Mitgliederhauptversammlung

Mitgliederhauptversammlung
Am Freitag, den 31. März 2017 findet um 20:00 Uhr die Mitgliederhauptversammlung des
TSV Hochdorf/Enz im Vereinsheim „Am Pfaffenwald“ statt.
Unter anderem geht es auch um eine durch das Finanzamt geforderte Ergänzung unserer
Satzung mit folgendem Wortlaut:
Ergänzung NEU in fett/kursiv
§ 2 ZWECK
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Sämtliche Ämter des Vereins werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Wenn es die
Haushaltslage des Vereins erlaubt, können diese Ämter gegen Zahlung einer
Aufwandsentschädigung nach dem Einkommenssteuergesetz (Ehrenamtspauschale)
ausgeübt werden. Die Zustimmung hierzu wird durch den Hauptausschuss erteilt.
Ergänzung/Detaillierung von Stadt/Gemeinde mit Name der Gemeinde “Eberdingen“
§ 14 AUFLÖSUNG DES VEREINS
Über die ...............
Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte Liquidatoren. Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an die Gemeinde Eberdingen, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Vor Durchführung der ...........
Anträge zur Mitgliederhauptversammlung sind schriftlich bis spätestens 17. März 2017 an die
Geschäftsstelle, Rieter Str. 58 in 71735 Eberdingen, zu stellen.
Zur Hauptversammlung sind alle Mitglieder herzlich eingeladen!
Die Tagesordnung wird demnächst im Vereins-Schaukasten (am Vereinsheim) und auf
www.tsvhochdorf.de zu sehen sein.