Frucht- und Gemüsesäfte / Mikrobiologische Qualität

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Kantonales Laboratorium
Autorin: Dr. Sylvia Gautsch
1.1.1
Frucht- und Gemüsesäfte / Mikrobiologische Qualität
Anzahl untersuchte Proben:
33
Anzahl beanstandete Proben: keine
Ausgangslage
Heute ist unbestritten, dass eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung die Gesundheit fördert. Es wird empfohlen
täglich bis zu fünf Portionen Früchte und Gemüse zu essen,
auch in Form von Säften. So hat der Konsum von Frucht- und
Gemüsesäften vermehrt in die Ernährungsgewohnheiten der
KonsumentInnen Einzug gehalten. Vor allem in grösseren Städten hat in den letzten Jahren die Anzahl so genannter „SaftBars“, die solche Säfte in allen möglichen Varianten anbieten,
entsprechend zugenommen. Beide Rohstoffe, Früchte wie auch
Gemüse, können von Natur aus relativ stark mit Keimen, darunter auch Krankheitserregern belastet sein. Fehlen dann, wie bei frisch gepressten Säften im Offenangebot, beim Verarbeitungsprozess keimreduzierende bzw. -abtötende Schritte, wie beispielsweise eine Erhitzung, kann es
bei Vernachlässigung der hygienischen Grundprinzipien zu Wert vermindernden bis gesundheitsgefährdenden Kontaminationen kommen.
Untersuchungsziele
Da sich der Konsum von Frucht- und Gemüsesäften einer immer grösseren Beliebtheit erfreut,
die letzte Untersuchungskampagne jedoch schon über zehn Jahre zurückliegt, sollte diese Kampagne einen aktuellen Überblick zur mikrobiellen Belastung von Frucht- und Gemüsesäften liefern. Die Untersuchungskampagne sollte des Weiteren eine Abschätzung des gesundheitsgefährdenden Potenzials dieser Lebensmittel sowie der Kontamination mit antibiotikaresistenten
Enterobacteriaceae des Typs „Extended-spectrum beta-lactamase" (ESBL) ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen
Bei Frucht- und Gemüsesäften, die ohne abschliessende Hitzebehandlung genussfertig gemacht
worden sind, muss die mikrobiologische Beschaffenheit den in der Hygieneverordnung (HyV) für
die Produktegruppe A4 genannten Kriterien entsprechen. Pathogene Keime dürfen die in der HyV
für genussfertige Lebensmittel genannten Grenzwerte nicht überschreiten bzw. gemäss Art. 8
Abs. 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) nur in Mengen enthalten
sein, welche die menschliche Gesundheit nicht gefährden.
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Produktegruppe
Toleranzwerte gemäss HyV Anhang 2 A4
für naturbelassen genussfertige und rohe
in den genussfertigen Zustand gebrachte
Lebensmittel
Grenzwerte gemäss HyV Anhang 1 für
genussfertige Lebensmittel, welche die
Vermehrung von Listeria monocytogenes
begünstigen können
Grenzwerte gemäss HyV Anhang 1 für
nicht pasteurisierte genussfertige
Obst- und Gemüsesäfte
LGV Art. 8 Abs. 1: Nahrungsmittel dürfen
Stoffe und Organismen nur in Mengen
enthalten, welche die menschliche Gesundheit nicht gefährden können
Parameter
Escherichia coli
Koagulasepositive Staphylokokken
Listeria monocytogenes
Höchstwert
100 KbE/g
100 KbE/g
100 KbE/g
Salmonella spp.
nicht nachweisbar/25g
Shigatoxin bildende Escherichia coli
Bacillus cereus
Clostridium perfringens
nicht nachweisbar/25g
10000 KbE/g
10000 KbE/g
Legende: KbE = Koloniebildende Einheit
Das Vorkommen von Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln ist gesetzlich nicht geregelt.
Probenbeschreibung
Im Rahmen dieser Untersuchungskampagne wurden über den Zeitraum Mai bis Oktober 2016
insgesamt 33 Proben frische Frucht- bzw. Gemüsesäfte aus Offenangebot aus sieben verschiedenen Lebensmittelbetrieben erhoben. Welche Produkte im Einzelnen erhoben wurden, zeigt
nachfolgende Tabelle.
Produkt
Fruchtsäfte
Gemüsesäfte
Mischsäfte
Total
Anzahl Proben
21
6
6
33
Prüfverfahren
Die mikrobiologische Untersuchung umfasste die Bestimmung der Anzahl an aeroben mesophilen Keimen (Verderbniserreger), Enterobacteriaceae inklusiv ESBL und Escherichia coli (Fäkalindikator). Zusätzlich wurden die Proben auf das Vorkommen der Erreger für LebensmittelIntoxikationen (koagulasepositive Staphylokokken, Bacillus cereus), für Lebensmittel-ToxiInfektionen (Clostridium perfringens) sowie für Lebensmittel-Infektionen (Salmonellen, Listeria
monocytogenes, Shigatoxin bildende Escherichia coli) untersucht.
Die mikrobiologischen Analysen erfolgten gemäss den vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen vorgegebenen, auf ISO-Normen basierenden Methodenvorschriften bzw.
gemäss Schweizerischem Lebensmittelbuch am Tag der Erhebung.
Bacillus cereus und Clostridium perfringens Isolate wurden mittels real-time PolymeraseKettenreaktion auf das Vorhandensein der für das Erbrechenstoxin Cereulid sowie drei Diarrhötoxine (Bacillus cereus) bzw. für das Enterotoxin (Clostridium perfringens) verantwortlichen Gene
untersucht.
Ergebnisse
Sämtliche erhobenen und analysierten Proben entsprachen den gesetzlichen Bestimmungen.
Erfreulicherweise konnten die pathogenen Keime Salmonellen, Listeria monocytogenes, koagulasepositive Staphylokokken, Clostridium perfringens und Shigatoxin bildende Escherichia coli sowie cephalosporinresistente Enterobacteriaceae des Typs ESBL in keiner Probe nachgewiesen
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werden. 15 Proben enthielten Bacillus cereus, jedoch in Konzentrationen unterhalb des Höchstwertes von 105 Keime pro Gramm Lebensmittel. Dabei handelte es sich in keiner Probe um Cereulid bildende Bacillus cereus Isolate, hingegen wurden die Diarrhötoxin-Gene nheA (14 Proben)
und hblD (8 Proben) nachgewiesen. Auch die Gesamtkeimbelastung lag nur bei fünf Proben über
1 Million Keime pro Gramm Probe. Von diesen zeigte lediglich eine Probe einen Keimgehalt von
über 10 Millionen pro Gramm Probe. Enterobacteriaceae, Keime, die natürlicherweise in hohen
Konzentrationen (mehrere 100 Millionen pro Gramm) auf Pflanzen vorkommen, überschritten in
keiner Probe die Konzentration von 1 Million Keime pro Gramm und sogar nur in einer Probe die
Konzentration von 105 Keime pro Gramm. Der Fäkalindikator Escherichia coli konnte in keiner
Probe nachgewiesen werden.
Schlussfolgerungen
Die mikrobiologische Qualität von frischen Frucht- und Gemüsesäften im Offenangebot ist als gut
einzustufen, das gesundheitsgefährdende Potenzial als gering. Krankheitserreger bzw. antibiotikaresistente Keime scheinen eine untergeordnete Bedeutung zu spielen. Bei weiterhin konsequentem Einhalten der Guten Herstellungspraxis ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass der
Genuss dieser Produkte unbesorgt erfolgen kann.
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