Laurentius-Apotheke OHG, Johann-Flierl-Str. 35, 91564 Neuendettelsau, Tel. 09874/67820 04.02.2017 9) Burg-Apotheke, Ansbacher Str. 31, 91586 Lichtenau, Tel. 09827/927444 05.02.2017 10) Stadt-Apotheke, Hauptstr. 37, 91732 Merkendorf, Tel. 09826/659650 Realschule Herrieden Infoabend Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe zum Schuljahr 2017 / 2018 Informationsabend Die Staatliche Realschule Herrieden veranstaltet am Dienstag, den 7. März 2017 einen Informationsabend zum Übertritt an die Realschule. Ab 17:30 Uhr können Eltern mit ihren Kindern einen Einblick in das Schulhaus, in Klassenräume und in das Lehrangebot erhalten. Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr stellen Schulleitung und Beratungslehrer den Bildungsweg der Realschule vor, besprechen das Übertrittsverfahren, geben Entscheidungshilfen und informieren über schulische und berufliche Möglichkeiten nach dem Erwerb des Realschulabschlusses. Anmeldungen und Informationen: Markt Arberg, Marktplatz 13 91722 Arberg (09822) 82 21-12 [email protected] M50021F Arberg Aus Alt mach Neu – Spielzeug aus Natur- und Recyclingmaterial herstellen Kurs für Kinder von 6 bis 12 Jahren Nelly Kunz 1 Vormittag, 11.03.2017 Samstag, 10:00 - 13:00 Uhr Eichelbergschule, Schulstr. 15, Kursgebühr: 14,00 € zuzügl. 2,00 € Materialkosten, die bar im Kurs eingesammelt werden Für Kinder sind neue Ideen zum Spielen immer willkommen. Wie wäre es z. B. mit jemandem ein „Käfer-Rennen“ zu veranstalten oder allein das Spiel „Fang den Kieferzapfen“ zu spielen? Im Kurs fertigen wir verschiedene „Spielzeuge“, die gleich beim gemeinsamen Spiel ausprobiert und im Anschluss mit nach Hause genommen werden können. Bitte alte Kleidung anziehen (mit schmalen Ärmeln) sowie Vesper und ein Getränk mitbringen. Auskunft: 09822/822112 M33021F Arberg Kindertänze tanzen, Lieder singen und mit Instrumenten begleiten Kurs für Kinder von 4 bis 8 Jahren Freyja Liebscher 7 Nachmittage, 15.03.2017 - 10.05.2017 Mittwoch, 16:00 - 17:00 Uhr Eichelbergschule, Schulstr. 15, Kursgebühr: 39,70 € Es werden einfache Tänze getanzt, gesungen und mit Musik begleitet. In den Tanzpausen singen wir kleine lustige Lieder und begleiten sie mit kleinen Instrumenten. Auskunft: 09822/822112 Die neuen Programmhefte der Volkshochschule für Februar bis Juli 2017 sind da. Sie liegen im Rathaus des Marktes Arberg, in der Sparkasse Arberg sowie bei der Raiffeisenbank Arberg zur Abholung bereit. Geburtsanzeigen online aufgeben wittich.de/geburt Arberg - 6 - Nr. 3/17 Veranstaltungshinweise 1. Die neue Gottesdienstordnung für „Februar“ kann in unseren Kirchen mitgenommen werden. 2. „Maria Lichtmess“ u. „Vorstellung unserer Erstkommunionkinder: Arberg, Donnerstag, 02.02.: Maria Lichtmess: 18.30 Uhr Lichtmessfeier mit Kerzenweihe, Prozession u. Vorstellung der Erstkommunionkinder! (Kerzenkollekte) Großlellenfeld, Samstag, 04.02.: Lichtmessfeier mit Kerzenweihe, Prozession u. Vorstellung der Erstkommunionkinder, ebenfalls um 18.30 Uhr! (Kerzenkollekte) Die Namen unserer Erstkommunionkinder finden Sie in der neuen Gottesdienstordnung „Februar“. Pfarrpatrozinium „St. Blasius“ in Arberg: Sonntag, 05.02. Wir laden alle wieder sehr herzlich ein zur Mitfeier des jährlichen Blasiusfestes zu Ehren unseres Pfarr- u. Kirchenpatrons und zum Blasiussegen! Wegen des Jubiläumsjahres „100 Jahre Botschaft von Fatima“ werden auch in diesem Jahr wieder die süßen „Blasiusbrote“ gesegnet und nach dem Empfang des Blasiussegens verteilt (für Kinder gibt es kleine Rosinenbrötchen!) Für die Pfarrkirche St. Blasius erbittet Ihre Pfarrgemeinde eine Spende. Nach der sehr teuren Kirchenrenovierung der letzten Jahre sind wir ganz dringlich auf Ihre liebenswürdige Gabe angewiesen. (Einzelheiten über die Notwendigkeit „Ihrer“ Blasius-Spende entnehmen Sie bitte dem Pfarrbrief Februar!) Sonntag, 05.02. Arberg St. Blasius: 09.45 Uhr Festamt mit Segnung der Blasiusbrote u. Blasiussegen H. Pfr. Starringer hilft bei der Erteilung des Segens mit. 14.30 Blasiusandacht; anschl. Blasiussegen; besonders für Kinder – Verteilung der Blasiusbrote nach dem Empfang des Blasiussegens. (Aus Würzburg kommen zum Blasiusfest die Studenten der Kath. D. Studentenverbindung „Franco-Raetia“ in Paradeuniform u. Prunkfahne! Wir bitten Sie sehr herzlich: Geben Sie dem Hl. Pfarrpatron an seinem Festtag die Ehre und besuchen Sie sehr zahlreich das Amt u. die Andacht. Für die „Kindergartenkinder“ findet am Montag, den 06.02. um 9.00 Uhr eine kleine Blasiusandacht statt mit anschl. „Blasiussegen“. 4. Februar SV Arberg, Schlachtschüssel im Sportheim, 10.30 Uhr 11. Februar FFW Großlellenfeld, Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus, 19.30 Uhr 18. Februar FFW Kleinlellenfeld, Faschingsball im Feuerwehrhaus, 19.30 Uhr Zu jeder Zeit selbst gestalten. Familienanzeigen ONLINE BUCHEN: www.wittich.de Kinderleicht und lecker - Fit und gesund durch den Familienalltag mit Kindern bis drei Jahren Unter diesem Motto bietet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach kostenlose Kurse an. Familien und Betreuungspersonen mit Kindern bis zu vier Jahren können sich im Bereich Ernährung und Bewegung inspirieren lassen. Auf der Internetseite des AELF Ansbach können Sie sich informieren und online anmelden – www.aelf-an.bayern.de/ernaehrung/ Angebote für Familien. Es gibt viele verschiedene Kurse in Ansbach und in Dinkelsbühl, zu unterschiedlichen Zeiten, so dass für jeden etwas dabei ist. Bei einigen Kursen ist auch für eine Kinderbetreuung gesorgt. Die Ansprechpartnerin für Ernährung gibt auch gerne Auskunft – e-mail: [email protected]. Einladung zur Lesung zum Internationalen Frauentag Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich lade Sie herzlich ein, zur Lesung mit dem Bestsellerautor Gunter Haug aus seinem neuen Buch „Margrets Schwester – auf der Suche nach einem glücklichen Leben“. Wann? Mittwoch, 8. März 2017 um 18.30 Uhr Wo? Gemeindebücherei Dietenhofen, Rathausplatz 1 Eintritt frei! Sabine Heubeck Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Ansbach „Tanztee am Nachmittag“ am Dienstag, 14. Februar 2017 um 14:30 Uhr Radsporthalle Bechhofen Ansbacher Str. 63, 91572 Bechhofen Kostenbeitrag: 5,00 € / p. P. Polizeiorchester Am Sonntag, den 12. März 2017 führt das Polizeiorchester Bayern unter der Leitung von Chefdirigent Professor Johann Mösenbichler ein Frühjahrsbenefizkonzert durch. Das Polizeiorchester Bayern versteht sich als Bindeglied zwischen Polizei und Bürgern. Es stellt sich in den Dienst der guten Sache, indem es in Kooperation mit Veranstaltern aus ganz Bayern und darüber hinaus Benefizkonzerte zu sozialen, karitativen und kulturellen Zwecken spielt. So auch für die Sektion Mittelfranken und den Förderverein des karitativen Vereins Help! - Wir helfen! e.V., der es sich zum Ziel gemacht hat, vor allem Kindern mit Lippen-/Gaumenspalten in armen Ländern die notwendigen Operationen zu ermöglichen, damit diese essen und sprechen lernen und am „normalen“ sozialen Leben teilhaben können. Mehr dazu unter www.help-wirhelfen.de . Das Konzert findet um 17.00 Uhr im Tagungszentrum Onoldia in Ansbach statt. Einlass ist um 16.00 Uhr. Da freie Platzwahl ist, empfiehlt es sich früh da zu sein. Eintrittskarten gibt es im Vorverkauf zu 13 Euro (Abendkasse 17 Euro). In Ansbach: Bürohaus Sommer, Johann-Sebastian-Bach-Platz 4, Caps & Co Ticketservice im Brückencenter Arberg - 7 - In Feuchtwangen: Apotheke Kiderlen, Dinkelsbühler Straße 26 In Heilsbronn: Buchhandlung am Münster, Abteigasse 3, FONTANA Apotheke, Fürther Straße 29 In Leutershausen: Stadt-Apotheke, Am Markt 27 In Herrieden: Decima Kunst- und Buchhandlung, Deocarplatz 10 In Dinkelsbühl: Bürohaus Sommer, Weinmarkt 16 SV Arberg Schlachtschüssel Wann? Samstag, 04.02.2017 Wo? Sportheim Arberg Beginn? ab 10:30 Uhr Alle aktiven, passiven und fördernden Mitglieder sowie Freunde und Gönner unseres Vereins sind dazu recht herzlich eingeladen! Am Abend gemütliches Beisammensein. Auf Euer zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft des SV Arberg Nachrichten aus Bechhofen Wasserwacht Bechhofen: Eltern-Kind-Wassergewöhnung Spielend lernen Kinder, im Alter ab 3 Jahren mit einem Elternteil, sich mit dem nassen Element vertraut zu machen. Wasser ist eine einzigartige Umgebung, die ganz neue Bewegungsund Körpererfahrungsmöglichkeiten eröffnet. Alter: Kinder von 3 – 5 Jahren mit einem Elternteil (max. 8 Kinder) Wann: Mittwochs von 17.10 bis 17.40 Uhr 08.02.2017 – 15.03.2016 (5 Termine) Wo: Hallenbad Bechhofen Kosten: 40 € inkl. Hallenbadeintritt Kursleitung: Carmen Hellmann und Sonja Kernstock Anmeldung: 0175 - 1607826 Nr. 3/17 Anwesend waren neben dem Kabinett Prominenz und Gäste aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport und Gesellschaft. Der Neujahrsempfang gilt als Höhepunkt des politisch-gesellschaftlichen Jahres in Bayern. Anders als in den Jahren zuvor verzichtete der Bayerische Ministerpräsident auf die Tradition des Defilees, dem stundenlangen Händeschütteln, somit blieb ihm mehr Zeit für direkte Gespräche. In seiner Ansprache warb er für vernünftige Realpolitik. Diesen Tag empfand Anna-Maria als einen der ehrenvollsten Tage in ihrem Leben, es war ihr eine Freude, an dem Empfang teilnehmen zu dürfen und die Fränkische Moststraße zu repräsentieren. Impressum Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg mit seinen Gemeindeteilen: Groß- und Kleinlellenfeld, Mörsach, Goldbühl, Kemmathen, Gothendorf, Georgenhaag, Waffenmühle, Ober-, Unterschönau und Eybburg Das Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg erscheint 14täglich jeweils freitags in den ungeraden Wochen und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. – Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlicher für den amtlichen Teil: Herr Jürgen Nägelein, 1. Bürgermeister Marktplatz 13, 91722 Arberg; für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Suche ein altes Moped oder Motorrad auch defekt z.B. Zündapp, Hercules, BMW, Horex, NSU, Vespa, bitte alles anbieten. Tel. 0160 93883574 Verpachte ca. 1,2 ha Grünfläche ab sofort (Gemarkung Wiesethbruck). Tel. 09822 6046465 Apfelkönigin beim Neujahrsempfang in München Nachdem 2015 Annemarie I. erstmals eine Einladung nach München erhielt, wurde nun erneut die amtierende Apfelkönigin der Fränkischen Moststraße zum Neujahrsempfang des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer am 13.01.2017 in die Münchner Residenz eingeladen. Anna-Maria Hußel folgte dieser Einladung mit großer Freude und war überwältigt von den Eindrücken und interessanten Gesprächen. Über 1700 Gäste wurden aufs Beste in der prunkvollen Residenz empfangen und bewirtet. Das ist eine Größenordnung, die der Neujahrsempfang in Bayern noch nie hatte. Arberg - 8 - Nr. 3/17 KW 5 Probleme mit Glücksspielsucht? ANZEIGE Spielsucht-Soforthilfe-Forum Anonyme Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige www.spielsucht-soforthilfe.de ! Sei auch Du herzlichst willkommen ! Ihre Gebietsverkaufsleiterin vor Ort Claudia Kern Mobil: 0177 9159865 [email protected] Blähbauch Völlegefühl Bauchweh Morgens war der Bauch noch schön flach, doch nach dem Mittagessen sieht man aus wie eine schwangere Auster. Ist das unangenehm… Statistisch gesehen haben Frauen etwa doppelt so oft einen Blähbauch wie Männer Wir sind für Sie da... Ihr Verkaufsinnendienst Sabine Kowalsky Tel.: 09191 723264 Fax. 09191 723242 [email protected] www.wittich.de Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen E in aufgeblähter Bauch ist für viele Frauen bittere Realität und stört das gesamte Wohlbefinden. Auch die begleitenden Bauchkrämpfe und Blähungen sind zwei Dinge, die keine Frau in ihrem Alltag haben will. Schon die heilige Hildegard von Bingen wusste: Erste Hilfe leisten wertvolle bittere Heilpflanzen. Genau die gibt es heute im speziellen Ver dauungs-Medikament Gasteo aus der Apotheke. Die Wirkung beginnt auf der Zunge Die bitteren Heilpflanzen in Gasteo helfen schon im Mund und setzen ihre Wirkung über den gesamten Magen-Darm-Trakt fort. Bauchspeicheldrüse und Leber werden zur Arbeit angespornt. Der Darm wird angeregt, die Entstehung von Blähungen minimiert und bereits vorhandene Gase zügig abtransportiert. Die Nahrung wird besser und schneller verdaut. Besondere krampflösende Arzneipflanzen in Gasteo (7,85 €, 20 ml, rezept frei in Apotheken) beseitigen gleichzeitig das belastende Bauchweh. Blähbauch ade! Das spürt man: Das wirkt, das hilft! hon Hilft scund im M Gasteo gilt durch seinen hohen Gehalt an bitteren Heilpflanzen als echter Geheimtipp bei Blähungen, Bauchweh und Völlegefühl. Traditionelles pfl anzliches Arzneimittel, zur Linderung von leichten Verdauungsbeschwerden (z. B. Völlegefühl, Blähungen), sowie leichten krampfartigen Beschwerden im Magen-Darm-Trakt. Traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Arberg - 9 - Nr. 3/17 KW 5 - anzeige - ! t z t e J s e l l a n e h c a m g i richt ipr. Gerade hat es gekracht – und schon schießen einem die Gedanken durch den Kopf: Was muss ich jetzt tun, wann die Versicherung verständigen? Auf jeden Fall sollte man einen kühlen Kopf bewahren und bloß keine Fehler machen. Nach dem ersten Schrecken erlebt so mancher gleich die nächste böse Überraschung: Die Reparatur ist zeitaufwendig und kompliziert, ein Leihwagen muss her. Ab in die Werkstatt ... Bei Kfz-Schäden werden die Reparaturkosten einschließlich Umsatzsteuer erstattet, wenn die Reparaturrechnung vorgelegt wird. Auch die „fiktive Abrechnung“ auf Grundlage eines Gutachtens bleibt möglich. Dabei werden die Reparaturkosten und die Kosten für das Gutachten erstattet. Bei umfangreicheren Reparaturen sollten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen. In der Regel berechnet die Werkstatt den nur, wenn später kein Auftrag folgt. Mietwagen ... Etwa alle 14 Sekunden kracht es auf Deutschlands Straßen. Nicht immer ist klar, für welche Schäden die gegnerische Versicherung aufkommen muss. Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf einen Mietwagen. Bei der Anmietung wird häufig von den Mietwagenfirmen ein so genannter Unfallersatztarif berechnet (liegt deutlich über dem Normaltarif). Die gegnerische Versicherung ist jedoch nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Der Geschädigte sollte verschiedenen Angebote einholen, sich vor der Anmietung mit der Versicherung in Verbindung setzen und klären, welche Kosten übernommen werden. Versicherung informieren Wenr einen Unfall verursacht hat, muss den Schaden umgehend, jedoch spätestens innerhalb einer Woche der Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Sicherheitshalber auch, wenn Sie glauben, der andere ist für den Unfall verantwortlich. Als Geschädigter können Sie sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden und Schadenersatz verlangen. Sie müssen nicht warten, bis der Unfallverursacher dies selber meldet. Wenn dem der Name seiner Versicherung nicht einfällt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer (0800 - 250 2600, gebüh renfrei aus dem Inland). Dort wird festgestellt, wer wo versichert ist. Denken Sie daran, dass für Unfallfolgen nicht nur die KfzHaftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lage des Falles müssen Sie die Kasko-, Rechtsschutz-, Schutzbrief-, Private Unfall- oder Lebensversicherung, den Arbeitgeber, die Gesetzliche oder private Krankenversicherung, Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung informieren. Wichtig: Die Schadenmeldung muss innerhalb einer Woche der Versicherung vorliegen, bei Todesfällen in 48 Stunden. Jede hat Auswirkung auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt. Oft ist es deshalb ratsam, einen kleinen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen und den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres lassen sich selbst bezahlte Reparaturkosten nach einem Unfall nachträglich einfordern. Schäden, die im Dezember entstehen, können allerdings noch bis zum 31. Januar des nächsten Jahres gemeldet werden. Achim Stahn Auto Däschlein Vertragshändler Ihr kompetenter Partner bei Unfallschäden - KFZ- und Zweiradreparaturen für sämtliche Fabrikate - Unfallersatzfahrzeug Ansbacher Str. 57 | 91572 Bechhofen | Tel. 09822/7556 | www.daeschlein.de Oberseider Autohaus Ansbach * Reparatur Reifenservice Autoaufbereitung Hol- u. Bringservice WIR LIEBEN IHR AUTO Feuchtwanger Straße 36/77 91522 Ansbach 0981 / 46123-0 [email protected] www.autohaus-ansbach.de Arberg - 10 - Ihre private Kleinanzeige Einfach, schnell & bequem! AZweb ONLINE BUCHEN... schon ab unter www.wittich.de/Objekt oder füllen Sie das folgende Feld aus. 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Name / Vorname Straße / Hausnummer PLZ / Ort Kreditinstitut BLZ Kto.-Nr. oder alternativ: DE IBAN Rechnung auf Wunsch per E-Mail: (Bankeinzug erforderlich) Datum Unterschrift Nr. 3/17 KW 5 Arberg - 11 - Nr. 3/17 KW 5 14. Februar ist Valentinstag ! Öffnungszeiten: Montag, 13.2. von 8.30 – 19.00 Uhr Dienstag, 14.2. von 8.30 – 19.00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Rollladensien Jalou tter i g n e g e i l F Markisen erraba Jetzt Wint Kranken- und Seniorenpflege Bernd Loy - Tel. 09826-9898 tte ... oder besuchen Sie unseren Fachhändler vor Ort. Als Vertragspartner aller Krankenkassen geben wir Ihnen gerne Auskunft und beraten Sie individuell. Sie erreichen uns unter 09826 9898 Arberg - 12 - Nr. 3/17 KW 5 Wer verkauft sein Haus? Wir suchen für einen Bankkunden ein Einfamilienhaus, ggf. auch ein Zweifamilienhaus in Ihrem Gemeindebereich bis 250.000,– €. Bitte rufen Sie uns an. Eric Büttner, Tel. 0981/48744811 Im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken Gewerbebank Die sanfte AlkoholTherapie in drei Wochen Diese Ausgabe enthält eine Beilage der Firma Für Privatpatienten und Selbstzahler Brillenmode Altmann GmbH www.nescure.de Wir bitten unsere Leser um Beachtung! (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) 0800 700 9909 Der san
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