Fachgruppe Abfallwirtschaft Seminar: „Ausrichtung der ver.di Tarifarbeit für Betriebsräte der Fehr Umwelt FUH und FUO – Grundlagen der Tarifarbeit“ Erfahrungsaustausch und Handlungsoptionen für Betriebsräte und Tarifkommissionsmitglieder 03.04. – 04.04. 2017 in Weimar Ver.di Bundesverwaltung – Ressort 8 – FB 2: Ver- und Entsorgung – Fachgruppe Abfallwirtschaft Ausrichtung der ver.di Tarifarbeit für Betriebsräte der Fehr Umwelt FUH und FUO – Grundlagen der Tarifarbeit“ Erfahrungsaustausch und Handlungsoptionen für Betriebsräte und Tarifkommissionsmitglieder Inhalt: Inhalte: Herkunft und Ziele der Tarifarbeit und –Politik - Grundlagen und Aufbau des Tarifsystems in der Bundesrepublik, Grundgesetz Art. 9 Abs. 3, Aufgaben und Pflichten von Gewerkschaften und BR bzw. PR Bedingungsgebundene Gewerkschaftsarbeit Was ist ein TV, was kann und wird üblicherweise in einem TV geregelt, Abgrenzung Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung Welche Ziele verfolgen Gewerkschaften mit dem Abschluss von TV, welche Aufgaben haben Gewerkschaften (Gewerkschaftstheorien) Aufbau der ver.di - Tarifarbeit, interne Regelungen, Satzung, Richtlinien, Aufgaben von Tarifkommissionen und –Kommissionsmitgliedern Ablauf Montag 03.04.2017 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr Mittagsimbiss Dienstag – 04.04.2017 09.00 Uhr bis 13:00 Uhr Seminarleitung / Referenten: Katrin Büttner-Hoppe Tarifsekretärin private Abfallwirtschaft Sylvi Krisch Tarifkoordinatorin private Abfallwirtschaft- Energiewirtschaft und Projektleiterin für die Bedingungsgebundene Tarifarbeit FB02 Rechtsgrundlage für die Freistellung: § 37,6 BetrVG Termin: Seminarbeginn: 03.04.2017 - 13.00 Uhr (Mittagessen ab 12.00 Uhr) Seminarende: 04.04.2017, 12:00 Uhr Ver.di Bundesverwaltung – Ressort 8 – FB 2: Ver- und Entsorgung – Fachgruppe Abfallwirtschaft Tagungsort: Weimar Hotel: Park Inn Weimar Kastanienallee 1 D-99428 Weimar-Legefeld Kostenerstattung: An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen), Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme regelt § 40 BetrVG in Verbindung mit § 37,6 BetrVG. Für Betriebsräte sind entsprechende Entsendebeschlüsse zu fassen. Der Arbeitgeber ist rechtzeitig im Vorfeld der Schulungsmaßnahme über den beabsichtigten Besuch zu informieren. Der Arbeitgeber hat alle mit dem Besuch der Schulungsveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Seminargebühr / Rechnung: Die Raumpauschale, Verpflegung und Tagungsgebühr beträgt 169,00 € zzgl. MwSt. Die Kosten für eine Übernachtung beträgt 71,00€ Gesamtkosten für das Seminar: 240,00€ pro Person Wir benötigen zur Anmeldung eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers. Die Teilnehmer erhalten im Anschluss an das Seminar eine Rechnung über die Seminargebühr zur Weiterleitung an den Arbeitgeber.
© Copyright 2024 ExpyDoc