Verbandsgebiet - Gewässerverband Spree

Gewässerverband Spree-Neiße
Wir kümmern uns
um die Gewässerunterhaltung
02/03
Unser Verbandsgebiet
In Brandenburg existieren insgesamt 25 Wasser- und Bodenverbände, deren Grenzen an den vom Land Brandenburg
vorgegebenen Wassereinzugsgebieten ausgerichtet sind.
GV Spree-Neiße
Unterhaltungsplan
Übersichtskarte
der Verbandsgebiete
Stand 2015
Maßstab 1:175.000
Legende
Gemeindegrenzen
Gewässer
Verbandsgebiet
Ein Wort vorab
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Die Aufgaben und Funktionen der Gewässerverbände befinden sich im Wandel. Als Beispiel kann
an dieser Stelle die Änderung der Verbandsgrenzen weg von den Gemeindegrenzen hin zu den
Grenzen nach Wassereinzugsgebieten genannt werden, die im Jahr 2014 erfolgte. Darüber hinaus
wurde von unserer Landesregierung beschlossen, die Kosten für die Gewässerunterhaltung neu
zu organisieren. Hierfür wurde vom zuständigen Ministerium ein Planspiel in Auftrag gegeben, um
zu klären, ob die Vorgehensweise anderer Bundesländer bei der Beitragsumlage auch auf Brandenburg übertragen werden kann. In dieser Legislaturperiode steht außerdem die Novellierung des
Brandenburgischen Wassergesetzes an. Auswirkungen auf die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände sind zu erwarten.
Unser Verbandsgebiet wird in der Zukunft zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen haben, wie
z. B. die Entstehung des Cottbuser Ostsees mit seinen wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie den
Zu- und Ableitern. Den damit verbundenen Aufgaben stellen wir uns gern. Der Schwerpunkt unserer Arbeit wird auch weiterhin die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sein.
Silvio Alich, Geschäftsführer des
Gewässerverbandes Spree-Neiße
An dieser Stelle möchten wir allen Beteiligten, vor allem den Gemeinden und Landwirten, für ihre
Kooperation und Unterstützung danken. Wir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Ein herzliches Dankeschön auch an alle Sponsoren, durch deren Hilfe
diese Broschüre realisiert werden konnte. Herzlichst, Ihr Silvio Alich.
04/05
Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung
Der Gewässerverband Spree-Neiße unterhält 1.126 km Gewässer II. Ordnung. Die von erfahrenen und kompetenten Mitarbeitern ausgeführten Unterhaltungsarbeiten orientieren sich klar am
Unterhaltungsplan, der vom Gewässerverband erstellt und mit dem Beirat des Verbandes sowie
den unteren Wasserbehörden abgestimmt wird. Für die Arbeiten steht modernes Equipment, wie
z. B. Bagger und Mähgeräte, zur Verfügung.
Im Verbandsgebiet werden die Gewässer nach den Kategorien Hauptvorfluter bis D-Gewässer
abgestuft. Die Planung des Unterhaltungsaufwandes erfolgt auf Basis der konkreten Einordnung.
In den Monaten März und April führt der Gewässerverband jährlich die sogenannten Gewässerschauen durch. Die genauen Termine werden auf der Internetseite des Verbandes sowie im
Amtsblatt veröffentlicht.
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Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung
Gewässer I. Ordnung (sogenannte Landesgewässer) befinden sich in der Unterhaltungspflicht des
jeweils zuständigen Bundeslandes. Brandenburg hat per Rechtsverordnung die Unterhaltung und
Bedienung von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Hochwasserschutzanlagen an die Wasserund Bodenverbände übertragen. Hierdurch ist der Gewässerverband Spree-Neiße für die Betreuung von rund 100 km Hochwasserschutzdeichen sowie 2 Schöpfwerken zuständig. Die im
Rahmen dieser Aufgabe notwendigen Arbeiten werden konkret vom Land Brandenburg definiert
und vorgegeben.
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Zur Kontrolle und Präzisierung des Unterhaltungsaufwandes werden zweimal jährlich Deichschauen
durchgeführt.
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umweltplanung
06/07
Fördermaßnahmen für den
Landschaftswasserhaushalt
Seit 2002 kümmern wir uns um die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes. Ziel unserer Arbeit sind die Erhöhung und Steuerung des Wasserrückhalts, eine Reduzierung der
Entwässerungsfunktion der meliorierten Grabensysteme und die Wiederherstellung der Wasserspeicherfunktion des Bodenkörpers. Inzwischen haben wir mehr als 30 Vorhaben erfolgreich
realisiert. Von einer regionalen Arbeitsgruppe aus Vertretern der unteren Behörden des Landkreises/Stadt Cottbus und des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
(LUGV) wurden die geplanten Maßnahmen vorab bewertet und damit maßgeblich beeinflusst.
Auch Flächennutzer und Eigentümer haben ihre Unterstützung eingebracht. Zuwendungen gewährte das Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des MUGV zur Förderung der Verbesserung
des Landschaftswasserhaushaltes. Eine Kofinanzierung wurde über den NaturSchutzFonds
Brandenburg erreicht.
Fördermaßnahmen der Gewässersanierung
Diverse Aufgaben und Maßnahmen der Gewässersanierung wurden vom Gewässerverband
Spree-Neiße im Rahmen der Richtlinie zur Sanierung und naturnahen Entwicklung der Gewässer
y
g
bereits erfolgreich
realisiert.
Dazu gehören u. a.:
Gewässersanierung des Wilschwitzer Sees
die Buckower Feldsölle
die Gewässersanierung des Schlossteiches Hornow
die Gewässersanierung des Schlossteiches Tschernitz
die Gewässersanierung der Hammerlache in Spremberg
Alle Maßnahmen wurden durch den Bund, das Land Brandenburg und den NaturSchutzFonds
Brandenburg zu 100 % gefördert.
Maßnahmen gemäß UVZV
Im Rahmen der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) hat unser Gewässerverband mit der Wehranlage 14 und der Staustufe Forst bereits zwei Wehranlagen im Ersatzneubau
erfolgreich umgesetzt.
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Gerhart-Hauptmann-Straße 15, Süd 9 | 03044 Cottbus
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Tel.: 03 55/75 70 05-0 | www.ipp-hydro-consult.de
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Hinweise für
Bürgerinnen und Bürger
1. Anlieger müssen das vorübergehende Lagern und Einebnen von Mähgut auf ihrem Grundstück
grundsätzlich dulden (gemäß § 84 Abs.1 BbgWG).
2. Anlagen mit einem Abstand von 5 (bei Gewässern II. Ordnung) bzw. 10 Metern (bei Gewässern I.
Ordnung) bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung (gemäß § 87 Abs. 1 BbgWG).
3. Abfall darf nicht in Gewässern entsorgt werden (gemäß § 32 WHG).
4. Für die Verkehrssicherung der Gehölze ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.
5. Die Entnahme von Wasser mit Gießkannen o. Ä. ist erlaubt, bei Pumpen ist eine entsprechende
Genehmigung erforderlich (gemäß § 43 Abs. 1 BbgWG).
Ihre Ansprechpartner
ilvio Alich, Geschäftsführer
S
0355 289137-101, 0170 2882300
[email protected]
Ulrich Fehlig, Verbandsingenieur
0355 289137-102, 0170 2882371
[email protected]
Martina Exler, Verbandstechnikerin
0355 289137-103, 0170 2882302
[email protected]
Uwe Landow, Stauwärter
0170 2882373
[email protected]
Henry Konzack, Vorarbeiter Cottbus/Guben
0170 2882384
Rainer Britze, Vorarbeiter Forst/Spremberg
0170 2882374
Unser Vorstand
Gerhard Schorback
Dieter Perko
Reiner Brauer
Dietmar Kalz
Wolfgang Rolland
Unser Beirat
Dietmar Kalz
Hermann Graf von Pückler
Guido Dammaschke
Christoph Junghanns
Michael Wittchen
Telefon: 0355 / 22506 ∙ E-Mail: [email protected] ∙ www.proterra-cottbus.de
Diplom Geologe Uwe Dümichen
Geo- und Umwelttechnische Planung und Beratung
» Altlastenbearbeitung
» Gefährdungsabschätzungen
» Ingenieur-Consulting
» Bauwerksbezogene
Schadstoffermittlungen
» Schadstoffkataster
Unsere Kontaktdaten
Gewässerverband Spree-Neiße
Am Großen Spreewehr 8
03044 Cottbus
Tel.:0355 289137-0
Fax:0355 289137-111
[email protected]
www.spngew.de
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Gewässerverband Spree-Neiße