Gesundheitskonto mit Solidargutschrift

2 · 2017
Aktuell
Inhalt
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Internationale Dental-Schau (IDS) 2017:
Mehr als 2.400 Unternehmen aus rund 60 Ländern
werden vom 21. bis 25. März 2017 zur
Internationalen Dental-Schau (IDS) in Köln
erwartet. Alle zwei Jahre ist die IDS der weltweit
wichtigste Branchentreff für den internationalen
Dentalmarkt.
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Die IDS (Internationale Dental-Schau) findet alle
zwei Jahre in Köln statt und wird veranstaltet von
der GFDI Gesellschaft zur Förderung der DentalIndustrie mbH, dem Wirtschaftsunternehmen des
Verbandes der Deutschen Dental-Industrie e.V.
(VDDI), durchgeführt von der Koelnmesse GmbH,
Köln.
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www.ids-cologne.de
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Info
Kontakt
GKV-SVSG legt Selbstverwaltung in Fesseln
GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz im Bundestag
verabschiedet Bitterer Nachgeschmack trotz zahlreicher
Änderungen bleibt
Gute Zahnersatz-Versorgung für alle Patienten
Zahnfüllungen: Aktualisierte Patienteninformation liegt
vor Druckfassung und kostenloser PDF-Download unter
www.kzbv.de
Kieferorthopädie: Mehr Klarheit und mehr
Patientenschutz Neue Vereinbarung schafft zusätzliche
Transparenz und Sicherheit
2015: Beschäftigungszuwachs in medizinischen
Gesundheitsberufen verlangsamt sich
Neu im Seminarangebot der apoBank: Digitalisierung in
der Praxis
ladies dental talk – starke Frauen, starke Branche! Save
the date!
Systematische Behandlung von Parodontopathien:
Vorbericht publiziert
Unfassbar: IQWiG-Vorbericht zu Parodontitistherapien
Adhäsivbrücken: Minimalinvasiv - ästhetisch - bewährt
DGÄZ schreibt Young Esthetics-Preis 2017 aus: nicht
„nur schön“, sondern „Synthese von Ästhetik und
Funktion“
Strategien im Winter entwickeln! Unternehmensführung
im Rhythmus der Natur
Hanse Golf 2017 – Seit 15 Jahren Start der Golfsaison
im Norden
Produkte für Studium & Beruf
IMPRESSUM
Archiv
zur ersten Seite
GKV-SVSG legt Selbstverwaltung in Fesseln
Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zum sogenannten GKVSelbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) äußerte sich die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) in ihrer Stellungnahme kritisch:
„Auch wenn einige ursprünglich vorgesehenen Regelungen und Repressalien
mittlerweile nicht weiter verfolgt werden, lehnen wir auch den derzeitigen Entwurf nach
wie vor klar ab. Die Grundkonzeption einer Kontroll- und Bevormundungsobrigkeit bleibt
schließlich bestehen – unabhängig davon, dass der Hinwendung zu einer formalen
Fachaufsicht zwischenzeitlich eine Absage erteilt wurde. Auch die verbleibenden
Maßnahmen würden die Selbstverwaltungskörperschaften erheblich schwächen und für
ein funktionierendes Gesundheitswesen notwendige Entscheidungsprozesse lähmen.
Damit wir unsere gesetzlichen Aufgaben aber erfüllen können, benötigen wir den dafür
unverzichtbaren Handlungs- und Gestaltungsspielraum“, sagte Dr. Wolfgang Eßer,
Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Besonders kritisch sieht die KZBV nach wie vor
•die Pflicht zur namentlichen Abstimmung in der Vertreterversammlung, durch die
sachwidrig in die freie Ausübung des Mandats der Mitglieder eingegriffen und damit
gegen demokratische Grundsätze verstoßen wird,
•die haushaltsrechtlichen Vorgaben, welche die Haushaltsautonomie als wesentlichen
Bestandteil der Selbstverwaltungshoheit aushöhlen und die Finanzplanung erheblich
erschweren würde, sowie
•den möglichen Einsatz eines so genannten „Entsandten für besondere
Angelegenheiten“, der unter bestimmten Voraussetzungen die Körperschaften von innen
heraus lenken kann.
Die KZBV appelliert mit Nachdruck an den Gesetzgeber, den Gesetzentwurf vollständig
zurückzuziehen. Das GKV-SVSG richtet weit mehr Schaden an, als dass es nutzt. Zumindest
aber sollten die geplanten Regelungen deutlich praxistauglicher ausgestaltet werden. Nur
dadurch würde verhindert, dass durch eine Verschärfung aufsichtsrechtlicher Kompetenzen die
bislang bewährte Statik der gesamten Selbstverwaltung und das vertrauensvolle
Arbeitsverhältnis mit der Aufsicht ohne Not beeinträchtigt werden.
Den überarbeiteten Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (GKV-SVSG),
kommentiert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):
„Auch wenn das GKV-SVSG nach wie vor seinem Namen nicht gerecht wird und stattdessen
vielmehr einer Einschränkung des notwendigen Handlungsspielraumes der Selbstverwaltung
Vorschub leistet, begrüßen wir die jüngst vorgenommenen inhaltlichen Änderungen im
Vergleich zu den bisherigen Entwurfsfassungen. Zumindest wird die vernünftige Einsicht
seitens der Politik erkennbar, dass sich das Gesundheitswesen in Deutschland nicht durch ein
enges und kleinteiliges Korsett an Vorschriften und Kontrollen von außen verbessern lässt,
sondern notwendige Freiheiten für diejenigen benötigt, die über das fachliche Know-how für
dessen Gestaltung verfügen“ sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
„Diese Erkenntnis zeigt sich nicht zuletzt darin, dass der unlängst eingebrachte
Änderungsantrag hinsichtlich etwaiger Prüfrechte an Haushalts- und Wirtschaftsführung der
Körperschaften durch den Bundesrechnungshof zurückgezogen wurde.
Die KZBV sowie die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern finanzieren sich
ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte – ohne
den geringsten Zufluss von Steuermitteln. Aus diesem Grund hat der Bundesrechnungshof hier
folgerichtig auch künftig keinerlei Prüfkompetenzen.“
2 · 2017
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Hintergrund – Der weitere Zeitplan für das GKV-SVSG
Der zweite Durchgang des GKV-SVSG im Deutschen Bundesrat ist für den 10. Februar geplant.
Damit könnte das Gesetz bereits Anfang März in Kraft treten.
Quelle: www.kzbv.de
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GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz im
Bundestag verabschiedet
Bitterer Nachgeschmack trotz zahlreicher Änderungen
bleibt
Gegen den heftigen Widerstand von Selbstverwaltung und Verbänden hat der Deutsche
Bundestag gestern das umstrittene GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
beschlossen. "Trotz etlicher Nachbesserungen seit dem ersten Entwurf bleibt insgesamt
ein sehr bitterer Nachgeschmack", betont der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes
Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader. "Zwar konnten wir durch unsere
Bemühungen der vergangenen Wochen positive Veränderungen erreichen, doch der
Grundtenor des Gesetzes bleibt selbst in der Variante, die nun verabschiedet wurde, von
tiefstem Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung geprägt." Die zahnärztlichen
Selbstverwaltungsorgane hätten nie Anlass für die jetzt festgelegten aufsichtsrechtlichen
Verschärfungen geboten.
Der FVDZ hat sich vor allem gegen die noch im Kabinettsentwurf des Gesetzes vorgesehene
verpflichtende namentliche Abstimmung aller Anträge in der Vertreterversammlung der
kassenzahnärztlichen Selbstverwaltung stark gemacht. "Es ist nicht vermittelbar, dass einzelne,
gewählte Vertreter bei jeder Abstimmung persönlich für ihr Abstimmungsverhalten haftbar
gemacht werden können", sagt der FVDZ-Bundesvorsitzende Schrader. Eine solche Vorgabe
lähme die Selbstverwaltung. Im nun verabschiedeten Gesetz wird die Pflicht zur namentlichen
Abstimmung stark begrenzt. Auch weitere, entschärfende Änderungsvorschläge wie etwa eine
Konkretisierung für haushaltsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten sowie die Voraussetzungen für
den Einsatz einer sogenannten „entsandten Person“ wurden aufgenommen.
"Wenn wir das Gesetz schon nicht verhindern konnten, so haben wir doch den Schaden für die
Zahnärzteschaft begrenzt", resümiert Schrader. Der Schaden für das Verhältnis von
Selbstverwaltung zu Ministerium und Politik bleibt jedoch nachhaltig. "Es bedarf vieler
vertrauensbildender Maßnahmen, bis das bisher gewohnte Miteinander wieder hergestellt sein
wird." Dieses Gesetz und das Hau-Ruck-Verfahren, mit dem die Norm durchgepeitscht wurde,
habe die zahnärztliche Selbstverwaltung in ihren Grundfesten erschüttert.
Quelle: www.fvdz.de
2 · 2017
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Gute Zahnersatz-Versorgung für alle Patienten
Vor dem Hintergrund einer Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann über
die Höhe privater Zuzahlungen gesetzlich Krankenversicherter bei der Versorgung mit
Zahnersatz, hatte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. Karl
Lauterbach gefordert, den Umfang der von den Krankenkassen zu ersetzenden
Zahnersatz-Leistungen zu überprüfen und zu erweitern.
Angesichts der Forderungen sagte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer:
„Niemand muss in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen auf Zahnersatz verzichten. Die
Ergebnisse der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) haben unlängst den
eindeutigen Beleg für den hohen Versorgungsgrad der Patienten mit Zahnersatz erbracht.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben in Deutschland die Wahlfreiheit zwischen einer
fachlich hochwertigen Regelversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung und
Versorgungsformen, die zusätzliche Ansprüche der Patienten erfüllen, aber von der
Leistungspflicht der GKV ausgenommen sind. Alle medizinisch notwendigen Leistungen finden
sich dabei im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. In den übrigen europäischen
Ländern ist die Zuzahlungshöhe in der Regel deutlich höher, Zahnersatz wird hier oftmals nicht
vom jeweiligen Gesundheitssystem übernommen.“
Eßer weiter: „Im Rahmen des Festzuschussmodells ist auch eine Härtefallregelung für
Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen. Sie erhalten den doppelten Festzuschuss,
mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung. Auf diese Weise erhält auch diese
Patientengruppe eine solide zuzahlungsfreie Versorgung. Rund 66 Prozent aller
Behandlungsfälle mit Zahnersatz werden anhand der Härtefallregelung und des Bonussystems
abgewickelt.“
Quelle: www.kzbv.de
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Zahnfüllungen: Aktualisierte Patienteninformation
liegt vor Druckfassung und kostenloser PDFDownload unter www.kzbv.de
Trotz aller Erfolge in der zahnärztlichen Prävention benötigen viele Patienten eine
Zahnfüllung, wenn ihr Zahnarzt eine Karies feststellt. Um Patientinnen und Patienten in
diesen Fällen umfassend über Behandlungsalternativen in der Füllungstherapie und die
Leistungen der Krankenkassen aufzuklären, hat die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV) ihre Patienteninformation „Zahnfüllungen – Was Sie als
Patient wissen sollten“ in einer aktualisierten Auflage vorgelegt.
„Bereits seit Jahren ist die Zahl der Zahnfüllungen stetig rückläufig. Dies ist nur ein Indiz für die
weitere Verbesserung der Mundgesundheit der Bevölkerung und das Ergebnis der
erfolgreichen Umorientierung hin zu einer präventionsorientierten zahnmedizinischen
Versorgung. Jedoch lautet die Diagnose nach zahnärztlichen Untersuchungen auch heute noch
oft ‚Karies!‘. Um gemeinsam mit dem Zahnarzt über die individuelle Therapie entscheiden zu
können, ist es wichtig, dass Patienten umfassend über Behandlungsmöglichkeiten informiert
sind“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Die grundlegend überarbeitete Broschüre berücksichtigt den derzeitigen wissenschaftlichen
Erkenntnisstand und gibt Hinweise zur Karieserkrankung und -vorbeugung, klärt über
unterschiedliche Füllungsmaterialien auf und informiert über die Möglichkeiten der
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen.
Die aktualisierte Broschüre kann ab sofort unter www.kzbv.de/informationsmaterial in
gedruckter Form bestellt und als kostenlose PDF-Datei abgerufen werden. Die neu gestaltete
und inhaltlich ergänzte Broschüre steht neben einer Ausgabe in Deutsch ab sofort auch in den
Sprachen Türkisch und Russisch zu Verfügung.
Quelle: www.kzbv.de
2 · 2017
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Kieferorthopädie: Mehr Klarheit und mehr
Patientenschutz
Neue Vereinbarung schafft zusätzliche Transparenz
und Sicherheit
Mit einer neuen Vereinbarung zur kieferorthopädischen Behandlung bei Kassenpatienten
haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Berufsverband der
Deutschen Kieferorthopäden (BDK) im Hinblick auf vertragliche und darüber
hinausgehende Leistungen und Kosten mehr Transparenz geschaffen. Die Vereinbarung
unterstreicht den grundsätzlichen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf eine
zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung.
Entscheidet sich der Patient nach entsprechender Aufklärung im Rahmen seiner
Wahlfreiheit für Leistungen, die über den Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) hinausgehen, gewährleisten transparente Regelungen die
Planung, Kostenkalkulation und Abrechnung von Mehr- oder Zusatz- und
außervertraglichen Leistungen. Sie stärken zugleich die Rechte von Patientinnen und
Patienten, die auch diese Behandlungsmethoden vereinbaren können. Darüber hinaus
schafft die Regelung auch Rechtssicherheit für Kieferorthopäden und kieferorthopädisch
tätige Zahnärzte.
Gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet wurde die neue Vereinbarung von der KZBV und dem
BDK unter wissenschaftlicher Begleitung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie
(DGKFO) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 410.000 kieferorthopädische Behandlungen zulasten
der GKV begonnen. Bei den Patienten handelt es sich um Kinder und Jugendliche bis zum 18.
Lebensjahr mit Zahn- oder Kieferfehlstellung eines bestimmten Schweregrades und um
Erwachsene, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie benötigen.
Diese Patientengruppen haben Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Behandlung im Rahmen des
Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung, die dem aktuellen Stand
wissenschaftlicher Erkenntnisse entspricht und gute Behandlungsergebnisse ermöglicht.
Die moderne Kieferorthopädie bietet Behandlungsmethoden und -geräte, die zum Beispiel
weniger Tragedisziplin erfordern (sogenannte Non-Compliance-Geräte), die Zahnpflege
erleichtern (zum Beispiel miniaturisierte Brackets) oder eine geringere optische
Beeinträchtigung mit sich bringen (zum Beispiel zahnfarbene Brackets). Diese Angebote
gehören jedoch nicht zum GKV-Leistungskatalog, sondern müssen entweder teilweise oder
vollständig von den Patienten selbst bezahlt werden.
Nehmen Patienten beispielsweise Mehrleistungen in Anspruch, werden die Kosten für die
Regelversorgung über die jeweilige KZV gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse
abgerechnet, die Mehrkosten sind vom Versicherten oder dessen Sorge/Vertretungsberechtigten selbst zu tragen. Die neue Vereinbarung gewährleistet die Aufklärung
der Patienten hinsichtlich ihrer Ansprüche auf eine zuzahlungsfreie Behandlung ebenso wie
über die ihnen zustehende Wahlfreiheit. Sie schafft darüber hinaus Transparenz über eventuell
entstehende Zusatzkosten, die selbst getragen werden müssen. Zudem regelt die Vereinbarung
die dafür notwendige Übereinkunft von Zahnarzt und Patient bei privatzahnärztlichen
Leistungen sowie deren Abrechnung. Damit leistet die Zahnärzteschaft einen weiteren Beitrag
zur verständlichen Patienteninformation und gibt Patienten und Zahnärzten ein Instrument an
die Hand, um eine individuelle kieferorthopädische Behandlung gemeinsam zu gestalten.
Die Vereinbarung nebst Formularen und weitere Informationen zu dem Thema können unter
www.kzbv.de/pm-kfo-vereinbarung abgerufen werden.
2 · 2017
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2015: Beschäftigungszuwachs in medizinischen
Gesundheitsberufen verlangsamt sich
Zum 31. Dezember 2015 übten 2,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland einen
medizinischen Gesundheitsberuf aus. Das waren 47 000 mehr als Ende 2014. Wie das
Statistische Bundesamt mitteilt, stieg die Zahl der Beschäftigten in medizinischen
Gesundheitsberufen mit + 1,7 % jedoch schwächer als in den beiden Vorjahren (2014: +
59 000 oder + 2,2 %, 2013: + 76 000 oder + 2,9 %).
Zu den Beschäftigten in medizinischen Gesundheitsberufen (Klassifikation der Berufe
2010, Bereich 81) zählen beispielsweise die Beschäftigten in der Gesundheits- und
Krankenpflege einschließlich Rettungsdienst und Geburtshilfe (2015: + 16 000 oder + 1,6
%), in der Arzt- und Praxishilfe (+ 10 000 oder + 1,5 %), in der nichtärztlichen Therapie
und Heilkunde (+ 10 000 oder + 2,6 %) sowie der Human- und Zahnmedizin (+ 7 000 oder
+ 1,5 %).
Insgesamt waren zum 31. Dezember 2015 rund 5,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland im
Gesundheitswesen tätig. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um 112 000 (+ 2,2 %) gestiegen.
Der positive Beschäftigungstrend ist vor allem zurückzuführen auf das Wachstum der
Beschäftigten in den Berufen der Altenpflege (+ 25 000) und in den anderen Berufen des
Gesundheitswesens (+ 38 000), wozu beispielsweise Verwaltungs-, Reinigungs- und
Betreuungskräfte zählen.
Von den rund 5,3 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen war die Hälfte (50,7 %) teilzeitoder geringfügig beschäftigt. Im Jahr 2015 ist die Zahl der Vollzeitbeschäftigten um 31 000 oder
1,2 % gestiegen, die Zahl der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten um 81 000 oder 3,1 %. Die
Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten, die so genannten
Vollkräfte, lag im Jahr 2015 bei rund 3,9 Millionen. Sie erhöhte sich im Jahr 2015 (+ 86 000 oder
+ 2,3 %) wesentlich stärker als im Jahr 2014 (+ 61 000 oder + 1,6 %).
Daten zur Gesundheitspersonalrechnung sind über die Tabelle zur
Gesundheitspersonalrechnung (23621-0001) in der Datenbank GENESIS-Online oder im
Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes abrufbar.
Quelle: www.destatis.de
2 · 2017
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Neu im Seminarangebot der apoBank: Digitalisierung
in der Praxis
Ab sofort bietet die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) eine neue
Seminarreihe zum Thema „Chancen und Vorteile der Digitalisierung in der Praxis“. Wie
das gesamte Weiterbildungsangebot wurden auch diese Seminare speziell auf
Heilberufler zugeschnitten.
Die digitale Transformation im Gesundheitswesen ist im vollen Gange und die meisten
Heilberufler sind für die Veränderungen sensibilisiert, doch die praktischen
Auswirkungen auf die eigene Berufsausübung sind häufig unklar. Dieses Ergebnis der
eigenen Studie zur Digitalisierung im Gesundheitswesen hat die apoBank dazu bewogen,
das Thema im Weiterbildungsangebot aufzugreifen. In dem neu konzipierten interaktiven
Seminar erfahren Teilnehmer unter anderem: Welche digitalen Trends sind für die Praxis
tatsächlich relevant? Welche Konsequenzen sind in der digitalen Interaktion mit
Patienten und mit Kollegen zu erwarten? Welche Vorteile entstehen beispielsweise bei
der Diagnostik und Therapie, aber auch in der Praxisorganisation oder für die
Weiterbildung?
„Die rasante Geschwindigkeit der digitalen Entwicklungen, mit der nahezu täglich auch auf dem
Gesundheitsmarkt neue Anwendungen auftauchen, erschwert die Orientierung und die
Einschätzung, was davon im heilberuflichen Alltag sinnvoll ist“, sagt Andreas Onkelbach,
verantwortlich für das Privatkundengeschäft der apoBank. „Unsere neue Seminarreihe soll
Praxisinhabern und Klinikärzten nicht nur einen Überblick bieten, sondern den Einsatz von
relevanten Innovationen für die jeweilige individuelle Situation in Übungen und an Fallbeispielen
prüfen.“
Mit insgesamt 350 Terminen im ersten Halbjahr 2017 ist das kostenlose Seminarangebot der
apoBank das größte dieser Art. Es umfasst zahlreiche Themen, die nicht im Studium vermittelt
werden, aber für die Berufsausübung und Karriere wesentlich sind - stets mit dem Fokus auf die
Besonderheiten des Gesundheitswesens. Dazu gehören beispielsweise
Patientenkommunikation, Medizinrecht oder Praxisgründung und -führung.
Alle Veranstaltungen sind unter www.apobank.de/seminare abrufbar. Das Seminarangebot
kann auch online als Beileger zusammen mit dem neuen Unternehmensmagazin „Richard“
unter www.richard-magazin.de angefordert werden.
Über die apoBank
Mit 406.000 Kunden und über 108.000 Mitgliedern ist die Deutsche Apotheker- und Ärztebank
(apoBank) die größte genossenschaftliche Primärbank und die Nummer Eins unter den
Finanzdienstleistern im Gesundheitswesen. Kunden sind die Angehörigen der Heilberufe, ihre
Standesorganisationen und Berufsverbände, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und
Unternehmen im Gesundheitsmarkt. Die apoBank arbeitet nach dem Prinzip „Von Heilberuflern
für Heilberufler“, d. h. sie ist auf die Betreuung der Akteure des Gesundheitsmarkts spezialisiert
und wird zugleich von diesen als Eigentümern getragen. Damit verfügt die apoBank über ein
deutschlandweit einzigartiges Geschäftsmodell.
Quelle: www.apobank.de
2 · 2017
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ladies dental talk – starke Frauen, starke Branche!
Save the date!
Die nächsten Treffen, Beginn jeweils um 17 Uhr:
Hannover, 8. Februar: „Gewinnen, stärken, entlasten“. Marianne Neuendorff, HR-Chefin
von Bahlsen zu ungewöhnlichen Methoden der Mitarbeitergewinnung und –bindung im
Restaurant „Die Insel“.
Hamburg, 22. Februar: „Ein Abend am Kamin“ mit Dr. Marion Marschall, Chefredakteurin
DZW- Die ZahnarztWoche, über die Entwicklungen der Branche, die Chancen der
Digitalisierung und die Herausforderungen von modern leadership in der Praxis im
Fairmont Hotel Vier Jahreszeiten
Stade, 22. Februar: „Keine Angst vor Implantologie“: Motivation zu mehr Praxiserfolg mit
Dr. Sabine Hopmann im Restaurant „DIE INSEL“
Osnabrück, 1. März: „Beschwerde als Chance: Warum Kritik Sie weiterbringt“ mit Birgit
Vogelsang, Expertin für Qualitäts- und Beschwerdemanagement der Stadtwerke
Osnabrück im Café und Restaurant Wilde Triebe
Köln: 24. März ladies dental talk bei der IDS, Impulse durch Expertinnen zu Praxisführung
und Abrechnung (apoBank und PVS dental), Zahnästhetik und Zahnkosmetik (ZTM
Relindis Tegtmeier und Zahnärztin Dr. Sandra Ammar MSc. Kieferorthopädie (Orthos))
sowie Medienarbeit rund um den Zahnarztberuf (DZW/Chance Praxis) am Messestand
des Medienpartners, Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH, Halle 11.2 Stand N048O049
PowerfulMe! 10 bis 18 Uhr:
Intensiv-Workshop zu „Leben und Führen in Klarheit und Wohlwollen“
20. Mai, 10 bis 18 Uhr in Marburg: Was macht mich aus? Was gibt mir Kraft? Was
möchte ich verändern? Beim Intensiv-Workshop stehen die persönlichen Themen der
maximal 5 Teilnehmerinnen im Fokus von Kommunikationsexpertin Dr. Karin Uphoff.
Anmeldung www.ladies-dental-talk.de
Beschwerde als Chance: Warum Kritik Sie weiterbringt
Interviewgast: Birgit Vogelsang, Expertin für Qualitäts- und Beschwerdemanagement der
Stadtwerke Osnabrück AG
„In jeder Beschwerde liegt die Chance, Kunden neu für sich zu begeistern und eigene
Arbeitsabläufe zu optimieren“, ist Birgit Vogelsang überzeugt. Mit der Expertin für Qualitäts- und
Beschwerdemanagement der Stadtwerke Osnabrück AG diskutieren wir, wie wir konstruktiv mit
Kritik umgehen und so die Servicequalität steigern können. Gleich ob in der
Auseinandersetzung mit Patienten oder dem Team, empathisch zuzuhören und gemeinsam
Lösungen zu entwickeln, kann das (Arbeits)-Leben erheblich erleichtern. Dr. Karin Uphoff, MitInitiatorin Elvira Sinnott, die Deutsche- Apotheker- und Ärztebank sowie PVS dental als
Strategieparter laden ins Café Restaurant Wilde Triebe mit den Kochkünstlerinnen Hanna
Börger & Sarah Irwin.
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Folgende Expertinnen sind vor Ort und beantworten gerne Fragen:
Praxisfinanzierung: Mechthild Gittner, Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Zahntechnik: Elvira Sinnott, Dentaltechnik Sinnott
Arzneimittel/Dentalprodukte: Heike Korkmaz, SPEIKO - Dr. Speier GmbH
Standespolitik: Silke Lange (ZfN), Anita Diekmann, KZV Westfalen-Lippe
2 · 2017
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IDS Köln
Macht euch selbstständig! Mut und Infos dazu am 23. März auf der IDS
„Zahnärztin sein ist großartig!“, sagt Dr. Denisse Ohanian voller Überzeugung (Foto). Sie führt
eine erfolgreiche Praxis in Düsseldorf, ist Mutter - und sie möchte jungen Menschen Mut
machen, ebenfalls den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Zum Beispiel am 23. März von
16 bis 18 Uhr im Rahmen des ladiesdentaltalk career auf der IDS. Alle Zahnmediziner/innen,
die am Anfang ihres Berufsweges stehen, sind herzlich eingeladen, teilzunehmen und sich
Input zu holen.
„Praxis und/oder Familie? Allrounder/in oder Spezialist/in? Praxisgründung oder Übernahme?
Wie führe ich ein Team? Diese und weitere Fragen werden wir an dem Nachmittag gemeinsam
beleuchten“, erläutert Dr. Karin Uphoff, EU-Unternehmensbotschafterin und Initiatorin des
ladiesdentaltalk, dem Netzwerk für starke Frauen der Dentalbranche.
Neben der Zahnärztin Dr. Ohanian stehen dafür folgende weitere Expertinnen zur Verfügung:
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Praxisgründung und -finanzierung: (Deutsche Apotheker- und Ärztebank)
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Abrechnung: Malene Görg und Anette Fischer (PVS dental)
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Steuerfragen: Eva Matusewicz (VPmed Steuerberatungsgesellschaft)
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Medienarbeit: Dr. Marion Marschall und Monia Geitz (dzw und Chance Praxis)
Der Nachmittag beginnt mit einem Interview mit Dr. Marion Marschall und Monia Geitz zur
Medienarbeit rund um den Zahnarztberuf. Um 16 Uhr startet die Diskussionsrunde und um 18
Uhr geht es über in die YoungStarZone-Party von dzw und Chance Praxis.
Ebenfalls interessant: der „klassische“ ladiesdentaltalk am 24. März
Am 24. März von 13 bis 17 Uhr sind junge Zahnmediziner/innen zum klassischen ladies dental
talk mit erfahrenen Zahnmedizinerinnen eingeladen. Neben den oben genannten Themen geht
es dann zusätzlich um Zahnästhetik mit ZTM Relindis Tegtmeier (Dentallabor Tegtmeier
GmbH), kieferorthopädische Fragen mit Zahnärztin Dr. Sandra Ammar (MSc. Kieferorthopädie)
von Orthos sowie Raumgestaltung und Praxisatmosphäre mit Jutta Rethmann und Stephanie
Rinsche (Blütenwerk Cologne).
Treffpunkt : IDS, Messeplatz 1, 50679 Köln, Messestand der DZW (Zahnärztlicher Fach-Verlag
GmbH), Halle 11.2 Stand N048-O049.
Hannover:
Netzwerkabende mit Steuer-Expertise
Ingrid Kruse-Lippert erweitert Partner-Team beim ladies dental talk
Am 8. Februar 2017 kommt der ladies dental talk zum 4. Mal nach Hannover. Erstmals dabei
als ausgewählter regionaler Expert-Partner ist die Steuerkanzlei Kruse-Lippert, die auf die
Beratung von Heilberuflern spezialisiert ist.
Wie führe ich meine Praxis und mein Team wertschätzend? Wie arbeite ich wirtschaftlich? Wie
verschaffe ich mir Freiräume und vereinbare Beruf und Privatleben? Diese und andere Fragen
beschäftigen die Zahnärztinnen bei den Netzwerkabenden. „Das Thema Steuern spielt bei der
erfolgreichen Praxis- und Mitarbeiterführung eine wichtige Rolle. Ich freue mich über die
Erweiterung des Expertinnen-Teams in Hannover“, sagt EU-Unternehmensbotschafterin Dr.
Karin Uphoff. Die Steuerberaterin Ingrid Kruse-Lippert ist auf Heilberufe spezialisiert und
begleitet künftig die Hannover-Abende als Expertin. Der nächste Netzwerkabend, zu dem auch
Mit-Initiatorin ZTM Dagmar Günther (Paul Hirschring Dental-Labor) sowie die apoBank und PVS
dental laden, findet statt am 8. Februar. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur
Anmeldung erhalten interessierte Zahnärztinnen auf der Website www.ladies-dental-talk.de.
Quelle: www.ladies-dental-talk.de
2 · 2017
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Systematische Behandlung von Parodontopathien:
Vorbericht publiziert
Breite Palette von Therapien, aber nur bei zwei Ansätzen zeigen Studien Vorteil /
Forschungsbedarf ist hoch / Stellungnahmen erbeten
Welche Vor- und Nachteile verschiedene Behandlungen bei entzündlichen Erkrankungen
des Zahnhalteapparates (Parodontopathien) bieten, ist Gegenstand einer Untersuchung
des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die
vorläufigen Ergebnisse liegen nun vor. Demnach gibt es eine Vielzahl von
Behandlungen, aber nur bei zwei Therapien gibt es Studiendaten, die einen Anhaltspunkt
für einen (höheren) Nutzen zeigen können. Zwar gibt es zahlreiche Studien zu
Parodontopathien, doch nur ein kleiner Teil von ihnen ist für die Nutzenbewertung
verwertbar. Der Forschungsbedarf ist also weiterhin hoch. Bis zum 21. Februar nimmt
das Institut Stellungnahmen zu diesem Vorbericht entgegen.
Wie das Institut in einer begleitenden Untersuchung feststellte, ist es möglich, die
Präferenzen von Patientinnen und Patienten bei dieser Behandlung zu ermitteln – und
das mit vertretbarem Aufwand.
Im schlimmsten Fall droht Zahnverlust
Mit Parodontopathien bezeichnen Experten krankhafte Prozesse in der Umgebung des Zahns,
dem sogenannten Parodontium. Dieses umfasst Zahnfleisch (Gingiva), Wurzelhaut,
Wurzelzement und Zahnfächer (Alveole), also jene Vertiefungen im Kieferknochen, in dem der
Zahn mit der Zahnwurzel steckt und in Position gehalten wird.
Bei der Parodontitis, einer der häufigsten Parodontopathien, handelt es sich um durch Bakterien
hervorgerufene Entzündungen, die z. B. im Zahnfleisch entstehen, wenn sich Essensreste beim
Zähneputzen nicht aus den Zahnfleischtaschen entfernen lassen. Ohne Behandlung können
zunächst Blutungen und Eiterungen auftreten. Langfristig kann sich der Zahnhalteapparat
abbauen, wodurch sich Zähne erst lockern und dann ausfallen können.
Die Parodontitis tritt häufig auf: Schätzungen zufolge leiden in Deutschland beispielsweise gut
53 Prozent der 35- bis 44-Jährigen an einer mittelschweren Form.
Therapie-Ansätze sind vielfältig
Inzwischen gibt es eine breite Vielfalt von Therapie-Ansätzen. Neben mechanischen und
chirurgischen Verfahren werden u. a. Antibiotika, Lasertherapie, photodynamische Verfahren
oder Air-Polishing-Systeme eingesetzt. Dabei werden die Zahnfleischtaschen gereinigt und
Bakterien abgetötet oder entfernt.
Nicht alle diese Verfahren werden derzeit von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Und es ist Voraussetzung, dass die Patientinnen und Patienten aktiv mitarbeiten, d. h. ihre
Mundhygiene verbessern (Zähneputzen, Verwendung von Zahnseide usw.).
Studien häufig nicht verwertbar
Bei ihrer Recherche identifizierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Studien zu
insgesamt 20 Vergleichen zwischen Behandlungen, die sie in die Nutzenbewertung
einbeziehen konnten. Zwar gibt es sehr viele Studien zu Parodontopathien. Diese sind aber
sehr häufig nicht verwertbar. Das liegt vor allem daran, dass die Behandlungsergebnisse nicht
in einer dem jeweiligen Studiendesign angemessenen Weise ausgewertet wurden.
Relevante Unterschiede bei zwei Therapien
Aussagekräftige Studiendaten, die relevante Unterschiede in den Behandlungsergebnissen
zeigten, gibt es nur zu zwei Therapien: zur geschlossenen mechanischen Therapie (GMT) im
Vergleich zu keiner Therapie und zu einem individuell angepassten MundhygieneSchulungsprogramm im Vergleich zu einer Standardunterweisung.
2 · 2017
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Bei der GMT werden Zahnstein und Bakterien mit geeigneten Instrumenten aus den
Zahnfleischtaschen entfernt und die Wurzeloberflächen geglättet. Beim individuell angepassten
Mundhygiene-Schulungsprogramm werden nicht nur Kenntnisse vermittelt sowie individuell auf
die Mundverhältnisse abgestimmte Techniken der Zahnreinigung trainiert. Vielmehr wird auch
das „Selbstmonitoring“ u. a. mittels eines Mundhygiene-Tagebuches geübt, und es werden
Strategien zur Problemlösung für die Zeit nach der Therapie entwickelt.
Vorteil nur beim Endpunkt Zahnfleischentzündung
In beiden Vergleichen zeigte sich jeweils ein Vorteil in Hinblick auf den Endpunkt
Zahnfleischentzündung (Gingivitis), die weniger stark auftrat. Bei anderen Endpunkten zeigten
sich zumindest keine Nachteile. Daher lässt sich aus den verfügbaren Daten ein Anhaltspunkt
für einen (höheren) Nutzen der GMT respektive der mit einem individuell angepassten
Mundhygiene-Schulungsprogramm kombinierten GMT ableiten.
Präferenzmessungen bei Patienten sind machbar
Begleitend zu dieser Nutzenbewertung haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
überprüft, ob es möglich ist, die Präferenzen von Patientinnen und Patienten mit vertretbarem
Aufwand innerhalb von drei Monaten zu ermitteln. Dabei geht es um die Frage, wie Patienten
unterschiedliche Behandlungsziele, die sogenannten Endpunkte, gewichten. Das Ergebnis: Bei
den Parodontopathien war das mittels Befragung sehr wohl machbar. Zum Einsatz kam dabei
eine bestimmte Methode, das Discrete-Choice-Experiment (DCE), die das IQWiG schon bei
einer anderen Erkrankung, bei Depressionen, erprobt hatte.
Wichtigstes Zielkriterium bei der Wahl der Therapie ist demnach der Zahnverlust, Symptome
rangieren an zweiter Stelle. Hier sind den Patienten wiederum die optische Verlängerung von
Zähnen durch Zahnfleischschwund und empfindliche Zahnhälse besonders wichtig. Dagegen
spielen die Häufigkeit von Nachsorgeterminen und die Kosten eine eher untergeordnete Rolle.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Den vorläufigen Berichtsplan für dieses vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in
Auftrag gegebene Projekt hatte das IQWiG im September 2015 vorgelegt und um
Stellungnahmen gebeten. Diese wurden zusammen mit einer Würdigung und dem
überarbeiteten Berichtsplan im März 2016 publiziert. Stellungnahmen zu dem jetzt
veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen
offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.
Das Arbeitspapier zu den Patientenpräferenzen wurde im Dezember an den G-BA versendet.
Sowohl das Arbeitspapier als auch der Vorbericht wurden gemeinsam mit externen
Sachverständigen erarbeitet.
Quelle: http://www.iqwig.de
2 · 2017
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Unfassbar: IQWiG-Vorbericht zu Parodontitistherapien
Mangelnde Evidenz bei Parodontitisbehandlungen? Nur zwei aller Studien verwertbar?
Der IQWiG-Vorbericht zu Parodontitistherapien sorgt in der zahnmedizinischen Fachwelt
für Kopfschütteln.
Wie die Autoren in dem veröffentlichten Vorbericht schreiben, gibt es eine Vielzahl von
Parodontitisbehandlungen, aber nur zwei von allen Therapien attestiert das IQWiG
Studiendaten, die einen Anhaltspunkt für einen - höheren - Nutzen zeigen können. Zwar
gebe es zahlreiche Studien zu Parodontopathien, doch nur ein kleiner Teil von ihnen sei
für die Nutzenbewertung verwertbar.
Aussagekräftige Studiendaten, die relevante Unterschiede in den
Behandlungsergebnissen zeigten, gebe es demnach nur zur geschlossenen
mechanischen Therapie (GMT) und zu einem individuell angepassten MundhygieneSchulungsprogramm. "Der Forschungsbedarf ist also weiterhin hoch", schreiben die
Wissenschaftler des Instituts.
Der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer reagierte mit "ungläubigem Erstaunen" auf die
Ergebnisse: "Es ist unglaublich, dass das IQWiG nahezu keine Aussage zum Nutzen der
Parodontalbehandlung in Deutschland macht", sagte er. "Wer Versorgungsformen, die weltweit
auf wissenschaftlicher Erkenntnislage angewendet werden, mit einem Federstrich den Nutzen
abspricht, muss sich fragen lassen, ob seine Methoden zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln
auch auf nicht medikamentöse Therapieformen in Human- und Zahnmedizin angewendet
werden können."
"Weltweit anerkannte Therapieformen werden in Deutschland infrage gestellt!
Auch die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e.V. (DG PARO) widersprach der
Bewertung des IQWiG, dass für international seit vielen Jahren zum Behandlungsstandard
zählende Verfahren keine Aussagen zu Nutzen beziehungsweise Schaden getroffen werden
könnten: Es gebe wenige Bereiche in der Zahnmedizin, die so gut wissenschaftlich abgesichert
sind wie die parodontale Therapie, stellte ihr Präsident Prof. Dr. Christof Dörfer klar. "Wenn
allerdings - wie durch das IQWiG geschehen - die Einschlusskriterien schärfer sind als bei den
international höchsten wissenschaftlichen Veröffentlichungen, dann fallen relevante Studien zu
Unrecht aus einer möglichen Bewertung heraus."
"Damit pervertiert man den Evidenzbegriff!"
Evidenzbasierte Zahnmedizin bedeute, dass die bestverfügbare Evidenz als Grundlage für
Entscheidungen herangezogen wird. "Ersetzt man ‚bestverfügbar‘ durch ‚bestmöglich‘,
pervertiert man den Evidenzbegriff", erklärte Dörfer. "Ignoriert man die bestverfügbare Evidenz,
macht man sich nicht nur international lächerlich, man lässt auch die unzähligen seit
Jahrzehnten erfolgreich behandelten Patienten unberücksichtigt." In zahlreichen
systematischen Übersichtsarbeiten habe man weltweit die Effektivität der systematischen
Parodontitistherapie einschließlich einer lebenslangen unterstützenden Nachsorge konsentiert.
"Wer die bestverfügbare Evidenz mit Zahlenspielen negiert, pervertiert den Evidenzbegriff!"
2 · 2017
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Adhäsivbrücken: Minimalinvasiv - ästhetisch bewährt
Bei kariesfreien Pfeilerzähnen und korrekter Indikationsstellung stellen einflügelige
metall- und vollkeramische Adhäsivbrücken im Schneidezahnbereich heute in vielen
Fällen eine echte minimalinvasive Alternative zum Einzelzahnimplantat oder anderen
konventionellen Methoden dar. Mit der Anerkennung als Regelversorgung im Rahmen
der kassenzahnärztlichen Versorgung können einflügelige metallkeramische
Adhäsivbrücken nun zum Ersatz von Schneidezähnen altersunabhängig angewendet
werden, einflügelige vollkeramische Adhäsivbrücken gelten als gleichartige Versorgung.
Dieses Buch zeigt prägnant und präzise, was beachtet und was unbedingt vermieden werden
muss, um mit einflügeligen Adhäsivbrücken im Schneidezahnbereich erfolgreich zu sein. Die
Methode ist zwar techniksensitiv, aber bei adäquatem Vorgehen einfach und äußerst
zuverlässig. Inzwischen erscheint selbst der Ersatz von Eckzähnen und Prämolaren
erfolgversprechend, wenn die dargestellten Prinzipien berücksichtigt werden.
Mit zahlreichen Abbildungen wird das Vorgehen für metall- und vollkeramische Adhäsivbrücken
im Detail dargestellt. Viele Fallbeschreibungen, zum Teil über 20 und mehr Jahre,
dokumentieren die Entwicklung zum Erfolgsmodell "Adhäsivbrücke".
Inhalt:
Kapitel 01. Warum die Adhäsivbrücke einflügelig wurde
Kapitel 02. Wann einflügelige Frontzahn-Adhäsivbrücken sinnvoll sind
Kapitel 03. Wann Adhäsivbrücken (allein) nicht sinnvoll sind
Kapitel 04. Hervorragende Bewährung einflügeliger Adhäsivbrücken
Kapitel 05. Vor- und Nachteile einflügeliger Adhäsivbrücken
Kapitel 06. Wenn eine Adhäsivbrücke dauerhaft kleben soll
Kapitel 07. Korrekte Diagnostik und Planung sind essenziell
Kapitel 08. Auf die Vorbehandlung kommt es an
Kapitel 09. Metallkeramische Adhäsivbrücken - prägnant
Kapitel 10. Vollkeramische Adhäsivbrücken - detailliert
Kapitel 11. Verblocken oder nicht verblocken - das ist die Frage
Kapitel 12. Ersatz von Eckzähnen und Prämolaren
Kapitel 13. Nachsorge: Probleme vermeiden - Probleme lösen
Kapitel 14. Was man tun muss, damit es schief geht, oder die zehn häufigsten Fehler bei der
Anwendung von Adhäsivbrücken
Autor: Prof. Dr. Matthias Kern
Studium der Zahnheilkunde in Freiburg 1980 bis 1985, Promotion 1987, Prothetische Abteilung
der Zahnklinik in Freiburg 1985 bis 1991 und 1994 bis 1997. Von der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderter Forschungsaufenthalt an der University of
Maryland in Baltimore, USA, 1991 bis 1993. Habilitation 1995. Direktor der Klinik für
Zahnärztliche Prothetik, Propädeutik und Werkstoffkunde der Christian-Albrechts-Universität zu
Kiel seit 1997. Vorsitzender der Schleswig-Holsteinischen Gesellschaft für ZMK-Heilkunde
(SHGZMK) seit 2004. Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin
und Biomaterialien (DGPro) 2008 bis 2012, Präsident der DGPro 2012 bis 2016. Im Dezember
2011 als erster deutscher Wissenschaftler Empfänger des Schweitzer Research Awards der
Greater New York Academy of Prosthodontics (GNYAP). Wissenschaftliche Schwerpunkte:
Adhäsivprothetik, vollkeramische Restaurationen, Implantologie und Materialkunde.
2 · 2017
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Kern, Matthias
Adhäsivbrücken
Minimalinvasiv - ästhetisch - bewährt
1. Auflage 2016
Hardcover, 21 x 28 cm, 264 Seiten, 888 Abbildungen
Best.-Nr.: 20610
ISBN 978-3-86867-342-5
Quintessence Publishing, Deutschland
138.00 €
____________________________________________________________________________
DGÄZ schreibt Young Esthetics-Preis 2017 aus: nicht
„nur schön“, sondern „Synthese von Ästhetik und
Funktion“
Zum 13. Mal schreibt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ)
ihren mit 2500 Euro dotierten Young Esthetics-Preis aus. Ausgezeichnet werden mit
diesem Nachwuchspreis nachhaltige therapeutische Konzepte, die Ästhetik und
Funktion für eine zahnmedizinische Rehabilitation von Patientinnen und Patienten
gleichwertig verbinden.
Der Young Esthetics-Preis der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Medizin wird
verliehen an junge Zahnärztinnen oder Zahnärzte, deren Approbation höchstens fünf
Jahre zurückliegt. Ausgezeichnet werden Fälle, bei denen es nicht um vordergründige
kosmetisch-schöne Lösungen geht, sondern um die Rehabilitation von Patienten, die
sich an der Natur orientieren und optische mit funktionellen Aspekten verbinden. „Es
geht nicht um das schönste Gebiss“, sagt Wolfgang-M. Boer, DGÄZPressesprecher und Initiator dieser Auszeichnung. „Wir bewerten vielmehr, ob eine
Therapie so geplant wurde, dass sie zu einem ästhetischen, funktionsgerechten sowie
nachhaltigen Ergebnis führt und mit den richtigen Schritten erreicht wurde.“
Nicht selten erfordern solche komplexen Fälle eine Kombination von Zahnerhaltung,
Parodontologie, Chirurgie, ggf. sogar Kieferorthopädie, Prothetik, und Zahntechnik –
ästhetische Zahnmedizin ist ein synergistisches Fachgebiet. Entsprechend beeindruckt die
Komplexität der eingereichten Fälle die Juroren des Preiskomitees immer wieder, doch auch
einfache, aber überzeugende Lösungen können preiswürdig sein und haben eine Chance.
Die Förderung des Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen der DGÄZ und einer ihrer
zahlreichen Beiträge zur Qualitätsförderung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
„Wir wollen so das Bewusstsein dafür schärfen, eine ästhetische und funktionsgerechte
Systematik schon bei der Anamnese, Diagnose und Planung in Visier zu haben“, sagt Boer.
Einsendeschluss ist der 30. Februar 2017. Der Young Esthetics Preis der DGÄZ ist mit 2500.Euro dotiert und mit einer kostenlosen Mitgliedschaft in der DGÄZ für ein Jahr verbunden. Der
ausgezeichnete Fall wird auf der DGÄZ-Tagung INTERNA vorgestellt (Jahr 2017: 28./29.
April/Westerburg). Bewerber müssen einen mit Fotos durchdokumentierten Fall einreichen,
einschließlich der diagnostischen Unterlagen, Diagnosen sowie eine Begründung der
Therapieentscheidung. Modelle sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Empfänger der Bewerbung ist das Büro der DGÄZ, Graf-Konrad-Straße, 56457 Westerburg.
Bewerbungen sind auch möglich per eMail an [email protected], Stichwort: Young Esthetics
2 · 2017
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Strategien im Winter entwickeln!
Unternehmensführung im Rhythmus der Natur
von Stefan Häseli, Atelier Coaching & Training *
Zuerst fallen die Blätter, dann verhüllt Nebel oder Schnee fast alles Leben in der Natur.
Doch der Stillstand täuscht. Die Überwinterungsstrategien im Tier- und Pflanzenreich
sind vielfältig: erstarren, schlafen, Farbe wechseln. Der Kälte an der Erdoberfläche wird
Paroli geboten. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für neues Wachsen auf
Hochtouren. Die Natur steht in den Startlöchern, um volle Kraft voraus loszuspurten,
sobald die wärmende und Licht spendende Sonne wieder an Macht gewinnt.
Ob Wirtschaftskrise oder saisonale Ruhephasen, nahezu jedes Unternehmen in jedweder
Branche erlebt mehr oder weniger ausgeprägt seinen „Winter“. Vorhersehbar oder nicht,
oft genug entwickeln sich jahreszeitlich bedingte Flauten oder die allgemeine Rezession
zur echten Krise. Nun hat es sich mittlerweile herumgesprochen, dass Krisen Chancen
sind, dass wir mit Fleiß und positivem Denken aus dem Tief auch wieder herauskommen.
Vorausgesetzt wir nutzen die – zugegeben – schwere Zeit sinnvoll!
Schwache (kalte) Zeiten nutzen
Wer die Entwicklung von Wirtschaftszahlen länger verfolgt, wird feststellen, dass nach der
Schwärze am Himmel wieder Farbe für den Silberstreifen des gleichen verwendet wird. Wie
sieht es aber in der Realität aus? Neben Kopf in den Sand stecken und Krise
heraufbeschwören, ist auch das positive Denken häufig anzutreffen. Doch zeigt die Erfahrung,
dass man im Alltag zwar viel von „Krise als Chance“ redet, aber dann doch nichts tut – außer
hoffen, dass es schneller als befürchtet wieder aufwärts geht. Man predigt „Bescheidenheit“.
Was bleibt auch anderes übrig als genügsam zu sein, wenn Geschäftsgang und Kassenstand
tief sind? Wenn alles gut läuft, geht diese Strategie der Durchhalteparolen und
Absichtserklärungen unter Umständen sogar auf. Aber dann haben wir wohl nichts gelernt. Und
die nächste Krise im Wirtschaftsleben wartet bereits wieder wie ein Influenca-Virus. Nutzen
dagegen Führungskräfte eine Krise wirklich, um das Unternehmen auf den bevorstehenden
Aufschwung vorzubereiten, wird es auch für eine – der zu erwartenden Hochphase erneut
folgenden – Abwärtszeit besser gerüstet sein. So wie sich die Natur wiederkehrend im Winter
auf neues Gedeihen vorbereitet, sollten Unternehmen wirtschaftlich schwache Zeiten für die
strategische Vorbereitung des künftigen Erfolgs nutzen.
In der Ruhe liegt die Kraft
Was für die Natur gut ist, ist auch für den Menschen gut. Durch Ruhe und Entspannung wird z.
B. das Gehirn sensibilisiert und kann neu auftretenden Stress schneller erkennen und besser
vermeiden. So wie ein Umschalten nach der Arbeit auf "Wohlbefinden" notwendig für den
Modus Work-Life-Balance ist, kann eine Reflexion des Geschäftsgangs zuweilen dienlich sein.
Schließlich ist auch ein Unternehmen eine organische Organisation. Es tut ihm gut, wenn es
sich im Winter (siehe oben) vom heißen Sommer etwas zurückziehen kann, um sich von den
Strapazen zu erholen. Der erreichte Markterfolg fiel schließlich nicht vom Himmel. Einer
Auslastung der Produktion gingen Analysen und Detailplanungen, Verbesserung und
Rationalisierung voraus. Ein motiviertes Team hat gute Arbeit geleistet, womöglich
Höchstleistungen erbracht.
2 · 2017
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Weitblick ist gefragt
Kommt nun eine Flaute, ist Weitblick gefragt. Führungskräfte sollten sich der Frage stellen „Wie
kann das Unternehmen auch in und nach schlechten Zeiten erfolgreich bleiben?“. Unerfreuliche
Auswüchse, in denen der Verkauf als Feuerwehrtrupp eingesetzt wird, um Umsatz auf Teufel
komm raus zu generieren, können allenfalls kurzfristig wirken. Verantwortungsvolle
Unternehmen dagegen sind sich bewusst und beherzigen, dass Zeiten, in denen nicht nur die
Kuchenstücke in Form von Marktanteilen sondern vielleicht auch der ganze Kuchen kleiner
wird, nichts für Schnellschüsse sind. Nutzen sie dagegen die Situation mit Besonnenheit und
Vorausschau, können durch In-sich-gehen und Durchatmen die Weichen wieder auf Erfolg
gestellt werden. So wie wir uns im Schatten vom Sonnenbad erholen. So wie sich die Natur in
der kalten Zeit durch Rückzug auf die Regeneration vorbereitet. Wir alle – als Teil des großen
Ganzen – brauchen das!
Echtheit bietet Verlass
Natürlich gibt es wie so oft kein allgemeingültiges Rezept. Jedes Unternehmen muss individuell
herausfinden, was zu ihm passt. Das kann eine Angebotsstraffung ebenso sein wie eine
Sortimentserweiterung, eine Spezialisierung oder noch umfassendere Abdeckung eines
bestimmten Marktsegments. Eine Neuausrichtung wird plötzlich vorstellbar, selbst wenn in der
zurückliegenden Erfolgsperiode noch nicht daran gedacht wurde, weil sie eben aufgrund des
Erfolgs nicht notwendig erschien oder als Notwendigkeit erkannt wurde. In
Hochkonjunkturphasen wird leicht oberflächlich verfahren. Doch stellt sich der Erfolg nicht mehr
automatisch ein, muss das Unternehmen einen echten Mehrwert und Nutzen bieten können.
Fragen Kunden in wirtschaftlichen Sonnenphasen nicht immer so genau, welche Vorteile ein
Kauf oder eine Zusammenarbeit bringt, kehrt sich das Verhalten in Schattenzeiten um. Nur mit
wirklichen Alternativen lässt sich jetzt punkten. Nur noch Echtheit bietet Verlass. Das verlangt
vielleicht etwas Geduld, aber bestellt den Acker für die nächsten Jahre.
Der Plan zur neuen Blüte
Ein Baum mit seinen kahlen Ästen erscheint leblos. Doch ein geschickter Plan hilft ihm, gut
über den Winter zu kommen und im Frühjahr wieder neu auszutreiben. Nur sparsam verbraucht
er während der kalten Jahreszeit die aus den abgeworfenen Blättern gespeicherten Nährstoffe.
Die neuen Knospen sind bereits angelegt – mit allem, was im Frühjahr schnell wachsen soll:
Neue Blätter und Blüten. Auch Unternehmen sollten in klammen Zeiten investieren. Wenn es
nicht Geld sein kann, weil es aufgrund rückläufiger Geschäfte gerade daran mangelt, so ist
vielleicht mehr Zeit verfügbar. Gut genutzt kann diese eine ebenso nutzbringende Investition
darstellen. Betriebe, die sich in Zeiten kalter Konjunktur pflegen und vorausschauende Pläne
schmieden, sichern und stärken sich gleichermaßen, um in der wärmenden Frühjahrsonne,
wenn wieder ein Aufschwung zu spüren ist, mit neuer Kraft zu erblühen.
* Stefan Häseli regt als ehemaliger Kabarettist und gefragter Infotrainer täglich dazu an,
wirkungsvolle Kommunikation mit Spaß zu erleben. Sein Anspruch ist es, als Moderator und
Keynote-Speaker intelligent zu unterhalten. Als Coach und Trainer für Führungs-, Verkaufs- und
Kommunikationsthemen begleitet er seit vielen Jahren Führungskräfte in größeren
Organisationseinheiten. Durch seine Erfahrungen im Management und einer Theaterausbildung
verknüpft er beide Bereiche auf eine sehr wirkungsvolle Art und Weise. www.atelier-ct.ch und
www.stefanhaeseli.ch
2 · 2017
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Hanse Golf 2017 – Seit 15 Jahren Start der Golfsaison
im Norden
Auftakt zur Golfsaison und Geburtstagsparty in einem – das bietet die Hanse Golf 2017,
die größte Golfmesse im Norden. Sie feiert vom 17. – 19.02.2017 ihr 15-jähriges Jubiläum!
Mit 17.100 golfinteressierten Besuchern beweist die Hanse Golf auf dem Hamburger
Messegelände jährlich, dass Golf im Norden der Sport für Jedermann ist. 180 Aussteller
präsentieren sich an drei Tagen auf rund 8.400 m² Ausstellungsfläche und werden die
hanseatische Golf-Metropole 2017 wieder zum vielseitigen Golftreffpunkt machen:
Schwungvolle Eindrücke garantiert.
Golf erleben sowie viele Trends und Innovationen des Golfsports entdecken - das gibt es
nur auf der Hanse Golf.
Hanse Golf – Das Golf-Einkaufscenter
Drei Tage lang wird die Halle A4 zur Golf-Einkaufsmeile. Namhafte Unternehmen des
Golfhandels bieten den Besuchern ein tolles Sortiment an Schlägern, Mode und Zubehör.
Hanse Golf - Das Golf-Reisebüro
Golf-Fernreise, Golf-Kreuzfahrt oder Golf-Kurztrip? Erholungssuchende und Reiseinteressierte
finden hier sicherlich das persönliche Traumziel. Reiseveranstalter, Hotels- und Resorts sowie
einzelne Reisedestinationen und Golfplätze bringen bereits das entsprechende Urlaubsfeeling
auf die Golfmesse.
Hanse Golf – Das Golf-Erlebnis
Ein Longest Putt presented by Jeep/Motorvillage Hamburg, ein Putting Green powered by
Private Greens, die Indoor Driving Ranges sowie Golfsimulatoren sind neben der Volvo Krüll
Golf Arena die Mitmachevents und Publikumsmagneten für alle Hanse Golf Besucher.
Zahlreiche Golfexperten unterstützen den bereits aktiven Golfer ebenso wie den Golfneuling.
Hier werden Tipps und Tricks für ein besseres Golfspiel vermittelt. Dazu natürlich auch die
Revanche beim Nord-Süd-Schlager powered by Jaguar / Land Rover. Es gilt die Golftage
München in diesem Jahr zu beim Nearest-to-the-Pin-Wettbewerb zu schlagen. Wer noch ein
wenig Übung benötigt, kann dies beim Live-Teaching presented by QDS erhalten.
Ausführliche Informationen zum Rahmenprogramm und Gutscheine für vergünstigten Eintritt
sind auf der Messehomepage www.hansegolf.com erhältlich.
Hanse Golf – Die Fakten
Veranstaltungsort: Hamburg Messe - Halle A4 / Eingang Mitte
Messeplatz 1, 20357 Hamburg
Eintritt: regulär 15 €
Ermäßigt 11 € – Ermäßigungsgutscheine sind auf www.hansegolf.com erhältlich
Öffnungszeiten:
17. – 19.02.2017
Täglich von 10:00 – 18:00 Uhr
Bleiben Sie am Ball auf www.hansegolf.com
und auf der Hanse Golf Facebook-Seite unter www.facebook.com/HanseGolf
2 · 2017
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Liebe Leserin, lieber Leser!
Sie gehören zu den interessierten und innovativen Mitmenschen, welche die digitale Welt
annehmen und nutzen. Genau wie wir vom „med.dent.magazin“.
Wir haben das Experiment gewagt, eine ausschließlich digitale Zahnmediziner-Zeitschrift zu
etablieren.
Nach 15 Jahren erfolgreichen Erscheinens als Papierpostille und erfreulicher Leserresonanz
wechselten wir das Printmedium gegen das Internetmedium aus.
Mit vielen Vorteilen für Sie:
Das med.dent.magazin erscheint monatlich.
Das med.dent.magazin ist aktuell.
Das med.dent.magazin ist mit den Autoren, Quellen und Partnern verlinkt.
Das med-dent-magazin hat eine stets aktuelle Hompage mit Meldungen und
Produktnachrichten für Studium und Beruf
Bitte geben Sie diese Ausgabe oder die http://www.med-dent-magazin.de Adresse weiter,
damit sich Interessierte für den ständigen und kostenlosen Bezug einschreiben.
Ich freue mich auf eine weite Verbreitung und ein produktives Networking.
Ihr Hans-Peter Küchenmeister
I
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