ZU vom 8. Februar 2017 IN SACHEN WYDHOF-KAUF

ZU vom 8. Februar 2017
IN SACHEN WYDHOF-KAUF Im September 2013
hat die Stadt Bülach für 2,1 Millionen Franken den Landwirtschaftsbetrieb Wydhof beim
Heimgarten erworben. Im Dezember 2015 beschloss der Stadtrat einen Kredit für
Sanierungsarbeiten, die zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen waren. Weil die
Investitionen ohne gültigen Stadtratsbeschluss getätigt worden waren, führte der Stadtrat eine
Sachverhaltsermittlung durch. Die Behörde rügte ihr zuständiges Mitglied Willi Meier (SVP).
Nachdem der Stadtrat Mitte November 2016 die Fachkommission I und die
Rechnungsprüfungskommission (RPK) über Unstimmigkeiten betreffend Sanierungsarbeiten
und eine Vereinbarung zum Kiesabbau beim Wydhof informiert hatte, reichte die SP am 2.
Dezember eine Interpellation ein, die Auskunft darüber verlangt, um was für Unstimmigkeiten
es sich genau handle und welche Lehren der Stadtrat aus der Sache gezogen habe. Die
stadträtliche Antwort auf diese Interpellation ist ausstehend.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom Montag hat der Vorsitzende der RPK, Alfred
Schmid, eine Stellungnahme seiner Kommission verlesen. Man begrüsse die Tatsache, dass
der Stadtrat zur Aufarbeitung des Falls eine Sachverhaltsermittlung in Auftrag gegeben hat,
bedaure aber gleichzeitig, dass keine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK)
einberufen werden könne. Die Geschäftsordnung der Stadt Bülach sieht eine PUK schlicht
nicht vor. Der damalige Gesamtstadtrat habe dem Kauf als Kollegialbehörde zugestimmt und
stehe als Gesamtgremium in der Verantwortung. «Die RPK hält ebenfalls fest, dass der
Stadtrat den Kauf mit sämtlichen Verträgen im Rahmen seiner eigenen Kompetenz, ohne
Wissen des Gemeinderates und dessen Kommissionen behandelt und abgeschlossen hat.»
Der wichtigste Kritikpunkt sei indessen «die absolut unzulängliche Prüfung des Dossiers durch
den damaligen Gesamtstadtrat». Die Folgen der verschiedenen Verträge seien für die Stadt
«äusserst unvorteilhaft». So könne etwa keine positive Rendite erwirtschaftet werden. Zudem
sei die Neubewertung des Finanzvermögens mit einem Bewertungsverlust von gegen 1 Million
Franken einhergegangen. Man komme «angesichts der Tragweite der Angelegenheit» nicht
umhin, die «grobfahrlässige Geschäftsführung des damaligen Gesamtstadtrates abzumahnen
».
In einer ersten Reaktion auf diese Stellungnahme äusserte sich gestern nun die SP-Fraktion.
Sie kritisiert die Tatsache, dass die RPK in ihrer Stellungnahme stets den Gesamtstadtrat
anprangert, während doch das eigentliche Vergehen in der Abteilung geschehen sei. Gewisse
Beschlüsse seien eben schlicht nicht im Gesamtstadtrat erfolgt, sagte der SPFraktionsvorsitzende Samuel Lienhart.
Die Akte Wydhof ist damit nicht geschlossen. Zunächst aber ist die Antwort des Stadtrats auf
die Interpellation der SP abzuwarten.