SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Aufstellung des Bebauungsplans "Markstein - Südwest" durch den Markt Schierling Prognose und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch anlagenbedingten Lärm und öffentlichen Straßenverkehrslärm Lage: Markt Schierling Landkreis Regensburg Regierungsbezirk Oberpfalz Auftraggeber: Kommunalunternehmen Markt Schierling (K-MS) AdöR Rathausplatz 1 84069 Schierling Projekt Nr.: Umfang: Datum: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx 49 Seiten 06.06.2016 Dipl.-Ing. (FH) Judith Aigner Projektbearbeitung Dipl.-Ing. Univ. Heinz Hoock Projektleitung Urheberrecht: Jede Art der Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung der hoock farny ingenieure gestattet! Das Gutachten wurde ausschließlich für den beschriebenen Zweck, das genannte Objekt und den Auftraggeber erstellt. Eine weitergehende Verwendung, oder Übertragung auf andere Objekte ist ausgeschlossen. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. hoock farny ingenieure Am Alten Viehmarkt 5 D-84028 Landshut sachverständige für immissionsschutz und akustik Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG Güteprüfstelle nach DIN 4109 Fon: 0871 / 96 56 37 30 Web: www.hoock-farny.de Mail: [email protected] Inhalt 1 Ausgangssituation ............................................................................... 4 1.1 1.2 1.3 Planungswille des Marktes Schierling .......................................................................... 4 Ortslage und Nachbarschaft ....................................................................................... 6 Bauplanungsrechtliche Situation................................................................................. 7 2 Aufgabenstellung ................................................................................ 8 3 Anforderungen an den Schallschutz ................................................. 9 3.1 3.2 3.3 3.4 Lärmschutz im Bauplanungsrecht ............................................................................... 9 Die Bedeutung der TA Lärm in der Bauleitplanung .................................................. 9 Die Bedeutung der Verkehrslärmschutzverordnung in der Bauleitplanung ............................................................................................................. 10 Maßgebliche Immissionsorte und deren Schutzbedürftigkeit ............................... 10 4 Anlagenbedingter Lärm ................................................................... 12 4.1 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.2.1 4.4.2.2 4.4.2.3 4.4.2.4 4.4.3 4.4.3.1 4.4.3.2 4.4.3.3 4.4.3.4 4.4.4 4.4.4.1 4.4.4.2 4.4.4.3 4.4.4.4 4.4.5 4.4.5.1 4.4.5.2 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 Übersicht über die Betriebe ........................................................................................ 12 Vorgehensweise ........................................................................................................... 12 Schallpegelmessungen ............................................................................................... 13 Vorgehensweise ........................................................................................................... 13 Messergebnisse ............................................................................................................ 13 Emissionsprognose ....................................................................................................... 15 Ruhezeitenzuschlag ..................................................................................................... 15 Autohaus "Angerer" ..................................................................................................... 15 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz ............................................................. 15 Betriebscharakteristik ................................................................................................... 15 Schallquellenübersicht ................................................................................................ 16 Emissionsansätze .......................................................................................................... 17 Verbrauchermarkt "AWG Modecenter" ................................................................... 20 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz ............................................................. 20 Betriebscharakteristik ................................................................................................... 20 Schallquellenübersicht ................................................................................................ 21 Emissionsansätze .......................................................................................................... 21 Verbrauchermarkt "K + K Schuhe-Center" ............................................................... 24 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz ............................................................. 24 Betriebscharakteristik ................................................................................................... 24 Schallquellenübersicht ................................................................................................ 24 Emissionsansätze .......................................................................................................... 25 Discounter "Lidl" und Verbrauchermarkt "Müller" .................................................... 28 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz ............................................................. 28 Prognostizierte Beurteilungspegel des Ingenieurbüros Greiner ............................ 29 Immissionsprognose ..................................................................................................... 30 Vorgehensweise ........................................................................................................... 30 Abschirmung und Reflexion ....................................................................................... 30 Berechnungsergebnisse.............................................................................................. 30 Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 2 von 49 5 Öffentlicher Verkehrslärm................................................................. 32 5.1 5.2 Emissionsprognose ....................................................................................................... 32 Immissionsprognose ..................................................................................................... 33 6 Schalltechnische Beurteilung ........................................................... 34 6.1 6.1.1 6.1.2 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 Anlagenbedingter Lärm ............................................................................................. 34 Lärmbelastung gemäß den Berechnungsergebnissen ......................................... 34 Lärmbelastung gemäß den Genehmigungsinhalten ............................................ 35 Öffentlicher Verkehrslärm ........................................................................................... 37 Schallschutzziele im Städtebau bei öffentlichem Verkehrslärm ........................... 37 Geräuschsituation während der Tagzeit .................................................................. 37 Geräuschsituation während der Nachtzeit unmittelbar vor den Fassaden ....................................................................................................................... 38 7 Schallschutz im Bebauungsplan ...................................................... 39 7.1 7.2 Musterformulierung für die textlichen Hinweise....................................................... 39 Musterformulierung für die Begründung .................................................................. 39 8 Zitierte Unterlagen ............................................................................. 40 8.1 8.2 Literatur zum Lärmimmissionsschutz .......................................................................... 40 Projektspezifische Unterlagen .................................................................................... 40 9 Anhang ............................................................................................... 42 Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 3 von 49 1 Ausgangssituation 1.1 Planungswille des Marktes Schierling Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Markstein - Südwest" /75/ beabsichtigt der Markt Schierling zum einen die Erweiterung des überwiegend bereits bebauten Wohngebietes am Markstein im Nordwesten von Schierling um ein zusätzliches Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO. Zum anderen werden die gewerblich genutzten Grundstücke im südlichen Anschluss, auf denen verschiedene Einkaufsmärkte und ein Kfz-Betrieb ansässig sind, überplant und als Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Einzelhandel" bzw. als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen. Die Teilfläche zwischen dem geplanten Wohngebiet im Norden und dem Kfz-Betrieb im Süden soll einer Nutzung als Mischgebiet zugeführt werden (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Auszug aus dem Bebauungsplan "Markstein - Südwest" des Marktes Schierling /75/ Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 4 von 49 Das geplante Wohngebiet beinhaltet 19 Parzellen, in denen die Errichtung von freistehenden Einzel-, Doppel- bzw. Reihenwohnhäusern in zwei- bzw. dreigeschossiger Bauweise zulässig ist. Während auf der Parzelle "SO 1" ein Discounter ("Lidl") und ein Drogeriemarkt ("Müller") ansässig sind, haben sich auf der Parzelle "SO 2" drei Nutzer (Sonnenstudio "Real Sun", Einkaufsmärkte "AWG Modecenter" und "K + K Schuhe-Center") angesiedelt. Auf der Gewerbeparzelle im Südwesten des Plangebietes befindet sich der KfzBetrieb "Rudolf Angerer e.K.". Dessen Betriebsfläche und die geplanten Wohnnutzungen werden aus Westen über die Straße "Markstein" erschlossen. Die Zufahrt zu den Betrieben im Sondergebiet erfolgt hingegen aus Süden über die Leierndorfer Straße. Der Betreiber des auf der Parzelle "SO1" ansässigen Discounters hat im Herbst vergangenen Jahres einen Bauantrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche nach Norden zum geplanten Wohngebiet am Markstein hin gestellt /68/. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 26.04.2016 durch das Landratsamt Regensburg /77/ baurechtlich unter verschiedenen Auflagen zum Lärmimmissionsschutz genehmigt, wobei das geplante Heranrücken der schutzbedürftigen Nachbarschaft an den Betrieb bereits berücksichtigt worden ist (vgl. Abbildung 2). Abbildung 2: Lageplan mit Darstellung der geplanten Erweiterung des Discounters /68/ Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 5 von 49 1.2 Ortslage und Nachbarschaft Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Schierling. Es wird im Süden von der Leierndorfer Straße und im Westen von der Straße "Markstein" begrenzt. Im Norden und im Osten schließen sich Wohnnutzungen am Aufleg bzw. am Flurweg an. Südlich und südwestlich der Leierndorfer Straße haben sich verschiedene Betriebe angesiedelt (Autohaus "Astaller GmbH", "Bauer & Frischluft Werbung GmbH"). In ca. 600 m Entfernung im Westen des Plangebiets verläuft die B 15neu (vgl. Abbildung 3 und Abbildung 4 in Kapitel 1.3). Abbildung 3: Blick nach Norden auf das Plangebiet sowie die Wohnbebauung am Markstein Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 6 von 49 1.3 Bauplanungsrechtliche Situation Für die in Kapitel 1.2 beschriebenen Nutzungen im Planungsumfeld gibt es verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne des Marktes Schierling. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über diese Pläne und die jeweils festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Geltungsbereiche der einzelnen Bebauungspläne sind in Abbildung 4 eingetragen. Rechtskräftige Bebauungspläne im Untersuchungsbereich Nr. Titel des Bebauungsplans 1 2 3 4 Markstein /60/ Gewerbegebiet Esper Au /61/ Gewerbegebiet Esper Au /61/, 1. Änderung GE An der Leierndorfer Straße /62/ Bauliche Nutzung In Kraft seit Wohngebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet 01.03.2002 19.07.2006 08.08.2011 13.09.2013 Abbildung 4: Rechtskräftige Bebauungspläne im Planungsumfeld Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 7 von 49 2 Aufgabenstellung Beauftragtes Ziel der vorliegenden Begutachtung ist es, den Nachweis zu führen, dass der Anspruch der geplanten schutzbedürftigen Nutzungen auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu keiner Einschränkung der Betriebsabläufe oder gar zu einer Gefährdung des Bestandschutzes der im Süden des Plangebietes ansässigen Betriebe führen kann. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen und Festsetzungen, die den notwendigen Schutz vor unzulässigen Lärmimmissionen gewährleisten können, ohne die Nutzungen der Gefahr nachträglicher betrieblicher Einschränkungen auszusetzen (Wahrung des Bestandsschutzes), werden erarbeitet und vorgestellt. Zudem soll die Verträglichkeit der geplanten schutzbedürftigen Nutzungen im Wohngebiet sowie im Mischgebiet mit den Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr auf der B 15neu geprüft werden. Die diesbezüglich gegebenenfalls erforderlichen aktiven, planerischen und/oder passiven Schutzmaßnahmen sollen entwickelt und durch geeignete Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung abgesichert werden. Hinweis: Auf Vorgabe des Landratsamtes Regensburg /74/ wird auf die Durchführung einer Geräuschkontingentierung nach den Vorgaben der DIN 45691 /57/ für die beiden Sondergebietsparzellen verzichtet. Nachdem im Bescheid für den Kfz-Betrieb Schallschutzauflagen bzw. reduzierte Immissionsrichtwerte festgelegt sind, die die zulässigen anlagenbedingten Lärmimmissionen in der schutzbedürftigen Nachbarschaft regeln, wird auch beim Gewerbegebiet davon abgesehen, zulässige Emissionskontingente zu ermitteln. Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 8 von 49 3 Anforderungen an den Schallschutz 3.1 Lärmschutz im Bauplanungsrecht Für städtebauliche Planungen empfiehlt das Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 /6/ schalltechnische Orientierungswerte, deren Einhaltung im Bereich schutzbedürftiger Nutzungen als "sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau" aufzufassen sind. Diese Orientierungswerte (OW) sollen nach geltendem und praktiziertem Bauplanungsrecht an maßgeblichen Immissionsorten im Freien eingehalten oder besser unterschritten werden, um schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm vorzubeugen und die mit der Eigenart des Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen: Orientierungswerte OW der DIN 18005 [dB(A)] Anlagenbedingter Lärm WA MI Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) 55 40 60 45 Öffentlicher Verkehrslärm WA MI Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) 55 45 60 50 Gemäß dem Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 sowie der gängigen lärmimmissionsschutzfachlichen Beurteilungspraxis werden "die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen ... wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert." Somit erfolgt keine Pegelüberlagerung der hier zu betrachtenden Geräuschentwicklungen durch öffentlichen Verkehrslärm mit denjenigen des anlagenbedingten Lärms. 3.2 Die Bedeutung der TA Lärm in der Bauleitplanung Die Orientierungswerte der DIN 18005 stellen in der Bauleitplanung ein zweckmäßiges Äquivalent zu den i.d.R. gleich lautenden Immissionsrichtwerten der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, TA Lärm /41/) dar, die üblicherweise als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift zur Beurteilung von Geräuschen gewerblicher Anlagen in Genehmigungsverfahren und bei Beschwerdefällen herangezogen wird. Nach den Regelungen der TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dann sichergestellt, wenn alle Anlagen, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, im Einwirkungsbereich schutzbedürftiger Nutzungen in der Summenwirkung Beurteilungspegel bewirken, die an den maßgeblichen Immissionsorten im Freien die in Nr. 6.1 der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte einhalten oder unterschreiten. Die Beurteilungszeiten sind identisch mit denen der DIN 18005, jedoch greift die TA Lärm zur Bewertung nächtlicher Geräuschimmissionen die ungünstigste volle Stunde aus der Nachtzeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr heraus. Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 9 von 49 3.3 Die Bedeutung der Verkehrslärmschutzverordnung in der Bauleitplanung Beim Bau und bei der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /18/ mit den dort festgelegten Immissionsgrenzwerten (IGW) als rechtsverbindlich zu beachten. Diese Immissionsgrenzwerte liegen in der Regel um 4 dB(A) höher als die für die jeweilige Nutzungsart anzustrebenden Orientierungswerte (OW) des Beiblattes 1 zu Teil 1 der DIN 18005. Sind im Falle eines Heranrückens schutzbedürftiger Nutzungen an bestehende Verkehrswege in der Bauleitplanung Überschreitungen der anzustrebenden Orientierungswerte nicht zu vermeiden, so werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV oftmals als Abwägungsspielraum interpretiert und verwendet, innerhalb dessen ein Planungsträger nach Ausschöpfung sinnvoll möglicher und verhältnismäßiger aktiver und/oder passiver Schallschutzmaßnahmen die vorgesehenen Nutzungen üblicherweise realisieren kann, ohne die Rechtssicherheit der Planung infrage zu stellen. Begründet ist dies in der Tatsache, dass der Gesetzgeber beim Neubau von öffentlichen Straßen- oder Schienenverkehrswegen Geräuschsituationen als zumutbar einstuft, in denen Beurteilungspegel bis hin zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV auftreten, und somit der der indirekte Rückschluss gezogen werden kann, dass bei einer Einhaltung dieser Immissionsgrenzwerte auch an den maßgeblichen Immissionsorten geplanter schutzbedürftiger Nutzungen gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet sind. Sollen/müssen sogar Lärmbelastungen in Kauf genommen werden, die über die Immissionsgrenzwerte hinausgehen, so bedarf dies einer ganz besonders eingehenden und qualifizierten Begründung. Immissionsgrenzwerte IGW der 16. BImSchV [dB(A)] Bezugszeitraum WA Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) 59 49 3.4 MI 64 54 Maßgebliche Immissionsorte und deren Schutzbedürftigkeit Die Lage der maßgeblichen Immissionsorte ist in den bisher genannten Regelwerken zwar nicht exakt gleichlautend definiert, inhaltlich sind diese Definitionen jedoch nahezu deckungsgleich. Stellvertretend wird hier die Beschreibung aus Nr. A.1.3 der TA Lärm zitiert. Demnach liegen maßgebliche Immissionsorte im Freien entweder o "bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109..." oder o "bei unbebauten Flächen, oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bauund Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen." Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 10 von 49 Als schutzbedürftig benennt die DIN 4109 /13/ insbesondere Aufenthaltsräume wie zum Beispiel Wohnräume einschließlich Wohndielen, Schlafräume, Unterrichtsräume und Büroräume. Als nicht schutzbedürftig werden üblicherweise Küchen, Bäder, Abstellräume sowie Treppenhäuser angesehen, weil diese Räume nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind. Abgesehen von den Immissionsorten vor den Gebäuden sollte im Rahmen von Bauleitplanungen zusätzliches Augenmerk zumindest auf die Geräuschbelastung in den Außenwohnbereichen (z.B. Terrassen, Balkone, Wohngärten) und nach Möglichkeit auch in anderen Freiflächen gelegt werden, die dem Aufenthalt und der Erholung von Menschen dienen sollen (z.B. private Grünflächen). Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 11 von 49 4 Anlagenbedingter Lärm 4.1 Übersicht über die Betriebe In den Sonder- bzw. Gewerbegebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Markstein – Südwest" sind die folgenden Betriebe ansässig: Ansässige Betriebe im Gewerbe-/Sondergebiet "Markstein - Südwest" Nr. 1 2 3 4 5 6 Betrieb Fl.Nr. Autohaus "Rudolf Angerer e.K." Discounter "Lidl" Drogeriemarkt "Müller" Sonnenstudio "Real Sun" Verbrauchermarkt "K + K Schuhe-Center" 3680/1 3680/21 3680/21 3822 3822 Verbrauchermarkt "AWG Modecenter" 3822 Abbildung 5: Luftbild mit Nummerierung der Betriebe innerhalb des Geltungsbereichs 4.2 Vorgehensweise Die anlagenbedingten Lärmimmissionen durch den Betrieb des Autohauses "Rudolf Angerer e.K." und der Verbrauchermärkte im Südosten auf dem Grundstück Fl.Nr. 3822 der Gemarkung Schierling werden auf Grundlage der Erkenntnisse der Betriebsbesichtigungen, der Ergebnisse der am 15.11.2015 durchgeführten Schallpegelmessungen und den jeweils erhaltenen Angaben zur Betriebscharakteristik mit Hilfe eines Simulationsmodelles ermittelt. Für das Sonnenstudio werden keine eigenen Schallquellen abgeleitet, weil mit dessen Betrieb kein Lieferverkehr verbunden ist und die Pkw-Fahrbewegungen der Kunden durch diejenigen auf den Parkplätzen der Verbrauchermärkte abgedeckt werden (Stichwort "Synergieeffekte"). Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 12 von 49 Beim Discounter sowie dem Drogeriemarkt auf dem Grundstück Fl.Nr. 3680/21 der Gemarkung Schierling wird hingegen auf die Inhalte der Genehmigung abgestellt, die erst am 26.04.2016 für die Erweiterung der Verkaufsfläche erteilt wurde /77/, respektive auf die im Zuge des Einzelgenehmigungsverfahrens erstellte schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016 /76/, worin die betrieblichen Beurteilungspegel für beide Betriebe nach Realisierung der geplanten Erweiterung prognostiziert wurden. 4.3 Schallpegelmessungen 4.3.1 Vorgehensweise Um die Geräuschentwicklungen durch den Betrieb der stationären Anlagen des Autohauses und der Verbrauchermärkte möglichst realitätsnah beurteilen und simulieren zu können, wurden am Donnerstag, den 15.11.2015 /73/, Schallpegelmessungen durchgeführt. Erfasst und digital gespeichert wurden dabei stichprobenartig während repräsentativer Zeiträume die Schalldruckpegel LAFm in verschiedenen Abständen von den einzelnen Anlagen. Während bei den Kaminen der Lackiererei des Autohauses das sogenannte Hüllflächenverfahren in Anlehnung an die Vorgaben der DIN EN ISO 3744 /47/ zum Einsatz kam, wurden die Schallleistungspegel der stationären Anlagen der Verbrauchermärkte aus Einzelpunktmessungen und der jeweils zugehörigen Rückrechnung gemäß DIN EN ISO 3744 bzw. DIN ISO 9613-2 /39/ bestimmt. Alle Messungen erfolgten frei von relevanten Fremdgeräuscheinflüssen und fanden laut Betreiberangaben während einer betriebsüblichen Auslastung statt. Es wurde die folgende Messkette eingesetzt: DIN EN 61672 Klasse 1 Schallpegelanalysator Sinus Messtechnik Typ Soundbook MK2/8B-G, Ser.Nr. 07156 Mikrofon "G.R.A.S Typ 40AE", Ser.Nr. 215883 Vorverstärker "G.R.A.S Typ 26CA" Ser.Nr. 216693 4.3.2 Messergebnisse Die nachfolgende Tabelle zeigt die Messergebnisse im Überblick: Ergebnisse der Schallpegelmessungen vom 15.11.2015 Nr. 1 2 3 Beschreibung Kamine Abluft Lackiererei (Autohaus Angerer) Klimatechnik (K + K Schuhe-Center) Klimatechnik (AWG Modecenter) Lw 85,6 80,5 68,5 Lw: .....................Schallleistungspegel [dB(A)] Hinweis: Auf die Angabe der Messergebnisse für die stationären Anlagen des Discounters "Lidl" und des Drogeriemarktes "Müller" wird unter Verweis auf die Ausführungen in Kapitel 4.2 verzichtet. Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 13 von 49 Abbildung 6: Abluft Lackiererei (Autohaus Angerer) Abbildung 7: Klimatechnik (AWG Modecenter) Abbildung 8: Klimatechnik (K + K Schuhe-Center) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 14 von 49 4.4 Emissionsprognose 4.4.1 Ruhezeitenzuschlag An den im allgemeinen Wohngebiet gelegenen Immissionsorten wird der nach Nr. 6.5 der TA Lärm notwendige Ruhezeitenzuschlag KR = 6 dB(A) bei der Bildung der Beurteilungspegel während der Tagzeit berücksichtigt. Unterstellt man, dass sich die Geräuschereignisse im statistischen Mittel in etwa gleichmäßig über die Betriebszeit verteilen, so ergibt sich in Umrechnung ein "zeitbewerteter" Ruhezeitenzuschlag KR,t = 1,9 dB(A), welcher bereits in der Emissionsprognose für die stationären Anlagen berücksichtigt wird. 4.4.2 Autohaus "Angerer" 4.4.2.1 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz Im Bescheid des Landratsamts Regensburg vom 24.09.1987 /59/ sind die folgenden Auflagen zum Schallimmissionsschutz festgelegt: 2.1 Hinsichtlich des Lärmschutzes sind die Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) vom 16.07.1968 (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 137 vom 26.07.1968) sowie die weitergehenden Anforderungen der VDI 2058 Blatt 1 (Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft) einzuhalten. 2.2 Der Beurteilungspegel der von der Gesamtanlage ausgehenden Geräusche (einschließlich des Fahrverkehrs und der betriebsbedingten Nebenanlagen, z.B. Ventilatoren, Kompressoren usw.) darf am nächstgelegenen Immissionsort östlich der Anlage den unter Ziffer 2.321 TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet vorgesehenen Immissionsrichtwerte von tagsüber 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) nicht überschreiten. Die Nachtzeit, sie beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr, kann unberücksichtigt bleiben, da nach den Angaben des Antragstellers nachts nicht gearbeitet wird. 2.3 Die gesamte Anlage ist gemäß dem derzeitigen Stand der Lärmschutztechnik zu errichten, zu betreiben und zu warten. 2.4 Öffnungen von und zu lärmrelevanten Anlagen oder Anlagenteilen in den Außenhautelementen (z.B. Kompressorenraum, Heizungsanlagen) sind mit Schalldämpfern auszustatten oder zu kapseln. 2.5 In die Zu- und Abluftöffnung der Lackieranlage sind erforderlichenfalls Schalldämpfer einzubauen. 2.6 Fensterflächen zum Werkstattbereich müssen ein bewertetes Schalldämm-Maß R'w von mindestens 34 dB aufweisen. 4.4.2.2 Betriebscharakteristik Als Basis für die Begutachtung dienen neben den Erkenntnissen der Betriebsbesichtigung und den Ergebnissen der Schallpegelmessungen insbesondere die Betreiberangaben zur Betriebscharakteristik /73/. Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 15 von 49 o Betriebstyp: Autohaus mit Werkstatt, Lackiererei, Portalwaschanlage sowie Büro und Ausstellung o Betriebszeiten: Montag bis Freitag 7:30 bis 18:00 Uhr, Samstag 9:00 bis 13:00 Uhr o Mitarbeiter: ca. 20 o Parkplatz: ca. 50 Stellplätze, Fahrbahnoberfläche gepflastert o Werkstatt: ca. 12 Pkw/d im Jahresdurchschnitt, Tore im Sommer geöffnet o Portalwaschanlage: maximal 20 Pkw am Tag, Tore teilweise offen o Lackiererei: maximal 2 Stunden am Tag in Betrieb; 2 Kamine, die die Abluft ins Freie blasen; nur dann in Betrieb, wenn lackiert wird o Neuwagen werden einmal wöchentlich mit Lkw angeliefert, Lkw bleibt dabei auf der öffentlichen Straße stehen, Abladen über Rampe o Ersatzteile werden mit Kleintransporter angeliefert, zweimal tagsüber und eine Spätanlieferung zwischen 19:00 und 20:00 Uhr, manuelle Entladung der Paketwaren 4.4.2.3 Schallquellenübersicht Aus den Angaben zur Betriebscharakteristik lassen sich für das Lärmprognosemodell die folgenden relevanten Schallquellen ableiten, deren Positionen Abbildung 9 zu entnehmen sind: Relevante Schallquellen "Autohaus Angerer" Kürzel AW AP AP1 AP2 AK Beschreibung Autohaus Werkstatt – Schallabstrahlung der Außenbauteile Autohaus Portalwaschanlage – Schallabstrahlung der Außenwände Autohaus Parkplatz Kunden Autohaus Parkplatz Neuwagen Autohaus Kamine Abluft Lackiererei Quelle hE GB GB FQ FQ FQ --0,5 0,5 7,5 hE: .....................Emissionshöhe über Gelände [m] GQ: ..................Gebäudeschallquelle FQ: ....................Flächenschallquelle Abbildung 9: Lageplan mit Darstellung der Schallquellen (Autohaus Angerer) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 16 von 49 4.4.2.4 Emissionsansätze • Werkstatt (W) und Portalwaschanlage (P) o Verwendetes Regelwerk Die von den Außenhautelementen der Werkstatt und der Waschanlage abgestrahlten Geräuschemissionen werden gemäß der VDI-Richtlinie 2571 /2/1 berechnet. Das heißt, die zugehörigen Fassaden-/Dachbereiche werden durch Gebäudeschallquellen simuliert, deren Schallleistung von den im Inneren herrschenden Schalldruckpegeln und von den Bau-Schalldämm-Maßen der verwendeten Baustoffe abhängig ist. o Innenpegel bzw. Schallleistungspegel Für Kfz-Betriebe wird in der einschlägigen Fachliteratur /22/ als typischer Innenpegel ein Mittelungspegel LAFm = 75 dB(A) angegeben. Dieser Wert wird zur Erhöhung der Prognosesicherheit während der gesamten zehnstündigen Arbeitszeit in der Werkstatt in Ansatz gebracht. Für die Waschanlage wird eine Schallemission LWAeq = 95,9 dB(A) angesetzt, wie sie in der Untersuchung "Die Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen" (Tankstellenstudie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, erschienen in /25/) für einen vollständigen Zyklus bestehend aus Waschen und Trocknen bei geöffnetem Tor in einer Portalwaschanlage angegeben ist. Unter Ansatz einer Dauer von sechs Minuten je Vorgang errechnet sich für die maximal 20 Waschvorgänge am Tag ein zeitbewerteter Schallleistungspegel Lw,t = 86,9 dB(A). o Schalldämmungen Die bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R'w aller Außenbauteile werden auf Grundlage der Erkenntnisse der Betriebsbesichtigung wie folgt konservativ abgeschätzt: Außenwände: ................................................................................................................ R'w ≥ 35 dB Dachkonstruktion: .......................................................................................................... R'w ≥ 30 dB Tore: ................................................................................................................................. R'w ≥ 15 dB Fenster: ............................................................................................................................ R'w ≥ 30 dB o Öffnungszustände Zur Erhöhung der Prognosesicherheit werden die zwei Tore in der Südfassade der Werkstatt während der gesamten, zehnstündigen Betriebszeit als durchgehend geöffnet betrachtet (R'w = 0 dB). 1 Auch wenn die VDI-2571 mittlerweile zurückgezogen wurde, so haben deren Inhalte im vorliegenden Kontext weiterhin Gültigkeit, weil die VDI-2571 explizit in der TA Lärm /41/ als zu verwendendes Regelwerk genannt ist. Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 17 von 49 Abbildung 10: Werkstatt und Kundenparkplatz Abbildung 11: Einfahrt in die Waschanlage (Südfassade) Abbildung 12: Ausfahrt aus der Waschanlage (Westfassade) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 18 von 49 • Parkplätze Die Emissionsprognose für die Parkplätze erfolgt nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie /55/. Es wird von vier Pkw-Fahrbewegungen auf jedem der ca. 30 Stellplätze für die Kunden und von zwei Pkw-Fahrbewegungen auf jedem der ca. 20 Stellplätze für die Neuwagen ausgegangen. Die mit diesen Ansätzen verbundene Kundenfrequentierung übertrifft das vom Betreiber durchschnittlich genannte Kundenaufkommen deutlich und liefert Berechnungsergebnisse, die in jedem Fall "auf der sicheren Seite" liegen. Es werden die in /55/ empfohlenen Zuschläge KPA = 3 dB(A) für die Parkplatzart, KI = 4 dB(A) für die Impulshaltigkeit und KStrO = 1 dB(A) für die Fahrbahnoberfläche berücksichtigt: Flächenschallquelle Kürzel Fläche Zuschlag Parkplatzart Zuschlag Impulshaltigkeit Zuschlag Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Durchfahranteil Autohaus Kunden-Parkplatz AP1 S 927,3 m² KPA KI KStrO B f KD 3,0 4,0 1,0 30,0 1,00 3,3 dB(A) dB(A) dB(A) Anzahl Stellplätze -dB(A) KR N NxB 0,0 0,25 7,5 120,0 83,1 53,4 dB(A) ---dB(A) dB(A) je m² Tagzeit (6-22 Uhr) Ruhezeitenzuschlag Bewegungen je Bezugsgröße u. Stunde Fahrzeugbewegungen je Stunde Fahrzeugbewegungen im Bezugszeitraum Zeitbezogener Schallleistungspegel Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel Flächenschallquelle Kürzel Fläche Zuschlag Parkplatzart Zuschlag Impulshaltigkeit Zuschlag Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Durchfahranteil LW,t LW,t'' Autohaus Neuwagen-Parkplatz AP2 S 538,1 m² KPA KI KStrO B f KD 0,0 4,0 1,0 20,0 1,00 2,6 dB(A) dB(A) dB(A) Anzahl Stellplätze -dB(A) KR N NxB 0,0 0,13 2,5 40,0 74,6 47,3 dB(A) ---dB(A) dB(A) je m² Tagzeit (6-22 Uhr) Ruhezeitenzuschlag Bewegungen je Bezugsgröße u. Stunde Fahrzeugbewegungen je Stunde Fahrzeugbewegungen im Bezugszeitraum Zeitbezogener Schallleistungspegel Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel LW,t LW,t'' Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 19 von 49 • Kamine Die Kamine der Lackiererei gehen mit demjenigen Schallleistungspegel über die maximale Laufzeit am Tag (hier: 2 Stunden) in die Berechnungen ein, der im Zuge der Schallpegelmessungen ermittelt wurde: Flächenschallquelle Kürzel Fläche Tagzeit (6-22 Uhr) Autohaus Kamine AK 7,5 m² LW 85,6 LW'' 76,9 n 2 TE,i 3600 TE,g 7200 KTE -9,0 KR 0,0 LW,t 76,6 LW,t'' 67,8 LW: Schallleistungspegel [dB(A)] LW'': Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²] n: Anzahl der Geräuschereignisse [-] TE,i: Einwirkzeit des Geräuschereignisses [sek] TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek] KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)] KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)] LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)] LW,t'': Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²] 4.4.3 Verbrauchermarkt "AWG Modecenter" 4.4.3.1 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz In der baurechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Regensburg zur Sanierung des bestehenden Einkaufsmarktes mit Erweiterung vom 11.06.2014 /64/ sind keine Auflagen zum Lärmimmissionsschutz festgelegt. 4.4.3.2 Betriebscharakteristik Als Basis für die Begutachtung dienen neben den Ergebnissen der Schallpegelmessungen insbesondere die Betreiberangaben zur Betriebscharakteristik /70/. o Betriebstyp: Verbrauchermarkt (Bekleidung), Netto-Verkaufsfläche < 5.000 m² o Betriebszeiten: Montag bis Samstag von 9:00 bis 20:00 Uhr o Mitarbeiter: 8 o Lieferverkehr: nur Kleintransporter, keine Lkw; an manchen Tagen gar kein Lieferfahrzeug, an anderen 3 – 4 auf einmal o Be- und Entladung: manuell an der Rampe, nur Pakete, keine Paletten oder Rollcontainer o Betrieb erst seit wenigen Monaten geöffnet, daher keine Abschätzung der Kundenfrequentierung möglich Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 20 von 49 4.4.3.3 Schallquellenübersicht Aus den Angaben zur Betriebscharakteristik lassen sich für das Lärmprognosemodell die folgenden relevanten Schallquellen ableiten, deren Positionen Abbildung 13 zu entnehmen sind: Relevante Schallquellen "Verbrauchermarkt 1" (AWG Modecenter) Kürzel V1P V1LZ V1L V1T Beschreibung Verbrauchermarkt 1 Parkplatz Verbrauchermarkt 1 Lieferzone Verbrauchermarkt 1Lieferfahrzeuge Verbrauchermarkt 1Technik Quelle hE FQ FQ LQ PQ 0,5 1,0 1,0 9,0 hE: .....................Emissionshöhe über Gelände [m] FQ: ....................Flächenschallquelle LQ: ....................Linienschallquelle PQ:....................Punktschallquelle Abbildung 13: Lageplan mit Darstellung der Schallquellen (AWG Modecenter) 4.4.3.4 Emissionsansätze • Verbrauchermarkt 1 Parkplatz Die Emissionsprognose für den Parkplatz erfolgt nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie /55/ auf Grundlage der Netto-Verkaufsfläche (Bezugsgröße B). Zum anderen gehen die Faktoren N (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) und f (Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße) mit den für die Parkplatzart "Kleiner Verbrauchermarkt (Netto-Verkaufsfläche bis 5.000 m²)" empfohlenen Anhaltswerten in die Berechnungen ein. Außerdem werden die in /55/ empfohlenen Zuschläge KPA = 3 dB(A) für die Parkplatzart und KI = 4 dB(A) für die Impulshaltigkeit von "Parkplätzen an Einkaufszentren (Standard-Einkaufswagen auf Asphalt)" sowie KStrO = 1 dB(A) für die Fahrbahnoberfläche berücksichtigt: Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 21 von 49 Verbrauchermarkt 1 Parkplatz V1P Flächenschallquelle Kürzel Fläche Zuschlag Parkplatzart Zuschlag Impulshaltigkeit Zuschlag Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Durchfahranteil S 1646,7 m² KPA KI KStrO B f KD 3,0 4,0 1,0 700,0 0,07 4,0 dB(A) dB(A) dB(A) Netto-Verkaufsfläche -dB(A) KR N NxB 0,0 0,10 70,0 1120,0 93,5 61,3 dB(A) ---dB(A) dB(A) je m² Tagzeit (6-22 Uhr) Ruhezeitenzuschlag Bewegungen je Bezugsgröße u. Stunde Fahrzeugbewegungen je Stunde Fahrzeugbewegungen im Bezugszeitraum Zeitbezogener Schallleistungspegel Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel LW,t LW,t'' • Verbrauchermarkt 1 Lieferzone Die Flächenschallquelle umfasst jegliche Geräuschentwicklungen des Lieferverkehrs. Da die Entladung der Transporter manuell erfolgt, sind außer den fahrspezifischen Geräuschen (z.B. Heckklappe/Tür zuschlagen) keine weiteren Lärmemissionen zu betrachten. Es wird ungünstigstenfalls davon ausgegangen, dass drei Transporter am gleichen Tag anliefern: Verbrauchermarkt 1 Lieferzone V1LZ Flächenschallquelle Kürzel Fläche 53,3 m² Tagzeit (6-22 Uhr) Transporter-Türenschlag /1/ Transporter-Heckklappe /1/ Transporter-beschl. Abf /2/ Gesamtsituation Quellenangabe /1/ /2/ LW 97,5 99,5 96,5 -- LW'' 80,2 82,2 79,2 -- n 6 6 3 -- TE,i 5 5 5 -- TE,g 30 30 15 -- KTE -32,8 -32,8 -35,8 -- KR -- LW,t 64,7 66,7 60,7 69,4 LW,t'' 47,4 49,4 43,4 52,1 Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2007 Angaben zu Maximalpegeln von Lkw auf Betriebsgeländen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2002 LW: Schallleistungspegel [dB(A)] LW'': Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²] n: Anzahl der Geräuschereignisse [-] TE,i: Einwirkzeit des Einzelgeräuschereignisses [sek] TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek] KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)] KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)] LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)] LW,t'': Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²] Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 22 von 49 • Verbrauchermarkt 1 Lieferfahrzeuge Der Fahrweg der Lieferfahrzeuge wird mit einer Linienschallquelle nachgebildet, auf der sich die Transporter mit dem Schallleistungspegel einer beschleunigten Abfahrt laut /49/ bewegen: Linienschallquelle Kürzel Fahrweg Tagzeit (6-22 Uhr) Quellenangabe Verbrauchermarkt 1 Lieferfahrzeuge V1L 161,7 m LW 96,5 LW' 74,4 Geschwindigkeit n 3 TE 116 15,0 km/h KTE -26,9 KR LW,t 69,6 LW,t' 47,5 Angaben zu Maximalpegeln von Lkw auf Betriebsgeländen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2002 LW: Schallleistungspegel [dB(A)] LW': Linienschallleistungspegel [dB(A) je m] n: Anzahl der Fahrzeugbewegungen [-] TE: Geräuscheinwirkzeit [sek] KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)] KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)] LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)] LW,t': Zeitbezogener Linienschallleistungspegel [dB(A) je m] • Verbrauchermarkt 1 Technik Für die Be- und Entlüftung des Einkaufsmarktes wird derjenige Schallleistungspegel in Ansatz gebracht, der im Zuge der Schallpegelmessungen ermittelt wurde. Es wird davon ausgegangen, dass die Anlage während der gesamten Tagzeit von 6:00 bis 22:00 Uhr in Betrieb ist: Punktschallquelle Kürzel Tagzeit (6-22 Uhr) Verbrauchermarkt 1 Technik V1T LW 68,5 n 16 TE,i 3600 TE,g 57600 KTE 0,0 KR 1,9 LW,t 70,4 LW: Schallleistungspegel [dB(A)] n: Anzahl der Geräuschereignisse [-] TE,i: Einwirkzeit des Geräuschereignisses [sek] TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek] KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)] KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)] LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)] Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 23 von 49 4.4.4 Verbrauchermarkt "K + K Schuhe-Center" 4.4.4.1 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz In der baurechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Regensburg zur Sanierung des bestehenden Einkaufsmarktes mit Erweiterung vom 11.06.2014 /64/ sind keine Auflagen zum Lärmimmissionsschutz festgelegt. 4.4.4.2 Betriebscharakteristik Als Basis für die Begutachtung dienen neben den Ergebnissen der Schallpegelmessungen insbesondere die Betreiberangaben zur Betriebscharakteristik /71/. o Betriebstyp: Verbrauchermarkt (Schuhe), Netto-Verkaufsfläche < 5.000 m² o Betriebszeiten: Montag bis Samstag von 9:00 bis 20:00 Uhr o Mitarbeiter: 2 Festangestellte und 1 Halbtageskraft o Lieferverkehr: in der Regel 1 Lkw in der Woche, in Stoßzeiten 2 Lkw in der Woche o Be- und Entladung vor dem Haupteingang, Anlieferung von 3 - 6 Rollcontainern, Mitnahme von Leergut 4.4.4.3 Schallquellenübersicht Aus den Angaben zur Betriebscharakteristik lassen sich für das Lärmprognosemodell die folgenden relevanten Schallquellen ableiten, deren Positionen Abbildung 13 zu entnehmen sind: Relevante Schallquellen "Verbrauchermarkt 2" (K + K Schuhe-Center) Kürzel V2P V2LZ V2L V2T Beschreibung Quelle hE Verbrauchermarkt 2 Parkplatz FQ 0,5 Verbrauchermarkt 2 Lieferzone Verbrauchermarkt 2 Lieferfahrzeuge Verbrauchermarkt 2 Technik FQ LQ PQ 1,0 1,0 7,8 hE: .....................Emissionshöhe über Gelände [m] FQ: ....................Flächenschallquelle LQ: ....................Linienschallquelle PQ:....................Punktschallquelle Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 24 von 49 Abbildung 14: Lageplan mit Darstellung der Schallquellen (K + K Schuhe-Center) 4.4.4.4 Emissionsansätze • Verbrauchermarkt 2 Parkplatz Die Emissionsprognose für den Parkplatz erfolgt nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie /55/ auf Grundlage der Netto-Verkaufsfläche (Bezugsgröße B). Zum anderen gehen die Faktoren N (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) und f (Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße) mit den für die Parkplatzart "Kleiner Verbrauchermarkt (Netto-Verkaufsfläche bis 5.000 m²)" empfohlenen Anhaltswerten in die Berechnungen ein. Außerdem werden die in /55/ empfohlenen Zuschläge KPA = 3 dB(A) für die Parkplatzart und KI = 4 dB(A) für die Impulshaltigkeit von "Parkplätzen an Einkaufszentren (Standard-Einkaufswagen auf Asphalt)" sowie KStrO = 1 dB(A) für die Fahrbahnoberfläche berücksichtigt: Flächenschallquelle Kürzel Fläche Zuschlag Parkplatzart Zuschlag Impulshaltigkeit Zuschlag Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Durchfahranteil Verbrauchermarkt 2 Parkplatz V2P S 1646,7 m² KPA KI KStrO B f KD 3,0 4,0 1,0 250 0,07 2,3 dB(A) dB(A) dB(A) Netto-Verkaufsfläche -dB(A) KR N NxB 0,0 0,10 25,0 400,0 87,3 55,1 dB(A) ---dB(A) dB(A) je m² Tagzeit (6-22 Uhr) Ruhezeitenzuschlag Bewegungen je Bezugsgröße u. Stunde Fahrzeugbewegungen je Stunde Fahrzeugbewegungen im Bezugszeitraum Zeitbezogener Schallleistungspegel Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel LW,t LW,t'' Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 25 von 49 • Verbrauchermarkt 2 Lieferzone Die Flächenschallquelle umfasst neben den fahrspezifischen Geräuschen eines Lkw insbesondere die mit den Ladetätigkeiten verbundenen Lärmemissionen. Dabei wird unterstellt, dass sowohl sechs Rollcontainer angeliefert werden als auch die gleiche Anzahl an Leergut mitgenommen wird: Flächenschallquelle Kürzel Fläche Verbrauchermarkt 2 Lieferzone V2LZ Tagzeit (6-22 Uhr) Lkw-Betriebsbremse /1/ Lkw-Türenschlagen /2/ Lkw-Motoranlassen /1/ Lkw-beschl. Abfahrt /2/ Lkw-Motorleerlauf /1/ Lkw-Rangieren /3/ Rollcontainer /3/ Rollgeräusche Lkw-Wa /3/ Gesamtsituation LW 108,0 98,5 100,0 104,5 94,0 99,0 106,2 103,6 -- Quellenangabe Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lkw auf Betriebsgeländen, Hessisches Landesamt f. Umwelt und Geologie, 2005 Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2007 Geräusche von Speditionen, Frachtzentren und Auslieferungslagern, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 1995 44,7 m² /1/ /2/ /3/ LW'' 91,5 82,0 83,5 88,0 77,5 82,5 89,7 87,1 -- n 2 2 1 1 1 1 12 12 -- TE,i 5 5 5 5 30 30 10 10 -- TE,g 10 10 5 5 30 30 120 120 -- KTE -37,6 -37,6 -40,6 -40,6 -32,8 -32,8 -26,8 -26,8 -- KR -- LW,t 70,4 60,9 59,4 63,9 61,2 66,2 79,4 76,8 81,9 LW,t'' 53,9 44,4 42,9 47,4 44,7 49,7 62,9 60,3 65,4 LW: Schallleistungspegel [dB(A)] LW'': Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²] n: Anzahl der Geräuschereignisse [-] TE,i: Einwirkzeit des Einzelgeräuschereignisses [sek] TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek] KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)] KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)] LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)] LW,t'': Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²] • Verbrauchermarkt 2 Lieferfahrzeuge Der Fahrweg des Lieferfahrzeugs wird mit einer Linienschallquelle nachgebildet, auf der sich der Lkw mit dem Schallleistungspegel einer beschleunigten Abfahrt nach /55/ bewegt: Linienschallquelle Kürzel Fahrweg Tagzeit (6-22 Uhr) Verbrauchermarkt 2 Lieferfahrzeuge V2L 161,7 m LW 104,5 LW' 84,9 Geschwindigkeit n 1 Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 TE 22 KTE -34,2 15,0 km/h KR LW,t 70,3 LW,t' 50,7 Seite 26 von 49 LW: Schallleistungspegel [dB(A)] LW': Linienschallleistungspegel [dB(A) je m] n: Anzahl der Fahrzeugbewegungen [-] TE: Geräuscheinwirkzeit [sek] KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)] KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)] LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)] LW,t': Zeitbezogener Linienschallleistungspegel [dB(A) je m] • Verbrauchermarkt 2 Technik Für die Be- und Entlüftung des Einkaufsmarktes wird derjenige Schallleistungspegel in Ansatz gebracht, der im Zuge der Schallpegelmessungen ermittelt wurde. Es wird davon ausgegangen, dass die Anlage während der gesamten Tagzeit von 6:00 bis 22:00 Uhr in Betrieb ist: Flächenschallquelle Kürzel Fläche Tagzeit (6-22 Uhr) Verbrauchermarkt 2 Technik V2T 6,2 m² LW 80,5 LW'' 72,6 n 16 TE,i 3600 TE,g 57600 KTE 0,0 KR 1,9 LW,t 82,4 LW,t'' 74,5 LW: Schallleistungspegel [dB(A)] LW'': Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²] n: Anzahl der Geräuschereignisse [-] TE,i: Einwirkzeit des Geräuschereignisses [sek] TE,g: Gesamteinwirkzeit [sek] KTE: Pegelzu-/abschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten [dB(A)] KR: Pegelzuschlag zur Berücksichtigung von Einwirkzeiten innerhalb der Ruhezeit [dB(A)] LW,t: Zeitbezogener Schallleistungspegel [dB(A)] LW,t'': Zeitbezogener Flächenschallleistungspegel [dB(A) je m²] Abbildung 15: Sonnenstudio und Verbrauchermärkte Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 27 von 49 4.4.5 Discounter "Lidl" und Verbrauchermarkt "Müller" 4.4.5.1 Genehmigungsauflagen zum Schallschutz In der baurechtlichen Genehmigung des Landratsamts Regensburg zur Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes vom 26.04.2016 /77/ sind folgende Schallschutzauflagen festgelegt: 1. Die Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm sind zu beachten. 2. Beim Betrieb aller Anlagen (Parkplatzgeräusche, Warenanlieferungen, haustechnische Anlagen/Aggregate) dürfen folgende Immissionsrichtwertanteile an den maßgeblichen Immissionsorten IO 3 bis IO 5 (nach Übersichtsplan im Anhang A, Seite 2 im Schallgutachten Greiner vom 15.02.2016) nicht überschritten werden: - tags 49 dB(A) und nachts 37 dB(A) für die Anlagen im westlichen Bereich (Lebensmittelmarkt) - tags 49 dB(A) und nachts 37 dB(A) für die Anlage im östlichen Bereich (Drogeriemarkt) Am Immissionsort IO 6 (östliche Parzelle nach Lageplan im Gutachten) gilt für den Drogeriemarkt ein Immissionsrichtwertanteil von tags 51 dB(A) und nachts 37 dB(A). Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Einzelne Geräuschspitzen (Maximalpegel) dürfen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags um nicht mehr 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. 3. In der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ist eine Warenanlieferung (mit Fahrzeugen zulässiges Gesamtgewicht > 3,5 t) nicht zulässig. 4. Die schalltechnische Untersuchung des Ing.-Büros Greiner (Bericht Nr. 216004/3 vom 15.02.2016) gilt als Bestandteil der Genehmigung. Insbesondere sind nach dieser Untersuchung folgende Schallschutzmaßnahmen zu beachten: - Lärmarme Schallabstrahlung der haustechnischen Anlagen (Aggregate) entsprechend den zulässigen Schallleistungspegeln nach Nr. 7 (S. 12) des Gutachtens. - Der Teilbeurteilungspegel der Außenverflüssiger am Lebensmittelmarkt soll an den maßgeblichen Immissionsorten IO 3 bis IO 5 den Tagesimmissionsrichtwertanteil um 10 dB(A) und den Nachtimmissionsrichtwertanteil um 7 dB(A) unterschreiten. - Der Teilbeurteilungspegel der Außenverflüssiger am Drogeriemarkt soll an den maßgeblichen Immissionsorten IO 3 bis IO 5 den Tagesimmissionsrichtwertanteil um 10 dB(A) und den Nachtimmissionsrichtwertanteil um 7 dB(A) unterschreiten. 5. Durch eine schalltechnische Abnahme-Untersuchung einer anerkannten Gutachtenstelle ist nachzuweisen, dass die Anforderungen unter Nr. 2 bis Nr. 4 (Richtwertanteile sowie zulässige Schallleistungspegel und Teilbeurteilungspegel der Aggregate) eingehalten werden. Der Abnahmebericht ist innerhalb eines Jahres nach Bestandskraft des Bescheides dem Landratsamt Regensburg vorzulegen. Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 28 von 49 4.4.5.2 Prognostizierte Beurteilungspegel des Ingenieurbüros Greiner Unter Verweis auf die Ausführungen in Kapitel 4.2 werden die anlagenbedingten Lärmimmissionen des Discounters sowie des Drogeriemarktes nicht von den Verfassern mittels Lärmprognoseberechnungen ermittelt, da sich die vorliegenden Angaben zur Betriebscharakteristik und die durchgeführten Messungen an den stationären Anlagen der beiden Märkte auf den bestehenden Betriebszustand beziehen. Stattdessen werden diejenigen Beurteilungspegel als Grundlage für die Begutachtung herangezogen, die in der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016 für die mittlerweile genehmigte Erweiterung des Discounters wie folgt für die Einzelhandelsnutzungen nach Realisierung des Vorhabens angegeben sind: Prognostizierte Beurteilungspegel gemäß /76/ [dB(A)] Discounter "Lidl" Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Ungünstigste volle Nachtstunde Drogeriemarkt "Müller" Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Ungünstigste volle Nachtstunde IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6 IO 7 60 58 46 45 46 50 46 21 31 31 33 31 30 16 IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6 IO 7 53 -- 44 19 40 29 43 33 47 32 49 16 39 -- IO 1 (GE): .........Betriebsleiterwohnhaus "Leierndorfer Straße 36", Grundstück Fl.Nr. 3680/1 IO 2 (MI): ..........maßgeblicher Immissionsort auf der östlichen Baugrenze der Parzelle 19 IO 3 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 13 IO 4 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 16 IO 5 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 18 IO 6 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 20 IO 7 (WA): ........Wohnhaus "Flurweg 42", Grundstück Fl.Nr. 3822/12 Abbildung 16: Lageplan mit Darstellung der im Bescheid bezeichneten Immissionsorte IO Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 29 von 49 4.5 Immissionsprognose 4.5.1 Vorgehensweise Die Schallausbreitungsberechnungen werden mit dem Programm "IMMI" der Firma "Wölfel Messsysteme Software GmbH" (Version 2016 [412] vom 02.05.2016) nach den Vorgaben der DIN ISO 9613-2 /39/ über das alternative Prognoseverfahren mit mittleren A-bewerteten Einzahlkenngrößen (Berechnung der Dämpfungswerte im 500 Hz-Band) durchgeführt. Die Parameter zur Bestimmung der Luftabsorption Aatm sind dabei auf eine Temperatur von 15 Grad Celsius und eine Luftfeuchtigkeit von 50 % abgestimmt. Die zur Erlangung von Langzeitbeurteilungspegeln erforderliche meteorologische Korrektur Cmet wird über eine im konservativen Rahmen übliche Abschätzung des Faktors C0 = 2 dB berechnet. Der Geländeverlauf im Untersuchungsbereich wird mit Hilfe des vorliegenden Geländemodells /72/ vollständig digital nachgebildet und dient der richtlinienkonformen Berechnung der auf den Schallausbreitungswegen auftretenden Pegelminderungseffekte. 4.5.2 Abschirmung und Reflexion Neben den Beugungskanten, die aus dem Geländemodell resultieren, fungieren die bestehenden Gebäude im Untersuchungsbereich sowie insbesondere die gemäß /75/ geplanten Haupt- und Nebengebäude im Wohngebiet "Markstein – Südwest" als pegelmindernde Einzelschallschirme. Ortslage und Höhenentwicklung der Bestandsgebäude stammen aus einem digitalen Gebäudemodell des Bayerischen Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung /72/. An Baukörpern auftretende Immissionspegelerhöhungen durch Reflexionen erster Ordnung werden über eine vorsichtige Schätzung der Absorptionsverluste von 1 dB(A) berücksichtigt, wie sie an glatten unstrukturierten Flächen zu erwarten sind. 4.5.3 Berechnungsergebnisse Unter den genannten Voraussetzungen lassen sich an denjenigen Immissionsorten, die im schalltechnischen Bericht des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016 als Einzelpunkte aufgeführt sind, die folgenden Beurteilungspegel prognostizieren: Prognostizierte Beurteilungspegel Lr [dB(A)] Autohaus Angerer IO 1 IO 2 IO 3 Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Ungünstigste volle Nachtstunde 31,0 35,4 28,4 Verbrauchermarkt AWG IO 1 IO 2 IO 3 Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Ungünstigste volle Nachtstunde 41,6 31,1 32,5 Verbrauchermarkt K + K IO 1 IO 2 IO 3 Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Ungünstigste volle Nachtstunde 37,4 30,1 33,4 Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 IO 4 IO 5 IO 6 IO 7 26,2 24,1 kein Betrieb 23,8 28,1 IO 5 IO 6 IO 7 34,5 36,2 kein Betrieb 40,9 58,3 IO 5 IO 6 IO 7 34,2 32,7 kein Betrieb 45,2 52,3 IO 4 IO 4 Seite 30 von 49 Summe aller Betriebe Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Ungünstigste volle Nachtstunde IO 1 IO 2 IO 3 43,2 37,6 36,7 IO 4 IO 5 IO 6 IO 7 37,7 38,0 kein Betrieb 46,6 59,3 IO 1 (GE): .........Betriebsleiterwohnhaus "Leierndorfer Straße 36", Grundstück Fl.Nr. 3680/1 IO 2 (MI): ..........maßgeblicher Immissionsort auf der östlichen Baugrenze der Parzelle 19 IO 3 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 13 IO 4 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 16 IO 5 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 18 IO 6 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 20 IO 7 (WA): ........Wohnhaus "Flurweg 42", Grundstück Fl.Nr. 3822/12 Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 31 von 49 5 Öffentlicher Verkehrslärm 5.1 Emissionsprognose • Berechnungsregelwerk Die Emissionsberechnungen werden nach den Regularien der "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90" /15/ vorgenommen. • Verkehrsbelastungen Es wird diejenige Verkehrsbelastung herangezogen, die im Änderungsplanfeststellungsbeschluss /67/ für den Abschnitt der B 15neu zwischen Saalhaupt (A 93) und Essenbach (A 92) wie folgt für das Prognosejahr 2025 angegeben ist: Verkehrsbelastung im Prognosejahr 2025 /67/ B 15 neu ( Saalhaupt A 93 – Essenbach A 92) Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) DTV M p 32.500 1.950 455 18,0 18,0 DTV: ..................durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke [Kfz/24 h] M:......................maßgebende stündliche Verkehrsstärke [Kfz/h] p: ......................maßgebender Lkw-Anteil [%] • Weitere Emissionsparameter Eine Vergabe von Steigungszuschlägen DStg wäre erst bei Straßenlängsneigungen >5% relevant und entfällt im vorliegenden Fall. Auf dem relevanten Abschnitt der B 15neu wird die auf Autobahnen empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h angesetzt. • Emissionsdaten Emissionskennwerte nach den RLS-90 B 15 neu ( Saalhaupt A 93 – Essenbach A 92) Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) M p vzul DStrO Lm,E 1.950 455 18,0 18,0 130 130 0 0 75,4 69,1 M: maßgebende stündliche Verkehrsstärke [Kfz/h] p: maßgebender Lkw-Anteil [%] vzul: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw (Lkw werden 'automatisch' behandelt) [km/h] DStrO: Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen [dB(A)] Lm,E: Emissionspegel [dB(A)] Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 32 von 49 5.2 Immissionsprognose • Vorgehensweise Die Schallausbreitungsberechnungen werden mit dem Programm "IMMI" der Firma "Wölfel Engineering GmbH & Co. KG" (Version 2016 [412] vom 02.05.2016) nach den Berechnungsvorgaben der "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90" durchgeführt. Der Geländeverlauf im Untersuchungsgebiet wird mit Hilfe der vorliegenden Geländedaten /72/ vollständig digital nachgebildet und dient der richtlinienkonformen Berechnung der auf den Schallausbreitungswegen auftretenden Pegelminderungseffekte. • Abschirmung und Reflexion Vgl. Kapitel 4.5.2. • Berechnungsergebnisse Unter den genannten Voraussetzungen lassen sich im Geltungsbereich der Planung Beurteilungspegel prognostizieren, wie sie auf Plan 1 bis Plan 7 in Kapitel 9 getrennt nach der Tag- und Nachtzeit und nach den verschiedenen Geschossebenen dargestellt sind. Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 33 von 49 6 Schalltechnische Beurteilung 6.1 Anlagenbedingter Lärm 6.1.1 Lärmbelastung gemäß den Berechnungsergebnissen Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans "Markstein - Südwest" durch den Markt Schierling war der Nachweis zu erbringen, dass der Anspruch der im Wohn- bzw. Mischgebiet geplanten schutzbedürftigen Nutzungen auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu keiner Einschränkung der praktizierten Betriebsabläufe oder gar zu einer Gefährdung des Bestandsschutzes des Autohauses "Rudolf Angerer e.K.", des Discounters "Lidl", des Drogeriemarktes "Müller" sowie der Verbrauchermärkte "AWG Modecenter" und "K + K Schuhe-Center" führen kann, welche unmittelbar südlich davon ansässig sind. Zu diesem Zweck wurde ein Simulationsmodell aufgestellt, das den Betrieb des Autohauses und der Verbrauchermärkte so nachbildet, wie er nach Betreiberangaben derzeit praktiziert wird. Im Einzelnen wurden die Werkstatt und die Waschanlage, die Parkplätze, der Lieferverkehr sowie die stationären Anlagen betrachtet, wobei auf verschiedene Prognosesicherheiten abgestellt wurde (z.B. Tore der Werkstatt während der gesamten zehnstündigen Betriebszeit dauerhaft und vollständig geöffnet, denkbar hohes Kundenaufkommen, maximal an einem Tag vorkommender Lieferverkehr sowie Volllastbetrieb der stationären Anlagen über die gesamte 16-stündige Tagzeit bei den Verbrauchermärkten, vgl. Kapitel 4.4.2.4, 4.4.3.4 und 4.4.4.4). Die Geräuschentwicklungen durch den Betrieb der stationären Anlagen wurden realitätsnah simuliert, indem diejenigen Schallleistungspegel zugrunde gelegt wurden, die aus den von den Verfassern am 15.11.2015 durchgeführten Schallpegelmessungen bestimmt wurden (vgl. Kapitel 4.3). Beim Discounter sowie dem Drogeriemarkt wurde von einer Prognose der anlagenbedingten Lärmimmissionen abgesehen, weil sich die vorliegenden Angaben zur Betriebscharakteristik und die durchgeführten Messungen an den stationären Anlagen der beiden Märkte auf den bestehenden Betriebszustand beziehen und nicht die Änderungen berücksichtigen, die mit der am 26.04.2016 genehmigten Erweiterung des Discounters verbunden sind (u.a. Verlegung des Standortes der stationären Anlagen, Einbau neuer Aggregate). Stattdessen werden diejenigen Beurteilungspegel als Grundlage für die Begutachtung herangezogen, die in der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016 nach Realisierung des Vorhabens getrennt für die beiden Märkte an den bestehenden und neu geplanten Immissionsorten angegeben sind (vgl. Kapitel 4.4.5.2). Unter den geschilderten Voraussetzungen errechnen sich energetisch aufsummierte betriebliche Beurteilungspegel, welche die jeweils anzustrebenden Orientierungswerte der DIN 18005 respektive die geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den bestehenden und neu geplanten schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans (hier: IO 1 bis IO 6) tags wie auch nachts gesichert einhalten bzw. zum Teil deutlich unterschreiten. Am Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 3822/12 (hier: IO 7), das unmittelbar östlich an das Betriebsgelände der Verbrauchermärkte angrenzt, ist tagsüber eine rechnerische Überschreitung um 5 dB(A) zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind allein die Geräuschentwicklungen auf dem Parkplatz, die nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie erProjekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 34 von 49 mittelt wurden. Das daraus resultierende Kundenaufkommen (hier: ca. 760 Kunden am Tag) übertrifft erfahrungsgemäß die tatsächlich auftretende Frequentierung selbst an verkaufsstarken Tagen bei weitem, sodass in der Praxis ein spürbar niedrigerer Beurteilungspegel vorherrschen dürfte. Mit Ausnahme der stationären Anlagen des Discounters und des Drogeriemarktes herrscht nachts Betriebsruhe. Beurteilungsübersicht - Berechnungsergebnisse in Form ermittelter Beurteilungspegel [dB(A)] Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) 1. Discounter "Lidl" 2. Drogeriemarkt "Müller" 3. Autohaus Angerer 4. Verbrauchermarkt AWG 5. Verbrauchermarkt K + K 6. Summe aller Betriebe 7. Immissionsrichtwert 8. Einhaltung / Überschreitung IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6 (IO 7) 60 53 31 42 37 58 44 35 31 30 46 40 28 33 33 45 43 26 35 34 46 47 24 36 33 50 49 24 41 45 46 39 28 58 52 61 65 58 60 47 55 48 55 50 55 54 55 60 55 -4 -2 -8 -7 -5 -1 +5 IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6 (IO 7) 21 ----- 31 19 ---- 31 29 ---- 33 33 ---- 31 32 ---- 30 16 ---- 16 ----- 6. Summe aller Betriebe 7. Immissionsrichtwert 21 50 31 45 33 40 36 40 35 40 30 40 16 40 8. Einhaltung / Überschreitung -29 -14 -7 -4 -5 -10 -24 Ungünstigste volle Nachtstunde 1. Discounter "Lidl" 2. Drogeriemarkt "Müller" 3. Autohaus Angerer 4. Verbrauchermarkt AWG 5. Verbrauchermarkt K + K IO 1 (GE): .........Betriebsleiterwohnhaus "Leierndorfer Straße 36", Grundstück Fl.Nr. 3680/1 IO 2 (MI): ..........maßgeblicher Immissionsort auf der östlichen Baugrenze der Parzelle 19 IO 3 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 13 IO 4 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 16 IO 5 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 18 IO 6 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 20 IO 7 (WA): ........Wohnhaus "Flurweg 42", Grundstück Fl.Nr. 3822/12 Somit kann konstatiert werden, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes "Markstein Südwest" respektive das Heranrücken schutzbedürftiger Nachbarschaft an die Betriebe im Süden des Geltungsbereiches unter den geschilderten Bedingungen keine Gefährdung der praktizierten Betriebsabläufe oder des Bestandsschutzes für die gewerblichen Nutzungen mit sich bringt. 6.1.2 Lärmbelastung gemäß den Genehmigungsinhalten Ergänzend zu den vorgestellten Berechnungsergebnissen werden die an den einzelnen Immissionsorten jeweils beauflagten, reduzierten Immissionsrichtwerte nachfolgend angegeben, energetisch aufsummiert und mit den geltenden Immissionsrichtwerten verglichen. Daraus wird ersichtlich, dass an den neu entstehenden Immissionsorten mit dem Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (hier: IO 3 bis IO 6) während der Tagzeit angemessene Pegelreserven für die Geräuschentwicklungen derjenigen Betriebe zur Verfügung stehen, die zwar innerhalb des Geltungsbereiches liegen, jedoch an keiProjekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 35 von 49 ne Auflagen zum Schallschutz gebunden sind, sowie derjenigen Betriebe, die südlich der Leierndorfer Straße in den ausgewiesenen Gewerbegebieten "Esper Au" und "GE An der Leierndorfer Straße" bereits bestehen oder dort künftig entstehen können. Nachts hingegen dürfen der Discounter und der Drogeriemarkt den zulässigen Immissionsrichtwert IRWWA,Nacht = 40 dB(A) gemäß der Genehmigung alleine ausschöpfen. Diese Tatsache hat für das Autohaus und die beiden Verbrauchermärkte keine weitergehende Bedeutung, nachdem diese Nutzungen keinen Nachtbetrieb praktizieren. Die Genehmigungsinhalte des Discounters und des Drogeriemarktes kollidieren jedoch eindeutig mit den lärmimmissionsschutzfachlichen Festsetzungen der Bebauungspläne "Esper Au" sowie "GE An der Leierndorfer Straße", weil im Fall einer vollständigen Ausschöpfung der jeweils als zulässig festgesetzten Emissionskontingente an den Immissionsorten IO 3 bis IO 6 Immissionskontingente verfügbar sind, die ebenfalls in der Größenordnung des zulässigen Immissionsrichtwertes liegen und demzufolge unter Berücksichtigung der Summenwirkung Überschreitungen in der Nachtzeit nicht ausgeschlossen werden können. Beurteilungsübersicht – Genehmigungsinhalte in Form zulässiger Immissionsrichtwerte [dB(A)] Tagzeit (6:00 bis 22:00 Uhr) 1. Discounter "Lidl" 2. Drogeriemarkt "Müller" 3. Autohaus Angerer 4. Verbrauchermarkt AWG 5. Verbrauchermarkt K + K 6. Summe aller Betriebe 7. Immissionsrichtwert 8. Einhaltung / Überschreitung IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6 (IO 7) ------ ------ 49 49 ---- 49 49 ---- 49 49 ---- -51 ---- --55 --- -65 -60 52 55 52 55 52 55 51 55 55 55 -- -- -3 -3 -3 -4 0 IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6 (IO 7) ------ ------ 37 37 ---- 37 37 ---- 37 37 ---- -37 ---- --40 --- 6. Summe aller Betriebe 7. Immissionsrichtwert -50 -45 40 40 40 40 40 40 37 40 40 40 8. Einhaltung / Überschreitung -- -- 0 0 0 -3 0 Ungünstigste volle Nachtstunde 1. Discounter "Lidl" 2. Drogeriemarkt "Müller" 3. Autohaus Angerer 4. Verbrauchermarkt AWG 5. Verbrauchermarkt K + K IO 1 (GE): .........Betriebsleiterwohnhaus "Leierndorfer Straße 36", Grundstück Fl.Nr. 3680/1 IO 2 (MI): ..........maßgeblicher Immissionsort auf der östlichen Baugrenze der Parzelle 19 IO 3 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 13 IO 4 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der südlichen Baugrenze der Parzelle 16 IO 5 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 18 IO 6 (WA): ........maßgeblicher Immissionsort auf der westlichen Baugrenze der Parzelle 20 IO 7 (WA): ........Wohnhaus "Flurweg 42", Grundstück Fl.Nr. 3822/12 Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 36 von 49 6.2 Öffentlicher Verkehrslärm 6.2.1 Schallschutzziele im Städtebau bei öffentlichem Verkehrslärm Primärziel des Schallschutzes im Städtebau ist es, im Freien 1. tagsüber und nachts unmittelbar vor den Fenstern von Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 /13/ ("Fassadenbeurteilung") sowie 2. vornehmlich während der Tagzeit in den schutzbedürftigen Außenwohnbereichen (z.B. Terrassen, Wohngärten) der geplanten Bauparzellen für Geräuschverhältnisse zu sorgen, die der Art der vorgesehenen Nutzung gerecht werden.2 Zieht man als Grundlage zur diesbezüglichen Quantifizierung die Orientierungswerte der DIN 18005 (vgl. Kapitel 3.1) sowie die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV heran (vgl. Kapitel 3.2), so lässt sich der vorliegende Bebauungsplan wie folgt beurteilen: 6.2.2 Geräuschsituation während der Tagzeit Plan 1 in Kapitel 9 zeigt die während der Tagzeit prognostizierten Verkehrslärmbeurteilungspegel auf einem Höhenniveau von 2,0 Meter über Gelände gemäß /18/ und dient der Beurteilung der Aufenthaltsqualität auf den Freiflächen sowie insbesondere in den Außenwohnbereichen. Unter der realitätsnahen Annahme, dass sich diese schutzbedürftigen Außenwohnbereiche aus Gründen der Besonnung im Süden oder Westen an die geplanten Wohnbaukörper anschließen werden, kann unter den vorliegenden Bedingungen festgestellt werden, dass der tagsüber in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) anzustrebende Orientierungswert OWWA,Tag = 55 dB(A) flächendeckend eingehalten bzw. deutlich unterschritten wird. Auch auf Höhe der Obergeschosse ist eine gesicherte Orientierungswerteinhaltung zu verzeichnen, sodass ggf. entstehende Balkone ebenfalls eine der vorgesehenen Nutzungsart angemessene Aufenthaltsqualität im Freien bieten können (vgl. Plan 3 und Plan 4 in Kapitel 9). Auf der Parzelle 19, die als Mischgebiet ausgewiesen werden soll, wird der anzustrebende Orientierungswert OWMI,Tag = 60 dB(A) ebenfalls deutlich unterschritten. Somit entspricht die Geräuschsituation tagsüber im Freien bereits ohne jegliche aktive Schallschutzmaßnahmen an der B 15neu den Anforderungen, die nach den Ausführungen in Kapitel 3.1 und 6.2.1 im Städtebau an ein allgemeines Wohngebiet bzw. an ein Mischgebiet zu stellen sind. 2 Nachrangige Bedeutung kommt in der Bauleitplanung dem passiven Schallschutz, d.h. der Sicherstellung ausreichend niedriger Pegel im Inneren geschlossener Aufenthaltsräume, zu. Diesen ohnehin notwendigen Schutz vor Außenlärm decken die diesbezüglich baurechtlich eingeführten und verbindlich einzuhaltenden Mindestanforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" /13/ ab. Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 37 von 49 6.2.3 Geräuschsituation während der Nachtzeit unmittelbar vor den Fassaden Wie aus Plan 6 und Plan 7 in Kapitel 9 ersichtlich wird, stellt sich die Verkehrslärmbelastung in der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr auf Höhe der Obergeschosse naturgemäß ungünstiger dar, als tagsüber in den Außenwohnbereichen. So treten auf allen Parzellen im geplanten Wohngebiet Überschreitungen des nachts anzustrebenden Orientierungswertes OWWA,Nacht = 45 dB(A) um 1 – 4 dB(A) auf. Eine gesicherte Einhaltung der städtebaulichen Schallschutzziele ist aufgrund der Baukörpereigenabschirmung einzig vor den lärmabgewandten Nord- und Ostfassaden der geplanten Wohnbaukörper zu verzeichnen. Weil der im Zuge der Abwägung gegebenenfalls zu betrachtende Immissionsgrenzwert IGWWA,Nacht = 49 dB(A) der 16. BImSchV flächendeckend eingehalten bleibt, darf unter Verweis auf die Ausführungen in Kapitel 3.3 davon ausgegangen werden, dass trotz der prognostizierten Orientierungswertüberschreitungen gesunde Wohnverhältnisse vorherrschen. Deshalb sind Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan nicht zwingend notwendig. Stattdessen sollen die künftigen Bewohner nach Rücksprache mit dem Planungsträger auf die nächtlichen Verkehrslärmimmissionen hingewiesen werden und es wird empfohlen, diejenigen Schlafräume, die über Außenwandöffnungen (z.B. Fenster, Türen) in den West- und Südfassaden der geplanten Wohnbaukörper belüftet werden müssen, mit fensterunabhängigen, schallgedämmten Belüftungsanlagen auszustatten, um einen gesunden und ungestörten Schlaf zu gewährleisten. Die Errichtung von Lärmschutzwänden oder –wällen entlang der B 15neu oder im Westen des Geltungsbereichs käme ohnehin nicht in Betracht, da diese eine enorme Längen- und Höhenentwicklung aufweisen müssten, um auf Höhe der Obergeschosse eine spürbare Pegelminderung zu erzielen. Zudem stünden die Kosten derartiger aktiver Schallschutzmaßnahmen mit Blick auf die Höhe der prognostizierten Überschreitungen außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck. Auch die Festsetzung lärmabgewandter Wohnungsgrundrisse scheidet aus, weil die B 15neu im Westen der geplanten Wohnbebauung verläuft und die Forderung nach der Schaffung einer natürlichen Belüftungsmöglichkeit für sämtliche dem Schlafen dienenden Räume über Außenwandöffnungen in den ausreichend abgeschirmten Nord- und ostfassaden mit den Anforderungen kollidieren würde, die an die Belichtung und die Aufenthaltsqualität von Wohnnutzungen zu stellen sind. Als einzig praktikable Möglichkeit im Umgang mit den nächtlichen Orientierungswertüberschreitungen verbleiben deshalb rein passive Schallschutzmaßnahmen, die im vorliegenden Fall als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden (vgl. Kapitel 7.1). Auf der Mischgebietsparzelle wird der Orientierungswert OWMI,Nacht = 50 dB(A) flächendeckend eingehalten. Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 38 von 49 7 Schallschutz im Bebauungsplan 7.1 Musterformulierung für die textlichen Hinweise Es wird darauf hingewiesen, dass der nachts in einem allgemeinen Wohngebiet anzustrebende Orientierungswert OWWA,Nacht = 45 dB(A) des Beiblatts 1 zu Teil 1 der DIN 18005 auf allen Parzellen im Wohngebiet um 1 – 4 dB(A) überschritten wird. Deshalb sollten alle Schlafräume, die durch Außenwandöffnungen (z.B. Fenster, Türen) in den vom Verkehrslärm am stärksten betroffenen West- und Südfassaden belüftet werden müssen, zur Sicherstellung ausreichend niedriger Innenpegel mit schallgedämmten automatischen Belüftungsanlagen ausgestattet werden. Deren Betrieb darf in einem Meter Abstand Eigengeräuschpegel LAFeq ~ 20 dB(A) nicht überschreiten und muss auch bei vollständig geschlossenen Fenstern eine Raumbelüftung mit ausreichender Luftwechselzahl ermöglichen. 7.2 Musterformulierung für die Begründung Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans "Markstein - Südwest" durch den Markt Schierling wurde durch das Sachverständigenbüro "hoock farny ingenieure", Am Alten Viehmarkt 5, 84028 Landshut mit Datum vom 06.06.2016 ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Dabei wurden Prognoseberechnungen zur Ermittlung der Lärmimmissionen durchgeführt, die im geplanten Wohngebiet bzw. im Mischgebiet durch das Autohaus "Rudolf Angerer e.K." und die Verbrauchermärkte "AWG Modecenter" und "K + K Schuhe-Center" im Süden des Geltungsbereichs hervorgerufen werden. Die anlagenbedingten Lärmimmissionen des Discounters und des Drogeriemarktes, die zwischen den zuvor genannten Betrieben ansässig sind, wurden auf Grundlage der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner vom 15.02.2016 beurteilt, die im Rahmen des Einzelgenehmigungsverfahrens für die mittlerweile genehmigte Erweiterung des Discounters erstellt worden ist. Die ermittelten Beurteilungspegel aller im Geltungsbereich vorhandenen Betriebe wurden energetisch aufsummiert und mit den im Beiblatt 1 zu Teil 1 der DIN 18005 für ein allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. für ein Mischgebiet (MI) genannten Orientierungswerten verglichen, um zu überprüfen, ob der Untersuchungsbereich den vorgesehenen Nutzungsarten zugeführt werden kann, ohne die Belange des Lärmimmissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanung zu verletzen. Das Gutachten kommt zu dem Fazit, dass das Heranrücken schutzbedürftiger Nachbarschaft keine Gefährdung der praktizierten Betriebsabläufe oder des Bestandsschutzes für die betrachteten gewerblichen Nutzungen mit sich bringt. Außerdem wurden Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose der Lärmimmissionen durchgeführt, die im Geltungsbereich der Planung durch den Verkehr auf B 15neu hervorgerufen werden. Die Berechnungen wurden gemäß den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90" auf Grundlage derjenigen Verkehrsbelastung durchgeführt, die im Änderungsplanfeststellungsbeschluss für das Prognosejahr 2025 angegeben ist. Die Berechnungsergebnisse sind auf Lärmbelastungskarten im Anhang des schalltechnischen Gutachtens dargestellt und zeigen, dass der tagsüber anzustrebende Orientierungswert OWWA,Tag = 55 dB(A) flächendeckend eingehalten wird. Nachts hingegen sind alle Parzellen im geplanten allgemeinen Wohngebiet von Orientierungswertüberschreitungen um 1 – 4 dB(A) betroffen. Im Umgang mit diesen Überschreitungen werden passive Schallschutzmaßnahmen empfohlen, die als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Auf der Mischgebietsparzelle werden die anzustrebenden Orientierungswerte tags wie auch nachts flächendeckend eingehalten. Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 39 von 49 8 Zitierte Unterlagen 8.1 Literatur zum Lärmimmissionsschutz 6. DIN 18005 Teil 1 mit zugehörigem Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren – Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 13. DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989 15. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 18. Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12.06.1990 22. Handwerk und Wohnen – Bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel, Vergleichende Studie des TÜV Rheinland 1993/2005, TÜV Rheinland Group, 2005 25. Zeitschrift für Lärmbekämpfung, 3/2000, 47. Jahrgang, Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL) 39. DIN ISO 9613-2 Entwurf, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997 41. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, TA Lärm) vom 26.08.1998 47. DIN EN ISO 3744, Akustik – Bestimmung der Schallleistungspegel und Schallenergiepegel von Geräuschquellen aus Schalldruckpegelmessungen, Februar 2011 49. Angaben zu Maximalpegeln von Lkw auf Betriebsgeländen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2002 55. Parkplatzlärmstudie, 6.Auflage 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt 57. DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 8.2 Projektspezifische Unterlagen 59. "Errichtung eines V.A.G.-Autohauses mit Kfz-Werkstätte und Ausstellungsräumen und Wohnung", baurechtliche Genehmigung vom 24.09.1987, Az: V/3-1490/87Fi, Landratsamt Regensburg 60. Bebauungsplan Nr. 24 "Markstein" des Marktes Schierling, 01.03.2002, 1. Änderung vom 18.03.2005, 2. Änderung vom 28.02.2007 61. Bebauungsplan Nr. 26 "Gewerbegebiet Esper Au" des Marktes Schierling, 19.07.2006, 1. Änderung vom 08.08.2011, 2. Änderung vom 11.07.2014 62. Bebauungsplan "GE An der Leierndorfer Straße" des Marktes Schierling, 13.09.2013 63. "Aufstellung des Bebauungsplans "GE An der Leierndorfer Straße" durch den Markt Schierling – Berechnung zulässiger Lärmemissionskontingente", schalltechnisches Gutachten Nr. SIR-1431-03 vom 07.03.2013, hoock farny ingenieure, Landshut Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 40 von 49 64. "Sanierung eines bestehenden Bekleidungs- und Schuhfachmarktes mit Erweiterung", baurechtliche Genehmigung vom 11.06.2014, Az: S 43-2014-0654, Landratsamt Regensburg (AWG) 65. "Anbau einer Gewerbefläche an ein bestehendes Geschäftsgebäude", baurechtliche Genehmigung vom 02.03.2015, Aktenzeichen: S 43-2014-1967, Landratsamt Regensburg (Sonnenstudio) 66. 9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Schierling, Stand: Entwurf vom 24.03.2015, Bernhard Bartsch, Landschaftsarchitekt BDLA, Neutraubling 67. "Erläuterungsbericht zur Planfeststellung: Bundesstraße B 15neu – Regensburg – Landshut – Rosenheim, Abschnitt Gemeindebereich Schierling", Auszug aus dem Änderungsplanfeststellungsbeschluss, E-Mail vom 08.09.2015, Markt Schierling 68. "Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes", Planunterlagen vom 26.10.2015, Architekturbüro Dieter Niestroj, München 69. Informationen zur Betriebscharakteristik, Telefonat vom 30.10.2015, Teilnehmer: Fr. Watter (Sonnenstudio), Fr. Aigner (hoock farny ingenieure) 70. Informationen zur Betriebscharakteristik, Telefonat vom 30.10.2015, Teilnehmer: Fr. Meier (AWG), Fr. Aigner (hoock farny ingenieure) 71. Informationen zur Betriebscharakteristik, Telefonat vom 30.10.2015, Teilnehmer: Hr. Schütz (K & K Schuhe), Fr. Aigner (hoock farny ingenieure) 72. Digitales Gelände- und Gebäudemodell für den Untersuchungsbereich, Stand: 11.11.2015, bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, München 73. Ortstermin mit Betriebsbesichtigung und Schallpegelmessungen am 15.11.2015 in Schierling, Teilnehmer: Hr. Angerer (Autohaus Angerer), Hr. Schütz (K & K Schuhe), Fr. Meier (AWG), Hr. Bräu (hoock farny ingenieure) 74. Ortstermin mit Projektbesprechung im Rathaus in Schierling am 02.12.2015, Teilnehmer: Hr. Kammermeier, Hr. Wallner (Markt Schierling), Hr. Wagner, Hr. Bartsch (Büro Bartsch), Hr. Mehrl, Fr. Holzapfel (LRA Regensburg) 75. Bebauungsplan "Markstein – Südwest" des Marktes Schierling, Stand: Entwurf vom 09.02.2016, Bernhard Bartsch, Landschaftsarchitekt BDLA, Neutraubling 76. "Genehmigungsverfahren für Lebensmittelmarkt (Lidl) und Drogeriemarkt (Müller), Leierndorfer Straße 34, 84069 Markt Schierling", schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung Nr. 216004/3 vom 15.02.2016, Ingenieurbüro Greiner GbR, Germering 77. "Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes", baurechtliche Genehmigung vom 26.04.2016, Az: S 43-2015-2041-BABG, Landratsamt Regensburg (Lidl + Müller) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 41 von 49 9 Anhang Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 42 von 49 Plan 1 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Tagzeit in 2,0 m über GOK (schutzbedürftige Außenwohnbereiche) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 43 von 49 Plan 2 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Tagzeit in 2,7 m über GOK (Fensteroberkante Erdgeschoss) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 44 von 49 Plan 3 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Tagzeit in 5,5 m über GOK (Fensteroberkante 1. Obergeschoss) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 45 von 49 Plan 4 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Tagzeit in 8,5 m über GOK (Fensteroberkante 2. Obergeschoss) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 46 von 49 Plan 5 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Nachtzeit in 2,7 m über GOK (Fensteroberkante Erdgeschoss) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 47 von 49 Plan 6 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Nachtzeit in 5,5 m über GOK (Fensteroberkante 1. Obergeschoss) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 48 von 49 Plan 7 Prognostizierte Verkehrslärmbeurteilungspegel, Nachtzeit in 8,5 m über GOK (Fensteroberkante 2. Obergeschoss) Projekt: SIR-2484-02 / 2484-02_E01.docx vom 06.06.2016 Seite 49 von 49
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