48 Wald & Jagd BAUERNBLATT | 4. Februar 2017 ■ Johann Graf zu Rantzau Eine große Persönlichkeit für den Wald Zum Jahresbeginn verstarb im Alter von 86 Jahren der langjährige Präsident und Ehrenpräsident des Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverbandes, Johann Graf zu Rantzau. Die herausragende Persönlichkeit ist bereits im Bauernblatt gewürdigt worden. Der folgende Artikel befasst sich mit Graf Rantzaus besonderen Bedeutung für den Forst. So hat er die Interessen des Waldes und der Waldbesitzer auch weit über das Land hinaus vertreten. Besonders zu würdigen sind auch der Aufbau der Schleswig-Holsteinischen Holzagentur und die Stärkung der Forstbetriebsgemeinschaften. „Keine wissenschaftliche Basis allein wird zum Ziel führen, wenn das fehlt, was wir als die wichtigste an einen Forstmann zu machende Forderung ansehen, nämlich die Liebe zu den Bäumen und zum Wald, denn alles Wissen wird wirkungslos, wo die Liebe fehlt.“ Mit dem Hinweis auf die Liebe, ohne die man einen Wald weder begreifen noch gestalten kann, von Wilhelm-Leopold Pfeil (1856) beendete Johann Graf zu Rantzau am 16. Oktober 2001 auf der Mitgliederversammlung des Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverbandes seinen letzten Bericht als Präsident. Nach über 29 Jahren im Vorsitz und über 33 Jahren als Geschäftsführer gab Johann Graf zu Rantzau schon 2001 die Leitung in jüngere Hände und blieb dem Verband und den Waldbesitzern aber als Ehrenpräsident weiter eng verbunden. Johann Graf zu Rantzau ist nun am 4. Januar 2017 im Kreise seiner Familie in Rosdorf (Kreis Steinburg) verstorben. Die besondere Liebe und das Wirken von Johann Graf zu Rantzau galten neben seiner Familie dem Wald, seiner schleswig-holsteinischen Heimat und ihren Menschen. Schon in den Kindes- und Jugendjahren erwachte in Graf zu Rantzau die Liebe zum Wald, zur Natur, zur Jagd und seiner Heimat. Nach seiner Schulzeit absolvierte er eine landwirtschaftliche und dann auch noch eine forstwirtschaftliche Lehre auf verschiedenen Betrieben. Es folgten der Besuch der Forstschule in Allagen in Westfalen mit der Abschlussprüfung und der Ausbildung für die Revierförsterlauf- bahn sowie die Tätigkeit in mehreren kommunalen und privaten Forstbetrieben. Nach dem Tode seines Vaters im Jahr 1952 erbte Graf zu Rantzau den vorher zu Breitenburg gehörenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in Rosdorf und übernahm im Jahr 1956 die Bewirtschaftung. Schon früh engagierte sich Graf zu Rantzau über den eigenen Betrieb hinaus. Seit 1962 war er Bürgermeister der Gemeinde Rosdorf. Im Jahr 1968 übernahm Graf zu Rantzau die Geschäftsführung des Neuregelungen und Verschärfungen im Bereich der Wald- und Umweltgesetze die Diskussion um das Waldsterben in den 1980er Jahren, viele wirtschaftliche Krisenjahre in der Forstwirtschaft sowie verheerende Orkane wie „Anatol“. Graf zu Rantzau war dabei stets überzeugter Verfechter des Eigentums und der selbstbestimmten Bewirtschaftung durch die Waldbesitzer anstelle ordnungsrechtlicher oder behördlicher Vorgaben. Die Nutzfunktion des Waldes war für Graf zu Rantzau stets Voraussetzung für Johann Graf zu Rantzau (M.) 2011 auf der Jahreshauptversammlung des Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverbandes e. V. mit dessen Vorsitzendem Hans-Caspar Graf zu Rantzau (r.) und dem damaligen Leiter der Forstabteilung, Hans-Jürgen Sturies Foto: Isa-Maria Kuhn Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverbandes. In diese Zeit fiel auch der Aufbau der seinerzeit einzigartigen und heute noch immer beispielgebenden und erfolgreichen Selbstvermarktungsorganisation der schleswig-holsteinischen Waldbesitzer, der Schleswig-Holsteinischen Holzagentur. Diese wurde von Graf Rantzau als Geschäftsführer von 1966 bis 1972 wesentlich bestimmt. Im Jahr 2012 konnte die Schleswig-Holsteinische Holzagentur bereits ihr 50-jähriges Bestehen begehen. Im Jahr 1972 wurde Graf zu Rantzau zum Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes gewählt und behielt die Geschäftsführung auch während seiner Präsidentschaft bei. Graf zu Rantzau führte den Waldbesitzerverband mit klarem Kurs und großer Überzeugungskraft durch viele politische und auch natürliche Stürme und Umbrüche. Zu nennen sind neben den immer weiter fortschreitenden die Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktion. Besonders am Herzen lag ihm die Stärkung der Eigeninitiative der Waldeigentümer im Sinne umfassender Verantwortung durch den Auf- und Ausbau der Waldbauvereine beziehungsweise später der Forstbetriebsgemeinschaften. Als Präsident der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein 1975-1995 prägte er über Jahrzehnte die land- und forstwirtschaftliche Selbstverwaltung des Landes. Besonders setzte sich Graf zu Rantzau auch für die Betreuung, Beratung und Förderung des Nichtstaatswaldes durch die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer ein. Durch sein hohes Ansehen in der Präsidentschaft wurde Graf zu Rantzau im Jahr 1983 auch zum Präsidenten des Verbandes der Landwirtschaftskammern sowie als Mitglied im Zentralausschuss der deutschen Landwirtschaft bestellt. Mit seiner Arbeit für den Wald, für die Waldbesitzer und für alle am Waldbau beteiligten Menschen setzte sich Graf zu Rantzau auch weit über Schleswig-Holstein hinaus ein. Von 1989-2002 war er Vizepräsident des Bundesverbandes der Waldbesitzerverbände, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. (heute AGDW – Die Waldeigentümer) sowie ihr Repräsentant auf europäischer Ebene im Zentralverband der europäischen Waldbesitzer (Cepf) und in internationalen Gremien. Auch als Vertreter im Präsidium des Deutschen Forstwirtschaftsrates, als Vorsitzender des Verwaltungsrates des Forstabsatzfonds und als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Schleswig-Holsteinischen Holzagentur hat Graf Rantzau über das Land hinaus Bedeutendes und Bleibendes geleistet. Graf zu Rantzau war ein entschiedener Verfechter einer Politik zur Sicherung breit gestreuten Eigentums in der generationsübergreifenden Verantwortung der Landund Forstwirte. Die Unterstützung dieser Eigenverantwortung durch geeignete Rahmenbedingungen war die Leitlinie seiner außerordentlichen verdienstvollen ehrenamtlichen Tätigkeit. Durch seine beeindruckende Persönlichkeit und sein feines menschliches Geschick gelang es Graf Rantzau, die Interessen der Waldbesitzer und des von ihm geliebten Waldes vorbildlich zu vertreten. Dabei war Graf zu Rantzau gleichermaßen streitbar in der Sache wie auch immer klar und fair in der Auseinandersetzung. In Würdigung seiner Verdienste wurde Graf zu Rantzau im Jahr 1987 durch Bundespräsident Dr. Richard von Weizäcker mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Waldbesitzer in Schleswig-Holstein verneigen sich im Gedenken vor der Lebensleistung ihres langjährigen Präsidenten und Ehrenpräsidenten und werden ihm ein dauerndes ehrendes Andenken bewahren. Jens Fickendey-Engels Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband Tel.: 04 31-5 90 09 11 [email protected]
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