AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik Öffentlichkeitsinformation Zweitheizungsverbot (Freiwilliger Aufruf) Erstellt am 10.2.2017 um 11:55 Uhr. Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Grund der aktuellen Feinstaubbelastung leiten wir Ihnen folgende Information weiter: „Die Feinstaubbelastung im Großraum Graz ist stark erhöht. Es ist auch in nächster Zeit nicht mit einer Verbesserung der Luftgütesituation zu rechnen. Um einen weiteren Anstieg der Feinstaubbelastung zu verhindern ersuchen wir Sie ==> auf den Betrieb von händisch beschickten Holz- und Kohleöfen zu verzichten, wenn Sie eine andere Möglichkeit haben, Ihre Wohnung zu beheizen ==> nach Möglichkeit auf Fahrten mit dem eigenen Auto zu verzichten.“ Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Luftgütezentrale des Landes unter 0316/877-2172. Die nächste Aktualisierung erfolgt morgen, am 11.2.2017 um ca. 12:00 Uhr im Internet.
© Copyright 2024 ExpyDoc