Öffentlichkeitsinformation Zweitheizungsverbot (Freiwilliger Aufruf)

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung 15
 Energie, Wohnbau, Technik
Öffentlichkeitsinformation Zweitheizungsverbot
(Freiwilliger Aufruf)
Erstellt am 10.2.2017 um 11:55 Uhr.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Auf Grund der aktuellen Feinstaubbelastung leiten wir Ihnen folgende Information
weiter:
„Die Feinstaubbelastung im Großraum Graz ist stark erhöht. Es ist auch in
nächster Zeit nicht mit einer Verbesserung der Luftgütesituation zu rechnen.
Um einen weiteren Anstieg der Feinstaubbelastung zu verhindern ersuchen wir
Sie
==> auf den Betrieb von händisch beschickten Holz- und Kohleöfen zu
verzichten, wenn Sie eine andere Möglichkeit haben, Ihre Wohnung zu
beheizen
==> nach Möglichkeit auf Fahrten mit dem eigenen Auto zu verzichten.“
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Luftgütezentrale des Landes unter
0316/877-2172.
Die nächste Aktualisierung erfolgt morgen, am 11.2.2017 um ca. 12:00 Uhr im
Internet.