Schallgutachten - Markt Schierling

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN
Aufstellung des Bebauungsplans "Markstein - Südwest" durch den
Markt Schierling
Prognose und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch
anlagenbedingten Lärm und öffentlichen Straßenverkehrslärm
Lage:
Markt Schierling
Landkreis Regensburg
Regierungsbezirk Oberpfalz
Auftraggeber:
Kommunalunternehmen Markt Schierling (K-MS) AdöR
Rathausplatz 1
84069 Schierling
Projekt Nr.:
Umfang:
Datum:
SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx
49 Seiten
06.06.2016
Dipl.-Ing. (FH) Judith Aigner
Projektbearbeitung
Dipl.-Ing. Univ. Heinz Hoock
Projektleitung
Urheberrecht: Jede Art der Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ausschließlich mit
schriftlicher Zustimmung der hoock farny ingenieure gestattet! Das Gutachten wurde ausschließlich für den beschriebenen
Zweck, das genannte Objekt und den Auftraggeber erstellt. Eine weitergehende Verwendung, oder Übertragung auf andere
Objekte ist ausgeschlossen. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.
hoock farny ingenieure
Am Alten Viehmarkt 5
D-84028 Landshut
sachverständige für immissionsschutz und akustik
Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG
Güteprüfstelle nach DIN 4109
Fon: 0871 / 96 56 37 30
Web: www.hoock-farny.de
Mail: [email protected]
Inhalt
1 Ausgangssituation ............................................................................... 4 1.1 1.2 1.3 Planungswille des Marktes Schierling .......................................................................... 4 Ortslage und Nachbarschaft ....................................................................................... 6 Bauplanungsrechtliche Situation................................................................................. 7 2 Aufgabenstellung ................................................................................ 8 3 Anforderungen an den Schallschutz ................................................. 9 3.1 3.2 3.3 3.4 Lärmschutz im Bauplanungsrecht ............................................................................... 9 Die Bedeutung der TA Lärm in der Bauleitplanung .................................................. 9 Die Bedeutung der Verkehrslärmschutzverordnung in der
Bauleitplanung ............................................................................................................. 10 Maßgebliche Immissionsorte und deren Schutzbedürftigkeit ............................... 10 4 Anlagenbedingter Lärm ................................................................... 12 4.1 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.2.1 4.4.2.2 4.4.2.3 4.4.2.4 4.4.3 4.4.3.1 4.4.3.2 4.4.3.3 4.4.3.4 4.4.4 4.4.4.1 4.4.4.2 4.4.4.3 4.4.4.4 4.4.5 4.4.5.1 4.4.5.2 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 Übersicht über die Betriebe ........................................................................................ 12 Vorgehensweise ........................................................................................................... 12 Schallpegelmessungen ............................................................................................... 13 Vorgehensweise ........................................................................................................... 13 Messergebnisse ............................................................................................................ 13 Emissionsprognose ....................................................................................................... 15 Ruhezeitenzuschlag ..................................................................................................... 15 Autohaus "Angerer" ..................................................................................................... 15 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz ............................................................. 15 Betriebscharakteristik ................................................................................................... 15 Schallquellenübersicht ................................................................................................ 16 Emissionsansätze .......................................................................................................... 17 Verbrauchermarkt "AWG Modecenter" ................................................................... 20 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz ............................................................. 20 Betriebscharakteristik ................................................................................................... 20 Schallquellenübersicht ................................................................................................ 21 Emissionsansätze .......................................................................................................... 21 Verbrauchermarkt "K + K Schuhe-Center" ............................................................... 24 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz ............................................................. 24 Betriebscharakteristik ................................................................................................... 24 Schallquellenübersicht ................................................................................................ 24 Emissionsansätze .......................................................................................................... 25 Discounter "Lidl" und Verbrauchermarkt "Müller" .................................................... 28 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz ............................................................. 28 Prognostizierte Beurteilungspegel des Ingenieurbüros Greiner ............................ 29 Immissionsprognose ..................................................................................................... 30 Vorgehensweise ........................................................................................................... 30 Abschirmung und Reflexion ....................................................................................... 30 Berechnungsergebnisse.............................................................................................. 30 Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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5 Öffentlicher Verkehrslärm................................................................. 32 5.1 5.2 Emissionsprognose ....................................................................................................... 32 Immissionsprognose ..................................................................................................... 33 6 Schalltechnische Beurteilung ........................................................... 34 6.1 6.1.1 6.1.2 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 Anlagenbedingter Lärm ............................................................................................. 34 Lärmbelastung gemäß den Berechnungsergebnissen ......................................... 34 Lärmbelastung gemäß den Genehmigungsinhalten ............................................ 35 Öffentlicher Verkehrslärm ........................................................................................... 37 Schallschutzziele im Städtebau bei öffentlichem Verkehrslärm ........................... 37 Geräuschsituation während der Tagzeit .................................................................. 37 Geräuschsituation während der Nachtzeit unmittelbar vor den
Fassaden ....................................................................................................................... 38 7 Schallschutz im Bebauungsplan ...................................................... 39 7.1 7.2 Musterformulierung für die textlichen Hinweise....................................................... 39 Musterformulierung für die Begründung .................................................................. 39 8 Zitierte Unterlagen ............................................................................. 40 8.1 8.2 Literatur zum Lärmimmissionsschutz .......................................................................... 40 Projektspezifische Unterlagen .................................................................................... 40 9 Anhang ............................................................................................... 42 Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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1
Ausgangssituation
1.1
Planungswille des Marktes Schierling
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Markstein - Südwest" /75/ beabsichtigt der
Markt Schierling zum einen die Erweiterung des überwiegend bereits bebauten Wohngebietes am Markstein im Nordwesten von Schierling um ein zusätzliches Wohngebiet
gemäß § 4 BauNVO. Zum anderen werden die gewerblich genutzten Grundstücke im
südlichen Anschluss, auf denen verschiedene Einkaufsmärkte und ein Kfz-Betrieb ansässig sind, überplant und als Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
"Einzelhandel" bzw. als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen. Die Teilfläche
zwischen dem geplanten Wohngebiet im Norden und dem Kfz-Betrieb im Süden soll einer Nutzung als Mischgebiet zugeführt werden (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Auszug aus dem Bebauungsplan "Markstein - Südwest" des Marktes Schierling /75/
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Das geplante Wohngebiet beinhaltet 19 Parzellen, in denen die Errichtung von freistehenden Einzel-, Doppel- bzw. Reihenwohnhäusern in zwei- bzw. dreigeschossiger Bauweise zulässig ist. Während auf der Parzelle "SO 1" ein Discounter ("Lidl") und ein Drogeriemarkt ("Müller") ansässig sind, haben sich auf der Parzelle "SO 2" drei Nutzer (Sonnenstudio "Real Sun", Einkaufsmärkte "AWG Modecenter" und "K + K Schuhe-Center") angesiedelt. Auf der Gewerbeparzelle im Südwesten des Plangebietes befindet sich der KfzBetrieb "Rudolf Angerer e.K.". Dessen Betriebsfläche und die geplanten Wohnnutzungen
werden aus Westen über die Straße "Markstein" erschlossen. Die Zufahrt zu den Betrieben im Sondergebiet erfolgt hingegen aus Süden über die Leierndorfer Straße.
Der Betreiber des auf der Parzelle "SO1" ansässigen Discounters hat im Herbst vergangenen Jahres einen Bauantrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche nach Norden zum geplanten Wohngebiet am Markstein hin gestellt /68/. Dieser Antrag wurde mit Bescheid
vom 26.04.2016 durch das Landratsamt Regensburg /77/ baurechtlich unter verschiedenen Auflagen zum Lärmimmissionsschutz genehmigt, wobei das geplante Heranrücken
der schutzbedürftigen Nachbarschaft an den Betrieb bereits berücksichtigt worden ist
(vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2: Lageplan mit Darstellung der geplanten Erweiterung des Discounters /68/
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1.2
Ortslage und Nachbarschaft
Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Schierling. Es wird im Süden von der Leierndorfer Straße und im Westen von der Straße "Markstein" begrenzt. Im Norden und im Osten
schließen sich Wohnnutzungen am Aufleg bzw. am Flurweg an. Südlich und südwestlich
der Leierndorfer Straße haben sich verschiedene Betriebe angesiedelt (Autohaus "Astaller GmbH", "Bauer & Frischluft Werbung GmbH"). In ca. 600 m Entfernung im Westen des
Plangebiets verläuft die B 15neu (vgl. Abbildung 3 und Abbildung 4 in Kapitel 1.3).
Abbildung 3: Blick nach Norden auf das Plangebiet sowie die Wohnbebauung am Markstein
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1.3
Bauplanungsrechtliche Situation
Für die in Kapitel 1.2 beschriebenen Nutzungen im Planungsumfeld gibt es verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne des Marktes Schierling. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über diese Pläne und die jeweils festgesetzte Art der baulichen Nutzung.
Die Geltungsbereiche der einzelnen Bebauungspläne sind in Abbildung 4 eingetragen.
Rechtskräftige Bebauungspläne im Untersuchungsbereich
Nr.
Titel des Bebauungsplans
1
2
3
4
Markstein /60/
Gewerbegebiet Esper Au /61/
Gewerbegebiet Esper Au /61/, 1. Änderung
GE An der Leierndorfer Straße /62/
Bauliche Nutzung
In Kraft seit
Wohngebiet
Gewerbegebiet
Gewerbegebiet
Gewerbegebiet
01.03.2002
19.07.2006
08.08.2011
13.09.2013
Abbildung 4: Rechtskräftige Bebauungspläne im Planungsumfeld
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2
Aufgabenstellung
Beauftragtes Ziel der vorliegenden Begutachtung ist es, den Nachweis zu führen, dass
der Anspruch der geplanten schutzbedürftigen Nutzungen auf Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu keiner Einschränkung der Betriebsabläufe
oder gar zu einer Gefährdung des Bestandschutzes der im Süden des Plangebietes ansässigen Betriebe führen kann. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen und Festsetzungen, die den notwendigen Schutz vor unzulässigen Lärmimmissionen gewährleisten
können, ohne die Nutzungen der Gefahr nachträglicher betrieblicher Einschränkungen
auszusetzen (Wahrung des Bestandsschutzes), werden erarbeitet und vorgestellt.
Zudem soll die Verträglichkeit der geplanten schutzbedürftigen Nutzungen im Wohngebiet sowie im Mischgebiet mit den Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr auf der
B 15neu geprüft werden. Die diesbezüglich gegebenenfalls erforderlichen aktiven, planerischen und/oder passiven Schutzmaßnahmen sollen entwickelt und durch geeignete Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung abgesichert werden.
Hinweis:
Auf Vorgabe des Landratsamtes Regensburg /74/ wird auf die Durchführung einer Geräuschkontingentierung nach den Vorgaben der DIN 45691 /57/ für die beiden Sondergebietsparzellen verzichtet. Nachdem im Bescheid für den Kfz-Betrieb Schallschutzauflagen bzw. reduzierte Immissionsrichtwerte festgelegt sind, die die zulässigen anlagenbedingten Lärmimmissionen in der schutzbedürftigen Nachbarschaft regeln, wird auch
beim Gewerbegebiet davon abgesehen, zulässige Emissionskontingente zu ermitteln.
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3
Anforderungen an den Schallschutz
3.1
Lärmschutz im Bauplanungsrecht
Für städtebauliche Planungen empfiehlt das Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 /6/ schalltechnische Orientierungswerte, deren Einhaltung im Bereich schutzbedürftiger Nutzungen als "sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau" aufzufassen sind. Diese Orientierungswerte (OW) sollen nach geltendem und praktiziertem Bauplanungsrecht an maßgeblichen Immissionsorten im Freien eingehalten
oder besser unterschritten werden, um schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm
vorzubeugen und die mit der Eigenart des Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen:
Orientierungswerte OW der DIN 18005 [dB(A)]
Anlagenbedingter Lärm
WA
MI
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr)
55
40
60
45
Öffentlicher Verkehrslärm
WA
MI
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr)
55
45
60
50
Gemäß dem Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 sowie der gängigen lärmimmissionsschutzfachlichen Beurteilungspraxis werden
"die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen ... wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert."
Somit erfolgt keine Pegelüberlagerung der hier zu betrachtenden Geräuschentwicklungen durch öffentlichen Verkehrslärm mit denjenigen des anlagenbedingten Lärms.
3.2
Die Bedeutung der TA Lärm in der Bauleitplanung
Die Orientierungswerte der DIN 18005 stellen in der Bauleitplanung ein zweckmäßiges
Äquivalent zu den i.d.R. gleich lautenden Immissionsrichtwerten der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
zum Schutz gegen Lärm, TA Lärm /41/) dar, die üblicherweise als normkonkretisierende
Verwaltungsvorschrift zur Beurteilung von Geräuschen gewerblicher Anlagen in Genehmigungsverfahren und bei Beschwerdefällen herangezogen wird. Nach den Regelungen der TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche
dann sichergestellt, wenn alle Anlagen, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, im Einwirkungsbereich schutzbedürftiger Nutzungen in der Summenwirkung Beurteilungspegel bewirken, die an den maßgeblichen Immissionsorten im Freien die in Nr. 6.1
der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte einhalten oder unterschreiten. Die Beurteilungszeiten sind identisch mit denen der DIN 18005, jedoch greift die TA Lärm zur Bewertung nächtlicher Geräuschimmissionen die ungünstigste volle Stunde aus der Nachtzeit
zwischen 22:00 und 6:00 Uhr heraus.
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3.3
Die Bedeutung der Verkehrslärmschutzverordnung in der
Bauleitplanung
Beim Bau und bei der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /18/ mit den dort festgelegten Immissionsgrenzwerten
(IGW) als rechtsverbindlich zu beachten. Diese Immissionsgrenzwerte liegen in der Regel
um 4 dB(A) höher als die für die jeweilige Nutzungsart anzustrebenden Orientierungswerte (OW) des Beiblattes 1 zu Teil 1 der DIN 18005.
Sind im Falle eines Heranrückens schutzbedürftiger Nutzungen an bestehende Verkehrswege in der Bauleitplanung Überschreitungen der anzustrebenden Orientierungswerte
nicht zu vermeiden, so werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV oftmals als
Abwägungsspielraum interpretiert und verwendet, innerhalb dessen ein Planungsträger
nach Ausschöpfung sinnvoll möglicher und verhältnismäßiger aktiver und/oder passiver
Schallschutzmaßnahmen die vorgesehenen Nutzungen üblicherweise realisieren kann,
ohne die Rechtssicherheit der Planung infrage zu stellen. Begründet ist dies in der Tatsache, dass der Gesetzgeber beim Neubau von öffentlichen Straßen- oder Schienenverkehrswegen Geräuschsituationen als zumutbar einstuft, in denen Beurteilungspegel bis
hin zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV auftreten, und somit der der indirekte
Rückschluss gezogen werden kann, dass bei einer Einhaltung dieser Immissionsgrenzwerte auch an den maßgeblichen Immissionsorten geplanter schutzbedürftiger Nutzungen gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet sind.
Sollen/müssen sogar Lärmbelastungen in Kauf genommen werden, die über die Immissionsgrenzwerte hinausgehen, so bedarf dies einer ganz besonders eingehenden und
qualifizierten Begründung.
Immissionsgrenzwerte IGW der 16. BImSchV [dB(A)]
Bezugszeitraum
WA
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr)
59
49
3.4
MI
64
54
Maßgebliche Immissionsorte und deren Schutzbedürftigkeit
Die Lage der maßgeblichen Immissionsorte ist in den bisher genannten Regelwerken
zwar nicht exakt gleichlautend definiert, inhaltlich sind diese Definitionen jedoch nahezu deckungsgleich. Stellvertretend wird hier die Beschreibung aus Nr. A.1.3 der TA Lärm
zitiert. Demnach liegen maßgebliche Immissionsorte im Freien entweder
o "bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109..."
oder
o "bei unbebauten Flächen, oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen
Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bauund Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen."
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Als schutzbedürftig benennt die DIN 4109 /13/ insbesondere Aufenthaltsräume wie zum
Beispiel Wohnräume einschließlich Wohndielen, Schlafräume, Unterrichtsräume und Büroräume. Als nicht schutzbedürftig werden üblicherweise Küchen, Bäder, Abstellräume
sowie Treppenhäuser angesehen, weil diese Räume nicht zum dauerhaften Aufenthalt
von Menschen vorgesehen sind.
Abgesehen von den Immissionsorten vor den Gebäuden sollte im Rahmen von Bauleitplanungen zusätzliches Augenmerk zumindest auf die Geräuschbelastung in den Außenwohnbereichen (z.B. Terrassen, Balkone, Wohngärten) und nach Möglichkeit auch
in anderen Freiflächen gelegt werden, die dem Aufenthalt und der Erholung von Menschen dienen sollen (z.B. private Grünflächen).
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4
Anlagenbedingter Lärm
4.1
Übersicht über die Betriebe
In den Sonder- bzw. Gewerbegebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Markstein – Südwest" sind die folgenden Betriebe ansässig:
Ansässige Betriebe im Gewerbe-/Sondergebiet "Markstein - Südwest"
Nr.
1
2
3
4
5
6
Betrieb
Fl.Nr.
Autohaus "Rudolf Angerer e.K."
Discounter "Lidl"
Drogeriemarkt "Müller"
Sonnenstudio "Real Sun"
Verbrauchermarkt "K + K Schuhe-Center"
3680/1
3680/21
3680/21
3822
3822
Verbrauchermarkt "AWG Modecenter"
3822
Abbildung 5: Luftbild mit Nummerierung der Betriebe innerhalb des Geltungsbereichs
4.2
Vorgehensweise
Die anlagenbedingten Lärmimmissionen durch den Betrieb des Autohauses "Rudolf Angerer e.K." und der Verbrauchermärkte im Südosten auf dem Grundstück Fl.Nr. 3822 der
Gemarkung Schierling werden auf Grundlage der Erkenntnisse der Betriebsbesichtigungen, der Ergebnisse der am 15.11.2015 durchgeführten Schallpegelmessungen und den
jeweils erhaltenen Angaben zur Betriebscharakteristik mit Hilfe eines Simulationsmodelles
ermittelt. Für das Sonnenstudio werden keine eigenen Schallquellen abgeleitet, weil mit
dessen Betrieb kein Lieferverkehr verbunden ist und die Pkw-Fahrbewegungen der Kunden durch diejenigen auf den Parkplätzen der Verbrauchermärkte abgedeckt werden
(Stichwort "Synergieeffekte").
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Beim Discounter sowie dem Drogeriemarkt auf dem Grundstück Fl.Nr. 3680/21 der Gemarkung Schierling wird hingegen auf die Inhalte der Genehmigung abgestellt, die erst
am 26.04.2016 für die Erweiterung der Verkaufsfläche erteilt wurde /77/, respektive auf
die im Zuge des Einzelgenehmigungsverfahrens erstellte schalltechnische Untersuchung
des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016 /76/, worin die betrieblichen Beurteilungspegel für beide Betriebe nach Realisierung der geplanten Erweiterung prognostiziert wurden.
4.3
Schallpegelmessungen
4.3.1
Vorgehensweise
Um die Geräuschentwicklungen durch den Betrieb der stationären Anlagen des Autohauses und der Verbrauchermärkte möglichst realitätsnah beurteilen und simulieren zu
können, wurden am Donnerstag, den 15.11.2015 /73/, Schallpegelmessungen durchgeführt. Erfasst und digital gespeichert wurden dabei stichprobenartig während repräsentativer Zeiträume die Schalldruckpegel LAFm in verschiedenen Abständen von den einzelnen Anlagen. Während bei den Kaminen der Lackiererei des Autohauses das sogenannte Hüllflächenverfahren in Anlehnung an die Vorgaben der DIN EN ISO 3744 /47/
zum Einsatz kam, wurden die Schallleistungspegel der stationären Anlagen der Verbrauchermärkte aus Einzelpunktmessungen und der jeweils zugehörigen Rückrechnung gemäß DIN EN ISO 3744 bzw. DIN ISO 9613-2 /39/ bestimmt. Alle Messungen erfolgten frei
von relevanten Fremdgeräuscheinflüssen und fanden laut Betreiberangaben während
einer betriebsüblichen Auslastung statt. Es wurde die folgende Messkette eingesetzt:
DIN EN 61672 Klasse 1 Schallpegelanalysator
Sinus Messtechnik Typ Soundbook MK2/8B-G, Ser.Nr. 07156
Mikrofon "G.R.A.S Typ 40AE", Ser.Nr. 215883
Vorverstärker "G.R.A.S Typ 26CA" Ser.Nr. 216693
4.3.2
Messergebnisse
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Messergebnisse im Überblick:
Ergebnisse der Schallpegelmessungen vom 15.11.2015
Nr.
1
2
3
Beschreibung
Kamine Abluft Lackiererei (Autohaus Angerer)
Klimatechnik (K + K Schuhe-Center)
Klimatechnik (AWG Modecenter)
Lw
85,6
80,5
68,5
Lw: .....................Schallleistungspegel [dB(A)]
Hinweis:
Auf die Angabe der Messergebnisse für die stationären Anlagen des Discounters "Lidl"
und des Drogeriemarktes "Müller" wird unter Verweis auf die Ausführungen in Kapitel 4.2
verzichtet.
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Abbildung 6: Abluft Lackiererei (Autohaus Angerer)
Abbildung 7: Klimatechnik (AWG Modecenter)
Abbildung 8: Klimatechnik (K + K Schuhe-Center)
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4.4
Emissionsprognose
4.4.1
Ruhezeitenzuschlag
An den im allgemeinen Wohngebiet gelegenen Immissionsorten wird der nach Nr. 6.5
der TA Lärm notwendige Ruhezeitenzuschlag KR = 6 dB(A) bei der Bildung der Beurteilungspegel während der Tagzeit berücksichtigt. Unterstellt man, dass sich die Geräuschereignisse im statistischen Mittel in etwa gleichmäßig über die Betriebszeit verteilen, so
ergibt sich in Umrechnung ein "zeitbewerteter" Ruhezeitenzuschlag KR,t = 1,9 dB(A), welcher bereits in der Emissionsprognose für die stationären Anlagen berücksichtigt wird.
4.4.2
Autohaus "Angerer"
4.4.2.1
Genehmigungsauflagen zum Schallschutz
Im Bescheid des Landratsamts Regensburg vom 24.09.1987 /59/ sind die folgenden Auflagen zum Schallimmissionsschutz festgelegt:
2.1
Hinsichtlich des Lärmschutzes sind die Bestimmungen der Technischen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) vom 16.07.1968 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 137
vom 26.07.1968) sowie die weitergehenden Anforderungen der VDI 2058 Blatt 1 (Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft) einzuhalten.
2.2
Der Beurteilungspegel der von der Gesamtanlage ausgehenden Geräusche (einschließlich des Fahrverkehrs und der betriebsbedingten Nebenanlagen, z.B. Ventilatoren, Kompressoren usw.) darf am nächstgelegenen Immissionsort östlich der Anlage den unter Ziffer 2.321 TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet vorgesehenen Immissionsrichtwerte
von tagsüber 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) nicht überschreiten. Die Nachtzeit, sie beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr, kann unberücksichtigt bleiben, da nach den
Angaben des Antragstellers nachts nicht gearbeitet wird.
2.3
Die gesamte Anlage ist gemäß dem derzeitigen Stand der Lärmschutztechnik zu errichten,
zu betreiben und zu warten.
2.4
Öffnungen von und zu lärmrelevanten Anlagen oder Anlagenteilen in den Außenhautelementen (z.B. Kompressorenraum, Heizungsanlagen) sind mit Schalldämpfern auszustatten oder zu kapseln.
2.5
In die Zu- und Abluftöffnung der Lackieranlage sind erforderlichenfalls Schalldämpfer
einzubauen.
2.6
Fensterflächen zum Werkstattbereich müssen ein bewertetes Schalldämm-Maß R'w von
mindestens 34 dB aufweisen.
4.4.2.2
Betriebscharakteristik
Als Basis für die Begutachtung dienen neben den Erkenntnissen der Betriebsbesichtigung und den Ergebnissen der Schallpegelmessungen insbesondere die Betreiberangaben zur Betriebscharakteristik /73/.
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o
Betriebstyp: Autohaus mit Werkstatt, Lackiererei, Portalwaschanlage sowie Büro und
Ausstellung
o
Betriebszeiten: Montag bis Freitag 7:30 bis 18:00 Uhr, Samstag 9:00 bis 13:00 Uhr
o
Mitarbeiter: ca. 20
o
Parkplatz: ca. 50 Stellplätze, Fahrbahnoberfläche gepflastert
o
Werkstatt: ca. 12 Pkw/d im Jahresdurchschnitt, Tore im Sommer geöffnet
o
Portalwaschanlage: maximal 20 Pkw am Tag, Tore teilweise offen
o
Lackiererei: maximal 2 Stunden am Tag in Betrieb; 2 Kamine, die die Abluft ins Freie
blasen; nur dann in Betrieb, wenn lackiert wird
o
Neuwagen werden einmal wöchentlich mit Lkw angeliefert, Lkw bleibt dabei auf
der öffentlichen Straße stehen, Abladen über Rampe
o
Ersatzteile werden mit Kleintransporter angeliefert, zweimal tagsüber und eine Spätanlieferung zwischen 19:00 und 20:00 Uhr, manuelle Entladung der Paketwaren
4.4.2.3
Schallquellenübersicht
Aus den Angaben zur Betriebscharakteristik lassen sich für das Lärmprognosemodell die
folgenden relevanten Schallquellen ableiten, deren Positionen Abbildung 9 zu entnehmen sind:
Relevante Schallquellen "Autohaus Angerer"
Kürzel
AW
AP
AP1
AP2
AK
Beschreibung
Autohaus Werkstatt – Schallabstrahlung der Außenbauteile
Autohaus Portalwaschanlage – Schallabstrahlung der Außenwände
Autohaus Parkplatz Kunden
Autohaus Parkplatz Neuwagen
Autohaus Kamine Abluft Lackiererei
Quelle
hE
GB
GB
FQ
FQ
FQ
--0,5
0,5
7,5
hE: .....................Emissionshöhe über Gelände [m]
GQ: ..................Gebäudeschallquelle
FQ: ....................Flächenschallquelle
Abbildung 9: Lageplan mit Darstellung der Schallquellen (Autohaus Angerer)
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4.4.2.4
Emissionsansätze
• Werkstatt (W) und Portalwaschanlage (P)
o
Verwendetes Regelwerk
Die von den Außenhautelementen der Werkstatt und der Waschanlage abgestrahlten
Geräuschemissionen werden gemäß der VDI-Richtlinie 2571 /2/1 berechnet. Das heißt,
die zugehörigen Fassaden-/Dachbereiche werden durch Gebäudeschallquellen simuliert, deren Schallleistung von den im Inneren herrschenden Schalldruckpegeln und von
den Bau-Schalldämm-Maßen der verwendeten Baustoffe abhängig ist.
o
Innenpegel bzw. Schallleistungspegel
Für Kfz-Betriebe wird in der einschlägigen Fachliteratur /22/ als typischer Innenpegel ein
Mittelungspegel LAFm = 75 dB(A) angegeben. Dieser Wert wird zur Erhöhung der Prognosesicherheit während der gesamten zehnstündigen Arbeitszeit in der Werkstatt in Ansatz
gebracht.
Für die Waschanlage wird eine Schallemission LWAeq = 95,9 dB(A) angesetzt, wie sie in
der Untersuchung "Die Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen" (Tankstellenstudie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, erschienen in /25/) für
einen vollständigen Zyklus bestehend aus Waschen und Trocknen bei geöffnetem Tor in
einer Portalwaschanlage angegeben ist. Unter Ansatz einer Dauer von sechs Minuten je
Vorgang errechnet sich für die maximal 20 Waschvorgänge am Tag ein zeitbewerteter
Schallleistungspegel Lw,t = 86,9 dB(A).
o
Schalldämmungen
Die bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R'w aller Außenbauteile werden auf Grundlage
der Erkenntnisse der Betriebsbesichtigung wie folgt konservativ abgeschätzt:
Außenwände: ................................................................................................................ R'w ≥ 35 dB
Dachkonstruktion: .......................................................................................................... R'w ≥ 30 dB
Tore: ................................................................................................................................. R'w ≥ 15 dB
Fenster: ............................................................................................................................ R'w ≥ 30 dB
o
Öffnungszustände
Zur Erhöhung der Prognosesicherheit werden die zwei Tore in der Südfassade der Werkstatt während der gesamten, zehnstündigen Betriebszeit als durchgehend geöffnet betrachtet (R'w = 0 dB).
1 Auch wenn die VDI-2571 mittlerweile zurückgezogen wurde, so haben deren Inhalte im vorliegenden Kontext weiterhin Gültigkeit, weil die VDI-2571 explizit in der TA Lärm /41/ als zu verwendendes Regelwerk genannt
ist.
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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Abbildung 10: Werkstatt und Kundenparkplatz
Abbildung 11: Einfahrt in die Waschanlage (Südfassade)
Abbildung 12: Ausfahrt aus der Waschanlage (Westfassade)
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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• Parkplätze
Die Emissionsprognose für die Parkplätze erfolgt nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie /55/. Es wird von vier Pkw-Fahrbewegungen auf jedem der ca. 30 Stellplätze für
die Kunden und von zwei Pkw-Fahrbewegungen auf jedem der ca. 20 Stellplätze für die
Neuwagen ausgegangen. Die mit diesen Ansätzen verbundene Kundenfrequentierung
übertrifft das vom Betreiber durchschnittlich genannte Kundenaufkommen deutlich und
liefert Berechnungsergebnisse, die in jedem Fall "auf der sicheren Seite" liegen. Es werden die in /55/ empfohlenen Zuschläge KPA = 3 dB(A) für die Parkplatzart, KI = 4 dB(A) für
die Impulshaltigkeit und KStrO = 1 dB(A) für die Fahrbahnoberfläche berücksichtigt:
Flächenschallquelle
Kürzel
Fläche
Zuschlag Parkplatzart
Zuschlag Impulshaltigkeit
Zuschlag Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
Durchfahranteil
Autohaus Kunden-Parkplatz
AP1
S
927,3
m²
KPA
KI
KStrO
B
f
KD
3,0
4,0
1,0
30,0
1,00
3,3
dB(A)
dB(A)
dB(A)
Anzahl Stellplätze
-dB(A)
KR
N
NxB
0,0
0,25
7,5
120,0
83,1
53,4
dB(A)
---dB(A)
dB(A) je m²
Tagzeit (6-22 Uhr)
Ruhezeitenzuschlag
Bewegungen je Bezugsgröße u. Stunde
Fahrzeugbewegungen je Stunde
Fahrzeugbewegungen im Bezugszeitraum
Zeitbezogener Schallleistungspegel
Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel
Flächenschallquelle
Kürzel
Fläche
Zuschlag Parkplatzart
Zuschlag Impulshaltigkeit
Zuschlag Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
Durchfahranteil
LW,t
LW,t''
Autohaus Neuwagen-Parkplatz
AP2
S
538,1
m²
KPA
KI
KStrO
B
f
KD
0,0
4,0
1,0
20,0
1,00
2,6
dB(A)
dB(A)
dB(A)
Anzahl Stellplätze
-dB(A)
KR
N
NxB
0,0
0,13
2,5
40,0
74,6
47,3
dB(A)
---dB(A)
dB(A) je m²
Tagzeit (6-22 Uhr)
Ruhezeitenzuschlag
Bewegungen je Bezugsgröße u. Stunde
Fahrzeugbewegungen je Stunde
Fahrzeugbewegungen im Bezugszeitraum
Zeitbezogener Schallleistungspegel
Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel
LW,t
LW,t''
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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• Kamine
Die Kamine der Lackiererei gehen mit demjenigen Schallleistungspegel über die maximale Laufzeit am Tag (hier: 2 Stunden) in die Berechnungen ein, der im Zuge der Schallpegelmessungen ermittelt wurde:
Flächenschallquelle
Kürzel
Fläche
Tagzeit (6-22 Uhr)
Autohaus Kamine
AK
7,5 m²
LW
85,6
LW''
76,9
n
2
TE,i
3600
TE,g
7200
KTE
-9,0
KR
0,0
LW,t
76,6
LW,t''
67,8
LW: Schallleistungspegel [dB(A)]
LW'': Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²]
n: Anzahl der Geräuschereignisse [-]
TE,i: Einwirkzeit des Geräuschereignisses [sek]
TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek]
KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)]
KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)]
LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)]
LW,t'': Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²]
4.4.3
Verbrauchermarkt "AWG Modecenter"
4.4.3.1
Genehmigungsauflagen zum Schallschutz
In der baurechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Regensburg zur Sanierung des
bestehenden Einkaufsmarktes mit Erweiterung vom 11.06.2014 /64/ sind keine Auflagen
zum Lärmimmissionsschutz festgelegt.
4.4.3.2
Betriebscharakteristik
Als Basis für die Begutachtung dienen neben den Ergebnissen der Schallpegelmessungen insbesondere die Betreiberangaben zur Betriebscharakteristik /70/.
o
Betriebstyp: Verbrauchermarkt (Bekleidung), Netto-Verkaufsfläche < 5.000 m²
o
Betriebszeiten: Montag bis Samstag von 9:00 bis 20:00 Uhr
o
Mitarbeiter: 8
o
Lieferverkehr: nur Kleintransporter, keine Lkw; an manchen Tagen gar kein Lieferfahrzeug, an anderen 3 – 4 auf einmal
o
Be- und Entladung: manuell an der Rampe, nur Pakete, keine Paletten oder Rollcontainer
o
Betrieb erst seit wenigen Monaten geöffnet, daher keine Abschätzung der Kundenfrequentierung möglich
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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4.4.3.3
Schallquellenübersicht
Aus den Angaben zur Betriebscharakteristik lassen sich für das Lärmprognosemodell die
folgenden relevanten Schallquellen ableiten, deren Positionen Abbildung 13 zu entnehmen sind:
Relevante Schallquellen "Verbrauchermarkt 1" (AWG Modecenter)
Kürzel
V1P
V1LZ
V1L
V1T
Beschreibung
Verbrauchermarkt 1 Parkplatz
Verbrauchermarkt 1 Lieferzone
Verbrauchermarkt 1Lieferfahrzeuge
Verbrauchermarkt 1Technik
Quelle
hE
FQ
FQ
LQ
PQ
0,5
1,0
1,0
9,0
hE: .....................Emissionshöhe über Gelände [m]
FQ: ....................Flächenschallquelle
LQ: ....................Linienschallquelle
PQ:....................Punktschallquelle
Abbildung 13: Lageplan mit Darstellung der Schallquellen (AWG Modecenter)
4.4.3.4
Emissionsansätze
• Verbrauchermarkt 1 Parkplatz
Die Emissionsprognose für den Parkplatz erfolgt nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie /55/ auf Grundlage der Netto-Verkaufsfläche (Bezugsgröße B). Zum anderen gehen die Faktoren N (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) und f (Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße) mit den für die Parkplatzart "Kleiner Verbrauchermarkt (Netto-Verkaufsfläche bis 5.000 m²)" empfohlenen Anhaltswerten in die Berechnungen ein. Außerdem werden die in /55/ empfohlenen Zuschläge KPA = 3 dB(A) für die Parkplatzart und
KI = 4 dB(A) für die Impulshaltigkeit von "Parkplätzen an Einkaufszentren (Standard-Einkaufswagen auf Asphalt)" sowie KStrO = 1 dB(A) für die Fahrbahnoberfläche berücksichtigt:
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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Verbrauchermarkt 1 Parkplatz
V1P
Flächenschallquelle
Kürzel
Fläche
Zuschlag Parkplatzart
Zuschlag Impulshaltigkeit
Zuschlag Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
Durchfahranteil
S
1646,7
m²
KPA
KI
KStrO
B
f
KD
3,0
4,0
1,0
700,0
0,07
4,0
dB(A)
dB(A)
dB(A)
Netto-Verkaufsfläche
-dB(A)
KR
N
NxB
0,0
0,10
70,0
1120,0
93,5
61,3
dB(A)
---dB(A)
dB(A) je m²
Tagzeit (6-22 Uhr)
Ruhezeitenzuschlag
Bewegungen je Bezugsgröße u. Stunde
Fahrzeugbewegungen je Stunde
Fahrzeugbewegungen im Bezugszeitraum
Zeitbezogener Schallleistungspegel
Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel
LW,t
LW,t''
• Verbrauchermarkt 1 Lieferzone
Die Flächenschallquelle umfasst jegliche Geräuschentwicklungen des Lieferverkehrs. Da
die Entladung der Transporter manuell erfolgt, sind außer den fahrspezifischen Geräuschen (z.B. Heckklappe/Tür zuschlagen) keine weiteren Lärmemissionen zu betrachten.
Es wird ungünstigstenfalls davon ausgegangen, dass drei Transporter am gleichen Tag
anliefern:
Verbrauchermarkt 1 Lieferzone
V1LZ
Flächenschallquelle
Kürzel
Fläche
53,3 m²
Tagzeit (6-22 Uhr)
Transporter-Türenschlag /1/
Transporter-Heckklappe /1/
Transporter-beschl. Abf /2/
Gesamtsituation
Quellenangabe
/1/
/2/
LW
97,5
99,5
96,5
--
LW''
80,2
82,2
79,2
--
n
6
6
3
--
TE,i
5
5
5
--
TE,g
30
30
15
--
KTE
-32,8
-32,8
-35,8
--
KR
--
LW,t
64,7
66,7
60,7
69,4
LW,t''
47,4
49,4
43,4
52,1
Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage,
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2007
Angaben zu Maximalpegeln von Lkw auf Betriebsgeländen,
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2002
LW: Schallleistungspegel [dB(A)]
LW'': Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²]
n: Anzahl der Geräuschereignisse [-]
TE,i: Einwirkzeit des Einzelgeräuschereignisses [sek]
TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek]
KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)]
KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)]
LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)]
LW,t'': Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²]
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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• Verbrauchermarkt 1 Lieferfahrzeuge
Der Fahrweg der Lieferfahrzeuge wird mit einer Linienschallquelle nachgebildet, auf der
sich die Transporter mit dem Schallleistungspegel einer beschleunigten Abfahrt laut /49/
bewegen:
Linienschallquelle
Kürzel
Fahrweg
Tagzeit (6-22 Uhr)
Quellenangabe
Verbrauchermarkt 1 Lieferfahrzeuge
V1L
161,7 m
LW
96,5
LW'
74,4
Geschwindigkeit
n
3
TE
116
15,0 km/h
KTE
-26,9
KR
LW,t
69,6
LW,t'
47,5
Angaben zu Maximalpegeln von Lkw auf Betriebsgeländen,
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2002
LW: Schallleistungspegel [dB(A)]
LW': Linienschallleistungspegel [dB(A) je m]
n: Anzahl der Fahrzeugbewegungen [-]
TE: Geräuscheinwirkzeit [sek]
KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)]
KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)]
LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)]
LW,t': Zeitbezogener Linienschallleistungspegel [dB(A) je m]
• Verbrauchermarkt 1 Technik
Für die Be- und Entlüftung des Einkaufsmarktes wird derjenige Schallleistungspegel in Ansatz gebracht, der im Zuge der Schallpegelmessungen ermittelt wurde. Es wird davon
ausgegangen, dass die Anlage während der gesamten Tagzeit von 6:00 bis 22:00 Uhr in
Betrieb ist:
Punktschallquelle
Kürzel
Tagzeit (6-22 Uhr)
Verbrauchermarkt 1 Technik
V1T
LW
68,5
n
16
TE,i
3600
TE,g
57600
KTE
0,0
KR
1,9
LW,t
70,4
LW: Schallleistungspegel [dB(A)]
n: Anzahl der Geräuschereignisse [-]
TE,i: Einwirkzeit des Geräuschereignisses [sek]
TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek]
KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)]
KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)]
LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)]
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
Seite 23 von 49
4.4.4
Verbrauchermarkt "K + K Schuhe-Center"
4.4.4.1
Genehmigungsauflagen zum Schallschutz
In der baurechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Regensburg zur Sanierung des
bestehenden Einkaufsmarktes mit Erweiterung vom 11.06.2014 /64/ sind keine Auflagen
zum Lärmimmissionsschutz festgelegt.
4.4.4.2
Betriebscharakteristik
Als Basis für die Begutachtung dienen neben den Ergebnissen der Schallpegelmessungen insbesondere die Betreiberangaben zur Betriebscharakteristik /71/.
o
Betriebstyp: Verbrauchermarkt (Schuhe), Netto-Verkaufsfläche < 5.000 m²
o
Betriebszeiten: Montag bis Samstag von 9:00 bis 20:00 Uhr
o
Mitarbeiter: 2 Festangestellte und 1 Halbtageskraft
o
Lieferverkehr: in der Regel 1 Lkw in der Woche, in Stoßzeiten 2 Lkw in der Woche
o
Be- und Entladung vor dem Haupteingang, Anlieferung von 3 - 6 Rollcontainern,
Mitnahme von Leergut
4.4.4.3
Schallquellenübersicht
Aus den Angaben zur Betriebscharakteristik lassen sich für das Lärmprognosemodell die
folgenden relevanten Schallquellen ableiten, deren Positionen Abbildung 13 zu entnehmen sind:
Relevante Schallquellen "Verbrauchermarkt 2" (K + K Schuhe-Center)
Kürzel
V2P
V2LZ
V2L
V2T
Beschreibung
Quelle
hE
Verbrauchermarkt 2 Parkplatz
FQ
0,5
Verbrauchermarkt 2 Lieferzone
Verbrauchermarkt 2 Lieferfahrzeuge
Verbrauchermarkt 2 Technik
FQ
LQ
PQ
1,0
1,0
7,8
hE: .....................Emissionshöhe über Gelände [m]
FQ: ....................Flächenschallquelle
LQ: ....................Linienschallquelle
PQ:....................Punktschallquelle
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
Seite 24 von 49
Abbildung 14: Lageplan mit Darstellung der Schallquellen (K + K Schuhe-Center)
4.4.4.4
Emissionsansätze
• Verbrauchermarkt 2 Parkplatz
Die Emissionsprognose für den Parkplatz erfolgt nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie /55/ auf Grundlage der Netto-Verkaufsfläche (Bezugsgröße B). Zum anderen gehen die Faktoren N (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) und f (Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße) mit den für die Parkplatzart "Kleiner Verbrauchermarkt (Netto-Verkaufsfläche bis 5.000 m²)" empfohlenen Anhaltswerten in die Berechnungen ein. Außerdem werden die in /55/ empfohlenen Zuschläge KPA = 3 dB(A) für die Parkplatzart und
KI = 4 dB(A) für die Impulshaltigkeit von "Parkplätzen an Einkaufszentren (Standard-Einkaufswagen auf Asphalt)" sowie KStrO = 1 dB(A) für die Fahrbahnoberfläche berücksichtigt:
Flächenschallquelle
Kürzel
Fläche
Zuschlag Parkplatzart
Zuschlag Impulshaltigkeit
Zuschlag Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
Durchfahranteil
Verbrauchermarkt 2 Parkplatz
V2P
S
1646,7
m²
KPA
KI
KStrO
B
f
KD
3,0
4,0
1,0
250
0,07
2,3
dB(A)
dB(A)
dB(A)
Netto-Verkaufsfläche
-dB(A)
KR
N
NxB
0,0
0,10
25,0
400,0
87,3
55,1
dB(A)
---dB(A)
dB(A) je m²
Tagzeit (6-22 Uhr)
Ruhezeitenzuschlag
Bewegungen je Bezugsgröße u. Stunde
Fahrzeugbewegungen je Stunde
Fahrzeugbewegungen im Bezugszeitraum
Zeitbezogener Schallleistungspegel
Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel
LW,t
LW,t''
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
Seite 25 von 49
• Verbrauchermarkt 2 Lieferzone
Die Flächenschallquelle umfasst neben den fahrspezifischen Geräuschen eines Lkw insbesondere die mit den Ladetätigkeiten verbundenen Lärmemissionen. Dabei wird unterstellt, dass sowohl sechs Rollcontainer angeliefert werden als auch die gleiche Anzahl
an Leergut mitgenommen wird:
Flächenschallquelle
Kürzel
Fläche
Verbrauchermarkt 2 Lieferzone
V2LZ
Tagzeit (6-22 Uhr)
Lkw-Betriebsbremse /1/
Lkw-Türenschlagen /2/
Lkw-Motoranlassen /1/
Lkw-beschl. Abfahrt /2/
Lkw-Motorleerlauf /1/
Lkw-Rangieren /3/
Rollcontainer /3/
Rollgeräusche Lkw-Wa /3/
Gesamtsituation
LW
108,0
98,5
100,0
104,5
94,0
99,0
106,2
103,6
--
Quellenangabe
Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lkw auf Betriebsgeländen, Hessisches Landesamt f. Umwelt und Geologie, 2005
Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage,
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2007
Geräusche von Speditionen, Frachtzentren und Auslieferungslagern, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 1995
44,7 m²
/1/
/2/
/3/
LW''
91,5
82,0
83,5
88,0
77,5
82,5
89,7
87,1
--
n
2
2
1
1
1
1
12
12
--
TE,i
5
5
5
5
30
30
10
10
--
TE,g
10
10
5
5
30
30
120
120
--
KTE
-37,6
-37,6
-40,6
-40,6
-32,8
-32,8
-26,8
-26,8
--
KR
--
LW,t
70,4
60,9
59,4
63,9
61,2
66,2
79,4
76,8
81,9
LW,t''
53,9
44,4
42,9
47,4
44,7
49,7
62,9
60,3
65,4
LW: Schallleistungspegel [dB(A)]
LW'': Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²]
n: Anzahl der Geräuschereignisse [-]
TE,i: Einwirkzeit des Einzelgeräuschereignisses [sek]
TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek]
KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)]
KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)]
LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)]
LW,t'': Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²]
• Verbrauchermarkt 2 Lieferfahrzeuge
Der Fahrweg des Lieferfahrzeugs wird mit einer Linienschallquelle nachgebildet, auf der
sich der Lkw mit dem Schallleistungspegel einer beschleunigten Abfahrt nach /55/ bewegt:
Linienschallquelle
Kürzel
Fahrweg
Tagzeit (6-22 Uhr)
Verbrauchermarkt 2 Lieferfahrzeuge
V2L
161,7 m
LW
104,5
LW'
84,9
Geschwindigkeit
n
1
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
TE
22
KTE
-34,2
15,0 km/h
KR
LW,t
70,3
LW,t'
50,7
Seite 26 von 49
LW: Schallleistungspegel [dB(A)]
LW': Linienschallleistungspegel [dB(A) je m]
n: Anzahl der Fahrzeugbewegungen [-]
TE: Geräuscheinwirkzeit [sek]
KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)]
KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)]
LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)]
LW,t': Zeitbezogener Linienschallleistungspegel [dB(A) je m]
• Verbrauchermarkt 2 Technik
Für die Be- und Entlüftung des Einkaufsmarktes wird derjenige Schallleistungspegel in Ansatz gebracht, der im Zuge der Schallpegelmessungen ermittelt wurde. Es wird davon
ausgegangen, dass die Anlage während der gesamten Tagzeit von 6:00 bis 22:00 Uhr in
Betrieb ist:
Flächenschallquelle
Kürzel
Fläche
Tagzeit (6-22 Uhr)
Verbrauchermarkt 2 Technik
V2T
6,2 m²
LW
80,5
LW''
72,6
n
16
TE,i
3600
TE,g
57600
KTE
0,0
KR
1,9
LW,t
82,4
LW,t''
74,5
LW: Schallleistungspegel [dB(A)]
LW'': Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²]
n: Anzahl der Geräuschereignisse [-]
TE,i: Einwirkzeit des Geräuschereignisses [sek]
TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek]
KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)]
KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)]
LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)]
LW,t'': Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²]
Abbildung 15: Sonnenstudio und Verbrauchermärkte
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
Seite 27 von 49
4.4.5
Discounter "Lidl" und Verbrauchermarkt "Müller"
4.4.5.1
Genehmigungsauflagen zum Schallschutz
In der baurechtlichen Genehmigung des Landratsamts Regensburg zur Erweiterung des
bestehenden Lebensmittelmarktes vom 26.04.2016 /77/ sind folgende Schallschutzauflagen festgelegt:
1. Die Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm sind zu beachten.
2. Beim Betrieb aller Anlagen (Parkplatzgeräusche, Warenanlieferungen, haustechnische Anlagen/Aggregate) dürfen folgende Immissionsrichtwertanteile an den maßgeblichen Immissionsorten IO 3 bis IO 5 (nach Übersichtsplan im Anhang A, Seite 2 im Schallgutachten Greiner vom 15.02.2016) nicht überschritten werden:
- tags 49 dB(A) und nachts 37 dB(A) für die Anlagen im westlichen Bereich (Lebensmittelmarkt)
- tags 49 dB(A) und nachts 37 dB(A) für die Anlage im östlichen Bereich (Drogeriemarkt)
Am Immissionsort IO 6 (östliche Parzelle nach Lageplan im Gutachten) gilt für den Drogeriemarkt ein Immissionsrichtwertanteil von tags 51 dB(A) und nachts 37 dB(A).
Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.
Einzelne Geräuschspitzen (Maximalpegel) dürfen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm
tags um nicht mehr 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
3. In der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ist eine Warenanlieferung (mit Fahrzeugen zulässiges Gesamtgewicht > 3,5 t) nicht zulässig.
4. Die schalltechnische Untersuchung des Ing.-Büros Greiner (Bericht Nr. 216004/3 vom
15.02.2016) gilt als Bestandteil der Genehmigung. Insbesondere sind nach dieser Untersuchung folgende Schallschutzmaßnahmen zu beachten:
- Lärmarme Schallabstrahlung der haustechnischen Anlagen (Aggregate) entsprechend den
zulässigen Schallleistungspegeln nach Nr. 7 (S. 12) des Gutachtens.
- Der Teilbeurteilungspegel der Außenverflüssiger am Lebensmittelmarkt soll an den maßgeblichen Immissionsorten IO 3 bis IO 5 den Tagesimmissionsrichtwertanteil um 10 dB(A) und
den Nachtimmissionsrichtwertanteil um 7 dB(A) unterschreiten.
- Der Teilbeurteilungspegel der Außenverflüssiger am Drogeriemarkt soll an den maßgeblichen Immissionsorten IO 3 bis IO 5 den Tagesimmissionsrichtwertanteil um 10 dB(A) und
den Nachtimmissionsrichtwertanteil um 7 dB(A) unterschreiten.
5. Durch eine schalltechnische Abnahme-Untersuchung einer anerkannten Gutachtenstelle ist
nachzuweisen, dass die Anforderungen unter Nr. 2 bis Nr. 4 (Richtwertanteile sowie zulässige Schallleistungspegel und Teilbeurteilungspegel der Aggregate) eingehalten werden. Der
Abnahmebericht ist innerhalb eines Jahres nach Bestandskraft des Bescheides dem Landratsamt Regensburg vorzulegen.
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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4.4.5.2
Prognostizierte Beurteilungspegel des Ingenieurbüros Greiner
Unter Verweis auf die Ausführungen in Kapitel 4.2 werden die anlagenbedingten Lärmimmissionen des Discounters sowie des Drogeriemarktes nicht von den Verfassern mittels
Lärmprognoseberechnungen ermittelt, da sich die vorliegenden Angaben zur Betriebscharakteristik und die durchgeführten Messungen an den stationären Anlagen der beiden Märkte auf den bestehenden Betriebszustand beziehen. Stattdessen werden diejenigen Beurteilungspegel als Grundlage für die Begutachtung herangezogen, die in der
schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016 für die mittlerweile genehmigte Erweiterung des Discounters wie folgt für die Einzelhandelsnutzungen nach Realisierung des Vorhabens angegeben sind:
Prognostizierte Beurteilungspegel gemäß /76/ [dB(A)]
Discounter "Lidl"
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Ungünstigste volle Nachtstunde
Drogeriemarkt "Müller"
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Ungünstigste volle Nachtstunde
IO 1
IO 2
IO 3
IO 4
IO 5
IO 6
IO 7
60
58
46
45
46
50
46
21
31
31
33
31
30
16
IO 1
IO 2
IO 3
IO 4
IO 5
IO 6
IO 7
53
--
44
19
40
29
43
33
47
32
49
16
39
--
IO 1 (GE): .........Betriebsleiterwohnhaus "Leierndorfer Straße 36", Grundstück Fl.Nr. 3680/1
IO 2 (MI): ..........maßgeblicher Immissionsort auf der östlichen Baugrenze der Parzelle 19
IO 3 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 13
IO 4 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 16
IO 5 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 18
IO 6 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 20
IO 7 (WA): ........Wohnhaus "Flurweg 42", Grundstück Fl.Nr. 3822/12
Abbildung 16: Lageplan mit Darstellung der im Bescheid bezeichneten Immissionsorte IO
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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4.5
Immissionsprognose
4.5.1
Vorgehensweise
Die Schallausbreitungsberechnungen werden mit dem Programm "IMMI" der Firma "Wölfel Messsysteme Software GmbH" (Version 2016 [412] vom 02.05.2016) nach den Vorgaben der DIN ISO 9613-2 /39/ über das alternative Prognoseverfahren mit mittleren A-bewerteten Einzahlkenngrößen (Berechnung der Dämpfungswerte im 500 Hz-Band) durchgeführt. Die Parameter zur Bestimmung der Luftabsorption Aatm sind dabei auf eine Temperatur von 15 Grad Celsius und eine Luftfeuchtigkeit von 50 % abgestimmt. Die zur Erlangung von Langzeitbeurteilungspegeln erforderliche meteorologische Korrektur Cmet
wird über eine im konservativen Rahmen übliche Abschätzung des Faktors C0 = 2 dB berechnet. Der Geländeverlauf im Untersuchungsbereich wird mit Hilfe des vorliegenden
Geländemodells /72/ vollständig digital nachgebildet und dient der richtlinienkonformen Berechnung der auf den Schallausbreitungswegen auftretenden Pegelminderungseffekte.
4.5.2
Abschirmung und Reflexion
Neben den Beugungskanten, die aus dem Geländemodell resultieren, fungieren die
bestehenden Gebäude im Untersuchungsbereich sowie insbesondere die gemäß /75/
geplanten Haupt- und Nebengebäude im Wohngebiet "Markstein – Südwest" als pegelmindernde Einzelschallschirme. Ortslage und Höhenentwicklung der Bestandsgebäude
stammen aus einem digitalen Gebäudemodell des Bayerischen Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung /72/. An Baukörpern auftretende Immissionspegelerhöhungen durch Reflexionen erster Ordnung werden über eine vorsichtige Schätzung
der Absorptionsverluste von 1 dB(A) berücksichtigt, wie sie an glatten unstrukturierten
Flächen zu erwarten sind.
4.5.3
Berechnungsergebnisse
Unter den genannten Voraussetzungen lassen sich an denjenigen Immissionsorten, die
im schalltechnischen Bericht des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016 als Einzelpunkte
aufgeführt sind, die folgenden Beurteilungspegel prognostizieren:
Prognostizierte Beurteilungspegel Lr [dB(A)]
Autohaus Angerer
IO 1
IO 2
IO 3
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Ungünstigste volle Nachtstunde
31,0
35,4
28,4
Verbrauchermarkt AWG
IO 1
IO 2
IO 3
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Ungünstigste volle Nachtstunde
41,6
31,1
32,5
Verbrauchermarkt K + K
IO 1
IO 2
IO 3
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Ungünstigste volle Nachtstunde
37,4
30,1
33,4
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
IO 4
IO 5
IO 6
IO 7
26,2
24,1
kein Betrieb
23,8
28,1
IO 5
IO 6
IO 7
34,5
36,2
kein Betrieb
40,9
58,3
IO 5
IO 6
IO 7
34,2
32,7
kein Betrieb
45,2
52,3
IO 4
IO 4
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Summe aller Betriebe
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Ungünstigste volle Nachtstunde
IO 1
IO 2
IO 3
43,2
37,6
36,7
IO 4
IO 5
IO 6
IO 7
37,7
38,0
kein Betrieb
46,6
59,3
IO 1 (GE): .........Betriebsleiterwohnhaus "Leierndorfer Straße 36", Grundstück Fl.Nr. 3680/1
IO 2 (MI): ..........maßgeblicher Immissionsort auf der östlichen Baugrenze der Parzelle 19
IO 3 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 13
IO 4 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 16
IO 5 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 18
IO 6 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 20
IO 7 (WA): ........Wohnhaus "Flurweg 42", Grundstück Fl.Nr. 3822/12
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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5
Öffentlicher Verkehrslärm
5.1
Emissionsprognose
• Berechnungsregelwerk
Die Emissionsberechnungen werden nach den Regularien der "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90" /15/ vorgenommen.
• Verkehrsbelastungen
Es wird diejenige Verkehrsbelastung herangezogen, die im Änderungsplanfeststellungsbeschluss /67/ für den Abschnitt der B 15neu zwischen Saalhaupt (A 93) und Essenbach
(A 92) wie folgt für das Prognosejahr 2025 angegeben ist:
Verkehrsbelastung im Prognosejahr 2025 /67/
B 15 neu ( Saalhaupt A 93 – Essenbach A 92)
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr)
DTV
M
p
32.500
1.950
455
18,0
18,0
DTV: ..................durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke [Kfz/24 h]
M:......................maßgebende stündliche Verkehrsstärke [Kfz/h]
p: ......................maßgebender Lkw-Anteil [%]
• Weitere Emissionsparameter
Eine Vergabe von Steigungszuschlägen DStg wäre erst bei Straßenlängsneigungen >5%
relevant und entfällt im vorliegenden Fall. Auf dem relevanten Abschnitt der B 15neu
wird die auf Autobahnen empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h angesetzt.
• Emissionsdaten
Emissionskennwerte nach den RLS-90
B 15 neu ( Saalhaupt A 93 – Essenbach A 92)
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr)
M
p
vzul
DStrO
Lm,E
1.950
455
18,0
18,0
130
130
0
0
75,4
69,1
M: maßgebende stündliche Verkehrsstärke [Kfz/h]
p: maßgebender Lkw-Anteil [%]
vzul: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw (Lkw werden 'automatisch' behandelt) [km/h]
DStrO: Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen [dB(A)]
Lm,E: Emissionspegel [dB(A)]
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5.2
Immissionsprognose
• Vorgehensweise
Die Schallausbreitungsberechnungen werden mit dem Programm "IMMI" der Firma "Wölfel Engineering GmbH & Co. KG" (Version 2016 [412] vom 02.05.2016) nach den Berechnungsvorgaben der "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90" durchgeführt. Der
Geländeverlauf im Untersuchungsgebiet wird mit Hilfe der vorliegenden Geländedaten
/72/ vollständig digital nachgebildet und dient der richtlinienkonformen Berechnung
der auf den Schallausbreitungswegen auftretenden Pegelminderungseffekte.
• Abschirmung und Reflexion
Vgl. Kapitel 4.5.2.
• Berechnungsergebnisse
Unter den genannten Voraussetzungen lassen sich im Geltungsbereich der Planung Beurteilungspegel prognostizieren, wie sie auf Plan 1 bis Plan 7 in Kapitel 9 getrennt nach
der Tag- und Nachtzeit und nach den verschiedenen Geschossebenen dargestellt sind.
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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6
Schalltechnische Beurteilung
6.1
Anlagenbedingter Lärm
6.1.1
Lärmbelastung gemäß den Berechnungsergebnissen
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Markstein - Südwest" durch den Markt
Schierling war der Nachweis zu erbringen, dass der Anspruch der im Wohn- bzw. Mischgebiet geplanten schutzbedürftigen Nutzungen auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu keiner Einschränkung der praktizierten Betriebsabläufe
oder gar zu einer Gefährdung des Bestandsschutzes des Autohauses "Rudolf Angerer
e.K.", des Discounters "Lidl", des Drogeriemarktes "Müller" sowie der Verbrauchermärkte
"AWG Modecenter" und "K + K Schuhe-Center" führen kann, welche unmittelbar südlich
davon ansässig sind.
Zu diesem Zweck wurde ein Simulationsmodell aufgestellt, das den Betrieb des Autohauses und der Verbrauchermärkte so nachbildet, wie er nach Betreiberangaben derzeit praktiziert wird. Im Einzelnen wurden die Werkstatt und die Waschanlage, die Parkplätze, der Lieferverkehr sowie die stationären Anlagen betrachtet, wobei auf verschiedene Prognosesicherheiten abgestellt wurde (z.B. Tore der Werkstatt während der gesamten zehnstündigen Betriebszeit dauerhaft und vollständig geöffnet, denkbar hohes
Kundenaufkommen, maximal an einem Tag vorkommender Lieferverkehr sowie Volllastbetrieb der stationären Anlagen über die gesamte 16-stündige Tagzeit bei den Verbrauchermärkten, vgl. Kapitel 4.4.2.4, 4.4.3.4 und 4.4.4.4). Die Geräuschentwicklungen
durch den Betrieb der stationären Anlagen wurden realitätsnah simuliert, indem diejenigen Schallleistungspegel zugrunde gelegt wurden, die aus den von den Verfassern am
15.11.2015 durchgeführten Schallpegelmessungen bestimmt wurden (vgl. Kapitel 4.3).
Beim Discounter sowie dem Drogeriemarkt wurde von einer Prognose der anlagenbedingten Lärmimmissionen abgesehen, weil sich die vorliegenden Angaben zur Betriebscharakteristik und die durchgeführten Messungen an den stationären Anlagen der beiden Märkte auf den bestehenden Betriebszustand beziehen und nicht die Änderungen
berücksichtigen, die mit der am 26.04.2016 genehmigten Erweiterung des Discounters
verbunden sind (u.a. Verlegung des Standortes der stationären Anlagen, Einbau neuer
Aggregate). Stattdessen werden diejenigen Beurteilungspegel als Grundlage für die Begutachtung herangezogen, die in der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016 nach Realisierung des Vorhabens getrennt für die beiden
Märkte an den bestehenden und neu geplanten Immissionsorten angegeben sind (vgl.
Kapitel 4.4.5.2).
Unter den geschilderten Voraussetzungen errechnen sich energetisch aufsummierte betriebliche Beurteilungspegel, welche die jeweils anzustrebenden Orientierungswerte der
DIN 18005 respektive die geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den bestehenden und neu geplanten schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplans (hier: IO 1 bis IO 6) tags wie auch nachts gesichert einhalten bzw.
zum Teil deutlich unterschreiten.
Am Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 3822/12 (hier: IO 7), das unmittelbar östlich an
das Betriebsgelände der Verbrauchermärkte angrenzt, ist tagsüber eine rechnerische
Überschreitung um 5 dB(A) zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind allein die Geräuschentwicklungen auf dem Parkplatz, die nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie erProjekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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mittelt wurden. Das daraus resultierende Kundenaufkommen (hier: ca. 760 Kunden am
Tag) übertrifft erfahrungsgemäß die tatsächlich auftretende Frequentierung selbst an
verkaufsstarken Tagen bei weitem, sodass in der Praxis ein spürbar niedrigerer Beurteilungspegel vorherrschen dürfte. Mit Ausnahme der stationären Anlagen des Discounters
und des Drogeriemarktes herrscht nachts Betriebsruhe.
Beurteilungsübersicht - Berechnungsergebnisse in Form ermittelter Beurteilungspegel [dB(A)]
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
1. Discounter "Lidl"
2. Drogeriemarkt "Müller"
3. Autohaus Angerer
4. Verbrauchermarkt AWG
5. Verbrauchermarkt K + K
6. Summe aller Betriebe
7. Immissionsrichtwert
8. Einhaltung / Überschreitung
IO 1
IO 2
IO 3
IO 4
IO 5
IO 6
(IO 7)
60
53
31
42
37
58
44
35
31
30
46
40
28
33
33
45
43
26
35
34
46
47
24
36
33
50
49
24
41
45
46
39
28
58
52
61
65
58
60
47
55
48
55
50
55
54
55
60
55
-4
-2
-8
-7
-5
-1
+5
IO 1
IO 2
IO 3
IO 4
IO 5
IO 6
(IO 7)
21
-----
31
19
----
31
29
----
33
33
----
31
32
----
30
16
----
16
-----
6. Summe aller Betriebe
7. Immissionsrichtwert
21
50
31
45
33
40
36
40
35
40
30
40
16
40
8. Einhaltung / Überschreitung
-29
-14
-7
-4
-5
-10
-24
Ungünstigste volle Nachtstunde
1. Discounter "Lidl"
2. Drogeriemarkt "Müller"
3. Autohaus Angerer
4. Verbrauchermarkt AWG
5. Verbrauchermarkt K + K
IO 1 (GE): .........Betriebsleiterwohnhaus "Leierndorfer Straße 36", Grundstück Fl.Nr. 3680/1
IO 2 (MI): ..........maßgeblicher Immissionsort auf der östlichen Baugrenze der Parzelle 19
IO 3 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 13
IO 4 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 16
IO 5 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 18
IO 6 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 20
IO 7 (WA): ........Wohnhaus "Flurweg 42", Grundstück Fl.Nr. 3822/12
Somit kann konstatiert werden, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes "Markstein Südwest" respektive das Heranrücken schutzbedürftiger Nachbarschaft an die Betriebe
im Süden des Geltungsbereiches unter den geschilderten Bedingungen keine Gefährdung der praktizierten Betriebsabläufe oder des Bestandsschutzes für die gewerblichen
Nutzungen mit sich bringt.
6.1.2
Lärmbelastung gemäß den Genehmigungsinhalten
Ergänzend zu den vorgestellten Berechnungsergebnissen werden die an den einzelnen
Immissionsorten jeweils beauflagten, reduzierten Immissionsrichtwerte nachfolgend angegeben, energetisch aufsummiert und mit den geltenden Immissionsrichtwerten verglichen. Daraus wird ersichtlich, dass an den neu entstehenden Immissionsorten mit dem
Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (hier: IO 3 bis IO 6) während der Tagzeit angemessene Pegelreserven für die Geräuschentwicklungen derjenigen Betriebe
zur Verfügung stehen, die zwar innerhalb des Geltungsbereiches liegen, jedoch an keiProjekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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ne Auflagen zum Schallschutz gebunden sind, sowie derjenigen Betriebe, die südlich
der Leierndorfer Straße in den ausgewiesenen Gewerbegebieten "Esper Au" und "GE An
der Leierndorfer Straße" bereits bestehen oder dort künftig entstehen können.
Nachts hingegen dürfen der Discounter und der Drogeriemarkt den zulässigen Immissionsrichtwert IRWWA,Nacht = 40 dB(A) gemäß der Genehmigung alleine ausschöpfen. Diese Tatsache hat für das Autohaus und die beiden Verbrauchermärkte keine weitergehende Bedeutung, nachdem diese Nutzungen keinen Nachtbetrieb praktizieren. Die
Genehmigungsinhalte des Discounters und des Drogeriemarktes kollidieren jedoch eindeutig mit den lärmimmissionsschutzfachlichen Festsetzungen der Bebauungspläne "Esper Au" sowie "GE An der Leierndorfer Straße", weil im Fall einer vollständigen Ausschöpfung der jeweils als zulässig festgesetzten Emissionskontingente an den Immissionsorten
IO 3 bis IO 6 Immissionskontingente verfügbar sind, die ebenfalls in der Größenordnung
des zulässigen Immissionsrichtwertes liegen und demzufolge unter Berücksichtigung der
Summenwirkung Überschreitungen in der Nachtzeit nicht ausgeschlossen werden können.
Beurteilungsübersicht – Genehmigungsinhalte in Form zulässiger Immissionsrichtwerte [dB(A)]
Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr)
1. Discounter "Lidl"
2. Drogeriemarkt "Müller"
3. Autohaus Angerer
4. Verbrauchermarkt AWG
5. Verbrauchermarkt K + K
6. Summe aller Betriebe
7. Immissionsrichtwert
8. Einhaltung / Überschreitung
IO 1
IO 2
IO 3
IO 4
IO 5
IO 6
(IO 7)
------
------
49
49
----
49
49
----
49
49
----
-51
----
--55
---
-65
-60
52
55
52
55
52
55
51
55
55
55
--
--
-3
-3
-3
-4
0
IO 1
IO 2
IO 3
IO 4
IO 5
IO 6
(IO 7)
------
------
37
37
----
37
37
----
37
37
----
-37
----
--40
---
6. Summe aller Betriebe
7. Immissionsrichtwert
-50
-45
40
40
40
40
40
40
37
40
40
40
8. Einhaltung / Überschreitung
--
--
0
0
0
-3
0
Ungünstigste volle Nachtstunde
1. Discounter "Lidl"
2. Drogeriemarkt "Müller"
3. Autohaus Angerer
4. Verbrauchermarkt AWG
5. Verbrauchermarkt K + K
IO 1 (GE): .........Betriebsleiterwohnhaus "Leierndorfer Straße 36", Grundstück Fl.Nr. 3680/1
IO 2 (MI): ..........maßgeblicher Immissionsort auf der östlichen Baugrenze der Parzelle 19
IO 3 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 13
IO 4 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 16
IO 5 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 18
IO 6 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 20
IO 7 (WA): ........Wohnhaus "Flurweg 42", Grundstück Fl.Nr. 3822/12
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6.2
Öffentlicher Verkehrslärm
6.2.1
Schallschutzziele im Städtebau bei öffentlichem Verkehrslärm
Primärziel des Schallschutzes im Städtebau ist es, im Freien
1. tagsüber und nachts unmittelbar vor den Fenstern von Aufenthaltsräumen nach
DIN 4109 /13/ ("Fassadenbeurteilung")
sowie
2. vornehmlich während der Tagzeit in den schutzbedürftigen Außenwohnbereichen
(z.B. Terrassen, Wohngärten)
der geplanten Bauparzellen für Geräuschverhältnisse zu sorgen, die der Art der vorgesehenen Nutzung gerecht werden.2
Zieht man als Grundlage zur diesbezüglichen Quantifizierung die Orientierungswerte der
DIN 18005 (vgl. Kapitel 3.1) sowie die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV heran (vgl.
Kapitel 3.2), so lässt sich der vorliegende Bebauungsplan wie folgt beurteilen:
6.2.2
Geräuschsituation während der Tagzeit
Plan 1 in Kapitel 9 zeigt die während der Tagzeit prognostizierten Verkehrslärmbeurteilungspegel auf einem Höhenniveau von 2,0 Meter über Gelände gemäß /18/ und dient
der Beurteilung der Aufenthaltsqualität auf den Freiflächen sowie insbesondere in den
Außenwohnbereichen.
Unter der realitätsnahen Annahme, dass sich diese schutzbedürftigen Außenwohnbereiche aus Gründen der Besonnung im Süden oder Westen an die geplanten Wohnbaukörper anschließen werden, kann unter den vorliegenden Bedingungen festgestellt werden, dass der tagsüber in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) anzustrebende Orientierungswert OWWA,Tag = 55 dB(A) flächendeckend eingehalten bzw. deutlich unterschritten wird. Auch auf Höhe der Obergeschosse ist eine gesicherte Orientierungswerteinhaltung zu verzeichnen, sodass ggf. entstehende Balkone ebenfalls eine der vorgesehenen Nutzungsart angemessene Aufenthaltsqualität im Freien bieten können (vgl. Plan 3
und Plan 4 in Kapitel 9).
Auf der Parzelle 19, die als Mischgebiet ausgewiesen werden soll, wird der anzustrebende Orientierungswert OWMI,Tag = 60 dB(A) ebenfalls deutlich unterschritten.
Somit entspricht die Geräuschsituation tagsüber im Freien bereits ohne jegliche aktive
Schallschutzmaßnahmen an der B 15neu den Anforderungen, die nach den Ausführungen in Kapitel 3.1 und 6.2.1 im Städtebau an ein allgemeines Wohngebiet bzw. an ein
Mischgebiet zu stellen sind.
2 Nachrangige Bedeutung kommt in der Bauleitplanung dem passiven Schallschutz, d.h. der Sicherstellung
ausreichend niedriger Pegel im Inneren geschlossener Aufenthaltsräume, zu. Diesen ohnehin notwendigen
Schutz vor Außenlärm decken die diesbezüglich baurechtlich eingeführten und verbindlich einzuhaltenden
Mindestanforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" /13/ ab.
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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6.2.3
Geräuschsituation während der Nachtzeit unmittelbar vor den Fassaden
Wie aus Plan 6 und Plan 7 in Kapitel 9 ersichtlich wird, stellt sich die Verkehrslärmbelastung in der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr auf Höhe der Obergeschosse naturgemäß
ungünstiger dar, als tagsüber in den Außenwohnbereichen. So treten auf allen Parzellen
im geplanten Wohngebiet Überschreitungen des nachts anzustrebenden Orientierungswertes OWWA,Nacht = 45 dB(A) um 1 – 4 dB(A) auf. Eine gesicherte Einhaltung der städtebaulichen Schallschutzziele ist aufgrund der Baukörpereigenabschirmung einzig vor den
lärmabgewandten Nord- und Ostfassaden der geplanten Wohnbaukörper zu verzeichnen.
Weil der im Zuge der Abwägung gegebenenfalls zu betrachtende Immissionsgrenzwert
IGWWA,Nacht = 49 dB(A) der 16. BImSchV flächendeckend eingehalten bleibt, darf unter
Verweis auf die Ausführungen in Kapitel 3.3 davon ausgegangen werden, dass trotz der
prognostizierten Orientierungswertüberschreitungen gesunde Wohnverhältnisse vorherrschen. Deshalb sind Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan nicht zwingend
notwendig. Stattdessen sollen die künftigen Bewohner nach Rücksprache mit dem Planungsträger auf die nächtlichen Verkehrslärmimmissionen hingewiesen werden und es
wird empfohlen, diejenigen Schlafräume, die über Außenwandöffnungen (z.B. Fenster,
Türen) in den West- und Südfassaden der geplanten Wohnbaukörper belüftet werden
müssen, mit fensterunabhängigen, schallgedämmten Belüftungsanlagen auszustatten,
um einen gesunden und ungestörten Schlaf zu gewährleisten.
Die Errichtung von Lärmschutzwänden oder –wällen entlang der B 15neu oder im Westen des Geltungsbereichs käme ohnehin nicht in Betracht, da diese eine enorme Längen- und Höhenentwicklung aufweisen müssten, um auf Höhe der Obergeschosse eine
spürbare Pegelminderung zu erzielen. Zudem stünden die Kosten derartiger aktiver
Schallschutzmaßnahmen mit Blick auf die Höhe der prognostizierten Überschreitungen
außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck. Auch die Festsetzung lärmabgewandter Wohnungsgrundrisse scheidet aus, weil die B 15neu im Westen der geplanten Wohnbebauung verläuft und die Forderung nach der Schaffung einer natürlichen Belüftungsmöglichkeit für sämtliche dem Schlafen dienenden Räume über Außenwandöffnungen
in den ausreichend abgeschirmten Nord- und ostfassaden mit den Anforderungen kollidieren würde, die an die Belichtung und die Aufenthaltsqualität von Wohnnutzungen zu
stellen sind. Als einzig praktikable Möglichkeit im Umgang mit den nächtlichen Orientierungswertüberschreitungen verbleiben deshalb rein passive Schallschutzmaßnahmen,
die im vorliegenden Fall als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden (vgl.
Kapitel 7.1).
Auf der Mischgebietsparzelle wird der Orientierungswert OWMI,Nacht = 50 dB(A) flächendeckend eingehalten.
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7
Schallschutz im Bebauungsplan
7.1
Musterformulierung für die textlichen Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass der nachts in einem allgemeinen Wohngebiet anzustrebende
Orientierungswert OWWA,Nacht = 45 dB(A) des Beiblatts 1 zu Teil 1 der DIN 18005 auf allen Parzellen im Wohngebiet um 1 – 4 dB(A) überschritten wird. Deshalb sollten alle Schlafräume, die
durch Außenwandöffnungen (z.B. Fenster, Türen) in den vom Verkehrslärm am stärksten betroffenen West- und Südfassaden belüftet werden müssen, zur Sicherstellung ausreichend niedriger
Innenpegel mit schallgedämmten automatischen Belüftungsanlagen ausgestattet werden. Deren
Betrieb darf in einem Meter Abstand Eigengeräuschpegel LAFeq ~ 20 dB(A) nicht überschreiten
und muss auch bei vollständig geschlossenen Fenstern eine Raumbelüftung mit ausreichender
Luftwechselzahl ermöglichen.
7.2
Musterformulierung für die Begründung
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans "Markstein - Südwest" durch den Markt Schierling wurde durch das Sachverständigenbüro "hoock farny ingenieure", Am Alten Viehmarkt 5,
84028 Landshut mit Datum vom 06.06.2016 ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Dabei
wurden Prognoseberechnungen zur Ermittlung der Lärmimmissionen durchgeführt, die im geplanten Wohngebiet bzw. im Mischgebiet durch das Autohaus "Rudolf Angerer e.K." und die
Verbrauchermärkte "AWG Modecenter" und "K + K Schuhe-Center" im Süden des Geltungsbereichs hervorgerufen werden. Die anlagenbedingten Lärmimmissionen des Discounters und des
Drogeriemarktes, die zwischen den zuvor genannten Betrieben ansässig sind, wurden auf
Grundlage der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016
beurteilt, die im Rahmen des Einzelgenehmigungsverfahrens für die mittlerweile genehmigte Erweiterung des Discounters erstellt worden ist. Die ermittelten Beurteilungspegel aller im Geltungsbereich vorhandenen Betriebe wurden energetisch aufsummiert und mit den im Beiblatt 1
zu Teil 1 der DIN 18005 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. für ein Mischgebiet (MI)
genannten Orientierungswerten verglichen, um zu überprüfen, ob der Untersuchungsbereich
den vorgesehenen Nutzungsarten zugeführt werden kann, ohne die Belange des Lärmimmissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanung zu verletzen. Das Gutachten kommt zu dem Fazit,
dass das Heranrücken schutzbedürftiger Nachbarschaft keine Gefährdung der praktizierten Betriebsabläufe oder des Bestandsschutzes für die betrachteten gewerblichen Nutzungen mit sich
bringt.
Außerdem wurden Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose der Lärmimmissionen durchgeführt, die im Geltungsbereich der Planung durch den Verkehr auf B 15neu hervorgerufen
werden. Die Berechnungen wurden gemäß den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90" auf Grundlage derjenigen Verkehrsbelastung durchgeführt, die im Änderungsplanfeststellungsbeschluss für das Prognosejahr 2025 angegeben ist. Die Berechnungsergebnisse sind
auf Lärmbelastungskarten im Anhang des schalltechnischen Gutachtens dargestellt und zeigen,
dass der tagsüber anzustrebende Orientierungswert OWWA,Tag = 55 dB(A) flächendeckend eingehalten wird. Nachts hingegen sind alle Parzellen im geplanten allgemeinen Wohngebiet von
Orientierungswertüberschreitungen um 1 – 4 dB(A) betroffen. Im Umgang mit diesen Überschreitungen werden passive Schallschutzmaßnahmen empfohlen, die als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Auf der Mischgebietsparzelle werden die anzustrebenden
Orientierungswerte tags wie auch nachts flächendeckend eingehalten.
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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8
Zitierte Unterlagen
8.1
Literatur zum Lärmimmissionsschutz
6. DIN 18005 Teil 1 mit zugehörigem Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren – Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987
13. DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November
1989
15. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90
18. Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12.06.1990
22. Handwerk und Wohnen – Bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel, Vergleichende Studie des TÜV Rheinland 1993/2005, TÜV Rheinland Group, 2005
25. Zeitschrift für Lärmbekämpfung, 3/2000, 47. Jahrgang, Deutscher Arbeitsring für
Lärmbekämpfung (DAL)
39. DIN ISO 9613-2 Entwurf, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2:
Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997
41. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, TA Lärm) vom 26.08.1998
47. DIN EN ISO 3744, Akustik – Bestimmung der Schallleistungspegel und Schallenergiepegel von Geräuschquellen aus Schalldruckpegelmessungen, Februar 2011
49. Angaben zu Maximalpegeln von Lkw auf Betriebsgeländen, Bayerisches Landesamt
für Umweltschutz, 2002
55. Parkplatzlärmstudie, 6.Auflage 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt
57. DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006
8.2
Projektspezifische Unterlagen
59. "Errichtung eines V.A.G.-Autohauses mit Kfz-Werkstätte und Ausstellungsräumen und
Wohnung", baurechtliche Genehmigung vom 24.09.1987, Az: V/3-1490/87Fi, Landratsamt Regensburg
60. Bebauungsplan Nr. 24 "Markstein" des Marktes Schierling, 01.03.2002, 1. Änderung
vom 18.03.2005, 2. Änderung vom 28.02.2007
61. Bebauungsplan Nr. 26 "Gewerbegebiet Esper Au" des Marktes Schierling, 19.07.2006,
1. Änderung vom 08.08.2011, 2. Änderung vom 11.07.2014
62. Bebauungsplan "GE An der Leierndorfer Straße" des Marktes Schierling, 13.09.2013
63. "Aufstellung des Bebauungsplans "GE An der Leierndorfer Straße" durch den Markt
Schierling – Berechnung zulässiger Lärmemissionskontingente", schalltechnisches
Gutachten Nr. SIR-1431-03 vom 07.03.2013, hoock farny ingenieure, Landshut
Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016
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64. "Sanierung eines bestehenden Bekleidungs- und Schuhfachmarktes mit Erweiterung", baurechtliche Genehmigung vom 11.06.2014, Az: S 43-2014-0654, Landratsamt Regensburg (AWG)
65. "Anbau einer Gewerbefläche an ein bestehendes Geschäftsgebäude", baurechtliche Genehmigung vom 02.03.2015, Aktenzeichen: S 43-2014-1967, Landratsamt Regensburg (Sonnenstudio)
66. 9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Schierling, Stand: Entwurf vom
24.03.2015, Bernhard Bartsch, Landschaftsarchitekt BDLA, Neutraubling
67. "Erläuterungsbericht zur Planfeststellung: Bundesstraße B 15neu – Regensburg –
Landshut – Rosenheim, Abschnitt Gemeindebereich Schierling", Auszug aus dem
Änderungsplanfeststellungsbeschluss, E-Mail vom 08.09.2015, Markt Schierling
68. "Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes", Planunterlagen vom
26.10.2015, Architekturbüro Dieter Niestroj, München
69. Informationen zur Betriebscharakteristik, Telefonat vom 30.10.2015, Teilnehmer:
Fr. Watter (Sonnenstudio), Fr. Aigner (hoock farny ingenieure)
70. Informationen zur Betriebscharakteristik, Telefonat vom 30.10.2015, Teilnehmer:
Fr. Meier (AWG), Fr. Aigner (hoock farny ingenieure)
71. Informationen zur Betriebscharakteristik, Telefonat vom 30.10.2015, Teilnehmer:
Hr. Schütz (K & K Schuhe), Fr. Aigner (hoock farny ingenieure)
72. Digitales Gelände- und Gebäudemodell für den Untersuchungsbereich, Stand:
11.11.2015, bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
München
73. Ortstermin mit Betriebsbesichtigung und Schallpegelmessungen am 15.11.2015 in
Schierling, Teilnehmer: Hr. Angerer (Autohaus Angerer), Hr. Schütz (K & K Schuhe),
Fr. Meier (AWG), Hr. Bräu (hoock farny ingenieure)
74. Ortstermin mit Projektbesprechung im Rathaus in Schierling am 02.12.2015, Teilnehmer: Hr. Kammermeier, Hr. Wallner (Markt Schierling), Hr. Wagner, Hr. Bartsch (Büro
Bartsch), Hr. Mehrl, Fr. Holzapfel (LRA Regensburg)
75. Bebauungsplan "Markstein – Südwest" des Marktes Schierling, Stand: Entwurf vom
09.02.2016, Bernhard Bartsch, Landschaftsarchitekt BDLA, Neutraubling
76. "Genehmigungsverfahren für Lebensmittelmarkt (Lidl) und Drogeriemarkt (Müller),
Leierndorfer Straße 34, 84069 Markt Schierling", schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung Nr. 216004/3 vom 15.02.2016, Ingenieurbüro Greiner GbR, Germering
77. "Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes", baurechtliche Genehmigung vom 26.04.2016, Az: S 43-2015-2041-BABG, Landratsamt Regensburg (Lidl +
Müller)
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Anhang
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Plan 1 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Tagzeit in 2,0 m über
GOK (schutzbedürftige Außenwohnbereiche)
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Plan 2 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Tagzeit in 2,7 m über
GOK (Fensteroberkante Erdgeschoss)
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Plan 3 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Tagzeit in 5,5 m über
GOK (Fensteroberkante 1. Obergeschoss)
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Plan 4 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Tagzeit in 8,5 m über
GOK (Fensteroberkante 2. Obergeschoss)
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Plan 5 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Nachtzeit in 2,7 m über
GOK (Fensteroberkante Erdgeschoss)
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Plan 6 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Nachtzeit in 5,5 m über
GOK (Fensteroberkante 1. Obergeschoss)
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Plan 7 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Nachtzeit in 8,5 m über
GOK (Fensteroberkante 2. Obergeschoss)
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