Tarifarbeit, Weimar, 03. - Ver- und Entsorgung

Fachgruppe Abfallwirtschaft
Seminar:
„Ausrichtung der ver.di Tarifarbeit für Betriebsräte
der Fehr Umwelt FUH und FUO – Grundlagen der Tarifarbeit“
Erfahrungsaustausch und Handlungsoptionen für Betriebsräte und
Tarifkommissionsmitglieder
03.04. – 04.04. 2017 in Weimar
Ver.di Bundesverwaltung – Ressort 8 – FB 2: Ver- und Entsorgung – Fachgruppe Abfallwirtschaft
Ausrichtung der ver.di Tarifarbeit für Betriebsräte der Fehr Umwelt FUH und FUO –
Grundlagen der Tarifarbeit“ Erfahrungsaustausch und Handlungsoptionen für Betriebsräte und Tarifkommissionsmitglieder
Inhalt:
Inhalte:
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Herkunft und Ziele der Tarifarbeit und –Politik - Grundlagen und Aufbau des Tarifsystems in der Bundesrepublik, Grundgesetz Art. 9 Abs. 3, Aufgaben und Pflichten von
Gewerkschaften und BR bzw. PR
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Bedingungsgebundene Gewerkschaftsarbeit
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Was ist ein TV, was kann und wird üblicherweise in einem TV geregelt, Abgrenzung
Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung
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Welche Ziele verfolgen Gewerkschaften mit dem Abschluss von TV, welche Aufgaben haben Gewerkschaften (Gewerkschaftstheorien)
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Aufbau der ver.di - Tarifarbeit, interne Regelungen, Satzung, Richtlinien, Aufgaben
von Tarifkommissionen und –Kommissionsmitgliedern
Ablauf
Montag 03.04.2017
12.00 Uhr bis 13.00 Uhr Mittagsimbiss
Dienstag – 04.04.2017
09.00 Uhr bis 13:00 Uhr
Seminarleitung / Referenten:
Katrin Büttner-Hoppe Tarifsekretärin private Abfallwirtschaft
Sylvi Krisch Tarifkoordinatorin private Abfallwirtschaft- Energiewirtschaft und Projektleiterin für die Bedingungsgebundene
Tarifarbeit FB02
Rechtsgrundlage
für die Freistellung:
§ 37,6 BetrVG
Termin:
Seminarbeginn: 03.04.2017 - 13.00 Uhr
(Mittagessen ab 12.00 Uhr)
Seminarende: 04.04.2017, 12:00 Uhr
Ver.di Bundesverwaltung – Ressort 8 – FB 2: Ver- und Entsorgung – Fachgruppe Abfallwirtschaft
Tagungsort:
Weimar
Hotel:
Park Inn Weimar
Kastanienallee 1
D-99428 Weimar-Legefeld
Kostenerstattung:
An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-,
Durchführungskosten, Seminarunterlagen), Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die Kostenerstattung
durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme regelt §
40 BetrVG in Verbindung mit § 37,6 BetrVG. Für Betriebsräte sind entsprechende Entsendebeschlüsse zu fassen.
Der Arbeitgeber ist rechtzeitig im Vorfeld der Schulungsmaßnahme über den beabsichtigten Besuch zu informieren. Der Arbeitgeber hat alle mit dem Besuch der Schulungsveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen.
Seminargebühr / Rechnung:
Die Raumpauschale, Verpflegung und Tagungsgebühr
beträgt 169,00 € zzgl. MwSt.
Die Kosten für eine Übernachtung beträgt 71,00€
Gesamtkosten für das Seminar: 240,00€ pro Person
Wir benötigen zur Anmeldung eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers.
Die Teilnehmer erhalten im Anschluss an das Seminar
eine Rechnung über die Seminargebühr zur Weiterleitung
an den Arbeitgeber.