1 Erforderliche Einreichunterlagen zur Erlangung der wasserrechtlichen Bewilligung für Anlagen zur thermischen Nutzung des Grundwassers (Wasser-Wasser– Wärmepumpen-anlagen und -Kältemaschinen) Dieses Merkblatt enthält die Anforderungen an die Einreichunterlagen zur Erlangung der wasserrechtlichen Bewilligung für Anlagen zur thermischen Nutzung des Grundwassers (Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlagen und -Kältemaschinen) gemäß §§ 10 und 32 Wasserrechtsgesetz (WRG 1959), BGBl. Nr. 215, in der geltenden Fassung. Weiters sind diejenigen Auflagen angeführt, die im Regelfall im Zuge des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens vorgeschrieben werden. HINWEIS: Der Stand der Technik für derartige Anlagen wird im ÖWAV-Regelblatt 207 "Thermische Nutzung des Grundwassers und des Untergrunds – Heizen und Kühlen" (2. Auflage, Wien 2009) wiedergegeben. 1. Ansuchen Formloses Ansuchen, adressiert an die jeweils zuständige Behörde (MA 58 bzw. MBA), in dem folgende Informationen enthalten sein müssen: • Name und Adresse sowie Telefonnummer und Emailadresse des Konsenswerbers • Adresse und Grundbuchsdaten der Liegenschaft (Grundbuchsauszug) • Zweck der Anlage • zu beantragende Entnahmemenge und Versickerungsmenge sowie Versickerungstemperatur 2. Technischer Bericht Allgemeines • Name und Adresse sowie Telefonnummer und Emailadresse des Konsenswerbers • Grundeigentümer (und deren schriftliche Zustimmung, wenn Grundeigentümer nicht ident mit Konsenswerber) • Adresse und Grundbuchsdaten der Liegenschaft (Grundbuchsauszug) • Auflistung sämtlicher vom Vorhaben betroffener Grundstücke (Grundstücksnummer, EZ, KG) Zweck der Wärmepumpenanlage bzw. der Kältemaschine • Auflistung aller Verwendungszwecke • Ergebnis der Heizlastberechnung (Übersichtstabelle) nach ÖNORM EN 12831 und H 7500 (nationale Ergänzung) bzw. der Kühllastberechnung nach ÖNORM EN 15255 oder H 6040 • Auslegung der Wärmepumpe/Kältemaschine unter Zugrundelegung der Heizbzw. Kühllastberechnung, des Wärmebedarfs für die Warmwasserbereitung (gegebenenfalls), der veranschlagten Betriebsstunden (Heizung/Kühlung Stand: 10.02.2015 2 +Warmwasser), der Temperaturspreizung zwischen Grundwasservor- und rücklauf sowie allfälliger Sperrzeiten des Energieversorgungsunternehmens bei Inanspruchnahme von Sondertarifen Maximale zu entnehmende und zu versickernde Wassermenge (Konsensantrag) in Liter pro Sekunde (l/s), Kubikmeter pro Tag (m³/d) und Kubikmeter pro Jahr (m³/a) sowie die beabsichtigte Grundwasserrückgabetemperatur Genaue Beschreibung des Brunnens, des Sickerschachtes, der Rohrleitungen, der Wärmepumpe/Kältemaschine sowie deren Aufstellungsortes • Lage (Situierung, Gauß-Krüger-Koordinaten) • verwendete Materialien • Abmessungen und Ausrüstung (Brunnen- und Sickerschachtausbau, Brunnenvorschacht, Abdeckung, Windkessel etc.) • Technische Daten der Wärmepumpe/Kältemaschine mit Angabe der geplanten Sicherheitseinrichtungen zum Schutz des Untergrundes und des Grundwassers (z.B. Hoch- und Niederdruckpressostat), der Bezeichnung und Menge des Kältemittels und Kältemaschinenöls (z.B. Bauartbestätigung) sowie Angabe, ob ein Sekundärkreislauf vorgesehen ist • Ausführung des Aufstellungsortes der Wärmepumpe/Kältemaschine (Raumgröße in m³, Lüftungseinrichtungen, Beschaffenheit des Fußbodens) • Aussagen zur Grundwasserfördereinrichtung (Pumpe) Hydrogeologische Unterlagen • Angabe der Grundwasserströmungsrichtung und des Grundwasserflurabstandes, der Grundwassermächtigkeit, des Grundwassergefälles, der Grundwassertemperatur sowie der Durchlässigkeit des Untergrundes (kf-Wert) • grundwasserhydraulische Berechnungen (Brunnenfassungsvermögen, hydraulischer Einzugsbereich, Mindestabstand zwischen Brunnen und Sickerschacht) bzw. Darlegung der Ergebnisse durchgeführter Pumpversuche • Berechnungen bzw. Abschätzungen der thermischen Auswirkungen der Grundwassernutzung (Wärme- bzw. Kältefahne) gemäß ÖWAV Regelblatt 207 Bestehende Rechte (Einsichtnahme im Wasserbuch) und Aussagen zu Einwirkungen auf diese Sicherheitsdatenblätter der in der Anlage verwendeten Betriebsstoffe (Kältemittel, Kältemaschinenöl, Wärmeträger des Sekundärkreislaufes) 3. Planliche Darstellung Situationsplan (Maßstab 1:2000 bis 1:5000) • Farbliche Umrandung sämtlicher vom Vorhaben betroffener Grundstücke • Nahe liegende Objekte auf eigenen und benachbarten Grundstücken (Gebäude, Brunnen, Sickerschächte, Senkgruben, Öllagerungen, Abwasserrohrleitungen etc.) • Einflussbereich laut hydraulischer und thermischer Berechnung (Kälte- bzw. Wärmefahne) • Grundwasserströmungsrichtung Stand: 10.02.2015 3 • Lage der fremden Rechte Lageplan (Maßstab 1:100 bis 1:1000) • Grundgrenzen, Grundbuchsdaten (evtl. Katasterplan) • Situierung des Brunnens und des Sickerschachtes • Einzeichnung der relevanten Anlagenteile (Wärmepumpe/Kältemaschine und deren Aufstellungsort) • Rohrleitungen vom Brunnen zur Wärmepumpe/Kältemaschine und zum Sickerschacht (Lage, Material, Dimension) Detailpläne, Schnitte durch Brunnen und Sickerschacht • Bodenprofil mit Koten (Wr. Null oder Adria) • Abmessungen, Material, Einbauten, Brunnenkopf, Abdeckung, Brunnenvorschacht, Rohrdurchführungen etc. • Ruhewasserspiegel im Brunnen zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. aus Voruntersuchungen mit Angabe des Datums • Lage und Ausstattung des Wärmepumpen-/Kältemaschinenaufstellungsraums (M 1:100) Fliessschema (bei komplexen Anlagen) Auflagen Im Regelfall werden die nachfolgend angeführten Auflagen im Zuge des Wasserrechtsverfahrens vorgeschrieben (im Einzelfall können einzelne Auflagen wegfallen oder zusätzliche hinzukommen). 1. Das Grundwasser ist in eigenen und gekennzeichneten Leitungen zu führen, die mit dem öffentlichen Trinkwasserleitungsnetz weder direkt noch indirekt in Verbindung stehen dürfen. 2. Allfällige freie Auslässe in den grundwasserführenden Leitungen, bei denen getrunken werden könnte, sind mit Tafeln mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ bzw. mit Piktogrammen mit dieser Bedeutung zu kennzeichnen. 3. Die Abdeckungen des Brunnens und des Sickerschachtes sind tagwasserdicht herzustellen und ständig in diesem Zustand zu erhalten. 4. Die Temperatur des thermisch genutzten Grundwassers darf am Ort der Versickerung +5°C nicht unterschreiten bzw. +18°C nicht überschreiten. Bei Unterbzw. Überschreitung der Grenztemperaturen muss eine Abschaltung der Wärmepumpe erfolgen. Die Temperatur des zur Versickerung gelangenden Wassers ist kontinuierlich zu erfassen und aufzuzeichnen. Die erfassten Temperaturdaten sind zur Einsichtnahme durch Behördenorgane bei der Anlage bereit zu halten. 5. Die Durchführungen sämtlicher Leitungen aus dem Brunnen und in den Sickerschacht sind dicht auszuführen. Stand: 10.02.2015 4 6. Die Versickerung des Rückgabewassers der Wärmepumpe/Kältemaschine hat getrennt von der Versickerung der Niederschlagswässer zu erfolgen. 7. Nach Fertigstellung der Gesamtanlage sind die Koordinaten des Brunnens und des Sickerschachtes (Gauß-Krüger-Koordinatensystem) zu ermitteln und mit der Fertigstellungsanzeige der Wasserrechtsbehörde bekannt zu geben. 8. Erstmalige Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als einem Jahr, allfällige Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten dürfen nur durch einen befugten Fachmann erfolgen. Diese Arbeiten sowie Störfälle sind unter Datumsangabe schriftlich zu dokumentieren. Diese Dokumentationen sind bei der Anlage zur jeder-zeitigen Einsichtnahme durch Behördenorgane aufzubewahren. 9. Bei Druckabfall im Kältemittelkreislauf muss eine sofortige Abschaltung der Anlage sichergestellt sein. 10. Die allfällige Änderung des Kältemittels und des Kältemaschinenöls ist der MA 58 unter Beischluss der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter, die deren Bestandteile vollständig ersehen lassen, anzuzeigen. 11. Allenfalls aus der Wärmepumpe/Kältemaschine ausgetretene flüssige Inhaltsstoffe sind aufzufangen und mit saugfähigem Material zu binden und nachweislich ordnungsgemäß zu entsorgen. 12. Bei gänzlicher Außerbetriebsetzung der Anlage ist die Wärmepumpe/Kältemaschine zu entleeren. Das Kältemittel und das Kältemaschinenöl sind sodann nachweislich entsprechend den für diese Stoffe geltenden Vorschriften zu entsorgen. Zusätzliche Auflagen bei Wärmepumpen/Kältemaschinen mit mehr als 1,5 kg Kältemittel, wenn der in der beiliegenden Tabelle angeführte „praktische Grenzwert“ (kg Kältemittel pro m³ Aufstellungsraum) überschritten ist: 1. Im Raum der Wärmepumpe/Kältemaschine ist eine Tafel mit der Aufschrift „Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer verboten“ anzubringen. 2. Im Raum der Wärmepumpe/Kältemaschine dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden. 3. Die Tür/Türen des Raumes, in dem die Wärmepumpe/Kältemaschine aufgestellt ist, muss/müssen in Fluchtrichtung aufschlagend montiert sein, außerdem ist/sind sie dicht und selbstschließend auszuführen. 4. Der Raum, in dem die Wärmepumpe/Kältemaschine aufgestellt ist, muss eine direkte Entlüftungsmöglichkeit ins Freie haben. Stand: 10.02.2015 5 Zuständige Dienststellen Rechtliche Beratung und Einreichung der Unterlagen in dreifacher Ausfertigung bei: Magistratsabteilung 58 – Wasserrecht, A-1200 Wien, Dresdner Straße 73-75, 1. Stock, Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Tel. Nr.: 4000/96815 E-Mail: [email protected] Rechtliche Beratung und Einreichung der Unterlagen in zumindest dreifacher, besser vierfacher Ausfertigung im Rahmen einer gewerberechtlichen Bewilligung beim zuständigen Betriebsanlagenzentrum im Magistratischen Bezirksamt: für die Bezirke 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 beim Magistratischen Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, A-1010 Wien, Wipplinger Straße 8 Tel. Nr.: 4000/01000 E-Mail: [email protected] für die Bezirke 2, 10, 11 und 23 beim Magistratischen Bezirksamt für den 10. Bezirk, A-1100 Wien, Laxenburger Straße 43-45 Tel. Nr.: 4000/10000 E-Mail: [email protected] für die Bezirke 12, 13, 14, 15, 16 und 17 beim Magistratischen Bezirksamt für den 12. Bezirk, A-1120 Wien, Schönbrunner Straße 259 Tel. Nr.: 4000/12000 E-Mail: [email protected] für die Bezirke 9, 18, 19, 20, 21 und 22 beim Magistratischen Bezirksamt für den 21. Bezirk, A-1210 Wien, Am Spitz 1 Tel. Nr.: 4000/21000 E-Mail: [email protected] Sicherheitstechnische Belange: Magistratsabteilung 25 – Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser A-1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1, Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Tel. Nr.: 4000/8025, E-Mail: [email protected] Hygienische Belange: Stand: 10.02.2015 6 Magistratsabteilung 39 – Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien, IFUM - Labors für Umweltmedizin, A-1082 Wien, Feldgasse 9, Tel. Nr: 79514/39500, E-Mail: [email protected] Hydrologische und gewässerschutztechnische Belange: Magistratsabteilung 45 – Wiener Gewässer, Gruppe Gewässerschutz A-1160 Wien, Wilhelminenstraße 93, Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Tel. Nr.: 4000/96560 E-Mail: [email protected] Stand: 10.02.2015 7 Tabelle: Kältemittel in geschlossenen Systemen/Aufstellung im Personen-Aufenthaltsbereich – kein Technikraum erforderlich (d.h.: keine Anforderungen hinsichtlich Brandschutz, kein Hinweis auf Rauchverbot erforderlich, keine speziellen Anforderungen an Türen, keine direkte Raumentlüftung erforderlich) Kurz- Bezeichzeichen nung Sicherheits- "praktischer gruppe Grenzwert" (kg/m³ Aufstellungsraum) Raumgröße 22 (m³) 30 50 (m² bei Raumhöhe = 2,5m) 9 m² 12 m² 20 m² 13,5 kg 22.5 kg R22 A1 0,45 9,9 kg R290 Propan R1270 Propylen A3 A3 0,008 0,008 0,176 kg 0,24 kg 0,176 kg 0,24 kg 0,4 kg 0,4 kg R134a R404a R407c R410a R417a A1 A1 A1 A1 A1 0,25 0,48 0,31 0,44 0,15 5,5 kg 10,56 kg 6,82 kg 9.68 kg 3,3 kg 12,5 kg 24 kg 15,5 kg 22 kg 7,5 kg A1 0,07 1,54 kg 2,1 kg 0,0077 kg 0,0105 kg R744 Kohlendioxid R717 Ammoniak B2 0,00035 7,5 kg 14,4 kg 9,3 kg 13,2 kg 4,5 kg 3,5 kg 0,0175 kg Max. Kältemittelmenge (kg) = Rauminhalt (m³) x "praktischer Grenzwert" (kg/m³) Grundlage: ÖNORM EN 378-1 (Ausgabe 01.06.2008) HINWEIS: Bei der Beauftragung eines oder mehrerer Unternehmen/s mit der Planung und Ausführung der Anlage sollten nicht ausschließlich die Kosten ausschlaggebend sein, sondern vor allem Gesichtspunkte der Qualität und der fachlichen Kompetenz der gewählten Unternehmen sowie deren Befugnis (Brunnen dürfen nur von konzessionierten Brunnenbauunternehmen hergestellt werden!) miteinbezogen werden. Hohes Know How der gewählten Unternehmen beschleunigt nicht nur das Bewilligungsverfahren, sondern verhindert auch Folgekosten, die durch unsachgemäße Planung und Ausführung der Gesamtanlage entstehen können. Sollten Sie Zweifel an der Verlässlichkeit der gewählten Unternehmen hegen, zögern Sie nicht, Informationen bei der jeweiligen Standesvertretung einzuholen. Fragen zur Detailausführung der Gesamtanlage (Brunnen, Sickerschacht, verbindende Rohrleitungen etc.) können jederzeit auch an die Amtssachverständigen gerichtet werden. Stand: 10.02.2015
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