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09.02.2017
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt des
Erzgebirgskreises für 2017 und 2018
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 8. Februar 2017 den
Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2017 und 2018 genehmigt. Der
Etat beinhaltet Gesamtaufwendungen in Höhe von 465,95 Millionen Euro in
diesem und 466,93 Millionen Euro im kommenden Jahr.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des
Kreishaushaltes beteiligen, wurde um einen Prozentpunkt erhöht und
beträgt nun für beide Jahre 29,20 Prozent.
Der Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises ist sowohl für 2017 als
auch für 2018 ausgeglichen. Auf Grundlage der mittelfristigen
Finanzplanung kann der Haushaltsausgleich auch weitergehend im
aktuellen Finanzplanungszeitraum bis 2021 erreicht werden. Die
Liquidität des Landkreises ist ebenfalls im gesamten betrachteten
Finanzplanungszeitraum bis 2021 gewährleistet. Damit ist die dauernde
Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum
sichergestellt.
Kredite zur Finanzierung seiner geplanten Investitionen benötigt der
Erzgebirgskreis weder in den Jahren 2017 und 2018 noch mittelfristig bis
2021. Die Pro-Kopf-Verschuldung (Einwohner zum Stand 31. Dezember 2015:
347.665) sinkt zum Stand 31. Dezember 2017 auf 204,95 Euro und zum Stand
31. Dezember 2018 auf 188,93 Euro. Die kritische Verschuldungsgrenze von
250 Euro pro Einwohner wird damit mittelfristig deutlich unterschritten.
Aufgrund der soliden Haushaltslage des Erzgebirgskreises sowohl im
aktuellen Doppelhaushalt 2017/2018 als auch im mittelfristigen Ausblick
bis 2021 konnte die Landesdirektion Sachsen die Gesetzmäßigkeit des
Doppelhaushaltes ohne Auagen feststellen.
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