Landesbank Baden-Württemberg Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente nach Wertpapierhandelsgesetz Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über wesentliche Eigenschaften dieses Wertpapiers. Insbesondere erklärt es die Funktionsweise und die Risiken. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen. LBBW thyssenkrupp Bonitätsabhängige Anleihe Stufenzins ISIN / WKN Handelsplatz Emittent (Herausgeber der Anleihe) Produktgattung DE000LB06CL0 / LB06CL Stand 23.04.2017 Stuttgart Regulierter Markt Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Branche: Kreditinstitut, Website: www.LBBW.de Bonitätsabhängige Anleihe Versionsnummer: 95022003-ae06f61c 1. PRODUKTBESCHREIBUNG / FUNKTIONSWEISE Die LBBW thyssenkrupp Bonitätsabhängige Anleihe Stufenzins (Anleihe) ist ein Wertpapier, das von der Bonität der thyssenkrupp AG (Referenzschuldner) abhängig ist. Die Verzinsung sowie die Rückzahlung der Anleihe zum Nennbetrag (1.000,00 EUR) erfolgt nur, falls kein anwendbares Kreditereignis (Erläuterung s. u.) hinsichtlich des Referenzschuldners eingetreten ist. Anleger übernehmen dadurch sowohl das Bonitätsrisiko der LBBW als auch des Referenzschuldners. Als Gegenleistung für die Übernahme dieser Risiken erhalten Anleger die Chance auf eine erhöhte Zinszahlung. Diese Zinszahlung beinhaltet einen risikobezogenen Zinsaufschlag (Risikoprämie). Tritt ab dem 30.09.2015 bis einschließlich 05.01.2022 (Beobachtungszeitraum) kein Kreditereignis ein, wird die Anleihe am jeweiligen Zinszahlungstag mit dem Stufenzinssatz p. a. verzinst. Die Rückzahlung ist für diesen Fall vorgesehen am 12.01.2022 und erfolgt zum Nennbetrag. Stellt die LBBW den Eintritt eines Kreditereignisses innerhalb des Beobachtungszeitraums fest und gibt die LBBW eine Mitteilung über den Eintritt eines Kreditereignisses an die Anleger ab (wobei diese Mitteilung der LBBW auch nach dem Beobachtungszeitraum erfolgen kann), entfällt die Verzinsung der Anleihe ab dem Beginn der betreffenden Zinsperiode und die Anleihe wird nur noch zum Restwert (siehe nachfolgende Erläuterung) zurückgezahlt. Die Feststellung eines Kreditereignisses durch die LBBW erfolgt auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen, einschließlich Bekanntmachungen der International Swaps and Derivatives Association, Inc. (ISDA). ISDA ist eine private Handelsorganisation, die Handelsstandards für sogenannte Kreditderivate entwickelt und veröffentlicht. Ferner hat ISDA Entscheidungskomitees bestehend aus Markteilnehmern gebildet, welche den Eintritt von Kreditereignissen aufgrund dieser Handelsstandards marktweit feststellen können. Bei Feststellung eines Kreditereignisses durch ein Entscheidungskomitee kann ISDA eine Auktion organisieren (ISDA-Auktion). Im Rahmen der ISDA-Auktion geben Marktteilnehmer Angebots- und Verkaufskurse für ausgewählte Verbindlichkeiten des Referenzschuldners ab, welche verwendet werden um einen marktweiten, einheitlichen Kurswert von Verbindlichkeiten für Zwecke der Abwicklung von Kreditderivaten zu ermitteln (Auktions-Endkurs). Der Restwert entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit dem als Prozentsatz ausgedrückten niedrigsten Auktions-Endkurs oder - falls die LBBW davon ausgeht, dass ISDA keine Auktion organisiert - mit dem als Prozentsatz ausgedrückten und von der LBBW bestimmten Marktwert einer von der LBBW ausgewählten Verbindlichkeit des Referenzschuldners (jeweils der Endkurs). Der Restwert wird in der Regel deutlich unter dem Nennbetrag liegen und kann auch 0,00 EUR betragen. Die Zahlung des Restwerts erfolgt 5 Bankarbeitstage nach seiner Ermittlung und kann auch deutlich nach dem 12.01.2022 erfolgen, wenn sich die Durchführung einer ISDA-Auktion und die Festlegung des Restwerts verzögert. Die LBBW kann bei Vorliegen von Anzeichen für den Eintritt eines Kreditereignisses einige Zeit benötigen, um in Erfahrung zu bringen, ob ein Kreditereignis innerhalb des Beobachtungszeitraums eingetreten ist. Derartige Anzeichen liegen vor, wenn innerhalb des Beobachtungszeitraums bei ISDA ein Antrag auf Feststellung eines Kreditereignisses hinsichtlich des Referenzschuldners durch ein Entscheidungskomitee gestellt, über diesen Antrag jedoch noch nicht entschieden wurde. Daher kann sich eine zu erfolgende Zinszahlung sowie die Rückzahlung zum Nennbetrag bis zu einem Zeitraum von einem Jahr und 5 Bankarbeitstagen verzögern, wenn letztlich kein Kreditereignis festgestellt wird. Im Falle von verzögerten Zahlungen erhält der Anleger für diesen Zeitraum keine Verzinsung. Die Verpflichtungen der LBBW aus der Anleihe sind unabhängig von dem Bestehen oder der Höhe eines Kreditengagements der LBBW in Bezug auf den Referenzschuldner. Die LBBW muss infolge des Eintritts eines Kreditereignisses nicht zwingend einen Vermögensnachteil erleiden oder einen Verlustnachweis erbringen. Zusatzinformation Kreditereignisse ■ Insolvenz: Der Begriff Insolvenz umfasst sämtliche Formen von Zahlungsunfähigkeit, -verweigerung oder Überschuldung des Referenzschuldners, sämtliche Formen von Insolvenz-, Vergleichs-, Pfändungs-, Gläubigerschutzverfahren oder der Bestellung eines Verwalters sowie die Auflösung oder den Beschluss zur Auflösung des Referenzschuldners. ■ Nichtzahlung: Der Begriff Nichtzahlung bezeichnet den Umstand, dass der Referenzschuldner fällige Zahlungen auf Verbindlichkeiten (Zins oder Tilgung) unterlässt; hierbei gilt, dass der Gesamtbetrag der unterlassenen Zahlungen mindestens 1 Mio. US-Dollar entspricht (bzw. dem äquivalenten Betrag der Verbindlichkeitswährung). ■ Restrukturierung: Der Begriff Restrukturierung umfasst sämtliche Formen einer Änderung einer Verbindlichkeit des Referenzschuldners (deren Gesamtbetrag mindestens 10 Mio. US-Dollar bzw. dem äquivalenten Betrag der Verbindlichkeitswährung entspricht) mit bindender Wirkung für die Gläubiger, z. B. die Reduzierung vereinbarter Zins- oder Tilgungszahlungen bzw. deren Verschiebung. Der Anleger muss bei Erwerb der Anleihe während der Laufzeit zusätzlich anteilig aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) entrichten. Die Anleihe richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass im Beobachtungszeitraum beim Referenzschuldner kein Kreditereignis eintritt. 2. PRODUKTDATEN ISIN / WKN Emissionstag / Wertstellung bei Emission DE000LB06CL0 / LB06CL 30.09.2015 / 02.10.2015 Produktinformationsblatt DE000LB06CL0 vom 23.04.2017 LBBW thyssenkrupp Bonitätsabhängige Anleihe Stufenzins Seite 1/3 Landesbank Baden-Württemberg Zinsperioden Zeitraum ab 02.10.2015 (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) sowie jeder folgende Zeitraum ab einem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum jeweils darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) Zinszahlungstage* 12.01.2017 / 12.01.2018 / 12.01.2019 / 12.01.2020 / 12.01.2021 / 12.01.2022 Beobachtungszeitraum 30.09.2015 bis 05.01.2022 Vorgesehener Rückzahlungstermin* 12.01.2022 Referenzschuldner (Sitz) thyssenkrupp AG (Deutschland) Zinssatz p. a. 2,50 % / 2,55 % / 2,60 % / 2,65 % / 2,70 % / 2,85 % (Stufenzinssatz am jeweiligen Zinszahlungstag) Zinsberechnungsmethode Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Anzahl der Tage der Zinsperiode geteilt durch die Anzahl der Tage im entsprechenden Jahr (act/act) Nennbetrag 1.000,00 EUR Restwert bei Eintritt eines Kreditereignisses Nennbetrag multipliziert mit dem Endkurs Restwert-Zahlungstermin 5 Bankarbeitstage nach der Ermittlung des Restwerts Bankarbeitstag Geschäftstag für Banken in London und für das Zahlungsverkehrssystem TARGET2 des Eurosystems Emissionskurs / Notierung 100,00 % / Prozentnotierung Kapitalschutz nein * Voraussetzung: Es ist hinsichtlich des Referenzschuldners kein Kreditereignis eingetreten bzw. bei der ISDA kein Antrag auf Feststellung eines Kreditereignisses durch ein Entscheidungskomitee gestellt worden. 3. RISIKEN Referenzschulder-/Bonitätsrisiko: Die Verzinsung und die Rückzahlung der Anleihe unterliegen neben dem Bonitätsrisiko der LBBW auch dem Risiko, dass hinsichtlich des Referenzschuldners ein Kreditereignis eintritt. In diesem Fall entfallen alle weiteren Zinszahlungen und die Rückzahlung der Anleihe erfolgt zum Restwert und damit in der Regel deutlich unter dem Nennbetrag. Die Rückzahlung kann auch nach dem 12.01.2022 erfolgen. Im ungünstigsten Fall tritt ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ein. Emittenten-/Bonitätsrisiko: Der Anleger ist dem Risiko einer Insolvenz, das heißt einer Überschuldung, drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit der LBBW ausgesetzt. Im Falle einer Bestandsgefährdung der LBBW ist der Anleger - sogar außerhalb einer Insolvenz - dem Risiko ausgesetzt, dass die LBBW ihre Verpflichtungen aus der Anleihe aufgrund von behördlichen Anordnungen von Abwicklungsmaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt erfüllt. Die zuständige Abwicklungsbehörde hat umfangreiche Eingriffsbefugnisse und kann unter anderem in die Verpflichtungen der LBBW aus der Anleihe zum Nachteil des Anlegers eingreifen. Sie kann beispielsweise die Zahlungsansprüche des Anlegers reduzieren und bis auf Null herabsetzen, die Anleihe beenden, Rechte des Anlegers aussetzen, die Anleihe in Anteile an der LBBW umwandeln oder die Anleihe auf eine von der LBBW unabhängige Partei übertragen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Rangfolge von Verpflichtungen der LBBW im Fall von Eingriffsmaßnahmen der Abwicklungsbehörde siehe www.bafin.de unter dem Stichwort "Haftungskaskade". Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Kursänderungsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert der Anleihe während der Laufzeit insbesondere durch die unter Punkt 4 genannten marktpreisbestimmenden Faktoren in der Regel fällt und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Dies führt bei einer Veräußerung zu einem Kapitalverlust. Verzögerung von Zahlungen: Liegen Anzeichen für den Eintritt eines Kreditereignisses vor, kann es zur Verzögerung von Zahlungen bis zu einem Zeitraum von einem Jahr und 5 Bankarbeitstagen kommen. Der Anleger erhält für diese Verzögerung keine zusätzlichen Zinsen. Liquiditätsrisiko: Falls die LBBW keine Erwerbskurse stellt, besteht für den Anleger das Risiko, dass er die Anleihe nicht oder nur mit einem größeren Preisabschlag veräußern kann. Kündigungs- und Wiederanlagerisiko, Anpassungsrisiko: Die LBBW kann die Anleihe bei Eintritt einer Rechtsnachfolge anpassen und zudem den Referenzschuldner durch einen Rechtsnachfolger ersetzen. Eine Rechtsnachfolge tritt ein, falls ein oder mehrere Unternehmen durch Fusion oder anderweitig Verbindlichkeiten des Referenzschuldners übernehmen und dadurch als Rechtsnachfolger des Referenzschuldners anzusehen sind. Die LBBW kann die Anleihe bei Eintritt eines Besonderen Beendigungsgrundes (z. B. Gesetzesänderung, Sitz des Rechtsnachfolgers in einer anderen Rechtsordnung) kündigen. In diesem Fall kann der Kündigungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Nennbetrag liegen und sogar 0,00 EUR betragen (Totalverlustrisiko). Zudem trägt der Anleger das Risiko, dass zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt zurückgezahlt wird und er den Kündigungsbetrag nur zu schlechteren Konditionen wieder anlegen kann. Interessenkonflikte: Es besteht das Risiko von Interessenkonflikten der LBBW. Die LBBW legt den Eintritt eines Kreditereignisses und unter Umständen den Endkurs selbst fest und kann dabei auch einen für den Anleger nachteiligen Kurs für Verbindlichkeiten des Referenzschuldners auswählen. Dem Verlust des Anlegers bei Eintritt eines Kreditereignisses muss kein Vermögensnachteil auf Seiten der LBBW gegenüber stehen. Versionsnummer: 95022003-ae06f61c 4. VERFÜGBARKEIT Ab 30.09.2015 ist in der Regel ein börslicher sowie außerbörslicher Handel der Anleihe möglich. Die LBBW wird für die Anleihe unter normalen Marktbedingungen ab 30.09.2015 fortlaufend unverbindliche Erwerbs- und Veräußerungskurse stellen (Market Making), ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein. Die LBBW bestimmt die An- und Verkaufskurse mittels marktüblicher Preisbildungsmodelle unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren. Der Preis kommt also anders als beim Börsenhandel, z. B. von Aktien, nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder bei technischen Störungen kann ein Erwerb oder eine Veräußerung vorübergehend nicht möglich sein. Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Insbesondere folgend genannte marktpreisbestimmende Faktoren können dazu führen, dass der Wert der Anleihe in der Regel fällt und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann: ■ Die Bonität des Referenzschuldners sinkt ■ Das allgemeine Zinsniveau steigt ■ Der Refinanzierungszinssatz der LBBW steigt Umgekehrt können die marktpreisbestimmenden Faktoren wertsteigernd auf die Anleihe wirken. Die einzelnen Faktoren können jeder für sich wirken, sich gegenseitig verstärken oder aufheben. Produktinformationsblatt DE000LB06CL0 vom 23.04.2017 LBBW thyssenkrupp Bonitätsabhängige Anleihe Stufenzins Seite 2/3 Landesbank Baden-Württemberg 5. BEISPIELHAFTE SZENARIOBETRACHTUNG Annahmen: Kauf der Anleihe am 23.04.2017 zum Kurs von 104,24 % und Halten bis zum Vorgesehenen Rückzahlungstermin. Berechnungen in den Szenarien erfolgen unter Berücksichtigung von 7,27 EUR Stückzinsen, jedoch ohne Berücksichtigung von Steuern. Es werden Erwerbskosten und laufende Kosten (Depotentgelte) für den Anleger von insgesamt 1,20 % einmalig berücksichtigt. Die tatsächlichen Kosten des Anlegers können hiervon (unter Umständen sogar erheblich) abweichen. a) Kein Eintritt eines Kreditereignisses im Beobachtungszeitraum Zinszahlungstag Zinssatz p. a. Rückzahlung Ertrag 12.01.2017 12.01.2018 12.01.2019 12.01.2020 12.01.2021 12.01.2022 2,500 % 2,550 % 2,600 % 2,650 % 2,700 % 2,850 % Am Vorgesehenen Rückzahlungstermin (12.01.2022) Rückzahlung zum Nennbetrag (1.000,00 EUR). Ohne Berücksichtigung von Kosten: 83,83 EUR bzw. 1,73 % p. a. Mit Berücksichtigung von Kosten: 71,32 EUR bzw. 1,46 % p. a. b) Eintritt eines Kreditereignisses im Beobachtungszeitraum Szenario: Am 14.07.2020 Eintritt eines Kreditereignisses. Endkurs bei 25,00 %. Rückzahlung des Restwerts am 11.08.2020. Zinszahlungstag 12.01.2017 12.01.2018 12.01.2019 12.01.2020 12.01.2021 12.01.2022 Zinssatz p. a. 2,500 % 2,550 % 2,600 % 2,650 % entfällt entfällt Rückzahlung Am 11.08.2020 Rückzahlung zum Restwert (250,00 EUR). Ohne Berücksichtigung von Kosten: -721,67 EUR bzw. -31,97 % p. a. Ertrag Mit Berücksichtigung von Kosten: -734,18 EUR bzw. -32,23 % p. a. Die oben aufgeführten Kurse und Berechnungen sind beispielhaft und keine Indikation für künftige Ergebnisse. 6. KOSTEN Issuer Estimated Value (IEV): Der Issuer Estimated Value beträgt 98,00 %. Dieser von der LBBW geschätzte Wert der Anleihe wird zum Zeitpunkt der Festlegung der Produktkonditionen einmalig berechnet. Der Differenzbetrag zwischen dem Emissionskurs der Anleihe und dem IEV beinhaltet die erwartete Marge der LBBW und ggf. eine Vertriebsvergütung. Die erwartete Marge der LBBW deckt u. a. die Kosten für Strukturierung, Market Making und Abwicklung der Anleihe ab und beinhaltet auch den erwarteten Gewinn für die LBBW. Erwerbs- und Veräußerungskosten: Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und der Bank oder Sparkasse zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank oder Sparkasse. Anderenfalls wird das Geschäft im Namen der Bank oder Sparkasse mit einem Dritten für den Anleger abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Das Entgelt sowie fremde Kosten und Auslagen (z. B. Handelsplatzentgelte) werden in der Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen. Im Kommissionsgeschäft fallen beim Erwerb der Anleihe Erwerbskosten von bis zu 1,00 % des Kurswerts an, die Mindestkosten betragen regelmäßig bis zu 50,00 EUR. Die bei einer Veräußerung der Anleihe entstehenden Kosten (z. B. Handelsplatzentgelte und Gebühren der Bank oder Sparkasse) sind vom Anleger zu tragen. Laufende Kosten: Für die Verwahrung der Anleihe im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank oder Sparkasse vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Vertriebsvergütung: Die Vertriebsstelle erhält von der LBBW keine Vertriebsvergütung. Jedoch kann die Vertriebsstelle Sachleistungen, insbesondere Marketing- und Informationsunterlagen, Finanzanalysen, Schulungen und technische Unterstützung von der LBBW erhalten. Außerdem kann die LBBW Vertriebsmaßnahmen der Vertriebsstelle sowie Kundenveranstaltungen sowohl finanziell als auch mit Sachmitteln unterstützen. 7. BESTEUERUNG Kapitalerträge und Kursgewinne sind grundsätzlich pauschal mit 25,00 % Kapitalertragsteuer (zzgl. 5,50 % Solidaritätszuschlag darauf plus ggf. Kirchensteuer) abgegolten, sofern der Anleger die Anleihe in seinem Privatvermögen hält und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Zur Klärung steuerlicher Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater. 8. SONSTIGE HINWEISE Versionsnummer: 95022003-ae06f61c Die LBBW gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Hinweise erhalten Sie unter Nr. 28 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Internet unter www.dsgv.de/sicherungssystem Dieses Dokument enthält lediglich eine Kurzdarstellung der wesentlichen Produktmerkmale und dient nur Informationszwecken. Die Angaben stellen kein Angebot und keine Empfehlung zum Erwerb oder zur Veräußerung der Anleihe dar und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Der Prospekt, etwaige Nachträge zum Prospekt sowie die Endgültigen Bedingungen werden auf der Internetseite www.LBBW-zertifikate.de veröffentlicht. Um weitere ausführlichere Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in die Anleihe verbundenen Risiken zu erhalten, sollten Anleger diese Dokumente lesen. Das Produktinformationsblatt richtet sich an Anleger in Deutschland, Luxemburg und Österreich. Die jeweiligen Verkaufsbeschränkungen sind zu beachten, insbesondere in den USA und für US-Bürger. Anwendbares Recht: deutsches Recht. Kontakt LBBW Retail Sales: E-Mail: [email protected], Telefon: +49(0)711-127-25501, Internet: www.LBBW-zertifikate.de Produktinformationsblatt DE000LB06CL0 vom 23.04.2017 LBBW thyssenkrupp Bonitätsabhängige Anleihe Stufenzins Seite 3/3
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